Gramme-Aue bestehend aus den Mitgliedsgemeinden

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Alperstedt Großmölsen Großrudestedt Kleinmölsen Nöda Ollendorf Udestedt Jahrgang 20 Donnerstag, den 30. Mai 2013 Nummer 5

2 Gramme-Aue Nr. 5/2013 Dienstag für Kinder und Jugendliche Uhr Donnerstag Uhr Amtlicher Teil Sprechzeiten/wichtige Rufnummern Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Aue, Bahnhofstr. 16 Telefon: Fax: vg.gramme-aue@t-online.de oder vg.gramme-aue.amtsblatt@t-online.de Internet vg-gramme-aue.de Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: und Mittwoch: Donnerstag: und Freitag: Telefonnummern: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr (nur Einwohnermeldeamt und Standesamt) geschlossen Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Gemeinschaftsvorsitzender Herr Bode Hauptamt Frau Schlöffel und Frau Brüheim Einwohnermeldeamt Frau Hanke Standesamt Frau Wodarz Bauamt Frau Fritz Ordnungsamt Frau Heerwagen Kämmerei Frau Döring Frau Schüler Personalamt/ Amtsblatt Frau Brümmel Kasse Frau Baranowski Frau Weiß Wasser/ Abwasser Frau Schmidt Abwasserzweckverband Gramme- Vippach Sprechzeit Donnerstag Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue für die Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt Rufnummer im Havariefall Verantwortlicher: Herr Bode Werkleiter Wasserversorgungsbetrieb zu den Öffnungszeiten: / außerhalb der Öffnungszeiten: / Wichtige Rufnummern Polizei Feuerwehr Ärztlicher Bereitschaftsdienst / Krankenwagen / Polizeiinspektion / Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten Der Kontaktbereichsbeamte Herr Pergelt ist montags bis freitags telefonisch unter der Telefonnummer oder über die Polizeiinspektion Sömmerda unter erreichbar. Sprechzeiten im Dienstzimmer in Großrudestedt, Neue Straße 3a: Sprechzeiten der Gemeinden Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2 Dienstag Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters: Uhr oder nach Vereinbarung Tel.: /50039 Fax: /52615 Gemeinde Großmölsen, Kirchgasse 10 Dienstag Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Großrudestedt, Karl-Marx-Platz 3 Sprechzeiten des Bürgermeisters (im Deutschen Haus ) Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Gemeinde Kleinmölsen, Kirchplatz 22 Dienstag Uhr Sprechzeiten der Bürgermeisterin Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Nöda, Krautgasse 91 Dienstag Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105 Dienstag Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Udestedt, Wilhelm-Pieck-Straße 28 Dienstag Uhr Sprechzeiten der Bürgermeisterin Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Gemeindebibliothek Großrudestedt Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils Uhr Telefon:...( ) Hinweis Das nächste Amtsblatt, Ausgabe Nr. 06/2013 erscheint am Donnerstag, den und beinhaltet die Vorschau auf die Termine, Veranstaltungen und Ereignisse für den Zeitraum vom bis Der späteste Sendetermin der Beiträge und Artikel ist Freitag, der , Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Alle Beiträge sind per als Word-Dokument oder PDF zu senden. Bilder sind im Format JPG einzureichen. Die Abgabe ist aber auch per CD oder USB-Stick im gleichen Format möglich. Adresse: VG.GRAMME-AUE.AMTSBLATT@T-ONLINE.DE Veröffentlichung der Bodenrichtwerte Bekanntmachung vom 22. April 2013 Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates Thüringen haben zum Stichtag auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Mit dem Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) werden die Bodenrichtwerte unter im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

3 Gramme-Aue Nr. 5/2013 Anschriften: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich Erfurt Hohenwindenstraße Erfurt Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich Artern Alte Poststraße Artern Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für das Gebiet der kreisfreien Stadt Erfurt Hohenwindenstraße 13 a Erfurt Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich Gotha Schloßberg Gotha Nachweis der anhängigen Ehescheidung vor Geburt des Kindes. Bis zu einem Jahr nach Rechtskraft der Ehescheidung kann diese Beurkundung erfolgen. Da auch diese Beurkundung vor Geburt des Kindes möglich ist, gilt zu beachten, dass die Vaterschaftsanerkennung erst nach rechtskräftigem Scheidungsurteil wirksam wird. - Aufnahme von Verpflichtungserklärungen zur Zahlung von Unterhalt gegenüber minderjährigen bzw. volljährigen Kindern bis zum 21. Lebensjahr. - Aufnahme von Verpflichtungserklärungen von Unterhaltsansprüchen gemäß 1615 l BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das sind Unterhaltsansprüche, die der allein erziehende betreuende Elternteil für sich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes geltend machen kann. - Abgabe von Sorgeerklärungen für Kinder deren Eltern zur Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mutter der gemeinsamen Sorgeerklärung zustimmt. Auch die Sorgeerklärung kann vor Geburt des Kindes beurkundet werden. Mit Abgabe der vorgeburtlichen Sorgeerklärung können die Eltern zur Geburt bereits ihrem Kind den Familiennamen des Vaters übertragen. Die Beurkundungen im Jugendamt sind kostenfrei. Informationen erhalten Sie im Landratsamt Sömmerda, Jugendamt, Wielandstraße 4, Sömmerda, Tel / Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich Leinefelde-Worbis OT Worbis Bahnhofstraße Leinefelde-Worbis Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich Pößneck Rosa-Luxemburg-Straße Pößneck Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße Saalfeld Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich Schmalkalden Hoffnung Schmalkalden Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich Zeulenroda-Triebes Heinrich-Heine-Straße Zeulenroda-Triebes Uwe Köhler Präsident Landesamt für Vermessung und Geoinformation Erfurt, 22. April 2013 Az.: Nichtamtlicher Teil Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung im Jugendamt Sind die Eltern eines zu erwartenden Kindes nicht verheiratet, kann der Vater bereits vor Geburt des Kindes die Vaterschaft im Jugendamt in urkundlicher Form anerkennen. Zur Rechtskraft dieser Vaterschaftsanerkennung bedarf es der Zustimmung der Mutter ebenfalls in urkundlicher Form. Wollen die Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, muss die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung im Jugendamt erfolgen. Auch diese Erklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen. Mit der Abgabe dieser Erklärung erhält der bisher Nichtsorgeberechtigte gleichfalls die Pflichten und Rechte (Personensorge und Vermögenssorge) wie sie im 1626 BGB geregelt sind. Sollte es bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge zu Problemen kommen, kann im Jugendamt Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Die vorgeburtliche Beurkundung stellt die Vaterschaft schon zur Geburt des Kindes sicher und erspart Ihnen unnötige Behördengänge in der Zeit nach der Geburt. Die Beurkundungen im Jugendamt sind kostenfrei. Informationen erhalten Sie im Landratsamt Sömmerda, Jugendamt, Wielandstraße 4, Sömmerda, Tel / Meisterhafte Stotternheimer (Eisenach, ) Bei den Vereinsmannschaftsmeisterschaften des Landes Thüringen in der Altersklasse bis 13 Jahre holten die Teams des JSC Stotternheim Jigoro Kano e.v. verdient Gold (bei den Mädchen) und Silber (bei den Jungen). Die Mädchen wurden dabei von drei Kämpferinnen des Kodokan Erfurt unterstützt. Stolz präsentierten die neun bis zwölf Jährigen ihre Medaillen: (stehend) Trainer Maik Mattauch, Nina Kleinert, Valentina Volland, Nico Roth, Hannah Glaser (Kodokan), Isabell Kraft (Kodokan), Sina Stein, Lea Stein, Florentine Deregowski, Lukas Spies, (sitzend) Paul Porstmann, Paul Bierwirth, Max Simon, Nico Pfeffer, Jonathan Reske, Maja Schnürpel, (nicht im Bild) Jasmin Jüngling, Viktoria Svarica (Kodokan). Aktuelles aus dem Jugendamt Beurkundungen im Jugendamt Zu den Aufgaben des Jugendamtes zählen gemäß 59 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe) Beurkundungen. Die Urkundspersonen beim Jugendamt sind befugt, folgende Erklärungen aufzunehmen: - Vaterschaftsanerkennungen für Kinder, deren Eltern zur Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Die Anerkennung und Zustimmung der Eltern kann bereits vor der Geburt bzw. nach der Geburt des Kindes beurkundet werden. Zur Beurkundung der vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung sind der Mutterpass, die gültigen Personaldokumente sowie die Geburtsurkunde des Vaters vorzulegen. Ist die Mutter zur Geburt des Kindes verheiratet und ihr Ehemann ist nicht der Vater des Kindes, dann kann gemäß 1599 BGB die Vaterschaftsanerkennung des biologischen Vaters erfolgen. Hierbei ist neben der Zustimmung der Mutter noch die Zustimmung des Ehemanns erforderlich. Voraussetzung für diese Beurkundung ist der Foto: Verein

4 Gramme-Aue Nr. 5/2013 Neues aus der Regelschule Schloßvippach Lesenacht 2013 Schmieden an der RS Schloßvippach An unserer Schule wurde vor kurzem ein Schulprojekt im Rahmen des Modellprogramms Kulturagenten für kreative Schulen gestartet. Bei diesem Projekt hat jeder Schüler die Möglichkeit, zusammen mit dem Metallkünstler Robert Krainhöfer, etwas zu schmieden. Wir Schüler dürfen uns jeder eigene Ideen ausdenken und dann ein eigenes kleines Kunstwerk schaffen. Herr Krainhöfer wird dann mit Unterstützung des BBZ s in Sömmerda, die einzelnen geschmiedeten Figuren der Schüler zu einem großen Kunstwerk zusammenfügen. Dieses Jahr waren wir ein letztes Mal Teilnehmer unserer alljährlichen Lesenacht. Zu Beginn halfen wir beim Aufbau der Betten und zeigten den Eltern die Schlafräume ihrer Kinder. Dann ging es richtig los! Frau Moser las uns eine tolle Geschichte vom Nervenzwerg vor. Das Buch hatte den Titel Luis und Amanda von Judy Blume. Es ging um die alltäglichen Leiden einer großen Schwester, die alles besser weiß, und ihren kleinen nervigen Bruder. Anschließend durften sich die Schüler Stationen aussuchen. Man konnte Theater spielen, schöne Tontöpfe mit Serviettentechnik verzieren und bepflanzen, Geschichten selber schreiben und vieles mehr. Wir, die Schüler der 10. Klassen, durften schon mit dem Grad heißen Feuer arbeiten. Es war sehr spannend und hat uns viel Spaß gemacht. Es kommt ja schließlich nicht jeder dazu, einmal Schmied zu spielen. Während der anstrengenden Arbeit mit den Schülern, wurde Herr Krainhöfer von unserer Küchenfee, Kerstin Meitz, versorgt. Der Metallkünstler wird die nächsten Wochen noch an unserer Schule arbeiten und mit jedem einzelnen Schüler eine Figur - z.b. Dreieck, Eifelturm, Eistüte, Radio oder jeden individuellen Wunsch der Schüler - schmieden. An dieser Stelle schon mal ein großes Dankeschön an Herrn Krainhöfer, für die nette und spannende Arbeit mit Ihnen. Theresa Krautwurm Kl.10a /RS Schloßvippach Zwischendrin gab es einen Imbiss für den kleinen Hunger am späten Abend. Danach begann unsere Lesrallye. Vier Gruppen spielten um den Schatz, den die Gewinner bekommen sollten. Es gab Aufgaben, Gedichte und knifflige Rätsel um das Thema Jahreszeiten. Am Ende des sehr langen und anstrengenden Abend wurden die Preise verliehen. Und wir, die tatkräftigen Helfer der letzten 3 Jahre - Fabian Braun, Marcel Fuchs, Marius Herre und Babett Weber - bekamen ein kleines Dankeschön. Da wurde geknuddelt und es liefen sogar ein paar Tränen. Danach hieß es für alle: Ab ins Bett. Nach dem gemeinsamen Frühstück wurden alle von ihren Eltern abgeholt. Vielen Dank an alle Lehrer, die uns dieses tolle Erlebnis ermöglichten. An dieser Stelle bedanken wir uns recht herzlich beim REWE- Team Schloßvippach, das uns eine Kiste Obst sponserte. Weiterhin bedanken wir uns beim Förderverein der Schule, der die Lesenacht finanziell unterstütze. Babett Weber, Klasse 10b RS Schloßvippach

5 Gramme-Aue Nr. 5/2013 Produkte der Lesenacht Während der Lesenacht sind folgende Texte entstanden Während der Rallye hatten die Schüler die Aufgabe, selber ein Gedicht zum Thema Sommer zu schreiben. Es gab nur 10 Minuten Zeit. Die Gruppe Frühling - geleitet von Babett Weber verfasste folgenden Text: Im Sommer kann man Blumen pflücken, du musst dich nur zur Wiese bücken. Baden gehen am Strand Burgen bauen im Sand Fahrrad fahren im Wind Verhalten wie ein kleines Kind. Im ersten Teil konnten die Schüler selber Geschichten schreiben. Dazu waren verschiedene Gegenstände im Klassenraum ausgelegt. Diese sollten in die Geschichten eingebaut werden. Alicia Michl Kl. 5a schrieb folgende Geschichte. Der vergessene Koffer Die Familie Bremme plant einen Urlaub. Sie wollen wahrscheinlich an die Ostsee fahren. Sie sind sich noch nicht sicher. 1 Woche später sind sie sich jetzt sicher, dass sie an die Ostsee fahren. Die Ferien kommen immer näher. Es ist nur noch 1 Woche bis die Ferien beginnen. Sie wollen gleich den Freitag fahren. Die Woche Schule ist vorbei. Die Familie Bremme packt jetzt die Koffer, denn heute Nachmittag wollen sie losfahren. Es fahren Mama, Papa, Jasmin, David und Hund Luna in den Urlaub. Sie nehmen 4 Koffer, 5 Rucksäcke, viele Schuhe und Jacken mit. Sie wollen in 10 Minuten losfahren und räumen die Sachen ins Auto. Dann fahren sie los. 7 Stunden später sind sie fast da. Da fällt der Mama ein, haben wir nicht irgendetwas vergessen. Ja einen Koffer haben sie zu Hause vergessen. Doch auf dem Markt können sie sich neue Sachen kaufen. Valentina Volland Kl. 5a Die geklaute Tasche Es war einmal ein kleines Mädchen, das war shoppen. Nachdem sie in dem ein und anderen Laden war, hatte sie bemerkt, dass ihre Tasche weg war. Aber sie konnte sich nicht entsinnen, dass sie die Tasche liegen gelassen hatte. Also hatte sie den starken Verdacht, dass die Tasche geklaut wurde. Sie suchte überall die Läden noch einmal ab, aber Fehlanzeige. Sie wurde ihr geklaut. Sie fragte sich, ob sie jemand angerempelt hatte oder??? Sie überlegte lange, kam aber zu dem Entschluss zur Polizei zu gehen. Schließlich war sie da. Es wurden ihr einige Fragen gestellt. Nach einer Stunde war es vorbei. Die Polizei versprach, ihre Tasche so schnell wie möglich zu finden. Nach ein paar Tagen sollte sie bei der Polizei vorbeikommen. Tatsächlich war ihre Tasche wieder da. Sie hatten den Dieb überführt. Die Polizei hatte ihre Arbeit getan... Himmelfahrt 2013 Himmelfahrt - Familientag Seit Jahren ist der Trend zu beobachten, dass die Aktivitäten am Himmelfahrtstag sich nicht mehr nur auf eine reine Herrenpartie mit reichlich Alkoholgenuss beschränken. Dagegen sind es in wachsender Zahl Familien, die den Feiertag nutzen, sich an der neu erwachten Frühlingsnatur zu erfreuen. Wenn dann am Wege noch die Möglichkeit besteht, einen kleinen Imbiss oder einen labenden Schluck zu erwerben, ist das besonders erfreulich. Dieser Entwicklung wollten die Landmänner Eckstedt e.v. Rechnung tragen und sie bauten ihren Pavillon am Rande des Eckstedter Parks, gleich hinter dem Sportplatz auf. Unter den schützenden Kronen der riesigen alten Bäume, umgeben vom frischen Grün der Büsche und Sträucher, ein idealer Platz. Unter dem Motto: Man muss dem Körper etwas Gutes tun, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen! reichte das kulinarische Angebot von Bratwurst über Fettbrot bis zur Erbsensuppe, sowie den üblichen alkoholhaltigen und alkoholfreien Getränken. Das Konzept ging fantastisch auf. Besucher aller Altersgruppen frequentierten den ganzen Tag über das Festzelt. Die Kinder konnten gefahrlos auf dem Gelände des Sportplatzes spielen. Die Eltern hatten Zeit, sich wieder mal in Ruhe mit Bekannten auszutauschen, auch begleitet von einem guten Schluck und alle waren an der frischen Luft. Am Nachmittag gab es dann noch Kaffee und Kuchen und wenn wirklich mal ein kleiner Schauer drohte, fühlten sich alle im Zelt gut aufgehoben. Auch einige zufällig vorbeikommende Himmelfahrtsausflügler mit Fahrrad oder Bollerwagen nahmen überrascht und erfreut das Angebot wahr. Nebenbei wurde noch der Sieger im Gummisstiefel - Weitwurf unter erschwerten Bedingungen ermittelt was allgemein zur Belustigung beitrug. So ging mit Einbruch der Dunkelheit ein sehr schöner harmonischer Tag zu Ende, der bei Groß und Klein offenbar viel Anklang gefunden hat. Amtlicher Teil Liebe Alperstedterinnen, liebe Alperstedter, sicherlich sind Sie genauso froh wie meine Familie und ich, dass der lange Winter endlich ein Ende hat. Jetzt freuen wir uns wieder im Garten arbeiten zu können, genießen die Natur und vor allem das milde Wetter. Wie vielen von Ihnen, steht auch uns meist nur das Wochenende zur Verfügung und da soll natürlich ordentlich was geschafft werden. Dafür hat wohl jeder Verständnis. Gleichwohl sollten wir Rücksicht aufeinander nehmen und in punkto Lärm unseren Nachbarn und Mitbürgern nur das zumuten, was nicht zum Ärger der Allgemeinheit führt. In Deutschland ist so ziemlich alles gesetzlich oder durch andere Vorschriften geregelt. Oft haben wir aber die Erfahrung gemacht, dass diese Regelungen allein sich nicht auf jeden einzelnen Fall anwenden lassen. So hilft ein freundliches Gespräch über den Gartenzaun oft mehr eine Lösung für Probleme zu finden, als der Ruf nach einer Ordnungsmacht. Für mich heißen die Schlüsselworte Respekt und Toleranz. In unserer Verwaltungsgemeinschaft gilt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue vom 02. November Darin sind im 15 Ruhestörender Lärm u.a. die Ruhezeiten an Werktagen (Montag bis Samstag) geregelt. So ist die Zeit von 13:00-15:00 Uhr Mittagsruhe und die Zeit von 19:00-22:00 Uhr Abendruhe. Für die Nachtruhe von 22:00-06:00 Uhr, wie auch an Sonntagen und Feiertagen, gelten andere gesetzliche Regelungen (ThürFtG bzw. 4. LKultVO). Während dieser Zeiten sowie in der Nachtzeit und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das gilt insbesondere für das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen u. ä.), auch auf offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern. Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden.

6 Gramme-Aue Nr. 5/2013 Es liegt in der Sache, dass größere Bauvorhaben am Samstag zwischen 13:00 und 15:00 Uhr nicht ruhen können. Und auch wenn in der Woche gebaut wird, lässt sich diese Zeit nur schwer einhalten. Eventuell ist auch 19:00 Uhr der letzte Stein noch nicht gesetzt oder der letzte Mörtel noch nicht angerührt. Wir sollten unseren Mitmenschen in solchen Fällen Verständnis entgegenbringen und tolerant sein. Der Gemeinderat hat mich in seiner letzten Sitzung dringend gebeten, nochmals auf ein anderes Problem in unserem Dorf aufmerksam zu machen - Hundekot! Eine lange Erklärung und Argumentation dazu will ich mir sparen. Hier hat die Toleranz ein Ende. Jeder Hundehalter weiß es und die meisten richten sich danach, der Restmüll vom Hund muss vom Herrchen oder Frauchen entsorgt werden. Ich gebe ja gern zu, dass diese Form der Abfallentsorgung nicht die angenehmste ist - notwendig ist sie trotzdem. 12 der o.g. Ordnungsbehördlichen Verordnung legt fest: Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt. Ich appelliere an alle Hundehalter dieser Pflicht nachzukommen! Andernfalls kann eine derartige Ordnungswidrigkeit gemäß 51 Absatz 1 OBG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Für den folgenden Teil habe ich in Anlehnung an eine Polizeistrategie Null Toleranz. Bitte sehen Sie sich die folgenden Fotos an. wissen wir bis jetzt noch nicht. Ich möchte Sie darüber unterrichten, dass die Gemeinde Alperstedt in diesen Fällen eine Anzeige erstattet. Diese Form des Vandalismus muss ein Ende haben. Ich rufe Sie auf, derartige Vorgänge zu beobachten und in der Gemeinde oder beim Kontaktbereichsbeamten zur Anzeige zu bringen. Teilen Sie die Autokennzeichen dieser Entsorger mit oder fertigen Sie Fotos! Das lassen wir uns nicht länger bieten! Ihr Peter Hehne Bürgermeister der Gemeinde Alperstedt NATURA 2000: Bekanntmachung über die Erstellung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Nr. 41 Haßlebener Ried-Alperstedter Ried NATURA 2000 steht für ein europaweites Biotopverbundsystem selten gewordener Lebensräume sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, das aus den Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebieten und den Vogelschutzgebieten (SPA) besteht. Jedes NATURA 2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen Wert weiterhin zu sichern, bedarf es daher speziell auf das jeweilige Gebiet abgestimmter Erhaltungs- und Entwicklungsziele und daraus abgeleiteter Maßnahmen. Gemeinsam mit Ihnen vor Ort wollen wir den Schutz und Erhalt dieser auch für Thüringen einmaligen Gebiete sicherstellen. Für die FFH-Gebiete ist entsprechend Artikel 6 (1) und (2) der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) die Erarbeitung von sog. Managementplänen vorgesehen. Deren Erstellung liegt für das Offenland, also für Flächen außerhalb des Waldes, im Zuständigkeitsbereich der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), Abteilung Naturschutz. Zur Erarbeitung des Managementplanes für das FFH-Gebiet Nr. 41 Haßlebener Ried - Alperstedter Ried hat das Thüringer Landesverwaltungsamt das Planungsbüro Planungsgruppe Natur & Umwelt - PGNU (Frankfurt am Main) mit den Untersuchungen beauftragt. Mitarbeiter des Büros werden dafür die entsprechenden Flächen, Biotope, Habitate und Lebensraumtypen im Sinne des 26 a ThürNatSchG bis voraussichtlich Mai 2014 begehen. Hierfür bitten wir die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis. Die Verfahrensbegleitung obliegt den Mitarbeitern der TLUG. Hierzu wird eine Projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) ins Leben gerufen. In Einzelgesprächen (Landnutzer, Nutzerverbände, regionale Akteure...) werden wir Ihnen die Erhaltungsziele erläutern, Konfliktpotenziale aufzeigen und Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung gemeinsam festlegen. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir auch die interessierte Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren und dieses ortsüblich bekanntmachen. Die spätere Umsetzung wird durch den Landkreis und betreffende Behörden sowie Einrichtungen des Freistaates in Angriff genommen. In den letzten Tagen und Wochen glauben einige Mitbürger, ihren Müll in unserer Gemarkung abladen zu müssen. Kurierfahrer werfen Telefonbücher alle paar Meter in die Straßengräben, Unbekannte entsorgen Hausmüll oder Betten und von wem die Isolierung im Bild oben stammt, Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen 2013 in der Gemeinde Alperstedt Die Vorschlagsliste der Gemeinde Alperstedt für die Wahl der der Schöffen 2013 liegt in der Zeit vom 17. Juni 2013 bis 24. Juni 2013 zu jedermann Einsicht zu den Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, Einwohnermeldeamt Montag von bis Uhr und Dienstag von bis Uhr und bis Uhr Donnerstag von bis Uhr und bis Uhr Freitag von bis Uhr auf. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, Hauptamt schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Alperstedt, den 14. Mai 2013 Hehne Bürgermeister

7 Gramme-Aue Nr. 5/2013 Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Ilse Wipprecht zum 87. Geburtstag am Herrn Kurt Kaiser zum 65. Geburtstag am Herrn Hans-Jochen Schlosser zum 65. Geburtstag am Frau Edith Haupt zum 81. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: ungerade Woche Dienstag Entsorgung Biotonne: gerade Woche Dienstag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Aufruf zum Blutspenden ITM Suhl warnt vor Engpass bei Blutspenden Aufgrund der vergangenen Feier- und Brückentage wird ein starker Rückgang an Blutspenden in Thüringen erwartet. Daher ruft das Institut für Transfusionsmedizin Suhl die Bevölkerung jetzt dringend zum Blutspenden auf. Der Suhler Blutspendedienst ITMS appelliert mit hoher Dringlichkeit an alle gesunden Bürger ab 18 Jahren, in den kommenden Tagen die Blutspendetermine des ITM Suhl wahrzunehmen und mit ihrer Blutspende die Versorgung von Patienten abzusichern. Die äußerst angespannte Versorgungssituation mit den lebensnotwendigen Blutpräparaten ist Ergebnis der vielen Feiertage und der damit verbundenen Brückentage. Vor allem in Thüringen zeichnete sich schon im Februar und März ein Rückgang des Blutspendeaufkommens ab, welcher sich im Mai weiter fortsetzte. Grundsätzlich kann jeder gesunde Erwachsene ab 18 Jahren Blut spenden. Blutspenden ab einem Alter von 69 Jahren sind nach individueller Entscheidung der Ärzte des Suhler-Blutspendedienst ITMS auch möglich. Frauen können 4mal, Männer sogar 6mal innerhalb von 12 Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Abstand von mindestens 10 Wochen liegen. Mitbringen sollten die Blutspender/innen ihren Unfallhilfe- und Blutspenderpass, bei Erstspendern reicht ein amtlicher Lichtbildausweis. Der nächste Blutspendetermin ist in der Gemeinde Alperstedt am Montag, dem 17. Juni 2013, von Uhr bis Uhr im Bürgerhaus Alperstedt hierzu möchten wir alle spendebereiten Bürgerinnen und Bürger aufrufen, diesen Termin wahrzunehmen. Sollten Sie an diesen Termin verhindert sein, möchten wir Sie bereits heute auf nachfolgende Spendetermine im Bürgerhaus Alperstedt hinweisen: Montag, von Uhr Uhr Montag, von Uhr Uhr

8 Gramme-Aue Nr. 5/2013 NEUES VOM TSV ALPERSTEDT e. V. Ausflug in die Roland Matthes Schwimmhalle Am begann nach der langen Winterpause die erste Trainingseinheit der Kindersportgruppe des TSV Alperstedt e.v. mit einem Ausflug in die Roland Matthes Schwimmhalle nach Erfurt. Auf der Hinfahrt wurde sich aufgeregt unterhalten und man konnte den Kindern die Freude regelrecht anmerken. ^ Auf der Heimfahrt herrschte eine ausgelassene Stimmung im Bus und so wurde zu den Liedern aus dem Radio mitgesungen. Es war ein wunderschöner Ausflug der allen noch lange in Erinnerung bleiben wird. An der Schwimmhalle angekommen, gab es dann kein Halten mehr. Herzliches Dankeschön!!! Die Kinder der Kindersportgruppe des TSV Alperstedt möchten sich ganz herzlich bei Familie Kiel Familie Katja Raddau Familie Gerth und der Firma RICONA Maschinenvertrieb Erfurt GmbH bedanken, die dem Spendenaufruf aus dem letzten Amtsblatt der VG Gramme-Aue gefolgt sind und der Kindersportgruppe des TSV Alperstedt e.v. diverse sportlichen Geräte gespendet haben. Sportfest 2013 TSV Alperstedt e.v. 14./ auf dem Sportplatz in Alperstedt In Windeseile wurde sich umgezogen, um anschließend ein Schwimmbecken nach dem anderen zu testen. Ob beim Wasserball spielen, springen vom Sprungblock oder rutschen auf der Wasserrutsche, der Spaßfaktor war einfach grenzenlos. Freitag, Uhr Fußballspiel der Kindersportgruppe des TSV Alperstedt Uhr Fußballspiel Alte Herren SG Haßleben/Alperstedt - Freizeitverein LOK Neudietendorf Bestenermittlung Freizeitkegler des TSV Sonnabend, Uhr Kinder- und Familienfest Hüpfburg und vielen Überraschungen Uhr Beachvolleyballturnier Kegeln für Jedermann Uhr Kegelfreundschaftsspiel TSV Alperstedt-Optima Damen Uhr Großes Damenfußballturnier Kaffee und Kuchen Zum Ausklang gemütliches Beisammensein. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt! Amtlicher Teil Natürlich hatten alle nach dem Schwimmbadbesuch großen Hunger, so dass sich die Kinder mit Pommes, Cola, Sprite und Eis erst einmal stärken mussten. Beschlüsse des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 05-29/2012 Bauamt Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend

9 Gramme-Aue Nr. 5/2013 Vergabe von Bauleistungen - Umbau ehemaliger Konsum LOS 9 - Innenputzarbeiten Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen beschließt, den Auftrag für das LOS 9 - Innenputzarbeiten der Firma Gräfe Bau GmbH, Udestedter Straße 29 a, Ollendorf zum Angebotspreis in Höhe von 3.114,35 Euro zu erteilen. Finanzielle Auswirkung: Die finanziellen Mittel sind im HHP 2012, im Vermögenshaushalt unter der HhSt eingestellt. Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Ballin Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 01-30/2013 Siegel Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend Vergabe von Leistungen - Anschaffung einer Beschallungsanlage für das Bürgerhaus Großmölsen Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen beschließt, den Auftrag für die Anschaffung einer Beschallungsanlage für das Bürgerhaus Großmölsen der Firma Joy Music, Dipl. Ing. H.-J. Günther Petersberg 4, Erfurt zum Preis von 4.177,96 (brutto) zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage HhSt Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Ballin Bürgermeister Siegel Dienstag von bis Uhr und bis Uhr Donnerstag von bis Uhr und bis Uhr Freitag von bis Uhr auf. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, Hauptamt schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Großmölsen, den 14. Mai 2013 Ballin Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Herrn Arno Dietrich zum 84. Geburtstag am Frau Doris Armenat zum 67. Geburtstag am Frau Herta Schiwek zum 89. Geburtstag am Frau Helga Groch zum 65. Geburtstag am Herr Manfred Zacher zum 81. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen 2013 in der Gemeinde Großmölsen Die Vorschlagsliste der Gemeinde Großmölsen für die Wahl der Schöffen 2013 liegt in der Zeit vom 17. Juni 2013 bis 24. Juni 2013 zu jedermann Einsicht zu den Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, Einwohnermeldeamt Montag von bis Uhr und Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Dienstag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle

10 Gramme-Aue Nr. 5/2013 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großmölsen Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - 1. So. nach Trinitatis, 2.6., Uhr - 4. So. nach Trinitatis, 23.6., Uhr Kinderkirche: Mittwoch, Uhr Wo das Einverständnis der Eltern im Hort vor liegt, hole ich die Grundschüler vom Hort ab und bringe sie Uhr zum Bus. Ihre P. Eckert Selbst die rechts und links neben dem Radweg entlangführenden Grünstreifen sind mit Hundehaufen verschmutzt. Dies stellt insbesondere für die Kinder der Kindertagesstätte und der Grundschule eine unzumutbare Situation dar, da der Radweg und die angrenzenden Grünflächen häufig für Spaziergänge, Spiele im Freien und Picknicke genutzt werden. Somit liegt eine akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ein Verstoß gegen 12 Abs. 1 und 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der VG Gramme-Aue vor. Danach dürfen Tiere nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. Straßen und öffentlichen Anlagen dürfen nicht durch Kot von Haustieren verunreinigt werden. Die Halter oder mit der Führung oder Haltung Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Zuwiderhandlungen werden entsprechend 19 Abs. 1 Nr. 14 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der VG Gramme-Aue mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 50,00 Euro geahndet. Ordnungsamt Amtlicher Teil Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 01-26/2013 Kämmerei Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich - abschließend Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß 58 Abs. 1 ThürKO Sach- und Rechtslage: Die Kämmerei der VG Gramme-Aue benötigt für das Haushaltsjahr 2012 einen Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Großrudestedt zu überplanmäßige Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Beschluss: Auf der Grundlage des 58 Abs. 1 ThürKO, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt folgende überplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2012: Überplanmäßige Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Hhst Reinigungsarbeiten, Essenausgabe ,49 und Wäschereinigung Kindergarten Hhst Haltung von Fahrzeugen Bauhof 3.559,28 Reparaturkosten Traktor + Rasenmäher, Tankabrechnungen Überplanmäßige Ausgabe des Vermögenshaushaltes Hhst Planungskosten für Ausbau Straße des Friedens ,24 Jahresscheibe 2011 Der Bürgermeister hat vor der Vergabe der Aufträge die Zustimmung des Gemeinderates eingeholt. Finanzielle Auswirkungen: Durch die überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2012, unter der Hhst und der Hhst , vermindert sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt und damit die Zuführung an die allgemeine Rücklage, Hhst Die überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt wurde aus der allgemeinen Rücklage Hhst finanziert. Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Walter Bürgermeister Verunreinigung durch Hundekot auf dem Radweg zwischen Großrudestedt und Schwansee Siegel Im Ordnungsamt der VG Gramme-Aue gehen immer wieder Beschwerden hinsichtlich starker Verunreinigungen des Radweges zwischen Großrudestedt und Schwansee durch Hundekot ein. Der asphaltierte Weg ist derart von Hundekot verunreinigt, dass Radfahrer diesen nicht ordnungsgemäß befahren können. Auch Fußgängern ist es nicht möglich, den Radweg ohne Beeinträchtigungen zu passieren. Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen 2013 in der Gemeinde Großrudestedt mit den Ortsteilen Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee Die Vorschlagsliste der Gemeinde Großrudestedt für die Wahl der Schöffen 2013 liegt in der Zeit vom 17. Juni 2013 bis 24. Juni 2013 zu jedermann Einsicht zu den Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, Einwohnermeldeamt Montag von bis Uhr und Dienstag von bis Uhr und bis Uhr Donnerstag von bis Uhr und bis Uhr Freitag von bis Uhr auf. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, Hauptamt schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Großrudestedt, den 14. Mai 2013 Walter Bürgermeister Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt. Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen: Objekt Termin Amtsgerichtsstraße Goethestraße Karl-Marx-Platz Neue Straße 03/ Kindergarten Nordstraße 4 und Oberanger 02/ Feuerwehr Schloßvippacher Straße Straße der Einheit 12 bis Alperstedter Straße 1, 2, 4, 5 und Amselweg 1, 3 und Amtsgerichtsstraße 2 und Amtsgerichtsstraße An der Ziegelei 1, 2, 3, 4, 5 und Anger 3, 4, 5, 6 und Bahnhofstraße 4, 5, 6, 7, 8, 9 und Bahnhofstraße 14, 15, 17 und Bahnhofstraße 19, 20, 21, 23 und Bahnhofstraße 28, 30, 31, 32, 36 und Bahnhofstraße 40, 41, 42 und Breite Straße 1 und Breite Straße 7, 9, 10, 11, 12, 13 und Breite Straße 15, 16, 17, 19, 20 und 20a Breite Straße 21, 22, 23 und Breite Straße 25, 26 und Erfurter Straße 1, 2, 3, 5 und Erfurter Straße Erfurter Straße 8, 9, 10, 13 und

11 Gramme-Aue Nr. 5/2013 Goethestraße 1, 3, 5, 6 und Goethestraße 11, 13, 15 und Goethestraße 21, 23, 25, 27, 31 und Karl-Marx-Platz 3a, 4, 5, 6 und Karl-Marx-Platz 8, 9, 10, 11 und Karl-Marx-Platz 13, 14, 15 und Kittel 1 und Kittel 4, 5, 6, 7 und Kittel 9, 10, 11 und Kittel 13, 14, 16, 18, Kleine Gasse 1, 3 und Kleinrudestedter Straße 1, 2,3 und Kleinrudestedter Straße 7, 8, 11 und Kranichborner Straße 1, 2, 3 und 3a Kranichborner Straße 4, 6, 7 und Lindenstraße 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9 und Lindenstraße 11, 12, 13 und Lindenstraße 15 und Mittelgasse 2, 3 und Mühlstraße 1, 2, 3 und Mühlstraße 6, 7, 8, 10, 11 und Mühlstraße 13, 14, 15, 16, 17 und Mühlstraße 20, 20a, 21 und Neue Straße 1, 2, 4, 5, 6, 7 und 9a Neue Straße 8, 9, 10, 11, 12, 13 und Nordstraße 2, 3, 6, 7 und Nordstraße 9, 10, 11, 12, 13 und Oberer Anger Obergasse 1, 2a, 2, 3 und Obergasse 6, 7, 8, 9, 11a und Obergasse 1a/ Mühlstraße Pfarrgasse 1, 2, 3 und Quergasse 1, 2, 3, 4 und Scheunengasse Schiemühle 1 und Schillerstraße 2, 3, 5 und Schillerstraße 7 und Schloßvippacher Straße 2, 3, 4 und Schloßvippacher Straße 8 und Straße der Einheit 5, 7, 8 und Straße der Einheit Straße des Friedens 3, 4, 6 und Straße des Friedens 10, 12 und Straße des Friedens 14, 16, 17 und Straße des Friedens 21 und Straße des Friedens Tränkfurt Untergasse 1 und Über der Gramme 1 und Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue i. A. des Abwasserzweckverbandes Gramme-Vippach für die Gemeinde Großrudestedt Frau Schmidt Tel / um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren. Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz fiir die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m 3 je gemeldetem Einwohner / Grundstück). Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 ltr.) zur Reinigung der Schläuche. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsteminwünsche entgegennehmen. Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht eingehalten werden kann. Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den Entsorgungspflichtigen. Telefon: / Frau Schmidt oder Herr Bode vg.gramme-aue.wasser@t-online de Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Ingrid Wagner zum 79. Geburtstag am Frau Marlis Gräser zum 67. Geburtstag am Frau Hildegard Fischer zum 88. Geburtstag am Frau Gertrud Dietz zum 74. Geburtstag am Frau Annelore Hausknecht zum 79. Geburtstag am Herr Peter Bürgermeister zum 69. Geburtstag am Herr Helmuth Coccejus zum 67. Geburtstag am Frau Ehrentraud Sorbe zum 90. Geburtstag am Herr Peter Födisch zum 71. Geburtstag am Herr Egon Berbig zum 74. Geburtstag am Frau Astrid Dilßner zum 69. Geburtstag am Frau Margot Büchner zum 76. Geburtstag am Herr Armin Schwarze zum 78. Geburtstag am Herrn Hartmut Christ zum 67. Geburtstag am Frau Karla Zimmermann zum 65. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Mittwoch, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Neues aus der Grundschule Großrudestedt In unserer Schule ist viel los Am 08. Mai feierte unsere Grundschule Großrudestedt ihren traditionellen Oma-Opa-Tag im Deutschen Haus. Wir freuten uns sehr, dass die Omas und Opas so zahlreich erschienen. Bei Kaffee und Kuchen führten wir unser Programm, welches wir mit unserer Klassenlehrerin Frau Müller eingeübt haben, auf. Es machte allen sehr viel Spaß unseren lieben Großeltern zu zeigen was wir alles können und trotz sehr großer Aufregung schafften wir es einen kräftigen Beifall für unser gelungenes Programm zu erhalten. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen fleißigen Helfern bedanken. Da waren die Eltern die für Kaffee und Kuchen sorgten sowie die Bewirtung übernahmen, die Lehrer die mit viel Geduld unser Programm eingeübt haben, den Werklehrerinnen, mit denen wir die Dekoration gebastelt haben und Frau Quatuor, unsere Schulleiterin. Ein herzliches Dankeschön auch für die Spenden unserer Gäste am Ende des Nachmittages. Nele Raddau, Klasse 3b

12 Gramme-Aue Nr. 5/2013 Schule mal anders Am vergangenen Dienstag machten wir, die Klasse 3a, eine Exkursion nach Schlossvippach. Für den Hinweg nahmen wir den Bus. In der Regelschule wurden wir von Herrn Heyder, dem stellvertretenden Direktor, begrüßt, anschließend frühstückten wir im Speiseraum. Danach gingen wir zum Ratskeller. Frau Fuhrmann, unsere Lehrerin, erzählte uns, dass hier auf dem Saal verschiedene Veranstaltungen stattfinden, z.b. Kirmes oder Fasching. Im Restaurant kann man gut essen und unter dem Dach befindet sich das Heimatmuseum. Herr Wellhöfer, der Bürgermeister von Schlossvippach, führte uns durch das Museum, in dem viele alte und interessante Dinge stehen. Vieles kannte ich nicht, aber er erklärte uns, was man früher damit gemacht hat, z.b. alte Geräte aus der Landwirtschaft, was ein Schuster so brauchte um Schuhe zu machen oder wie eine Küche früher aussah. Es gab Schulbänke aus Holz, aber kippeln konnte man damit nicht, weil der Stuhl an der Bank fest war. Als kleines Geschenk durften wir uns dann alle ein Buch aussuchen. Bevor wir uns wieder auf den Heimweg machten, kauften wir uns noch ein Eis oder etwas Süßes. Wir wanderten bei strahlendem Sonnenschein über den Radweg nach Großrudestedt und machten auf dem Hornsberg noch eine kleine Rast. Danke auch an meine Oma, die uns kurzfristig begleitete. Das war für mich ein sehr schöner Tag. Lukas Richter Klasse 3a Grundschule Großrudestedt Aktionstag in der Grundschule Großrudestedt Am fand ein Aktionstag an der Grundschule mit dem Thema Sicherheit am und im Bus statt. An diesem Tag waren Vertreter der Polizeiinspektion, der VG Gramme-Aue und den Vertretern der Verwaltungsgesellschaft Sömmerda ÖPNY mit der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.v. vor Ort. Durch die Schule wurde die Problematik an die Kreisverkehrswacht Sömmerda e.v. herangetragen, natürlich organisierten die Vertreter des Vereins diesen Tag, denn es geht um die Sicherheit im Straßenverkehr. Die Genehmigungsbehörde, das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Sömmerda, unterstützte den Aktionstag, um diesen Tag so realistisch wie möglich zu gestalten. Die Kinder der Klassen 1-4 lernten das richtige Verhalten beim Einsteigen in Haltestellenbereich, gegenseitige Rücksichtnahme war ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtung. Im Bus lernten die Kinder das Verhalten gegenüber dem Busfahrer, Rücksichtnahme gegenüber Schwächeren und wie man im Bus richtig sitzt und wo der Schulranzen sein muss. Den älteren Schülern wurde vermittelt, warum die Kleineren sich setzen müssen und nicht im Bus stehen sollten. Durch den ÖPNV wurde bildlich dargestellt, was bei einer Notbremsung passieren kann und welche Kräfte wirken. Als nächstes Element wurde den Schülern der Tote Winkel am Bus erläutert. Mit einer Folie konnte erkannt werden, wie groß der Tote Winkel ist und was der Busfahrer nicht sehen kann. Wir hoffen mit dieser Maßnahme bei den Schülern ein rücksichtsvolleres Verhalten zu bewirken und bedanken uns bei allen Beteiligten. Schüler und Lehrer der Grundschule Großrudestedt Schulbusprojekt Wir, die Klasse 4a haben ein Schulbusprojekt durchgeführt. Wir sind ein den bereitgestellten Linienbus eingestiegen. Der Busfahrer hat uns alles erklärt was wir heute machen. Um uns zu zeigen wie gefährlich es ist im Gang zu stehen, stellte der Busfahrer einen Kanister in den Gang. Bei der Vollbremsung flog der Kanister nach vorn und wir waren ganz schön durchgeschüttelt. Die Vollbremsung war aus 30 km/h. Bei der Vollbremsung schützte uns der Ranzen auf dem Schoß. Wenn man sich im Toten Winkel befindet kann der Busfahrer uns nicht sehen, also immer warten bis der Bus weggefahren ist. Derjenige der auf dem Fahrersitz saß, konnte die Kinder im Toten Winkel nicht sehen. Celina Kellner, Emilia Jünemann, Kim Zierenner und Eric Seeber Klasse 4a der Grundschule Großrudestedt

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