ABC der Primarschule Oberkulm

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1 ABC der Primarschule Oberkulm A Absenzen Schüler/innen Im Krankheitsfall soll das Kind via Klassenhandy bei der Lehrperson abgemeldet werden (sh. Klassenhandy). Allgemeine Informationen zu Absenzen und Urlaub finden Sie in den Absenzen- und Urlaubsregelungen im Anhang 2 Absenzen- und Urlaubsregelungen Absenzen Lehrpersonen Regelung Schülerbetreuung Stellvertretung Unvorhersehbare Absenzen (z.b. plötzliche Erkrankung der Lehrperson) werden wie folgt geregelt: Am 1. Tag werden die Schülerinnen und Schüler nach interner Absprache im Schulzimmer beschäftigt und betreut. Am 2.Tag werden die Kinder während des Vormittags in gleicher Weise beschäftigt. Am Nachmittag bekommen sie Arbeiten und Aufgaben zur Erledigung zu Hause. Ab 3. Tag bemüht sich die Schulleitung um eine Stellvertretung. Falls eine Lehrperson ihre Abwesenheit oder ihren Urlaub mehr als zwei Tage im Voraus ankündigt, so dürfen die Kinder mit zusätzlichen Aufgaben zu Hause beschäftigt werden. Eltern, die nicht rechtzeitig eine Betreuung zu Hause organisieren können, melden sich umgehend bei der Schulleitung. Die Schulleitung sucht einen Platz in einer anderen Klasse, wo das Kind von einer Lehrperson betreut wird. Änderungen von Adressen, Telefonnummern usw. Bitte melden Sie Änderungen sofort der Klassenlehrperson und dem Schulsekretariat. Aufgabenhilfe Am Dienstag- und Donnerstagnachmittag, bis Uhr, finden Aufgabenstunden statt. Sie sind kostenlos und freiwillig und werden von Aufgabenhelferinnen erteilt. Die Anmeldung erfolgt semesterweise mit einem Anmeldeformular. (sh. Anhang 4 Blockzeitenmodell ) B Betreuungsstunden Am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, bis Uhr sowie am Dienstag und Freitag, werden Betreuungsstunden angeboten. Sie sind kostenlos und freiwillig und werden von Fachpersonen erteilt. Die Anmeldung erfolgt semesterweise mit einem Anmeldeformular. In Ausnahmefällen können Eltern ihr Kind auch für eine einzelne Betreuungsstunde direkt bei der an diesem Tag zuständigen Betreuungsperson anmelden. (sh. Anhang 4 Blockzeitenmodell ) 1

2 C D Deutsch als Zweitsprache (DaZ) DaZ-Stunden fördern die sprachliche Integration von Kindern und Jugendlichen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und werden von einer Fachperson unterrichtet. (Ab Kindergarten bis und mit 2. Klasse) Diebstähle Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum. E Elektronische Geräte und Spielsachen Elektronische Geräte und Handys sind im Schulhaus ausgeschaltet. (sh. Anhang 3 Schulhausordnung ) Elterliche Sorge Besitzt nur ein Elternteil die elterliche Sorge, muss das Schulsekretariat davon Kenntnis haben, um der Informationspflicht ordentlich nachkommen zu können. Eltern und Erziehungsberechtigte Bildung und Erziehung ist die gemeinsame Aufgabe der Eltern und Lehrpersonen. Pflichten und Rechte der Eltern. (sh. Anhang 1 Schulordnung ) Mitwirkungsmöglichkeiten (sh. Anhang 5 Elternmitwirkung ) Elternanlässe (sh. Anhang 5 Elternmitwirkung ) Elternbriefe/Elterninfos (sh. Anhang 5 Elternmitwirkung ) Elternkontaktheft (Elternbüchlein) Es dient dem kurzen Austausch zwischen Eltern und Lehrperson z.b. zur Ankündigung von Absenzen, Terminanfragen, für kurze Mitteilungen und Klärungen. (sh. Anhang 5 Elternmitwirkung ) Elternmitwirkung (sh. Anhang 5 Elternmitwirkung ) Eltern-Schule-Treff Um den Austausch unter den Eltern und mit der Schule zu fördern, ist der Eltern-Schule-Treff gegründet worden. Dieser findet mehrmals jährlich statt. Aktuelle Termine und Themen finden sie auf der Homepage. Alle Eltern werden per Handzettel vor der Veranstaltung nochmals eingeladen. (sh. Anhang 5 Elternmitwirkung und Homepage) 2

3 Elterntaxi Der Schulweg ist ein wichtiger sozialer Lernort. Gemeinsam unterwegs sein und sich achtsam im Verkehr bewegen will gelernt sein. Verzichten sie deshalb darauf, ihre Kinder mit dem Auto in die Schule zu bringen. Examen Ende Schuljahr findet für die Schülerinnen und Schüler das Examen mit einem speziellen Abendprogramm statt, zu dem auch die Eltern eingeladen sind. (Ausnahme: findet nicht statt, wenn ein Jugendfest gefeiert wird.) F Fahrverbot Auf dem ganzen Areal herrscht generelles Fahrverbot für alle Fahrzeuge, inkl. Kickboards. Für Velos und Kickboards gilt jedoch folgende Ausnahmeregelung: Bis zu den Abstellplätzen (Kickboardfeld, Veloständer) darf das Gefährt benutzt werden. Dies gilt auch für die Zufahrt zu den Kindergärten Wynenschule. Verboten ist das ziellose Umherfahren auf dem Areal während den Unterrichtszeiten. Ferien Den Ferienplan finden Sie auf unserer Schul-Homepage, unter Rubrik Agenda oder unter Downloads. Finken / Hausschule In den Schulhäusern (ausser in den Werkräumen) tragen die Schüler/innen Hausschuhe. Fundgegenstände Kleidungsstücke werden in der Fundbox bei den Schulhäusern/Turnhallen aufbewahrt, Wertgegenstände beim Hauswart. Eltern und Schüler melden sich beim Hauswart. G Gewalt Gewalt kommt immer wieder in verschiedenen Formen vor. Hören Sie Ihrem Kind zu, wenn es von Gewaltübergriffen erzählt und suchen Sie in Wiederholungsfällen das Gespräch mit der Klassenlehrperson und/oder der Schulsozialarbeit. H Hausaufgaben Sie unterstützen Ihr Kind, indem Sie sich nach den Hausaufgaben erkundigen und vor Prüfungen abfragen. Als Richtwert für die Dauer von Hausaufgaben gilt: pro Klasse 10 Minuten (also 1. Klasse = 1x10 Minuten, 4. Klasse 4x10 = 40 Minuten etc.). Nehmen Sie mit der Klassenlehrperson Kontakt auf, falls Ihr Kind mit den Hausaufgaben Schwierigkeiten hat. Nutzen Sie zur Entlastung auch die Aufgabenhilfe. (sh. Anhang 4 Blockzeitenmodell ) 3

4 Handys Die SchülerInnen lassen ihr Handy und elektronische Geräte auf dem Schulareal ausgeschaltet und in der Tasche versorgt. Herbstwanderung Jedes Jahr im Herbst findet eine gemeinsame Wanderung aller Klassen statt. Termin und Route werden separat bekanntgegeben. Homepage Sie finden Informationen zur Schule Oberkulm im Internet unter: Ebenfalls sind verschiedene Unterlagen zum Download bereitgestellt. I Informations- und Begegnungsanlass Vor den Sommerferien führt die Schule für alle interessierten Eltern diesen Anlass durch. Im ersten Teil werden allgemeine Informationen zur Schulorganisation abgegeben. Im zweiten Teil können Eltern die (zukünftige) Lehrperson ihres Kindes im Schulzimmer besuchen und erste Kontakte knüpfen. Integrative Schulung (IS) IS bedeutet, dass unsere Schule Kinder mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen unterrichtet. Unterstützung erhalten die Kinder bzw. Lehrpersonen dabei von unseren schulischen Heilpädagoginnen. J J+S-Kids An einem ev. auch an zwei Nachmittagen (kann von Schuljahr zu Schuljahr variieren), findet von bis Uhr eine zusätzliche Turnstunde für Kindergärtler und Kinder der Unterstufe statt. Diese Stunde ist freiwillig und kostenlos und wird von einer Fachperson erteilt. Die Anmeldung erfolgt semesterweise mit einem Anmeldeformular. (sh. Anhang 4 Blockzeitenmodell Jugendfest Alle vier Jahre findet ein Jugendfest statt. K Kickboards Für das Benützen von Kickboards u.ä. auf dem Schulweg gelten die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes. Die Kickboards müssen auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz deponiert werden. Bei Diebstahl oder Vandalismus haftet die Schule nicht. Klassenhandy Es dient der besseren Erreichbarkeit der Lehrpersonen für Meldungen aus dem Elternhaus und für Notrufe. Das Handy wird jeweils 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn eingeschaltet. Die Eltern können die Klassenlehrperson direkt auf ihr Telefon anrufen oder ihr ein SMS 4

5 schicken. Nach Unterrichtsbeginn werden die Telefone auf lautlos gestellt. Natürlich können immer noch dringende Mitteilungen per SMS gesendet werden. Die Lehrpersonen werfen im Laufe des Tages ab und zu einen Blick auf ihr Gerät. Benutzen Sie das Klassenhandy für dringende Fälle (z.b.: Krankheit ihres Kindes). Für anderweitige Mitteilungen ist das Eltern-Kontakt-Heft besser geeignet. Kommunikationsweg bei Elternanliegen Bei Fragen und Anliegen wenden sich Eltern in erster Linie an die Klassenlehrperson. (sh. Anhang 5 Elternmitwirkung, Abschnitt 4) L Laternenumzug Dieser abendliche Umzug findet jährlich im November für die Kindergarten- und Primarschüler/innen bis und mit zweiter Klasse statt. Die Kinder basteln vorgängig in der Schule Laternen und ziehen in Begleitung der Lehrpersonen durch das Dorf. Läuse Lausbefall von Kinderköpfen ist ein wiederkehrendes Phänomen. Falls Lausbefall in einer Klasse festgestellt wird, erhalten die Eltern eine Meldung. (sh. Anhang 6 Lausmerkblatt ) Lehrpersonen-Kontakte Sh. Elternkontaktheft Sh. Anhang 5, Elternmitwirkung Logopädie Der logopädische Dienst ist zuständig für die Erfassung, Abklärung, Diagnostik, Beratung und Therapie von Störungen der mündlichen und / oder schriftlichen Sprache, des Sprechens, des Redeflusses, der Stimme und / oder des Schluckens. Die logopädische Therapie kann ab dem 3. Altersjahr beginnen. Vorschulkinder besuchen die Logopädie an ihrem Wohnort, Schüler am Schulort. Die Therapie ist für die Eltern kostenlos. M Musikschule Die Schule Oberkulm ist der Regionalen Musikschule Kulm angeschlossen. N Notfallkarte Für Exkursionen, Schulreisen usw. erhält jedes Kind eine Notfallkarte mit den wichtigsten Telefonnummern. Eltern vermerken darauf die Kontaktmöglichkeiten für Notfälle. O Obst Apfel zum Znüni ist gesund. Zwischen Weihnachts- und Sportferien erhalten die Kinder gratis einen Pausenapfel. 5

6 P Papiersammlung Im März und September finden Papiersammlungen durch die Schule statt. Beteiligt sind nebst den Oberstufenklassen die Mittelstufenklassen. Parkverbot Zwischen und Uhr ist das Parkieren auf allen Parkplätzen der Schule verboten. Parkieren ist wie folgt gestattet: a) von bis Uhr auf dem Parkplatz bei der Schnitzelheizung und auf dem Kiesplatz. b) auf dem geteerten Pausenplatz von 17 bis Uhr (trotz aufgemaltem Parkverbot!) c) bei Festivitäten und Anlässen gibt es Sonderregelungen. Die Verbotstafeln sind dann abgedeckt. Pausen Die grossen Pausen finden von Uhr und von Uhr statt. Die Kinder verbringen diese Pausen im Freien auf dem Pausenareal. Es zirkuliert eine Pausenaufsicht an die sich die Kinder bei Bedarf wenden können. Geben Sie ihrem Kind eine gesunde kleine Zwischenmahlzeit für diese Pause(n) mit. Projektwoche Die Projektwoche findet in der Regel vor den Frühlingsferien statt. Mittelstufenkinder, welche die Schneesportwoche besuchen, können sich von der Projektwoche dispensieren lassen. Q R Rückmeldung Nutzen Sie das Rückmelde-Formular wenn sie Fragen, Anliegen, Kritik oder ein Lob äussern möchten. Es ist auf der Homepage unter Downloads zu finden oder kann auf dem Sekretariat bezogen werden. Sie können diese Rückmeldung per Mail oder Post an die Schulleitung senden. S Sekretariat Telefon: sekretariat@schuleoberkulm.ch Bürozeiten: Montag Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr Unsere Sekretärin nimmt gerne ihre Adressänderungen u.ä. entgegen. 6

7 Skilager Die MittelstufenschülerInnen haben die Möglichkeit an der Schneesportwoche zusammen mit der Oberstufe teilzunehmen. Die Schneesportwoche findet jeweils in der 1. Woche der Sportferien statt. Situationsplan sh. Anhang 7 Sch Schularzt Dr. Kugler, Oberkulm, ist unser Schularzt. Im 2. Kindergartenjahr findet ein kostenloser Untersuch beim Schularzt statt. Schulhausordnung Wir bitten Sie, die Schulhausordnung mit Ihrem Kind zu besprechen. Es hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, dies nach einer gewissen Zeit zu wiederholen. (sh. Anhang 3) Schulleitung Adresse und Telefonnummer Büro: Schulleitung Neudorfstrasse Oberkulm Mail: schulleitung@schuleoberkulm.ch Bürozeiten: siehe Homepage Schulpflege Die Schulpflege führt unsere Schule strategisch. Informationen zur genauen Aufgabe der Schulpflege, Adressen und Telefonnummern der Mitglieder finden Sie auf der Homepage. Schulreise Einmal jährlich findet für jede Klasse eine Schulreise statt. Die Lehrpersonen informieren individuell über das Reiseziel und den Termin. Schulsozialarbeit Oberkulm teilt das Angebot der Schulsozialarbeit mit Unterkulm und Teufenthal. Der/die SchulsozialarbeiterIn ist jeweils am Donnerstag in ihrem Büro im Alten Schulhaus Oberkulm anwesend. Die Beratung ist kostenlos und freiwillig. (sh. Homepage) Sp Sprechstunde Alle Klassenlehrpersonen bieten eine Sprechstunde an. Diese ist auf dem Stundeplan vermerkt. Die Sprechstunde kann ohne Voranmeldung für kurze Gespräche mit der Lehrperson ihres Kindes genutzt werden. (sh. Anhang 5 Elternmitwirkung ) St Stundenplan Die Kinder erhalten den Stundenplan jeweils Mitte Juni. 7

8 T Tag der offenen Tür Die Schule öffnet sich einmal im Jahr für die interessierte Bevölkerung und gibt Einblicke in den Schulbetrieb. Terminplan Sie erhalten jeweils für ein Semester die geplanten Termine im Voraus zugestellt. Zusätzliche Abweichungen vom Stundenplan werden separat schriftlich mitgeteilt. Tintenklecks Unser Informationsheft der Schule erscheint jeweils Ende Semester (im Januar und im Juni). U Urlaub (sh. Anhang 2 Absenzen- und Urlaubsregelungen ) V Veloprüfung Die Veloprüfung findet in der 4. Klasse zusammen mit der Regionalpolizei statt. Vorgängig erhalten die Schülerinnen und Schüler theoretischen und praktischen Unterricht zum Thema Velofahren. Veloparkplätze Parkplätze für Fahrräder auf dem Schulareal werden auf schriftlichen Antrag hin vergeben. Die Schulpflege entscheidet nach festen Kriterien über die Bewilligung. W / X / Y Z Zahnpflege Mehrmals jährlich werden alle Schülerinnen und Schüler durch eine Fachfrau für Zahnpflege über Zahngesundheit und v.a. das richtige Zähneputzen unterrichtet. Alle Kinder erhalten ein Kontrollheft. Darin enthalten sind Gutscheine für jährlich eine kostenlose zahnärztliche Kontrolle. Zwischenbericht Die Schülerinnen und Schüler erhalten vor den Sportferien (im Januar) einen Zwischenbericht über ihren Lernstand. Die Lehrperson bespricht diesen Bericht mit den Eltern. Zeugnis Das Zeugnis wird vor den Sommerferien ausgestellt und abgeben. 8

9 Anhang 1 Schulordnung Zentrale gesetzliche Grundlage des Schulwesens des Kantons Aargau bildet das Schulgesetz vom 17. März 1981 Vorbemerkung: Mit Schüler ist auch Schülerin gemeint. Der juristische Ausdruck Inhaber der elterlichen Gewalt ist durch Eltern ersetzt. 1. Pflichten ( 4) Die Schüler sind verpflichtet, die Schule regelmässig und zu den festgesetzten Zeiten zu besuchen. Die Schüler haben ihre Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen. 2. Rechte ( 36) Die Schüler, beziehungsweise ihre Eltern oder Pflegeeltern sind in regelmässigen Abständen über den Stand der Schülerleistungen zu unterrichten. Die Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen; Lehrpersonen und Behörden stehen in Kontakt mit ihnen und informieren sie über das Schulgeschehen. Den Eltern steht das Recht zu, eine Elternversammlung zu bilden; ihre Vertreter sind von der Schulleitung und den Schulbehörden anzuhören. 3. Schulversäumnis ( 37) Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern sind verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind die Schule regelmässig besucht. Bei vorsätzlichem unentschuldigtem Fernhalten des Kinds von der Schule bis höchstens drei Schultage werden die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern von der Schulpflege gemahnt und im Wiederholungsfall mit einer Busse bestraft. Sofern das Fernhalten gemäss Absatz 2 länger als drei Schultage dauert, erstattet die Schulpflege von Amtes wegen Strafanzeige beim Bezirksamt und nötigenfalls Meldung an die Vormundschaftsbehörde gemäss Art. 307 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern sind mit einer Busse von mindestens Fr bis 9

10 höchstens Fr. 1'000., im Wiederholungsfall mit einer Busse von mindestens Fr. 1'000. bis höchstens Fr. 2'000. zu bestrafen. 4. Urlaube Gemäss separatem Erlass. 5. Schulweg Grundsätzlich sind die Eltern für den Schulweg verantwortlich. Velobenützung: siehe Schulhausordnung 6. Versicherung Alle Unfälle sind grundsätzlich der privaten Krankenkasse zu melden. Bei Bagatellunfällen erübrigt sich eine Meldung an die Schulunfallversicherung. Schwere Unfälle, Unfälle mit Dauer- oder Folgeschäden werden der Klassenlehrperson, zwecks Weiterleitung an die Schulunfallversicherung gemeldet. 7. Disziplinarmassnahmen Schüler, welche die Bestimmungen der Schulhausordnung und der Schulordnung nicht einhalten, werden von der Lehrperson oder der Schulpflege bestraft. Für Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter zwischen 10 bis 18 Jahren ist die Jugendanwaltschaft zuständig. 8. Haftung Die Schule ist nicht haftbar für Diebstähle und Sachschäden. 9. Mutationen Jede Adress- und Zivilstandesänderung ist der Klassenlehrperson oder dem Schulsekretariat zu melden. 10

11 Anhang 2 Absenzen und Urlaubsregelungen Vorbemerkung: Mit Schüler ist auch Schülerin gemeint. Der juristische Ausdruck Inhaber der elterlichen Gewalt ist durch Eltern ersetzt. 1. Absenzen Die Absenzen sind gemäss 17 der Verordnung über die Volksschule geregelt. Als Absenz gilt eine versäumte Unterrichtsstunde oder ein Schulhalbtag Meldepflicht Kann ein Schüler den Unterricht nicht besuchen, muss die Lehrperson unverzüglich über den Grund der Absenz informiert werden Arztbesuche Arzt- und Zahnarztbesuche sind soweit möglich in die schulfreie Zeit zu verlegen. 2. Urlaube 2.1. Paragraph Pro Quartal haben die Schüler gemäss 38 Abs. 1 des Schulgesetzes Anspruch auf einen halben Tag Urlaub ohne Begründung. Urlaubsbezüge gemäss 38 Abs. 1 des Schulgesetzes (Halbtag pro Quartal) sind bis spätestens 3 Tage vor Bezug, schriftlich durch die Eltern, bei der Lehrperson einzureichen Lehrerparagraph Die Lehrperson kann auf ein begründetes Gesuch hin gemäss 17 Abs. 3 der Verordnung über die Volksschule pro Semester dem Schüler einen Tag Urlaub gewähren. Urlaubsgesuche gemäss 17 Abs. 3 der Verordnung über die Volksschule sind spätestens 3 Tage vor Bezug, schriftlich durch die Eltern, bei der Lehrperson einzureichen. 11

12 2.3. Sonderurlaube Während der Primarschulzeit können ohne Begründung max. 5 Tage Sonderurlaub (exkl. 17 Abs. 3 der Verordnung über die Volksschule und exkl. 38 Abs. 1 des Schulgesetzes) bezogen werden. Der Bezug hat tageweise zu erfolgen, kann aber auch kumuliert werden. Der Bezug von Sonderurlaub muss spätestens 2 Wochen im Voraus bei der Lehrperson schriftlich eingereicht werden. Der Bezug des Sonderurlaubs ist in jedem Fall durch die Lehrperson der zuständigen Schulleitung zu melden. Der Sonderurlaub kann nicht in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres bezogen werden. 2.4.Ausserordentliche Urlaube Ausserordentliche Urlaube werden sehr restriktiv gewährt. Sie müssen durch die Eltern spätestens 2 Monate im Voraus schriftlich via Lehrperson bei der Schulleitung zur Behandlung eingereicht werden Feiertage und schulfreie Tage Schüler, deren Eltern als Angehörige einer Religionsgruppe besondere Feiertage achten, werden auf schriftliches Gesuch der Eltern durch die Schulleitung vom Unterricht dispensiert. Schulfrei sind zudem: Ostermontag, 1. Mai am Nachmittag, Freitag nach Auffahrt, Pfingstmontag Aufarbeiten des Lernstoffes Die Schüler sind für die Aufarbeitung des ausfallenden Lernstoffes selber verantwortlich. Bei Promotionsproblemen kann die Urlaubsgewährung nicht als mildernder Umstand berücksichtigt werden Strafbestimmung Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen haben gemäss Schulgesetz Sanktionen gegen die Eltern zur Folge (Busse oder Verzeigung an das Bezirksamt) Rechtsgrundlagen Schulgesetz SAR Verordnung über die Volksschule SAR

13 3. Dispensationen Lang andauernde oder gänzliche Befreiung vom obligatorischen Turnunterricht ist nur aufgrund eines Arztzeugnisses möglich. Gemäss 38 Abs. 2 des Schulgesetzes können Schüler vom staatlichen Religionsunterricht befreit werden, wenn ein schriftliches Gesuch der Eltern an die Schulleitung eingereicht wird. 4. Schlussbestimmungen 4.1 Aufhebung früherer Bestimmungen Mit dem Inkrafttreten dieses Erlasses sind alle damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen der Primarschule Oberkulm aufgehoben. 13

14 Anhang 3 Schulhausordnung Nachstehende Schulhausregeln gelten für das ganze Schulareal und für alle Schülerinnen und Schüler. In unserer Schulgemeinschaft soll es allen wohl sein. Wir achten einander. Wir sind höflich, anständig und rücksichtsvoll. Wir tragen Sorge zum Schulmobiliar, Schulmaterial und zu unseren persönlichen Sachen. Wir achten auch fremdes Eigentum und vermeiden es, Schäden anzurichten. Wir halten Ordnung auf dem ganzen Schulareal. Wir lassen keine Wertgegenstände im Schulhaus und in der Garderobe herumliegen. Die Schule lehnt für deren Verlust jegliche Haftung ab. Wir tragen in den Schulhäusern (ausser in den Werkräumen) Hausschuhe und versorgen sie immer auf dem Gitterrost. In den Turnhallen tragen wir Hallenschuhe mit nicht färbenden Sohlen. In den grossen Pausen halten wir uns alle im Freien auf. Während den Pausen dürfen wir das Schulareal nur mit Bewilligung einer Lehrperson verlassen. Nicht zum Pausenareal gehören: Veloständer, geteerter Parkplatz, Biotop, Wynebrüggli, Kindergartenareal und Friedhof. Wir kauen in den Schulhäusern und Turnhallen keine Kaugummis. Es ist uns ausdrücklich verboten, auf dem Schulhausareal Suchtmittel (Alkohol, Tabak, Drogen) zu konsumieren oder Waffen (auch Sackmesser) zu tragen. Wir lassen unser Handy und unsere elektronischen Geräte auf dem Schulareal ausgeschaltet. Wir spucken niemals auf den Boden. Wir kicken keine Bälle und werfen keine Schneebälle gegen die Schulgebäude. Fussball ist nur auf den dafür freigegebenen Plätzen erlaubt. 14

15 Es ist uns verboten, das Vordach zwischen den Schulhäusern zu betreten. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulareal erfordert eine Bewilligung der Schulpflege. In den Gängen dürfen wir nicht Ball spielen. Wir benutzen die Treppengeländer nicht als Kletter- und Spielgeräte. Die Schulhauswarte öffnen uns keine Türen, um vergessenes Material holen zu können. Fahrverbot: Auf dem ganzen Areal herrscht generelles Fahrverbot für alle Fahrzeuge, inkl. Kickboards. Für Velos und Kickboards gilt jedoch folgende Ausnahmeregelung: Bis zu den Abstellplätzen (Kickboardfeld, Veloständer) darf das Gefährt benutzt werden. Dies gilt sinngemäss auch für die Zufahrt zu den Kindergärten Wynenschule. Verboten ist das ziellose Umherfahren auf dem Areal während den Unterrichtszeiten. Das Fahrverbot auf der Zufahrt zum roten Platz wird für den Verkehrsunterricht (Repol) bei Bedarf aufgehoben. Parkverbot: Zwischen und Uhr ist das Parkieren auf allen Parkplätzen der Schule verboten. Parkieren ist wie folgt gestattet: a) von bis Uhr auf dem Parkplatz bei der Schnitzelheizung und auf dem Kiesplatz. b) auf dem geteerten Pausenplatz von 17 bis Uhr (trotz aufgemaltem Parkverbot!) c) bei Festivitäten und Anlässen gibt es Sonderregelungen. Die Verbotstafeln sind dann abgedeckt. 15

16 Anhang 4 Blockzeitenmodell Primarschule Oberkulm Die Primarschule Oberkulm bietet ein Blockzeitenmodell mit Betreuung an. Es setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: Empfangszeiten 4h-Block Betreuungsstunde Aufgabenstunde am Dienstag- und Donnerstagnachmittag J + S-Kids Die Primarschulkinder sind, falls die Eltern die Betreuungsangebote nutzen wollen, täglich von bis Uhr in der Schule. Nachstehend finden Sie ein paar kurze Informationen zu den vier Angeboten: Empfangszeiten, Betreuungsstunden, Aufgabenstunden und J+S-Kids Empfangszeiten werden täglich von 8.00 Uhr bis Uhr angeboten (in der Regel bei der Klassenlehrperson) sind freiwillig Betreuungsstunden sind freiwillig sind kostenlos können nach Anmeldung besucht werden werden jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von bis Uhr angeboten (am Mittwoch haben alle Kinder bis Uhr Unterricht) werden zusätzlich am Dienstag und Freitag von bis Uhr angeboten Was Betreuungsstunden bieten: Verschiedene Spielmöglichkeiten Bilderbücher anschauen, lesen Basteln, zeichnen, malen Hausaufgaben erledigen (die Kinder arbeiten selbständig!) 16

17 Aufsicht und Anleitung durch eine qualifizierte Betreuungsperson Es steht ein speziell eingerichteter Raum zur Verfügung (Dachzimmer MZH) An- und Abmeldung für die Betreuungsstunden Anmeldung jeweils auf Semesterbeginn Anmeldetermine: Juni und Dezember Die Anmeldung erfolgt auf separatem Anmeldeformular Eltern können ihre Kinder für einen einzelnen Wochentag oder für mehrere Wochentage anmelden Die angemeldeten Kinder sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet Späterer Eintritt ist jederzeit möglich Abwesenheit / Krankheit müssen der Betreuungsperson rechtzeitig mitgeteilt werden Aufgaben und Pflichten der Betreuungsperson Aufsichtspflicht Absenzenführung Schweigepflicht Austausch und Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen Kontaktaufnahme mit den Eltern (z.b. bei Absenzen oder Fehlverhalten der Kinder) Bereitstellen eines Spiel- und Beschäftigungsangebots Weiterbildung Aufgabenstunden finden jeweils am Dienstag- und Donnerstagnachmittag von bis Uhr statt sind kostenlos sind freiwillig werden wie bisher von Aufgabenhelferinnen betreut Die Anmeldungen zu Aufgabenstunden, Betreuungsstunden und J+S-Kids finden auf einem gemeinsamen Anmeldeformular statt (sh. Beilage). J+S-Kids finden jeweils an einem bzw. zwei Nachmittagen von bis Uhr statt sind kostenlos sind freiwillig werden von ausgebildeten J+S-Leiterinnen erteilt Weitere Auskünfte: Schulleitung Primarschule: Tel: Mail: schulleitung@schuleoberkulm.ch 17

18 Anhang 5 Elternmitwirkung Konzept für die Primarschule Oberkulm wirkung eltern 18

19 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Verantwortlichkeiten Grenzen der Elternmitwirkung Kommunikationsweg im Falle von Elternanliegen Bereiche der Elternmitwirkung Formen und Angebote der Elternmitwirkung Mitwirkende Für die Eltern Danja Decurtins Fredy Falger Ivana Hirt Marlene Zweifel Für die Schule Sabine Egli (Schulpflege) Rebekka Glanzmann (Lehrperson) Pierre Meier (Schulleitung) Brigitte Wyss (Lehrperson) 19

20 1 Einleitung Dieses Konzept wurde gemeinsam von Vertretungen der Eltern und der Schule erarbeitet. Es fasst die Grundlagen für die Elternmitwirkung an der Primarschule Oberkulm zusammen und bildet auch die Basis für die Arbeit eines Elterngremiums. Für den Kindergarten gelten separate Regelungen. Die Formen der Elternmitwirkung sind konfessionell und politisch neutral. Der Begriff Elternhaus / Eltern beinhaltet alle erziehungsberechtigten Personen. Der Begriff Schule meint Lehrerschaft und Schulleitung der Primarschule Oberkulm. Leitsatz Das Wohl des Kindes steht für uns alle im Zentrum. Grundsatz Bildung und Erziehung ist die gemeinsame Aufgabe der Lehrpersonen und der Eltern. Elternmitwirkung bedeutet partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern. Sie ist Voraussetzung für ein optimales Lernklima. Kultur Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitiger Achtung, Fairness, Vertrauen und Offenheit. Die Anliegen aller Beteiligten werden ernst genommen. Wir fördern den Kontakt und pflegen einen regelmässigen Austausch. Ziele Die Angebote der Elternmitwirkung stärken das Vertrauen zwischen Eltern und Schule. Die Kommunikation ist offen und transparent. Die Eltern haben die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit. Wir nutzen die Ressourcen von Lehrpersonen und Eltern. 20

21 2 Verantwortlichkeiten Die Verantwortlichkeiten leiten sich aus den gesetzlichen Grundlagen ab. Kantonsverfassung 28 Abs. 1 Jedes Kind hat Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung. Abs. 2 Der Kanton unterstützt die Eltern bei der Erziehung und Bildung der Kinder. Abs. 3 Das Schulwesen wird durch Gesetz geordnet Schulgesetz vom 17. März Abs. 1 Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton haben das Recht, diejenigen öffentlichen Schulen zu besuchen, die ihren Fähigkeiten entsprechen und deren Anforderungen sie erfüllen. 4 Abs. 1 Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Sie dauert 9 Jahre oder bis zum erfolgreichen früheren Abschluss einer Grundausbildung an der Volksschule, längstens jedoch bis zur Vollendung des 16. Altersjahres. Abs. 2 Kinder, die bis zum 30. April das sechste Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Bei mangelnder Schulreife wird der Beginn der Schulpflicht um ein Jahr hinausgeschoben. 35 Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern. 36 Abs. 1 Die Schüler, beziehungsweise ihre Eltern oder Pflegeeltern sind in regelmässigen Abständen über den Stand der Schülerleistungen zu unterrichten. Abs. 2 Die Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen; Lehrer und Behörden stehen in Kontakt mit ihnen und informieren sie über das Schulgeschehen. Abs. 3 Den Eltern steht das Recht zu, eine Elternversammlung zu bilden; ihre Vertreter sind von der Schulleitung und den Schulbehörden anzuhören. 36a Abs. 1 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern müssen die Lehrpersonen oder die Schulleitung über Verhaltensänderungen ihres Kinds oder über Ereignisse, die sich indessen Umfeld abspielen, informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist. Abs. 2 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern haben die Pflicht, an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teilzunehmen, die von der Schulpflege, der Schulleitung oder einer Lehrperson angeordnet werden. 21

22 37 Abs. 1 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern sind verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind die Schule regelmässig besucht. Verordnung über die Volksschule vom 29. April Abs. 1 Die Eltern haben dem Lehrer das Fernbleiben ihres Kindes vom Unterricht in jedem Falle zu begründen. Abs. 2 Als Gründe gelten insbesondere: a) Krankheit des Schülers; b) Todesfall eines nahen Verwandten; c) freier Schulhalbtag pro Quartal gemäss 38 Abs. 1 des Schulgesetzes. Auf Verlangen der Schule haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, sofern die Abwesenheit des Kindes infolge Krankheit mindestens zwei Wochen dauert. Abs. 3 Der Klassenlehrer ist befugt, im Schulhalbjahr aus wichtigen Gründen zusätzlich einen Urlaub bis zu einem Tag zu gewähren. Abs. 4 Für andere voraussehbare Urlaubstage ist im Voraus bei der Schulpflege schriftlich die Bewilligung einzuholen. Sie darf nur aus wichtigen Gründen erteilt werden. 23 Abs. 1 Der Schüler ist zu pünktlichem und regelmässigem Schulbesuch verpflichtet. Abs. 2 Er hat seine Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und die Anweisungen des Lehrers im Unterricht zu befolgen. 24 Abs. 1 Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit dem Lehrer zu besprechen. Kommt keine Verständigung zu Stande, so können sie sich an die Schulleitung oder an die Schulpflege wenden Abs. 2 Die Eltern haben Anspruch auf eine Begründung der Entscheide, die ihr Kind betreffen, sowie das Recht auf Einsicht in die betreffenden Akten. 25 Abs. 1 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern a) arbeiten mit den Lehrpersonen und der Schule zusammen und verhalten sich gegenüber der Lehrpersonen, der Schulleitung und der Schulpflege kooperativ; b) fördern verbindliche und zuverlässige Leistungen ihrer Kinder in der Schule; c) haben ihre Kinder zur Einhaltung der Hausaufgaben anzuhalten; d) schicken ihre Kinder ausgeruht, verköstigt, sauber und korrekt sowie den Witterungsverhältnissen angepasst gekleidet zur Schule e) unterstützen und verstärken die Erziehungsbemühungen der Schule. Abs. 2 Bei Nichtbefolgung dieser Pflichten können die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern von einer Lehrperson, der Schulleitung oder der Schulpflege verbindlich zu einem Gespräch eingeladen werden. 22

23 3 Grenzen der Elternmitwirkung Folgende Bereiche bleiben laut dem Volksschulgesetz und den dazugehörenden Verordnungen im Gestaltungsbereich der Schule (Lehrperson, Schulleitung, Schulbehörde): Gestaltung des Unterrichts Pädagogisch-didaktische Fragen Lehrplan und Lernziele Wahl der Lehrmittel Anstellung von Lehrkräften Wahl der Schulleitung Qualitätssicherung Besoldung der Lehrkräfte Klasseneinteilung Klassengrössen und Anzahl Klassen Lektionszahlen 23

24 4 Kommunikationsweg im Falle von Elternanliegen Grundsätze Das Gespräch immer dort suchen, wo sich das Problem stellt Miteinander reden nicht übereinander Prozess Vorgehen bei Anliegen von Eltern an die Schule 24

25 5 Bereiche der Elternmitwirkung Die Elternmitwirkung kann in den folgenden vier Bereichen erfolgen: Information: Mitsprache: Mithilfe: Mitarbeit: Die Schule ermöglicht den Eltern, sich ein Bild zu machen vom Lernerfolg ihrer Kinder und den Leistungen der Schule. Die Eltern informieren die Schule über familiäre Aspekte, die sich auf das schulische Lernen ihrer Kinder auswirken. Lehrpersonen und Eltern besprechen die Entwicklung und das Lernen des Kindes und treffen Vereinbarungen zu seiner Förderung. Die Eltern bringen ihre Beobachtungen, ihre Vorstellungen und Meinungen ein im Rahmen von Elternanlässen, Befragungen und Evaluationen. Die Eltern unterstützen Lehrpersonen und Schule in organisatorischen Belangen. Eltern bringen ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten ein. Sie planen, beraten und gestalten mit. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten finden auf den folgenden vier Ebenen statt: Lehrperson Kind Eltern Lehrperson - Klasse Schule, Schulleitung Schulpflege, Gemeinde 25

26 6 Formen und Angebote der Elternmitwirkung Formen und Angebote der Elternmitwirkung an der Primarschule Oberkulm Information Lehrperson-Kind-Eltern Klassentelefon (Mobil) Notfallzettel Elternbüchlein (Kontaktheft) Unterrichtsbesuch Zwischenbericht Lernbericht Beurteilungsdossier Jahreszeugnis / Promotion Gegenseitige Kontaktaufnahme bei Krankheit, Auskunft, Problemen Wichtige Telefonnummern der Eltern / Betreuungspersonen der Kinder für den Notfall oder für Ausflüge Absenz-Ankündigungen, kurze Anfragen, Klärungen, Terminanfragen Generell erwünscht und ohne Voranmeldung möglich Am Ende des ersten Semesters wird ein Zwischenbericht erstellt und anlässlich eines Gesprächs mit den Lernenden und deren Eltern besprochen. Abschlussbeurteilung für die erste Klasse anstelle eines Zeugnisses. Ab der zweiten Klasse individuell bei Lernzielbefreiung / Förderplanung Sammlung von beurteilungsrelevanten Arbeiten der Lernenden (nachvollziehbare Beurteilung, Gesprächsgrundlage) 1x jährlich vor den Sommerferien (Klassenabschluss) Lehrperson-Klasse Info-Mappe Stundenplan Semesterplan Tintenklecks Aktuelle Informationen für die Klasse (Klassenliste, Briefe zu Anlässen) Abgabe ca. 2 Monate vor Schuljahresbeginn. Am ersten Elternabend jedes Schuljahres wird den Eltern der detaillierte Stundenplan erläutert. Die Klassenlehrpersonen künden klassen- bzw. schulinterne Anlässe an, soweit die Termine schon voraussehbar sind. Anlässe mit Verschiebedatum werden entsprechend vermerkt, Abweichungen von der Betreuungszeit bzw. Betreuungsmöglichkeit ebenfalls. Kurzfristige oder spontane Termine künden die Lehrpersonen den Eltern an, sobald diese bekannt sind. Klassen berichten über Projekte, Ausflüge etc. 26

27 Schule-Schulleitung Homepage Tintenklecks Infobriefe der Schulleitung Informationsbroschüre Informations- und Begegnungsanlass Jahresrückblick / Ausblick neues Schuljahr Examen Tag der offenen Tür Plattform für Fragen, Anregungen und Kritik Orientiert aktuell über laufende Projekte, Anlässe, Organisatorisches usw. Spezielle Informationen und Themen Zu Schuljahresbeginn und nach Bedarf Wird am Informationsanlass oder an neue Eltern abgegeben und enthält: Schulordnung / Schulgesetze / Verordnung Absenzenwesen / Betreuungsangebot / Eltern-Mitwirkungs-Konzept Im 1. Teil des Anlasses erhalten Eltern von neu eintretenden Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien (ca. Anfang Juni) Informationen zum Schulbetrieb und zu den schulischen Angeboten. Die Schulpflege, die Schulleitung, die Lehrpersonen und die Betreuungspersonen stellen sich vor. Im 2. Teil erfolgen Infos zur individuellen Organisation der Lehrpersonen in den jeweiligen Klassenzimmern. Artikel der SL im Tintenklecks Vor Abschluss des Schuljahres, Abendveranstaltung (mit gemütlichem Zusammensein) Schule öffnet sich einmal im Jahr für die interessierte Bevölkerung und gibt Einblicke in den Schulbetrieb. Das Elterngremium organisiert ein Eltern Café Infostände des Elterngremiums sowie der SPF/SL werden eingerichtet. Der Schulbetrieb wird an diesem Tag normal durchgeführt. Es wird ein Kinderhort angeboten. Die Schule bietet eine Plattform für allgemeine Fragen, Anregungen und Kritik. Als Instrument dient ein Formular auf der Homepage. Es liegt auch im Schulsekretariat auf. Schulpflege/Gemeinde Tintenklecks Information Rechtsmittelbelehrung Examen Informationen aus der Schulpflege an die Eltern Strategische Entwicklung der Schule (kantonale / regionale Schulentwicklung näher bringen), regelmässige Information zur Leistung der Schulpflege und der Zielsetzung Promotion, Einschulung, Überspringen usw., Schulpflege klärt über rechtliche Möglichkeiten auf. Beteiligung 27

28 Mitsprache Lehrperson-Lernende-Eltern Elterngespräche (Standortgespräche) Übertrittsgespräche Individuelle (Lern-) Vereinbarungen Elternsprechstunde Gesprächsangebot a) verbindlich bei: Zwischenbericht, Promotions- und Laufbahnentscheiden, Lernzielbefreiung und unterstützende Massnahmen im Einzelfall b) jederzeit einforderbar bei schulischen oder familiären Problemen Gemeinsame Zielsetzung Gespräch zwischen Eltern-Lehrperson-Schulische Heilpädagogin- Schulleitung (ev. Schulpsychologischer Dienst) Vgl. auch Elterngespräche Die Lehrperson orientiert die Eltern über das individuelle Angebot für kurze Gespräche ohne Voranmeldung. Lehrperson-Klasse Elternabend Elternfeedback Neben Informationen erhalten Eltern die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch und Diskussionen (mind. 1 x pro Jahr) Die Lehrpersonen holen Feedbacks ein zu Fragestellungen, die ihren Unterricht oder ihre Klasse betreffen. Die Datenhoheit liegt bei der Lehrperson. Schule-Schulleitung Themenanlässe Sprechstunden Elternbefragung / interne Evaluation Diskussion zwischen Eltern und Schule/Schulleitung zu bestimmten Schulthemen. Eltern können telefonisch oder per Mail mit der Schulleitung einen Gesprächstermin vereinbaren. Eltern werden regelmässig zu allgemeinen oder spezifischen Themen befragt. Die Datenhoheit liegt bei Schulleitung / Schulpflege. Diese leiten daraus resultierende Zielsetzungen und Massnahmen ab. Schulpflege / Gemeinde Konfliktregelung Themenanlässe / Diskussion Umfrage / Evaluation Die Schulpflege kann als Instanz beigezogen werden, um Konflikte zu klären. Die Schulpflege beteiligt sich an den Themenanlässen aktiv und stellt sich der Diskussion / den Fragen der Eltern. Die Schulpflege ist mitverantwortlich für die qualitative Auswertung und die Zielsetzung aus den Umfragen. 28

29 Mithilfe Lehrperson-Lernende-Eltern Schule Elternhaus Die Eltern unterstützen die Einhaltung der Regeln in der Schule. Die Eltern sorgen für ein lernunterstützendes Umfeld und förderliche Voraussetzungen für das Kind (vgl. Volksschulgesetz/Verordnung). Lehrperson-Klasse Schulreise/Ausflüge Die Eltern können Ausflüge begleiten, um die Lehrpersonen bei der Aufsicht zu unterstützen. Schule-Schulleitung Schulanlässe Mithilfe bei Schulanlässen Mitarbeit Lehrperson-Lernende-Eltern Lernerfolg Schülerin / Schüler Aktive Unterstützung des Lernprozesses seitens der Eltern (Hausaufgaben, Pflichterfüllung) Lehrperson-Klasse Projektwoche Mitgestaltung Unterricht Zusammenarbeit mit Vertretern des Elterngremiums Eltern bringen ihr (Fach-)Wissen ein, beteiligen sich u.u. auch am Unterricht während der Projektwoche Je nach Thema können Eltern mit besonderen Kompetenzen in den Unterricht einbezogen werden. Klassenlehrperson und Delegierte des Elterngremiums pflegen den gegenseitigen Kontakt und bearbeiten gemeinsam Anliegen, welche Klasse und Klasseneltern betreffen Schule-Schulleitung Projektmitarbeit Elterngremium Mitarbeit bei Schulprojekten Dieses unterstützt und fördert den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Es leitet oder begleitet Projekte im Zusammenhang mit der Schule. Schulpflege / Gemeinde Wahlrecht Eltern nehmen ihr Wahlrecht in Anspruch und bestimmen mit über die kommunalen, kantonalen und schweizerischen Zielsetzungen und Massnahmen und ihre Vertreter im Bereich Bildung / Schule. 29

30 Anhang 6 Merkblatt Kopfläuse Wo finden Sie Kopfläuse? Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Sie können zwar unangenehm sein, sind aber harmlos. Die Übertragung erfolgt üblicherweise direkt von Kopf zu Kopf z.b. bei Spiel, Sport, in der Schule oder zu Hause, seltener durch unbelebte Gegenstände (Bürste, Kämme, Kopfbedeckungen, Bettwäsche sowie Hand- und Badetücher). Das Auftreten von Kopfläusen ist - entgegen einer noch immer weit verbreiteten Meinung - nicht das Resultat mangelnder Hygiene. Auch tägliches Haare waschen schützt nicht vor einem Befall. Ein Befall sollte unter keinen Umständen verheimlicht werden. Nur durch Zusammenarbeit kann es gelingen, die Läuse zu bekämpfen. Wie erkennen Sie Kopfläuse? Die Kopfläuse selber sind schwer zu sehen. Es sind ca. 3 mm kleine Insekten (wie ein Sesamkorn) die sich der Haarfarbe anpassen können. Sie krallen sich an Haaren und Kopfhaut des Menschen fest, sie springen und fliegen nicht. Lausbefall kann starken Juckreiz der Kopfhaut auslösen und veranlassen den Menschen, sich ständig in den Haaren zu kratzen. Ihre Eier, sogenannte Nissen, legen die Läuse am Haaransatz ab. Diese Nissen (helle, etwa 1 mm grosse Säcklein) sind leicht zu finden. Sie sehen aus wie Haarschuppen, kleben aber fest am Haarschaft. Sie sind im Gegensatz zu Schuppen nur schwer zu entfernen und verschwinden nicht durch gewöhnliches Shampoo. Am häufigsten findet man Nissen an den Schläfen, hinter den Ohren und im Nacken. Schon eine einzige Nisse beweist den Befall (der Kopf muss zwingend behandelt werden). Nach 7 bis 10 Tagen schlüpfen die jungen Läuse aus. Was müssen Sie tun, wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse oder Nissen finden? Bitte melden Sie sofort der Lehrperson ihres Kindes, wenn Sie Läuse oder Nissen feststellen. Die Kinder werden dann im Kindergarten oder in der Schule durch eine Fachperson ( Laustante ) auf Kopfläuse kontrolliert. Falls anlässlich einer Kontrolle in der Schule bei Ihrem Kind keine Nissen oder Kopfläuse gefunden werden, müssen sie die Haare Ihres Kindes, und allfälliger Geschwister, zweimal wöchentlich während drei Wochen kontrollieren. Falls Ihr Kind von Kopfläusen befallen ist, sind Sie für die Durchführung der Behandlung verantwortlich. 30

31 Wie kontrollieren Sie die Haare Ihres Kindes? Kratzt sich Ihr Kind häufig am Kopf, sollten Sie dem nachgehen. Bei der Untersuchung der Haare empfiehlt es sich, folgenden Regionen besondere Aufmerksamkeit zu schenken: Schläfen, Nackenbereich und hinter den Ohren. Um eine genau Diagnose zu stellen, empfiehlt sich die Verwendung eines Lauskamms (erhältlich in Drogerien und Apotheken). Die Kontrolle kann bei trockenem oder nassem Haar durchgeführt werden. Die Haare zuerst mit einer Bürste oder einem groben Kamm vorkämmen. Anschliessend die Haare mit einem guten Lauskamm durchsuchen. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Haare anfeuchten und mit einer gängigen Haarspülung einreiben. Durch das Wasser und die Haarspülung sind die Kopfläuse in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und können nicht mehr so gut wegkrabbeln. Nach jedem Kammstrich den Inhalt des Kamms kontrollieren. Hierzu den Kamm z.b. an einem Stück weissen Haushaltpapier abstreichen. Da die Läuse auf dem weissen Papier sehr gut sichtbar sind, stellen Sie schnell fest, ob sich etwas im Haar Ihres Kindes verbirgt. Sollten Sie bei der Kontrolle lebende Läuse oder Nissen finden, muss eine Behandlung mit einem Kopflausmittel erfolgen. Wie erfolgt eine Behandlung bei Kopflausbefall? Bitte wenden Sie sich an eine Apotheke oder Drogerie. Dort werden Sie ausführlich über die verfügbaren Produkte und deren Anwendung informiert. Da Kopfläuse nur in menschlichem Kopfhaar überleben, erübrigt sich eine generelle Reinigung von Bettbezügen, Polstermöbeln und Spielsachen. Eine Ansteckung durch Haustiere oder Übertragung im Wasser (Schwimmbad) ist nicht möglich. Zu Ihrer Beruhigung können Sie benützte Wäsche (Bettwäsche, Kleider, Stofftiere) bei 60 Grad waschen und Gegenstände staubsaugen. Kämme und Bürsten in min. 60 Grad warmem Wasser auswaschen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter oder Merkblätter in anderen Sprachen können auf der Homepage der Schule Schöftland heruntergeladen werden ( Infos Läuse). 31

32 Anhang 7 Situationsplan Primarschule Oberkulm Neudorfstrasse Oberkulm A Altes Schulhaus B Neudorfschulhaus Klassenzimmer Klassenzimmer Kindergarten Lehrerzimmer Schulsozialarbeit Schulleitungsbüro/Sekretariat Logopädie Werkräume C Alte Turnhalle D Wynenschulhaus Turnhalle / Mehrzwecksaal Aula Singsaal neue Turnhalle Betreuungszimmer / Aufgabenhilfe Textiles Werken Musikzimmer Kindergarten Klassenzimmer Oberstufe E Parkplätze 32

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