Ganzglastüren in der Innenanwendung Anforderungsprofil an transparente Bauteile

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1 Dipl.-Phys. ift Rosenheim Anforderungsprofil an transparente Bauteile 1 Einleitung Glas findet in der modernen Architektur eine immer weitere Verbreitung. Glas spendet Licht für Gebäude und erlaubt eine transparente, filigrane Architektur. Es verwundert daher nicht, wenn Glas als Ausfachung in Außen- und Innentüren sowie als Ganzglastür eingesetzt wird. Bei der Verwendung von Glas gibt es jedoch einiges zu beachten. Glas ist ein spröder Werkstoff und darf in der Anwendung brechen. Ein Glasbruch kann in der Anwendung also nie zu 100 % ausgeschlossen werden. Aufgrund der aus dem Bruch resultierenden möglichen Verletzungsgefahr sind daher je nach Anwendung unterschiedliche Regeln zu beachten und geeignete Glaserzeugnisse auszuwählen. 1.1 Bauregelliste und Produktnorm für Türen Außentüren sind in der europäischen Produktnorm DIN EN geregelt. In dieser Produktnorm werden auch Ganzglastüren als Außentüren behandelt. Die europäische Produktnorm enthält alle Anforderungen, die an Außentüren gestellt werden und ist Grundlage für die CE- Kennzeichnung, die nach Ablauf der Koexistenzperiode am 01. Februar 2009 zwingend vom Hersteller vorzunehmen ist. Die neue Bauregelliste B Teil /2 führt auch die Produktnorm EN auf. Als Besonderheit wird neben dem CE-Zeichen nach Ablauf der Koexistenzperiode auch das Ü-Zeichen für Außentüren weiter bestehen. Grund hierfür ist, dass die Bauaufsicht ergänzend den Nachweis der Normalentflammbarkeit der verwendeten Baustoffe für Außentüren fordert. Dies ist eigentlich keine neue Anforderung, da diese Anforderung auch in der Vergangenheit bestanden hat. Für Innentüren gibt es derzeit keine verabschiedete europäische Produktnorm. Die für Innentüren zutreffende europäische Produktnorm pren Produktnorm, Innentüren ohne Feuerwiderstand ist derzeit noch ein Entwurf und in Bearbeitung. Aus der Produktnorm für Türen ergeben sich in Deutschland folgende Eigenschaften, die baurechtlich relevant und je nach Anwendung ggf. nachzuweisen sind: Wärmedurchgangskoeffizient U D, Schalldämmmaß R w, Gesamtenergiedurchlassgrad (EnEV), Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windlast, Türen Produktnorm für die CE-Kennzeichnung CE-Kennzeichnung Bauregelliste/ Ü-Zeichen Außentüren EN , C derzeit möglich, ab verpflichtend Innentüren pren nein ja ja Tabelle 1 Produktnormen für Türen ift Rosenheim Seite 63 von 132

2 Brandverhalten, Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der Einwirkungen nach DIN Für die in Außen- und Innentüren verwendeten Glasprodukte insbesondere für Einscheiben- Sicherheitsglas und Verbund-Sicherheitsglas ist die Koexistenzperiode, ab der eine CE-Kennzeichnung verpflichtend ist, bereits abgelaufen. Die Produkte müssen daher bereits heute das CE-Zeichen tragen. Einscheiben-Sicherheitsglas ist außerdem entsprechend den Vorgaben der EN zu kennzeichnen. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Produktnormen findet sich in Tabelle 2. Da aus Sicht des DIBt und der Bauaufsicht die harmonisierten Produktnormen ungenügend sind, sind die Produkte in der Bauregelliste B Teil 1 mit einem Verweis auf die Anlage 01 gelistet, die ihrerseits wieder auf die Landesbauordnungen verweist. Diese verweisen wiederum auf die Bauregelliste A Teil 1. Die Konsequenz: Trotz der harmonisierten Produktnorm müssen die Glasprodukte noch zusätzlich national das Ü-Zeichen tragen und sind entsprechend der Ü-Zeichen Verordnung zu kennzeichnen. Ursache hierfür ist insbesondere, dass die harmonisierten Produktnormen keine verbindliche Aussage zur mechanischen Festigkeit der Glasprodukte machen, die jedoch Grundlage für die statische Dimensionierung ist. Bei Verbund-Sicherheitsglas nach europäischer Norm und nach Bauregelliste A Teil 1 ist zu beachten, dass die europäische Produktnorm unter einem Verbund-Sicherheitsglas ein Produkt mit beliebigen Zwischenschichten versteht, das zusätzlich einen Pendelschlagversuch nach EN mit einer Fallhöhe von 190 mm bestanden hat. Die Bauregelliste A Teil 1 hat jedoch eine abweichende Definition: hier ist national ein Verbund-Sicherheitsglas in Anlage 11.3 so definiert, dass die im Verbund verwendete PVB-Folie eine Reißfestigkeit > 20N/mm² und eine Bruchdehnung von > 250 % besitzt. Zusätzlich ist ein Kugelfallversuch nach DIN zu bestehen. Hierbei ist der Hersteller der Tür dafür verantwortlich, ob die angelieferten Glasprodukte die für den vorgesehenen Anwendungszweck erforderlichen Leistungseigenschaften haben und das CE-Zeichen (Konformitätserklärung und Bescheinigung) besitzen. Er muss sich jedoch nicht im Rahmen der Wareneingangskontrolle davon überzeugen, dass die deklarierten Eigenschaften wirklich vorhanden sind. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Glasherstellers und ist im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle nachzuweisen. Tabelle 2 Glasprodukte für den Einsatz in Türen und Ganzglastüren Glasprodukt Produktnorm für die CE- Kennzeichnung CE- Kennzeichnung Bauregelliste/Ü-Zeichen Einscheiben-Sicherheitsglas EN ja ja Verbund-Sicherheitsglas EN ja ja (besondere Definition) Floatglas EN ja ja Ornamentglas EN ja ja Drahtglas EN ja ja Teilvorgespanntes Glas EN ja Allgemein bauaufsichtliche Zulassung Mehrscheiben-Isolierglas EN ja ja Seite 64 von 132 ift Rosenheim

3 2 Regelungen zu Glas in der Tür 2.1 Regelwerke für die Planung Für den Planer und Praktiker stellt sich die Frage, wie die Anwendung von Glas in Türen geregelt ist und welche Anforderungen an die Glasprodukte gestellt werden. Tabelle 3 zeigt bereits die unüberschaubare Menge an Regelwerken, Vorschriften und ggf. zusätzlichen bauaufsichtlichen Anforderungen. Im privaten Bereich (Wohnungsbau) existieren für den Anwender keine verbindlichen Forderungen an die Verwendung von Glas in Türen. Es wird empfohlen, auf sicherheitsrelevante Aspekte zu achten. 2.2 Anforderungen aus der Produktnorm EN an Glaserzeugnisse Türen und damit auch Türen mit Glasausschnitten bzw. Glastüren müssen nach europäischer Produktnorm nach Tabelle ZA.1 bestimmte Anforderungen erfüllen. Hierbei beziehen sich die Anforderungen auf das Produkt. Die Anwendung des Produktes im Baubereich wird durch die Produktnorm nicht geregelt. Sofern sich diese Anforderungen auf das Glas in Türen bzw. Glastüren beziehen, sind sie in Tabelle 4 zusammengefasst. 2.3 Türen mit Glas in Verkehrsbereichen Türen befinden sich zwangsläufig in Verkehrsbereichen. Welche Bereiche sind nun sicherheitsrelevant? Generell gilt, dass Verkehrsbereiche betroffen sind, in denen mit Menschengedränge zu rechnen ist, also im öffentlichen Bereich, wo Menschen mit Glasflächen in Kontakt kommen können. Beispiele hierfür sind: Kaufhäuser, Versammlungsstätten, Schulen, Kindergärten und Kindertageseinrichtungen, Sporthallen/Sportstätten, Krankenhäuser, Altenheime, Diskotheken. Die Anforderungen an die Verglasung muss der Planer stellen, insbesondere wenn dieser aus der Planung heraus besondere Risiken für Personen in der späteren Nutzung erkennt. Neben den an- Tabelle 3 Regelwerke für die Anwendung von Glas in Türen 1 BGI 669 Glastüren, Glaswände, 12/ Arbeitsstättenverordnung 8/2004 und Arbeitsstätten-Richtlinie Glastüren, Türen mit Glaseinsatz (ASR 10/5) 3 Richtlinien für Kindergärten-Bau und Ausrüstung (GUV-SR 2002) 4 Merkblatt M29- Glastüren, Glaswände, Ausgabe Dez Unfallverhütungsvorschriften Schulen (GUV S1) 6 BG Sicherer Umgang mit Türen, Sept DIN : Sporthallen Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung Teil 1: Grundsätze für die Planung 8 DIN : Schulbau Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen 9 Fenster und Türen- Produktnorm, Leistungseigenschaften Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaft bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit; Deutsche Fassung EN : Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) Hinweis: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! ift Rosenheim Seite 65 von 132

4 erkannten Regeln der Technik, den Lastannahmen zur Dimensionierung und den nutzungsbedingten Anforderungen (z. B. Verkehrssicherheit) sind auch immer Sicherheitsvorschriften zu beachten und diese schon vor Angebotsabgabe. Im öffentlichen Bereich gelten die Planungsgrundsätze der Musterbauordnung, umgesetzt in den jeweiligen Landesbauordnungen. So sind nach MBO Teil 1 3 Allgemeine Anforderungen Anlagen so zu errichten..., dass Leben, Gesundheit... nicht gefährdet werden. Generell gilt, dass in öffentlich zugänglichen Verkehrsbereichen also Bereichen mit Publikumsverkehr die Glaserzeugnisse bruchsicher ausgeführt werden müssen. Der Begriff an sich führt schon zu Verwirrungen, da ja Glas bei entsprechender Belastung brechen kann. Als bruchsicher bzw. bruchhemmend gelten nach DIN 58125, DIN und GUV-SI 8027 Werkstoffe hier also Glas wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung unter planmäßiger Belastung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen können. Trotz dieser Forderung kann ein Verletzungsrisiko durch Glas nie zu 100 % ausgeschlossen werden. Das Verletzungsrisiko kann nur auf ein vertretbares Maß minimiert werden. Daraus ergibt sich die Fragestellung nach der richtigen Glasauswahl, um eine Verletzungsgefahr durch Glas zu minimieren. Dort, wo bruchsicheres Glas gefordert ist, ist die Verwendung von Sicherheitsglas also vorgespanntes Einscheiben-Sicherheitsglas, heißgelagertes Einscheiben- Sicherheitsglas bzw. Verbund-Sicherheitsglas notwendig. Dies gilt insbesondere bei großzügigen Glasausfachungen in Türen und für Ganzglastüren. Ganzglastüren werden ohnehin wegen der höheren Stoßfestigkeit in Einscheiben-Sicherheitsglas oder Verbund-Sicherheitsglas aus Einscheiben-Sicherheitsglas ausgeführt. Die Verwendung von Sicherheitsglas ist speziell dort geboten, wo besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder, ältere Personen und behinderte Menschen auf großflächig verglaste Türen oder Ganzglastüren treffen können. Entsprechende Vorschriften für den privaten Wohnungsbau existieren nicht. Hier muss der Bauherr oder der Planer entsprechende Anforderungen stellen. Es ist empfehlenswert, den Nutzer auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen und ihm ggf. ein bruchsicheres Glasprodukt in Form eines Sicherheitsglases zu empfehlen auch Tabelle 4 Anforderungen an Glas nach Produktnorm Eigenschaft Prüfnorm für Glasprodukte Bemerkung Brandverhalten EN Klasse A1 für Float, ESG, ESG-H, Ornamentglas ohne besonderen Nachweis Widerstand gegen Windlast (Produktnorm Glas) keine, Glasdicke eine statische Dimensionierung im Rahmen der CE-Kennzeichnung ist nicht erforderlich Stoßfestigkeit EN Pendelschlagversuch Schallschutz DIN EN ISO Prüfung am Glas Wärmedurchgangskoeffizient Strahlungseigenschaften g-wert Lichttransmission EN 673 (Berechnung) oder EN 674 (Messung) EN 410 Hinweis: Brandschutz- und Rauchschutztüren werden nicht betrachtet! Seite 66 von 132 ift Rosenheim

5 wenn keine Anforderungen Seitens des Architekten, des Bauherrn oder der Bauaufsicht bestehen. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas und sollte daher in Türen nicht mehr zur Anwendung kommen. Floatglas oder nicht vorgespanntes Ornamentglas sollte nur dort verwendet werden, wenn ein Hineinstürzen von Personen ausgeschlossen ist. Die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel empfiehlt im Merkblatt M 29 die Verwendung von nicht sicher brechenden Gläsern nur im oberen Drittel von Türen. Weiterhin sollten Türen, die zu mehr als drei Viertel ihrer Fläche aus Glas bestehen, kenntlich gemacht werden, da bei großen transparenten Flächen in öffentlichen Verkehrsbereichen die Gefahr besteht, dass bei ungünstigen Lichtverhältnissen diese vom Nutzer nicht erkannt werden, während man im privaten Bereich durchaus davon ausgehen kann, dass der Nutzer sein Wohnumfeld kennt. Die Kennzeichnung kann z. B. durch Bedrucken, Bekleben mit Folien oder die Verwendung von Farbgläsern geschehen und kann auch gleichzeitig der architektonischen Gestaltung dienen. Neben der Frage der Verkehrssicherheit ist auch immer die mögliche Gefahr von Fingerverletzungen an den Nebenschließkanten von Glastüren vorhanden. Eine Gefährdung besteht dann, wenn zwischen Neben- und Hauptsschließkante bei geöffneter Tür ein Spalt von mehr als 8 mm entsteht. Bei handbetätigten Türen kann nach dem Merkblatt BG 29 von einer konstruktiven Sicherung der Nebenschließkante abgesehen werden, wenn die Bedienperson den Gefahrenbereich einsehen kann. In Kindergärten sind nach GUV- SR 2002 Scher- und Quetschstellen generell zu vermeiden. Es empfiehlt sich jedoch generell insbesondere dort, wo sich besonders schutzbedürftige Personen aufhalten, entsprechende konstruktive Maßnahmen vorzusehen, die bereits heute am Markt verfügbar sind. Wird Mehrscheiben-Isolierglas in Außentüren verwendet, sind diese entsprechend der Vorgabe der Isolierglashersteller bzw. den Technischen Richtlinien des Glaserhandwerks Nr. 17 und Nr. 3 fachgerecht auszuführen. Dies gilt insbesondere für die Themen Klotzung und Dampfdruckausgleich. 3 Geklebte Türkonstruktionen Dem Einsatz von Klebung im Innenbereich [1] sind bei Beachtung von Grundregeln nahezu keine Grenzen gesetzt. Vorteile gegenüber anderen Befestigungsarten können sein: Transparenz von Glas-Glas-Verbindungen, keine Bohrungen im Glas beim Aufkleben von Beschlägen, somit sind günstigere Glasprodukte einsetzbar; eine maschinelle Herstellung der Verbindung ist möglich, Verbindung von unterschiedlichen Materialien, Ableitung von Spannungsspitzen durch Verteilung der Lasteinleitung bei Auswahl des geeigneten Klebstoffs und der Fugengeometrie. Die Anwendung der Klebung in Structural- Glazing-Systemen ist europäisch geregelt und in einer europäischen technischen Richtlinie ETAG 002 [2] dargestellt. Diese Richtlinie beschreibt notwendige Prüfnachweise für eingesetzte Klebstoffe und geklebte Fassadenelemente. Die Klebung von Isolierglas in Fensterflügeln ist nicht durch technische Richtlinien oder Normen geregelt, solange der Fensterflügel im geschlossenen Zustand linienförmig gelagert ist. Die Fenster müssen selbstverständlich den Vorgaben der Produktnorm EN und pren [3] entsprechen, auch wenn das Verglasungssystem vom Stand der Technik abweicht. Hierzu sind vom ift Prüfmethoden in Anlehnung an die Vorgaben für Structural-Sealant-Glazing entwickelt worden. Ein weiterer Aspekt ist die Thematik der Verträglichkeit. Die Verträglichkeit der eingesetzten Werkstoffe untereinander, z. B. Klebstoffe, Kunststoffe und Oberflächenbeschichtung oder Zwischenlagen in Glasprodukten, muss sichergestellt werden. ift Rosenheim Seite 67 von 132

6 4 Fazit Außentüren nach EN mit und ohne Glas müssen zum Ablauf der Koexistenzperiode im Februar 2009 das CE-Zeichen tragen. Weiterhin gibt es ergänzende Anforderungen in der Bauregelliste A Teil 1. Außentüren werden neben dem CE-Zeichen auch das Ü-Zeichen tragen. Bei der Anwendung von Glas im öffentlichen Bereich sind ggf. die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der gesetzlichen Unfallversicherungen zu beachten. Es empfiehlt sich bei großflächigen Verglasungen, in die Personen hineinstürzen können, die Verwendung von Sicherheitsglas. Ein interessantes zukünftiges Betätigungsfeld für Hersteller von Türen sind geklebte Türkonstruktionen. Hierbei muss die Klebung nachgewiesen werden und die Verträglichkeit der Komponenten sichergestellt sein. Literatur [1] Transparent ist chic! Geklebte Glas - Türkonstruktionen und deren Besonderheiten, Karin Lieb, ift Rosenheim, Vortrag auf den Tür- und Tortagen 2006 [2] ETAG Nr. 003 (Ausgabe Dezember 1998) Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände. [3] pren : Fenster und Türen Produktnorm Teil 2 Innentüren ohne Feuerwiderstand Berlin: Beuth Verlag GmbH [4] ETAG Nr. 002 (Fassung Juli 1998) Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen, Teil 1: Gestützte und ungestützte Systeme Dipl.-Phys. Geboren am 04. September 1959 in Mettmann 1977 Abitur am Bayreuther Gymnasium in Wuppertal Studium der Physik mit Schwerpunkt experimentelle Festkörperphysik an der Ruhr-Universität in Bochum Diplom-Physiker in der Anwendungstechnik und im technischen Marketing der Pilkington Deutschland AG mit den Schwerpunkten: technische Objektberatung bei nationalen und internationalen Bauvorhaben, technische Beratung des Marketings- und des F&E- Bereichs Leiter Geschäftsfeld Baustoffe am ift Rosenheim seit 2005 Geschäftsfeldleiter ift Zentrum Glas, Baustoffe und Bauphysik Seite 68 von 132 ift Rosenheim

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