Dialog 4/2011. Sozialversicherungswahlen. Mitteilungsblatt der Eisenbahn-Unfallkasse Gesetzliche Unfallversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dialog 4/2011. Sozialversicherungswahlen. Mitteilungsblatt der Eisenbahn-Unfallkasse Gesetzliche Unfallversicherung"

Transkript

1 Dialog Mitteilungsblatt der Eisenbahn-Unfallkasse Gesetzliche Unfallversicherung 4/2011 Sozialversicherungswahlen 2011 Gehörschutz für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer? Tablet-PCs am Arbeitsplatz Haftung bei witterungsbedingten Wegeunfällen Jahresinhalt 2011 Beilage: Seminarprogramm der EUK 2012

2 Gute Sichtbarkeit im Straßenverkehr kann helfen, das Unfallrisiko zu senken. Sicher arbeiten es lohnt zu leben Eisenbahn-Unfallkasse

3 Prolog Inhalt Liebe Leserinnen und Leser, gestatten Sie uns zunächst einen Hinweis in eigener Sache. Durch eine Straßenumbenennung firmiert die EUK seit neuestem unter der Anschrift Salvador-Allende-Straße 9. Alle weiteren Kontaktdaten wie Postfach, Telefon- und Faxnummern sowie adressen bleiben unverändert bestehen. Wir bitten Sie, Post nur noch mit der neuen Anschrift an uns zu richten. Wie wir bereits in den letzten Ausgaben des EUK-Dialog berichtet haben, fanden im Jahr 2011 Sozialwahlen statt. Die durch die Sozialwahl neu gewählte Vertreterversammlung der EUK traf sich am 7. September 2011 zu ihrer konstituierenden Sitzung in Frankfurt am Main. In dieser Sitzung wurde unter anderem der Vorstand der EUK neu gewählt. Einen ausführlichen Bericht zur Sozialwahl 2011 können Sie auf den Seiten 2 bis 5 nachlesen. Dort finden Sie auch die Öffentliche Bekanntmachung mit den Namen der Personen, die in die Vertreterversammlung bzw. in den Vorstand der EUK gewählt bzw. bestellt wurden. Auf den folgenden beiden Seiten informieren wir Sie über die neue Schrift Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer (BGI/ GUV-I 5147), die Auskunft darüber gibt, wann Handlungsbedarf zum Verringern der Lärmgefährdung bei den Tätigkeiten von Triebfahrzeugführern und Lokrangierführern besteht. Unser Interview auf den Seiten 12 und 13 beschäftigt sich unter anderem auch mit diesem Thema. Interviewpartner ist diesmal der Geschäftsführer der Mitteldeutschen Eisenbahn GmbH (MEG), Herr Dr.-Ing. Sonntag. Immer mehr Menschen verwenden sie, die Rede ist von den neuen Tablet-PCs. Eignen sich Tablet-PCs eigentlich auch für den Einsatz im Job? Michael Bretschneider- Hagemes, Experte für IT-gestützte mobile Arbeit am Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), nimmt hierzu im Interview auf den Seiten 8 und 9 Stellung. Nach unserem Widerspruch auf der Seite 10 informieren wir über die Haftung bei Wegeunfällen im Winter. Denn neben der Gefahr, selbst einen witterungsbedingten Wegeunfall zu erleiden, besteht insbesondere im Winter auch die Gefahr, dass man als Verkehrssicherungspflichtiger für die Folgen eines Wegeunfalls haftbar gemacht wird. Wir erläutern Ihnen hierzu die Hintergründe. In unserem Telegramm erfahren Sie, wer die Preisträger des Deutschen Arbeitsschutzpreises 2011 sind und wir informieren über unsere Azubi-Jahresaktion sowie den Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.v. (Fonds soziale Sicherung). Dieser Fonds hat in Zusammenarbeit mit der DEVK einen Unfallschutz entwickelt, der die Betroffenen bei beruflichen Unfällen weitergehend absichert. Auf den Seiten 18 und 19 berichten wir über die Teilnahme der EUK an der diesjährigen Messe A+A in Düsseldorf und unserer Beteiligung am Tag des Sicherheitsbeauftragten. Am Ende dieses Heftes stellen wir Ihnen unser Seminarprogramm 2012 und die Inhalte einzelner Seminare vor. Das Seminarprogramm 2012 haben wir diesem EUK- Dialog beigelegt, haben Sie ein passendes Seminar gefunden? Dann melden Sie sich am besten gleich an, denn viele Seminarplätze sind heiß begehrt. Hinweisen möchten wir noch auf das Jahresinhaltsverzeichnis des EUK-Dialog, welches Sie in der Mitte dieses Heftes finden. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr Ihr EUK-Dialog -Redaktionsteam Unsere Themen EUK aktuell 2 Sozialversicherungswahlen 2011 Prävention 6 Gehörschutz für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer? 8 Tablet-PCs am Arbeitsplatz Unfallversicherung 10 Aus der Arbeit des Widerspruchsausschusses 11 Haftung bei witterungsbedingten Wegeunfällen Dialog 12 Lärmschutz bei einer mittelständischen Eisenbahn Telegramm 14 Öffentliche Bekanntmachung 14 Neue Adresse der Eisenbahn-Unfallkasse 14 Zusätzliche Absicherung bei beruflichen Unfällen durch den Fonds soziale Sicherung 15 Azubi-Aktion 2011 der EUK 15 Beurteilung von Geräuschen am Arbeitsplatz 16 Deutscher Arbeitsschutzpreis Neue Taschenbücher der EUK Sicherheit überall 18 A+A 2011: EUK auf dem Gemeinschaftsstand der DGUV vertreten 20 Das EUK-Seminarprogramm 2012 Checkliste 25 Sicher unterwegs in der dunklen Jahreszeit Weitere Rubriken 22 Leserforum 23 Wer schreibt, gewinnt Das gibt s im nächsten Heft 24 Impressum Unser Titelbild Sicher arbeiten es lohnt zu leben EUKDialog 4/2011 1

4 EUK aktuell Sozialversicherungswahlen 2011 Die Selbstverwaltung der EUK In diesem Jahr wurden im Rahmen der 11. Allgemeinen Sozialwahlen die Mitglieder der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger gewählt bzw. bestimmt. Am 7. September 2011 fanden die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der EUK, die Wahl des Vorstandes und die konstituierende Sitzung des Vorstandes statt. Mit der Konstituierung haben Vertreterversammlung und Vorstand ihre Tätigkeit für die nächsten sechs Jahre aufgenommen. Im folgenden Beitrag werden die Organisation und die Aufgaben der Selbstverwaltungsorgane vorgestellt. Was ist Selbstverwaltung in der Sozialversicherung? Um diese Frage zu beantworten, sei eine Anleihe bei dem Begriff der kommunalen Selbstverwaltung gestattet. Als Freiherr vom Stein im Jahre 1808 die Selbstverwaltung der städtischen Gemeinden, das heißt die unmittelbare Beteiligung der Bürger auf der unteren Ebene der Staatsverwaltung durchsetzte, versprach er sich hiervon unter anderem eine stärkere Identifikation der Bürger mit ihrem Gemeinwesen. Die Bürger sollten Angelegenheiten, die sie im kommunalen Bereich unmittelbar berühren, selbst regeln und entsprechend ihrer Erfahrung fortentwickeln können. Idee und Motivation treffen auch für die gesetzliche Sozialversicherung zu. Die Sozialversicherungsträger erfüllen staatliche Aufgaben der Daseinsfürsorge. Durch die unmittelbare Einbeziehung der Versicherten und der Arbeitgeber bei Erledigung dieser Aufgaben soll deren Akzeptanz einer gemeinsamen sozialen Aufgabe gefördert sowie deren Lebensund Berufserfahrung bei der Erledigung dieser Aufgaben genutzt werden. Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen für die Aufgaben und Organisation der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung 2 bildet das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV). Nach der Vorschrift des SGB IV dürfen die Sozialversicherungsträger nur Aufgaben, die ihnen gesetzlich vorgeschrieben oder zugelassen sind, wahrnehmen. Die Erfüllung dieser Aufgaben kann wiederum nur im Rahmen der bestehenden Gesetze erfolgen, wobei die Gesetze für Versicherungsträger Rechtsetzungsbefugnisse und Freiräume für Entscheidungen (Ermessen) ausdrücklich vorsehen. Die Selbstverwaltungsorgane Als Selbstverwaltungsorgane der EUK bestehen die Vertreterversammlung und der Vorstand, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Die Vertreterversammlung der EUK besteht aus 30 Vertretern der Versicherten und einem Arbeitgebervertreter, der bei einer Abstimmung die gleiche Anzahl von Stimmen hat wie die anwesenden Versicherten. Die Vertreter der Versicherten werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des SGB IV in Verbindung mit der Wahlordnung für die Sozialversicherung gewählt. In der Regel werden die Kandidaten für die Wahlen von den Gewerkschaften vorgeschlagen, freie Vorschlagslisten sind aber auch möglich. Der Arbeitgebervertreter in der Vertreterversammlung der EUK wird nicht gewählt, er wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) bestimmt. Der Vorstand der EUK besteht aus 10 Vertretern der Versicherten und einem Arbeitgebervertreter, der bei Abstimmungen (ebenfalls wie in der Vertreterversammlung) die gleiche Anzahl von Stimmen hat wie die anwesenden Vertreter der Versicherten. Die Vertreter der Versicherten im Vorstand werden auf Grund eingereichter Vorschlagslisten von der Gruppe der Versicherten der Vertreterversammlung gewählt. Der Arbeitgebervertreter im Vorstand wird auch hier nicht gewählt, er wird vom BMVBS bestimmt. Als eigenes Organ nicht Selbstverwaltung gehört der Geschäftsführer dem Vorstand mit beratender Stimme an. Aufgaben Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung und das sonstige autonome Recht der EUK. Zum sonstigen autonomen Recht der EUK gehören insbesondere alle Vorschriften, die die Vertreterversammlung mit Wirkung für Dritte, also für Unternehmen und für die Versicherten im Zuständigkeitsbereich der EUK, erlässt. Hierzu zählen die Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahrtarif. Eine von der Vertreterversammlung erlassene Rechtsnorm mit anschließender Innenwirkung ist zum Beispiel der Haushalts- und Stellenplan der EUK. Außer den hier genannten Befugnissen zur Rechtssetzung hat die Vertreterversammlung noch weitere durch Gesetz zugewiesene Aufgaben, zum Beispiel die Wahl des Geschäftsführers und seines Stellvertreters, die Bestellung der Mitglieder der Widerspruchsstelle und andere. Der Vorstand verwaltet die EUK. Seine Aufgaben sind in der Satzung im Einzelnen geregelt. Hierzu zählen: z Erstellen von Richtlinien über das Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte, z Aufstellen des Haushalts- und Stellenplans, z Bestellen der Mitglieder der Renten- z ausschüsse, Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, z Beschlussfassung über die Umlage (Beiträge), z Verhängung von Bußgeldern und andere. Fazit Die Selbstverwaltungsorgane haben in der gesetzlichen Sozialversicherung erhebliche Eingriffsmöglichkeiten und Entscheidungsbefugnisse, die sie zum Vorteil der Versicherten und der Unternehmen nutzen können. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes. Der Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltungsorgane erstreckt sich aber auch auf die Sicherstellung der rechtmäßigen und zweckdienlichen Verwaltungsverfahren. EUKDialog 4/2011

5 EUK aktuell Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Vertreterversammlung und des Vorstandes der Eisenbahn-Unfallkasse gemäß 79 der Wahlordnung für die Sozialversicherungswahl (SVWO). Der Wahlausschuss der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) gibt bekannt, dass er zur Wahl der Vertreterversammlung und des Vorstandes der EUK das folgende endgültige Wahlergebnis durch Beschluss festgestellt hat: 1. In die Vertreterversammlung wurden aus der Gruppe der Versicherten gewählt: A. Mitglieder I. Vorschlagsliste mit dem Kennwort TRANSNET Gewerkschaft GdED Lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsjahr Anschrift 1 Stark Vlatko 1956 Unter den Golläckern 9, Darmstadt 2 Fleischmann Ursula 1956 Enzianweg 2, Riedering 3 Kummerow Udo 1950 Marienstr. 7 c, Neumünster 4 Methling Gerd 1952 Mörikeweg 43, Rostock 5 Pferner Manfred 1956 Hauptstraße 52, Apfelstädt 6 Prill Robert 1961 Dünkirchener Str. 51, Krefeld 7 Schäfer Andreas 1958 Gohliser Weg 9 a, Dresden 8 Theunert Rainer 1954 Lerchenbergstr. 51, Lutherstadt-Wittenberg 9 Ulm Erich 1953 August-Lämmle-Str. 14/2, Kirchberg 10 Wachenheim Marcel 1953 Goethestr. 12, Titisee-Neustadt 11 Markus Frank 1971 Im Blauen Garn 83, Wesseling 12 Renner Alois 1955 Rosenbuschstr. 17, Viehhausen 13 Ewert Bodo 1962 Scheel-Plessen-Str. 6, Hamburg 14 Boeker Norbert 1950 Lea-Grundig-Str. 28, Berlin 15 Wülbeck Gerhard 1958 Auf dem Dümpel 33, Hagen 16 Scherübl Michael 1967 Hauptstr. 34, Eichenried 17 Gruner Hubert 1959 Auf der Höchte 92, Garbsen 18 Taube Horst 1955 Rosa-Luxemburg-Str. 2, Bad Belzig 19 Müller Volker 1955 Unterer Weinberg 24, Melsungen 20 Bock Thomas 1972 Am Wallenbaum 25, Saarbrücken 21 Ziekau Joachim 1958 Am Sportplatz 4, Dahlen 22 Strobel Johannes 1954 Rüsternweg 169, Nürnberg 23 Maack Christian 1960 Reetweg 24, Lübeck 24 Dornheim Katrin 1976 Johanna-Stegen-Str. 14, Berlin 25 Zahn Horst 1953 Reuchlinstr. 9, Wiernsheim 26 Witte Ingo 1967 Mittelweg 2 B, Prohn II. Vorschlagsliste mit dem Kennwort Verkehrsgewerkschaft GDBA Lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsjahr Anschrift 1 Peters Elvira 1957 Harfenweg 10, Berlin 2 Stern Steffen 1975 Eckartstraße 7, Stuttgart III. Vorschlagsliste mit dem Kennwort Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer Lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsjahr Anschrift 1 Schütze Thomas 1959 Karl-Laux-Str. 24, Dresden 2 Lück Jens-Peter 1968 Poststr. 5, Bad Schönborn B. Stellvertreter I. Vorschlagsliste mit dem Kennwort TRANSNET Gewerkschaft GdED Lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsjahr Anschrift 1 Richardt Ernst 1952 Aueweg 44, Ronshausen 2 Mergemann Raimund 1958 Riemerschmidstr. 28, Hagen 3 Conrad Holger 1964 Dorfstr. 23 b, Leetza 4 Gangl Petra 1963 Posener Str. 85, Regensburg 5 Fleischhauer Manfred 1953 Engelbosteler Damm 132 A, Hannover 6 Völker Lukas 1964 Ragazer Str. 5, Berlin 7 Baumer Ralf 1960 Weingartenerstr. 16, Stutensee 8 Küppers Jakob 1954 Venloer Str. 29, Nettetal 9 Ginzkey Matthias 1959 Königsbrücker Str. 5, Großenhain, OT Folbern 10 Heim Hartmut 1978 Nordstr. 16, Langweid (Lech) 11 Keßens Helmut 1961 Weldemannsweg 26, Löningen 12 Möller Dirk 1966 Hirtenweg 37, Rostock 13 Perlinger Helmut 1958 Haaggasse 44, Großbottwar 14 Gossmann Jörg 1959 Hopfenhecke 15, Hamm 15 Krumrey Hans-Jürgen 1954 Waagestr. 6, Magdeburg 16 Boot Martin 1979 Lena-Christ-Str. 10, Plattling 17 Sauer Maik 1972 Am Schützenhaus 23, Hameln 18 Schmidt Regina 1953 Eberhardstr. 2, Berlin 19 Friedrich Oliver 1969 Thorwaldsenstr. 45, Frankfurt/Main 20 Kupka Joachim 1961 Hölderlinstr. 8, Geilenkirchen 21 Bräske Wolfgang 1955 Querstr. 10, Frankenhain 22 Peuker Patrick 1968 Schwalbenweg 82, Kempten 23 Jänsch Torben 1980 Lohneufer 50, Diepholz 24 Küttler Konstantin 1968 Mayener Weg 10, Berlin 25 Klee Reinhold 1959 Feldbergstr. 24/1, Remchingen 26 Otten Wilfried 1960 Leibnitzstr. 18, Pulheim 27 Grimm Angelika 1956 Amselgrund 1, Petersberg, OT Wallwitz 28 Thanner Lea 1983 Am Graspoint 79, Rosenheim 29 Sloikowski Ute 1973 Tannenbergstr. 13, Oldenburg 30 Hirsch Tino 1970 Bergstr. 31, Frankfurt/Oder II. Vorschlagsliste mit dem Kennwort Verkehrsgewerkschaft GDBA Lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsjahr Anschrift 1 Walter Gerd 1952 Kirchhofstraße 33 A, Lutherstadt-Wittenberg 2 Schmidt Werner 1951 Feuergraben 59, Hameln 3 Plath Joachim 1956 Albertstraße 21, Hamm 4 Offenloch Bernhard 1960 Seebachmarter 13, Hallstadt 5 Wirth Christoph 1966 In der Petmecke 41, Lennestadt 6 Martin Cornelia 1954 Gördenallee 17, Brandenburg/Havel EUKDialog 4/2011 3

6 EUK aktuell III. Vorschlagsliste mit dem Kennwort Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer Lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsjahr Anschrift 1 Fischer Martin 1969 Klingstr. 20, Maintal 2 Schölzke Klaus-Peter 1964 Clara-Zetkin-Str. 43, Görlitz 3 Ketelhöhn Harald 1969 Zum Neetzekanal 1a, Brietlingen 4 Vieback Reinhold 1960 Ahornweg 14, Irxleben 5 Böhm Uwe 1970 Germanenstr. 13, Kissing 6 Bröck Jörg 1963 Eisenbahnstr. 34, Plochingen 7 Bussas Detlef 1958 Eigenhufe 41, Chemnitz 2. Auf der Grundlage von 44 Abs. 2 a Nr. 4 SGB IV wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung als Arbeitgebervertreter in die Vertreterversammlung bestimmt: A. Mitglied Herr Dr. Christian Gravert, 1958, Flanaganstraße 9, Berlin B. Stellvertreter Herr Lothar Grünert, 1948, Andersenweg 49, Minden Herr Justus Schiefer, 1957, Berliner Str. 41, Steinbach Herr Uwe Billerbeck, 1956, Fielitzstraße 43 B, Berlin Herr Andreas Pechan, 1961, Am Selzerbrunnen 26, Frankfurt/Main 3. Als Vorsitzende der Vertreterversammlung wurden gewählt: A. Vorsitzender Herr Vlatko Stark, Unter den Golläckern 9, Darmstadt B. Stellvertretender Vorsitzender Herr Dr. Christian Gravert, Flanaganstraße 9, Berlin Der Vorsitz wechselt jährlich zum 01. Oktober 4. In den Vorstand wurden aus der Gruppe der Versicherten gewählt: A. Mitglieder Lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsjahr Anschrift 1 Ludwig Rudi 1958 Talstr. 10, Karlsruhe 2 Dorneau Hans-Jürgen 1956 Welschenweg 25, Oerlinghausen 3 Petzold Peter 1953 Platanenstr. 8, Reichenbach 4 Hannes Joachim 1968 Grazer Str. 11, Nürnberg 5 Eggers Karsten 1970 Fuhlsbüttler Str. 173, Hamburg 6 Kopp Anita 1955 Invalidenstr. 55 B, Berlin 7 Scheibel Jutta 1955 Bürgermeister-Franz-Str. 52, Fuldatal 8 Ingenillm Rainer 1958 Kempener Allee 100, Krefeld 9 Zeyner Matthias 1971 Praunheimer Weg 16, Frankfurt/Main 10 Scheidler Lars 1967 Krielower Weg 20 b, Berlin B. Stellvertreter Lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsjahr Anschrift 1 Bosecker Steffen 1954 Clausen-Dahl-Str. 39, Dresden 2 Hümmer Wolfgang 1961 Paulistr. 1, Nürnberg 3 Knoll Günter 1956 Saalburgring 3, Rodgau 4 Malinowski Peter 1964 Homfelder Str. 17, Bremen 5 Faix Hendrik 1963 Lorenzstr. 74, Rostock 6 Hoffmann Maik 1969 Bannstr. 41, Weil am Rhein 7 Hoffmann Martina 1960 Reichsbahnsiedlung 3, Halle/Saale 8 Ambros Carolin 1987 Gartenstr. 27, Rattelsdorf 9 Borkowski Ralph 1969 Hilpertweg 3 a, Hamburg 10 Noack Heiko 1966 Halbe Stadt 15, Frankfurt/Oder 11 Müllner Josef 1957 Karl-Joos-Str. 64, Kornwestheim 12 Kreußel Ralph 1955 Am Kiliansberg 27, Meiningen 13 Huber Johann 1952 Ortstr. 9, Lohkirchen 14 Tebben Christian 1984 Steintorstr. 11, Haselünne 5. Auf der Grundlage von 44 Abs. 2 a Nr. 4 SGB IV wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung in den Vorstand bestimmt: A. Mitglied Herr Stephan Schmidt, 1967, Im Wingert 15, Remagen B. Stellvertreter Frau Ute Widmaier, 1964, Kuchenheimer Weg 34, Swisttal Frau Marietta Rüth, 1963, Rosenhof 18, Brühl Frau Katharina Rinke, 1958, Paracelsusstraße 33, Bonn Frau Monika Dünker, 1963, Schmittstraße 7, Grafschaft 6. Als Vorsitzende des Vorstandes wurden gewählt: A. Vorsitzender Herr Stephan Schmidt, Im Wingert 15, Remagen B. Stellvertretender Vorsitzender Herr Rudi Ludwig, Talstr. 10, Karlsruhe Der Vorsitz wechselt jährlich zum 01. Oktober. Frankfurt/M, den Die Vorsitzende des Wahlausschusses Die Beisitzer Der Schriftführer gez. Wagner gez. Ludwig gez. Lauber gez. Knoll 4 EUKDialog 4/2011

7 EUK aktuell Die Mitglieder der Vertreterversammlung Dr. Christian Gravert Vlatko Stark Ursula Fleischmann Udo Kummerow Gerd Methling Manfred Pferner Robert Prill Andreas Schäfer Rainer Theunert Erich Ulm Marcel Wachenheim Markus Frank Alois Renner Bodo Ewert Norbert Boeker Gerhard Wülbeck Michael Scherübl Hubert Gruner Horst Taube Volker Müller Thomas Bock Joachim Ziekau Johannes Strobel Christian Maack Katrin Dornheim Horst Zahn Ingo Witte Elvira Peters Steffen Stern Thomas Schütze Jens-Peter Lück EUKDialog 4/2011 5

8 Prävention Gehörschutz für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer? Mit Inkrafttreten der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations ArbSchV) wurden die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen gegenüber der vorher geltenden Unfallverhütungsvorschrift Lärm um 5 Dezibel (db) abgesenkt. Infolge dessen sind bisher angewendete Lärmschutzmaßnahmen teilweise nicht mehr ausreichend und erfordern neue Maßnahmen. Um Eisenbahnunternehmen bei der Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV in der betrieblichen Praxis zu unterstützen, haben die EUK und die VBG Branche ÖPNV/Bahnen gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und den Eisenbahnaufsichtsbehörden der Bundesländer Sachsen und Niedersachsen zwei Projekte durchgeführt. Im EUK-Dialog 1/2011 haben wir unter dem Titel Lärmexposition für Eisenbahnfahrzeugführer über den Sachverhalt berichtet. Jetzt liegen die zwei Abschlussberichte als IFA-Reports 7/2011 und 8/2011 vor (Bezugsquelle: (Webcode: d4068)). Auf Basis der Ergebnisse der beiden IFA-Reports wurde die Information Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer (BGI/GUV-I 5147) erarbeitet. Die BGI/GUV-I 5147 wendet sich vorrangig an Eisenbahnverkehrsunternehmen und Anschlussbahnen, welche Triebfahrzeugführer (Tf) und Lokrangierführer (Lrf) einsetzen. Diese müssen prüfen, ob eine Lärmgefährdung für ihre Beschäftigten besteht und welche Maßnahmen zum Verringern der Lärmbelastung umgesetzt werden können. Lärmbelastungen für Beschäftigte im Eisenbahnbetrieb sind besonders dort zu erwarten, wo sich Beschäftigte in unmittelbarer Nähe von lauten Motoren, Aggregaten oder Lüftern aufhalten oder wo sie lärmintensive Tätigkeiten ausführen müssen, zum Beispiel beim Kuppeln/Entkuppeln. Davon betroffen sein können zum Beispiel Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer. Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Heres von der Eisenbahn-Unfallkasse erläutert in diesem Artikel die neue Information Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer (BGI/GUV-I 5147). Dabei wird aufgezeigt, wann Handlungsbedarf zum Verringern der Lärmgefährdung bei den Tätigkeiten von Triebfahrzeugführern und Lokrangierführern besteht und wie die Anforderungen der LärmVibrations-ArbSchV umgesetzt werden können. 6 Foto: EUK Wann sind Maßnahmen erforderlich? Maßstab für die Lärmgefährdung von Beschäftigten ist der Tages-Lärmexpositionspegel (L EX,8h ), das heißt, der über die Schicht gemittelte auf acht Stunden bezogene Lärmpegel. Abbildung 1 zeigt die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nach der LärmVibrationsArbSchV. Bei Tf, die Zugfahrten auf modernen bzw. neuen Eisenbahnfahrzeugen durchführen, darf grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Lärmbelastung unkritisch ist. Sind Tf bei Zugfahrten jedoch auf älteren dieselbetriebenen Eisenbahnfahrzeugen eingesetzt, kann der untere Auslösewert von 80 db(a) überschritten EUKDialog 4/2011

9 Prävention werden. Soweit Messwerte für vergleichbare Einsatzbedingungen vorliegen, also bei gleichem Eisenbahnfahrzeug und vergleichbarem Betriebsprogramm, darf von einem gleich hohen Tages-Lärmexpositionspegel ausgegangen werden. In allen anderen Fällen sind neue Lärmmessungen erforderlich. Besonders zu betrachten sind Zugfahrten auf Strecken mit vielen nichttechnisch gesicherten Bahnübergängen. Auf solchen Strecken kann sich auch bei neuen Eisenbahnfahrzeugen eine Überschreitung des unteren Auslösewertes von 80 db(a) infolge des häufigen Einsatzes des Typhons als Pfeifsignal ergeben. Lrf im Rangierbetrieb sind in der Regel wesentlich höheren Lärmbelastungen ausgesetzt; oft wird der obere Auslösewert von 85 db(a) erreicht oder überschritten. Die Lärmexposition für den Beschäftigten ergibt sich dabei aus mehreren lärmintensiven Teiltätigkeiten, die wesentlich durch Zeitdauer und Häufigkeit bestimmt werden. Aufgrund unterschiedlicher Betriebsprogramme und Randbedingungen im Rangierbetrieb ist oftmals eine Messung zur Ermittlung der Lärmbelastung unumgänglich. Rangfolge der Schutzmaßnahmen beachten! Wenn an Arbeitsplätzen die Auslösewerte erreicht oder überschritten werden, sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bzw. zum Reduzieren der Lärmbelastung in der Reihenfolge technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen zu ergreifen. Dieses gilt uneingeschränkt auch für die Tätigkeiten von Tf und Lrf. Vorrangig ist zu prüfen, ob die Lärmbelastung durch technische Maßnahmen an Eisenbahnfahrzeugen, der Infrastruktur oder den Umgebungsbedingungen verringert werden kann. In der BGI/GUV-I 5147 sind die bekannten Lärmminderungsmaßnahmen zusammengestellt. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Maßnahmen bei neuen und bei älteren Eisenbahnfahrzeugen. Während bei neuen Fahrzeugen das Einhalten der im Verkehrsrecht geforderten Grenzwerte im Vordergrund steht, sind sowohl bei neuen als auch bei älteren Fahrzeugen zum Beispiel folgende Maßnahmen vorstellbar: z Einbau von Klimaanlagen in Führerstände; z Schalldämmende Maßnahmen zum Verringern der Schallausbreitung; z Optimieren der Anordnung und der Anbaubedingungen von Typhons; z Einsatz von Bremssohlen aus Kunststoff-Verbund anstelle von Grauguss. Danach ist zu prüfen, ob das Verringern der Lärmbelastung durch organisatorische Maßnahmen möglich ist, zum Beispiel durch Reduzieren der täglichen Expositionszeit lärmintensiver Teiltätigkeiten. Da die Lärmbelastung für Tf und Lrf in vielen Fällen nicht ausschließlich durch technische und organisatorische Maßnahmen verringert werden kann, verbleibt als letzte Möglichkeit das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, also von Gehörschutz. Auswahl und Einsatz von Gehörschutz Der Einsatz von Gehörschutz bei den Tätigkeiten des Tf und Lrf ist mit der Problematik verbunden, dass diese Beschäftigten einerseits den Gehörschutz zum Verringern der Lärmbelastung tragen müssen, andererseits jedoch das zuverlässige Wahrnehmen von sicherheitsrelevanten Signalen und Geräuschen sichergestellt sein muss. Das Wahrnehmen der sicherheitsrelevanten Signale und Geräusche wurde im Rahmen des IFA-Reports 8/2011 näher untersucht. Als Ergebnis konnte der Nachweis erbracht werden, dass beim Anwenden des dort näher beschriebenen wissenschaftlich begründeten Auswahlund Einsatzverfahrens das Wahrnehmen der sicherheitsrelevanten Signale und Geräusche im Eisenbahnbetrieb unter Gehörschutz nicht beeinträchtigt wird. Im ersten Schritt wurden auf der Basis von 18 Signalen und 12 Arbeitsgeräuschen im Eisenbahnbetrieb in einem Berechnungsmodell geeignete Gehörschützer ermittelt und in einer Liste zusammengestellt. Im zweiten Schritt muss für jeden Beschäftigten mit dem aus dieser Liste ausgewählten Gehörschutz eine individuelle Hörprobe durchgeführt werden. Diese individuelle Hörprobe besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil, der mindestens alle drei Jahre durchzuführen ist, wird geprüft, ob der Beschäftigte in einer nachgestellten Arbeitssituation die sicherheitsrelevanten Signale und Geräusche mit Gehörschutz genauso gut hört wie ohne Gehörschutz. Im zweiten Teil Abbildung 1: Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen nach LärmVibrationsArbSchV der Hörprobe ist täglich vor dem erstmaligen Benutzen des Gehörschutzes die Verständlichkeit eines Funkgespräches zu überprüfen. Wird der Inhalt des Funkgespräches nicht vollständig bzw. nicht richtig wahrgenommen, darf derjenige Beschäftigte an diesem Tag den Gehörschutz nicht tragen. Das Auswahl- und Einsatzverfahren für Gehörschutz bei Tf und Lrf wurde dem EBA und dem Länderausschuss Eisenbahnen und Bergbahnen (LAEB) vorgestellt. Das EBA und die im LAEB vertretenen Eisenbahnaufsichtsbehörden tragen den Einsatz von Gehörschutz bei den Tätigkeiten des Tf und Lrf im Eisenbahnbetrieb bei Überschreiten des unteren Auslösewertes nach dem im IFA Report 8/2011 beschriebenem Verfahren aus fachlicher Sicht mit. Ausblick (Quelle: EUK/VBG) Die BGI/GUV-I 5147 soll zwei Jahre nach Erscheinen einer Evaluation unterzogen werden. Es ist vorgesehen, zwischenzeitlich gewonnene Erfahrungen und Erkenntnisse entsprechend zu berücksichtigen. Hersteller und Betreiber von Eisenbahnfahrzeugen werden gebeten, sich beim Erschließen des zweifellos bestehenden Potenzials zum Verringern der Lärmbelastung aktiv zu beteiligen. Weiterhin besteht Optimierungsbedarf bei dem alle drei Jahre durchzuführenden Teil der individuellen Hörprobe, welcher derzeit noch sehr aufwändig und mit hoher Lärmbelastung für die Umgebung verbunden ist. z EUKDialog 4/2011 7

10 Prävention Licht und Schatten Tablet-PCs am Arbeitsplatz Interview mit einem Arbeitsschutzexperten Foto: Fotalia Tablet-PCs werden auch in diesem Jahr unter vielen Weihnachtsbäumen liegen. Der mit den Fingern bedienbare, buchgroße Computer ist bei vielen als Unterhaltungsinstrument beliebt. So beliebt, dass manche ihn auch für die Arbeit nutzen wollen. Nur: Eignen sich Consumer-Tablet- PCs, wie die Modelle für den Endverbraucher heißen, auch für den Einsatz im Job? Michael Bretschneider-Hagemes, Experte für IT-gestützte mobile Arbeit am Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), meint: Nein, denn im Arbeitskontext haben Consumer-Tablet-PCs handfeste Nachteile. 8 EUKDialog 4/2011

11 Prävention Herr Bretschneider, für viele ist der Tablet-PC das perfekte Entertainmentgerät. Eignen sich Modelle für den Endverbraucher auch für die Arbeit? Wie bei jeder neuen Technologie gibt es hier Licht und Schatten. Es gibt Tablet-PCs, die für berufliche Anwendungen ausgelegt sind. Ein Beispiel sind Geräte zur Schadensbegutachtung im Kfz-Bereich. Hier werden nach Eingabe einiger Kfz- Daten überwiegend Teile in Kfz-Skizzen angeklickt und dadurch Reparaturlisten zusammengestellt. Tablet-PCs, die für den Endverbraucher entwickelt wurden, sind Unterhaltungsgeräte. Für die Arbeit sind sie nicht zu empfehlen vor allem nicht für Anwendungen mit vielen Dateneingaben. Hier ist ein Notebook sicher die bessere Alternative. Tablet-PCs bringen doch aber Vorteile. Sie sind zum Beispiel wesentlich leichter als herkömmliche Laptops und damit einfacher zu transportieren. Das ist richtig. Die hohe Mobilität ist sicherlich ein Vorteil. Die Geräte sind leicht und beanspruchen wenig Platz. Die meisten sind gerade mal so groß wie ein Buch. Die Gestensteuerung ist eine schöne Sache. Und auch die Akkulaufzeit ist länger. In manchen beruflichen Situationen kann ein Tablet-PC aus dem Consumer-Bereich auch durchaus eine geeignete Lösung sein: zum Beispiel wenn ein Architekt auf einer Baustelle dem Kunden ein paar Fotos zeigen möchte. Anders sieht es aber aus, wenn Sie zum Beispiel große Textmengen lesen oder schreiben müssen. Woran liegt das? Das hat mehrere Gründe. Es ist zwar richtig, dass das Gerät nicht viel wiegt in der Regel nicht mehr als ein Kilo, viele wiegen um die 700 Gramm. Das ist aber immer noch recht schwer, wenn Sie längere Dokumente damit lesen wollen. Sie halten den Tablet-PC ja am Rand beinahe wie ein Blatt Papier. Damit wachsen der Hebel und die Belastung auf Hand und Arm. Noch dazu muss die haltende Hand den Druck ausgleichen, den die Hand ausübt, die auf dem Display die Anwendungen durch Anfassen steuert. Es gibt dazu noch keine aussagekräftigen Studien, aber der Selbstversuch legt nahe, dass der Haltearm nach 20 Minuten eine Pause braucht. Und dann? Legt man das Gerät dann flach vor sich auf den Tisch, muss man sich vorbeugen, was keine gute Körperhaltung ist. Um an einem Stück lange damit zu arbeiten, ist ein Tablet-PC also nicht wirklich geeignet. Im professionellen Bereich also bei den Geräten, die speziell für die berufliche Tätigkeit entwickelt werden geht die Anwendung daher auch in Richtung kurze, spezifische Anwendungen wie das Eröffnen von Aufträgen in der Logistik oder kurze Berichte. Dafür bieten die professionellen Geräte sehr viel Potenzial. Bleiben wir bei den Consumer-Tablet-PCs. Gibt es weitere Aspekte, die dagegen sprechen, Consumer-Tablet-PCs für die Arbeit einzusetzen? Ein immer wiederkehrendes Problem sind Reflexionen auf dem Display. Spiegelungen auf dem Bildschirm ermüden bei längerer Arbeit das Auge. Die Glossy Screens, mit denen Tablet-PCs für den Endverbraucher ausgestattet sind, sehen zwar hübsch aus, aber mit Blick auf Reflexionen sind sie ein handfestes ergonomisches Problem. Wir haben beispielsweise versucht, einen Schaltplan auf einem handelsüblichen Gerät auszulesen. Das war kaum möglich. Geräte für berufliche Anwendungen sollten matte, entspiegelte Displays haben. Da sind Reflexionen kein Problem. Der Arbeitgeber sollte hieran nicht sparen, auch wenn unentspiegelte Geräte häufig preiswerter sind. Ein weiteres Problem der Consumer-Tablet- PCs sind die Tastaturen. Tablet-PCs haben keine eigene Tastatur, sondern blenden diese auf dem Bildschirm ein. Viele dieser Bildschirmtastaturen sind zu klein und dann tritt das so genannte Fat-Finger-Problem auf. Das Problem der fetten Finger? So könnte man es übersetzen. Gemeint ist Folgendes: Wenn die Abstände zwischen den virtuellen Tasten zu klein sind, deckt ein Finger mehrere Buchstaben ab. Die Software muss dann erkennen, welchen Buchstaben ich eigentlich betätigen will. Wenn das nicht richtig funktioniert und sich auch die Einstellungen nicht verändern lassen, kann das ziemlich stressen. Mit einem Computerstift (Stylus) kann man das Problem umgehen, wenn das Display Stifte erkennt. Gerade Geräte aus dem Consumer-Bereich setzen aber zunehmend auf so genannte kapazitive Displays und die erkennen Stifte nicht ohne Weiteres. Wie ist es mit der Software insgesamt? Können hier auch Probleme auftauchen? Das ist auch so eine Sache. Geräte für den Endverbraucher laufen mit Betriebssystemen wie MacOS oder Android. Da können Systembrüche auftreten: Der Mitarbeiter bekommt Dateien aus dem Office geschickt, kann damit aber nichts anfangen, weil die Programme nicht kompatibel sind. Gibt es einen Rat, den man Arbeitgebern geben kann, die über den Kauf neuer Hardware nachdenken? Ja. Die Firmen machen immer wieder den Fehler, sich ein Gerät beim Händler anzuschauen, und es dann direkt in großer Stückzahl zu kaufen. Sie übersehen dabei, dass kleine Probleme unter schwierigen Arbeitsbedingungen schnell zu großen Problemen werden können. Viel besser ist es daher, zunächst nur ein paar Geräte in der tatsächlichen Arbeitsumgebung zu testen. So kann man die Nutzerbedürfnisse viel genauer ermitteln und die Gefahr einer Fehlinvestition sinkt. Quelle: DGUV z EUKDialog 4/2011 9

12 Unfallversicherung Aus der Arbeit des Widerspruchsausschusses Berufskrankheit anerkannt Rente abgelehnt Versicherte, die Leistungen des Unfallversicherungsträgers EUK beantragt haben, werden mittels Bescheid über die Ablehnung des Ereignisses als Unfall oder Berufskrankheit informiert. Ist der Versicherte mit dem Inhalt des Bescheides nicht einverstanden, kann er innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist (1 Monat) Widerspruch einlegen. Daraufhin findet verwaltungsseitig eine Überprüfung statt. Sofern hier keine Abhilfe möglich ist, wird der angefochtene Bescheid dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. In unserer ständigen Rubrik Aus der Arbeit des Widerspruchsausschusses berichtet Rudi Ludwig, Mitglied des Widerspruchsausschusses der EUK, über einen Fall aus der Praxis und die dazu getroffene Entscheidung. Hergang/Sachlage Herr G. ist als Rangierer bei der Railion Deutschland AG beschäftigt. Diese Tätigkeit übt er schon seit Anfang der achtziger Jahre aus ging bei der EUK eine betriebliche Anzeige wegen des Verdachts einer Berufskrankheit (BK) Nr Meniskusschaden ein. Herr G. schilderte ausführlich seine Tätigkeit, wobei er besonders die Belastungen durch häufiges Gehen auf unebenem Gelände bzw. auf Schotter, Auf- und Abspringen auf bzw. von Rangierfahrten sowie das Bücken unter den Puffern hindurch für das Entstehen der Berufskrankheit verantwortlich machte. Die Schädigung des Innenmeniskus sei alleine durch die jahrelangen ausgeübten besonderen Bewegungsabläufe hervorgerufen worden. Eine BK Nr kann nur dann anerkannt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Eine überdurchschnittliche Belastung des Kniegelenkes, die biomechanisch gebunden ist an eine z Dauerzwangshaltung, insbesondere bei Belastungen durch Hocken oder Knien bei gleichzeitiger Kraftaufwendung oder z häufig wiederkehrende erhebliche Bewegungsbeanspruchung, insbesondere Laufen oder Springen mit häufigen Knick-, Scher- oder Drehbewegungen auf grob unebener Unterlage. Um eine berufsbedingte Schädigung der Kniegelenke auf die vorgenannten Einwirkungen zurückführen zu können, wird vorausgesetzt, dass die belastenden Tätigkeiten über mehrere Jahre ausgeübt worden sind. Im vorliegenden Fall hat der Technische Aufsichtsdienst (TAD) der EUK bestätigt, dass kniebelastende Tätigkeiten, die eine BK 2102 verursachen können, in diesem Umfang ausgeübt worden sind. Nach den ärztlichen Gutachten lag bei dem Versicherten folgende Schädigung vor: Degenerativer Innenmeniskusschaden an beiden Kniegelenken mit Innenmeniskusteilentfernung rechts infolge kniebelastender beruflicher Tätigkeit als Rangierer. veränderungen, leichte Bewegungseinschränkung des Kniegelenks, leichte Instabilität am Innenband des linken Kniegelenks, Einschränkung der Beuge- und Streckfähigkeit sowie Muskelminderung am linken Bein. Die Gutachten bestätigen also das Vorliegen einer BK Nr Aber ebenso eindeutig schätzen die Gutachter die Minderung der Erwerbsfähigkeit, aufgrund der in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Bewertungsgrundsätze, in nicht rentenberechtigter Höhe ein. Die EUK hat mit Bescheid die BK Nr Meniskusschaden anerkannt, die Gewährung einer Rente jedoch abgelehnt. Das Ausmaß der Erkrankung hatte keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in rentenberechtigendem Umfang zur Folge. Widerspruch Der Versicherte legte gegen den Bescheid der EUK Widerspruch ein. Er schilderte nochmals seine Tätigkeit und die damit verbundenen Belastungen. Weitere ärztliche Unterlagen, die seinen Widerspruch stützten, konnte er nicht vorlegen. Entscheidung Nach Durchsicht der Akten, insbesondere der darin enthaltenen Gutachten, kam auch der Widerspruchsausschuss zu der Überzeugung, dass die medizinischen und tätigkeitsbedingten Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit vorliegen und somit diese anzuerkennen ist. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde vom Widerspruchausschuss aufgrund der übereinstimmenden Gutachten mit 10 v.h. festgelegt. Dem Begehren des Versicherten konnte insofern nicht statt gegeben werden, da die Voraussetzungen zur Zahlung einer Rente nicht gegeben waren. Eine Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nur zu gewähren, wenn die MdE wenigstens 20 v.h. beträgt. z Die Folgen dieser Erkrankungen wurden wie folgt beschrieben: Bewegungsunruhe im rechten Kniegelenk infolge Meniskus- 10 EUKDialog 4/2011

13 Unfallversicherung Haftung bei witterungsbedingten Wegeunfällen In dieser kalten und dunklen Winterzeit steigt für alle Beschäftigten wieder das Risiko, einen witterungsbedingten Wegeunfall zu erleiden. Die Kosten eines bei Eis oder Schnee erlittenen und versicherten Wegeunfalls übernimmt der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten und/ oder Rentenansprüche der Versicherten können sehr schnell hohe Summen erreichen. Damit der Unfallversicherungsträger und damit letztendlich die Mitgliedsbetriebe nicht allein für die Kosten dieser Unfälle aufkommen müssen, wird in jedem Fall ein Regressanspruch geprüft. Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger prüft, ob ein Dritter für die Schäden des Wegeunfalls haftbar gemacht werden kann. Es besteht im Winter also neben der Gefahr einen witterungsbedingten Wegeunfall zu erleiden auch die Gefahr, dass man als Autofahrer, Hausbesitzer oder Mieter, wegen eines (mit-) verursachten Unfalls in Regress genommen wird, sofern man seinen (Verkehrssicherungs-) Pflichten nicht nachgekommen ist. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte vor Fahrtantritt unbedingt darauf achten, dass sein Fahrzeug auch für eine Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr tauglich ist. Dazu gehört insbesondere die Befreiung des Autos von Eis und Schnee, so dass eine ungehinderte Sicht nach allen Seiten gegeben ist. Wer nur schmale Sehschlitze in die Frontscheibe kratzt, hat nur ein eingeschränktes Blickfeld und ist bei einem Unfall unter Umständen haftbar. Darüber hinaus gilt seit dem 4. Dezember 2010 in Deutschland bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte eine Winterreifenpflicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden M+S-Reifen (steht für Matsch & Schnee ) als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Wer bei entsprechenden Witterungsverhältnissen mit seinem Auto, Mietwagen oder Dienstwagen ohne M+S Reifen unterwegs ist, riskiert neben einem Bußgeld auch entsprechende Schadensersatzansprüche bei einem sich ereignenden Unfall, wenn die fehlende M+S-Bereifung Ursache des Unfalls gewesen ist. Wichtig ist jedoch nicht allein die richtige Bereifung, sondern auch eine ausreichende Profiltiefe. Automobilclubs und Reifenhersteller empfehlen einen Winterreifen mit mindestens vier Millimeter Profil, zudem sollten die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein. Zwar besteht die Winterreifenpflicht nur bei entsprechenden Straßenverhältnissen, Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der so genannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollten von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben. Im Übrigen versteht es sich von selbst, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen die Fahrweise den Witterungsverhältnissen angepasst werden muss. Denn überhöhte Geschwindigkeit und riskante Überholvorgänge führen bei Eis und Schnee sehr schnell zu Unfällen und lösen entsprechende Haftungsansprüche gegen den Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs aus. Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen obliegt zwar grundsätzlich der Kommune als Eigentümerin, welche jedoch in aller Regel ihre Verpflichtung durch Satzung auf die Hauseigentümer abgewälzt hat. Diese haben jedoch die Möglichkeit, die Räum- und Streupflicht durch entsprechende Regelungen im Mietvertrag auf den Mieter zu übertragen. Dies bedeutet, dass letztendlich dem tatsächlichen Bewohner die Aufgabe obliegt, den Gehweg von Eis und Schnee zu befreien. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, macht er sich bei einem entsprechend verursachten Unfall schadensersatzpflichtig. Für den Räumpflichtigen stellt sich die Frage, was eigentlich geräumt werden muss. Die Rechtsprechung verlangt auf Gehwegen die Räumung eines 1,20 Meter breiten Streifens, so dass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeikommen. Für andere Wege, zum Beispiel zu Parkplätzen oder Mülltonnen ist ein 60 Zentimeter breiter Streifen ausreichend. Neben den öffentlichen Wegen sollten stets auch die Wege und Treppen zum Haus geräumt werden, so dass Besucher nicht zu Schaden kommen. Wann die entsprechenden Flächen geräumt sein müssen, ergibt sich aus den örtlichen Satzungen, wobei häufig der Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr genannt ist. An Wochenenden beginnt die Räumpflicht häufig ein bis zwei Stunden später. z EUKDialog 4/

14 Dialog Arbeitsschutz und Unfallverhütung vor Ort Lärmschutz bei einer mittelständischen Eisenbahn Mit Inkrafttreten der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) im März 2007 wurden neue Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen gegen Lärmeinwirkungen festgelegt. Infolge dessen sind bisher angewendete Lärmschutzmaßnahmen teilweise nicht mehr ausreichend. Bei einigen Berufsgruppen ist das Einhalten der unteren Auslösewerte in der betrieblichen Praxis jedoch mit Schwierigkeiten verbunden. Hierzu zählen auch Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer. Zum Thema Lärmschutz spricht in diesem Interview der Geschäftsführer der Mitteldeutschen Eisenbahn GmbH (MEG), Herr Dr.-Ing. Sonntag, mit uns. EUK-Dialog: Herr Dr. Sonntag, können Sie die Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH kurz vorstellen. Dr. Sonntag: Die Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH ist ein am 1. Oktober 1998 gegründetes Tochterunternehmen der DB Schenker Rail Deutschland AG, Mainz und der Transpetrol GmbH Internationale Eisenbahnspedition, Hamburg. Das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen in öffentlichen und nicht öffentlichen Netzen, Serviceleistungen im Eisenbahngüterverkehr und für Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen gehören zu unserem Aufgabenprofil. Zur Erfüllung der umfangreichen Aufgaben stehen uns Standorte in den Bundesländern Sachsen, Sachsen- Anhalt und Brandenburg zur Verfügung. EUK-Dialog: Für einen reibungslosen Eisenbahnbetrieb sind einwandfreie Fahrzeuge wichtig. Sie führen Instandhaltungsarbeiten an Triebfahrzeugen und Güterwagen selber aus, da lassen sich Lärmarbeitsplätze sicher nicht vermeiden? 12 Dr. Sonntag: Gern würden wir alle Arbeiten ohne Lärmbelastung unserer Mitarbeiter durchführen, aber die Technik lässt dies noch nicht zu. In der Güterwageninstandhaltung rufen zum Beispiel Richt- und Schweißarbeiten teilweise erheblichen Lärm hervor. Die Prüfungen größerer Bauteile, wie zum Beispiel Dieselmotoren, verursacht technisch bedingt ebenfalls nicht zu vermeidenden Lärm. Wir können auf die Prüfungen jedoch nicht verzichten, sie sind die Voraussetzung für einen sicheren Eisenbahnbetrieb und gleichzeitig unsere interne Qualitätskontrolle. EUK-Dialog: Da eingetretene Schädigungen des Gehörs irreparabel sind, müssen Unternehmer und Vorgesetzte alles tun, um die Lärmbelastung in den Betrieben bzw. an den Arbeitsplätzen zu verhindern bzw. zu verringern. Was unternimmt die MEG, um eine der häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz zu verringern? Dr. Sonntag: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wurden die am Arbeitsplatz auftretenden Lärmbelastungen ermittelt und bewertet. Dazu wurden die notwendigen Informationen beim Hersteller der jeweiligen Arbeitsmittel beschafft und an Hand unserer Örtlichkeiten überprüft. Ließ sich die Einhaltung der Auslösewerte nicht sicher errechnen, so wurde durch entsprechende Messungen die Lärmbelastung ermittelt. EUK-Dialog: Welche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmbelastung wurden von der MEG festgelegt und durchgeführt? Dr. Sonntag: Die LärmVibrations- ArbSchV fordert, dass die Lärmemission und damit die Gefährdung bereits am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden muss. Das ist natürlich auch in unserem Interesse. Daher haben wir den technischen Maßnahmen wie Einhausungen, Kapselungen, Abschirmungen oder dem Einsatz leiserer Arbeitsmittel Vorrang gegeben. Nur dort, wo wir mit Technik und organisatorischen Maßnahmen, wie einer zeitlich begrenzten Aufenthaltsdauer im Lärmbereich, die unteren Auslösewerte nicht sicher einhalten können, verwenden wir Gehörschutz. EUK-Dialog: Wie gehen Sie vor, wenn den Mitarbeitern Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden soll? Dr. Sonntag: Überall dort wo technische Maßnahmen nicht ausreichen, greifen wir zum Gehörschutz. Weil die Wirkung des Gehörschutzes wesentlich davon abhängt, dass er ständig im Lärmbereich getragen wird und auch richtig angewandt wird, und weil Gehörschutz letztlich eine zusätzliche Last für unsere Mitarbeiter ist, prüfen wir fortlaufend, ob es nicht technische Weiterentwicklungen gibt, die im Einzelfall den Gehörschutz wieder unnötig machen. Unsere Mitarbeiter werden bei Erreichen oder Überschreiten des unteren Auslösewertes (L EX,8h 80 db(a)) vor Aufnahme der Tätigkeit und dann in regelmäßigen Abständen über Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen durch Lärm, dem korrekten Benutzen von Gehörschutz, die Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung besteht und Anzeichen von Gehörschädigungen informiert bzw. unterwiesen. EUK-Dialog: Herr Dr. Sonntag, die MEG führt nicht nur Instandhaltungsarbeiten an Eisenbahnfahrzeugen aus, sie EUKDialog 4/2011

15 Jahresinhalt 2011 EUK aktuell Die Vertreterversammlung gelebte Demokratie im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips 1/ Selbstverwaltung und Sozialwahl 1/ Einheitliches Warnsignal für den Gleisbau 2/ Vertreterversammlung in Osnabrück 3/ Sozialversicherungswahlen / Prävention Arbeitsschutzverordnung geändert 1/ Lärmexposition für Eisenbahnfahrzeugführer 1/ Anforderungen des Arbeitsschutzes an Güterwagen 2/ Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen 3/ Präventionsplakat zur Gefahrstoffkennzeichnung 3/ Gehörschutz für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer? 4/ Tablet-PCs am Arbeitsplatz 4/ Unfallversicherung Aus der Arbeit des Widerspruchsausschusses: Müll und seine Tücken 2/ Aus der Arbeit des Widerspruchsausschusses: Berufskrankheit anerkannt Rente abgelehnt 4/ Verzinsung von Geldleistungen 2/ Prävention ist mehr als Überwachung 3/ Sozialversicherungswahl / Haftung bei witterungsbedingten Wegeunfällen 4/ EUKDialog Jahresinhalt 2011 I

16 Jahresinhalt 2011 Dialog Sicherheit und Gesundheit beim Begleiten von Zügen, Interview mit Sabine Hornemann, Kundenbetreuerin im Nahverkehr 1/ Gefahrstoffe im betrieblichen Einsatz, Interview mit Peter Malinowski, DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates, Werk Bremen 2/ Einrichtung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen, Interview mit Karl-Heinz Konrad, DB Netz AG, verantwortliche Elektrofachkraft, Regionalbereich Südwest 3/ Lärmschutz bei einer mittelständischen Eisenbahn, Interview mit Dr.-Ing. Sonntag, Geschäftsführer der Mitteldeutschen Eisenbahn GmbH (MEG) 4/ Sicherheit überall Sicherheit und Gesundheit beim Begleiten von Zügen 1/ Neue Präventionsplakate zur Gefährdungsbeurteilung 1/ Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2/ Beurteilung des Raumklimas 2/ Fachtagung Sicherheit am Gleis / Regel-Gerecht Vorfahrt für Verantwortung 3/ A+A 2011: EUK auf dem Gemeinschaftsstand der DGUV vertreten 4/ Das EUK-Seminarprogramm / Checkliste Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb 1/ Gefahrstoffe 2/ Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen 3/ Sicher unterwegs in der dunklen Jahreszeit 4/ II EUKDialog Jahresinhalt 2011

17 Jahresinhalt 2011 Telegramm Neue Mitarbeiter finden mit DGUV job 1/ Gefährlicher Sekundenschlaf 1/ Neues Portal zum betrieblichen Einsatz von Arbeitsschutzfilmen 1/ Zurückziehung der DA zur Unfallverhütungsvorschrift Kassen (GUV-V C9) 1/ Haaner Fachtagung Sicherheit am Gleis 1/ Vorschau auf die A+A / Zwei Drittel der Autorfahrer übertreten Tempolimits 2/ Neues von Napo 2/ Tag der Verkehrssicherheit am 18. Juni / Neue Technische Regel für Betriebssicherheit 2/ Sonderveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte auf der A+A / Neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 3/ Aktuelle Information zur DGUV Vorschrift 2 3/ Kompendium Arbeitsschutz jetzt als DVD 3/ Fortbildungsveranstaltung des Verbandes Deutscher Bahnärzte 3/ Neue Adresse der EUK 4/ Zusätzliche Absicherung bei beruflichen Unfällen durch den Fonds soziale Sicherung 4/ Azubi-Aktion 2011 der EUK 4/ Beurteilung von Geräuschen am Arbeitsplatz 4/ Vier Unternehmen erhalten den Deutschen Arbeitsschutzpreis / Taschenbücher Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte sowie Jahreskalender Betriebswacht 4/ Öffentliche Bekanntmachungen Außerordentliche Sitzung der Vertreterversammlung 1/ Sozialwahl / Vertreterversammlung der EUK Ankündigung 1/ Nachtrag zur Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Eisenbahn-Unfallkasse 1/ Vertreterversammlung der EUK Ankündigung 2/ Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung 2/ Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung 3/ Vertreterversammlung der EUK Ankündigung 3/ Vereinbarung über die gegenseitige Beauftragung nach 17 Abs. 2 SGB VII, 88 ff. SGB X 3/ Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Vertreterversammlung und des Vorstandes der Eisenbahn-Unfallkasse gemäß 79 der Wahlordnung für die Sozialversicherungswahl (SVWO) 4/ Vertreterversammlung der EUK Ankündigung 4/ Die Eisenbahn-Unfallkasse im Web. Klicken Sie doch einfach mal wieder rein in Hier finden Sie neben unseren Kommunikationsverbindungen, aktuellen Meldungen, dem Regelwerk und den Publikationen einfach alles, was Sie über die EUK wissen möchten. Viele neue Features, natürlich auch barrierefrei, machen unsere Website noch benutzerfreundlicher. Durch die leichte Navigation und unsere komfortable Volltextsuche kommen Sie sofort zum Ziel. Von A wie Aufgaben bis Z wie Zahnersatz. EUKDialog Jahresinhalt 2011 III

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Arbeitsplatz Krankenhaus

Arbeitsplatz Krankenhaus 44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr

Berufskrankheiten. Fragen und Antworten

Berufskrankheiten. Fragen und Antworten Berufskrankheiten Fragen und Antworten Die gesetzliche Unfallversicherung setzt sich für ein sicheres und gesundes Arbeiten ein. Leider gelingt es nicht immer, einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch

Mehr

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Das Deutschlandlabor Folge 09: Auto Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung Datensicherung Es gibt drei Möglichkeiten der Datensicherung. Zwei davon sind in Ges eingebaut, die dritte ist eine manuelle Möglichkeit. In

Mehr

Aktions-Plan der gesetzlichen Unfall-Versicherung

Aktions-Plan der gesetzlichen Unfall-Versicherung Aktions-Plan der gesetzlichen Unfall-Versicherung Inhalt Einleitung 2 Teil 1: Das macht die gesetzliche Unfall-Versicherung 3 Teil 2: Warum gibt es den Aktions-Plan? 5 Teil 3: Deshalb hat die gesetzliche

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! » Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! Einfach anmelden unter www.mobilfalt.de und günstig mitfahren. Oder selbst Fahrten anbieten und davon profitieren. » Die NVV-Mobilfalt. Einfach gut! Sichere Mobilität

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Einrichten eines Postfachs mit Outlook Express / Outlook bis Version 2000

Einrichten eines Postfachs mit Outlook Express / Outlook bis Version 2000 Folgende Anleitung beschreibt, wie Sie ein bestehendes Postfach in Outlook Express, bzw. Microsoft Outlook bis Version 2000 einrichten können. 1. Öffnen Sie im Menü die Punkte Extras und anschließend Konten

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Unsere Ideen für Bremen!

Unsere Ideen für Bremen! Wahlprogramm Ganz klar Grün Unsere Ideen für Bremen! In leichter Sprache. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diesen Text geschrieben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Adresse: Schlachte 19/20 28195 Bremen Telefon:

Mehr

Wie oft soll ich essen?

Wie oft soll ich essen? Wie oft soll ich essen? Wie sollen Sie sich als Diabetiker am besten ernähren? Gesunde Ernährung für Menschen mit Diabetes unterscheidet sich nicht von gesunder Ernährung für andere Menschen. Es gibt nichts,

Mehr

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

Nina. bei der Hörgeräte-Akustikerin. Musterexemplar

Nina. bei der Hörgeräte-Akustikerin. Musterexemplar Nina bei der Hörgeräte-Akustikerin Nina bei der Hörgeräte-Akustikerin Herausgeber: uphoff pr-consulting Alfred-Wegener-Str. 6 35039 Marburg Tel.: 0 64 21 / 4 07 95-0 info@uphoff-pr.de www.uphoff-pr.de

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp

Mehr

Keine Ausreden beim Schneeschippen. Ihre Pflichten und Rechte bei Schnee und Glatteis

Keine Ausreden beim Schneeschippen. Ihre Pflichten und Rechte bei Schnee und Glatteis Seite 1 von 6 Winterpflichten Keine Ausreden beim Schneeschippen Online Redaktion: Peter Mühlfeit Wenn es schneit, sind Frühaufsteher gefragt. Ab 7 Uhr gilt die Räumpflicht. Denn bei Schneefall und Glatteis

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

B: bei mir war es ja die X, die hat schon lange probiert mich dahin zu kriegen, aber es hat eine Weile gedauert.

B: bei mir war es ja die X, die hat schon lange probiert mich dahin zu kriegen, aber es hat eine Weile gedauert. A: Ja, guten Tag und vielen Dank, dass du dich bereit erklärt hast, das Interview mit mir zu machen. Es geht darum, dass viele schwerhörige Menschen die Tendenz haben sich zurück zu ziehen und es für uns

Mehr

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich

Mehr

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

In 15 einfachen Schritten zum mobilen PC mit Paragon Drive Copy 10 und Microsoft Windows Virtual PC

In 15 einfachen Schritten zum mobilen PC mit Paragon Drive Copy 10 und Microsoft Windows Virtual PC PARAGON Technologie GmbH, Systemprogrammierung Heinrich-von-Stephan-Str. 5c 79100 Freiburg, Germany Tel. +49 (0) 761 59018201 Fax +49 (0) 761 59018130 Internet www.paragon-software.com Email sales@paragon-software.com

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

COMPUTER MULTIMEDIA SERVICE

COMPUTER MULTIMEDIA SERVICE Umgang mit Web-Zertifikaten Was ist ein Web-Zertifikat? Alle Webseiten, welche mit https (statt http) beginnen, benötigen zwingend ein Zertifikat, welches vom Internet-Browser eingelesen wird. Ein Web

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

Gesund arbeiten am PC Testen Sie Ihren Arbeitsplatz

Gesund arbeiten am PC Testen Sie Ihren Arbeitsplatz Gesund arbeiten am PC Testen Sie Ihren Arbeitsplatz Kopf- und Rückenschmerzen, Verspannungen in Nacken und Schultern das muss nicht sein. Tragen Sie selbst zu Ihrer Gesundheit bei. Sitze ich richtig? Wissen

Mehr

Flexibilität und Erreichbarkeit

Flexibilität und Erreichbarkeit Flexibilität und Erreichbarkeit Auswirkungen und Gesundheitsrisiken Ergebnisse einer Umfrage unter Führungskräften, in Zusammenarbeit mit dem Verband Die Führungskräfte e.v. BARMER GEK Hauptverwaltung

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Netzwerk einrichten unter Windows

Netzwerk einrichten unter Windows Netzwerk einrichten unter Windows Schnell und einfach ein Netzwerk einrichten unter Windows. Kaum ein Rechner kommt heute mehr ohne Netzwerkverbindungen aus. In jedem Rechner den man heute kauft ist eine

Mehr

Durch Wissen Millionär WerDen... Wer hat zuerst die Million erreicht? spielanleitung Zahl der spieler: alter: redaktion / autor: inhalt:

Durch Wissen Millionär WerDen... Wer hat zuerst die Million erreicht? spielanleitung Zahl der spieler: alter: redaktion / autor: inhalt: Spielanleitung Durch Wissen Millionär werden... Diesen Traum kann man sich in diesem beliebten Quiz-Spiel erfüllen. Ob allein oder in der geselligen Runde dieses Quiz enthält 330 Fragen und 1.320 Multiple-Choice-Antworten.

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage

Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Psychologie im Arbeitsschutz

Psychologie im Arbeitsschutz Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

Updateanleitung für SFirm 3.1

Updateanleitung für SFirm 3.1 Updateanleitung für SFirm 3.1 Vorab einige Informationen über das bevorstehende Update Bei der neuen Version 3.1 von SFirm handelt es sich um eine eigenständige Installation, beide Versionen sind komplett

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker.

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker. Den Kontowecker einrichten Schritt 1: Anmeldung am Online-Banking Sofern Sie noch nicht angemeldet sind, melden Sie sich hier bitte wie gewohnt mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an. Schritt 2: Klicken

Mehr

PC-Umzug: So ziehen Sie Ihre Daten von Windows XP nach Windows 8 um

PC-Umzug: So ziehen Sie Ihre Daten von Windows XP nach Windows 8 um PC-Umzug: So ziehen Sie Ihre Daten von Windows XP nach Windows 8 um Wenn ein neuer Rechner angeschafft wird, dann will man seine Daten weiterhin nutzen können. Wir zeigen Schritt für Schritt wie's geht.

Mehr

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht

Mehr

Beispiel Shop-Eintrag Ladenlokal & Online-Shop im Verzeichnis www.wir-lieben-shops.de 1

Beispiel Shop-Eintrag Ladenlokal & Online-Shop im Verzeichnis www.wir-lieben-shops.de 1 Beispiel Shop-Eintrag Ladenlokal & Online-Shop. Als Händler haben Sie beim Shop-Verzeichnis wir-lieben-shops.de die Möglichkeit einen oder mehrere Shop- Einträge zu erstellen. Es gibt 3 verschiedene Typen

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Einrichtung eines VPN-Zugangs

Einrichtung eines VPN-Zugangs Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Windows 10 > Fragen über Fragen

Windows 10 > Fragen über Fragen www.computeria-olten.ch Monatstreff für Menschen ab 50 Merkblatt 103 Windows 10 > Fragen über Fragen Was ist das? Muss ich dieses Upgrade machen? Was bringt mir das neue Programm? Wie / wann muss ich es

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Folgeanleitung für Fachlehrer

Folgeanleitung für Fachlehrer 1. Das richtige Halbjahr einstellen Folgeanleitung für Fachlehrer Stellen sie bitte zunächst das richtige Schul- und Halbjahr ein. Ist das korrekte Schul- und Halbjahr eingestellt, leuchtet die Fläche

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr