Im Libanon 1) ALLGEMEIN. a) Ausgangssituation, Gründe, Ziele und Teilnehmende & ihre Rolle im HAP

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1 Im Libanon Vernetzung und Austausch zwischen Caritas- Mitarbeitenden aus Deutschland und den im Libanon am humanitären Aufnahmeprogramm (HAP) für Flüchtlinge aus Syrien beteiligten Akteuren 27. Februar 06. März 2014 Informelles Flüchtlingslager bei Taalabaya in der Bekaa-Ebene, Libanon, ) ALLGEMEIN a) Ausgangssituation, Gründe, Ziele und Teilnehmende & ihre Rolle im HAP Der Libanon spielt als Nachbarland Syriens eine zentrale Rolle in der Flüchtlingsaufnahme seit Beginn des Krieges im Jahr Die dort tätigen staatlichen und nicht staatlichen internationalen sowie nationalen Akteure setzen Flüchtlingsregistrierung, Nothilfemaßnahmen und auch Umsiedlungen von Flüchtlingen in Drittstaaten um. Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss vom Mai 2013 zur humanitären Aufnahme von Menschen aus Syrien über den Libanon den Anstoß für Resettlement und humanitäre Aufnahme aus 1

2 der Konfliktregion gegeben. Ein solch logistisch komplexes Programm erfordert ein hohes Maß an Interaktion und Vernetzung aller beteiligten Akteure, um die Auswahl, Weiterreise sowie Aufnahme und Neuansiedlung in Deutschland für die Flüchtlinge und aufnehmenden Kommunen erfolgreich durchzuführen. Für die über UNHCR Libanon ausgewählten Flüchtlinge ist in Deutschland von den meisten Bundesländern ein zweiwöchiger Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen Friedland und Bramsche der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) vorgesehen. Die Beratenden der Wohlfahrtsverbände in Friedland sind dort Begleiter und Kontaktperson der Flüchtlinge. Eine Hauptaufgabe der Wohlfahrtsverbände ist die Weiterleitung der Flüchtlinge an Beratungsstellen in den zukünftigen Wohnorten. Bei dieser Arbeit spielen der Umgang mit den Erwartungen der Flüchtlinge und das Zurechtfinden in der neuen Umgebung/Kultur eine große Rolle. Hierbei treffen oft unterschiedliche Vorstellungen aufeinander. Um Missverständnisse zu vermeiden und einen optimalen Umgang mit den emotionalen Bedürfnissen der Flüchtlinge gestalten zu können, ist es wichtig zu verstehen, aus welcher Situation die Menschen nach Deutschland kommen. Hierbei können das Kennenlernen von Strukturen, dem Auswahlverfahren und der Lebensbedingungen im Libanon sowie der Kontakt zu den Mitarbeitenden der involvierten Akteure im Libanon zu einem besseren Verständnis führen. Im Vorfeld der Fahrt war den Mitarbeitenden der Wohlfahrtsverbände im Detail unbekannt, wer, wie und wann im Libanon welche Aufgaben für die Flüchtlinge übernimmt. Die Fahrt sollte keine Parallelstrukturen zu den zwischen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), International Organization for Migration (IOM), United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) und Deutscher Botschaft etablierten Strukturen hinsichtlich der Auswahl und Logistik schaffen, sondern diese Strukturen um eine optimierte Begleitung der Flüchtlinge hinsichtlich ihrer Erwartungshaltung gegenüber Deutschland, Unterbringung, Arbeit, Sprache durch eine größere Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände von Anfang an erweitern. Dieses geschah in der Vorbereitungsphase unter dem Gesichtspunkt, dass bis Ende 2013 erst ca Personen angekommen waren und in 2014 mehr als die Hälfte der restlichen 4000 über Friedland und Bramsche einreisen würden. Deshalb hatte die Fahrt folgende Zielsetzung: Vernetzung von Akteuren Libanon/Deutschland auf der Arbeitsebene Optimiertes Erwartungsmanagement Erörterung der Kulturellen Orientierung Verständnis für die Situation der Flüchtlinge Verständnis für Abläufe, Zuständigkeiten, Rollen verschiedener Akteure und Strukturen Identifizierung von Möglichkeiten, Spielräumen, Zeitfenstern und Kommunikationskanälen Die Teilnehmenden der Fahrt waren: Thomas Heek, Leiter der Caritasstelle im Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland Johanna Heil, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) für die Beratung der Menschen in humanitären Aufnahmeprogrammen, Caritasstelle im GDL Friedland Hedwig Mehring, Referentin für Migration und Integration, Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.v. Margret Pues, Fachbereich Migration/ Flüchtlinge, Asylverfahrensberatung, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. b) Ablauf, Programm, Zielsetzung der Gespräche Als Hauptgesprächspartner im Libanon wurden UNHCR, IOM, die Deutsche Botschaft und der Mitarbeitende des BAMF sowie Caritas Lebanon Migrant Centre (CLMC) identifiziert. Dabei übernahm CLMC die Funktion als erste Anlaufstelle. Die Gesprächsthemen mit den einzelnen Akteuren gliedern sich wie folgt: UNHCR: Allgemeine Situation und Unterstützung von Flüchtlingen im Libanon, Registrierung, Identifikation und Auswahl für das HAP 1 2

3 IOM: Genaue Aufgaben im HAP 1, Logistik im HAP 1, Austausch über die Kulturelle Orientierung Deutsche Botschaft: Zeitfenster vor Ausreise beim HAP 1, Datenaustausch, Ablauf HAP 2, Familienzusammenführung für in Deutschland anerkannte Asylsuchende, Visumerteilung BAMF-Mitarbeitende im Libanon: Aufgabe bei HAP 1, Kommunikation zwischen BAMF/UNHCR/IOM CLMC: Unterstützung der Flüchtlinge in informellen Lagern außerhalb Beiruts im Rahmen von Nothilfeprogrammen, Identifikation und Auswahl für das HAP 1 Die Kontakte zu den relevanten Personen wurden über Mitarbeitende der jeweiligen Organisationen in Deutschland vermittelt. Alle Anfragen stießen bei den potentiellen Gesprächspartnern auf großes Interesse und breite Zustimmung. Mit allen Gesprächszusagen und Besuchen in Flüchtlingsunterkünften entstand folgendes Programm: Vormittag Mittag Nachmittag Abend 27. Feb 28. Feb 01. Mrz 02. Mrz 03. Mrz 04. Mrz 05. Mrz 06. Mrz Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Home CLMC - Office/ Nach-/ 10-13:30 Abflug 1.Treffen CLMC Vorbereitung UNHCR Gabriela Abflug D Ankunft CLMC - Saida CLMC - Bekaa/ Taalabaya Nach-/ Vorbereitung frei IOM 13:30-15:15 Deutsche Botschaft/ BAMF Caritas Netzwerk CLMC Nach-/ Vorbereitung Ankunft D HAP 1 = Humanitäres Aufnahmeprogramm der Bundesrepublik Deutschland, Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus dem Libanon gem. Anordnung des BMI vom HAP 2 = Humanitäres Aufnahmeprogramm der Bundesrepublik Deutschland, Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus Syrien, den Anrainerstaaten und Ägypten mit familiären Bezügen zu Deutschland, gem. Aufnahmeerlass vom

4 2) SITUATION DER MENSCHEN AUS SYRIEN IM LIBANON Bis März 2014 hat UNHCR im Libanon etwa Flüchtlinge aus Syrien registriert. Es wird davon ausgegangen, dass sich im Libanon zudem eine weitere Million syrischer Flüchtlinge unregistriert aufhält. Etwa die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche. Bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 4,5 Millionen Personen und bis zu palästinensischen Flüchtlingen stellt die Aufnahme einer solchen Anzahl von Personen eine erhebliche Herausforderung für den Staat Libanon und die dort tätigen Hilfsorganisationen dar. Die Flüchtlinge halten sich im ganzen Land verteilt auf. Etwa ein Viertel von ihnen lebt im Raum Beirut und Mount Lebanon, ein weiteres Viertel im Norden Libanons (Tripolis, Qbaiyat), etwa ein Drittel in der Bekaa-Ebene (Zahlé, Baalbek, El Hermel), eine geringere Zahl im Süden Libanons (Saida, Tyre). Informelles Lager nahe der syrischen Grenze, Bekaa-Ebene, Libanon, 2014 Nach Angaben unterschiedlicher Akteure leben nur etwa 15-20% der syrischen Flüchtlinge im Libanon in Lagern, i.d.r. informal tented settlements (informelle Flüchtlingslager) unterschiedlicher Größe. Da von libanesischer Seite die dauerhafte Ansiedlung syrischer Flüchtlinge nicht angestrebt wird, gibt es keine offiziellen, befestigten Flüchtlingslager mit Infrastruktur. Der Großteil der Flüchtlinge lebt in privaten Wohnungen, bei Verwandten oder Freunden, oftmals mehrere Familien in einem Raum. Es zeigen sich Tendenzen, dass sich Syrer im Libanon oftmals entsprechend ihrer Herkunft gemeinsam niederlassen, als Gemeinschaften aus Großfamilien, Dörfern oder Stadtteilen. Aufenthalt: Syrische Flüchtlinge können legal mit einer ID-Card in den Libanon einreisen und sich für sechs Monate aufhalten. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere sechs Monate ist mit Kosten von 100 Dollar verbunden oder die Flüchtlinge müssen aus- und erneut wieder einreisen. Zunehmend wird beobachtet, dass sowohl von syrischer als auch von libanesischer Seite die Wiedereinreise in den Libanon erschwert wird, z.b. durch Zerstörung der ID-Cards. Für Männer zwischen 15 und 50 Jahren stellt die temporäre Einreise nach Syrien ohnehin eine erhebliche Gefährdung dar, da die zwangsweise Einziehung zum Militärdienst droht. Seitens der libanesischen Regierung haben syrische Flüchtlinge keine Ansprüche auf soziale oder medizinische Unterstützung. Versorgung: Durch UNHCR oder NGOs registrierte Flüchtlinge können Leistungen für medizinische Versorgung, Ernährung, Lebensmittelgutscheine, Non-food Items, Hygieneartikel etc. und Baumaterialien, Unterstützung bei Miet- und Stromkosten und Schulbesuch erhalten ( targeted distribution ). In der Regel soll die Unterstützung monatlich erbracht werden, letzten Endes hängt die Versorgung von den finanziellen Möglichkeiten von UNHCR und der tatsächlichen Infrastruktur, Verfügbarkeit und Existenz von Hilfsprojekten vor Ort ab. Flüchtlinge, die weder durch UNHCR noch NGOs registriert sind, erhalten keinerlei materielle Unterstützung. Viele europäische Staaten (in Deutschland das Auswärtige Amt) stellen über NGOs finanzielle Mittel für Hilfsprojekte im Libanon zur Verfügung. Diese Projekte unterstützen überwiegend Flüchtlinge im Land, aber auch die örtliche Bevölkerung und Palästinenser, die vor Beginn der Krise Hauptzielgruppe waren. Letzteres ist vor allem bedeutsam, um die Akzeptanz der libanesischen Bevölkerung zu erhalten. Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung ist im Libanon generell kostenpflichtig und muss privat beglichen werden. Dieses gilt auch für (syrische) Flüchtlinge. Diese erhalten nach der Registrierung Unterstützung bei der medizinischen Versorgung durch UNHCR und NGOs. UNHCR trägt dabei 75% der Kosten, 25% müssen von anderer Seite getragen werden. Zur medizinischen 4

5 Versorgung zählt auch die Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt. Die medizinische Versorgung durch UNHCR greift ab der Registrierung. Vorher können Flüchtlinge entsprechend regionaler Gegebenheiten Unterstützung durch NGOs und deren jeweiligen Hilfsprogramme erhalten. Kostenintensive Behandlungen und Operationen können nur in wenigen Fällen übernommen werden. Dass die medizinische und materielle Versorgung von syrischen Flüchtlingen durch UNHCR und NGOs nicht landesweit identisch ist, dürfte vor allem in der hohen und konstant steigenden Flüchtlingszahl sowie der logistischen Herausforderung der Erreichung, Registrierung und Versorgung der Flüchtlinge begründet liegen, zumal die beteiligten Stellen auch ihre eigene Infrastruktur (Mitarbeitende, Büros etc.) fortwährend anpassen und aufstocken müssen. Schulbesuch: Es ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil syrischer Kinder und Jugendlicher im Libanon keinen Zugang zu Schule und Bildung hat. Die Beschulung syrischer Kinder im regulären Unterricht an libanesischen Schulen scheitert oftmals an der Anzahl der Flüchtlinge bzw. der Kapazitäten der Schulen sowie der Sprachkenntnisse syrischer Kinder. Der Unterricht an libanesischen Schulen findet in naturwissenschaftlichen und anderen Fächern auf Englisch und Französisch statt, das syrische Curriculum dagegen ist Arabisch. Insgesamt stehen an libanesischen Schulen Plätze zur Verfügung, UNHCR hat allein Flüchtlingskinder im schulpflichtigen Alter registriert. Für die Kinder aus Idlib/Syrien bei Taalabaya/Bekaa gibt es seit Kurzem ein Schulzelt, 2014 Schulmaterial und Schuluniformen werden i.d.r. durch Hilfsorganisationen gefördert bzw. zur Verfügung gestellt. Mittlerweile hat das libanesische Bildungsministerium etwa syrische Kinder kostenlos in den staatlichen Schulen aufgenommen. Sie erhalten ein eigenes, arabischsprachiges Curriculum außerhalb des regulären Unterrichts. In Flüchtlingslagern gibt es oftmals keine Schulen, vor allem in den kleinen Lagern. Auch in größeren Lagern richtet sich eine behelfsmäßige Beschulung häufig nur an junge Kinder von 6 bis 9 Jahren. Entsprechend finanzieller Möglichkeiten werden von UNICEF geförderte Schulen oder Schulzelte eingerichtet. Das Lehrpersonal stammt häufig aus dem Kreis der Flüchtlinge. Kinder gehen zum Teil nicht zur Schule, da sie den Lebensunterhalt der Familie verdienen müssen, u.a. durch Straßenverkäufe. Unterbringung: Es wird davon ausgegangen, dass der Großteil der syrischen Flüchtlinge im Libanon (über 80%) in Wohnungen oder bei Verwandten oder Freunden, also privat, unterkommt. Die Wohnungs- bzw. Zimmermieten liegen aufgrund der immensen Nachfrage und der Alternativlosigkeit für die Flüchtlinge i.d.r. sehr hoch ( $ monatlich). Die Mieten und Nebenkosten werden zumeist von den Flüchtlingen selbst aus Erspartem, aus geringem Erwerbseinkommen oder Unterstützung von Verwandten erbracht. Es zeigt sich die Tendenz, dass Flüchtlinge, die privaten Wohnraum nicht mehr finanzieren können, in Flüchtlingslager ausweichen. UNHCR und NGOs unterstützen Flüchtlinge nach der Registrierung, sofern Mittel zur Verfügung stehen, bei Miet- und Stromkosten. Höhe und Dauer der Unterstützung hängen von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie der Bedürftigkeit der Flüchtlinge und ihren Familienkonstellationen ab. Eine große Anzahl von Flüchtlingen, wenn auch der geringere Anteil an der Gesamtzahl, lebt in informellen Flüchtlingslagern. Diese befinden sich z.t. auf Gemeindegrund und werden geduldet, überwiegend aber auf Privatgrund. Für diesen muss i.d.r. ebenfalls Miete entrichtet werden, 5

6 auch die Stromversorgung muss von den Flüchtlingen selbst über die Gemeinden organisiert und bezahlt werden. Die Lager werden von den Flüchtlingen selbst errichtet. Sie bestehen größtenteils aus Zelten und Hütten, für die die Flüchtlinge das Baumaterial selbst besorgen bzw. kaufen. Von UNHCR und NGOs können Flüchtlinge in den Camps Baumaterial und Heizöfen erhalten. Als befestigte Gebäude bestehen oft nur sanitäre Einrichtungen, diese werden von den Flüchtlingen selbst errichtet. Weitere Infrastruktur ist in den Lagern i.d.r. nicht vorhanden, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass seitens der libanesischen Regierung eine Verfestigung von Strukturen nicht erwünscht ist. Die Lager werden jeweils von einer Person aus der Community geleitet, die auch als Ansprechpartner für Hilfsorganisationen dient. Arbeit: Syrischen Flüchtlingen ist die Erwerbstätigkeit nicht verboten. Aufgrund der ohnehin hohen Arbeitslosigkeit finden sie (Gelegenheits-)Jobs vor allem im Niedriglohnsektor. Hier ist eine Verdrängungssituation zu libanesischen Arbeitnehmern entstanden, die der Akzeptanz der Flüchtlinge in der Bevölkerung nicht zuträglich ist. Aufgrund der überwiegenden Arbeitslosigkeit der erwachsenen Flüchtlinge arbeiten z.t. auch Kinder. Registrierung bei UNHCR: Die Registrierung bei UNHCR verbinden Flüchtlinge zunächst mit der Hoffnung auf materielle Unterstützung in einer Zwangsnotlage. Im Libanon dürfte eine mögliche Aufnahme in einem Drittstaat nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben, zumal die Aufnahme der zunächst Flüchtlinge durch Deutschland das erste Resettlement/ HAP war, dass aus dem Libanon stattfand. Die Gründe, aus denen sich vermutlich mehrere hundert tausend Flüchtlinge aus Syrien im Libanon von UNHCR bislang nicht haben registrieren lassen, beinhalten unter anderem: Sie betrachten sich selbst nicht als Flüchtlinge und hoffen auf eine Stabilisierung im Libanon oder eine Rückkehr nach Syrien. Sie gehen davon aus, trotz Registrierung keine materielle Unterstützung zu erhalten. Sie befürchten, dass ihre Daten / Angaben zu ihrem Aufenthalt im Libanon an die syrische Regierung gelangen könnten. Sie haben Angst vor der Tätigkeit der syrischen Geheimdienste im Libanon und Verfolgung bei Rückkehr nach Syrien. Vor allem Christen aus Syrien lassen sich nicht registrieren. Sie befürchten dem alten Regime zugeordnet zu werden. Ausreisewunsch: Die Motivation für im Libanon lebende Flüchtlinge aus Syrien, im Rahmen von Humanitären Aufnahmeaktionen in Drittstaaten aufgenommen werden zu wollen, liegen zunächst in der subjektiv wahrgenommen Perspektivlosigkeit in der Region begründet. Sie müssen davon ausgehen, sich im Libanon kein neues Leben aufbauen zu können und haben diese Erfahrung bereits gemacht. Auch eine Rückkehr nach Syrien, der wesentliche Wunsch der meisten Flüchtlinge, ist perspektivisch nicht realisierbar. Mit der Übersiedlung in aufnahmebereite Länder verknüpfen die meisten Flüchtlinge vor allem den Wunsch, ihren Kindern eine Zukunft bieten zu können. Besonders bei schwerwiegenden medizinischen Problemen besteht die Hoffnung auf adäquate Behandlung. Vor allem Akademiker erhoffen sich die Möglichkeit auf die Fortführung ihres Studiums bzw. die Nutzung ihrer Qualifikationen im Aufnahmeland. 3) ROLLE DES CARITAS LEBANON MIGRANT CENTRE CLMC mit Hauptsitz in Beirut und Büros/ Anlaufstellen im ganzen Libanon unterstützt jährlich über Zuwandernde und Flüchtlinge im Libanon. Die Hilfsangebote umfassen die Beratung und Unterstützung von Opfern von Menschenhandel, Arbeitnehmende aus anderen Ländern in prekären Beschäftigungsverhältnissen, Frauen in prekären Lebenssituationen und Flüchtlinge. CLMC nimmt die Registrierung von Flüchtlingen aus Syrien vor, setzt Hilfsprogramme für diese Zielgruppe landesweit um, gibt materielle Unterstützung durch Lebensmittel, Non Food Items, Baumaterialien und betreut eine Vielzahl von Flüchtlingslagern. Nicht alle der von CLMC registrierten und betreuten Flüchtlinge sind auch bei UNHCR registriert. Die Registrierung findet 6

7 landesweit statt, Flüchtlinge suchen die Caritas gezielt dazu auf. CLMC war im HAP 1 zunächst in die Auswahl der Flüchtlinge eingebunden und hat dem BAMF 300 Personen zur Aufnahme vorgeschlagen. CLMC arbeitet bei der Unterstützung der Flüchtlinge und entsprechenden Förderprogrammen eng mit anderen im Libanon tätigen NGOs, UNHCR und der Deutschen Botschaft zusammen. Förderung kommt u.a. aus Deutschland vom Auswärtigen Amt. Für die Erkundungsfahrt stellte CLMC nach Vermittlung von Caritas international Deutschland die erste Kontakt- und Informationsstelle dar. Die Teilnehmenden der Fahrt erhielten einen umfassenden Überblick über die Situation der Flüchtlinge aus Syrien im Libanon und die Aufgaben der Caritas für diesen Personenkreis. Über CLMC konnten die Teilnehmenden drei von der Caritas betreute Flüchtlingslager besuchen, eines in Saida und zwei bei Taalabaya, Zahlé, südliche Bekaa-Ebene. Hier ging es sowohl um die Lebenssituation der Flüchtlinge als auch die konkreten Unterstützungsangebote und deren Finanzierung, überwiegend aus Mitteln diverser europäischer Staaten, die diese über Hilfsorganisationen zur Verfügung stellen. Bereits 2 Jahre leben einige der 27 Familien aus Homs/Syrien in dem informellen Lager bei Saida/Libanon, 2014 Während des Aufenthalts in Beirut fand ein Netzwerktreffen europäischer Caritasverbände statt, die im Libanon Hilfsprojekte für Flüchtlinge aus Syrien unterstützen. Die deutsche Mitarbeiterin von Caritas international stellte den Teilnehmenden der Fahrt ausführlich die Struktur, Ausrichtung und Hintergründe der internationalen Förderung dar und hob vor allem die unkomplizierte Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt hinsichtlich der Beantragung und Bewilligung von Förderanträgen für Nothilfemaßnahmen hervor. 4) HAP 1 a) Rahmenbedingungen Am entschied der Bundesminister des Innern (BMI) im Einvernehmen mit den Innenministern und senatoren der Länder, im Vorgriff auf eine erwartete gesamteuropäische Hilfsmaßnahme zur Bekämpfung der Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten im Jahr besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge für die Dauer des Konflikts und dessen für die Flüchtlinge relevanter Folgen nach 23 Abs. 2, Abs. 3 i.v.m. 24 Aufenthaltsgesetz aufzunehmen (Anordnung des BMI vom ) (HAP 1). Bei der Auswahl sollten vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden: Humanitäre Kriterien (besonders schutzbedürftige Kinder mit ihren Eltern, medizinischer Bedarf, Frauen in prekären Lebenssituationen, Angehörige religiöser Minderheiten) Bezüge zu Deutschland (Familiäre Bindungen, Voraufenthalte, Sprachkenntnisse, sonstige Bindungen) Fähigkeit, nach Konfliktende einen besonderen Beitrag zum Wiederaufbau des Landes zu leisten (Erhalt und Ausbau vorhandener Qualifikationen) Vor allem im Gespräch mit UNHCR hoben die UNHCR-Mitarbeitenden mit hoher Anerkennung diese Bereitschaft Deutschlands hervor; sie galt ebenso der im Dezember 2013 getroffenen Entscheidung Deutschlands, weitere syrische Flüchtlinge mit Angehörigen in Deutschland aufzunehmen (HAP 2). Die UNHCR-Vertreterin würden es begrüßen, wenn andere europäische Staaten sich ebenfalls an der Aufnahme syrischer Flüchtlinge in einem größeren Umfang als bisher beteiligen. Hier hoffe man auf weitergehende Entscheidungen. 7

8 Kritisch hinterfragt wurde vereinzelt die Entscheidung Deutschlands zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens (BMI-Schreiben vom ) vor dem Hintergrund, dass in keiner Weise ein Ende des Konfliktes zu erwarten sei. Nach Erläuterungen über Unterstützungsleistungen schlossen sich rechtliche Fragen zur zunächst befristeten Aufenthaltserlaubnis von zwei Jahren - wird eine Verlängerung problemlos erfolgen? - sowie nach dem Familiennachzug an, der mit diesem rechtlichen Status erst nach mehreren Jahren Aufenthalt ermöglicht werden wird. Was geschieht nach den 2 Jahren? Was passiert, wenn es mir nicht gelingt, in Deutschland Fuß zu fassen, muss ich dann Deutschland vorzeitig verlassen? Lohnt es sich mich in Deutschland zu verwurzeln, wo doch meine Heimat Syrien ist? Was ist mit meinen weiteren Familienangehörigen? Werde ich mich überhaupt in der mir völlig fremden Kultur zurechtfinden? Diesen auf das HAP bezogene Fragestellungen der Flüchtlinge zu den Rahmenbedingungen müssen sich ganz besonders die IOM-Mitarbeitenden stellen. Dennoch von allen Seiten wurde die Bereitschaft Deutschlands zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge sehr anerkennend und wertschätzend mit Vorbildcharakter begrüßt, auch im Wissen darum, dass das HAP in Relation zur hohen Flüchtlingszahl und der menschlichen Tragödie leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Hier wählt Deutschland unter bestimmten Aufnahmekriterien aus; doch diese Kriterien treffen auf sehr, sehr viele Flüchtlinge zu. Unsere Gesprächspartner berichteten von ganzen Dörfern, die geflohen seien, vielfach miteinander verwandt und nun im Libanon in einem informellen Camp leben. Im Libanon halten sich zurzeit fast 1 Millionen von UNHCR registrierte syrische Flüchtlinge auf. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zur libanesischen Bevölkerung und rechnet sie auf die Bevölkerung Deutschlands hoch, wäre dieses so, als hätte Deutschland fast 19 Millionen Syrer aufgenommen. Ablauf des HAP 1 nach Angaben der involvierten Akteure 8

9 b) Chronologischer Ablauf HAP 1 1. Das Bundesministerium des Innern schafft mit einem Aufnahmeerlass die Rahmenbedingungen für das HAP 1 2. UNHCR identifiziert Personen z.b. aus den informellen Camps, interviewt sie und schickt die Daten ans BAMF. (In der Praxis könne es sich auch um bereits 1-2 Jahre zurückliegende Erstregistrierungen handeln.) Risiko/Probleme: Falsche Daten, Reiseunfähigkeit 3. UNHCR übermittelt Listen mit Vorschlägen zur Bearbeitung und finalen Auswahl ans BAMF. 4. UNHCR erhält nach und nach Namenslisten mit der Zustimmung vom BAMF. 5. UNHCR kontaktiert die Flüchtlinge und übergibt die Listen mit korrigierten Angaben an IOM. Ein sehr häufig anzutreffendes Problem bestehe darin, dass sich z.b. die Zusammensetzung der Familie geändert habe durch Heirat, ein Kind geboren worden sei, was in die Dokumente einfließen müsse. 6. IOM zeichnet verantwortlich für die medizinischen Voruntersuchungen und den Kurs zur kulturellen Orientierung (Cultural Orientation- CO). Dabei ist die Logistik, um die Flüchtlinge zur Vorbereitung und Ausreise nach Beirut zu bringen, die größte Herausforderung bei den zeitlich eng aufeinanderfolgenden Flügen. Als ein Problem wird auch z.b. auf die Scheu vor der medizinischen Untersuchung verwiesen, der Reisewunsch ändere sich ggf. auch nach Abschluss des Kurses zur kulturellen Orientierung. 7. IOM koordiniert mit dem Vertreter des BAMF im Libanon, angesiedelt in der Deutschen Botschaft, die Zusammenstellung des nächsten Fluges und übergibt eine vorläufige Flugliste. 8. In der Deutschen Botschaft werden Termine zur Vorsprache wegen des Visumantrags blockiert, mittlerweile verrichte man diese Arbeit am Samstag, um den weiteren regulären Botschaftsablauf werktags nicht zu strapazieren. Man richte 6 Schalter ein; der Ablauf werde jedoch schon allein dadurch unterbrochen, dass Busse im Stau stehen, an den Checkpoints kein Durchkommen sei: 10 Min. sind pro Antragstellung vorgesehen. 9. Die Deutsche Botschaft gleicht unmittelbar das Ausländerzentralregister (AZR) zwecks Überprüfung ab, ob z.b. diese Person bereits schon einmal abgeschoben war und an KZB (Deutsche Sicherheitsdienste) zwecks Überprüfung, ob ggf. Straffälligkeit vorliegt. 10. Der BAMF-Mitarbeitende im Libanon nimmt die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel vor. Wenn Angaben vorliegen und die Quoten noch nicht erfüllt sind, können verwandtschaftliche Beziehungen berücksichtigt werden. Die Zuweisung wird den Bundesländern über Länderlisten mitgeteilt. 11. Danach werden die Reisedokumente erstellt wie Visum und Pass/ Passersatzpapiere. IOM leitet die finale Flugliste samt Dokumenten an das General Directory of General Security Lebanon (GDGS) weiter. Dies überprüft, ob Ausreisehindernisse im Libanon vorliegen wie z.b. Mietstreitigkeiten. Für die Überprüfung werden 7 Werktage benötigt. Ab Übermittlung an das GDGS sind keine Änderungen mehr an der Flugliste möglich. 12. Einen Tag vor Abflug organisiert IOM die Anreise und Übernachtung der Flüchtlinge aus anderen Landesteilen Libanons nach Beirut. Mitarbeitende von IOM begleiten die Flüchtlinge zum Flughafen. 13. Es erfolgt die Aushändigung der Reisedokumente an die Flüchtlinge am Flughafen. In der Praxis entstehe dann schnell ein großes Durcheinander, wenn die vom BAMF vorgenommene Durchnummerierung seitens der libanesischen Behörden verändert werde. 14. Ankunft der Chartermaschine in Hannover oder Kassel (abhängig vom Flugzeugtyp, je nach Anzahl der reisenden Flüchtlinge) 15. Teilweise Direktabholung durch einige Bundesländer oder in Fällen, die sofortiger medizinischer Betreuung bedürfen, oder zweiwöchige Erstaufnahme in den Einrichtungen Bramsche und Friedland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen mit Teilnahme an einem Wegweiser für Deutschland - Kurs. 16. Rückmeldung der Bundesländer über die aufnehmende Kommune. 17. Abfahrt der Flüchtlinge in die Bundesländer/Kommunen. Stellung der SGB II-Anträge, Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis vor Ort. 9

10 c) Relevanz der Gesprächspartner i) Deutsche Botschaft &Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Am fand ein Gespräch mit dem ersten Sekretär / Leiter der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft (DB), dem zuständigen Mitarbeiter für Fragen zum Familiennachzug und dem Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dienststelle in der DB Beirut, zuständig für das HAP-Programm in der Deutschen Botschaft, statt. Gesprächsinhalte waren: Familiennachzug zu syrischen Staatsangehörigen in Deutschland (Verfahren/ Legalisierung von Personenstandsdokumenten) Aufnahme syrischer Flüchtlinge im Rahmen der einzelnen Ländererlasse Verfahren HAP 1 Verfahren HAP 2 Familiennachzug zu syrischen Staatsangehörigen in Deutschland: Die Deutsche Botschaft in Beirut spielt im Bereich des Familiennachzuges und der Legalisierung syrischer Personenstandsdokumente eine zentrale Rolle. Ihr obliegt die Überprüfung aller Dokumente, auch wenn die Visumbeantragung über deutsche Botschaften in anderen Ländern (im Wesentlichen Türkei) abgewickelt wird. Die sich daraus ergebenden Probleme für die betroffenen Flüchtlinge sind der Botschaft bewusst, dennoch könne man auf die Legalisierung nicht verzichten, da die entsprechenden staatlichen Behörden in Syrien nach wie vor syrische Personenstandsdokumenten ausstellen und auch beglaubigen; das syrische Urkundenwesen sei noch zuverlässig, Syrien wolle einen geregelten Staat darstellen. Unser Kenntnisstand hinsichtlich der Existenz von sogenannten Servicebüros in verschiedenen Regionen Syriens, die gegen Entgeltzahlung die komplette Abwicklung des Prüfungsverfahrens (Übersetzung in die deutsche Sprache, Beglaubigung durch das syrische Außenministerium und letztendlich Übersendung der Dokumente mittels eines Kurierdienstes zur Legalisierung an die deutsche Botschaft in Beirut) übernehmen, wird von der Botschaft bestätigt. Zu den Kosten sowie zu der Seriosität der einzelnen Büros gibt es keine Kenntnis. Bei persönlicher Vorsprache oder der Übermittlung per Kurier oder beauftragter dritter Personen ist die Botschaft bemüht, die Legalisierung am gleichen Tag abzuschließen. Bei postalischer Vorlage der Dokumente liegt die Bearbeitungszeit bei 6 bis 8 Wochen. Aufnahme syrischer Flüchtlinge im Rahmen der einzelnen Ländererlasse: Im Rahmen dieses Programms ist die Botschaft nur für die Erteilung der erforderlichen Visa und ggf. für die Erteilung von Passersatzdokumenten zuständig. Hauptakteure in diesem Verfahren sind die lokalen Ausländerbehörden. Diese erteilen im Rahmen des Visumverfahrens eine Vorabzustimmung. Erst wenn diese der Deutschen Botschaft vorliegt, nimmt die Botschaft zu den im Libanon lebenden Angehörigen Kontakt auf und erteilt zeitnah einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Die Erreichbarkeit der Personen stellt ein großes Problem dar. Viele der Flüchtlinge im Libanon leben in informellen Flüchtlingslagern und sind überwiegend nur über Handy erreichbar. Die Kommunikation ist schwierig und oft sehr zeitintensiv. Eine Begleitung des Verfahrens über entsprechende Migrationsberatungsstellen in Deutschland und Hinterlegung von Kontaktdaten im Antragsverfahren kann nach Einschätzung der Botschaft im Einzelfall sehr hilfreich sein. HAP 1 Ablauf Der Vertreter des BAMF in der DB ist eingebunden in die Bearbeitung der Bund-Länder- Verteilungsliste sowie die Zusammenstellung des nächsten Fluges. Es werden die medizinischen Aspekte in die Länderblätter eingearbeitet, u.a. verbunden mit dem Ziel, dass in Deutschland die Anschlussbehandlung gewährleistet wird. Allerdings können nur Informationen dokumentiert werden, soweit sie auch bekannt sind bzw. zuvor mitgeteilt wurden, wie der Vertreter des BAMF 10

11 betonte. So kam es in Friedland und Bramsche in Einzelfällen vor, dass Familien aufgrund des Königsteiner Schlüssels, der in der DB zu diesem Zeitpunkt in Beirut festgelegt wird, auf verschiedene Bundesländer verteilt wurden, da die Verwandtschaftsverhältnisse nicht bekannt waren. das Visumverfahren einzuleiten. Zurzeit wird noch davon ausgegangen, das die Ausreise der Personen individuell erfolgt und nicht wie im HAP 1 als Charterflug organisiert wird; auch die Durchführung sogenannter Cultural Orientation durch IOM ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. ii) UNHCR Am fanden Gespräche mit der Senior Protection Officer, der Resettlement Officer (HAP) und dem Verantwortlichen für die Registrierung/ Protection Unit statt. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR erfüllt im Libanon vor allem die Aufgaben der Am 18. März 2014 waren bei UNHCR Libanon Flüchtlinge registriert, Beirut 2014 Im gesamten Ablauf ließen sich immer wieder bei den Flüchtlingen Bedenken mit Blick auf die Entscheidung nach Deutschland zu gehen feststellen. So habe die Genfer Konferenz im Januar 2014 zunächst wieder große Hoffnung auf Verbesserung der politischen Situation bei den Ausreisewilligen ausgelöst. Auch die Option als größere Familie nach Deutschland zu gehen erfolge nicht immer unmittelbar einheitlich und führe zu zeitlichen Verzögerungen, abgesehen von den logistischen Schwierigkeiten im Land selbst wie Checkpoints, Militärkontrollen, National Security, Nachtfahrverbot, schlechtes Verkehrswegenetz v.a. in der Bekaa-Ebene. HAP 2 Das BAMF in Beirut ist in dieses Verfahren nicht mehr eingebunden. Aktuell sind die Vorgehensweise und das Auswahlverfahren nicht abschließend geklärt. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Länder im Rahmen der Quote, die sich nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet, eine eigene Auswahl treffen werden. Die entsprechenden Daten werden dann dem BAMF in Nürnberg übermittelt, wo die Aufnahmebescheide ausgestellt werden. Danach sendet man sie der Botschaft erneut zu, um dann landesweiten Registrierung von Flüchtlingen aus (überwiegend) Syrien und anderen Staaten, materiellen Unterstützung und Versorgung der Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, Unterstützung der libanesischen Regierung durch Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfskapazitäten staatlicher und nichtstaatlicher Stellen für Flüchtlinge, (Vor-) Auswahl von Flüchtlingen bei Aufnahmeprogrammen (Resettlement/ Humanitarian Admission) aufnahmebereiter Staaten. Die Registrierung der Flüchtlinge findet in mittlerweile 4 Zentren im Libanon sowie z.t. mobil an den Wohnorten von Flüchtlingen statt. Zur Terminvereinbarung zur Registrierung muss ein erwachsenes Mitglied der Familie erscheinen, in der Bekaa-Ebene geschieht die Terminvereinbarung telefonisch. Das Interview zur Registrierung findet durchschnittlich 22 Tage nach der ersten Meldung statt. Bei der ersten Registrierung, zu der alle Familienmitglieder vorsprechen müssen, werden nur die Basisdaten einer Familie erfasst. Um Doppelregistrierungen zu vermeiden, wird ein Foto mit Iris-Scan gemacht. Auch wird nach weiteren, den Flüchtlingen bekannten noch nicht registrierten Familien gefragt, damit UNHCR auch diese erreichen kann. Die Registrierung ist für 2 Jahre gültig. 11

12 Für das erste Kontingent von Flüchtlingen aus Syrien, zu deren Aufnahme sich die Bundesrepublik Deutschland für die Jahre 2013/ 2014 bereit erklärt hatte, hatte UNHCR im März 2013 die Anfrage Deutschlands erhalten, entsprechend der im Aufnahmeerlass genannten Kriterien Flüchtlinge für die Aufnahme vorzuschlagen. Die HAP-Verantwortliche von UNHCR lobte die deutsche Initiative für humanitäre Aufnahme für Menschen aus Syrien aus der Krisenregion, Beirut 2014 UNHCR musste in kurzer Zeit, basierend sowohl auf den deutschen Auswahlkriterien als auch auf den eigenen Kategorien des Schutzbedarfs, ein transparentes Auswahlverfahren entwickeln, um aus den zu diesem Zeitpunkt mehreren hunderttausend Flüchtlingen eine Vorauswahl zu treffen. Der Auswahlprozess umfasste mehrere Monate. Sukzessive wurden Flüchtlinge ausgewählt, kontaktiert und erneut interviewt. Dabei wurden die vorhandenen Daten (erfasst bei der Registrierung, die bis zu 1,5 Jahren zurück lag) abgeglichen, Veränderungen z.b. in der Familienkonstellation erfasst, der Ausreisewunsch erfragt sowie familiäre Bindungen in Deutschland präzisiert (Kontaktdaten und Wohnorte der Verwandten). Außerdem erhielten die Flüchtlinge erste Informationen zu den rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Programms. Als problematisch erwiesen sich hier: die Erreichbarkeit der Flüchtlinge (Kontaktdaten, Wechsel von Telefonnummern und Wohnadressen müssen UNHCR mitgeteilt werden, sonst kann keine weitere Unterstützung stattfinden), die Verteilung der Flüchtlinge über das ganze Land (z.t. in Beirut und Umgebung, z.t. in schwer zugänglichen Regionen Nordlibanon, Bekaa, daher Ansprache in den 4 Zentren sowie durch Field Officers an den Wohnorten), Unkenntnis über Änderungen in der Familienkonstellation durch Eheschließung, Geburt, Zuzug eines weiteren Angehörigen zwischen erster Registrierung und Auswahlinterview bzw. später vor Ausreise, Unklarheit des Ausreisewunsches einer Familie (z.b. wenn ein Familienmitglied Arbeit gefunden hat, wenn einzelne Familienmitglieder in der Region verbleiben wollen, wenn ein Familienmitglied geheiratet hat und nicht ohne Ehepartner ausreisen möchte). Die Auswahl wurde aus drei Gruppen getroffen: aus den Personen bzw. Familien, die über die Website des UNHCR von Verwandten in Deutschland benannt wurden und von UNHCR bis zum Stichtag registriert waren, durch UNHCR Libanon aus den registrierten Flüchtlingen, durch andere Partner bzw. NGOs im Libanon registrierte und benannte Flüchtlinge/ Caritas Lebanon Migrant Centre (300 Personen). UNHCR hat mit der Übermittlung von Fällen Ende September 2013 an das BAMF abgeschlossen. BAMF sendet nach der Bearbeitung, Überprüfung der Fälle an UNHCR eine Liste der Personen bzw. Familien zu, deren Aufnahme zugestimmt wird. Bei Unklarheiten werden Rückfragen direkt an UNHCR gestellt, z.b. bei Fragen zu Identität oder Schreibweisen von Namen. Diese unbürokratische Kooperation wurde von UNHCR als positiv hervorgehoben. Bis Februar 2014 erhielt UNHCR Libanon die Rückmeldung, dass Personen bereits akzeptiert worden sind. UNHCR kontaktierte die ausgewählten Flüchtlinge erneut, um Ihnen die Zustimmung Deutschlands mitzuteilen und leitete die Daten an IOM zur Organisation der Ausreise weiter. Der einkalkulierte Buffer erwies sich als realistisch, da es etwa 120 drop outs gab, vor allem aus den o.g. Gründen und dem langen Zeitraum zwischen Auswahlgespräch und Aufnahmezusage. 12

13 iii) International Organisation for Migration Am 03. März 2014 wurden bei IOM Gespräche mit dem HAP Consultant, dem Leiter des Koordinierungsteams HAP, dem zuständigen Arzt, dem Koordinator der CO, einer CO-Trainerin und weiteren Teammitgliedern geführt. IOM verfügt im Libanon über vier Standorte: Beirut (Hauptsitz), Qoub Elias (Bekaa), Sarafand (Süden), Qoubaiyat (Norden). Für das deutsches HAP in 2013 und 2014 übernimmt IOM: die Abwicklung der Einreise für Flüchtlinge im HAP 1, die Abwicklung der Einreise für Flüchtlinge im HAP 2 (herübergenommen aus HAP 1). Zur Organisation der Ausreise der Flüchtlinge nach Deutschland nimmt IOM die Arbeit auf, nachdem UNHCR ihnen Listen mit ausgewählten und mit dem BAMF abgestimmten Personen übergeben hat. Die Einreise der syrischen Flüchtlinge des 1. Kontingents/ HAP 1 soll bis Ende Juni 2014 in Gruppenflügen abgeschlossen sein. Für das 2. Kontingent von Flüchtlingen/ HAP 2 ist IOM nach derzeitigem Kenntnisstand nur mit der Einreise von Personen im Rahmen von Gruppenflügen beteiligt. Die Einreise der übrigen Personen wird vermutlich nicht in organisierten Flügen erfolgen, es gibt keine weitergehenden Informationen. Die Aufgaben von IOM für das deutsche HAP sind: Gesundheitsuntersuchungen, Durchführung von Cultural Orientation (CO) für alle ausreisenden Flüchtlinge, Abwicklung der Visumausstellung mit Deutscher Botschaft, Abwicklung der Ausreisegenehmigungen mit libanesischer Seite, Buchung und Begleitung der Flüge nach Deutschland. Der zeitliche Vorlauf zur Vorbereitung eines Fluges beträgt im Idealfall einen Monat ab Erhalt einer Liste von UNHCR. Seitens des BAMF erhält IOM folgende Vorgaben: exakter Ablauf der Gesundheitsuntersuchungen, Einreise von 600 Flüchtlingen (2 Flüge) pro Monat, Daten der Flüge und nach Möglichkeit zu nutzende Fluglinien (IOM kann bei gegebenem Ablauf ohnehin nur 2 Flüge pro Monat organisieren), abgestimmte Inhalte der Cultural Orientation. Transporte von Flüchtlingen zu IOM-Terminen nach Beirut Flüchtlinge im HAP müssen zu IOM-Terminen i.d.r nach Beirut fahren, zum Teil mehrfach während des IOM-Prozedere. Aufgrund logistischer Probleme können nicht alle Schritte von IOM in Beirut erledigt werden. Die CO wird an vier Orten im Libanon durchgeführt, Teile der medizinischen Untersuchungen ebenfalls. Der Transport der Flüchtlinge von Tripoli nach Beirut ist unproblematisch. Aus dem Norden (Qbaiyat) und Süden (Tyre) sind Absprachen mit den Sicherheitsbehörden für ein unkompliziertes Passieren der Checkpoints notwendig. Jeder Gruppentransport muss vorab abgestimmt werden. Transporte aus der Bekaa-Ebene sind besonders problematisch. Es ist oftmals unklar, ob die Flüchtlinge nach den Terminen in Beirut wieder eingelassen werden. Die Unterbringung in Beirut während des IOM-Prozedere ist vor allem ein Kostenfaktor. IOM hat im Libanon (noch) keinen diplomatischen Status, was die Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden erleichtern würde. Dennoch gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und Militär verhältnismäßig gut. Der Vorlauf, um einen Transport für Flüchtlinge nach Beirut zu organisieren, kann bis zu 7 Tage dauern und beinhaltet die Abstimmung von Dokumenten und Sicherheitsaspekten mit libanesischen Stellen und Militär zum Erhalt der Ausreiseerlaubnisse. Aspekte des Ablaufs, Hürden und Hindernisse: IOM kann die Arbeit erst beginnen, wenn die Daten der Flüchtlinge (HAP-Files)als Liste für einen Flug von UNHCR übermittelt wurden. IOM muss Kontakt zu den ausgewählten Flüchtlingen aufnehmen, welche sich überall im Libanon befinden, z.t. in informellen Lagern. Es kommt vor, dass Flüchtlinge erst bei der Kontaktaufnahme 13

14 durch IOM von ihrer Aufnahmezusage für Deutschland erfahren. Diese Information wird eigentlich im Vorfeld von UNHCR übermittelt. Den Termin bzw. Monat ihrer Ausreise erfahren die Flüchtlinge durch IOM etwa einen Monat vor dem Abflug. Auch zwischen der Auswahl von UNHCR und BAMF und der Ausreiseorganisation durch IOM können Umstände auftreten, die die Ausreise beeinflussen, z.b. neue oder bislang unbekannte Veränderungen der familiären Konstellation, Wunsch nach Aufnahme weiterer Verwandter oder Unklarheit über den Ausreisewunsch, weil einzelne Familienangehörige nicht mitreisen können oder sich die Perspektiven im Libanon subjektiv verändert haben. Z.T. verändern sich die Ausreisewünsche einzelner Familien mehrfach während der Organisation der Ausreise. In diesen Fällen erfolgt eine erneute Abstimmung mit dem BAMF bzw. der Deutschen Botschaft. Aufgrund dieser Umstände und der vorgegebenen Modalitäten der Abwicklung der Ausreise können keine Wartelisten existieren. Dementsprechend kann bei kurzfristig frei werdenden Plätzen bei den Flügen keine Nachbesetzungen vorgenommen werden. Gesundheitsuntersuchungen Nach Vorgaben des BAMF gibt es zum Ausschluss ansteckender Krankheiten radiologische Untersuchung des Brustkorbs, Blutuntersuchungen sowie eine Abfrage des allgemeinen gesundheitlichen und psychischen Zustands / Anamnese. In problematischen Fällen findet eine zweite Untersuchung zwei Wochen vor Abflug statt, eine letzte Untersuchung für alle Flüchtlinge hinsichtlich der Reisefähigkeit kurz vor der Ausreise. Teile der Untersuchungen können wegen der benötigten technischen Ausstattungen nur in wenigen Kliniken im Libanon durchgeführt werden. Solche Kliniken gibt es weder in der Bekaa-Ebene noch in Tripoli. Teilweise kommt es zu Verzögerungen bei Gesundheitsuntersuchungen und in der Konsequenz im ganzen Prozedere, da manche Flüchtlinge Angst vor Untersuchungen haben. Medizinische Unterlagen & Akten: BAMF erhält für alle Personen eine CD (nur Röntgen Brustkorb), einen Brief mit allen Angaben sowie per Mail Angaben zu den Flüchtlingen mit akutem Behandlungsbedarf. Die Flüchtlinge verfügen selbst ebenfalls über alle Unterlagen (IOM Medizinische Unterlagen in braunem Briefumschlag). Cultural Orientation Die Kurse dauern jeweils über 3 Tage (09:30 15:00 Uhr) mit Teilnehmenden ab 14 Jahre und dienen der ersten Orientierung zum Leben in Deutschland. Die interaktiv vermittelten und mit dem BAMF abgestimmten Inhalte der Kurse befassen sich vor allem mit: Ausreise (Gepäck, Flug); Deutschland: Geographie, Religion, Feiertage, Unterbringung, Werte (z.b. Gleichberechtigung, Umgang mit Homosexualität etc.); Infos über Erstaufnahmeeinrichtungen; Schule, Bildung, Integrationskurse; Jobsuche, Arbeit; Mobilität; Sozialleistungen und Lebenshaltungskosten sowie Flugvorbereitungen. Da viele Flüchtlinge in der Regel noch nie geflogen sind, wird hierzu ein Film gezeigt. Die Flüchtlinge aus dem 9. HAP-Flug hatten beim CO direkte Gelegenheit zum Gespräch mit den Caritas- Mitarbeitenden aus Deutschland, Beirut 2014 Durch die CO können neben der Informationsvermittlung auch die Erwartungen der Flüchtlinge an ihr Leben in Deutschland mit der zu erwartenden Realität abgeglichen werden. Dieses Erwartungsmanagement hat sowohl bei CO im Libanon als auch bei den Wegweiser-für- Deutschland-Kursen nach der Ankunft und die Arbeit der Beratungsdienste in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine große Bedeutung. 14

15 Visa-Angelegenheiten Deutsche Botschaft Ursprünglich mussten für die Bearbeitung der Einreisevisa seitens der Deutschen Botschaft mit einem Vorsprachetermin bis zur Ausstellung der Reisedokumente 5 Tage veranschlagt werden. Aufgrund der immensen Arbeitszeit, die in der Botschaft für die Visumerteilung im HAP aufgewendet werden muss und den negativen Konsequenzen für die allgemeine Terminvergabe der Botschaft, wird die HAP-Bearbeitung nun zentral jeweils samstags durchgeführt. IOM bringt alle Flüchtlinge für einen Flug dann mit Bussen zur Botschaft, die Reisedokumente werden noch am gleichen Tag ausgestellt. Überprüfung durch libanesische Sicherheitsbehörden Nach Abschluss der vorgenannten Schritte legt IOM alle Dokumente der Flüchtlinge den libanesischen Sicherheitsbehörden zur Überprüfung und zur Erteilung der Ausreisegenehmigungen vor. Die Überprüfung nimmt sieben Tage in Anspruch, z.t. liegen die Ausreisegenehmigungen erst am Tag des Abflugs vor. Flug nach Deutschland Die Flüchtlinge treffen sich einen Tag vor Abflug in Beirut und werden im Hotel untergebracht. Die Flüge werden generell durch IOM-Personal, u.a. zur Übersetzung, begleitet. Medizinische Begleitung wird bei Bedarf ebenfalls durch IOM sichergestellt. Die Aufteilung auf die Erstaufnahmeeinrichtungen Friedland und Bramsche gestaltet sich praktisch z.t. schwierig, vor allem hinsichtlich des Gepäcks. Inzwischen werden alle Gepäckstücke, auch das Handgepäck, vor dem Abflug markiert. d) Ergebnisse HAP& Resettlement als komplexer Auswahl- und Ausreiseprozess Der Auswahl- und Ausreiseprozess stellt für alle beteiligten Stellen im Transitland (in diesem Falle Libanon) eine erhebliche Herausforderung mit großen logistischen Erfordernissen dar. Die nicht zu vermeidende Notwendigkeit, zunächst aus einer großen Zahl für eine Ausreise in Frage kommender Personen eine nach unterschiedlichen, vorgegebenen Kriterien transparente Auswahl zu treffen, stellt zunächst einen nennenswerten Zeitund Personalfaktor dar. Die an den jeweiligen Gesprächen beteiligten Mitarbeitenden von IOM, UNHCR, Deutsche Botschaft und BAMF zeigten sich insgesamt sehr zufrieden mit dem sich bisher darstellenden Ablauf und der Abwicklung des Aufnahmeprogramms der syrischen Flüchtlinge und der Kommunikation untereinander. Die gute und intensive Kooperation aller am Prozess beteiligten Akteure wird ausdrücklich betont. Die kulturelle Trainerin von IOM im Austausch über Inhalte der Vorbereitungskurse, Beirut 2014 In den Gesprächen mit allen im HAP-Prozess eingebundenen Organisationen und Behörden vor Ort wurde deutlich, dass eine frühzeitige Vernetzung, eine gute und intensive Kooperation auch mit den im Aufnahmeland in den Erstaufnahmeeinrichtungen tätigen NGOs von besonderer Bedeutung sind und zu positiven Ergebnissen führt im Hinblick auf: die Zielgruppe, deren Erwartungen und Ängste, deren besonderen Bedürfnissen nach Einreise bei z.b. Behinderung, Krankheit, Schutzbedürftigkeit besonders vulnerabler Gruppen, die Optimierung der COs durch passgenaue Informationen zur Erstaufnahmesituation in Friedland und Bramsche und der Rahmenbedingungen der Aufnahme in der Zielkommune, die Optimierung der Verfahrensabläufe im Libanon sowie in Friedland und Bramsche durch mehr Verständnis und Kenntnis der Strukturen, Rollen und Aufgaben der einzelnen Akteure, 15

16 die Kenntnis der handelnden Personen und ihren Funktionen im Programm durch Ermöglichung kurzer Wege und einer direkten schnellen Kommunikation (wesentliches Ziel der Fahrt in den Libanon), die Orientierung am Wohl der Flüchtlinge und deren Perspektiven, um ein gutes Ankommen in Deutschland zu gewährleisten. Kommunikation im Aufnahmeprozess Nach Ansicht aller Akteure im Libanon ist eine geregelte Kommunikation zwischen allen am Prozess beteiligten Stellen maßgeblich für das Gelingen des Aufnahmeprogramms. Im Libanon (vergleichbar auch in anderen Staaten bei Resettlement / HAP Aufnahmen) werden von allen Beteiligten Daten erfasst, die an unterschiedlichen Stellen und Zeitpunkten im Verfahren sowohl während der Organisation der Ausreise, der Verteilung auf die Bundesländer, der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung als auch bei der Unterbringung und Betreuung an den künftigen Wohnorten relevant werden. Nur wenn allen Akteuren im Verfahren (vor und nach der Einreise; Internationale Organisationen; staatliche Stellen und NGOs auf Bundes-, Landesund Kommunalebene) die Aufgaben und Abläufe der jeweils anderen Partner bekannt sind, kann ein Umfeld dafür geschaffen werden, dass alle wichtigen Informationen den richtigen Stellen zur richtigen Zeit zur Verfügung stehen. Dieses bezieht sich vor allem auf: Angaben zum medizinischen Bedarf, damit Behandlungen reibungslos eingeleitet oder fortgesetzt werden können und die Auswahl von Wohnort und -raum darauf abgestellt werden können, Angaben zu Familienangehörigen in Deutschland und Angaben zur Zugehörigkeit zu Großfamilien, die z.t. zeitversetzt im Prozess einreisen, um bei der Verteilung auf Bundesländer und Kommunen unbeabsichtigte Familientrennungen zu vermeiden, die Möglichkeit aller Akteure am Wohnort (Kommune, Jobcenter, Integrationskursträger, Beratungsdienste, ehrenamtliche Unterstützerkreise u.a.), Maßnahmen zur Teilhabe koordiniert vorzubereiten und entsprechend der Voraussetzungen der einreisenden Personen umsetzen zu können. Bei der konkreten Unterstützung am Wohnort spielen die Migrations- und Flüchtlingsberatungsdienste der Wohlfahrtsverbände und anderer freier Träger eine zentrale Rolle. Die Erfahrungen der Verbände und ihre bundesweite Vernetzung sollten dementsprechend auch in die Planungen und Konzeptentwicklungen und Abstimmungsverfahren von Resettlement und HAP auf Bundes- und Länderebene einfließen. Umgang mit Erwartungen Nach Einschätzung aller Akteure, mit denen im Libanon gesprochen wurde, kommt der Vorbereitung der Flüchtlinge auf die Ausreise aus ihrem Herkunftsgebiet und das Leben im Zielstaat (in diesem Falle Deutschland) eine große Rolle zu. Die Entscheidung, dass Heimatland oder die Nachbarregionen voraussichtlich zwangsweise auf Dauer zu verlassen, stellt einen erheblichen Einschnitt im Leben der Flüchtlinge dar. Hinzu kommen die Unklarheit, was sie in Deutschland erwartet, die Hoffnung auf Sicherheit und Zukunftsperspektiven und die damit verbundenen Erwartungen, die oftmals nicht der Realität entsprechen. Um den Flüchtlingen eine bewusste Entscheidung zu ermöglichen und ihnen frühzeitig ein realistisches Bild der Rahmenbedingungen ihres Lebens in Deutschland zu geben, ist die gezielte Vermittlung von Informationen unerlässlich. Im HAP-Verfahren erhalten die Flüchtlinge bei dem Auswahlinterview zunächst kurze schriftliche Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Aspekten von UNHCR. Im Rahmen der CO von IOM wird eine breite Palette von Kenntnissen vermittelt, in den Wegweiser für Deutschland Kursen in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden z.t. ähnliche und zum Teil weitere Themen vermittelt und vertieft. Durch die Auswahl für das Programm kann ein Gefühl der Besonderheit entstehen, welches im Einzelfall zu erhöhten Erwartungen an die Aufnahme in Deutschland führen kann. In der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Friedland steht den Flüchtlingen erstmals im Verfahren und bereits nach der Einreise die Möglichkeit zur Verfügung, Fragen zur individuellen Situation zu stellen. 16

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