Der Leiter der GmbH-Gesellschafterversammlung
|
|
- Leander Haupt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schriftenreihe zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 42 Der Leiter der GmbH-Gesellschafterversammlung Bearbeitet von Marcel Kleemann 1. Auflage Buch. XIV, 182 S. Hardcover ISBN Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht: 370 g Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Gesellschaftsrecht > GmbH-Recht schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.
2
3 A. Einleitung Beim Lesen des Titels dieser Arbeit könnte man überrascht sein: Benötigt die Gesellschafterversammlung der GmbH denn überhaupt einen Versammlungsleiter? Schließlich haben doch die meisten GmbHs nur einen oder zwei Gesellschafter. 1 Will man diese Frage beantworten, muss man zunächst einmal klarstellen, dass die Antwort unterschiedlich ausfallen kann, je nachdem, ob man sie rein tatsächlich oder ob man sie rechtlich begreift. In der Tat erübrigt sich zumindest bei der Einpersonen-GmbH die Frage nach der tatsächlichen Notwendigkeit eines Versammlungsleiters, der einzige Gesellschafter kann schon dem Wortsinne nach keine Gesellschafterversammlung abhalten. Zweifel an der fehlenden Notwendigkeit könnten aber bereits bei einer GmbH mit zwei Gesellschaftern aufkommen. Auch wenn man gemeinhin unter Versammlung das tatsächliche Zusammenkommen einer größeren Anzahl von Personen versteht, könnte es sich bei zwei zerstrittenen Gesellschaftern durchaus als hilfreich erweisen, einen neutralen Dritten zum Versammlungsleiter zu bestellen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Zusammenkommens der Gesellschafter zur Beschlussfassung sicherzustellen. Je größer die Anzahl der Gesellschafter und damit der Kreis potenzieller Teilnehmer an der Gesellschafterversammlung ist, desto klarer wird die tatsächliche Notwendigkeit der Bestellung eines Versammlungsleiters. Immerhin beträgt der Anteil von GmbHs mit fünf und mehr Gesellschaftern 3%. 2 Auch wenn dieser Anteil relativ klein ist, ist die absolute Zahl solcher Gesellschaften beachtlich. Legt man einen Gesamtbestand von einer Million GmbHs zugrunde, 3 sind dies rund Vergleichend sei angemerkt, dass der Gesamtbestand aller AGs in Deutschland 2011 lediglich bei lag. 4 Eindeutig lässt sich die Frage nach der Notwendigkeit eines Versammlungsleiters aus rechtlicher Perspektive beantworten: Das GmbHG schreibt keine Leitung der Gesellschafterversammlung vor. 5 Selbst Versammlungen, an denen eine dreistellige Zahl von Gesellschaftern teilnimmt, 6 bedürfen also nicht zwingend eines Versammlungsleiters. Darüber hinaus wird der Versammlungsleiter im GmbHG auch sonst an keiner Stelle erwähnt. Allerdings muss man beachten, 1 Meyer, GmbHR 2002, 177, 180 beziffert deren Anteil auf ca. 75%. 2 Meyer, GmbHR 2002, 177, Kornblum, GmbHR 2011, 692, 698 ( GmbHs (ohne UGs) am ). 4 Kornblum, GmbHR 2011, 692, Ring/Grziwotz/Krause, 48 Rn. 12; Bork/Schäfer/Masuch, 48 Rn. 8; Gehrlein/ Ekkenga/Simon/Teichmann, 48 Rn. 17; AnwHdb-GmbHR/Römermann, 15 Rn Zur Existenz solcher Gesellschaften Meyer, GmbHR 2002, 177, 180 f.
4 2 A. Einleitung dass zwar das GmbHG die Rolle des Versammlungsleiters ungeregelt lässt, es die Gesellschaften aber in der Hand haben, selbstständig Regelungen zur Versammlungsleitung in ihre Satzungen aufzunehmen. Sofern sie von dieser Möglichkeit weitgehend Gebrauch machen, müsste man ein praktisches Bedürfnis für die vorliegende Arbeit wohl verneinen. Bundesweite Zahlen zur Verbreitung von Satzungsbestimmungen zur Versammlungsleitung existieren soweit ersichtlich allerdings nicht. Einzig im Rahmen einer Auswertung 7 von 907 Satzungen bei den Amtsgerichten Hamburg-Mitte und Oldenburg (Niedersachsen) im Jahre 1997 registrierter GmbHs wurde u.a. die Verbreitung von Satzungsbestimmungen zur Versammlungsleitung untersucht. Lediglich 94 Satzungen bzw. 10,37% der Satzungen enthielten überhaupt Bestimmungen über die Versammlungsleitung. Dabei wurde der Versammlungsleiter in 39 Satzungen (41,49%) nicht unmittelbar bestimmt, sondern angeordnet, dass er in der Gesellschafterversammlung durch Mehrheitsbeschluss zu wählen ist. Acht Satzungen (8,51%) sprachen dem Geschäftsführer die Rolle des Versammlungsleiters zu. Die Zahlen legen nahe, dass es eine Vielzahl von Gesellschaften gibt, deren Gesellschafterversammlungen zweckmäßigerweise durch einen Versammlungsleiter geleitet werden sollten, deren Satzungen aber keine diesbezüglichen Anordnungen treffen. Dass auch sonst ein praktisches Bedürfnis für eine Auseinandersetzung mit dem Versammlungsleiter besteht, bestätigt sich zudem darin, dass er immer wieder Gegenstand ober- und höchstgerichtlicher Rechtsprechung 8 ist. Aus der Diskrepanz zwischen tatsächlicher Notwendigkeit und fehlender gesetzlicher und statutarischer Verankerung ergibt sich eine Vielzahl von Fragen, die im Verlauf dieser Arbeit beantwortet werden soll. Um beurteilen zu können, unter welchen Voraussetzungen die Einsetzung eines Versammlungsleiters sinnvoll ist, muss zunächst Allgemeines zur Gesellschafterversammlung und insbesondere der Ablauf der Beschlussfassung dargestellt werden. Weil der Rechtsschutz der Gesellschafter gegen fehlerhafte Beschlüsse auch vom Vorhandensein des Versammlungsleiters abhängig sein kann, wird in diesem Zusammenhang bereits in der gebotenen Kürze das Beschlussmängelinstrumentarium in der GmbH dargestellt. Daran schließt sich die eigentliche Auseinandersetzung mit dem Versammlungsleiter an. Es wird u.a. erörtert, wer überhaupt als Versammlungsleiter in Betracht kommt, auf welchem Wege seine Bestellung möglich ist und ob und wie er wieder abberufen werden kann. Dem folgt eine 7 Koch, S. 20 ff. 8 Vgl. aus jüngerer Zeit etwa BGH, NZG 2009, 1309 (zum Mehrheitserfordernis für die Versammlungsleiterwahl); BGH, NJW 2010, 3027 (zu Stimmverboten des Gesellschafter-Versammlungsleiters); OLG München, DB 2005, 1566 (zur Bestimmung des Versammlungsleiters für mehrere Gesellschafterversammlungen).
5 A. Einleitung 3 ausführliche Darstellung der einzelnen Kompetenzen des Versammlungsleiters. Wegen der Bedeutung der Beschlussfeststellung ist ihr ein eigenes Kapitel gewidmet. Darin wird zunächst untersucht, unter welchen Voraussetzungen der Versammlungsleiter zur Beschlussfeststellung legitimiert ist. Anschließend wird dargestellt, welche inhaltlichen Elemente die Beschlussfeststellung hat und in welcher Form sie erfolgt. Zudem erfolgt ein kurzer Überblick über mögliche Fehler bei der Beschlussfeststellung. Da die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen zum Aufgabenbereich des Versammlungsleiters gehört, aber in engem Zusammenhang mit der Beschlussfeststellung steht, wird sie umfassend erst an dieser Stelle erörtert. Zuletzt wird in diesem Kapitel untersucht, ob alternative Möglichkeiten der Beschlussfeststellung anzuerkennen sind. Das darauffolgende Kapitel befasst sich mit dem Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Versammlungsleiters. Dabei wird auch erörtert, ob Maßnahmen des Versammlungsleiters zur Rechtswidrigkeit der gefassten Beschlüsse führen können. Die Arbeit schließt mit einer knappen Erörterung, ob und unter welchen Voraussetzungen der Gesellschaft Schadensersatzansprüche gegen den Versammlungsleiter zustehen können.
6 B. Die Gesellschafterversammlung der GmbH I. Allgemeines Der Begriff Gesellschafterversammlung taucht im GmbHG allein in der amtlichen Inhaltsübersicht als Überschrift des 48 GmbHG 9 auf. In 48 Abs. 1 GmbHG heißt es, dass die Beschlüsse der Gesellschafter in Versammlungen gefasst werden. Die Gesellschafterversammlung wird an dieser Stelle somit als tatsächliches Geschehen verstanden. In ihr kommen die Gesellschafter zusammen, um ihre Rechte in Angelegenheiten der Gesellschaft auszuüben. 10 Gem. 47 Abs. 1 GmbHG geschieht dies durch Ausübung des Stimmrechts zur Beschlussfassung. Daneben wird die Gesellschafterversammlung auch in einem organschaftlichen Sinne verstanden. Weil die Gesellschaft regelmäßig kraft Beschlussfassung ihrer Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung ihren kollektiven Willen bildet, ist sie Willensbildungsorgan. 11 Die Organqualität der Gesellschafterversammlung wird allerdings immer wieder bestritten. 12 Organ sei nicht die Gesellschafterversammlung, sondern die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit. 13 Die Gesellschafterversammlung stelle lediglich eine Verfahrensweise der Beschlussfassung dar. 14 Im Ergebnis kann es jedoch für den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit dahingestellt bleiben, ob die Gesellschafterversammlung oder allein die Gesellschaftergesamtheit Organqualität hat. Im Mittelpunkt steht der Versammlungsleiter der Gesellschafterversammlung. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschafterversammlung als tatsächliches Geschehen zu verstehen. Das GmbHG sieht die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung als Regelverfahren vor. 15 Auf diesem Wege wird ein Ort für Austausch und Diskussion geschaffen, der in der personalistisch geprägten GmbH notwendig ist und im optimalen Fall dazu führt, dass Vor- und Nachteile zu fassender Beschlüsse im Rahmen einer geordneten Diskussion aufgedeckt werden. Ein rein schriftliches Verfahren gem. 48 Abs. 2 GmbHG ist rechtlich grundsätzlich zu- 9 BGBl. I 2008, 2026, 2031, So für die HV GK-AktG/Mülbert, Vor Rn Hüffer, 118 Rn. 2; MK-GmbHG/Stephan/Tieves, 35 Rn. 13; Baumbach/Hueck/ Zöllner, 45 Rn. 4, 48 Rn. 2; Hüffer, FS 100 Jahre GmbHG (1992), S. 521 (536); Schäfer, 34 Rn. 1; Windbichler, 22 Rn Saenger/Inhester/Bergjan, 45 Rn. 5; Scholz/K. Schmidt, 48 Rn. 1; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 33 V.2.a), S. 994 f. 13 Saenger/Inhester/Bergjan, 45 Rn Saenger/Inhester/Bergjan, 45 Rn. 5; Scholz/K. Schmidt, 48 Rn BeckHdb-GmbH/Fischer/Gerber, 4 Rn. 1.
7 II. Vergleich mit der Hauptversammlung der AG 5 lässig, 16 für Beschlussfassungen über umstrittene Themen aber weniger geeignet. 17 Bestimmte Beschlüsse können zudem überhaupt nicht außerhalb der Gesellschafterversammlung gefasst werden. So verlangt 193 Abs. 1 Satz 2 UmwG, dass der Beschluss über den Formwechsel nur in einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden kann. Damit ist ausdrücklich eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ausgeschlossen. 18 Gleiches gilt gem. 13 Abs. 1 Satz 2 UmwG für den Beschluss über den Verschmelzungsvertrag. 19 II. Vergleich mit der Hauptversammlung der AG Der Begriff Hauptversammlung bezeichnet eines der drei erforderlichen Organe der AG 20 und zugleich ein tatsächliches Geschehen 21. In der Hauptversammlung entscheiden die Aktionäre gem. 118 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Die Hauptversammlung ist das Organ, in dem die AG ihren internen Willen bildet. 22 Ihre Willensbildung vollzieht sich durch Beschlussfassung. 23 Insofern sind die Parallelen zur Gesellschafterversammlung der GmbH gegeben. Denn auch dort entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschluss (vgl. 47 Abs. 1, 48 Abs. 1 GmbHG). Unterschiede zwischen Gesellschafter- und Hauptversammlung ergeben sich vor allem daraus, dass das AktG die Organe der AG gleichberechtigt nebeneinanderstellt, 24 während das GmbHG die Gesellschafterversammlung (bzw. die Gesellschaftergesamtheit) als oberstes Organ mit grundsätzlich allumfassender Zuständigkeit vorsieht 25. Die Zuständigkeit der Hauptversammlung beschränkt sich hingegen gem. 119 Abs. 1 AktG auf ausdrücklich bestimmte Fälle. Der Hauptversammlung ist versagt, weitere Kompetenzen an sich zu ziehen oder in Kompetenzbereiche von Vorstand und Aufsichtsrat einzugreifen. 26 Die in 119 Abs. 1 Nr. 1-8 AktG genannten Fälle sind nicht abschließen- 16 Vgl. Blasche, GmbHR 2010, Ähnlich Scholz/K. Schmidt/Seibt, 48 Rn Semler/Stengel/Bärwaldt, 193 Rn Semler/Stengel/Gehling, 13 Rn Spindler/Stilz/Hoffmann, 118 Rn. 5 f.; Hüffer, 118 Rn GK-AktG/Mülbert, Vor Rn Spindler/Stilz/Hoffmann, 118 Rn. 1; Hüffer, 118 Rn Hüffer, 118 Rn BVerfG, NJW 2000, 349, 350; Spindler/Stilz/Hoffmann, 118 Rn. 6; Hüffer, 118 Rn. 4; MK-AktG/Kubis, 118 Rn. 10; GK-AktG/Mülbert, Vor Rn Scholz/K. Schmidt, 45 Rn. 5; Schäfer, 34 Rn. 3; Windbichler, 22 Rn Spindler/Stilz/Hoffmann, 119 Rn. 1; MK-AktG/Kubis, 119 Rn. 1.
8 6 B. Die Gesellschafterversammlung der GmbH der Natur, sondern lediglich beispielhaft genannt. 27 Darüber hinaus finden sich Hauptversammlungskompetenzen im UmwG und im HGB. 28 Exemplarisch muss die Hauptversammlung einem Verschmelzungsvertrag gem. 13 Abs. 1 UmwG zustimmen. 119 Abs. 2 AktG stellt klar, dass die Hauptversammlung grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Allerdings kann nach der Rechtsprechung des BGH der Vorstand bei besonders bedeutsamen Maßnahmen verpflichtet sein, zunächst die Hauptversammlung anzurufen und deren Zustimmung einzuholen. 29 Ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen sind allerdings nur ausnahmsweise und in engen Grenzen anzuerkennen. 30 Der Vorstand ist nämlich das Leitungsorgan der AG. 31 Gem. 76 Abs. 1 AktG leitet er die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Hauptversammlung und Aufsichtsrat haben ihm gegenüber kein Weisungsrecht. 32 Demgegenüber kann in der GmbH die Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer gem. 37 Abs. 1 GmbHG Weisungen erteilen. Über Weisungen entscheidet die Gesellschafterversammlung allein durch Beschluss. 33 Für dessen Fassung reicht die einfache Mehrheit. 34 Mit dem Weisungsrecht korrespondiert die Folgepflicht des Geschäftsführers, die Weisungen auszuführen. 35 III. Einberufung Die GmbHG enthalten grundlegende Regeln zur Einberufung der Gesellschafterversammlung. Sie gelten jedoch nur, wenn die Satzung keine anderen Regeln aufstellt. Dass abweichende Satzungsregelungen zulässig sind, ergibt sich aus 45 Abs. 2 GmbHG. Grundsätzlich beruft gem. 49 Abs. 1 GmbHG der Geschäftsführer die Gesellschafterversammlung ein. Gem. 51 Abs. 1 Satz 2 GmbHG ist die Einberufung mit einer Frist von mindestens einer Woche zu bewirken. Dabei ist für den Fristbeginn der Zeitpunkt maßgeblich, an 27 MK-AktG/Kubis, 119 Rn Spindler/Stilz/Hoffmann, 119 Rn BGHZ 83, 122 = NJW 1982, 1703 Holzmüller ; BGHZ 159, 30 = NJW 2004, 1860 Gelatine. 30 BGHZ 159, 30 = NJW 2004, 1860 Gelatine. 31 Spindler/Stilz/Fleischer, 76 Rn BGH, NZG 2008, 507, 508; Spindler/Stilz/Fleischer, 76 Rn. 57 f.; Hüffer, 76 Rn. 10; MK-AktG/Spindler, 76 Rn Scholz/K. Schmidt, 37 Rn Scholz/K. Schmidt, 37 Rn Rowedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner/Gruber, 37 Rn. 26; Scholz/K. Schmidt, 37 Rn. 30.
9 III. Einberufung 7 dem bei dem letzten Gesellschafter unter normalen Umständen mit dem Zugang der Einladung zu rechnen ist. 36 Ein gewisser Vorlauf ist für die Teilnehmer nötig, um die Anreise zu planen und etwaige kollidierende Termine zu verlegen. 37 Zudem soll jedem Gesellschafter ausreichend Zeit gegeben werden, sich auf die Gesellschafterversammlung vorzubereiten. 38 Um eine ausreichende Information sicherzustellen, bedarf es nicht nur der Ankündigung, dass eine Gesellschafterversammlung stattfindet. Vielmehr verlangt 51 Abs. 2 GmbHG, dass bei der Einberufung auch der Zweck der Gesellschafterversammlung angegeben wird. Mit Zweck in 51 Abs. 2 GmbHG und Gegenstände in 50 Abs. 2, 51 Abs. 4 GmbHG sind Tagesordnungspunkte gemeint. 39 Die Formulierung des 51 Abs. 2 GmbHG als Soll-Vorschrift und die Existenz des 51 Abs. 4 GmbHG zeigen, dass die Einberufung ohne Angabe der Tagesordnung nicht unwirksam ist. 40 Vielmehr eröffnet 51 Abs. 4 GmbHG die Möglichkeit, Beschlussgegenstände bis spätestens drei Tage vor der Versammlung anzukündigen. Aus dem Gesetz geht nicht hervor, wie ausführlich der Beschlussgegenstand benannt werden muss. In jedem Fall muss die Ankündigung der Beschlussgegenstände so detailliert sein, dass die Gesellschafter vor einer Überrumpelung geschützt sind. 41 So reicht etwa die Ankündigung Verschiedenes oder Sonstiges nicht aus, um unter diesem Tagesordnungspunkt Beschlüsse zu fassen. 42 Andererseits müssen bereits sämtlichen Gesellschaftern bekannte Tatsachen nicht erneut genannt werden. 43 Zuletzt ermöglicht die sog. Vollversammlung auch dann die wirksame Beschlussfassung, wenn die Gesellschafterversammlung nicht ordnungsgemäß einberufen wurde ( 51 Abs. 3 GmbHG). Eine Vollversammlung liegt vor, wenn alle Gesellschafter anwesend sind. Dabei ist nicht zwingend ihr persönliches Erscheinen erforderlich, sie können sich vertreten lassen. 44 Neben der physischen Präsenz ist das Einverständnis aller Gesellschafter mit der Abhaltung einer Ge- 36 BGH, NJW 1987, 2580, 2581; Baumbach/Hueck/Zöllner, 51 Rn Saenger/Inhester/Bergjan, 51 Rn Saenger/Inhester/Bergjan, 51 Rn Michalski/Römermann, 51 Rn. 66 f.; Scholz/K. Schmidt/Seibt, 51 Rn Michalski/Römermann, 51 Rn. 64; Baumbach/Hueck/Zöllner, 51 Rn BGH, NZG 2000, 945, 946; BGH, NJW-RR 2003, 826, 828; Lutter/Hommelhoff/Bayer, 51 Rn OLG München, GmbHR 1994, 259; Scholz/K. Schmidt/Seibt, 51 Rn Scholz/K. Schmidt/Seibt, 51 Rn Saenger/Inhester/Bergjan, 51 Rn. 17; Roth/Altmeppen/Roth 51 Rn. 16; Michalski/ Römermann, 51 Rn. 92.
10 8 B. Die Gesellschafterversammlung der GmbH sellschafterversammlung zum Zwecke der Beschlussfassung erforderlich. 45 Widerspricht ein Gesellschafter der Beschlussfassung vor oder bei der Abstimmung, wird dieser Widerspruch so behandelt, als seien nicht sämtliche Gesellschafter anwesend. 46 Haben hingegen im Zeitpunkt der Abstimmung sämtliche Gesellschafter ausdrücklich oder konkludent auf die Rügeerhebung verzichtet, tritt die Heilungswirkung des 51 Abs. 3 GmbHG ein. 47 Dabei ist die bloße Beteiligung an der Abstimmung nicht zwingend als konkludenter Rügeverzicht zu verstehen. 48 Rügt ein Gesellschafter zunächst die fehlerhafte Einberufung, beteiligt sich aber dann doch an der Abstimmung, so ist es eine Auslegungsfrage des Einzelfalls, ob die Stimmabgabe lediglich vorsorglich für den Fall erfolgte, dass die Gesellschafterversammlung doch ordnungsgemäß einberufen wurde, oder ob in der Stimmabgabe die konkludente Rücknahme der Rüge zu sehen ist. 49 Ein konkludentes Einverständnis mit der Beschlussfassung wird meistens anzunehmen sein, wenn der Gesellschafter sich an der Beschlussfassung beteiligt und für den Beschlussantrag stimmt. 50 Problematisch sind hingegen die Fälle, in denen der Gesellschafter gegen den Beschlussantrag stimmt oder sich der Stimme enthält. 51 Rügt der Gesellschafter die nichtordnungsgemäße Einberufung erst nach der Abstimmung, kann er damit den Eintritt der Heilungswirkung des 51 Abs. 3 GmbHG jedenfalls nicht verhindern. 52 IV. Teilnehmer Ein Teilnahmerecht an der Gesellschafterversammlung steht allen Gesellschaftern kraft Gesetzes zu. 53 Es beinhaltet das Recht, zu Tagesordnungspunkten zu reden (Rederecht) und Anträge zu stellen (Antragsrecht). 54 Beim Teilnahmerecht handelt es sich um kein höchstpersönliches Recht, so dass sich der Gesell- 45 BGH, NJW 1987, 2580, 2581; Lutter/Hommelhoff/Bayer, 51 Rn. 33; Saenger/ Inhester/Bergjan, 51 Rn. 17; Roth/Altmeppen/Roth, 51 Rn. 16; Wicke, 51 Rn BGH, NJW 1987, 2580, 2581; Saenger/Inhester/Bergjan, 51 Rn BGH, NJW-RR 2003, 826, 828; Saenger/Inhester/Bergjan, 51 Rn BGH, DStR 1998, 348, 349; BGH, DStR 2009, Lutter/Hommelhoff/Bayer, 51 Rn. 33; GK-GmbHG/Hüffer, 51 Rn Michalski/Römermann, 51 Rn. 97 f. 51 Michalski/Römermann, 51 Rn. 97 f. 52 BGH, NJW-RR 2003, 826, 828; Lutter/Hommelhoff/Bayer, 51 Rn Roth/Altmeppen/Roth, 48 Rn. 4; Michalski/Römermann, 48 Rn. 34; Scholz/K. Schmidt/Seibt, 48 Rn. 13; Baumbach/Hueck/Zöllner, 48 Rn. 6; Grunewald, 2.F. Rn Lutter/Hommelhoff/Bayer, 48 Rn. 10; Roth/Altmeppen/Roth, 48 Rn. 7, 11; Wicke, 48 Rn. 2.
Die Unternehmergesellschaft
Die Unternehmergesellschaft Recht, Besteuerung, Gestaltungspraxis Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. hc. Michael Preißer, Gültan Acar 1. Auflage 2016. Buch. 300 S. Hardcover ISBN 978 3 7910 3445 4 Format (B
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht - Band 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Bearbeitet von Günter Seefelder 1. Auflage 2016. Taschenbuch. 138 S. Paperback ISBN 978 3
Bauaufsichtliche Zulassungen - Teil IV: Gewässerschutz (BAZ IV)
Bauaufsichtliche Zulassungen - Teil IV: Gewässerschutz (BAZ IV) Amtliches Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt
Filme der Kindheit Kindheit im Film
Kinder- und Jugendkultur, -literatur und -medien 66 Filme der Kindheit Kindheit im Film Beispiele aus Skandinavien, Mittel- und Osteuropa Bearbeitet von Christine Gölz, Anja Tippner, Karin Hoff 1. Auflage
Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April Allgemeines
Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April 2016 1 Allgemeines (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung.
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND Fassung vom 15. Oktober 2016 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND 2 1 ALLGEMEINES (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze,
Untreue und Bankrott
Untreue und Bankrott Zum Problem einer strafrechtlichen "Doppelhaftung" des Geschäftsführers der GmbH in der Insolvenz Bearbeitet von Silvia Reichelt 1. Auflage 2011. Buch. 215 S. Hardcover ISBN 978 3
Die Organe der GmbH. Für die GmbH sind regelmäßig nur zwei Organe zwingend vorgeschrieben: 1. Der bzw. die Geschäftsführer ( 35 ff. GmbHG).
Die Organe der GmbH Für die GmbH sind regelmäßig nur zwei Organe zwingend vorgeschrieben: 1. Der bzw. die Geschäftsführer ( 35 ff. GmbHG). 2. Die Gesamtheit der Gesellschafter. Eine GmbH kann aber wie
Der AG-/SE-Vorstand. Rechte und Pflichten. Bearbeitet von Oliver Ginthör, Martin Brodey
Der AG-/SE-Vorstand Rechte und Pflichten Bearbeitet von Oliver Ginthör, Martin Brodey 2008 2008. Taschenbuch. 240 S. Paperback ISBN 978 3 7073 0798 6 Format (B x L): 10,5 x 20 cm Gewicht: 240 g schnell
Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Carsten Schäfer
Grundrisse des Rechts Gesellschaftsrecht Bearbeitet von Von Prof. Dr. Carsten Schäfer 5. Auflage 2018. Buch. XXI, 434 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71805 2 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Handelsrecht,
Kapitalgesellschaftsrecht. Gesellschafterversammlung
Kapitalgesellschaftsrecht Gesellschafterversammlung Gesellschafterversammlung Nur wenige Regeln ( 45 ff.) im Gesetz Vieles dem Vertrag überlassen Zwingend sind Zuständigkeiten für: Satzungsänderung (incl.
Beck kompakt. Protokollführung. juristisch und sprachlich korrekt. Bearbeitet von Dr. Steffen Walter, Prof. Dr. Edmund Beckmann
Beck kompakt Protokollführung juristisch und sprachlich korrekt Bearbeitet von Dr. Steffen Walter, Prof. Dr. Edmund Beckmann 1. Auflage 2016. Buch. 128 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68514 9 Format (B x
Die Mitgliederversammlung des Vereines/Verbandes
Die Mitgliederversammlung des Vereines/Verbandes Rechtsanwalt Karsten Duckstein Duckstein Rechtsanwälte Haeckelstr. 6 39104 Magdeburg Tel. 0391/ 531 146 0 E-Mail info@ra-duckstein.de Anlage I Aufgaben
Die Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) Bearbeitet von Günter Seefelder 1. Auflage 2017. Taschenbuch. 124 S. Softcover ISBN 978 3 95554 248 1 Format (B x L): 17 x 24 cm Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Gesellschaftsrecht
Verhandlungsgesteuerte Sanierung durch den prepackaged plan
Schriftenreihe des Centrum für Deutsches und Europäisches Insolvenzrecht 4 Verhandlungsgesteuerte Sanierung durch den prepackaged plan Das Planinitiativrecht des Schuldners aus 218 Abs. 1 S. 2 InsO als
Gesellschaftsrecht: GesR
Beck-Texte im dtv 5585 Gesellschaftsrecht: GesR Textausgabe Bearbeitet von Prof. Dr. Jens Koch 15. Auflage 2016. Buch. Rund 890 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 69221 5 Format (B x L): 12,4 x 19,1 cm Recht
1 - Einberufung von Versammlungen Leitung von Versammlungen... 2
Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 5 1 - Einberufung von Versammlungen... 2 2 - Leitung von Versammlungen... 2 3 - Tagesordnung Verbandstag/Jugendvollversammlung/Vollversammlungen der Fachsparten... 2 4 -
Beteiligungsvereinbarungen nach 21 SEBG
Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht 90 Beteiligungsvereinbarungen nach 21 SEBG Bearbeitet von Kathrin Enke 1. Auflage 2015. Buch. 174 S. Hardcover ISBN 978 3 631 66016 4 Format (B x L): 14,8
Die Eigentümerversammlung - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe Fachbuch Die Eigentümerversammlung - inkl. Arbeitshilfen online Für Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer Bearbeitet von Von: Melanie Sterns-Kolbeck, und Georg Hopfensperger 3. Auflage 2018.
(Zuletzt geändert in der 180. Hauptversammlung am 15. Juni 2007 in Berlin.)
Geschäftsordnung für die Hauptversammlung, andere Mitgliederversammlungen, die Fachausschüsse, die Vorstände der Arbeitsgemeinschaften und die Arbeitsausschüsse im Börsenverein des Deutschen Buchhandels
BilRUG für Praktiker
BilRUG für Praktiker Bearbeitet von Lukas Hendricks 1. Auflage 2015. Buch. 160 S. Kartoniert ISBN 978 3 95554 149 1 Format (B x L): 17 x 24 cm Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht
Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis
Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Bearbeitet von Bettina Schmidt 3. Auflage 2015. Buch. XXII, 384 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68483 8 Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm Recht > Arbeitsrecht
Mini-GmbH, Limited oder klassische GmbH?
Mini-GmbH, Limited oder klassische GmbH? Grundlagen, Rechtsformwahl, Mustersatzungen Bearbeitet von Jürgen E. Leske 2., aktual. Aufl. 2011 2011. Taschenbuch. 184 S. Paperback ISBN 978 3 7093 0358 0 Format
Taschen-Definitionen
NomosLehrbuch Taschen-Definitionen Zivilrecht - Strafrecht - Öffentliches Recht 1. Auflage 2013. Buch. 205 S. Kartoniert ISBN 978 3 8329 4953 2 Gewicht: 246 g Recht > Zivilrecht > Zivilrecht allgemein,
Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen
Seite 1 Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese
Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge
Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge Alles Wichtige für den täglichen Einsatz Bearbeitet von Robert Schwarz 1. Auflage 2013. Buch. XIII, 139 S. Kartoniert ISBN 978 3 658 02845 9 Format (B x L):
Home Informationen zum Unternehmen Investoren-Service STADA HV-Service Abstimmungsergebnisse 2006
Home Informationen zum Unternehmen Investoren-Service STADA HV-Service se 2006 STADA HV-Service se der Hauptversammlung vom 14.06.2006 Die Präsenz vor Beginn der Abstimmung war 13.316.351 Aktien, das entspricht
Der Aufsichtsrat. Ein Leitfaden für Aufsichtsräte. von Dr. Dietrich Hoffmann, Dr. habil. Peter Preu. 5., neubearbeitete und ergänzte Auflage
Der Aufsichtsrat Ein Leitfaden für Aufsichtsräte von Dr. Dietrich Hoffmann, Dr. habil. Peter Preu 5., neubearbeitete und ergänzte Auflage Der Aufsichtsrat Hoffmann / Preu schnell und portofrei erhältlich
Entwurf. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh I. Allgemeines Die Gesellschaft hat einen fakultativen Aufsichtsrat. Er übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Gesetze, des
Dossier Beschlussfassung in der GmbH
Dossier Beschlussfassung in der GmbH Wie in der GmbH Beschlüsse gefasst werden Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ einer GmbH. Die Entscheide, die bei einer Versammlung gefällt werden,
Die Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht
Die Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht Bearbeitet von David Creutzfeldt 1. Auflage 2011. Buch. XII, 188 S. Hardcover ISBN 978 3 631 61730 4 Format
Feststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter
Feststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter Horst Müller Kanzlei Rechtsanwalt Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei für privates
Beschlüsse rechtssicher fassen
1 Beschlüsse rechtssicher fassen Seminar am 19.09.2015 Deutscher Harmonika Verband, Landesverband Baden-Württemberg e.v. / Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in Trossingen Dr. Flügler & Partner
Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis
Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis Mit über 360 Fallbeispielen und Lösungen Bearbeitet von Robert Pernegger 3., erweiterte Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 576 S. Paperback ISBN 978 3 7073 2415 0
Handbuch der Auftragsabwicklung
Handbuch der Auftragsabwicklung Bearbeitet von Karl Heinz Güntzer, Dr. Peter Hammacher 5., vollständig überarbeitete Auflage 2018. Buch. Rund 880 S. Hardcover ISBN 978 3 00 056989 0 Recht > Zivilrecht
DIN EN ISO 9000:2000 ff. umsetzen
DIN EN ISO 9000:2000 ff. umsetzen Gestaltungshilfen zum Aufbau Ihres Qualitätsmanagementsystems Bearbeitet von Jörg-Peter Brauer 5. Auflage 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 446 41608 6 Format
Wirtschaftsprüfer-Kompendium Band 3
Wirtschaftsprüfer-Kompendium 3 Wirtschaftsprüfer-Kompendium Band 3 Wirtschaftsrecht Bearbeitet von Michael Ehlke Loseblattwerk mit Aktualisierung 2/04 (abgeschlossen) 2004. Loseblatt. Rund 1012 S. Im Ordner
Gespräche über den Staat
Gespräche über den Staat Bearbeitet von Prof. Dr. Utz Schliesky 1. Auflage 2017. Buch. 276 S. Gebunden ISBN 978 3 406 71208 1 Format (B x L): 13,9 x 21,7 cm Recht > Öffentliches Recht > Staatsrecht, Verfassungsrecht
Social Media in der Schule
Beltz Pocket 7 Social Media in der Schule Bearbeitet von Andreas Gohlke 1. Auflage 2012. Taschenbuch. 96 S. Paperback ISBN 978 3 407 62818 3 Gewicht: 81 g Weitere Fachgebiete > Pädagogik, Schulbuch, Sozialarbeit
Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-
Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband
Betriebliches Eingliederungsmanagement
aktiv im Betriebsrat Betriebliches Eingliederungsmanagement Bearbeitet von Sigrid Britschgi 3., aktualisierte Auflage 2014. Buch. 148 S. Kartoniert ISBN 978 3 7663 6295 7 Format (B x L): 14,7 x 21 cm Recht
Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am
Satzung Ausfertigungsdatum: 22.06.2018 Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am 22.06.2018 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Reichel AG (2) Die Gesellschaft
Pressearbeit in der IT-Branche
Xpert.press Pressearbeit in der IT-Branche Erfolgreiches Vermarkten von Dienstleistungen und Produkten in der IT-Presse Bearbeitet von A. Esslinger, C. Versteegen, Gerhard Versteegen 1. Auflage 2004. Buch.
AMTLICHE MITTEILUNGEN
Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 21/2015 Köln, den 30. November 2015 Geschäftsstelle Hochschulrat INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule
GESELLSCHAFTSVERTRAG
GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch
Das Bundesverfassungsgericht im Politikfeld Innere Sicherheit
Beiträge zur Politikwissenschaft 94 Das Bundesverfassungsgericht im Politikfeld Innere Sicherheit Eine Analyse der Rechtsprechung von 1983 bis 2008 Bearbeitet von Martina Schloegel 1. Auflage 2010. Buch.
außerordentliche. Hauptversammlung
Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 10.2011 Auf Ersuchen des Vorstandes des mit Sitz in Düsseldorf, geschäftsansässig: Kaiserstraße 42, 40479 Düsseldorf, - eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts
Herrschaft und Reform
Rechtshistorische Reihe 435 Herrschaft und Reform Zur Diskussion um die Aktienrechtsreform und den Konzern in der Weimarer Zeit Bearbeitet von Stefan Ellenberg 1. Auflage 2012. Buch. 211 S. Hardcover ISBN
Vorbereitung einer Mitgliederversammlung im Kleingarten(verein)
Vorbereitung einer Mitgliederversammlung im Kleingarten(verein) Matthias Schreiter Mediator Dipl.-Jur. Anwaltskanzlei Cornelia Gärtner Seminar für Vorstände Verband HRO 17.03.2017 Rechtliche Grundlagen?
Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Anlage 3 Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung Der Aufsichtsrat der [...] GmbH (im Folgenden: Gesellschaft ) gibt sich auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages
Das türkische Polizeirecht - Führt der Weg nach Europa?
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5102 Das türkische Polizeirecht - Führt der Weg nach Europa? Eine vergleichende Untersuchung aus der Perspektive der bundesdeutschen Polizeirechtsordnung
Beck kompakt. Protokollführung. juristisch und sprachlich korrekt. Bearbeitet von Dr. Steffen Walter, Prof. Dr. Edmund Beckmann
Beck kompakt Protokollführung juristisch und sprachlich korrekt Bearbeitet von Dr. Steffen Walter, Prof. Dr. Edmund Beckmann 1. Auflage 2016. Buch. 128 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68514 9 Format (B x
Geschäftsordnung für den Vorstand und die Beiräte des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B26n) e.v.
Geschäftsordnung für den Vorstand und die Beiräte des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B26n) e.v. 1 Allgemeines Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins Bürger und Kommunen
Gesellschaftsrecht: GesR
Beck-Texte im dtv 5585 Gesellschaftsrecht: GesR Textausgabe Bearbeitet von Mit ausführlichem Sachverzeichnis und einer Einführung von Prof. Dr. Jens Koch 16. Auflage 2018. Buch. Rund 940 S. Kartoniert
Das kommunale Marktwesen
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5724 Das kommunale Marktwesen Auswahlverfahren - Auswahlkriterien - Rechtschutz Bearbeitet von Eva
Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf
Satzung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Stand: Juli 2012 Titel I Gründung, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Die unter der Firma: Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bestehende Aktiengesellschaft
Prüfe dein Wissen: PdW. Gesellschaftsrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey
Prüfe dein Wissen: PdW Gesellschaftsrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey 9., völlig neu bearbeitete Auflage 2016. Buch. XV, 394 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 70092 7 Format
Handels- und Gesellschaftsrecht Fälle und Schemata für Dummies
...für Dummies Handels- und Gesellschaftsrecht Fälle und Schemata für Dummies Bearbeitet von Oliver Haag, Benedict Erdl 1. Auflage 2016. Buch. 208 S. Softcover ISBN 978 3 527 71220 5 Format (B x L): 17,6
Management und Marketing im Sport
Management und Marketing im Sport Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Anwendungen der Sportökonomie Bearbeitet von Prof. Dr. Gerd Nufer, Dr. André Bühler, Prof. Dr. Christoph Breuer, Markus Breuer,
Technisches Zeichnen für Maschinenbauer
Technisches Zeichnen für Maschinenbauer Bearbeitet von Horst-Walter Grollius 2., aktualisierte Auflage 2013. Buch. 184 S. Hardcover ISBN 978 3 446 43756 2 Format (B x L): 16,6 x 24,1 cm Gewicht: 356 g
Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1
Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann Schmidt Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1 Bearbeitet von Hans-Gerd Pieper 10., aktualisierte Auflage 2017. Lernkarten. 59 Karteikarten. ISBN 978 3 86752 501 5
Vorlesung Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
Vorlesung Gesellschaftsrecht Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) - Grundlagen Geschäftsführung umfasst tatsächliche und rechtliche Handlungen und bezeichnet das rechtliche Dürfen im Innenverhältnis
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Bundeshaushaltsordnung (BHO) Kommentar Bearbeitet von Dr. Norbert Dittrich Loseblattwerk mit 52. Aktualisierung 2017. Loseblatt. Rund 1562 S. Im Ordner ISBN 978 3 8073 0030 6 Format (B x L): 14,6 x 20,6
Power: Die 48 Gesetze der Macht
Power: Die 48 Gesetze der Macht Kompaktausgabe Bearbeitet von Hartmut Schickert, Birgit Brandau, Robert Greene 1. Auflage 2013. Buch. 256 S. Hardcover ISBN 978 3 446 43485 1 Format (B x L): 12,3 x 18,1
Handbuch zur Umsatzsteuer 2016: USt 2016
DWS-Schriftenreihe - Schriften des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.v. Handbuch zur Umsatzsteuer 2016: USt 2016 Bearbeitet von Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater
Wissenschaftliche Arbeiten typografisch gestalten
Wissenschaftliche Arbeiten typografisch gestalten Mit Word und InDesign ans Ziel Bearbeitet von Manuela Bendix 1. Auflage 2007. Taschenbuch. xviii, 160 S. Paperback ISBN 978 3 540 73391 1 Format (B x L):
Anordnungen für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung
GESELLSCHAFTSRECHT Ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung von GmbH-Gesellschafterversammlungen von RA Dr. Jochen Blöse, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, MBA, Mediator (CfM), Köln Die ordnungsgemäße
50 Jahre Deutscher Sozialrechtsverband Inklusion behinderter Menschen als Querschnittsaufgabe
Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes 66 50 Jahre Deutscher Sozialrechtsverband Inklusion behinderter Menschen als Querschnittsaufgabe Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.v.8./9.
Die gemeinsame Trägerschaft von Einrichtungen durch mehrere Bundesländer
Europäische Hochschulschriften 5327 Die gemeinsame Trägerschaft von Einrichtungen durch mehrere Bundesländer Bearbeitet von Insa Nutzhorn 1. Auflage 2012. Taschenbuch. XLVII, 324 S. Paperback ISBN 978
Die Stellung der Vertreterversammlung in der (Wohnungs-) Genossenschaft
Die Stellung der Vertreterversammlung in der (Wohnungs-) Genossenschaft, Berlin /Bristol Web: www.iwgr.de Leitungsstrukturen der Genossenschaft (1) Vorstand Leitungsorgan ( 27 Abs. 1 GenG) Aufsichtsrat
1 Vorsitz im Verwaltungsrat
Studentenwerk Anstalt des öffentlichen Rechts Max-Horkheimer-Straße 15 (Studentenhaus) 42119 Wuppertal Der Geschäftsführer Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des -s Wuppertal - Studentenwerk - Anstalt
Aktiengesetz, GmbH-Gesetz: AktG GmbHG
Beck-Texte im dtv 5010 Aktiengesetz, GmbH-Gesetz: AktG GmbHG Textausgabe Bearbeitet von Dr. Heribert Hirte 46. Auflage 2016. Buch. Rund 450 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 69222 2 Format (B x L): 12,4 x 19,1
Vereinbarungen mit Mandanten
Die erfolgreiche Kanzlei Vereinbarungen mit Mandanten Vergütungsvereinbarungen Mandatsbedingungen Haftungsbeschränkungen Verhandlungsführung Bearbeitet von Von: Dirk Hinne, Dr. Hans Klees, Dr. Albrecht
Kommentar zum Versicherungsteuergesetz
Kommentar zum Versicherungsteuergesetz Kommentar Bearbeitet von Heiko Klaus Medert, Prof. Dr. Jochen Axer, Birgit Voß 1. Auflage 2015. Buch. 624 S. Hardcover ISBN 978 3 89952 856 5 Format (B x L): 17,0
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft Vertrag und Haftung von Vorstandsmitgliedern Bearbeitet von Gerd Raguß 2., aktualisierte Aufl. 2009. Buch. xiv, 310 S. Hardcover ISBN 978 3 540 70640 3 Format (B x
TA Lärm. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm mit Erläuterungen
TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm mit Erläuterungen Bearbeitet von Dr. Christian Beckert, Dr. jur. Sabine Fabricius, Dr. Iwan Chotjewitz 2., neu bearbeitete Auflage 2008. Taschenbuch.
Buchführung und Jahresabschlusserstellung nach HGB Klausurtraining
ESVbasics Buchführung und Jahresabschlusserstellung nach HGB Klausurtraining Bearbeitet von Prof. Dr. Torsten Mindermann, Prof. Dr. Gerrit Brösel 4. Auflage 2014. Buch. X, 105 S. Kartoniert ISBN 978 3
Karteikarten ZPO I + II
Karteikarten Zivilrecht - Alpmann-Schmidt Karteikarten ZPO I + II Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsrecht Bearbeitet von Claudia Haack 11., aktualisierte Auflage 2017. Lernkarten. Rund 62 Karteikarten.
für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V.
Geschäftsordnung für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V. A. Präambel Diese Geschäftsordnung gilt nur für das Präsidium nach 13 (2) der Satzung (Fassung vom 27.02 2009) und regelt
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: PartGG
Beck`sche Kurz-Kommentare 49 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: PartGG Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe Bearbeitet von Dr. Wienand Meilicke, Prof. Dr. Friedrich Westphalen,
Handbuch zur Gewerbesteuerveranlagung 2017: GewSt 2017
DWS-Schriftenreihe - Schriften des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.v. Handbuch zur Gewerbesteuerveranlagung 2017: GewSt 2017 Bearbeitet von Herausgeber: Deutsches wissenschaftliches
Das Recht der Arbeitnehmererfindung
Das Recht der Arbeitnehmererfindung Kommentar zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und deren Vergütungsrichtlinien Bearbeitet von Gernot Kaube, Prof. Dr. Dieter Leuze, Prof. Dr. Eduard Reimer neu bearbeitete
Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)
Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Gemeindehaushaltsverordnung Gesetz über kommunale Zusammenarbeit Nachbarschaftsverbandsgesetz Gesetz zum Verband Region Stuttgart Bearbeitet von Johannes Stingl 7.,
Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer - Expertenpaket
Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer - Expertenpaket Schulung nach ADR 2015 - Teilnehmer- und Referentenunterlagen Bearbeitet von Klaus Ridder, Torsten Bütow 20. Auflage 2014 2014. Buch. 140 S. ISBN 978
Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben
Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden 1 Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung und Aufgaben des Kommunalen Nationalparkausschusses ergeben
Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
Qualitätsmanagement in der Arztpraxis Leitfaden für ein schlankes QM-Handbuch - geeignet für QEP, KTO, ISI, EFQM, EPA Bearbeitet von Eberhard Knopp, Jan Knopp 1. Auflage 2009. Buch. IX, 224 S. Hardcover
Arbeitnehmererfindungsrecht
Arbeitnehmererfindungsrecht Handkommentar Bearbeitet von Von Brent Schwab 4. Auflage 2017. Buch. 291 S. Softcover ISBN 978 3 8487 3975 2 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Europäischer Gewerblicher
Formeln für die Steuer- und Wirtschaftspraxis
Formeln für die Steuer- und Wirtschaftspraxis Berechnungshilfen und Übersichten zu steuerlichen, bilanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen Bearbeitet von HAAS BACHER SCHEUER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Vermögensanfall bei Verein und Stiftung
Bochumer Studien zum Stiftungswesen 12 Vermögensanfall bei Verein und Stiftung Zivil- und Gemeinnützigkeitsrecht Bearbeitet von Pierre Plottek 1. Auflage 2014. Buch. 210 S. Hardcover ISBN 978 3 631 65317
Die Anerkennung US-amerikanischer Gesellschaften in Deutschland
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5169 Die Anerkennung US-amerikanischer Gesellschaften in Deutschland Bearbeitet von Dr. Nadja Tomschin 1. Auflage 2011. Taschenbuch. XII, 243
Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein
Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein. (2) Die Gesellschaft
So führe ich mein Team
Beck kompakt So führe ich mein Team Teams aufbauen, fördern und entwickeln Bearbeitet von Dr. Gunnar C. Kunz 1. Auflage 2015. Buch. 126 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68418 0 Format (B x L): 10,4 x 16,1