Trinkwasserhygiene im Bestand in Mehrfamilienwohnhäusern

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1 Trinkwasserhygiene im Bestand in Mehrfamilienwohnhäusern

2 Trinkwasserhygiene Neue Trinkwasserverordnung 1. Zweck der Verordnung 2. Wieso sind Legionellen gefährlich? 3. Wo können Legionellen auftreten? 4. Was regelt die Trinkwasserverordnung bezüglich Legionellen? 5. Wann besteht die Pflicht zur Untersuchung auf Legionellen? Betreiberverantwortung 1. Was ist eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung? 2. Was versteht man unter gewerblicher Tätigkeit? 3. Welche Pflicht haben Vermieterinnen und Vermieter? 4. An welchen Stellen muß untersucht werden? 5. Wie häufig ist zu untersuchen?

3 Trinkwasserhygiene Sanierungsvorschläge 1. Welche Lösungen gibt es? 2. Wer kann unterstützen oder weiterhelfen? 3. Links zu weiteren Informationen und Quellenverzeichnis

4 Trinkwasserhygiene Novellierung Trinkwasserverordnung 1. Zweck der Trinkwasserverordnung TrinkwV Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seinen Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der Vorschriften zu schützen. Dabei ist Trinkwasser alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist: I. -Körperpflege und Reinigung, II. III. -Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, - Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen

5 Trinkwasserhygiene 2. Wieso sind Legionellen gefährlich? Legionellen (Legionella= sind bakterielle Krankheitserreger und können dort, wo sie in größeren Konzentrationen auftreten, beim Menschen gefährliche Lungenentzündungen und andere Krankheitssymtome hervorrufen. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionelle pneumophila, der Erreger der Legionellose oder der Legionärskrankheit. Der Name Legionärskrankheit stammt von dem Nachweis des ersten bekannt gewordenen Ausbruchs 1976 in einem Hotel in Philadelphia während eines Treffens ehemaliger amerikanischer Soldaten, der sogenannten American Legion. Eine Ansteckung mit Legionellen kann dann erfolgen, wenn kontaminiertes Wasser in die Lunge des Menschen gelangt, z.b. indem Aerosole, d.h. kleinste Wassertröpfchen, eingeatmet werden, z.b. beim Duschen. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt dagegen für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar.

6 Trinkwasserhygiene 3. Wo können Legionellen auftreten? Legionellen sind in Süß- und Salzwasser weit verbreitet. Nur dort, wo sie geeignete Lebensbedingungen vorfinden, und sich in hohen Konzentrationen entwickeln können, stellen sie erfahrungsgemäß ein Infektionsrisiko für den Menschen dar. Im Trinkwasser der SWS sind Legionellen bei bestimmungsgemäßem Betrieb nicht nachweisbar (0 KBE/100 ml). Optimale Lebensbedingungen für Legionellen finden sich dagegen erfahrungsgemäß in Trinkwasserinstallationen bei nicht regelgerechtem Betrieb bei Temperaturen zwischen 25 bis 50 C und langen Verweilzeiten, z.b. in ungeeigneten Armaturen, in nicht regelkonform betriebenen Warmwassererzeugungs- und Warmwasserverteilungsanlagen oder auch in Kaltwasserleitungen mit hoher Wärmeeinwirkung von außen, in Wassertanks, Badebecken und Whirlpools. KBE = Koloniebildende Einheiten

7 Trinkwasserhygiene 4. Was regelt die Trinkwasserverordnung bezüglich Legionellen? Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen Krankheitserreger im Sinne des 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Es dürfen die in der TrinkwV in Anlage 1 Teil I festgesetzten Grenzwert für mikrobiologische Parameter nicht überschritten werden. Achtung!! Straftatbestand!! Im Falle von Legionellen: I. Legionelle bei Beprobung: KBE / 100 ml Noch OK II. Legionelle bei Beprobung: 101 KBE / 100 ml Meldepflichtig beim Gesundheitsamt III. Legionelle bei Beprobung: KBE / 100 ml Duschverbot, Schließung etc. Eine Ansteckung mit Legionellen kann dann erfolgen, wenn kontaminiertes Wasser in die Lunge des Menschen gelangt, z.b. indem Aerosole, d.h. kleinste Wassertröpfchen, eingeatmet werden, z.b. beim Duschen. Vernebelung ist das Problem

8 Betreiberverantwortung 1. Was ist eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung? Laut TrinkwV 2011 gelten als Großanlage analog der DVGW 551 alle Anlagen mit: I. Einem Speichervolumen > 400 Liter und / oder II. Einem nachgeschaltetem Warmwasser Leitungsvolumen > 3 Liter Inhalt III. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer TWA wenn das Gebäude gewerblich oder öffentlich genutzt wird (UsI) Hierzu zählt auch die Zirkulationsleitung z.b. Wohngebäude > 2 WOE, Hotels, Altenheime, usw. Damit sind in der Regel auch Anlagen mit einer Frischwarmwasserstation betroffen. Es sei denn, es handelt sich um Etagenstationen mit einem nachgeschaltetem Warmwasser- Leitungsvolumen von < 3 Liter

9 Betreiberverantwortung 2. Was ist eine Kleinanlage zur Trinkwassererwärmung? Laut TrinkwV 2011 gelten als Kleinanlage analog der DVGW 551 alle Anlagen mit: I. Einem Speichervolumen < 400 Liter und / oder II. einen nachgeschaltetem Warmwasser Leitungsvolumen < 3 Liter Inhalt III. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer TWA das Gebäude nicht gewerblich oder öffentlich genutzt wird (UsI) Hierzu zählt auch die Zirkulationsleitung z.b. Ein- und Zweifamilienhäuser Empfehlung für Temperatur im Speicher-/Frischwasserstation > 60 C

10 Betreiberverantwortung 3. Welche Pflichten haben Unternehmer oder sonstigen Inhaber (UsI)? Laut TrinkwV 2011 gelten bei Großanlagen: I. Deren Bestand ab dem unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen II. Eine Neuerrichtung (wenn öffentlich) 4 Wochen im Voraus III. Erstinbetriebnahme- oder Wiederinbetriebnahme 4 Wochen im Voraus IV. Deren Veränderung 4 Wochen im Voraus Anforderungen DVGW 551 an Großanlagen Am Warmwasseraustritt > 60 C Zirkulation so bemessen, das max. 5 Kelvin nicht unterschritten werden Auf keinen Fall < 55 C am Speichereinlauf ZL Auf Verlangen des Gesundheitsamtes müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: I. Technische Pläne (bestehenden od. geplanten WWV) II. Unterlagen über Wasserschutzzonen

11 Betreiberverantwortung 4. An welchen Stellen muß untersucht werden? Laut TrinkwV 2011 gelten bei Großanlagen: I. Probeentnahmestellen (gemäß DVGW W 551) II. Probennahme nach DIN EN ISO Am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers Am Zirkulationseintritt des Trinkwassererwärmers An der entferntesten Zapfstelle in jedem Steigestrang Dokumentation der Wassertemperatur Weitere Untersuchungen Wenn Auffälligkeiten auftreten

12 Betreiberverantwortung 5. Wie häufig ist zu untersuchen? Laut TrinkwV 2011 Anlage 4 II b gelten bei Großanlagen: I. Trinkwasserinstallationen, die die in Abschnitt 4 genannten Kriterien erfüllen, und aus denen im Rahmen einer gewerblichen, aber nicht öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird (hierzu zählen vermietete Mehrfamilienhäuser), mindestens alle drei Jahre entsprechend den Vorgaben den 14 Abs (3) zu untersuchen und bei Legionellenbefund unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen II. Untersuchungsberechtigt sind nur akkreditierte Untersuchungsstellen Wer führt Ortsbesichtigungen bei Legionellen belastetem Leitungssystemen durch? Akkreditierte Vertragsinstallateure der Stadtwerke Sachverständige der IHK Allg. Installateure der Handwerkskammer Personen, die eine Hygieneschulung nach VDI6023 A oder B nachweisen können Stadtwerke Eine Übersicht gibt es auf der Homepage des UWA oder in den jeweiligen Landeslisten

13 Sanierungsvorschläge 1. Welche Lösungen gibt es? Beschreibung Bemerkung Vorteil Nachteil Große zentrale Warmwasserspeicher Große zentrale Frischwarmwassersysteme (FriWa im Heizraum) Dezentrale Frischwarmwassersysteme (FriWa in den Wohnungen) Systeme mit permanenter thermischer Desinfektion Speichervolumen bedarfsgerecht dimensionieren Momentan der Stand der Technik Bester Stand der Technik Für sensible Objekte, wie z.b. Krankenhäuser u. Altenheime Große Warmwasser- Schüttleistung Warmwasser nur wenn auch gezapft wird Warmwasser nur wenn auch gezapft wird; Einfache Abrechnung nur zwei Zähler Hoher Hygiene- Standard Legio-Gefahr durch lauwarme Speichernester, Platzbedarf hoch Erhöhter Technikaufwand Hoher Technikaufwand Hoher Energieverbrauch und Betreuung

14 Sanierungsvorschläge 2. Wer kann unterstützen oder weiterhelfen bei Befall? Laut TrinkwV 2011 Anlage 4 II b gelten bei Großanlagen: I. Durchführung einer Gefährdungsanalyse II. Überprüfung der Einhaltung der a.a.r.d.t und der bestimmungsgemäßen Nutzung III. Überprüfung wichtiger Betriebsparameter IV. Veranlassung oder Durchführung von Untersuchungen (weitere Untersuchungen) V. Gesamtbewertung und Zusammenführung der Ergebnisse und Befunde und Ableiten von Maßnahmen Wer hilft bei Legionellen belastetem Leitungssystemen? Akkreditierte Vertragsinstallateure der Stadtwerke Sachverständige der IHK Allg. Installateure der Handwerkskammer Personen, die eine Hygieneschulung nach VDI6023 A oder B nachweisen können Oder einfach nur Ihre Stadtwerke Eine Übersicht gibt es auf der Homepage des UWA oder in den jeweiligen Landeslisten

15 Sanierungsvorschläge 3. Links zur weiteren Informationen Links: Umweltbundesamt Gibt im www einen Ratgeber als Download Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) Robert-Koch-Institut Quellenangaben: Umweltbundesamt Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) TrinkwV 2001 VDI

16 Vielen Dank Stadtwerke Speyer GmbH Georg-Peter-Süß-Str Speyer am Rhein Markus Sohn Betriebsleiter Energiedienstleistungen Stadtwerke Speyer GmbH

17 Haftungshinweis Die Inhalte der Präsentation wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Für deren Richtigkeit übernehmen die Stadtwerke Speyer GmbH jedoch keine Haftung und alle Angaben sind ohne Gewähr. Die verwendeten Quellen werden als zuverlässig erachtet, für deren Genauigkeit und Vollständigkeit die SWS allerdings nicht garantieren können.

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