Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der N-ERGIE Aktiengesellschaft im Jahr 2014

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1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der N-ERGIE Aktiengesellschaft im Jahr 2014

2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 Teil A Selbstbeschreibung des N-ERGIE Konzerns 4 Änderungen/Ergänzungen im Jahr 2014 gegenüber Teil B Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts 6 1. Gleichbehandlungsbeauftragte 6 2. Gleichbehandlungsmanagement Planung Unterweisung Präsenz des Gleichbehandlungsprogramms Erstunterweisungen Wiederholungsunterweisungen Umsetzung Sicherung (Überwachung) Dialog mit der Unternehmensleitung Auditierung Auditergebnisse Verbesserungsmaßnahmen Kommentare zu speziellen Entflechtungsthemen Zusammenfassende Feststellung Markenpolitik und Kommunikationsverhalten 18 2

3 Präambel Mit diesem Bericht kommt die N-ERGIE Aktiengesellschaft ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nach. Der Bericht betrifft die Zeit vom bis zum und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms in der für 2014 gültigen Fassungen vom und (Aktualisierung) zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Der Bericht wird von der Gleichbehandlungsbeauftragten der N-ERGIE Aktiengesellschaft vorgelegt und ist im Internetauftritt der N-ERGIE Aktiengesellschaft unter sowie im Internetauftritt der Netzgesellschaft unter veröffentlicht. 3

4 Teil A Selbstbeschreibung des N-ERGIE Konzerns Die N-ERGIE Aktiengesellschaft ist ein integriertes Energieversorgungsunternehmen, das seinen Kunden Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme und Energiedienstleistungen bietet. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft als vertikal integriertes Unternehmen ist an verschiedenen Unternehmen beteiligt; u. a. an zwei Energiehandelsgesellschaften, nämlich zu 100 % an der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG (ÜWS) und an der Frankengas GmbH (FGG) mit 80,98 %, ab mit 100 %. Die ÜWS beliefert Kunden mit Strom und Gas. Die ÜWS hat seit ihre Strom- und Gasnetze an die Netzgesellschaft der N-ERGIE Aktiengesellschaft verpachtet. Die FGG ist ein im nordbayerischen Raum tätiges Gasversorgungsunternehmen, das Weiterverteiler mit Gas beliefert. Die FGG hat seit ihr gesamtes Gasnetz an die N-ERGIE Aktiengesellschaft verpachtet. Die Netzgesellschaft ist hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen des Energieversorgers organisiert. Dazu wurde am die N-ERGIE Netz GmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der N-ERGIE Aktiengesellschaft gegründet. Die Geschäftstätigkeit wurde zum aufgenommen. Zum wurde die Netzgesellschaft personell deutlich vergrößert und das Personal arbeitsvertraglich zugeordnet. Am wurde die N-ERGIE Netz GmbH umbenannt. Der neue Name ist MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh (MDN). Aufgabe der MDN ist die Bewirtschaftung der von der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der ÜWS gepachteten Strom- und Gasnetze und die Betriebsführung für das Wasser- und Fernwärmenetz der N-ERGIE Aktiengesellschaft. Die bewirtschafteten Netze erstrecken sich über große Teile Mittelfrankens sowie über Teile von Unterfranken, Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz. 4

5 Die MDN besitzt im Rahmen der Vorgaben des EnWG einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen die Unabhängigkeit beispielsweise bezüglich Wirtschafts- und Grundsatzplanung und tatsächliche Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die für Planung, Bau und Betrieb des Stromund Gasnetzes erforderlichen Vermögenswerte des integrierten Energieversorgungsunternehmens. Die MDN ist von den Gesellschaften und Organisationseinheiten der N-ERGIE Aktiengesellschaft, die sich u. a. mit dem Energiehandel und der Erzeugung beschäftigen, räumlich getrennt; d. h. sie sind an unterschiedlichen Standorten untergebracht. Der Bundesnetzagentur liegen alle Strukturdaten vor. Das sind insbesondere detaillierte Organigramme, Darstellungen der Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen und weitere Informationen. Änderungen/Ergänzungen im Jahr 2014 gegenüber 2013 Es gab im Berichtszeitraum 2014 Änderungen in Struktur und Aufbauorganisation des N-ERGIE Konzerns. Der Geschäftsbereich Energievertrieb Privatkunden und das Tochterunternehmen CentraPlus GmbH (CPG) wurde dem Vorstandsbereich des Vorsitzenden des Vorstands und kaufmännischer Vorstand N-ERGIE zugeordnet. Das Tochterunternehmen N-ERGIE Service GmbH (NSG) wurde dem Vorstandsbereich Markt zugeordnet. Große Teile der Aufgaben und des Personal des Tochterunternehmens AquaOpta GmbH (AOG) wurden auf die NSG, restliche auf die MDN übertragen. Personelle Änderungen: Bei Tochterunternehmen und Bereichen der N-ERGIE Aktiengesellschaft gab es personelle Änderungen in der Führung: Zeitpunkt Name Funktion Tochterunternehmen Robert Feldmann Geschäftsführer N-ERGIE Effizienz GmbH Dr. Jürgen Kroha Bereichsleiter (kommissarisch) Energievertrieb Privatkunden und Marktpartner Daniel Banzhaf Bereichsleiter Energiewirtschaft 5

6 Teil B Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts 1. Gleichbehandlungsbeauftragte Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist organisatorisch dem Zentralbereich Unternehmensentwicklung zugeordnet und zuständig für die N-ERGIE Aktiengesellschaft und deren Tochterunternehmen einschließlich der MDN Main- Donau-Netzgesellschaft mbh. Ihre Kontaktadresse ist: Ulrike Lorenz Unternehmensentwicklung/Beteiligungen, Abt. UE-D N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg ulrike.lorenz@n-ergie.de Die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichbehandlungsbeauftragten sind in den Organisationsgrundsätzen Verantwortung erste Führungsebene und Beauftragte des Anweisungssystems der N-ERGIE verbindlich festgelegt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat Zugang zu allen notwendigen Dokumenten und Informationen, die der Überwachung der festgelegten Vorgaben dienen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum an verschiedenen einschlägigen Veranstaltungen der Verbände (BDEW) zur Gleichbehandlungsthematik des Energiewirtschaftsgesetzes teilgenommen. Sie hat dabei Einblicke in die neuen Entwicklungen der aktuellen Gesetzgebung und der Vorstellungen der Regulierungsbehörden erhalten. Die Kontaktdaten der Gleichbehandlungsbeauftragten sind im Unternehmen bekannt und im Intranet veröffentlicht. Neben der Gleichbehandlungsbeauftragten sind in den wesentlich vom Gleichbehandlungsprogramm betroffenen Tochterunternehmen und Bereichen der N-ERGIE Aktiengesellschaft Gleichbehandlungskoordinatoren benannt, die sich um Belange der Gleichbehandlung innerhalb ihrer Organisationseinheiten kümmern. Sie stehen neben der Gleichbehandlungsbeauftragten den Mitarbeitern für Fragen zur Verfügung. Die Gleichbehandlungskoordinatoren stehen als Ansprechpartner im engen Kontakt mit der Gleichbehandlungsbeauftragten zum gegenseitigen Austausch. 6

7 2. Gleichbehandlungsmanagement Das Gleichbehandlungsmanagement der N-ERGIE Aktiengesellschaft besteht aus aufeinander abgestimmten Handlungen zur Umsetzung der Entflechtungsvorgaben, insbesondere der Gleichbehandlungsvorgaben. Es beinhaltet die Managementbausteine Planung, Umsetzung, Sicherung (Überwachung) und Verbesserung und dient der kontinuierlichen Verbesserung aller Prozesse, die im Zusammenhang mit der geforderten Gleichbehandlung von Energieversorgern (Gas und Strom) und den Entflechtungsvorgaben bestehen. Bereits im Jahr 2005 wurden die Vorgaben zur Entflechtung aus dem EnWG und weiteren Regelungen als Gleichbehandlungsmanagement in die Systematik des konzernweiten Führungssystems eingebunden. Die Vorgehensweise aufgrund des vorliegenden Systems wurde von der obersten Leitung der N-ERGIE Aktiengesellschaft und den Geschäftsführern der MDN akzeptiert und zusammen mit den Mitarbeitern und der Gleichbehandlungsbeauftragten umgesetzt. Im Rahmen dieses Berichts stellt die N-ERGIE dar, wie auf Basis des festgelegten und eingeführten Gleichbehandlungsmanagements die Vorgaben der Entflechtung durch geeignete Maßnahmen während des Berichtszeitraums im Unternehmen vermittelt, umgesetzt und weiter ausgestaltet wurden. Eckpunkte des Konzepts sind: Die Überwachung und Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms und der gleichbehandlungsrelevanten Abläufe geschieht im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, der unter anderem jährliche Prozess-Audits zum Gleichbehandlungsprogramm vorsieht. Die Gleichbehandlungsbeauftragte berichtet regelmäßig an den Vorstandsvorsitzenden der N-ERGIE Aktiengesellschaft (oberste Leitung) und die Geschäftsführer der NNG über den Status der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms. Die Gleichbehandlungsbeauftragte berät bei der Implementierung und Klärung von gleichbehandlungsrelevanten Prozessen und der Aufbauorganisation. 7

8 Übersicht Bereichs-, TU- Regelungen Bereiche/TU Gleichbehandlungsprogramm (N-ERGIE Handbuch) Planung 2.1 Verbesserung 2.5 ggf. Anpassung der Anweisungen GB-Beauftragte Inkraftsetzung Unterweisung 2.2 Neue Vorschriften Herausforderungen Erarbeiten von Lösungsansätzen, Prozessoptimierung Projekte/Arbeitsgruppen/ Fachvorgesetzte Kommunikation an betroffene OEs Vorstand Audit- Halbjahres- Berichte Genehmigung Berichte Auditplan Dialog mit VV und NNG-GF Audits GB-Beauftragte GB-Beauftragte/ IMS-Beauftragte Sonstige sonstige Überprüfungen Umsetzung GBP BerL/GF und MA des N-ERGIE Konzerns Sicherung Umsetzung Meldemanagement Anfragen/Beratung zw. BerL/GF und MA und GB-Beauftragter Planung Gleichbehandlungsprogramm und weitere Vorgaben zur Aufbauund Ablauforganisation in Analogie zu den gesetzlichen Vorgaben Die Vorgehensweise zur Einhaltung der Gleichbehandlungsvorgaben ist im Gleichbehandlungsprogramm als verbindliche Anweisung für alle Mitarbeiter dokumentiert. Es enthält die Maßnahmen des N-ERGIE Konzerns zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Das Gleichbehandlungsprogramm ist eine Richtlinie des Anweisungssystems und als solche für die Organisationseinheiten der N-ERGIE Aktiengesellschaft und deren Tochterunternehmen verbindlich. Das aktuelle Gleichbehandlungsprogramm vom wurde im Jahre 2014 aktualisiert und am von den Vorständen der N-ERGIE Aktiengesellschaft frei gegeben. Die Bundesnetzagentur erhält die aktualisierte Fassung zusammen mit diesem Bericht. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Vorgaben ist das Gleichbehandlungsprogramm im konzerninternen Intranet permanent veröffentlicht. Des Weiteren sind die Führungskräfte der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der Tochterunternehmen verpflichtet, fortwährend neue gesetzlichen Vorgaben zu verfolgen, die entflechtungsrelevanten Prozesse zu identifizieren, zu 8

9 planen und zu gestalten, ggf. zu dokumentieren und an die Mitarbeiter zu kommunizieren. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat diesbezüglich Beratungsfunktion. 2.2 Unterweisung Präsenz des Gleichbehandlungsprogramms Das Gleichbehandlungsprogramm ist als Nachschlagewerk für alle Mitarbeiter einsehbar. Damit die verbindlichen Handlungsvorgaben jedoch von allen Mitarbeitern umgesetzt werden können, müssen diese erläutert werden und gegenwärtig sein. Dies wird im N-ERGIE Konzern dadurch erreicht, dass alle Mitarbeiter arbeitsplatz- und aufgabenspezifisch zu allen Themen unterwiesen werden, die sie betreffen. Das Ziel ist ein störungsfreier Betriebsablauf, die Vermeidung von Arbeitsunfällen sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Um eine lückenlose Delegation zu gewährleisten, wurde das Gleichbehandlungsprogramm schon von Anfang an in das konzernübliche Unterweisungssystem integriert. Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit wurde im Gleichbehandlungsprogramm eine Festlegung zu wiederkehrenden Unterweisungen getroffen. Für die Unterweisungen über die Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms und der abteilungsspezifischen Konkretisierungen sind die Geschäftsführer der betroffenen Tochterunternehmen und die Bereichsleiter der N-ERGIE Aktiengesellschaft verantwortlich. Sie stellen sicher, dass betroffene Mitarbeiter über die zu beachtenden Vorschriften umfänglich informiert sind, sodass die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms garantiert wird. Wie bei allen anderen Unterweisungen wird auch beim Gleichbehandlungsprogramm nach Erstunterweisungen und Wiederholungsunterweisungen unterschieden Erstunterweisungen Die Erstunterweisung zum Gleichbehandlungsprogramm übernimmt die Gleichbehandlungsbeauftragte aufgrund einer Generalbeauftragung der betroffenen Bereiche der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der betroffenen Tochterunternehmen. Die Erstunterweisung beinhaltet, neben dem Gleichbehandlungsprogramm, auch die Hintergründe (gesetzliche Vorgaben) und 9

10 die Auswirkungen der Umsetzung auf den N-ERGIE Konzern, die ausführlich erläutert werden. Es werden fortgesetzt Erstunterweisungen durch die Gleichbehandlungsbeauftragte angeboten. In die Erstunterweisung werden alle neu eingestellten oder versetzten Mitarbeiter einbezogen sowie Mitarbeiter, deren Aufgabengebiet sich verändert/erweitert hat. Davon betroffen sind nicht nur unbefristet beschäftigte Mitarbeiter, sondern auch Auszubildende, Trainees, Praktikanten, Leiharbeitskräfte. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, erhält die Gleichbehandlungsbeauftragte von der Personalabteilung Meldungen über alle Mitarbeiterbewegungen in den relevanten Organisationseinheiten. Die Erstunterweisung kann natürlich auch von den Organisationseinheiten selbst vorgenommen werden. Wenn dies im Einzelfall geschieht, wird dies der Gleichbehandlungsbeauftragten mitgeteilt. Mit der Erstunterweisung ist die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung verbunden. Damit verpflichten sich die unterwiesenen Mitarbeiter ausdrücklich zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und evtl. weiterer konkretisierender Festlegungen. Jeweils ein Exemplar der Verpflichtungserklärung verbleibt bei der Führungskraft, das zweite Exemplar wird, nachdem die Gleichbehandlungsbeauftragte dieses zur Kenntnis genommen hat, in der Personalakte des Mitarbeiters archiviert. Im Berichtszeitraum wurden von der Gleichbehandlungsbeauftragten neun Schulungen für insgesamt 115 neue oder versetzte Mitarbeiter durchgeführt. Zwei neue bzw. versetzte Mitarbeiter wurden von der jeweiligen direkten Führungskraft erstunterwiesen. Die erforderlichen Verpflichtungserklärungen wurden unterzeichnet und archiviert. Seit dem Jahr 2005 haben insgesamt ca Mitarbeiter die Erstunterweisung besucht Wiederholungsunterweisungen Die Führungskräfte sind durch eine Festlegung im Gleichbehandlungsprogramm verpflichtet, mindestens einmal jährlich Wiederholungsunterweisungen durchzuführen, auftretende Fragen von Mitarbeitern ausführlich zu beantworten und die Teilnahme zu protokollieren. Unterweisungsumfang sind die Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms und eventuelle Konkretisie- 10

11 rungen der Bereichen und Tochterunternehmen. Verantwortlich für die Durchführung der jährlichen Wiederholungsunterweisung sind die direkten Führungskräfte. Das konzernübliche Verfahren für Unterweisungen sieht vor, dass Unterweisungsprotokolle fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Bei wiederkehrenden Audits überprüft die Gleichbehandlungsbeauftragte per Stichprobe die Organisationseinheiten daraufhin, ob den Unterweisungspflichten nachgekommen wurde, indem sie sich die jeweils letzten Unterweisungsprotokolle vorlegen lässt. Auf Wunsch von Führungskräften führt die Gleichbehandlungsbeauftragte in deren Auftrag auch Unterweisungen in den Organisationseinheiten durch bzw. unterstützt diese, indem aktuelles Unterweisungsmaterial (Präsentationsfolien) zur Verfügung gestellt wird. Im Auftrag von Führungskräften führte die Gleichbehandlungsbeauftragt 2014 zwei Wiederholungsunterweisungen für 43 Personen durch. 2.3 Umsetzung Die betroffenen Bereichsleiter der N-ERGIE Aktiengesellschaft und die Geschäftsführer der Tochterunternehmen, insbesondere der MDN, sind dafür verantwortlich, dass die Vorgaben des Gleichbehandlungsprogramms und der Entflechtung von allen Mitarbeitern bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten umgesetzt werden. Zur Unterstützung aller Mitarbeiter sind alle einschlägigen Gesetze und Vorgaben sowie weiterführende Informationen auf einer internen DV-Plattform einsehbar, wo die jeweils aktuellsten Fassungen der Vorschriften zu finden sind. Bei speziellen Fragestellungen, die sich beim operativen Geschäft zum Gleichbehandlungsprogramm und zur Entflechtung ergeben, ist der persönliche Dialog (Information und Beratung) zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und den Mitarbeitern gewährleistet. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist im Unternehmen aufgrund der Unterweisungen bekannt und die Kontaktdaten sind intern veröffentlicht. Anfragen erreichten die Gleichbehandlungsbeauftragte persönlich, telefonisch oder als . 11

12 Die Gleichbehandlungsbeauftragte beantwortet auftretende Fragen und berät die Mitarbeiter anlassbezogen bei Problemstellungen, ggf. auch in Abstimmung mit den zuständigen Gleichbehandlungskoordinatoren und/oder Führungskräften. Im Berichtszeitraum wurde die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Lösung von 33 Einzelfragen beratend einbezogen. Die Themen betrafen den Netzbetrieb, den Vertrieb, die Shared-Service-Einheiten und Sonstige. Alle Stellungnahmen der Gleichbehandlungsbeauftragten wurden dokumentiert. Bei den meisten Anfragen handelt es sich um sehr spezielle Fragestellungen, die zumeist der Absicherung der Mitarbeiter dienen, um tatsächlich bei allen Herausforderungen gleichbehandlungskonform zu handeln. Schwerpunkt der Anfragen im Jahr 2014 waren Fragen zur Implementierung der neuen Marke des Netzbetriebs und damit das getrennte Kommunikationsverhalten. Es ist festzustellen, dass die Mitarbeiter sehr verantwortlich mit den Entflechtungsthemen umgehen und im Zweifelsfall das Beratungsangebot der Gleichbehandlungsbeauftragten annehmen. Werden aufgrund von Anfragen Verbesserungspotenziale festgestellt, werden die Umsetzungsmaßnahmen durch die Gleichbehandlungsbeauftragte angestoßen. (siehe 2.5) 2.4 Sicherung (Überwachung) Die Sicherung des Gleichbehandlungsprogramms und weiterer Entflechtungsvorgaben durch die Gleichbehandlungsbeauftragte erfolgt schwerpunktmäßig durch regelmäßige Gespräche und wiederkehrende Audits. Durch Anfragen der Mitarbeiter, im Zuge von Beratungstätigkeiten und insbesondere durch die Durchführung der Audits 2014 gewann die Gleichbehandlungsbeauftragte Einblicke in die relevanten Prozesse der Organisationseinheiten. Ein individuelles Fehlverhalten von Mitarbeitern wurde weder bei den Audits noch im laufenden Berichtszeitraum festgestellt, sodass keine arbeitsrechtlichen Sanktionen notwendig waren. 12

13 2.4.1 Dialog mit der Unternehmensleitung Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt ihr Vortragsrecht bei den Vorständen des N-ERGIE Konzerns und bei der Geschäftsleitung der MDN im Wesentlichen auf zwei Wegen wahr: Berichtswesen: Im Berichtszeitraum wurden zwei umfassende Halbjahresberichte zum Stand der Umsetzung des Gleichbehandlungsmanagements erstellt und dem Gesamtvorstand der N-ERGIE Aktiengesellschaft sowie den Geschäftsführern der MDN vorgelegt. Dazu gehört die Aktualisierung des jeweiligen Umsetzungsstands zum Gleichbehandlungsprogramm und der vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen. Der Gesamtvorstand erhielt zudem eine Zusammenfassung über die durchgeführten Audits. Persönliche Gespräche: Es fanden im Berichtszeitraum fünf persönliche Gespräche mit dem Vorsitzenden des Vorstands der N-ERGIE Aktiengesellschaft und zwei mit den Geschäftsführern der MDN statt. Unter anderem wurden die jeweils aktuellen Berichte vorgelegt und diskutiert. Im Jahr 2014 war das Schwerpunktthema die Anforderungen bei der Umsetzung der Umbenennung der Netzgesellschaft. Weitere notwendige Informationen wurden telefonisch oder schriftlich ausgetauscht Auditierung Zur Sicherung der Vorgaben zum Gleichbehandlungsprogramm werden jedes Jahr interne Audits in verschiedenen Einheiten der N-ERGIE Aktiengesellschaft und/oder in betroffenen Tochterunternehmen vorgenommen. Die Durchführung von Audits zu spezifischen Festlegungen/Prozessen ist eine Methode, die seit Jahren im N-ERGIE Konzern etabliert ist und sich als wirkungsvoll erwiesen hat. Mit den jährlichen Audits zum Gleichbehandlungsprogramm werden die Festlegungen auf Anwendung, Wirksamkeit und Optimierungsfähigkeit überprüft. Außerdem wird der Grad der Umsetzung der festgelegten Prozesse in den auditierten Einheiten überprüft, festgestellt und bewertet wurden mehrere interne Audits bei der MDN durchgeführt. Dazu wurden diejenigen Vertreter des Managements befragt, in deren festen Zustän- 13

14 digkeitsbereich die Organisation des jeweiligen Prozesses liegt. Zum anderen wurden nach dem Zufallsprinzip Mitarbeiter einer Organisationseinheit befragt, hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben in deren Aufgabengebiet bei der operativen Umsetzung. Auditthema/Umfang Stand der Umsetzung des Projektes Umbenennung Netzgesellschaft Diskriminierungsfreiheit beim Anschluss dezentraler Erzeugungseinheiten Anwendung des Gleichbehandlungsprogramms beim Prozess des Anschlusses dezentraler Erzeugungseinheiten auditierte Organisationseinheiten/ Tochterunternehmen GF MDN Abteilungsleiter MDN 3 Mitarbeiter der MDN Auditergebnisse Die Audits ergaben, dass das Management ein hohes Bewusstsein zur Entflechtungsrelevanz besitzt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte konnte keinerlei Hinweise auf Diskriminierung anderer Marktteilnehmer erkennen. Verbesserungspotenziale wurden in 2014 keine festgestellt. Umbenennung Netzgesellschaft Die Überprüfung des Standes zur Umsetzung der neuen Marke des Netzbetreibers ergab, dass die Termine eingehalten werden können und, wie mit der BNetzA vereinbart, ab die neue Marke ausschließlich genutzt wird. Die von der BNetzA geforderte Unverwechselbarkeit der Marke beim Kommunikationsverhalten wird somit sichergestellt. Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen Die Diskriminierungsfreiheit gegenüber externen Analgenbetreibern ist im Prozess so verankert, dass jederzeit gewährleistet wird, dass keinerlei Bevorzugung konzerninterner Einspeiser durch das MDN-Personal erfolgen kann. Mitarbeiterbefragung Die Befragungen der verschiedenen Mitarbeiter von MDN zu den Entflechtungsvorgaben und zur praktischen Umsetzung im operativen Geschäft führte zu folgenden Ergebnissen. 14

15 Die auditierten Mitarbeiter der MDN konnten Auskunft geben über Ziel und Zweck des Gleichbehandlungsprogramms und des EnWG, von welcher Thematik sie in ihrer Funktion betroffen sind, was dabei von ihnen bei der Ausführung ihrer Aufgaben zu beachten ist. Alle auditierten Mitarbeiter sind sich der Anforderungen aus dem Gleichbehandlungsprogramm bewusst insbesondere, dass die Organisationseinheiten des N-ERGIE Konzerns, die eigene Erzeugungseinheiten errichten (Einspeiser), nicht bevorteilt werden dürfen. Den Mitarbeitern ist bekannt, wie mit Kundeninformationen/-daten umgegangen werden muss. Die Fragen wurden spontan und umfassend beantwortet, sodass daraus geschlossen werden kann, dass die auditierten Personen zum Gleichbehandlungsprogramm umfassend unterwiesen sind. Das Thema ist allgegenwärtig. Die betroffenen Prozesse sind organisiert und die Vorgaben des Gleichbehandlungsprogramms werden in der betrieblichen Praxis mit Selbstverständnis gelebt. Umgang mit den Ergebnissen der Audits Die Geschäftsführer MDN erhielten nach ausführlicher Besprechung der Themen den jeweiligen Auditbericht zur Unterschrift. Die auditierten Personen erhielten ein Exemplar des betreffenden Auditberichts zur Kenntnis. Der Gesamtvorstand der N-ERGIE Aktiengesellschaft erhielt einen zusammenfassenden Ergebnisbericht. 2.5 Verbesserungsmaßnahmen Die Gleichbehandlungsbeauftragte verfolgt die Umsetzung der erkannten Verbesserungspotenziale nach dem konzernüblichen Verfahren. Grundsätzlich werden festgestellte Verbesserungsmöglichkeiten durch die verantwortlichen Organisationseinheiten umgesetzt. Verantwortliche und Zieltermine werden festgelegt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte verfolgt die Umsetzung der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen und berichtet halbjährlich den Status an den Gesamtvorstand der N-ERGIE Aktiengesellschaft und die Geschäftsführer der MDN. Die Verbesserungsmaßnahmen ergeben sich meist aus den Resultaten der durchgeführten Audits zum Gleichbehandlungsprogramm, neuer gesetzlicher Anforderungen, aber auch durch Fragestellungen an die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der operativen Umsetzung. Im Zuge einer Status- 15

16 erhebung der Gleichbehandlungsbeauftragten wurde festgestellt, dass im Berichtszeitraum insgesamt vier Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt wurden; u.a. das wichtige Thema der Umbenennung der Marke Notwendige Verbesserungsmaßnahmen, die sich aus neuen Vorschriften und Herausforderungen ergeben, werden in der Regel in Projekten oder Arbeitsgruppen abgewickelt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte wird grundsätzlich über alle Aktivitäten informiert und beratend eingebunden. Durch die Mitarbeit bzw. Hinzuziehung in Projekten gewann die Gleichbehandlungsbeauftragte Einblicke in Aktivitäten der Tochterunternehmen bzw. Bereiche der N-ERGIE Aktiengesellschaft, die mit der Umsetzung von Entflechtungsvorgaben beauftragt sind. 3. Kommentare zu speziellen Entflechtungsthemen 3.1 Zusammenfassende Feststellung In Vorgängerfassungen dieses Berichtes wurde eine Vielzahl entflechtungsrelevant Themen und deren Umsetzungsstand sowie Qualität im N-ERGIE Konzern erläutert. Diese Erläuterungen basierten in der Regel auf Überwachungstätigkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten. Es wird im vorliegenden Bericht darauf verzichtet die Feststellungen zu wiederholen. Es werden die Gegenstände der Überwachung nachfolgend tabellarisch dargestellt. Die aufgeführten Netzbetreiberaufgaben/-prozesse sind ordnungsgemäß umgesetzt und so gestaltet, dass die Diskriminierungsfreiheit bei allen auditierten Themenkomplexen sichergestellt ist. 16

17 Auditthema/Umfang Unabhängigkeit der Netzgesellschaft; z.b. mittelfristige Wirtschaftsplanung, Grundsatzplanung/Netzstrategie Standardhausanschluss IT-Systemarchitektur Systemtrennung (Prozessidentität) IT-Berechtigungen (Konzept und Prozess) Umsetzung der Anforderungen aus GPKE und GeLiGas (ab 2011 auch) Ma- BiS, WiM Stand und Umfang der Prozessanalyse, -gestaltung und Dokumentation Kalkulation der Netzentgelte bis zur Erstellung der Preisblätter Lieferantenwechselprozesse (innerhalb 3 Wochen) Beschwerdemanagement (und Schnittstelle zur Schlichtungsstelle) Systemsicherheit Netze - Lastmanagement /Abschaltrangfolge Kommunikationsverhalten und Markenpolitik (inkl. Dokumentenprüfung) auditierte Funktion / Organisationseinheit Bereichsleiter CO (Assetowner) Bereichsleiter Netzbereich Geschäftsführer NNG Abteilungsleiter NNG Geschäftsführer NNG Leiter Netzbereich Fachmann NNG Gruppenleiter NNG Gruppenleiter NNG Geschäftsführer CPG Geschäftsführer NNG Gruppenleiter ITG Gruppenleiter CPG Abteilungsleiter CPG Fachleute NNG Fachleute NNG Fachleute NNG Abteilungsleiter NNG Abteilungsleiter NNG Abteilungsleiter CPG Abteilungsleiter CPG Gruppenleiter CPG Abteilungsleiter CPG Abteilungsleiter NNG Geschäftsführer NNG Geschäftsführer NNG Fachmann CPG Audit in Beschaffung und Einsatz von Verlustenergie Gruppenleiter NNG 2012 Messstellenbetrieb durch Dritte Gruppenleiter NNG 2013 Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit von Energielieferanten Abteilungsleiter CPG/ Gruppenleiter NNG 2013 Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen Umbenennung der Netzgesellschaft (neue Marke) Abteilungsleiter NNG 2014 Geschäftsführer NNG 2014 NNG ist die vormalige Bezeichnung der Netzgesellschaft, jetzt Main-Donau Netz (MDN) 17

18 3.2 Markenpolitik und Kommunikationsverhalten Die Netzgesellschaft achtete auch schon in der Vergangenheit sorgfältig darauf, dass Verwechslungen mit den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Unternehmens ausgeschlossen sind. Bei jeglicher Außenkommunikation war klar erkenntlich, welches Unternehmen tätig wird. Seit Gründung der Netzgesellschaft NNG 2006 unterschieden sich die zwei Firmennamen, insbesondere mit dem Zusatz Netz im Namen und anderem optischen Eindruck. Getrennter Internetauftritt und eigenständige Kundenveranstaltungen sind Beispiele aus einer Vielzahl von Aktivitäten, die nach außen signalisieren, dass es sich um zwei verschiedene Unternehmen handelt. Darüber hinaus hat sich die Netzgesellschaft im Frühjahr 2014 mit der Bundesnetzagentur dahingehend verständigt, dass der Firmenname, das Logo und die Kommunikationsmaßnahmen (insbesondere der Internetauftritt) der Netzgesellschaft bis Ende 2014 umgestaltet werden, sodass sie sich noch deutlicher vom Auftritt der Muttergesellschaft absetzen. In 2014 wurde einen neue Marke generiert, die ab bei allen Kommunikationstätigkeiten gegenüber Kunden und Öffentlichkeit genutzt wird. Der N-ERGIE Konzern wird auch weiterhin fortwährend die Anforderungen der Entflechtung umsetzen. Für Anfragen zum Gleichbehandlungsprogramm steht die Gleichbehandlungsbeauftragte der BNetzA und der interessierten Öffentlichkeit gerne zur Verfügung. Nürnberg, Ulrike Lorenz Gleichbehandlungsbeauftragte 18

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