Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der N-ERGIE Aktiengesellschaft im Jahr 2017
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1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der N-ERGIE Aktiengesellschaft im Jahr 2017
2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 Teil A Selbstbeschreibung des N-ERGIE Konzerns 4 Änderungen/Ergänzungen im Jahr 2017 gegenüber Teil B Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts 6 1. Gleichbehandlungsbeauftragte 6 2. Gleichbehandlungsmanagement Planung Unterweisung Präsenz des Gleichbehandlungsprogramms Erstunterweisungen Wiederholungsunterweisungen Umsetzung Sicherung (Überwachung) Dialog mit der Unternehmensleitung Auditierung Auditergebnisse Verbesserungsmaßnahmen Zusammenfassende Feststellungen 17 2
3 Präambel Mit diesem Bericht kommt die N-ERGIE Aktiengesellschaft ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nach. Der Bericht betrifft die Zeit vom bis zum und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms in der für 2017 gültigen Fassung zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Der Bericht wird von der Gleichbehandlungsbeauftragten der N-ERGIE Aktiengesellschaft vorgelegt und ist im Internetauftritt der N-ERGIE Aktiengesellschaft unter sowie im Internetauftritt der Netzgesellschaft unter veröffentlicht. 3
4 Teil A Selbstbeschreibung des N-ERGIE Konzerns Die N-ERGIE Aktiengesellschaft ist ein integriertes Energieversorgungsunternehmen, das seinen Kunden Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme und Energiedienstleistungen bietet. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft als vertikal integriertes Unternehmen ist an verschiedenen Unternehmen beteiligt; u. a. auch mehrheitlich an einer Energiehandelsgesellschaft, nämlich zu 100 % an der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG (ÜWS). Die ÜWS beliefert Kunden mit Strom und Gas. Am wurde die N-ERGIE Netz GmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der N-ERGIE Aktiengesellschaft gegründet. Die Netzgesellschaft ist hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen des Energieversorgers organisiert. Die Geschäftstätigkeit wurde zum aufgenommen. Zum wurde die Netzgesellschaft personell deutlich vergrößert und das Personal arbeitsvertraglich zugeordnet. Am wurde die ehemalige N-ERGIE Netz GmbH umbenannt. Der aktuelle Name ist MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh (MDN). Aufgabe der MDN ist die Bewirtschaftung eines eigenen Hochdrucknetzes und eines eigenen Hochspannungsnetzes, sowie der von der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der ÜWS gepachteten Strom- und Gasnetze und die Betriebsführung für das Wasser- und Fernwärmenetz der N-ERGIE Aktiengesellschaft. Die bewirtschafteten Netze erstrecken sich über große Teile Mittelfrankens sowie über Teile von Unterfranken, Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz. Die MDN besitzt im Rahmen der Vorgaben des EnWG einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen die Unabhängigkeit beispielsweise bezüglich Wirtschafts- und Grundsatzplanung und tatsächliche Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die für Planung, Bau und Betrieb des Stromund Gasnetzes erforderlichen Vermögenswerte des integrierten Energieversorgungsunternehmens. Die MDN ist von den Gesellschaften und Organisationseinheiten der N-ERGIE Aktiengesellschaft, die sich u. a. mit dem Energiehandel und der 4
5 Erzeugung beschäftigen, räumlich getrennt; d. h. sie sind an unterschiedlichen Standorten untergebracht. Der Bundesnetzagentur liegen alle Strukturdaten vor. Das sind insbesondere detaillierte Organigramme, Darstellungen der Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen und weitere Informationen. Änderungen/Ergänzungen im Jahr 2017 gegenüber 2016 Es gab im Berichtszeitraum 2017 eine Änderung in der Aufbauorganisation des N-ERGIE Konzerns. So wurden die beiden bisherigen vertrieblichen Einheiten der N-ERGIE Aktiengesellschaft Bereich Privatkunden (PK) und Bereich N-ERGIE Vertrieb (NV) am verschmolzen, sodass alle vertrieblichen Tätigkeiten bei NV unter einer Leitung angesiedelt sind. Es wurden zum Umbenennungen von drei Tochterunternehmen vorgenommen: Vormalige Bezeichnung impleaplus GmbH ItecPlus GmbH CentraPlus GmbH Neue Bezeichnung N-ERGIE Immobilien GmbH N-ERGIE IT GmbH N-ERGIE Kundenservice GmbH Personelle Änderungen: Eine personelle Änderung ergab sich innerhalb der N-ERGIE Aktiengesellschaft im Bereich Konzernkommunikation. Seit wird dieser von Herrn Heiko Linder geleitet. 5
6 Teil B Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts 1. Gleichbehandlungsbeauftragte Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist organisatorisch dem Zentralbereich Unternehmensentwicklung zugeordnet und zuständig für die N-ERGIE Aktiengesellschaft und deren Tochterunternehmen einschließlich der MDN Main- Donau-Netzgesellschaft mbh. Ihre Kontaktadresse ist: Ulrike Lorenz Unternehmensentwicklung/Beteiligungen, Abt. UE-D N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg ulrike.lorenz@n-ergie.de Die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichbehandlungsbeauftragten sind in den Organisationsgrundsätzen Verantwortung erste Führungsebene und Beauftragte des Anweisungssystems der N-ERGIE verbindlich festgelegt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat Zugang zu allen notwendigen Dokumenten und Informationen, die der Überwachung der festgelegten Vorgaben dienen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum an verschiedenen einschlägigen Veranstaltungen der Verbände (BDEW, VKU) zur Gleichbehandlungsthematik des Energiewirtschaftsgesetzes teilgenommen. Sie hat dabei Einblicke in die neuen Entwicklungen der aktuellen Gesetzgebung und der Vorstellungen der Regulierungsbehörden erhalten. Die Kontaktdaten der Gleichbehandlungsbeauftragten sind im Unternehmen bekannt und im Intranet veröffentlicht. Neben der Gleichbehandlungsbeauftragten sind in den wesentlich vom Gleichbehandlungsprogramm betroffenen Tochterunternehmen und Bereichen der N-ERGIE Aktiengesellschaft Gleichbehandlungskoordinatoren benannt, die sich um Belange der Gleichbehandlung innerhalb ihrer Organisationseinheiten kümmern, insbesondere wenn Neuerungen anstehen. 6
7 2. Gleichbehandlungsmanagement Das Gleichbehandlungsmanagement der N-ERGIE Aktiengesellschaft besteht aus aufeinander abgestimmten Handlungen zur Umsetzung der Entflechtungsvorgaben, insbesondere der Gleichbehandlungsvorgaben. Es beinhaltet die Managementbausteine Planung, Umsetzung, Sicherung (Überwachung) und Verbesserung und dient der kontinuierlichen Verbesserung aller Prozesse, die im Zusammenhang mit der geforderten Gleichbehandlung von Energieversorgern (Gas und Strom) und den Entflechtungsvorgaben bestehen. Bereits im Jahr 2005 wurden die Vorgaben zur Entflechtung aus dem EnWG und weiteren Regelungen als Gleichbehandlungsmanagement in die Systematik des konzernweiten Führungssystems eingebunden. Die Vorgehensweise aufgrund des vorliegenden Systems wurde von der obersten Leitung der N-ERGIE Aktiengesellschaft und den Geschäftsführern der MDN akzeptiert und in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und der Gleichbehandlungsbeauftragten umgesetzt. Im Rahmen dieses Berichts stellt die N-ERGIE dar, wie auf Basis des festgelegten und eingeführten Gleichbehandlungsmanagements die Vorgaben der Entflechtung durch geeignete Maßnahmen während des Berichtszeitraums im Unternehmen vermittelt, umgesetzt und weiter ausgestaltet wurden. Eckpunkte des Konzepts sind: Die Überwachung und Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms und der gleichbehandlungsrelevanten Abläufe geschieht im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, der unter anderem jährliche Prozess-Audits zum Gleichbehandlungsprogramm und aktuellen Entflechtungsvorgaben vorsieht. Die Gleichbehandlungsbeauftragte berichtet regelmäßig an den Vorstandsvorsitzenden der N-ERGIE Aktiengesellschaft (oberste Leitung) und die Geschäftsführer der MDN über den Status der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms und macht bei Bedarf Umsetzungsvorschläge. Die Gleichbehandlungsbeauftragte berät bei der Implementierung und Klärung von gleichbehandlungsrelevanten Prozessen und der Aufbauorganisation. 7
8 Übersicht 2.1 Planung Gleichbehandlungsprogramm und weitere Vorgaben zur Aufbauund Ablauforganisation in Analogie zu den gesetzlichen Vorgaben Die Vorgehensweise zur Einhaltung der Gleichbehandlungsvorgaben ist im Gleichbehandlungsprogramm als verbindliche Anweisung für alle Mitarbeiter dokumentiert. Es enthält die Maßnahmen des N-ERGIE Konzerns zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Das Gleichbehandlungsprogramm ist eine Richtlinie des Anweisungssystems und als solche für die Organisationseinheiten der N-ERGIE Aktiengesellschaft und deren Tochterunternehmen verbindlich. Das aktuelle Gleichbehandlungsprogramm wurde zuletzt im Jahre 2016 marginal angepasst. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Vorgaben ist das Gleichbehandlungsprogramm im konzerninternen Intranet permanent veröffentlicht. Des Weiteren sind die Führungskräfte der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der Tochterunternehmen verpflichtet, fortwährend neue gesetzlichen Vorgaben zu verfolgen, die entflechtungsrelevanten Prozesse zu identifizieren, zu planen und zu gestalten, ggf. zu dokumentieren und an die Mitarbeiter zu kommunizieren. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat diesbezüglich Vortrags- und Beratungsfunktion. 8
9 2.2 Unterweisung Präsenz des Gleichbehandlungsprogramms Das Gleichbehandlungsprogramm ist als Nachschlagewerk für alle Mitarbeiter einsehbar. Damit die verbindlichen Handlungsvorgaben jedoch von allen Mitarbeitern umgesetzt werden können, müssen diese erläutert werden und gegenwärtig sein. Dies wird im N-ERGIE Konzern systematisch dadurch erreicht, dass alle Mitarbeiter arbeitsplatz- und aufgabenspezifisch zu den Themen unterwiesen werden, von denen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben betroffen sind. Das Ziel ist ein störungsfreier Betriebsablauf, die Vermeidung von z.b. Arbeitsunfällen sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Um eine lückenlose Delegation zu gewährleisten, wurde das Gleichbehandlungsprogramm schon von Anfang an in das konzernübliche Unterweisungssystem integriert. Zur Gewährleistung der Präsenz der Inhalte wurde im Gleichbehandlungsprogramm eine Festlegung zu wiederkehrenden Unterweisungen getroffen. Für die Unterweisungen über die Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms und der abteilungsspezifischen Konkretisierungen sind die Geschäftsführer der betroffenen Tochterunternehmen und die Bereichsleiter der N-ERGIE Aktiengesellschaft verantwortlich. Sie stellen sicher, dass betroffene Mitarbeiter über die zu beachtenden Vorschriften umfänglich informiert sind, sodass die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms garantiert wird. Wie bei allen anderen Unterweisungen wird auch beim Gleichbehandlungsprogramm nach Erstunterweisungen und Wiederholungsunterweisungen unterschieden Erstunterweisungen Die Erstunterweisung zum Gleichbehandlungsprogramm übernimmt die Gleichbehandlungsbeauftragte aufgrund einer Generalbeauftragung der betroffenen Bereiche der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der betroffenen Tochterunternehmen. Dies sind die Netzgesellschaft (MDN) und alle Tochterunternehmen und Bereiche, die als Dienstleister für die Netzgesellschaft Aufgaben erfüllen, sowie auch die wettbewerblichen Organisationseinheiten. Die Erstunterweisung beinhaltet, neben dem Gleichbehandlungsprogramm, auch die Hintergründe (gesetzliche Vorgaben) und die Auswirkungen der Umsetzung auf den N-ERGIE Konzern, die ausführlich erläutert werden. 9
10 Es werden fortgesetzt Erstunterweisungen durch die Gleichbehandlungsbeauftragte angeboten. In die Erstunterweisung werden alle neu eingestellten oder versetzten Mitarbeiter einbezogen sowie Mitarbeiter, deren Aufgabengebiet sich verändert/erweitert hat. Davon betroffen sind nicht nur unbefristet beschäftigte Mitarbeiter, sondern auch Auszubildende, Werkstudenten, Praktikanten, Leiharbeitskräfte. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, erhält die Gleichbehandlungsbeauftragte von der Personalabteilung Meldungen über alle Mitarbeiterbewegungen in den relevanten Organisationseinheiten. Die Erstunterweisung kann natürlich auch von den Organisationseinheiten selbst vorgenommen werden. Wenn dies im Einzelfall geschieht, wird dies der Gleichbehandlungsbeauftragten mitgeteilt. Mit der Erstunterweisung ist die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung verbunden. Damit verpflichten sich die unterwiesenen Mitarbeiter ausdrücklich zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und evtl. weiterer konkretisierender Festlegungen. Jeweils ein Exemplar der Verpflichtungserklärung verbleibt bei der Führungskraft, das zweite Exemplar wird, nachdem die Gleichbehandlungsbeauftragte dieses in einer Datenverwaltung registriert hat, in der Personalakte des Mitarbeiters archiviert. Im Berichtszeitraum wurden von der Gleichbehandlungsbeauftragten sechs Schulungen für insgesamt 77 neue oder versetzte Mitarbeiter durchgeführt. Eine versetzte Mitarbeiterin wurde von ihrer direkten Führungskraft erstunterwiesen. Die erforderlichen Verpflichtungserklärungen wurden unterzeichnet und archiviert. Seit dem Jahr 2005 haben insgesamt ca Mitarbeiter die Erstunterweisung besucht Wiederholungsunterweisungen Die Führungskräfte sind durch eine Festlegung im Gleichbehandlungsprogramm verpflichtet, mindestens einmal jährlich Wiederholungsunterweisungen durchzuführen, auftretende Fragen von Mitarbeitern ausführlich zu beantworten und die Teilnahme zu protokollieren. Unterweisungsumfang sind die Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms und eventuelle Konkretisierungen der Bereichen und Tochterunternehmen. Verantwortlich für die 10
11 Durchführung der jährlichen Wiederholungsunterweisung sind die direkten Führungskräfte. Das konzernübliche Verfahren für Unterweisungen sieht vor, dass Unterweisungsprotokolle fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Bei wiederkehrenden Audits überprüft die Gleichbehandlungsbeauftragte per Stichprobe die Organisationseinheiten daraufhin, ob den Unterweisungspflichten nachgekommen wurde, indem sie sich die jeweils letzten Unterweisungsprotokolle vorlegen lässt. Auf Wunsch von Führungskräften führt die Gleichbehandlungsbeauftragte in deren Auftrag auch Unterweisungen in den Organisationseinheiten durch bzw. unterstützt diese, indem aktuelles Unterweisungsmaterial (Präsentationsfolien) zur Verfügung gestellt wird wurde eine IT-gestützte Wiederholungsunterweisung zunächst zu Testzwecken eingeführt. 2.3 Umsetzung Die betroffenen Bereichsleiter der N-ERGIE Aktiengesellschaft und die Geschäftsführer der Tochterunternehmen, insbesondere der MDN, sind zusammen mit ihren Führungskräften dafür verantwortlich, dass die Vorgaben des Gleichbehandlungsprogramms und der Entflechtung von allen Mitarbeitern bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten umgesetzt werden. Zur Unterstützung aller Mitarbeiter sind alle einschlägigen Gesetze und Vorgaben sowie weiterführende Informationen auf einer internen DV-Plattform einsehbar, wo die jeweils aktuellsten Fassungen der Vorschriften zu finden sind. Bei speziellen Fragestellungen, die sich beim operativen Geschäft zum Gleichbehandlungsprogramm und zur Entflechtung ergeben, ist der persönliche Dialog (Information und Beratung) zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und den Mitarbeitern gewährleistet. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist im Unternehmen aufgrund der Unterweisungen bekannt und die Kontaktdaten sind intern veröffentlicht. Anfragen erreichten die Gleichbehandlungsbeauftragte persönlich, telefonisch oder als . Die Gleichbehandlungsbeauftragte beantwortet auftretende Fragen und berät die Mitarbeiter anlassbezogen bei Problemstellungen, ggf. auch in Abstimmung mit der Rechtsabteilung und/oder Führungskräften. 11
12 Im Berichtszeitraum wurde die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Lösung von 18 Einzelfragen beratend einbezogen. Die Themen betrafen den Netzbetrieb, den Vertrieb und sonstige Einheiten. Alle Stellungnahmen der Gleichbehandlungsbeauftragten wurden dokumentiert. Bei den meisten Anfragen handelt es sich um sehr spezielle Fragestellungen zur informatorischen und gesellschaftsrechtlichen Entflechtung, die zumeist der Absicherung der Mitarbeiter dienen, um tatsächlich bei allen Herausforderungen gleichbehandlungskonform zu handeln. Es ist festzustellen, dass die Mitarbeiter sehr verantwortlich mit den Entflechtungsthemen umgehen und im Zweifelsfall das Beratungsangebot der Gleichbehandlungsbeauftragten annehmen. Werden aufgrund von Anfragen Verbesserungspotenziale festgestellt, werden die Umsetzungsmaßnahmen durch die Gleichbehandlungsbeauftragte angestoßen. (siehe 2.5) 2.4 Sicherung (Überwachung) Die Sicherung des Gleichbehandlungsprogramms und weiterer Entflechtungsvorgaben durch die Gleichbehandlungsbeauftragte erfolgt schwerpunktmäßig durch regelmäßige Gespräche und wiederkehrende Audits. Durch Anfragen der Mitarbeiter, im Zuge von Beratungstätigkeiten und insbesondere durch die Durchführung der Audits 2017 gewann die Gleichbehandlungsbeauftragte Einblicke in die relevanten Prozesse der Organisationseinheiten. Ein individuelles Fehlverhalten von Mitarbeitern wurde weder bei den Audits noch im laufenden Berichtszeitraum festgestellt, sodass keine arbeitsrechtlichen Sanktionen notwendig waren Dialog mit der Unternehmensleitung Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt ihr Vortragsrecht bei den Vorständen des N-ERGIE Konzerns und bei der Geschäftsleitung der MDN im Wesentlichen auf zwei Wegen wahr: Berichtswesen Im Berichtszeitraum wurden zwei umfassende Halbjahresberichte zum Stand der Umsetzung des Gleichbehandlungsmanagements erstellt und dem Ge- 12
13 samtvorstand der N-ERGIE Aktiengesellschaft sowie den Geschäftsführern der MDN vorgelegt. Dazu gehört die Aktualisierung des jeweiligen Umsetzungsstands zum Gleichbehandlungsprogramm und eventuell anstehender Verbesserungsmaßnahmen. Der Gesamtvorstand erhielt zudem eine Zusammenfassung über die durchgeführten Audits. Persönliche Gespräche Es fanden im Berichtszeitraum zwei persönliche Gespräche mit dem Vorsitzenden des Vorstands der N-ERGIE Aktiengesellschaft und drei mit den beiden Geschäftsführern der MDN statt. Unter anderem wurden die jeweils aktuellen Berichte vorgelegt und diskutiert. Notwendige aktuelle Informationen wurden telefonisch oder schriftlich ausgetauscht Auditierung Zur Sicherung der Vorgaben zum Gleichbehandlungsprogramm werden jedes Jahr interne Audits in verschiedenen Einheiten der N-ERGIE Aktiengesellschaft und/oder in betroffenen Tochterunternehmen vorgenommen. Die Durchführung von Audits zu spezifischen Festlegungen/Prozessen ist eine Methode, die seit Jahren im N-ERGIE Konzern etabliert ist und sich als wirkungsvoll erwiesen hat. Mit den jährlichen Audits zum Gleichbehandlungsprogramm werden die Festlegungen auf Anwendung, Wirksamkeit und Optimierungsfähigkeit überprüft. Außerdem wird der Grad der Umsetzung der festgelegten Prozesse in den auditierten Einheiten überprüft, festgestellt und bewertet wurden mehrere interne Audits durchgeführt. Dazu wurden diejenigen Vertreter des Managements der Tochterunternehmen MDN und NKS (N-ERGIE Kundenservice GmbH) und Mitarbeiter der Abteilung Marke und Kommunikation befragt, in deren festen Zuständigkeitsbereich die Organisation des jeweiligen Auditgegenstandes liegt. 13
14 Auditthema/Umfang Netzentgeltprozess 2018 mit dem Fokus auf die Änderungen durch das NEMoG Stand zur Umsetzung der Digitalisierung des Zähl- und Messwesens Kenntnis der Mitarbeiter zu den Entflechtungsvorgaben auditierte Organisationseinheiten/ Tochterunternehmen Abteilungsleiter MDN- Regulierungsmanagement Projektleiter Projekt GDEW Mitarbeiter Abteilung Marke und Kommunikation Auditergebnisse Die Gleichbehandlungsbeauftragte konnte nachfolgende Schlussfolgerungen ziehen: Allgemein Alle auditierten Personen sind sich den Anforderungen aus der Gesetzgebung bewusst. Alle Fragen wurden spontan und umfassend beantwortet, angefragte Dokumente konnten sofort vorgelegt werden. Die Trennung der gesellschaftsrechtlichen und informatorischen Entflechtung ist allgegenwärtig, organisiert und wird in der betrieblichen Praxis mit Selbstverständnis gelebt. Netzentgeltprozess 2018 Die Organisationseinheit MDN-RM (Regulierungsmanagement) ist für die Kalkulation der Netznutzungsentgelte zuständig. Für MDN-RM ist es selbstverständlich, alle relevanten Gesetze wie auch das NEMoG zu kennen und dieses bei der Kalkulation der Netzentgelte 2018 zugrunde zu legen. Die dazugehörigen Hinweise der BNetzA für die Festlegung der Erlösobergrenze 2018 lagen MDN-RM schon zum Zeitpunkt des Audits vor, kurz nach der Veröffentlichung durch die Beschlusskammer 8. Die Vorgaben, die im Hinweisblatt beschrieben sind, wurden bereits wie vorgesehen für die Kalkulation der vorläufigen Netznutzungsentgelte zum angewandt. Der Prozess der Netzentgeltkalkulation folgt der strikten Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb. 14
15 Die Gleichbehandlungsbeauftragte kam zur Überzeugung, dass die Kalkulation des Netzentgeltes 2018 unter Integration der Neuerungen aus dem NEMoG ordnungsgemäß und diskriminierungsfrei verlief. Stand zur Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende Die Umsetzung wurde bereits im Jahr 2016 durch die MDN angestoßen. Diese neue Herausforderung wird als Projekt innerhalb des Konzerns umgesetzt unter Einbeziehung aller notwendigen internen Organisationen und Funktionen sowie externen Dienstleister. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat zum Stand des Projekts den Projektleiter auditiert und konnte sich von Folgendem überzeugen: Seitens des N-ERGIE Konzerns werden alle Schritte unternommen, um die Vorgaben rechtzeitig, richtig und umfassend umzusetzen. Die professionelle Projektorganisation und leitung unter Einbeziehung von Spezialisten aller betroffenen Funktionen und ggf. externer Fachleute lässt ein Gelingen erwarten. Allerdings sind Störungen nicht auszuschließen, die der N-ERGIE Konzern nicht zu verantworten hat. Beispielsweise standen zum Zeitpunkt der Auditierung geeignete und geprüfte Gateways noch nicht zur Verfügung. Mitarbeiterbefragung zur Entflechtung Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat vier Personen der Abteilung Marke und Kommunikation ohne Vorankündigung am Arbeitsplatz besucht und zum Gleichbehandlungsprogramm befragt. Die Befragungen zu den Entflechtungsvorgaben und zur praktischen Umsetzung im operativen Geschäft führten zu folgenden Ergebnissen: Obwohl die auditierten Personen von der Entflechtungsrelevanz nur marginal betroffen sind, konnten sie alle Ziel und Zweck des EnWG und der Entflechtungsvorschriften erläutern. Alle auditierten Mitarbeiter sind sich der Anforderungen aus dem Gleichbehandlungsprogramm bewusst. Insbesondere sind die Vorgaben zur informatorischen Entflechtung und zum getrennten Kommunikationsverhalten inklusive Marke der Netzgesellschaft bekannt. 15
16 In der betrieblichen Praxis wird im Zweifelsfall die Gleichbehandlungsbeauftragte einbezogen, wenn es um Fragen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung von Produkten und Sachverhalten geht. Die Fragen wurden spontan und umfassend beantwortet, sodass daraus geschlossen werden kann, dass die auditierten Personen zum Gleichbehandlungsprogramm umfassend unterwiesen sind. Das Thema ist allgegenwärtig. Umgang mit den Ergebnissen der Audits Die Geschäftsführer der MDN und die Abteilungsleiterin der Abteilung Marke und Kommunikation erhielten den jeweiligen Auditbericht zur Unterschrift. Es wurden keine Verbesserungspotenziale festgestellt. Die auditierten Personen erhielten ein Exemplar des betreffenden Auditberichts zur Kenntnis. Der Gesamtvorstand der N-ERGIE Aktiengesellschaft erhielt einen zusammenfassenden Ergebnisbericht. 2.5 Verbesserungsmaßnahmen Aufgrund umfangreicher Optimierungsmaßnahmen der Aufbauorganisation, fortwährender Verbesserung der Prozesse und Sensibilisierung der Mitarbeiter seit 2006, wurde in den letzten Jahren kaum mehr Verbesserungspotenzial bezüglich der Entflechtungsanforderungen festgestellt. Sobald Verbesserungspotenzial festgestellt wird, verfolgt die Gleichbehandlungsbeauftragte deren Umsetzung nach dem konzernüblichen Verfahren. Grundsätzlich werden festgestellte Verbesserungsmöglichkeiten durch die verantwortlichen Organisationseinheiten umgesetzt. Dazu werden Verantwortliche und Zieltermine festgelegt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte verfolgt die Umsetzung der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen und berichtet halbjährlich den Status an den Gesamtvorstand der N-ERGIE Aktiengesellschaft und die Geschäftsführer der MDN. Wenn Verbesserungsmaßnahmen festgestellt werden, ergeben sich diese aus den Resultaten der durchgeführten Audits zum Gleichbehandlungsprogramm, neuer gesetzlicher Anforderungen, aber auch durch Fragestellungen an die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der operativen Umsetzung. Notwendige Umsetzungsmaßnahmen, die sich aus neuen Vorschriften und Herausforderungen ergeben, werden in der Regel in Projekten oder Arbeits- 16
17 gruppen abgewickelt; beispielsweise seit 2016 bis heute das Projekt zur Digitalisierung der Energiewende. Die Gleichbehandlungsbeauftragte wird grundsätzlich über alle Aktivitäten informiert und beratend eingebunden. Durch die Mitarbeit bzw. Hinzuziehung in Projekten gewann die Gleichbehandlungsbeauftragte Einblicke in Aktivitäten der Tochterunternehmen bzw. Bereiche der N-ERGIE Aktiengesellschaft, die mit der Umsetzung von Entflechtungsvorgaben beauftragt sind. 3. Zusammenfassende Feststellungen In Vorgängerfassungen dieses Berichtes wurde eine Vielzahl entflechtungsrelevant Themen und deren Umsetzungsstand sowie Qualität im N-ERGIE Konzern erläutert. Diese Erläuterungen basierten in der Regel auf Überwachungstätigkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten. Es wird im vorliegenden Bericht darauf verzichtet die Feststellungen zu wiederholen. Es werden die Gegenstände der Überwachungen nachfolgend tabellarisch dargestellt. Die aufgeführten Netzbetreiberaufgaben/-prozesse sind ordnungsgemäß umgesetzt und so gestaltet, dass die Diskriminierungsfreiheit bei allen auditierten Themenkomplexen sichergestellt ist. Auditthema/Umfang Unabhängigkeit der Netzgesellschaft; z.b. mittelfristige Wirtschaftsplanung, Grundsatzplanung/Netzstrategie Standardhausanschluss IT-Systemarchitektur Systemtrennung (Prozessidentität) IT-Berechtigungen (Konzept und Prozess) Umsetzung der Anforderungen aus GPKE und GeLiGas (ab 2011 auch) MaBiS, WiM Kalkulation der Netzentgelte bis zur Erstellung der Preisblätter Lieferantenwechselprozesse (innerhalb 3 Wochen) auditierte Funktion / Organisationseinheit Bereichsleiter CO (Assetowner) Bereichsleiter Netzbereich Geschäftsführer NNG Abteilungsleiter NNG Geschäftsführer NNG Leiter Netzbereich Fachmann NNG Gruppenleiter NNG Gruppenleiter NNG Geschäftsführer CPG Geschäftsführer NNG Gruppenleiter ITG Gruppenleiter CPG Abteilungsleiter CPG Abteilungsleiter NNG Abteilungsleiter NNG Abteilungsleiter CPG Abteilungsleiter CPG Audit in
18 Beschwerdemanagement (und Schnittstelle zur Schlichtungsstelle) Systemsicherheit Netze - Lastmanagement /Abschaltrangfolge Kommunikationsverhalten und Markenpolitik (inkl. Dokumentenprüfung) Gruppenleiter CPG Abteilungsleiter CPG Abteilungsleiter NNG Geschäftsführer NNG Geschäftsführer NNG Fachmann CPG Beschaffung und Einsatz von Verlustenergie Gruppenleiter NNG 2012 Messstellenbetrieb durch Dritte Gruppenleiter NNG 2013 Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit von Energielieferanten Abteilungsleiter CPG/ Gruppenleiter NNG 2013 Anschluss von dezentralen Erzeugungs-anlagen Umbenennung der Netzgesellschaft (neue Marke) Stand und Umfang der Prozessanalyse, -gestaltung und Dokumentation Organisation des Konzessionsmanagements Vertragsgestaltung zwischen der MDN und anderen Organisationen/Tochterunternehmen des VIU Netzentgeltkalkulation inklusive Vorgaben aus dem NEMoG Abteilungsleiter NNG 2014 Geschäftsführer NNG Leiter, Fachleute MDN, NSG, CPG Fachleute NNG Fachleute NNG Fachleute NNG Abteilungsleiter, Fachmann MDN Abteilungsleiter UE (Assetowner) Fachmann MDN Fachmann MDN 2016 Abteilungsleiter MDN 2017 Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende Projektleiter Projekt GDEW 2017 NNG ist die vormalige Bezeichnung der Netzgesellschaft, jetzt Main-Donau Netz (MDN) VIU bedeutet vertikal integriertes Unternehmen Der N-ERGIE Konzern wird auch weiterhin fortwährend die Anforderungen der Entflechtung umsetzen. Für Anfragen zum Gleichbehandlungsprogramm steht die Gleichbehandlungsbeauftragte der interessierten Öffentlichkeit und der BNetzA gerne zur Verfügung. Nürnberg, Ulrike Lorenz Gleichbehandlungsbeauftragte 18
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