TOP 1: Stand der Umsetzung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien (Bereich Windenergie)
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- Maximilian Melsbach
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1 Planungsausschuss 15. Juni 2016 DS 03 PA/2016 TOP 1: Stand der Umsetzung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien (Bereich Windenergie) Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Übersicht über die Windkraftnutzung in Ostwürttemberg Vorranggebiete Windenergie Mit der mit Satzungsbeschluss vom (DS 34 VV-2013) beschlossenen Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans Ostwürttemberg (Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am ) wurde vom Regionalverband die Grundlage für eine gute, abgestimmte Entwicklung der Windkraftnutzung in der Region Ostwürttemberg geschaffen. Für die Region wurden mit der Teilfortschreibung 20 Vorranggebiete für die Windenergie festgesetzt. Sieben dieser Vorranggebiete waren bereits seit 2002 in der ersten Teilfortschreibung Windenergie enthalten, fünf davon wurden mit der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien 2013 erweitert. Ergänzend wurden 13 neue Vorranggebiete für die Windkraftnutzung festgelegt. In 18 der 20 Vorranggebiete des Regionalplans sind bereits Windenergieanlagen gebaut oder es liegen entweder Genehmigungen oder konkrete Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen vor: - In fünf Vorranggebieten ist die Bautätigkeit bereits abgeschlossen. - Für zehn Vorranggebiete liegt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor, darunter fallen drei Vorranggebiete in denen die bestehenden Windparks erweitert werden. - Zusätzlich besteht in den drei Vorranggebieten Waldhausen/Beuren (Erweiterung), Rosenberg und Dettingen/Hürben konkretes Interesse zur Errichtung von Windenergieanlagen. Die Anträge auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurden für diese Vorranggebiete eingereicht, die Beteiligungsverfahren laufen oder sind bereits abgeschlossen. Für das Vorranggebiet Bühler liegt zurzeit noch keine konkrete Planung vor und im Vorranggebiet Dalkingen/ Neunheim wurde das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren noch nicht eingeleitet. Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen (Vorranggebiete Windenergie) Anzahl bebaut/ beplant Fläche ha ha 982 ha 1
2 Über die Vorranggebiete des Regionalplans hinaus gibt es weitere sieben Standorte in der Region, auf die sich neun Einzelanlagen verteilen. Windkraftanlagen in Ostwürttemberg Insgesamt stehen inzwischen 58 Windenergieanlagen in Ostwürttemberg 1. Für weitere 65 Anlagen liegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen vor der genehmigten Anlagen befinden sich derzeit im Bau. Dazu zählen im Ostalbkreis die Windparks in den Vorranggebieten Neuler/ Schrezheim (Virngrund) mit drei Anlagen und Weilermerkingen/ Dehlingen mit sechs Anlagen. Im Kreisgrenzen überschreitenden Vorranggebiet Königsbronn/ Ebnat werden zurzeit 14 Windenergieanlagen gebaut, davon befinden sich zehn im Ostalbkreis und vier im Landkreis Heidenheim. Im Landkreis Heidenheim befinden sich darüber hinaus fünf Windkraftanlagen im Vorranggebiet Dischingen im Bau. Bestehende Windkraftanlagen vor seit Gesamt Genehmigte (noch nicht gebaute) Windkraftanlagen vor seit Gesamt Geplante Windkraftanlagen (laufende Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren) Windkraftanlagen GESAMT (Bestand, genehmigt, geplant) vor seit Gesamt Bestehende Anlagen: Vorranggebiete Striethof, Eschach/ Göggingen, Neuler/ Schrezheim, Freihof, Waldhausen/ Beuren, Weilermerkingen/ Dehlingen, Oberkochen, Gnannenweiler, Gussenstadt 2 Vorliegende Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen (WEA ungebaut bzw. im Bau): Vorranggebiete Ellenberg/ Jagstzell, Freihof (Erweiterung), Königsbronn/ Ebnat, Neuler/ Schrezheim, Nonnenholz, Dischingen, Heidenheim/ Nattheim, Gussenstadt (Erweiterung) 2
3 Energie aus Windkraft Mit den 58 bestehenden Windkraftanlagen sind in der Region Ostwürttemberg bereits 100 MW an Leistung installiert. Sobald alle derzeit genehmigten Anlagen errichtet sind, wird sich die installierte Leistung um 158 MW auf ca. 258 MW erhöhen. Zusammen mit den aktuell geplanten Anlagen, für die derzeit ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren läuft, kann in der Region Ostwürttemberg eine installierte Gesamtleistung von 347 MW erreicht werden. Die Windenergieanlagen der neueren Generation, die zurzeit errichtet werden, haben in der Regel eine Leistung von 2,4 bis 3,0 MW und eine Nabenhöhe von ca. 137 bis 149 m. Der häufigste Anlagentyp in der Region ist eine Nordex- Anlage (Nordex N117) mit 2,4 MW, einer Nabenhöhe von 140 m und einem Rotordurchmesser von 116 m. Dazu kommen Vestas V126 (3,3 MW, 139 m Nabenhöhe, 126 m Rotordurchmesser), General Electrics GE 2, (2,7 MW, 139 m Nabenhöhe, 120 m Rotordurchmesser) und Enercon E-115 (3 MW, 149 Nabenhöhe. 115 m Rotordurchmesser). Installierte Leistung [MW] vor ,7 49,9 27,8 seit ,3 22,3 - Gesamt 100,0 72,2 27,8 Genehmigte (noch nicht installierte) Leistung [MW] vor 2013* seit ,0 103,4 54,6 Gesamt 158,0 103,4 54,6 * keine Angaben zu den vor 2013 genehmigten Leistungen vorhanden Geplante Leistung (laufende Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren) [MW] 88,4 38,9 49,5 Leitung GESAMT (installiert, genehmigt, geplant) vor ,7 49,9 27,8 seit ,7 164,6 104,1 Gesamt 346,4 214,5 131,9 3
4 Abstand zu Wohnbebauung Ein zentrales Kriterium zur Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie in der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans war ein einheitlicher Mindestabstand von 750 m zu jeglicher Wohnbebauung 3. Dieser Abstand orientierte sich an Lärmwerten von Referenzanlagen und den Vorgaben der TA Lärm für reine Wohngebiete. Der Windenergieerlass 4 legt einen Mindestabstand von 700 m fest. Für einen Großteil der Wohnbebauung geht der Abstand somit über die im Erlass vorgeschriebenen Werte hinaus. Geringere Abstände von Windenergieanlagen treten in der Region nur bei Windenergieanlagen auf, die entweder vor der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien oder außerhalb von festgelegten Vorranggebieten errichtet wurden. Dies betrifft zum einen die Vorranggebiete Striethof und Gnannenweiler, zum anderen die außerhalb von Vorranggebieten bestehenden Einzelanlagen sowie die beantragten Windkraftanlagen bei Göggingen-Horn 5. Eine Ausnahme bildet das Vorranggebiet Freihof, wo von Anwohnern ein geringer Abstand gefordert wurde, um in der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien eine Erweiterung des bestehenden Vorranggebiets zu ermöglichen. Der aktuell in Baden-Württemberg diskutierte Abstand von 1.000m zu Wohngebieten 6 soll zum Anlass genommen werden, die realisierten Abstände zu Wohngebieten in Ostwürttemberg einzuordnen. Bei den seit 2013 innerhalb der festgelegten Vorranggebiete gebauten, genehmigten und geplanten Windenergieanlagen befinden sich innerhalb eines Abstands von m ausschließlich Einzelgehöfte, kleinere Weiler und an drei Stellen Ortsrandbereiche mit wenigen Häusern. Der Abstand zu den Ortsrändern beträgt in diesen Fällen über 900 m. Lediglich der nördliche Ortsrand von Bissingen reicht bis an den Abstand von 750 m zu einer geplanten Anlage heran. In der folgenden Tabelle wird eine kurze Übersicht über die Abstände der errichteten Windenergieanlagen in den verschiedenen Vorranggebieten zu Wohngebäuden gegeben: Windkraftanlagen (Bestand, genehmigt, geplant) innerhalb von Vorranggebieten des Regionalplans Vorranggebiet Teilfortschreibung Siedlung innerhalb Abstandsbereich der WEA 750 m 1000 m Striethof 2002 Gehöfte oder Einzelgebäude (Striethof, Fohlenhof, Lindenhof), Ortsrand von Ortsrand Ruppertshofen, Weiler Tonolzbronn und Vellbach Ruppertshofen und Vellbach Eschach/ Göggingen Gehöfte oder Einzelgebäude Bühler 2014 * * 3 Beschluss des Planungsausschusses vom (vgl. DS 17 PA 2011) 4 Windenergieerlass Baden-Württemberg. Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, vom 09. Mai Der sachliche Teilflächennutzungsplan der VG Leintal-Frickenhofer Höhe (Feststellungsbeschluss am ) schließt diesen Standort zur Windenergienutzung aus. 6 Vgl. Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU-Baden-Württemberg vom , S. 50 4
5 Windkraftanlagen (Bestand, genehmigt, geplant) innerhalb von Vorranggebieten des Regionalplans Vorranggebiet Teilfortschreibung Siedlung innerhalb Abstandsbereich der WEA Neuler/ Schrezheim Ortsrand von Hinterlengenberg und Leinenfirst Rosenberg Weiler (Schimmelhof) ** Ellenberg/ Jagstzell Gehöfte oder Einzelgebäude Dalkingen/ Neunheim 2014 * * Freihof 2002 Gehöfte oder Weiler (Freihof, Gerau, Weiler a. d. Eck) Gehöfte oder Weiler (Freihof, Gerau, Weiler a. d. Eck) 2014 (Erweiterung) Weiler (Freihof) Ortsrand von Stödtlen und Birkenzell Nonnenholz Weiler (Buchhausen) Waldhausen/ Beuren Einzelgebäude 2014 (Erweiterung) - Ortsrand von Arlesberg ** Weilermerkingen/ Dehlingen Weilermerkingen, Ortsrand von Dehlingen 2014 (Erweiterung) - - Dischingen Heidenheim/ Nattheim Königsbronn/ Ebnat Gehöft Oberkochen Dettingen/ Hürben Ortsrand von Dettingen und Bissingen, Weiler (Lenzenhöfe, Reuendorf) ** Gussenstadt Gehöft oder Einzelgebäude 2014 (Erweiterung) - - Gnannenweiler 2002 Ortsrand von Gnannenweiler Gnannenweiler 2014 (Erweiterung) * * Falkenberg Lauterburg Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten des Regionalplans Windkraftanlagenstandort Siedlung innerhalb Abstandsbereich der WEA 750 m 1000 m Ellenberg (Einzelanlage) Bestand - Ortsrand Ellenberg Stödtlen (Einzelanlage) Bestand Gehöft (Zwiebelshof) Gehöfte oder Weiler (Zwiebelshof, Eiberg) Pfahlheim-Buchhausen (2 Einzelanlagen) Bestand Weiler (Buchhausen) - 5
6 Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten des Regionalplans Windkraftanlagenstandort Siedlung innerhalb Abstandsbereich der WEA Unterriffingen (2 Einzelanlagen) Bestand Ortsrand von Oberriffingen, Gehöft oder Einzelgebäude Oberriffingen und Unterriffingen Aalen-Dewangen (Kleinwindanlage) Bestand Dewangen Dewangen Gussenstadt (2 Einzelanlagen) Bestand Gehöft (Hochsträßhof) - Gnannenweiler (1 WEA außerhalb des Vorranggebiets) Bestand Gnannenweiler - Sontheim (Einzelanlage) Bestand Ortsrand von Sontheim Ortsrand von Sontheim Göggingen-Horn (Einzelanlagen) Geplant Gehöfte oder Einzelgebäude (Horner Mühle) ** Gehöfte (Haghof) oder Einzelgebäude, Ortsrand Göggingen und Leinzell ** * derzeit keine Windkraftanlagenplanungen bekannt ** Anlagenstandorte gemäß Antragsunterlagen, Prüfung auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung läuft Die in der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien festgelegten Vorranggebiete sind die Grundlage aller kommunalen Planungen zur Windkraftsteuerung in Ostwürttemberg. Abgesehen von kleinflächigen Erweiterungen wurden über die Vorranggebiete hinaus bislang keine ergänzenden Konzentrationsgebiete für die Windkraftnutzung in den Flächennutzungsplänen festgelegt. Die interkommunale Abstimmung erfolgte über die Regionalplanung, so wurden die kommunalen Planungsprozesse entlastet, Für die Investoren herrscht Planungs- und Investitionssicherheit, die Zubauraten und - geschwindigkeit zeigt auf, dass für Ostwürttemberg eine verlässliche planerische Grundlage mit weitestgehend konfliktfreien Standorten geschaffen wurde. 6
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