Neue Broschüre für den Landkreis. Aus dem Inhalt. Amtlicher Teil. Nichtamtlicher Teil. Gothaer Land mit all seinen Facetten vorgestellt

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1 Aus dem Inhalt Seite Ausgabe vom 11. Juni Jahrgang Nr. 10 Amtlicher Teil Termine der Ausschüsse 2 Eintragung von Grunddienstbarkeiten 2 Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal 3 Nichtamtlicher Teil Ausschreibungen 4 BSE-Testpflicht wurde aufgehoben 6 Botschafter gesucht 7 Ausschreibung zur Vergabe des Kulturpreises 7 Wolfgang Klaus und Kristina Schmidt von der Werbeagentur Kleine Arche präsentieren mit Konrad Gießmann die beiden Varianten der neuen Landkreisbroschüre gedruckt und als E-Book. Neue Broschüre für den Landkreis Gothaer Land mit all seinen Facetten vorgestellt Landkreis. Eine neue Imagebroschüre für den Landkreis stellte Konrad Gießmann Anfang der Woche vor gemeinsam mit den Machern der Publikation von der Erfurter Werbeagentur Kleine Arche. Agenturinhaber Wolfgang Klaus und Mediengestalterin Kristina Schmidt waren auf ein Interessenbekundungsverfahren im kreislichen Amtsblatt aufmerksam geworden, haben sich um den Auftrag beworben und mit ihrer Konzeption und den Entwürfen überzeugt. In enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Pressestelle entstand eine Publikation, die nicht nur ein lebendiges Bild von einer facettenreichen Region heimischer Unternehmen. Mein Dank gilt allen Firmen, Verbänden und Institutionen, die mit der Schaltung einer Anzeige die neue Broschüre erst ermöglicht haben und die auf diese Weise ihre Verbundenheit mit dem Landkreis zum Ausdruck bringen, würdigte Konrad Gießmann das Engagement der Werbepartner. Deren Anzeigen und Firmeneinträge wurden sehr gelungen in die Gestaltung des Heftes integriert. Zahlen und Fakten bietet die neue Broschüre genauso wie Politisches und Historisches. Vor allem jedoch zeigt sie einen lebens- und liebenswerten Landkreis Gotha, der nicht nur für Gäste, sondern insbesondere für seine Einwohner ein attraktiver Lebensraum ist. Gestalterin Kristina Schmidt konnte aus einem großen Fundus des Fotografen Lutz Ebhardt auswählen, um Themen wie Kultur, Sport, Freizeit oder Wirtschaft zu illustrieren. Historische Geschichten und aktuelle Kennzahlen in farblich gekennzeichneten Infokästen komplettieren das Bild eines modernen Landkreises. Fortsetzung auf Seite 8 Waage geschlossen: Wegen der Eichung der Anlage durch das Eichamt ist die Fahrzeugwaage auf der Deponie Wipperoda am Mittwoch, 24. Juni, von 8 Uhr bis ca. 14 Uhr geschlossen. Der Wertstoffhof auf der Deponie Wipperoda ist in dieser Zeit geöffnet. Die Mitarbeiter des Kommunalen Abfallservices bitten um Verständnis und empfehlen allen Kunden, die Anlieferung zu verlegen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Deponie unter der Telefonnr zur Verfügung. Tag der Begegnung: Der Kreisverband Gotha des Verbandes der Behinderten veranstaltet am 20. Juni von 10 bis 17 Uhr den 26. Tag der Begegnung und den 20. Selbsthilfe-Tag des Landkreises Gotha auf dem Gothaer Neumarkt. Dort stellen sich nicht nur viele Selbsthilfegruppen aus der Region vor, auch Träger der freien Wohlfahrtspflege präsentieren ihre Arbeit im Netzwerk sozialer Dienste, ebenso wie Vereine, Organisationen und Firmen, die eng mit dem Verband der Behinderten zusammenarbeiten. Interessenten sind an diesem Tag herzlich eingeladen! Weitere Informationen unter Sommerfest: Anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Menantes-Literaturgedenkstätte laden die evangelische Kirchgemeinde und der Menantes- Förderkreis Wandersleben am 13. Juni ab 19 Uhr zum Sommerfest in den Pfarrhof Wandersleben ein. Dieses Literaturmuseum für den 1680 in Wandersleben geborenen Dichter Christian Friedrich Hunold, genannt Menantes, wurde 2005 eingeweiht. Der Förderkreis zur Erhaltung der St.-Petri-Kirche kümmerte sich aktiv um die Restaurierung des Pfarrhofes. Und parallel um eine interessante Gemeindearbeit. Dazu gehören mittlerweile drei wissenschaftliche Tagungen, ein alle zwei Jahre ausgelobter Literaturpreis, Vorträge, Lesungen, Konzerte, Theateraufführungen und Schülerwettbewerbe. 2012/13 entstand hier zudem ein Barockdichtergarten.

2 Bekanntmachungen Seite 2 Bekanntmachung der Sitzungstermine der Ausschüsse des Kreistages Gotha im Juni 2015 Werkausschuss Kommunaler Abfallservice Termin: Ort: samt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 116 Beginn: 16:00 Uhr Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Werkausschusses KAS vom Bericht der Werkleitung entsprechend 4 Abs. 4 der Betriebssatzung für den KAS 3. Information zur Erarbeitung der Abfallsatzung/Abfallgebührensatzung 4. Verschiedenes Amtlicher Teil vom 11. Juni 2015 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Entsprechend 9 Grundbuchbereinigungsgesetz GBBerG vom 20. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2182), geändert durch Sachenrechtsänderungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl I, S. 2457, 2491) i. V. m. 7 der Sachenrechtsdurchführungsverordnung SachenR-DV vom 20. Dezember 1994 (BGBl I S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung: Durch den Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut, Hüngelsgasse 13 in Bad Langensalza wurde ein Antrag auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt. Die zu sichernden Abschnitte der Abwasserleitung wurden vor 1990 verlegt und verlaufen in nicht öffentlichen Grundstücken in der Gemarkung Gräfentonna, Flur 1, Riedweg 1. Antrag: Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut vom 20. Mai 2015 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt Termin: Ort: samt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247 Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Termin: Ort: samt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247 Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Integration Termin: Ort: samt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247 Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich gez. Gießmann Gotha, Amtliche Bekanntmachung Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am Donnerstag, den , um Uhr im samt Gotha, 18.-März-Str. 50, Gotha, Raum 247, statt. Tagesordnung TOP 1: Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom TOP 3: Informationen zum Tätigkeitsfeld der Integrationsbegleitung Veränderungen und Perspektiven in der Arbeit TOP 4: Beschlussfassung zur 1. Änderung in der Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 27. Mai 2013 des Landes Thüringen Beschlussvorlage Nr. 01/2015 TOP 5: Informationen aus der Verwaltung TOP 6: Anfragen und Sonstiges Die entsprechenden Abschnitte der Abwasserleitung verlaufen in der Gemarkung Gräfentonna im Bereich des Riedweges/Hirtspforte. Die Breite des Schutzstreifens beträgt maximal 6,00 m für die Abwasserleitung. Der in der eingereichten Katasterkarte eingezeichnete Leitungsverlauf stellt die Achsmitte der Leitung dar und misst sich nach beiden Seiten jeweils von Achsmitte aus mit maximal 3,00 m. Bei einem grenznahen Leitungsverlauf im Flurstück wird dementsprechend die Inanspruchnahme eines Grundstückes reduziert. Insofern besteht die Möglichkeit, dass eine Schutzstreifenbreite kleiner als 3,00 m ausfällt und ein Flurstück nicht mit der vollen Schutzstreifenbreite belastet wird. Die von der Anlage (Abwasserleitung) betroffenen Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Gräfentonna Flur 1 Flurstücke 18/2, 390 haben die Möglichkeit, den eingereichten Antrag und die beigefügten Unterlagen im Zeitraum vom 15. Juni 2015 bis einschließlich 10. Juli 2015 im Umweltamt, Sachgebiet Wasserwirtschaft, samt Gotha, 18.- März-Straße 50, Gotha, Zimmer 250 während der öffentlichen Sprechzeiten einzusehen. Öffentliche Sprechzeiten: Montag Uhr bis Uhr Dienstag Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr Während der Auslegungsfrist kann Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Behörde eingelegt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Bis zum Ende der Auslegungsfrist am 10. Juli 2015 kann Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim samt Gotha, 18.-März- Straße 50, Gotha eingelegt werden. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. gez. Gießmann gez. Grensemann Ausschussvorsitzende gez. Gießmann Gotha,

3 Amtlicher Teil vom 11. Juni 2015 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Entsprechend 9 Grundbuchbereinigungsgesetz GBBerG vom 20. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2182), geändert durch Sachenrechtsänderungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl I, S. 2457, 2491) i. V. m. 7 der Sachenrechtsdurchführungsverordnung SachenR-DV vom 20. Dezember 1994 (BGBl I S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung: Durch die ThüWa Thüringen Wasser GmbH, Magdeburger Allee 34 in Erfurt wurde ein Antrag auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt. Die zu sichernden Abschnitte der Wasserleitung wurden vor 1990 verlegt und verlaufen in nicht öffentlichen Grundstücken in der Gemarkung Apfelstädt, Flur 2 und der Flur 5. Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal Beschluss und Genehmigungsvermerk 1. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal hat am 05. März 2015 mit Beschluss Nr VV den Haushalt 2015 beschlossen. 2. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat die Genehmigung mit Datum vom 15. Mai 2015 erteilt. Bekanntmachungen Antrag: ThüWa ThüringenWasser GmbH vom 05. Mai 2015 Die entsprechenden Abschnitte der Wasserleitung verlaufen in der Gemarkung Apfelstädt etwa parallel zur Hauptstraße. Die Breite des Schutzstreifens beträgt maximal 6,00 m für die Wasserleitung. Der in der eingereichten Katasterkarte eingezeichnete Leitungsverlauf stellt die Achsmitte der Leitung dar und misst sich nach beiden Seiten jeweils von Achsmitte aus mit maximal 3,00 m. Bei einem grenznahen Leitungsverlauf im Flurstück wird dementsprechend die Inanspruchnahme eines Grundstückes reduziert. Insofern besteht die Möglichkeit, dass eine Schutzstreifenbreite kleiner als 3,00 m ausfällt und ein Flurstück nicht mit der vollen Schutzstreifenbreite belastet wird. Die von der Anlage (Wasserleitung) betroffenen Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Apfelstädt Flur 2 Flurstücke 29/71, 34/4 und 34/5 Gemarkung Apfelstädt Flur 2 Flurstücke 83/7, 83/8 und 83/9 Gemarkung Apfelstädt Flur 5 Flurstücke 208/7, 208/8, 209/3, 209/4, 209/6, 209/7 Gemarkung Apfelstädt Flur 5 Flurstücke 210/8, 210/9, 210/11, 211/9, 211/12 Gemarkung Apfelstädt Flur 5 Flurstücke 211/17, 211/18, 212/12, 212/16 Gemarkung Apfelstädt Flur 5 Flurstücke 212/20, 212/24, 214/7, 214/8 haben die Möglichkeit, den eingereichten Antrag und die beigefügten Unterlagen im Zeitraum vom 15. Juni 2015 bis einschließlich 10. Juli 2015 im Umweltamt, Sachgebiet Wasserwirtschaft, samt Gotha, 18.-März-Straße 50, Gotha, Zimmer 250 während der öffentlichen Sprechzeiten einzusehen. Öffentliche Sprechzeiten: Montag Uhr bis Uhr Dienstag Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr Während der Auslegungsfrist kann Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Behörde eingelegt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Bis zum Ende der Auslegungsfrist am 10. Juli 2015 kann Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim samt Gotha, 18.-März-Straße 50, Gotha eingelegt werden. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. gez. Gießmann Gotha, Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal für das Wirtschaftsjahr 2015 Die nachfolgende Haushaltssatzung wird aufgrund des 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit 55 ThürKO erlassen: 1 Die als Anlagen beigefügten Wirtschaftspläne Wasser und Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2015 werden hiermit festgesetzt und schließen Wasser Abwasser in den Erfolgsplänen die Erträge e e die Aufwendungen e e Gewinn 0 e 0 e und in den Vermögensplänen Einnahmen und Ausgaben e e ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Bereich Wasserversorgung wird in Höhe von und EUR im Bereich Abwasserentsorgung wird in Höhe von festgesetzt EUR Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Bereich Wasserversorgung auf und im Bereich Abwasserbeseitigung auf festgesetzt. 0 EUR EUR

4 Seite 4 Amtlicher und nichtamtlicher Teil vom 11. Juni 2015 Bekanntmachungen 4 Zum Ausgleich der nichtgebührenfähigen Aufwendungen der Straßenoberflächenentwässerung in Höhe von EUR wird eine Umlage an die Gemeinden festgesetzt. Die Anteile der Gemeinden an der Umlage sind aus der Anlage 1 zur Haushaltssatzung ersichtlich. Der Stellenplan ist die dem Wirtschaftsplan beigefügte Stellenübersicht. 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. gez. Bernhard Bischof Sonneborn, Verbandsvorsitzender 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird in Höhe des Vorjahres mit EUR für das Wirtschaftsjahr 2015 festgesetzt. Nichtamtlicher Teil Auslegungshinweis: Die Haushaltssatzung 2015 liegt im Zeitraum 11. Juni 2015 bis 14. Juli 2015 in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 B, Hörselberg-Hainich OT Behringen, während der üblichen Dienststunden sowie in o. g. Zeitraum immer Dienstags jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus Sonneborn, Gothaer Straße 180, Sonneborn, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ende des Amtlichen Teils Ausschreibungen samt Gotha Stellenausschreibung Das samt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet zur Vertretung für die Dauer einer Elternzeit vorerst längstens bis zum nachfolgende Stelle aus: Mitarbeiter/-in Kommunale Angelegenheiten in der Kommunalaufsicht, Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten / Satzungs- und Haushaltsrecht Die Tätigkeit umfasst die: Beratung von kreisangehörigen Gemeinden und Städten zu kommunalrechtlichen Angelegenheiten; Formelle und materielle Prüfung gemeindlicher Satzungen und gemeindlicher Einzelmaßnahmen; Durchführung von Genehmigungsverfahren zum Erlass gemeindlicher Satzungen nach Maß-gabe der ThürKO; Aufsichtsbehördliche Beratung und Unterstützung der Gemeinden des Landkreises; Bearbeitung kommunalaufsichtlicher Beschwerden; Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens in Bezug auf die Veräußerung von Kommunalvermögen; Einholung und Prüfung von Gemeinderatsbeschlüssen; Formelle und materielle Rechtmäßigkeitsprüfung der Veräußerung von Kommunaleigentum; Erstellung von Genehmigungsbescheiden; Beschwerde- und Petitionsbearbeitung; Vorbereitung von Bürgermeisterdienstberatungen des es. Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: Abgeschlossene Ausbildung als Dipl. Verwaltungswirt/-in oder vergleichbare Ausbildung; Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Satzungsrecht; Vertiefte Kenntnisse im Kommunal-, Kommunalabgabenrecht; Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und selbständige Aufgabenwahrnehmung; Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität; Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC- Technik; Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich zu richten an das samt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom samt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Gotha, Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Konrad Gießmann Redaktion: Andrea Jäschke, samt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, Gotha, Tel /214172, Fax 03621/214283, presse stelle@ kreis-gth.de Foto: Thomas Vanhaute (S. 5), Archiv Gesamtpro duktion: MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co. KG, Gotha Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, Gotha Druck: ORD Oberhessische Rollen-Druck GmbH, Alsfeld Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises Gotha. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 inkl. Porto. Einzelbe zug: 0,51 (bei Abholung). Das nächste Amtsblatt des Land kreises Gotha erscheint vo raussichtlich am

5 Nichtamtlicher Teil vom 11. Juni 2015 Möchten Sie Ihre Zeit sinnvoll nutzen? Wissen Sie noch nicht, welche Ausbildung zu Ihnen passt? Haben Sie zwischen sechs und 18 Monaten Zeit, in der Sie sich für das Allgemeinwohl engagieren möchten? Finden Sie zurzeit keinen geeigneten Ausbildungs- bzw. Studienplatz oder müssen noch darauf warten? Sind Sie eine Weile aus dem Joballtag ausgestiegen, z. B. wegen einer Kinderpause, und möchten ohne Druck neue Erfahrungen und Referenzen sammeln? Möchten Sie eine Lern- oder Alltagspause einlegen und diese praktisch füllen? Haben Sie Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt? Werden Sie Freiwillige/-r im Bundesfreiwilligendienst, denn Sie können wertvolle Erfahrungen sammeln, interessante Menschen kennenlernen und sich in Ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln! Sie legen den ersten Stein für die Zukunft in einem sozialen Beruf, denn der Bundesfreiwilligendienst kann als Praktikum anerkannt werden! Sie erhalten ein Taschengeld! und Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt, es werden Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt! Das samt Gotha sucht für das Schuljahr 2015/2016 Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) im sozialen Bereich für die Einsatzstellen in den Regionalen Förderzentren Lucas-Cranach- Schule und Regenbogenschule. Ihre aussagefähige Bewerbung können Sie ab sofort richten an das samt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße Gotha. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten vom samt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4- Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Seite 5 Gemäß den Bestimmungen des 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. m. 30a BZRG wird im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert. gez. Gießmann Gotha, Kreisjugendring Gotha e. V. Zur Gestaltung von Angeboten der offenen Jugendarbeit in der VG Mittleres Nessetal ist die Stelle des/der Jugendsozialarbeiter /Jugendsozialarbeiterin möglichst ab zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte sind: Betreuung der offene Angebote in den Jugendeinrichtungen Angebote der offenen Jugendarbeit, Entwicklung und Durchführung von individuellen Aktivitäten, bei denen Kinder und Jugendliche ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln Kooperation mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen Organisation von Maßnahmen der Kinder -und Jugenderholung, Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung, Jugendschutzangebote, Projektarbeit und Elternarbeit Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten Wir erwarten von Ihnen: einen für die Tätigkeit geeigneten sozialpädagogischen Studienabschluss Erfahrungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit/ Bedürfnislagen der Zielgruppen berücksichtigen Flexibilität, Engagement und Teamfähigkeit Fähigkeit zur Selbstmotivation Führerschein und PKW Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Bewerbungen bitte innerhalb der nächsten drei Wochen an den Kreisjugendring Gotha e.v., z. Hd. Frau Grensemann Reinhardsbrunner Str.23, Gotha richten. Reisekosten können nicht erstattet werden. Es können nur Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden, die einen frankierten DIN-A4- Rückumschlag enthalten. Ausschreibungen Landkreis aktuell Er singt seinen eigenen Gesang Gotha. Die Konzertsaison der Thüringen Philharmonie Gotha neigt sich der Sommerpause entgegen. Im zehnten Konzert der sinfonischen A-Reihe, das am 18. Juni um 20 Uhr in der Gothaer Stadthalle stattfindet, widmet sich das Orchester Werken von Anton Bruckner und Robert Schumann. Unter der Leitung von Chefdirigent Michel Tilkin erklingt Bruckners populäre Sinfonie Nr. 4 Es-Dur aus dem Jahr 1881, die auch den Beinamen die Romantische trägt. Als Solistin des Abends ist die junge Belgierin Judith Ermert mit Schumanns einzigem Cellokonzert a-moll op. 129 zu erleben. Mit einer unverwechselbaren und einfühlsamen Tonsprache aus dem 20. Jahrhundert beginnt der Konzertabend, der von den Streichern und einer Glocke nach Arvo Pärts Cantus in Memoriam Benjamin Britten gestaltet wird. Karten für die Konzerte der Thüringen Philharmonie Gotha sind erhältlich in der Tourist- Information in Gotha (Tel.: ), online unter sowie an der Abendkasse. Das erste A-Konzert der neuen Spielzeit ist dann am 3. September 2015 zu hören Landkreis aktuell

6 Seite 6 Nichtamtlicher Teil vom 11. Juni 2015 Ausschreibungen Gotha. Noch bis zum 19. Juni gastiert im Kundencenter der Kreissparkasse Gotha das Mini-Mathematikum, eine mathematische Mitmach- und Erlebnisausstellung. Den transportablen Ableger des Mathematikums der Universität Gießen hat die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha nun schon zum zweiten Mal nach Gotha geholt. 20 Stationen auf 100 m² machen Grundthemen der Mathematik wie Zahlen, Formen und Muster erlebbar. Am Knobeltisch können Kinder beispielsweise versuchen, aus zwei Teilen einen Würfel zusammenzubauen oder bunt gefärbte Quadrate richtig anzuordnen. Sie können Formen fühlen, sich im Spiegelhäuschen unendlich oft von allen Seiten sehen oder erstaunt feststellen, dass ein direkter Weg nicht immer der schnellste ist. Familien können das Mini-Mathematikum im Ausstellungszeitraum immer nachmittags besuchen (Mo, Mi Fr Uhr, Di, Do Uhr), bei mehr als zehn Teilnehmern wird um telefonische Voranmeldung unter gebeten. Die Rehionalstiftung bittet zudem um Verständnis dafür, dass die Ausstellung bis Uhr angemeldeten Kindergärten aus dem Landkreis vorbehalten Nachruf Mit tiefer Betroffenheit erhielten wir die Nachricht, dass unsere ehemalige Mitarbeiterin Frau Rosemarie Lämmchen verstorben ist. Frau Lämmchen hat sich während ihrer langjährigen Tätigkeit als Mitarbeiterin im samt Gotha durch Kompetenz, Zuverlässigkeit und stete Hilfsbereitschaft ausgezeichnet. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen. samt Gotha Belegschaft Personalrat Mathematik zum Anfassen ist. Der Besuch des Mini-Mathematikums ist kostenfrei. Weitere Infos: BSE-Testpflicht wurde aufgehoben Gesundheitsbildung Ansprechpartnerin: Heike Strumpf ( ) Sommerferienkurs Fit mit der VHS Lernen Sie 8 verschiedene Kursangebote kennen ab , Di, 18:30 20:00 Uhr Anmeldeschluss: Köstlichkeiten mit Wildkräutern Vom Apfel-Löwenzahn-Smoothie bis Zitronen- Bärenklau-Kuchen am , Sa, 09:00 20:15 Uhr Wir bitten um schriftliche Anmeldung! Sprachen Ansprechpartnerin: Heike Strumpf ( ) Last-Minute-Kurs: Spanisch für den Urlaub (1 Wochenende) 03./ , Fr, 18:00 21:15 Uhr und Sa, 09:00 14:15 Uhr Informationen/Anmeldungen: unter Telefon: und auf unserer Webseite: Der Landkreis Gotha gra tu liert nachträglich zur Diamantenen Hochzeit Rosemarie und Richard Wittig aus Wangenheim am 4. Juni 2015 Inge und Klaus Ortlepp aus Drei Gleichen, OT Wandersleben am 4. Juni 2015 zum 101. Geburtstag Wally Wettig aus Tüttleben am 31. Mai 2015 Gerda Kruse aus Ohrdruf am 9. Juni 2015 Wir wünschen den Jubilaren viel Ge sundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen. Konrad Gießmann Landkreis. Für in Deutschland als gesund anerkannt geschlachtete Rinder entfällt künftig die Testpflicht auf die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE). Mit Artikel 2 der Verordnung vom wurde die Untersuchungspflicht für aus Deutschland stammende und in einer Normalschlachtung geschlachtete Rinder aufgehoben. Für notgeschlachtete Rinder und über 48 Monate alte Rinder, die im Rahmen der Schlachttieruntersuchung Auffälligkeiten zeigten, besteht weiterhin Untersuchungspflicht. Die Entscheidung darüber fällt bei der Schlachttieruntersuchung der amtliche Tierarzt. Die Untersuchungen sind aus Sicht des Verbraucherschutzes und aus tierseuchenfachlichen Gründen nicht mehr erforderlich. Das haben die gemeinsame Risikobewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) sowie ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ergeben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha weist darauf hin, dass die übrigen Bekämpfungsmaßnahmen wie die Entfernung und unschädliche Beseitigung der spezifizierten Risikomaterialien, die Einhaltung der Verfütterungsverbote, die BSE-Untersuchung von verendeten sowie aus besonderem Anlass geschlachteten Rindern über 48 Monate und die Untersuchung von BSE-Verdachtsfällen beibehalten würden.

7 Nichtamtlicher Teil vom 11. Juni 2015 Botschafter gesucht Digitale Privatheit und Öffentlichkeit Seite 7 Landkreis. Der Landkreis Gotha ernennt im Jahr 2015 einen Botschafter/eine Botschafterin des Landkreises Gotha für die Jahre 2016/2017. Grundsätzlich kann jede Einzelperson oder juristische Person für die Auszeichnung vorgeschlagen werden. Die vorgeschlagenen Einzelpersonen oder juristischen Personen müssen im Landkreis Gotha wohnhaft sein bzw. ihren Sitz haben und sich durch ein überdurchschnittliches Engagement für die Stärkung des Gemeinwohls und die Entwicklung in der Region auszeichnen, so z. B. im beruflichen Alltag, in der ehrenamtlichen Arbeit, in der Förderung besonderer Zielgruppen u. ä. Das bisherige Wirken sollte in der Region und über die Landesgrenze hinaus bereits bekannt sein, da der künftige Botschafter/die Botschafterin den Landkreis Gotha regional und überregional vertreten, bekanntmachen und repräsentieren wird. Der Botschafter/die Botschafterin des Landkreises Gotha erhält die Auszeichnung im Rahmen der diesjährigen Ehrenamtsgala Ehre, wem Ehre gebührt aus den Händen des es und des Vorsitzenden des Kreistages Gotha. Dazu gehören eine Berufungsurkunde, Anstecknadel, ein Ehrengeschenk in Form einer Skulptur und Visitenkarten. Innerhalb der zwei Kalenderjahre nimmt der Botschafter/die Botschafterin des Landkreises Gotha an besonderen Höhepunkten des regionalen und überregionalen gesellschaftlichen Lebens teil, so u. a. bei Einladungen des es und der Beigeordneten auf Bundes- und Landesebene, bei Festveranstaltungen des Landkreises und bei weiteren Terminen, die entsprechend der jeweiligen Bedürfnisse abzustimmen sind. Vorschläge mit biographischen Daten und einer ausführlichen Begründung können von Einzelpersonen, Personengruppen und kommunalen Körperschaften eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 25. August Die Vorschläge sind zu richten an das samt Gotha, Büro, Stichwort: Botschafter des Landkreises Gotha, 18.- März- Str. 50, Gotha. Die Entscheidung über die Ernennung des Botschafters/der Botschafterin des Landkreises Gotha 2016/2017 erfolgt durch eine Jury. Wandersleben. Im Rahmenprogramm der internationalen wissenschaftlichen Tagung Gesammelt und ans Licht gestellt, die noch bis zum 14. Juni in der Menantes-Literaturgedenkstätte stattfindet, wird am 12. Juni ab Uhr zu dieser Podiumsdiskussion zum Stand des Datenschutzes in unserer Zeit eingeladen. Der Menantes-Förderverein Wandersleben veranstaltet diese Runde in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer- Stiftung Thüringen. Diskussionspartner sind Dr. Tobias Matzner (Internationales Zentrum für Ethik in der Wissenschaft an der Uni Tübingen), Dr. Lutz Hasse (Datenschutzbeauftragter des Freistaates Thüringen) und Frank Röhrer (Landesfilmdienst Thüringen). Gesammelt und ans Licht gestellt unter diesem Motto treffen sich vom Juni in der Menantes-Literaturgedenkstätte Fachleute aus fünf Nationen zu einer wissenschaftlichen Tagung, um über Anthologien aus der Zeit um 1700 neueste Erkenntnisse auszutauschen. Dieses historische Thema gilt es in die Gegenwart zu übersetzen. Wie viel Privatsphäre und Datenschutz sind nötig? Was machen wir (oder andere) mit Datenspuren? Welche Verantwortlichkeiten und Veränderungen bringt die Durchdringung aller Lebensbereiche durch das Internet mit sich? Was wird privat, was wird öffentlich sein? Gibt es ein Recht auf Vergessen? Interessenten sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Ehrenamtlicher Jagdbeirat berufen Landkreis. Neu besetzt wurde jüngst der Jagdbeirat, der in den nächsten fünf Jahren die Arbeit der unteren Jagdbehörde unterstützt. Dem ehrenamtlichen Gremium gehören Nico Scheringer, Jörg Rathemacher, Marcus Kalenborn, Dr. Gerhard Struck, Achim Schneider, Heinz Bley, Steffen Bessing, Ronald Bellstedt und Dr. Sylvia Gerhardt an. Vorsitzender ist Marius Kossow. Berufen wurden ebenfalls die Vertreter Dirk Jacob, Nico Hunger, Dirk Dubetz, Martin Siegmann, Kurt Dunkel und Tino Sauer sowie (nicht im Bild) Volker Schneemann und Martin Siegmann. Landkreis aktuell gez. Konrad Gießmann Gotha, Ausschreibung zur Vergabe des Kulturpreises Landkreis. Der Landkreis Gotha vergibt im Jahr 2015 einen Kulturpreis für hervorragende kulturelle Leistungen. Die zu würdigenden Leistungen bzw. vorgeschlagene(n) Person(en) müssen ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Gotha sowie einen kulturellen Bezug zum Landkreis Gotha haben. Dieser Preis dient dazu, das kulturelle und künstlerische Engagement von Einzelpersonen, Vereinen, kulturellen Initiativen oder kommunalen Körperschaften zu würdigen. Der Preis wird insbesondere für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Regionalgeschichte, der Volkskunde, der bildenden Kunst, der Musik, der Literaturoder benachbarter künstlerischer, wissenschaftlicher oder kunsthandwerklicher Bereiche verliehen. Der Kulturpreis des Landkreises Gotha ist mit einer Summe in Höhe von 1.500,00 Euro dotiert und wird am Ende des Jahres in feierlicher Form übergeben. Vorschläge mit biographischen Daten und einer ausführlichen Begründung können von Einzelpersonen, Personengruppen und kommunalen Körperschaften eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 15. September Die Vorschläge sind zu richten an das samt Gotha, Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur, 18.-März- Straße 50, Gotha. Die Entscheidung über die Vergabe des Kulturpreises erfolgt durch eine Jury. gez. Konrad Gießmann Gotha,

8 Seite 8 Nichtamtlicher Teil vom 11. Juni 2015 Drei Jugendwehren qualifizieren sich zu Kreismeistern Landkreis aktuell Nesse-Apfelstädt. So sehen Sieger aus: Beim Kreisausscheid der Jugendfeuerwehren in Neudietendorf, der Ende Mai stattfand, wetteiferten nicht weniger als 28 Teams um den Titel der Kreismeister in mehreren Kategorien. In der Gruppenstaffette galt es, eine Löschleitung aufzubauen, dabei Hindernisse zu überwinden und Geschick beim Leinenzielwurf, an der Kübelspritze sowie Wissen über Geräte und Ausstattung unter Beweis zu stellen. In der Altersklasse der Sechs- bis Zehnjährigen landete das Team Bufleben/Warza auf dem ersten Platz und konnte den begehrten Pokal mit nach Hause nehmen. Die Neudietendorfer Jugendlichen nutzten ihren Heimvorteil; ihr Team 1 holte die Bestwertung in der Altersklasse. Darüber hinaus konnte die Jugendwehr noch einen Zuschuss über Euro von der Kreissparkasse Gotha entgegennehmen, der für die Fahrt nach Montabaur zum Wettstreit der Jugendfeuerwehren auf Bundesebene verwendet wird. Ein dritter erster Platz ging in der internationalen Wertung des CTIF-Wettbewerbs an das Team aus Langenhain. Glückwunsch allen Nachwuchstalenten! Förderung für das Ehrenamt im Verein Gotha. Noch ist der Landeshaushalt nicht in Kraft, doch zur Unterstützung und Auszeichnung von ehrenamtlich Tätigen rechnet der Landkreis Gotha auch im Jahr 2015 wieder mit Fördermitteln des Freistaats. Die bislang von der Thüringer Ehrenamtsstiftung ausgereichten Beträge kamen Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften sowie Initiativen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zugute. Diese wiederum konnten mit den Zuwendungen neue Mitstreiter für unentgeltliches Engagement gewinnen, deren Aus- und Weiterbildung ermöglichen oder Modellprojekte initiieren. Andererseits waren auch Auszeichnungsveranstaltungen für verdiente Mitbürger sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit hiermit finanzierbar. Bedingung dafür war natürlich der regionale Bezug des Ehrenamts zum Landkreis Gotha. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass diese Unterstützung auch in diesem Jahr wieder gewährt wird. Deshalb nimmt das samt Gotha bis 31. August 2015 Anträge für die Förderung des Ehrenamts entgegen. Vereine, die in Dachverbänden wie dem Kreissportbund oder dem Kreisfeuerwehrverband organisiert sind, können ihre Fördergesuche direkt an selbige richten. Vereine und Initiativen, die nicht auf eine Dachorganisation zurückgreifen können, sollten die Unterstützung im samt Gotha, Steuerungsunterstützung/ Büro des es, 18.-März-Straße 50, beantragen. Für Fragen steht dort Frau Daniel unter der Telefonnummer oder per unter blr@kreis-gth.de zur Verfügung. Fortsetzung von Seite 1 In den nächsten Tagen erscheint die Broschüre zudem in digitaler Form, die für Tablets optimiert wurde. Hier werden dem Betrachter zusätzliche Fotos angeboten. Damit ist die digitale Version auch für all jene interessant, die das gedruckte Heft schon kennen, so Agenturchef Wolfgang Klaus, der mit dieser digitalen Form der Darstellung neue Wege geht. Gedruckt wurde das Heft vom Druckmedienzentrum Gotha, erhältlich ist es im samt sowie beim Tourismusverband Thüringer Wald/Gothaer Land e. V.

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