Magdeburg. 6. Fachtagung SBV. für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Menschen i.s.d. SGB IX

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1 6. Fachtagung SBV für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Menschen i.s.d. SGB IX und ihre KollegInnen aus Betriebs-, Personalrat und MAV Veranstalter: Magdeburg ver di-forum Nord g in Niedersachsen e.v.

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, das Bundeskabinett hat mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 zwei behindertenpolitische Vorhaben beschlossen. Beide sollen die Inklusion in Deutschland voranbringen. Insgesamt sieht das BTHG laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) drei Reformstufen vor, die ab dem 1. Januar 2017 über vier Jahre verteilt in Kraft treten. Einer der Schwerpunkte des Bundesteilhabegesetzes, der bereits in 2017 in Kraft treten wird, ist die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts. Für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) von besonderem Interesse ist die beabsichtigte Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der SBV. Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, verspricht: Wir wollen mehr möglich machen, weniger behindern. Mit unserem Gesetz soll es niemandem schlechter gehen, aber den meisten besser. Ob das BTHG zusammen mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 und auch dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz tatsächlich die dringend erforderlichen Verbesserungen bringen werden, diskutieren wir mit Prof. Düwell. Darüber hinaus befassen wir uns mit erforderlichen Themen für die praktische Arbeit der SBV, wie z.b. dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), der Gefährdungsbeurteilung, dem Rentenrecht und dem Datenschutz. Ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht darf bei unserer nunmehr schon 6. Fachtagung natürlich auch nicht fehlen. Wir freuen uns auf eine interessante Fachtagung, spannende Redebeiträge und vor allem angeregte Diskussionen. Neben den Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sind selbstverständlich auch die Kolleginnen und Kollegen aus den Betriebs- und Personalratsgremien sowie den Mitarbeitervertretungen herzlich Willkommen. Eure / Ihre Teams vom ver.di Forum Nord und dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen Es ist 5 vor 12! Flashmob zum BTHG 2016

3 Am und wird ein Rechtsanwalt die Veranstaltung begleiten. Montag, Zudem wird ein Physio-Team für Bewegung sorgen. bis 9.30 Uhr Anreise Uhr Eröffnung und Begrüßung Sabine Kaiser, Kai Schumacher ver.di-forum Nord, Susanne Müller Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.v. Moderation: Rainer Lüthje Uhr Die digitalisierte Arbeitswelt Chance oder Risiko Karl-Heinz Brandl Bereichsleiter Innovation und Gute Arbeit, ver.di Bundesverwaltung Uhr Mittagessen Uhr Sensibilisierung für nicht sichtbare Behinderungen Dr. Thomas Hartwig Leitender Arzt Landesamt für soziale Dienste S.H., Arzt für Chirurgie und Sozialmedizin Uhr Kaffeepause / Networking Uhr Aktuelle rechtliche und politische Entwicklungen im SGB IX Prof. Franz Josef Düwell Vorsitzender Richter am BAG, a.d Uhr Ende des 1. Veranstaltungstages Danach gemeinsames Abendessen für die Teilnehmenden, die mit Übernachtung gebucht haben. Dienstag, Workshops Jeder Teilnehmende hat die Möglichkeit, an 2 Workshops teilzunehmen! Uhr Workshop 1 1. Durchgang (inkl. Kaffeepause) Aktuelle Rechtsprechung für die SBV Dr. Babette Tondorf Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Workshop 2 Datenschutz und SBV Torsten Hasse Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Workshop 3 Workshop 4 Workshop 5 Workshop 6 Workshop 7 Workshop 8 Die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis Prof. Dr. Heinrich Geißler BFG Beratung und Forschung Geißler Die SBV im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Prof. Franz Josef Düwell Vorsitzender Richter am BAG, a.d. Rechtliche Probleme bei Langzeiterkrankten Dr. Ulrich Jancke Direktor des Arbeitsgerichts Flensburg Die Ausbildung von Schwerbehinderten Menschen Alfons Adam Gesamtvertrauensperson für schwerbehinderte Menschen (GSBV), Daimler AG Möglichkeiten des Integrationsamtes und anderer Reha-Träger Birgit Dittmar, Michael Rentsch Integrationsamt LVwA Sachsen-Anhalt Teil- und Erwerbsminderungsrente Petra Demuth Rentenberaterin, u.di Unterstützungs- u. Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.v.

4 12.00 Uhr Mittagessen Uhr Workshops 2. Durchgang Themen wie vormittags (inkl. Kaffeepause) Uhr Berichte aus den Workshops Uhr Ende des 2. Veranstaltungstages Danach gemeinsames Abendessen für die Teilnehmenden, die mit Übernachtung gebucht haben. Mittwoch, Uhr Aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht Christine Osterland Richterin am Sozialgericht Hannover Uhr Kaffeepause / Networking Die Zusammenarbeit zwischen der SBV und der Bundesagentur für Arbeit (BA) Johannes Pfeiffer Geschäftsführer Rehabilitation und Prävention, Bundesagentur für Arbeit Nürnberg Ende der Veranstaltung mit Zusammenfassung und Auswertung Abschließendes Mittagessen Änderungen im Programm vorbehalten Aktuelle Version des Programms unter: Tagungsorganisation Termin Ort: Maritim Hotel Magdeburg, Otto-von-Guericke-str. 87, Magdeburg, Tel: Tagungszeiten 1. Tag: Uhr 2. Tag: Uhr 3. Tag: Uhr Kosten: Tagungsgebühr (siehe Hinweise auf der Rückseite) 650,00 zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung 397,00 bzw. der Tagungspauschale (ohne Übernachtung/Abendessen) 169,00 bei Anreise am Vorabend: (inkl. Abendessen) zzgl. 114,00 Parkgebühren in der hoteleigenen Tiefgarage: 15,00 / Tag

5 Anmeldeschluss: oder auf Anfrage Verbindliche Anmeldung zur 6. Fachtagung SBV für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Menschen i.s.d. SGB IX und ihre KollegInnen aus BR, PR und MAV bitte vollständig und deutlich ausgefüllt an: ver.di-forum Nord ggmbh, Dänische Str. 3 9, Kiel FAX: 0431 / Magdeburg (2017/139) Name, Vorname: Privatanschrift: Beschäftigt bei: Telefon: Fax: Übernachtung: ja nein Anreise am Vortag gewünscht ja Barrierefreie Unterkunft ja Anmeldung Workshops: 1. Workshop, 9.00 Uhr, Nr.: 2. Workshop, Uhr, Nr.: Auf der SBV/PR/BR/MAV-Sitzung am wurde der ordnungsgemäße Beschluss gefasst und dem Arbeitgeber unter Hinweis der Kostenübernahme mitgeteilt. Ort / Datum Unterschrift

6 Tagungsgebühr Die Tagungsgebühr von 650,00 beinhaltet die Kosten für Arbeitsmaterial, Tagungsleitung, -durchführung, Referentenhonorare und Tagungsorganisation. Die Tagungsgebühr werden wir Ihrem Arbeitgeber gegen eine Abtretungserklärung in Rechnung stellen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bzw. der Tagungspauschale werden direkt per Rechnung von dem Tagungshotel abgerechnet. Bitte die mit der Einladungsbestätigung übersandte Kostenübernahmeerklärung für das Tagungshotel zur Tagung mitbringen. Teilnahmebedingungen Es gelten unsere Teilnahmebedingungen: Freistellung Auf dieser Fachtagung werden Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen, der Betriebsräte, der Personalräte und der MAV-Mitglieder grundsätzlich erforderlich sind. Für die Teilnahme an dieser Tagung besteht gem. 93, 96 Abs. 4, 8 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG; 37 Abs. 1 MBG, 39 Abs. 1 PersVG M-V, 46 Abs. 6 BPersVG sowie den entspr. Vorschriften der Landes-PersVG; 19 Abs. 3 i.v.m. 30 MVG, 16 Abs. 1 i.v.m. 17 MVO oder vergleichbarer Vorschriften ein Anspruch auf Freistellung, Gehaltsfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Voraussetzung für die Teilnahme ist der ordnungsgemäße Beschluss der gesetzlichen Interessenvertretung. Dem Arbeitgeber sind die teilnehmenden Mitglieder und die zeitliche Lage rechtzeitig bekannt zu geben. Titelfoto: spuno - Fotolia; Gestaltung: artwork-hl.de ver di-forum Nord ver.di-forum Nord ggmbh Geschäftsführer Thies Bielenberg Dänische Str. 3 9, Kiel Aus der Praxis für die Praxis Seminare mit Beratung und Konzept Hauke Schmalfuß, Seminarorganisation Tel.: / hauke.schmalfuss@verdi-forum.de

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