Frage: Was muss ich machen, wenn ich Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalte und eine Ermäßigung bekommen möchte?

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1 Information zur Ermäßigung des Kindertagesstättenentgelts 1 Herausgegeben von der Hansestadt Lübeck, Bereich: Soziale Sicherung, Team Kita-Entgeltermäßigung Gebäude: Kronsforder Allee 2-6, Lübeck Tel. (0451) Frau Schweim Buchstabenbereich A D Frau Schulz Buchstabenbereich E - H Frau Haase Buchstabenbereich I L Herr Behm Buchstabenbereich M Schm / Teamleitung Frau Thede Buchstabenbereich Schn Z Frau Mess, Fachbereich Kultur, Geschwisterermäßigung, Schildstr. 12 Fax (0451) soziale-sicherung@luebeck.de Stand: Oktober 2011 Fragen und Antworten zu den geltenden Regelungen zur Ermäßigung des Kindertagesstättenentgelts bzw. des Kostenbeitrages und Erläuterungen zum Antrag nach 90 KJHG Frage: Welche Ermäßigungsmöglichkeiten gibt es für das Kindertagesstättenentgelt bzw. den Kostenbeitrag Eine Ermäßigung des Entgelts/Kostenbeitrags kann Ihnen nach zwei Verfahren gewährt werden: durch die Geschwisterermäßigung nach 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Frage: Was muss ich machen, wenn ich Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalte und eine Ermäßigung bekommen möchte? Sie müssen auf jeden Fall einen Antrag nach 90 SGB VIII stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Antwort zu der Frage: Was muss ich machen, damit ich eine Ermäßigung nach 90 SGB VIII bekomme? Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlen Sie dann lediglich den Mindestbetrag von 8 EUR pro Monat für die Betreuung. Eine Geschwisterermäßigung gibt es in diesem Fall nicht. H:\Schreiben\Antrag\INFOANTR.doc Telefonzentrale: (0451) Unsere Servicezeiten: Dienstag: Uhr bis Uhr Donnerstag: Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung Internet: Konten der Stadtkasse: Deutsche Bank BLZ Kto HSH Nordbank BLZ Kto Postbank Hbg. BLZ Kto Sparkasse z. L. BLZ Kto Volksbank BLZ Kto Scheck: nur an Stadtkasse Lübeck, Lübeck Busanbindung: Buslinien und Haltestellen: Verwaltungszentrum Mühlentor Linie 2, 7, 16, 32 Bitte benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.

2 - 2 - Frage: Was muss ich machen, damit ich die Geschwisterermäßigung in Anspruch nehmen kann und wie hoch ist die Ermäßigung? Da die Voraussetzungen zur Gewährung der Geschwisterermäßigung beim Träger der Einrichtung geprüft und von diesem zugesagt werden, müssen Sie auch dort die erforderlichen Angaben zu Geschwisterkindern, die in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegeverhältnissen in der Hansestadt Lübeck nach dem Kindertagesstättengesetz betreut werden, machen. Genauere Informationen erhalten Sie beim Träger direkt. Dem Träger werden dann die durch die Geschwisterermäßigung entstandenen Einnahmeausfälle von der Hansestadt Lübeck erstattet, wenn dieser einen entsprechen Vertrag mit der Stadt abgeschlossen hat. Für das jüngste Kind muss der volle Betrag gezahlt werden. Das nächstältere Kind erhält eine Ermäßigung von 30 %, das dann nächstältere Kind eine Ermäßigung von 60 % und jedes weitere Kind ist bis auf den Mindestbeitrag frei. Frage: Was muss ich machen, damit ich eine Ermäßigung nach 90 SGB VIII bekomme? Um eine Ermäßigung nach 90 SGB VIII zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Antragsformulare erhalten Sie evtl. beim Träger der Einrichtung, auf jeden Fall aber bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Team Kita-Entgeltermäßigung, Kronsforder Allee 2-6 (Servicezeiten s. Seite 1 unten). Der Antrag kann auch direkt im Bereich Soziale Sicherung abgegeben werden, oder Sie senden ihn per Post an die Adresse: Hansestadt Lübeck Bereich Soziale Sicherung Kita-Entgeltermäßigung Postfach Lübeck Wenn der vollständige Antrag vorliegt, wird geprüft, in welcher Höhe es Ihnen zuzumuten ist, das Entgelt bzw. den Kostenbeitrag für die Kindertagesbetreuung zu tragen. Bei dieser Prüfung wird von dem ggf. bereits durch die Geschwisterermäßigung ermäßigten Betrag ausgegangen. Sollte die Prüfung ergeben, dass es zu einer Ermäßigung kommt, wird Ihnen der Ermäßigungsbetrag direkt oder im Rahmen einer Abtretungserklärung an den Träger überwiesen. Bei vorliegender Abtretungserklärung zahlen Sie monatlich also nur den ermäßigten Betrag direkt an den Träger. Bei Folgeanträgen müssen nur die Änderungen und das Einkommen neu nachgewiesen werden. Die übrigen Unterlagen verbleiben in Form von Kopien in den entsprechenden Akten beim Bereich Soziale Sicherung / Team KiTa-Entgeltermäßigung.

3 - 3 - Frage: Wie hoch ist die Ermäßigung nach 90 SGB VIII? Um Ihnen einen ersten Überblick zu ermöglichen, können Sie einen Beispiel- und Berechnungsbogen erhalten. Darin sind vier Musterberechnungen enthalten, anhand derer Sie einen ersten Überblick erhalten. Da die Berechnung der Ermäßigung aber im Einzelfall erfolgt und deshalb auch sehr unterschiedlich sein kann, kann die Ermäßigung auch von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ausfallen. Es ist deshalb nicht möglich, pauschale Aussagen zu machen. Frage: Kann ich die Ermäßigung trotzdem selbst berechnen? Ja, aber es ist schwierig! Anhand der Beispiele können Sie auf dem Beispiel- und Berechnungsbogen in der letzten Spalte für sich überschlägig ermitteln, ob und in welchem Umfang Ihnen eine Ermäßigung gewährt werden kann. Dazu müssen Sie aber die nachfolgenden Erläuterungen beachten, die auch für den eigentlichen Antrag nach 90 SGB VIII gelten. Zu Ziffer Erläuterung Nachweis durch Kopien: 1. sämtliche Einkünfte der Familienmitglieder, die im Haushalt leben in Geldeswert (Monatsbeträge) 1.1 durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld abzüglich Steuern u. Sozialabgaben = Nettoeinkommen 1.3 das von der Wohngeldstelle mtl. bewilligte Wohngeld 1.4 Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld Das monatliche. Einkommen wird errechnet: wöchentlicher Betrag x 52 Wochen : 12 Monate 1.5 der tägl. Krankenkassenbetrag wird x 30 Tage gerechnet 1.6 alle ausgezahlten Renten vom Rententräger im Monat Verdienstbescheinigung d. Arbeitgebers nach Vordruck oder Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate 1.2 tatsächliches monatliches Kindergeld. Kontoauszug o. Kindergeldbescheid Wohngeldbescheid Bescheid der Agentur für Arbeit Bescheid der Krankenkasse Rentenbescheid, Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste oder Kontoauszug 1.7 nachgewiesener Gewinn zzgl. Abschreibungen neueste Gewinn- und Verlustrechnung oder Bescheinigung v. Steuerberater 1.8 Unterhalt, der monatlich vom Vater, der Mutter oder der Unterhaltsvorschußkasse gezahlt wird 1.9 Ausbildungsvergütung wird nur angerechnet, wenn sie niedriger ist als der derzeit gültige Familienzuschlag (siehe Ziffer 4.2); Monatsbetrag Urteil oder Bewilligung der Unterhaltsvorschußkasse oder Kontoauszug Nettoverdienstbescheinigung

4 Zu Ziffer Erläuterung Nachweis durch Kopien: 1.10 Ausbildungsförderung nach BAföG / SGB III BAföG-Bescheid / BAB-Bescheid 1.11 Mieteinnahmen werden nur angerechnet, wenn sie Vordruck plus Mietverträge tatsächlich höher sind als die Eigenheimkosten; Monatsbetrag 1.12 Nebenverdienste jeglicher Art, Monatsbetrag entsprechende Nachweise 1.13 Tatsächlicher monatlicher Kinderzuschlag Kontoauszug oder Bescheid die anrechenbaren Belastungen richten sich nach 82 und der DVO zu 82 SGB XII 2.1 werden monatlich pauschal mit EUR 5,20 veranschlagt, Mehraufwand muss belegt werden 2.2 Monatskarte f. berufstätige Erwachsene des ÖPNV; Kfz-Kosten werden nur anerkannt, wenn die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder unter unzumutbaren Bedingungen erreicht werden kann 2.3 hier werden nur Versicherungen anerkannt, die die Risiken des Lebens abdecken, z. B.: Hausrat-, Haftpflicht-, Unfallversicherung; Monatsbeträge 2.4 Gewerkschaften, Berufsgenossenschaften; Monatsbeträge entsprechende Nachweise jeweils geltender Tarif Nachweis für Kfz-Kosten durch Bescheinigung des Arbeitgebers Versicherungspolicen oder Rechnungen Kontoauszug oder entsprechende Nachweise 3 Familiennettoeinkommen abzüglich Absetzungsbeträge laut Ziffer 2 4 Einkommensgrenze gem. 85 Abs. 2 SGB XII 4.1 Kaltmiete (zzgl. Nebenkosten, aber ohne Heizung, Strom und Gas) oder Eigenheimbelastungen (nur Zinsen und Nebenkosten); Monatsbeträge. In beiden Fällen werden die Kosten jedoch nur bis zur Höchstgrenze nach dem WoGG (Wohngeldgesetz) angerechnet. Diese Grenzen sind (Stand Januar 2009): Personen EUR Personen EUR 1 358, , , , ,00 weitere je 83, richtet sich nach 87 Abs. 1 SGB XII; dazu gehören u. a. Ratenkredite (z.b. für Möbel, Hausrat, Umzug); Monatsbeträge 4.3 Unterhaltsverpflichtungen für Kinder außerhalb des Haushalts; Monatsbeträge 4.4 ändert sich jährlich 4.5 Familienzuschlag wird für jede zusätzliche Person im Haushalt berechnet; ändert sich jährlich Mietvertrag oder Vordruck für Belastungen bei Eigenheim mit entsprechenden Belegen. durch entsprechende Nachweise (z.b. Darlehensverträge) Urteil oder Kontoauszug

5 - 5-5 Das bereinigte Nettoeinkommen (Summe 3) wird mit der Einkommensgrenze (Summe 4) verglichen. Vom Überschuss werden 80% als zumutbarer Kostenbeitrag für die Eltern veranschlagt, maximal jedoch das Höchstentgelt ggf. abzüglich Geschwisterermäßigung. Bei negativem Betrag wird ein Mindestentgelt von EUR 8,00 veranschlagt. Frage: Wo bekomme ich weitere Informationen? Bei weiteren Fragen können Sie sich an uns, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Soziale Sicherung, Team Kita-Entgeltermäßigung, der Hansestadt Lübeck, wenden. Die Anschrift und weitere Angaben, wie Sie uns erreichen können, finden Sie auf der ersten Seite. Beachten Sie bitte unsere Servicezeiten auf der ersten Seite (unten), wenn Sie uns persönlich erreichen wollen. Mit freundlichen Grüßen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Soziale Sicherung, Team Kita-Entgeltermäßigung, der Hansestadt Lübeck

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