Güterbahnhöfe in Baden-Württemberg unverzichtbarer Teil unserer öffentlichen Verkehrsinfrastruktur

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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr Güterbahnhöfe in Baden-Württemberg unverzichtbarer Teil unserer öffentlichen Verkehrsinfrastruktur Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Güterbahnhöfe die Deutsche Bahn AG nach ihrer Kenntnis in Baden- Württemberg zu schließen beabsichtigt; 2. bei welchen Güterbahnhöfen in Baden-Württemberg die Deutsche Bahn AG ihres Wissens nach beabsichtigt, die Bedienung mit welchen konkreten Maßnahmen zur Ausdünnung des Leistungsangebots einzuschränken; 3. wie hoch das Güterverkehrsaufkommen an diesen unter den Ziffern 1 und 2 angesprochenen Bahnhöfen und Verladestationen seit 2010 war; 4. wie sie es bewertet, dass auch zahlreiche Güterbahnhöfe in den wirtschaftlichen Zentren des Landes, wie den Regionen Stuttgart, Mannheim und Ulm, geschlossen werden sollen; 5. von welchen konkreten Folgen für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt in Baden- Württemberg sie ausgeht, sollte es tatsächlich zu den geplanten Schließungen kommen; 6. mit wieviel zusätzlichem Lastkraftwagenverkehr sie rechnet, sollten die Schließungen wie geplant umgesetzt werden; 7. was sie zu tun beabsichtigt oder bereits unternommen hat, um die geplanten Schließungen der Güterbahnhöfe durch die Deutsche Bahn AG zu verhindern; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 8. was sie konkret zu tun beabsichtigt, um ihr selbst gesetztes Ziel zu erreichen, den Güterverkehr stärker auf Schiene und Wasserstraße [zu] verlagern (in: Koalitionsvertrag GRÜNE/CDU Baden-Württemberg gestalten: verlässlich, nachhaltig, innovativ; Seite 115); 9. wie ihr Einsatz für weitere Terminals des kombinierten Verkehrs im Landesgebiet und für innovative Verlademöglichkeiten (in: Koalitionsvertrag GRÜNE/ CDU Baden-Württemberg gestalten: verlässlich, nachhaltig, innovativ; Seite 115) konkret aussehen soll Stoch, Gall, Rivoir und Fraktion Begründung Die jetzt öffentlich gewordenen Planungen der Deutschen Bahn AG in Baden- Württemberg 26 Verladestellen für den Güterverkehr zu schließen und an weiteren neun Standorten die Bedienung einzuschränken sind ein massiver Eingriff in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur zu Lasten der Wirtschaft und der Verkehrs- und Umweltsituation im Land. Es ist mit negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu rechnen und mit gravierenden Auswirkungen für das ohnehin schon stark belastete, in den wirtschaftsstarken Zentren überbelastete, Straßennetz. Es muss deshalb das Ziel der Politik sein, diese Schließungen zu verhindern und konsequent daran festzuhalten, dass künftig mehr Güter von der Straße auf die Schiene kommen. Angesichts der akut drohenden Schließungen sind konkrete Antworten notwendiger denn je. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 16. Juni 2016 Nr /335 nimmt das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium und dem Umweltministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Güterbahnhöfe die Deutsche Bahn AG nach ihrer Kenntnis in Baden- Württemberg zu schließen beabsichtigt; 2. bei welchen Güterbahnhöfen in Baden-Württemberg die Deutsche Bahn AG ihres Wissens nach beabsichtigt, die Bedienung mit welchen konkreten Maßnahmen zur Ausdünnung des Leistungsangebots einzuschränken; Die Ziffern 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Aus dem Papier Zukunft Bahn@DB Cargo: Wirtschaftliche Optimierung Nahbereich geht hervor, dass bundesweit bei insgesamt 369 Güterverkehrsstellen (Gvst) Maßnahmen geplant sind. Diese reichen von einer Optimierung der Bedienzeit *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 2

3 und/oder -frequenz (101 Gvst) über eine Bedienung nur noch im Sonderdienst, d. h. bei positiver Ressourcenprüfung (53 Gvst), bis hin zur vollständigen Einstellung der Bedienung (215 Gvst). In Baden-Württemberg stellt sich die Situation nach derzeitigem Stand so dar, dass bei drei Güterverkehrsstellen eine Optimierung der Bedienzeit und/oder -frequenz, bei fünf Güterverkehrsstellen eine Bedienung nur noch im Sonderdienst sowie bei 26 Güterverkehrsstellen eine vollständige Einstellung der Bedienung vorgesehen ist. In Baden-Württemberg sind nach jetzigem Stand folgende Gvst betroffen: Einstellung der Bedienung Gvst Appenweier Gvst Aulendorf Baulogistik Gvst Buchen Sansenhecken Gvst Durmersheim Gvst Einsingen Gvst Esslingen (Neckar) Gvst Fellbach Gvst Gochsheim (Baden) Gvst Heidelberg Hbf Baulg Gvst Herbolzheim/Breisgau Gvst Immendingen Holzverladung Gvst Kirchheim (Neckar) Gvst Kressbronn Gvst Kressbronn Marschall Gvst Langenschemmern Gvst Menzingen (Baden) Gvst Mosbach-Neckarelz Gvst Mühlhausen bei Engen Raiffeis Gvst Münzesheim Gvst Ottenhöfen Gvst Rossberg Gvst Schorndorf Gvst Schwetzingen Gvst Süssen Gvst Tauberbischofsheim Nord Gvst Wertheim Mainhafen Änderung der Bedienzeit und/oder -frequenz Gvst Mannheim Industriehafen Gvst Mannheim-Rheinau Gvst Crailsheim Flügelau Bedienung nur noch im Sonderdienst Gvst Horb Gvst Karlsruhe-Neureut Gvst Konstanz 3

4 4 Gvst Philippsburg (Baden) Gvst Radolfzell Gvst Rottweil Seitens der DB Cargo AG wurde noch keine abschließende Entscheidung über die Einstellung der Bedienung bzw. der weiteren Maßnahmen getroffen. Die Landesregierung betrachtet die Rückzugspläne der DB Cargo AG aus der Fläche mit großer Sorge, da sie den Zielen der Stärkung der Schiene zuwider laufen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Einstellung der Bedienung von Gvst nicht automatisch mit der Schließung von Gvst gleichzusetzen ist. Die vorhandene Infrastruktur, welche hauptsächlich durch die DB Netz AG unterhalten wird, kann, soweit sie erhalten wird, von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) genutzt werden. Die von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen haben also die Möglichkeit, sich mit einem anderen EVU über die Bedienung zu einigen. Des Weiteren wurde nach vorliegenden Informationen seitens der DB Cargo AG noch keine endgültige Entscheidung getroffen. 3. wie hoch das Güterverkehrsaufkommen an diesen unter den Ziffern 1 und 2 angesprochenen Bahnhöfen und Verladestationen seit 2010 war; Es liegen der Landesregierung keine Informationen zur Höhe des Verkehrsaufkommens bei den einzelnen Güterverkehrsstellen vor. Aus vorliegenden Informationen geht jedoch hervor, dass das Durchschnittsaufkommen bei den 26 Güterverkehrsstellen in Baden-Württemberg, bei welchen eine Einstellung der Bedienung vorgesehen ist, in der Summe bei rund 125 Wagen/ Woche liegt. Das Durchschnittsaufkommen in Baden-Württemberg liegt bei rund Wagen/Woche. Es handelt sich somit um Güterverkehrsstellen mit einem aktuell geringen bzw. mit derzeit keinem Transportaufkommen. 4. wie sie es bewertet, dass auch zahlreiche Güterbahnhöfe in den wirtschaftlichen Zentren des Landes, wie den Regionen Stuttgart, Mannheim und Ulm, geschlossen werden sollen; 5. von welchen konkreten Folgen für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt in Baden- Württemberg sie ausgeht, sollte es tatsächlich zu den geplanten Schließungen kommen; 6. mit wieviel zusätzlichem Lastkraftwagenverkehr sie rechnet, sollten die Schließungen wie geplant umgesetzt werden; Die Ziffern 4, 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Bei den Planungen der DB Cargo AG handelt es sich um innerbetriebliche Entscheidungen, auf welche die Landesregierung formal keinen Einfluss hat. Dessen ungeachtet ist es das Ziel der Landesregierung, den Güterverkehr stärker auf Schiene und Wasserstraße zu verlagern und den Kombinierten Verkehr auszubauen, damit Güter effizient und umweltschonend transportiert werden können. Die Landesregierung rechnet zudem damit, dass sich die Transportmengen im Kombinierten Verkehr Straße/Schiene und Straße/Binnenschiff nach den vorliegenden Trendprognosen gegenüber dem Jahr 2004 bis 2025 in etwa verdoppeln werden. Die Planungen der DB Cargo AG stehen insofern in Widerspruch zu den Erwartungen und Zielen der Landesregierung. Zudem sind die Planungen der DB Cargo AG angesichts der zu erwartenden Zuwächse im Kombinierten Verkehr größtenteils nicht nachvollziehbar. Jedoch ist der Landesregierung noch keine abschließende Entscheidung der DB Cargo AG zum weiteren Vorgehen bekannt. Auch ist nicht absehbar, inwieweit einzelne Bedienleistungen, welche bis dato durch die DB Cargo AG erbracht wer-

5 den, zukünftig durch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) übernommen werden bzw. durch eine Verlagerung auf andere Güterverkehrsstellen kompensiert werden können. Insofern ist eine verbindliche Aussage über die konkreten Folgen für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt in Baden-Württemberg nicht möglich. Unabhängig hiervon geht die Landesregierung davon aus, dass die DB Netz AG als Betreiberin der Schieneninfrastruktur die Funktionsfähigkeit ihrer Güterverkehrsstellen in Baden-Württemberg sowie den Zugang bei Bedarf auch für andere EVU weiterhin diskriminierungsfrei sicherstellen wird. 7. was sie zu tun beabsichtigt oder bereits unternommen hat, um die geplanten Schließungen der Güterbahnhöfe durch die Deutsche Bahn AG zu verhindern; Die Schließung der Güterverkehrsstellen ist eine unternehmerische Entscheidung der DB Cargo AG und des DB-Konzerns, auf welche die Landesregierung formal keinen Einfluss hat. Die Landesregierung hat sich gleichwohl an die DB gewandt und um Überprüfung der Pläne gebeten. Verkehrsminister Hermann hat sich mehrfach öffentlich kritisch geäußert. Beim Anstich des Rastatter Tunnels am 25. Mai 2016 hat er in seiner Rede den Bundesminister für Verkehr und Digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt sowie den Vorstandsvorsitzenden der DB AG Dr. Rüdiger Grube darauf ebenfalls hingewiesen mit der Aussage, dass der Ausbau einer großen Güterverkehrstrasse (3. und 4. Gleis) im Rheintal und der gleichzeitige Rückzug aus der Fläche durch Schließung von dezentralen Verladestationen nicht zusammenpasse. Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Güterverkehrsstellen, bei denen ein Potenzial gegeben ist, auch weiterhin bedient werden. Allerdings sei hier angemerkt, dass auch die betroffenen Unternehmen in der Verantwortung stehen, zum einen Vorsorge für eine alternative Bedienung zu treffen und zum anderen durch die Nutzung des Verkehrsträgers Schiene für eine ausreichende Auslastung zu sorgen. 8. was sie konkret zu tun beabsichtigt, um ihr selbst gesetztes Ziel zu erreichen, den Güterverkehr stärker auf Schiene und Wasserstraße [zu] verlagern (in: Koalitionsvertrag GRÜNE/CDU Baden-Württemberg gestalten: verlässlich, nachhaltig, innovativ; Seite 115); Für die Verlagerung von Verkehren auf die Schiene und die Wasserstraße ist eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur erforderlich. Seit Jahren ist es politischer Konsens, für eine stärkere Verlagerung der Güter auf die Schiene zu sorgen. Die Landesregierung unterstützt auf Strecken der nichtbundeseigenen Eisenbahnen den Bau und die Erweiterung von Gleisanschlüssen. Für die Strecken der Deutschen Bahn AG verfügt der Bund über eine ähnliche Förderung. Im Bereich der Wasserstraßen unterstützt das Land die Verlängerung der Neckarschleusen für den Verkehr mit 135 Meter langen Schiffen durch die Bereitstellung von Planungspersonal beim Bund. Darüber hinaus fördert das Land einzelne Projekte in den Häfen, die zu einer weiteren Verlagerung von Güterverkehren auf die Wasserstraße und Schiene beitragen. Die Landesregierung setzt sich zudem auf politischem Wege für eine Stärkung der Binnenschifffahrt in Baden-Württemberg ein. Für die Stärkung des Kombinierten Verkehrs sowie von innovativen und nachhaltigen Verlademöglichkeiten sind jährlich 500 Tsd. Landesfördermittel im Haushalt des VM eingeplant. Das Land fördert damit Potenzialstudien für neue Standorte sowie kleinere Fördermaßnahmen mit maximal 1/3 der förderfähigen Ausgaben. Hieraus wurde in vergangenen Jahren beispielsweise die Potenzialstudie der Stadt Reutlingen sowie die Potenzialanalyse für einen möglichen Standort am nördlichen bzw. südlichen Oberrhein bewilligt. Neben dieser konzeptionellen Förderung befinden sich aktuell ein Förderprojekt im Landkreis Sigmaringen zum Güterumschlag auf die Schiene sowie weitere vier Förderprojekte zur (besseren) Verlagerung auf das Binnenschiff an den Standorten Heilbronn, Mannheim sowie Plochingen in der Umsetzung. 5

6 Vonseiten des Bundes gibt es zudem die Möglichkeit, als privatwirtschaftlicher Investor die Bundesförderung für Güterumschlagsanlagen von bis zu 80 % Fördersatz zu beantragen. Bei bundeseigenen Unternehmen werden entsprechende Projekte in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und später über die Bedarfsplanung Schiene nach Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert. Für alle KV-Terminals wurde vonseiten des Bundes ein Sammelprojekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Die Landesregierung unterstützt dabei insbesondere die Aufnahme eines neuen KV-Terminals in Lahr. Eine Konkretisierung durch den Bund ist bisher nicht erfolgt. Eine Berücksichtigung der vom Land angemeldeten KV-Terminals ist ebenfalls nicht erfolgt. Übergeordnetes Ziel des Landes ist es, dass die Verkehrspolitik auf europäischer und Bundesebene die Rahmenbedingungen im Güterverkehr so setzt, dass die Ziele zur Stärkung des Schienengüterverkehrs durch den Markt und die Verkehrsunternehmen erreicht werden, und dadurch zusätzliche Güterverladestellen marktinitiiert entstehen. Dies ist bislang noch nicht gelungen. 9. wie ihr Einsatz für weitere Terminals des kombinierten Verkehrs im Landesgebiet und für innovative Verlademöglichkeiten (in: Koalitionsvertrag GRÜNE/ CDU Baden-Württemberg gestalten: verlässlich, nachhaltig, innovativ; Seite 115) konkret aussehen soll. Für eine stärkere Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und das Binnenschiff wurde durch die Landesregierung im Jahr 2014 ein Gutachten mit potenziellen neuen KV-Standorten in Baden-Württemberg vorgestellt. Die Landesregierung unterstützt weiterhin neue Standorte mit der Förderung von Potenzialstudien sowie konkrete Umsetzungen mit einem Fördersatz von max. 1/3 der förderfähigen Ausgaben. Der Neubau von Güterumschlagsanlagen ist ein langjähriger und marktsensibler Prozess. Bereits leichte Transportverlagerungen von der Schiene auf den Lkw können Potenziale und die Wirtschaftlichkeit einer Güterumschlagsanlage gefährden. Insbesondere durch die aktuell niedrigen Kraftstoffpreise und allgemeinen Transportvorteile des Lkw gegenüber ansteigenden Preiskomponenten auf der Schiene ist die Marktnachfrage schwankend. Daher setzt sich die Landesregierung neben der Förderung für Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger ein, die zu einer stabilen Verlagerung von Transporten auf die Schiene führen. Hermann Minister für Verkehr 6

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