AKB Portfoliofonds (EUR)

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1 AKB Portfoliofonds (EUR) Halbjahresbericht per 31. Mai 2015

2 Inhaltsverzeichnis Vermögensrechnung 3 Erfolgsrechnung 4 Weitere Angaben 5 Inventar 6 Derivate gemäss Commitment-Ansatz I 11 Übersicht der Kennzahlen 12 Performanceübersicht 13 Ausgeliehene Effekten 14 Organisation 15 Grundsätze für die Bewertung sowie die Berechnung des Nettoinventarwerts 16 Andere gesetzliche Publikationen 18 AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 2

3 Vermögensrechnung in EUR Bankguthaben auf Sicht Effekten Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen und sonstige Forderungswertpapiere und -rechte Strukturierte Produkte Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere und -rechte Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen Derivative Finanzinstrumente ( ) ( ) Sonstige Vermögenswerte Gesamtfondsvermögen Aufgenommene Kredite Andere Verbindlichkeiten ( ) ( ) Nettofondsvermögen in EUR bis bis bis Veränderung des Nettofondsvermögens Nettofondsvermögen zu Beginn der Berichtsperiode Ausbezahlte Ausschüttung ( ) ( ) Saldo aus dem Anteilverkehr Gesamterfolg Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode Anzahl Anteile im Umlauf Stand zu Beginn der Berichtsperiode Ausgegebene Anteile Zurückgenommene Anteile (13 050) (5 208) Stand am Ende der Berichtsperiode Inventarwert eines Anteils in EUR AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 3

4 Erfolgsrechnung in EUR bis bis Erträge der Effekten Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen und sonstige Forderungswertpapiere und -rechte Strukturierte Produkte Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere und -rechte, einschliesslich Erträge aus Gratisaktien Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen Erträge aus Wertpapierleihe Sonstige Erträge Einkauf in laufende Nettoerträge bei der Ausgabe von Anteilen Total Erträge Passivzinsen Reglementarische Vergütungen an die Fondsleitung Sonstige Aufwendungen Ausrichtung laufender Nettoerträge bei der Rücknahme von Anteilen Total Aufwendungen Nettoertrag Realisierte Kapitalgewinne/-verluste Realisierter Erfolg Nicht realisierte Kapitalgewinne/-verluste ( ) Gesamterfolg AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 4

5 Weitere Angaben Zusätzliche Informationen und Ausserbilanzgeschäfte EUR EUR Total aufgenommene Kredite: Total der ausgeliehenen Effekten am Bilanzstichtag: Am Bilanzstichtag in Pension gegebene Effekten: Höhe des Kontos der zur Wiederanlage zurückbehaltenen Erträge: Hinweis auf Soft Commission Agreements: Es bestehen keine Soft Commission Agreements, resp. es werden keine Soft Commissions entgegengenommen. Grundsätze für die Bewertung sowie Berechnung der Nettoinventarwerte Angaben zu den jeweiligen Bewertungstagen, zur Ermittlung der Bewertungskurse sowie der Bewertungsmethode für verschiedene Instrumente und zur Bestimmung des Nettoinventarwertes finden sich im Anhang. AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 5

6 Inventar des Fondsvermögens per Whrg Bezeichnung %* Bestand Käufe** Verkäufe** Bestand Verkehrswert Verkehrswert in EUR in %*** Effekten Effekten, die an einer Börse gehandelt werden Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen und sonstige Forderungswertpapiere und -rechte AUD Asiatische Entwicklungsbank Australien Eurofima Königreich Schweden National Australia Bank Ltd Nederlandse Waterschapsbank NV Queensland Treasury Corp Total AUD CAD Caisse d Amortissement de la Dette Sociale Caisse Francaise de Financement Local Canada Government Landwirtschaftliche Rentenbank Total CAD CHF Akademiska Hus AB CIF Euromortgage Commonwealth Bank of Australia Ltd Compagnie de Financement Foncier Danske Bank A/S Deutsche Pfandbriefbank AG EBN BV Europäische Investitionsbank Kiwibank Ltd Nederlandse Waterschapsbank NV North American Development Bank Österreichische Kontrollbank AG Pfandbriefstelle der Österreichischen Landes-Hypothekenbanken Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG Regie Autonome des Transports Parisiens SA Sanofi SA SBAB Bank AB Total CHF EUR Agence Francaise de developpement SA (ex-cfd) Allianz Finance II BV Australia & New Zealand Banking Group Ltd Autobahnen- und Schnellstrassenfinanzierungs AG Berkshire Hathaway Inc BG Energy Capital PLC BMW Finance NV BMW Finance NV Bundesländer Bundesrepublik Deutschland Caisse d Amortissement de la Dette Sociale Caisse d Amortissement de la Dette Sociale Caisse Nationale des Autoroutes CNA Caisse de Refinance Coca-Cola Co Credit Mutuel-CIC Covered Bonds Daimler AG Deutsche Bahn AG Deutsche Bahn Finance BV Deutsche Bahn Finance BV Deutsche Pfandbriefbank AG Europäische Investitionsbank Europäische Investitionsbank Europäische Union European Financial Stability Facility Freistaat Bayern GDF Suez SA General Electric Capital Corp German Postal Pensions Securitisation 2 PLC IBM ING Groep NV * Nur bei verzinslichen Anlagen relevant ** Käufe und Verkäufe umfassen die Transaktionen: Sacheinlagen/Sachauslagen (sofern gemäss Fondsvertrag zulässig) Ausübung von Bezugs-/Optionsrechten/Konversionen/Namensänderungen/Titelaufteilungen/Gleichstellungen/Überträge/Umtausch zwischen Gesellschaften/Gratistitel/Käufe/«Splits»/Stock-/Wahldividenden/Ausgang infolge Verfall/Auslosungen/ «Reversesplits»/Rückzahlungen/Verkäufe *** Verkehrswert in % des Gesamtfondsvermögens, allfällige Abweichungen in der Totalisierung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 6

7 Inventar des Fondsvermögens per Whrg Bezeichnung %* Bestand Käufe** Verkäufe** Bestand Verkehrswert Verkehrswert in EUR in %*** Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen und sonstige Forderungswertpapiere und -rechte EUR Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Weltbank Johnson & Johnson Inc Königreich der Niederlande Krankenanstalten Immobiliengesellschaft m.b.h Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Land Baden-Wuerttemberg Land Hessen Land Hessen Land Nordrhein-Westfalen Nederlandse Waterschapsbank NV Nederlandse Waterschapsbank NV NV Bank Nederlandse Gemeenten NV Bank Nederlandse Gemeenten OEBB-Infrastruktur AG OEBB-Infrastruktur AG Pohjola Bank PLC Procter & Gamble Co Rabobank Nederland NV Republik Finnland Reseau Ferre de France SA Roche Finance Europe BV Sanofi SA Shell International Finance BV Societe Nationale des Chemins de Fer Francais Union Nationale Interprofessionnelle pour Emploi dans Commerce Industrie SA UNEDIC Volkswagen International Finance NV Total EUR GBP Entwicklungsbank des Europarates Europäische Investitionsbank FMS Wertmanagement Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank Nederlandse Waterschapsbank NV Nestle Finance International Ltd Network Rail Infrastructure Finance Rabobank Nederland NV Transport for London Total GBP JPY Asiatische Entwicklungsbank Deutsche Bahn Finance BV Development Bank of Japan Inc Development Bank of Japan Inc Europäische Investitionsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Pfizer Inc Total JPY NOK ABN AMRO Bank NV Asia Entwicklungsbank Bank Nederlandse Gemeenten BNG Cooperatieve Centrale Raiffeisen-Boerenleenbank B.A. - Rabobank Nederland Cooperatieve Centrale Raiffeisen-Boerenleenbank B.A. - Rabobank Nederland Europäische Investitionsbank Europäische Investitionsbank International Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Weltbank Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Landwirtschaftliche Rentenbank Rabobank Nederland NV The Export Import Bank of Korea Total NOK * Nur bei verzinslichen Anlagen relevant ** Käufe und Verkäufe umfassen die Transaktionen: Sacheinlagen/Sachauslagen (sofern gemäss Fondsvertrag zulässig) Ausübung von Bezugs-/Optionsrechten/Konversionen/Namensänderungen/Titelaufteilungen/Gleichstellungen/Überträge/Umtausch zwischen Gesellschaften/Gratistitel/Käufe/«Splits»/Stock-/Wahldividenden/Ausgang infolge Verfall/Auslosungen/ «Reversesplits»/Rückzahlungen/Verkäufe *** Verkehrswert in % des Gesamtfondsvermögens, allfällige Abweichungen in der Totalisierung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 7

8 Inventar des Fondsvermögens per Whrg Bezeichnung %* Bestand Käufe** Verkäufe** Bestand Verkehrswert Verkehrswert in EUR in %*** Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen und sonstige Forderungswertpapiere und -rechte SEK Europäische Investitionsbank Europäische Investitionsbank Königreich Schweden Königreich Schweden Königreich Schweden Königreich Schweden Total SEK USD Apple Inc Berkshire Hathaway Finance Corp BMW US Capital LLC Coca-Cola Co Compagnie de Financement Foncier Europäische Investitionsbank Inter-Amerikanische Entwicklungsbank International Finance Corp Kommunekredit Kreditanstalt für Wiederaufbau Landwirtschaftliche Rentenbank Microsoft Corp Oracle Corp Österreichische Kontrollbank AG Province of British Columbia Republik Finnland Schweizerische Eidgenossenschaft Shell International Finance BV United Parcel Service Inc Vereinigte Staaten von Amerika Total USD Total Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen und sonstige Forderungswertpapiere und -rechte Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere und -rechte EUR Anheuser-Busch InBev SA BASF SE Koninklijke Ahold NV Moet Hennessy Louis Vuitton SA Publicis Groupe SA Royal Dutch Shell PLC Royal Dutch Shell PLC Right DEC Royal Dutch Shell PLC Right FEB Royal Dutch Shell PLC Right MAY SAP AG Schneider Electric SA SCOR SE Siemens AG Thales SA Total SA Total EUR GBP Burberry Group PLC Scottish and Southern Energy PLC Smith & Nephew PLC Total GBP * Nur bei verzinslichen Anlagen relevant ** Käufe und Verkäufe umfassen die Transaktionen: Sacheinlagen/Sachauslagen (sofern gemäss Fondsvertrag zulässig) Ausübung von Bezugs-/Optionsrechten/Konversionen/Namensänderungen/Titelaufteilungen/Gleichstellungen/Überträge/Umtausch zwischen Gesellschaften/Gratistitel/Käufe/«Splits»/Stock-/Wahldividenden/Ausgang infolge Verfall/Auslosungen/ «Reversesplits»/Rückzahlungen/Verkäufe *** Verkehrswert in % des Gesamtfondsvermögens, allfällige Abweichungen in der Totalisierung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 8

9 Inventar des Fondsvermögens per Whrg Bezeichnung %* Bestand Käufe** Verkäufe** Bestand Verkehrswert Verkehrswert in EUR in %*** Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere und -rechte USD Activision Blizzard Inc Amazon.com Inc AT&T Inc CVS Caremark Corp Google Inc JPMorgan Chase & Co Medtronic Inc Medtronic PLC Microsoft Corp Precision Castparts Corp Qualcomm Inc Schlumberger Ltd Union Pacific Corp Total USD Total Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere und -rechte Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen CAD ishares - S&P/TSX 60 Index ETF UBS ETF MSCI Canada UCITS ETF Total CAD CHF Credit Suisse Real Estate Fund Green Property Credit Suisse Real Estate Fund Interswiss Credit Suisse Real Estate Fund LivingPlus Credit Suisse Real Estate Fund Property Plus Credit Suisse Real Estate Fund Siat UBS (CH) Property Fund - Swiss Commercial Swissreal UBS (CH) Property Fund - Swiss Commercial Swissreal Right APR UBS (CH) Property Fund - Swiss Mixed Sima Total CHF EUR db x-trackers II SICAV - EONIA UCITS ETF db x-trackers SICAV - DBLCI-OY Balanced UCITS ETF Jefferies Umbrella Fund SICAV - Global Convertible Bonds JPMorgan Funds SICAV - Global Convertibles Fund (EUR) Magellan SICAV RBS Market Access SICAV - Rogers International Commodity Index UCITS ETF SPDR ETFs SICAV - MSCI EuropeSM UCITS ETF SPDR MSCI Europe UCITS ETF SWISSCANTO (LU) BOND INVEST FCP - Coco SWISSCANTO (LU) BOND INVEST FCP - Global Absolute Return SWISSCANTO (LU) BOND INVEST FCP - Secured High Yield ZKB Gold ETF Klasse -H- (EUR) Total EUR USD BNY Mellon Global Funds PLC - Emerging Markets Debt Local Currency Fund Fidelity Funds SICAV - Emerging Markets Fund ishares J.P Morgan USD Emerging Markets Bond UCITS ETF SPDR - S&P 500 ETF Trust Vanguard Funds PLC Total USD Total Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen Total Effekten, die an einer Börse gehandelt werden * Nur bei verzinslichen Anlagen relevant ** Käufe und Verkäufe umfassen die Transaktionen: Sacheinlagen/Sachauslagen (sofern gemäss Fondsvertrag zulässig) Ausübung von Bezugs-/Optionsrechten/Konversionen/Namensänderungen/Titelaufteilungen/Gleichstellungen/Überträge/Umtausch zwischen Gesellschaften/Gratistitel/Käufe/«Splits»/Stock-/Wahldividenden/Ausgang infolge Verfall/Auslosungen/ «Reversesplits»/Rückzahlungen/Verkäufe *** Verkehrswert in % des Gesamtfondsvermögens, allfällige Abweichungen in der Totalisierung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 9

10 Inventar des Fondsvermögens per Whrg Bezeichnung %* Bestand Käufe** Verkäufe** Bestand Verkehrswert Verkehrswert in EUR in %*** Effekten, die an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen AUD Fidelity Funds SICAV - Australia Fund Total AUD CHF LO Funds (CH) - Swiss Leaders Classe -I Total CHF EUR Schroder International Selection Fund SICAV - Global Convertible Bond Total EUR JPY Schroder International Selection Fund SICAV - Japanese Equity Total JPY Total Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen Strukturierte Produkte EUR AKB Tracker-Zertifikat auf AKB EU-Bankenbasket (in EUR) AKB Tracker-Zertifikat auf AKB EU-Bankenbasket II (in EUR) AKB Tracker-Zertifikat auf AKB Substanzwerte-Basket III (in EUR) AKB Tracker-Zertifikat auf Dividendenaktien Basket Europa Tranche I Total EUR Total Strukturierte Produkte Total Effekten, die an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden Gesamttotal Effekten Derivative Finanzinstrumente Rohstoff-Swaps USD Rohstoff Swap auf Underl. RIEGHLER Rohstoff Swap auf Underl. RIEGHLER Total USD Total Rohstoff-Swaps Total Derivative Finanzinstrumente Bankguthaben auf Sicht Sonstige Vermögenswerte Gesamtfondsvermögen Aufgenommene Kredite 0.00 Andere Verbindlichkeiten Nettofondsvermögen * Nur bei verzinslichen Anlagen relevant ** Käufe und Verkäufe umfassen die Transaktionen: Sacheinlagen/Sachauslagen (sofern gemäss Fondsvertrag zulässig) Ausübung von Bezugs-/Optionsrechten/Konversionen/Namensänderungen/Titelaufteilungen/Gleichstellungen/Überträge/Umtausch zwischen Gesellschaften/Gratistitel/Käufe/«Splits»/Stock-/Wahldividenden/Ausgang infolge Verfall/Auslosungen/ «Reversesplits»/Rückzahlungen/Verkäufe *** Verkehrswert in % des Gesamtfondsvermögens, allfällige Abweichungen in der Totalisierung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 10

11 Derivate gemäss Commitment-Ansatz I per Marktrisiko Aktienkursänderungsrisiko Zinsänderungsrisiko Kreditrisiko Währungsrisiko Engagementerhöhende Derivate Engagementreduzierende Derivate *In Prozent des Nettofondsvermögens EUR %* EUR %* EUR %* EUR %* AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 11

12 Übersicht der Kennzahlen Kennzahl bis bis bis Portfolio Turnover Rate (PTR)*** 44.37% 20.88% Total Expense Ratio (Synthetische Total Expense Ratio (TER)*) 1.01% 1.00% 0.96% In der Berichtsperiode belastete pauschale Verwaltungskommission ohne verbundene Zielfonds** 0.80% 0.80% 0.80% Verwaltungskommission verbundene Zielfonds 0.00% 0.00% 0.00% * Betriebsaufwand im Verhältnis zum durchschnittlichen Fondsvermögen. ** Aus der pauschalen Verwaltungskommission können Vergütungen für den Vertrieb des Anlagefonds (Bestandespflegekommission) an den Vertriebsträger ausgerichtet werden. *** Seit dem wird keine PTR mehr gerechnet. Der Ausweis der Kennzahlen erfolgt annualisiert über die Berichtsperiode oder seit Lancierung. Der Maximalsatz der Verwaltungskommission beträgt p.a. 2.00% 2.00% 2.00% Die TER und PTR wurden gemäss «Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER und PTR von kollektiven Kapitalanlagen», die von der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA am 16. Mai 2008 herausgegeben wurden, ermittelt. Aus der pauschalen Verwaltungskommission können Vergütungen für den Vertrieb des Anlagefonds ausgerichtet werden. Die Fondsleitung kann zudem aus der pauschalen Verwaltungskommission Rückvergütungen an institutionelle Anleger, welche die Fondsanteile wirtschaftlich für Dritte halten, gewähren. AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 12

13 Performanceübersicht Zeitperiode bis bis bis bis Performance in EUR AKB Portfoliofonds (EUR) netto 6.41% 5.75% 1.24% 7.35% Der Ausweis der Kennzahlen erfolgt über das Kalenderjahr oder seit Lancierung. Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten sind in den Performancedaten unberücksichtigt. Keine Benchmarkperformance, da gemäss Fondsvertrag kein entsprechender Index definiert ist. AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 13

14 Ausgeliehene Effekten per Whrg Bezeichnung %* Bestand Verkehrswert in EUR AUD Eurofima CHF Akademiska Hus AB CHF Credit Suisse Real Estate Fund Interswiss CHF Europäische Investitionsbank CHF Österreichische Kontrollbank AG EUR Bundesländer Bundesrepublik Deutschland EUR Caisse d Amortissement de la Dette Sociale EUR Caisse de Refinance EUR Europäische Investitionsbank EUR Europäische Union EUR Königreich der Niederlande EUR Land Baden-Wuerttemberg EUR Nederlandse Waterschapsbank NV EUR NV Bank Nederlandse Gemeenten EUR Republik Finnland EUR SAP AG EUR Total SA JPY Asiatische Entwicklungsbank JPY Europäische Investitionsbank JPY Kreditanstalt für Wiederaufbau NOK Bank Nederlandse Gemeenten BNG NOK Cooperatieve Centrale Raiffeisen-Boerenleenbank B.A. - Rabobank Nederland NOK Cooperatieve Centrale Raiffeisen-Boerenleenbank B.A. - Rabobank Nederland NOK Landwirtschaftliche Rentenbank SEK Europäische Investitionsbank SEK Europäische Investitionsbank SEK Königreich Schweden USD Compagnie de Financement Foncier Total * Nur bei verzinslichen Anlagen relevant AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 14

15 Organisation Verwaltung und Organe Anbietende Finanzgruppe Aargauische Kantonalbank (Promotor) Bahnhofplatz Aarau Fondsleitung Swisscanto Fondsleitung AG Europaallee Zürich Verwaltungsrat Präsident Daniel Previdoli, Mitglied der Generaldirektion, Leiter Products, Services & Directbanking, Zürcher Kantonalbank Mitglieder Regina Kleeb, Mitglied der Direktion, Leiterin Produktmanagement Anlagen- und Vorsorgegeschäft, Zürcher Kantonalbank Christoph Schenk, Mitglied der Direktion, Leiter Investment Solutions, Zürcher Kantonalbank Geschäftsleitung Hans Frey, Geschäftsführer Bruno Schranz, Stv. Geschäftsführer und Leiter Business Development André Wirz, Leiter Administration & Operations Markus Erb, Leiter Legal & Compliance Andreas Hogg, Leiter Risk, Finance & Services Asset Manager Aargauische Kantonalbank Bahnhofplatz Aarau Depotbank Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse Zürich Prüfgesellschaft Ernst & Young AG Maagplatz Zürich Kontaktstelle Aargauische Kantonalbank Bahnhofplatz Aarau Vertriebsorganisation Aargauische Kantonalbank Bahnhofplatz Aarau AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 15

16 Grundsätze für die Bewertung sowie die Berechnung des Nettoinventarwerts 1. Der Nettoinventarwert des Anlagefonds wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungsjahres sowie für jeden Tag, an dem Anteile ausgegeben oder zurückgenommen werden, in der Rechnungseinheit berechnet. Für Tage, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer des Anlagefonds geschlossen sind (z.b. Banken- und Börsenfeiertage), findet keine Berechnung des Fondsvermögens statt. 2. An einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelte Anlagen sind mit den am Hauptmarkt bezahlten aktuellen Kursen zu bewerten. Andere Anlagen oder Anlagen, für die keine aktuellen Kurse verfügbar sind, sind mit dem Preis zu bewerten, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Die Fondsleitung wendet in diesem Fall zur Ermittlung des Verkehrswertes angemessene und in der Praxis anerkannte Bewertungsmodelle und grundsätze an. 3. a) Anlagen in Beteiligungspapiere von Gesellschaften, die weder kotiert sind noch an einem geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, werden anfänglich zu ihrem Erwerbswert bewertet und anschliessend regelmässig (soweit möglich mindestens einmal pro Quartal) von der Fondsleitung neu geschätzt, wobei sich die Fondsleitung auf das Urteil qualifizierter, unabhängiger und im massgeblichen Bereich erfahrener Experten stützt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Verkehrswerts dieser Effekten, also des Preises, zu dem die Effekten kurzfristig wahrscheinlich verkauft werden könnten, und nicht des langfristig möglicherweise erzielbaren Preises. Die Fondsleitung nimmt eine Zwischenschätzung vor, sofern sich in einer dieser Gesellschaften eine bedeutende Veränderung mit unmittelbarer Auswirkung auf den Wert der gehaltenen Beteiligungen ergibt. b) Die Effekten von Gesellschaften, die ihr IPO lanciert haben und deren Titel Verkaufsrestriktionen unterliegen, gelten zu Bewertungszwecken als nicht kotierte oder an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelte Effekten. Sofern der Börsenwert dieser Effekten das Doppelte des letzten gemäss lit. a oben geschätzten Wertes erreicht, ist die Fondsleitung ermächtigt, eine Bewertungsmethode anzuwenden, die eine degressive Unterbewertung von bis zu 50% des Börsenkurses vorsieht, welche an jedem Bankwerktag linear vermindert wird, bis zu dem Tag, an dem die betreffenden Effekten auf dem Markt frei verkauft werden können. c) Die Anleger können bei der Fondsleitung nähere Angaben zur Bewertung solcher Anlagen einholen. 4. Offene kollektive Kapitalanlagen werden mit ihrem Rücknahmepreis bzw. Nettoinventarwert bewertet. Werden sie regelmässig an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt, so kann die Fondsleitung diese gemäss Ziff. 2 bewerten. 5. Der Wert von Geldmarktinstrumenten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, wird wie folgt bestimmt: Der Bewertungspreis solcher Anlagen wird, ausgehend vom Nettoerwerbspreis, unter Konstanthaltung der daraus berechneten Anlagerendite, sukzessiv dem Rückzahlungspreis angeglichen. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen wird die Bewertungsgrundlage der einzelnen Anlagen der neuen Marktrendite angepasst. Dabei wird bei fehlendem aktuellem Marktpreis in der Regel auf die Bewertung von Geldmarktinstrumenten mit gleichen Merkmalen (Qualität und Sitz des Emittenten, Ausgabewährung, Laufzeit) abgestellt. AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 16

17 6. Bankguthaben werden mit ihrem Forderungsbetrag plus aufgelaufene Zinsen bewertet. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen oder der Bonität wird die Bewertungsgrundlage für Bankguthaben auf Zeit den neuen Verhältnissen angepasst. 7. Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt sich aus dem Verkehrswert des Fondsvermögens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Anlagefonds, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Er wird auf 1/100 der Rechnungseinheit gerundet. AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 17

18 Andere gesetzliche Publikationen Einmalige Veröffentlichung Mitteilung an die Anlegerinnen und Anleger des nachstehend genannten Anlagefonds AKB Portfoliofonds (EUR) Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art «Übrige Fonds für traditionelle Anlagen» Die Balfidor Fondsleitung AG, Basel, als Fondsleitung mit Zustimmung der Zürcher Kantonalbank, Zürich, als Depotbank beabsichtigt, vorbehältlich der Genehmigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA den Fondsvertrag des Umbrella-Fonds wie folgt zu ändern: Es sollen die folgenden Änderungen des Fondsvertrags vorgenommen werden 1. Anpassung an die revidierten Bestimmungen des KAG und der KKV Die folgenden Änderungen werden zur Anpassung an die revidierten Bestimmungen des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) vorgenommen: 1.1 Vermögensverwalter In Übereinstimmung mit Art. 35a Abs. 1 lit. a KKV wird der Vermögensverwalter des Anlagefonds neu in 1 Ziff. 4 des Fondsvertrags aufgeführt. Materiell erfolgt keine Änderung des Vermögensverwalters. 1.2 Fondsleitung In 3 Ziff. 2 des Fondsvertrags erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 1 lit. c KAG der folgende ergänzende Hinweis: «Sie legen sämtliche den Anlegern direkt oder indirekt belasteten Gebühren und Kosten sowie deren Verwendung offen; über Entschädigungen für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen in Form von Provisionen, Courtagen und anderen geldwerten Vorteilen informieren sie die Anleger vollständig, wahrheitsgetreu und verständlich.» In 3 Ziff. 3 des Fondsvertrags werden in Übereinstimmung mit Art. 31 Abs. 3 und 4 KAG neu die folgenden beiden Absätze eingefügt: «Die Anlageentscheide dürfen nur an Vermögensverwalter delegiert werden, die einer anerkannten Aufsicht unterstehen. Verlangt das ausländische Recht eine Vereinbarung über Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den ausländischen Aufsichtsbehörden, so darf die Fondsleitung die Anlageentscheide nur an einen Vermögensverwalter im Ausland delegieren, wenn eine solche Vereinbarung zwischen der FINMA und den für die betreffenden Anlageentscheide relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden besteht.» 1.3 Depotbank In 4 Ziff. 2 des Fondsvertrags erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 1 lit. c KAG der folgende ergänzende Hinweis: «Sie legen sämtliche den Anlegern direkt oder indirekt belasteten Gebühren und Kosten sowie deren Verwendung offen; über Entschädigungen für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen in Form von Provisionen, Courtagen und anderen geldwerten Vorteilen informieren sie die Anleger vollständig, wahrheitsgetreu und verständlich.» Zur Anpassung an die geänderten Bestimmungen von Art. 73 Abs. 2 und 2bis KAG und Art. 104 und 105a KKV werden die Bestimmungen über die Depotbank in 4 Ziff. 3 bis 6 des Fondsvertrags wie folgt geändert und 4 Ziff. 9 neu eingeführt: AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 18

19 «3. Die Depotbank ist für die Konto- und Depotführung des Anlagefonds verantwortlich, kann aber nicht selbständig über deren Vermögen verfügen. 4. Die Depotbank gewährleistet, dass ihr bei Geschäften, die sich auf das Vermögen des Anlagefonds beziehen, der Gegenwert innert der üblichen Fristen übertragen wird. Sie benachrichtigt die Fondsleitung, falls der Gegenwert nicht innert der üblichen Frist erstattet wird, und fordert von der Gegenpartei Ersatz für den betroffenen Vermögenswert, sofern dies möglich ist. 5. Die Depotbank führt die erforderlichen Aufzeichnungen und Konten so, dass sie jederzeit die verwahrten Vermögensgegenstände der einzelnen Anlagefonds voneinander unterscheiden kann. Die Depotbank prüft bei Vermögensgegenständen, die nicht in Verwahrung genommen werden können, das Eigentum der Fondsleitung und führt darüber Aufzeichnungen. 6. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- oder Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Sie prüft und überwacht, ob der von ihr beauftragte Drittoder Sammelverwahrer: a) über eine angemessene Betriebsorganisation, finanzielle Garantien und die fachlichen Qualifikationen verfügt, die für die Art und die Komplexität der Vermögensgegenstände, die ihm anvertraut wurden, erforderlich sind; b) einer regelmässigen externen Prüfung unterzogen und damit sichergestellt wird, dass sich die Finanzinstrumente in seinem Besitz befinden; c) die von der Depotbank erhaltenen Vermögensgegenstände so verwahrt, dass sie von der Depotbank durch regelmässige Bestandesabgleiche zu jeder Zeit eindeutig als zum Fondsvermögen gehörend identifiziert werden können; d) die für die Depotbank geltenden Vorschriften hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer delegierten Aufgaben und der Vermeidung von Interessenkollisionen einhält. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Der Prospekt enthält Ausführungen zu den mit der Übertragung der Aufbewahrung auf Dritt- und Sammelverwahrer verbundenen Risiken. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Anleger sind im Prospekt über die Aufbewahrung durch nicht beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer zu informieren. 9. Die Depotbank ist für die Aufbewahrung der Vermögen allfälliger Zielfonds, in welche der Anlagefonds investiert, nicht verantwortlich, es sei denn, ihr wurde diese Aufgabe übertragen.» 1.4 Auskunftsrecht der Anleger In 5 Ziff. 4 des Fondsvertrags betreffend das Auskunftsrecht wird an Art. 84 Abs. 2 KAG angepasst und lautet neu wie folgt: «Die Anleger erhalten bei der Fondsleitung jederzeit AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 19

20 Auskunft über die Grundlagen für die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Machen die Anleger ein Interesse an näheren Angaben über einzelne Geschäfte der Fondsleitung wie die Ausübung von Mitgliedschafts und Gläubigerrechten, über das Riskmanagement oder über Sacheinlagen bzw. -auslagen geltend, so erteilt ihnen die Fondsleitung auch darüber jederzeit Auskunft. Die Anleger können beim Gericht am Sitz der Fondsleitung verlangen, dass die Revisionsstelle oder eine andere sachverständige Person den abklärungsbedürftigen Sachverhalt untersucht und ihnen darüber Bericht erstattet.» 1.5 Risikoverteilung 15 Ziff. 3 des Fondsvertrags lautet neu wie folgt: «Die Fondsleitung darf einschliesslich der Derivate und strukturierten Produkten höchstens 10% des Fondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Der Gesamtwert der Effekten und Geldmarktinstrumente derjenigen Emittenten, bei welchen mehr als 10% des Fondsvermögens angelegt sind, darf dabei 60% des Fondsvermögens nicht übersteigen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Ziff. 4, 5, 6, 13 und 14.» In 15 Ziff. 6 des Fondsvertrags wird in Übereinstimmung mit Art. 80 Abs. 4 KKV der folgende Absatz neu eingefügt: «Werden die Forderungen aus OTC-Geschäften durch Sicherheiten in Form von liquiden Aktiven gemäss der massgebenden Bestimmung der Liquiditätsverordnung abgesichert, so werden diese Forderungen bei der Berechnung des Gegenparteirisikos nicht berücksichtigt.» 15 Ziff. 15 des Fondsvertrags wird wie folgt ergänzt: «Als Emittenten bzw. Garanten im Sinne von Ziff. 13 und 14 oben sind neben den OECD-Staaten zugelassen: Europäische Union (EU), Europarat, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäische Investitionsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, Nordic Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank, European Company for the Financing of Railroad Rolling Stock (Eurofima), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), International Finance Corporation (IFC), European Stability Mechanism (ESM) und European Financial Stability Facility (EFSF).» 1.6 Prüfung Gesetzeskonformität In 27 Ziff. 4 des Fondsvertrags wird in Übereinstimmung mit Art. 35a Abs. 2 und Art. 41 Abs. 2bis KKV darauf hingewiesen, dass die FINMA bei der Genehmigung des Fondsvertrags jeweils lediglich die Bestimmungen nach Art. 35a Abs. 1 litt. a bis g KKV prüft und deren Gesetzeskonformität feststellt. 2. Anleger / Anteile und Anteilsklassen 5 Ziff. 1 des Fondsvertrags lautet neu wie folgt: «Der Kreis der Anleger ist nicht beschränkt.» In 6 Ziff. 6 des Fondsvertrags wird neu auf Fraktionsanteile hingewiesen: «Der Prospekt präzisiert, ob und zu welchen Bruchteilen Fraktionsanteile ausgegeben werden.» 3. Sacheinlagen / Sachauslagen 17 Ziff. 7 des Fondsvertrags sieht neu die Möglichkeit von Sachein- und Sachauslagen vor und lautet wie folgt: «Die Fondsleitung kann auf Antrag eines Anlegers anstelle einer Bareinzahlung zum Erwerb von Fondsanteilen einer Übertragung von Anlagen durch den Anleger (Sacheinlage oder «contribution in kind») und anstelle einer Barauszahlung einer Übertragung von Anlagen an AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 20

21 den Anleger (Sachauslage oder «redemption in kind») zustimmen. Der Antrag ist zusammen mit der Zeichnung bzw. mit der Kündigung zu stellen. Die Fondsleitung ist nicht verpflichtet, Sachein- und Sachauslagen zuzulassen. Die Fondsleitung entscheidet allein über die Sacheinlagen oder Sachauslagen und stimmt solchen Geschäften nur zu, sofern die Ausführung der Transaktionen vollumfänglich im Einklang mit der Anlagepolitik des Anlagefonds steht und die Interessen der übrigen Anleger dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die im Zusammenhang mit einer Sacheinlage oder Sachauslage anfallenden Kosten dürfen nicht dem Fondsvermögen belastet werden. Die Fondsleitung erstellt bei Sacheinlagen oder Sachauslagen einen Bericht, der Angaben zu den einzelnen übertragenen Anlagen, dem Kurswert dieser Anlagen am Stichtag der Übertragung, die Anzahl der als Gegenleistung ausgegebenen oder zurückgenommenen Anteile und einen allfälligen Spitzenausgleich in bar enthält. Sacheinlagen und Sachauslagen werden zum Nettoinventarwert abgerechnet. Die Depotbank prüft bei jeder Sacheinlage oder Sachauslage die Einhaltung der Treuepflicht durch die Fondsleitung sowie die Bewertung der übertragenen Anlagen und der ausgegebenen bzw. zurückgenommenen Anteile, bezogen auf den massgeblichen Stichtag. Die Depotbank meldet Vorbehalte oder Beanstandungen unverzüglich der Revisionsstelle. Sacheinlage- und Sachauslagetransaktionen sind im Jahresbericht offen zu legen.» In diesem Zusammenhang werden die folgenden Bestimmungen des Fondsvertrags geändert: 5 Ziff. 2 und 5, 17 Ziff. 7 (neu), 24 Ziff. 5, Anlagepolitik 8 Ziff. 1 lit. j des Fondsvertrags lautet neu wie folgt: «Andere als die vorstehend in litt. a bis i genannten Anlagen insgesamt bis unter 10% des Fondsvermögens; nicht zulässig sind direkte Anlagen in Waren und Anlagen in Warenpapieren sowie Leerverkäufe von Anlagen.» 8 Ziff. 5 des Fondsvertrags lautet neu wie folgt: «Die Fondsleitung darf unter Vorbehalt von 19 Anteile bzw. Aktien an Zielfonds erwerben, die unmittelbar oder mittelbar von ihr selbst oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der sie durch gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist (verbundene Zielfonds).» 5. Effektenleihe 10 Ziff. 5 des Fondsvertrags lautet neu wie folgt: «Die Fondsleitung vereinbart mit dem Borger bzw. Vermittler, dass dieser zwecks Sicherstellung des Rückerstattungsanspruches zu Gunsten der Fondsleitung Sicherheiten nach Massgabe von Art. 8 KKV-FINMA verpfändet oder zu Eigentum überträgt. Der Wert der Sicherheiten muss jederzeit mindestens 105% des Verkehrswertes der ausgeliehenen Effekten betragen oder mindestens 102%, wenn die Sicherheiten aus (i) flüssigen Mitteln oder (ii) fest oder variabel verzinslichen Effekten, welche ein langfristiges aktuelles Rating einer Ratingagentur von mindestens AAA (Standard & Poor s, S&P) oder gleichwertig aufweisen, bestehen. Darüber hinaus haftet der Borger bzw. Vermittler für die pünktliche und uneingeschränkte Vergütung der während der Effektenleihe anfallenden Erträge, die Geltendmachung anderer AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 21

22 Vermögensrechte sowie die vertragskonforme Rückerstattung von Effekten gleicher Art, Menge und Güte.» 6. Derivate 12 Ziff. 1 des Fondsvertrags wird an den Wortlaut des neuen Musterfondsvertrags der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA angepasst und lautet neu wie folgt: «Die Fondsleitung darf Derivate im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Fondsvermögens einsetzen. Sie sorgt dafür, dass der Einsatz von Derivaten in seiner ökonomischen Wirkung auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den in diesem Fondsvertrag und im Prospekt genannten Anlagezielen bzw. zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Anlagefonds führt. Zudem müssen die den Derivaten zu Grunde liegenden Basiswerte nach diesem Fondsvertrag als Anlagen zulässig sein. Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zinsund reditrisiken bei kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und messbar sind.» 12 Ziff. 8 lit. a des Fondsvertrags lautet neu wie folgt: «Die Fondsleitung darf OTC-Geschäfte nur mit beaufsichtigten Finanzintermediären abschliessen, welche auf diese Geschäftsarten spezialisiert sind und eine einwandfreie Durchführung des Geschäftes gewährleisten. Handelt es sich bei der Gegenpartei nicht um die Depotbank, hat erstere oder der Garant mindestens ein Rating von A- oder gleichwertig aufzuweisen.» 7. Risikoverteilung 15 Ziff. 4 des Fondsvertrags lautet neu wie folgt: «Die in Ziff. 3 oben erwähnte Grenze von 10% ist auf 15% angehoben, wenn der Emittent (oder ein allfälliger Garant) ein Rating von mindestens A- (falls die Laufzeit des Kontrakts oder Instruments über 12 Monaten liegt) oder A-1, (falls die Laufzeit bei oder unter 12 Monaten liegt) oder ein gleichwertiges Rating einer anderen Ratingagentur als Standard & Poor s aufweist oder wenn die Fondsleitung die Partei bei fehlendem Agenturrating als von gleicher Qualität einstuft, namentlich gestützt auf ein internes Rating der Depotbank.» 8. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 17 Ziff. 1 des Fondsvertrags lautet neu wie folgt: «Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge für Anteile werden am Auftragstag bis zu einem jeweils im Prospekt genannten Zeitpunkt entgegengenommen. Der Auftragstag kann dabei für Zeichnungen und Rücknahmen in bar und Sacheinlagen und Sachauslagen jeweils unterschiedlich festgelegt werden. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anträge werden am darauf folgenden Ausgabe- bzw. Rücknahmetag des Anlagefonds behandelt. Der für die Ausgabe und Rücknahme massgebende Preis der Anteile wird frühestens an dem dem Auftragstag folgenden Bankwerktag (Bewertungstag) ermittelt (Forward Pricing). Der Prospekt regelt die Einzelheiten.» Die Nebenkosten gemäss 17 Ziff. 2 umfassen, namentlich marktübliche Courtagen, Kommissionen, Steuern und Abgaben. AKB Portfoliofonds (EUR) Seite 22

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