ORDNUNG DES PRAXISMODULS
|
|
- Klaus Lichtenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 1 Westsächsische Hochschule Zwickau ORDNUNG DES PRAXISMODULS (Praktikumsordnung) für die Bachelorstudiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 02. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung zum Sprachgebrauch 1 Geltungsbereich 2 Ziele und Grundsätze 3 Praxismodul 4 Zulassung zum Praxismodul 5 Meldebogen und Praktikantenvertrag 6 Anerkennung des Praxismoduls 7 Inkrafttreten Anlagen (1) Rahmenausbildungsplan für die Durchführung des Praxismoduls (2) Praktikantenvertrag (3) Meldebogen (4) Nachweis der Praktikumsstelle
2 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 2 Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 1 Geltungsbereich Diese Praktikumsordnung regelt auf der Grundlage der Bachelorprüfungs- und Studienordnungen Ziele, Inhalte und Dauer für das Fachpraktikum von Studierenden (Praxismodul) der Bachelorstudiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Westsächsischen Hochschule Zwickau. 2 Ziele und Grundsätze (1) Die berufspraktische Tätigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Hinblick auf den späteren Beruf und daher obligatorischer Bestandteil des Studiums. (2) Das Praxismodul soll den Studenten systematisch an die berufspraktischen Tätigkeiten eines wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor of Arts heranführen. Er erhält damit Gelegenheit, die im Studium zumeist in getrennten Disziplinen vermittelten Kenntnisse und erworbenen Fähigkeiten auf komplexe Probleme der Praxis anzuwenden. 3 Praxismodul (1) Das Praxismodul umfasst die Tätigkeit in der Praxis und praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen. Es liegt in der Regel im sechsten Semester des Bachelorstudiums. Zu diesem Zeitpunkt verfügt der Student bereits über kaufmännische Voraussetzungen. Als Grundlage für die Durchführung des Praxismoduls dient der Rahmenausbildungsplan der Fakultät, der insbesondere fachbezogene Aufgaben für die einzelnen Studiengänge festlegt (s. Anlage: Rahmenausbildungsplan). (2) Die Tätigkeit in der Praxis umfasst ohne Ausfallzeiten einen zusammenhängenden Zeitabschnitt von 12 Wochen. (3) Neben der berufspraktischen Tätigkeit finden im Praxismodul auch praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen statt (Praktikantenseminare). Diese können zusammenhängend während, vor und/oder nach der praktischen Ausbildungsphase durchgeführt werden. Für die Durchführung der Praktikantenseminare sind die jeweiligen Praktikumsbetreuer (Lehrende, die das Praxismodul betreuen) verantwortlich. (4) Während des Praxismoduls bleibt der Student Mitglied der Hochschule.
3 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 3 4 Zulassung zum Praxismodul Zum Praxismodul wird nur zugelassen, a) wer in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland alle Modulprüfungen bis auf das Bachelorprojekt bestanden oder gem. 17 Abs. 2 und 3 der Bachelor- Prüfungsordnung als gleichwertig angerechnete Prüfungsleistungen erbracht hat. b) auf Antrag kann auch zugelassen werden, wer zur vollständigen Bachelorprüfung höchstens drei der Modulprüfungen noch nicht erfolgreich abgelegt hat. c) auf besonderen Antrag kann vorfristig zum Praxismodul zugelassen werden, wer nach den ersten drei Fachsemestern 90 ECTS-Punkte im Studiengang erreicht hat. d) wer einen vollständig ausgefüllten und bestätigten Meldebogen vor Antritt der praktischen Tätigkeit beim Fakultätsbeauftragten für Praktikumsangelegenheiten bzw. beim Studiendekan abgegeben hat. 5 Meldebogen und Praktikantenvertrag (1) Jeder Student ist verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praktikumsstelle zu bemühen und mit dieser einen Praktikantenvertrag abzuschließen. Der Student wird dabei vom Fakultätsbeauftragten für Praktikumsangelegenheiten unterstützt und beraten (s. Anlage: Praktikantenvertrag). (2) Damit gewährleistet ist, dass der Student im Praxismodul gemäß dem Rahmenausbildungsplan eingesetzt wird, ist vor Abschluss des Praktikantenvertrages die Zustimmung der Hochschule zur Praktikumsstelle mit dem Meldebogen einzuholen (s. Anlage: Meldebogen). (3) Für den Abschluss des Praktikantenvertrages können die Vordrucke der Westsächsischen Hochschule Zwickau oder Vordrucke der Betriebe bzw. Unternehmen genutzt werden. (4) Der Praktikumsvertrag ist in drei gleichlautenden Ausfertigungen zu erstellen. Die beiden Vertragspartner erhalten je eine Ausfertigung, die dritte Ausfertigung leitet der Student dem Fakultätsbeauftragten für Praktikumsangelegenheiten bzw. dem Studiendekan zu.
4 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 4 6 Anerkennung des Praxismoduls (1) Das Praxismodul wird als "Mit Erfolg durchgeführt" anerkannt oder "Nicht mit Erfolg durchgeführt" abgelehnt. (1) Grundlage für die Anerkennung des Praxismoduls ist a) der schriftliche Nachweis der Praktikumsstelle, der Beginn und Ende sowie Art und Inhalt der Tätigkeit enthalten muss (s. Anlage: Nachweis der Praktikumsstelle), b) die erfolgreiche Teilnahme an den studienbegleitenden Lehrveranstaltungen, c.) der Praktikumsbericht im Umfang von ca Seiten über die während der berufspraktischen Tätigkeit bearbeiteten Aufgaben. Die Punkte b) und c) sind durch den Lehrenden, der das Praxismodul betreut, mit Testat zu bestätigen. (3) Der Nachweis der Praktikumsstelle und der Praktikumsbericht sind dem Fakultätsbeauftragten für Praktikumsangelegenheiten bzw. dem Studiendekan spätestens acht Wochen nach Abschluss des Praxismoduls zu übergeben. Der Prüfungsausschuss der Fakultät entscheidet über die Anerkennung oder Nichtanerkennung des Praxismoduls. (4) Wird das Praxismodul als Ganzes oder einzelne Teile nicht anerkannt, so müssen sie wiederholt werden. Die Wiederholung des Praktikantenseminars (mit Testat) ist auch ohne Wiederholung der praktischen Arbeit in einem Betrieb möglich. 7 Inkrafttreten Diese Praktikumsordnung tritt mit Wirkung zum in Kraft.
5 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 5 Anlage 1: Rahmenausbildungsplan für die Durchführung des Praxismoduls Ziel des Praxismoduls ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen und dabei die im Studium vermittelten Kenntnisse und erworbenen Fähigkeiten auf komplexe Probleme der Praxis anzuwenden. Das Praxismodul wird im fünften Semester (Diplomstudiengänge) bzw. sechsten Semester (Bachelorstudiengänge) durchgeführt. Dieser zeitliche Rahmen gewährleistet, dass der Student über entsprechende kaufmännische Voraussetzungen verfügt. Studenten des Studienganges "Betriebswirtschaft" sollten vorrangig entsprechend den von ihnen gewählten Fachprofilen an Aufgabenkomplexen aus den folgenden Bereichen mitarbeiten oder sie selbständig bearbeiten: Allgemeine Organisation, Unternehmensführung Beschaffung und Lagerhaltung Controlling Datenverarbeitung Finanz- und Rechnungswesen (inkl. steuerliche Fragen) Personalwesen Produktionswirtschaft und Logistik Marketing Studenten des Studienganges "Management öffentlicher Aufgaben" sollten vorrangig Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeiten: Management Marketing- bzw. Umweltbeziehungen Organisation und Datenverarbeitung Personalwesen Spezifisches Rechnungswesen der entsprechenden Betriebsart Unternehmensplanung und -kontrolle Umweltrecht bzw. spezielle Rechtsprobleme der Betriebsart
6 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 6 Anlage 2 VERTRAG ÜBER DAS PRAXISMODUL Zwischen.... (Bezeichnung, Anschrift und Telefon der Praktikumsstelle) und Frau/Herrn (Vor- und Zuname) geboren am....in Student(in) an der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Dr.-Friedrichs-Ring 2a, Zwickau wird nachstehender Vertrag geschlossen: 1 Dauer des Praxismoduls Das Praxismodul umfasst zusammenhängend. Wochen und dauert vom... bis Aufgaben der Praktikumsstelle 1. Dem (Der) Student(in) werden für die Dauer des Praxismoduls durch die Praktikumsstelle Unterstützung gegeben und Möglichkeiten geboten, sich Erfahrungen und Kenntnisse bei der Lösung betriebswirtschaftlicher bzw. ingenieurmäßiger Aufgaben für das Unternehmen zu erarbeiten. 2. Der (Die) Student(in) erhält nach Beendigung des Praxismoduls einen schriftlichen Nachweis, der Beginn und Ende der Ausbildungszeit, eventuelle Fehltage und die Feststellung enthält, ob die Tätigkeit nach dem Urteil der Praktikumsstelle mit oder ohne Erfolg absolviert wurde (Anlage 1). Auf Wunsch des Studenten/der Studentin kann ein Zeugnis ausgestellt werden. 3. Die Praktikumsstelle vergütet die Praktikantentätigkeit mit EUR.
7 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 7 3 Pflichten des Studenten/der Studentin Der Student/die Studentin verpflichtet sich: alle ihm (ihr) von der Praktikumsstelle gebotenen Möglichkeiten wahrzunehmen, sich Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erarbeiten, die im Rahmen der Ausbildung erteilten Anweisungen der Praktikumsstelle und der von dieser beauftragten Personen zu befolgen, die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Werkzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte sowie sonstige Einrichtungen, Werkstoffe und Produkte sorgsam zu behandeln, die betrieblichen Arbeitszeiten einzuhalten, die Interessen der Praktikumsstelle zu wahren, über Unternehmens-/Betriebsvorgänge Stillschweigen zu bewahren und die Geheimhaltungserfordernisse der Praktikumsstelle zu respektieren, bei Fernbleiben die Praktikumsstelle unverzüglich zu benachrichtigen und bei Krankheit spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, einen Praktikumsbericht in der von der Fakultät festgesetzten Form zum von der Praktikumsstelle benannten Thema zu geben. Arbeitsthema: Mentoren 1. Die Praktikumsstelle benennt Herrn/Frau... Telefon..als Mentor für die Ausbildung des Studenten/der Studentin. Dieser Mentor ist zugleich Gesprächspartner der Hochschule und des Praktikantenamtes. 2. Mentor seitens der Hochschule ist Herr/Frau..Telefon. 5 Versicherungsschutz 1. Der (Die) Student(in) ist während des Praxismoduls kraft Gesetzes gegen Unfall versichert ( 2 Abs. 1 Ziffer 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Ausbildungsstelle Mitglied ist. Im Versicherungsfalle übermittelt die Ausbildungsstelle auch der Hochschule eine Ausfertigung der Unfallanzeige zur Information. 2. Während der Teilnahme an Prüfungen und Studientagen, die im organisierten Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden, besteht Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Sachsen (gemäß 2 Abs. 1 Ziffer 8c Siebtes Buch Sozialgesetzbuch).
8 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 8 6 Auflösung des Vertrages 1. Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden: aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Frist, bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von 4 Wochen. 2. Die Auflösung des Vertrages geschieht durch schriftliche Erklärung unter Angabe der Kündigungsgründe. 3. Die Hochschule ist vom auflösenden Vertragspartner unverzüglich zu verständigen. 7 Vertragsausfertigungen Der Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung, eine leitet der (die) Studentin unverzüglich über den Mentor bzw. den Fakultätsbeauftragten für Praktikantenangelegenheiten dem Praktikantenamt der Hochschule zu. 8 Sonstige Vereinbarungen (Ort und Datum) Praktikumsstelle:.. (Ort und Datum) Student:.. (Unterschrift).. (Unterschrift)
9 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 9 Anlage 3 MELDEBOGEN Praktikumsplatz für das Praxismodul im Studiengang:. und ein Prak-.. Es wird ein Praktikumsplatz bereitgestellt im Winter-/Sommersemester 200 tikantenvertrag abgeschlossen mit dem Praktikanten/der Praktikantin Name, Vorname:.. Anschrift: Firma bzw. Bezeichnung der Praktikumsstelle mit genauer Anschrift und Rufnummer : Produktpalette bzw. Aufgabenbereiche der Praktikumsstelle:.. Gesamtzahl der in der Praktikumsstelle beschäftigten Vollzeit-Arbeitskräfte: Der/die Student/-in soll folgenden Abteilungen bzw. Aufgabengebieten zugeordnet werden: Für die fachliche Betreuung in der Praktikumsstelle wird Frau/Herr.. zuständig sein...., den... Firmenstempel/Unterschrift ZUSTIMMUNG DER HOCHSCHULE Die WHZ stimmt der Ableistung des Praxismoduls (Fachpraktikum) bei obiger Praktikumsstelle zu. Die fachliche Betreuung wird zugesichert: Mentor der WHZ (Name, Unterschrift) Zwickau, den Fakultätsbeauftragter für Praktikantenangelegenheiten bzw. Studiendekan
10 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 10 Anlage 4 N A C H W E I S der Praktikumsstelle über die PRAKTISCHE AUSBILDUNG Herr/Frau. Matrikel... geb. am....in... Student/Studentin an der Westsächsischen Hochschule Zwickau Studiengang... hat in der Zeit vom...bis...( =.. Wochen) in Praktikumsstelle die praktische Ausbildung innerhalb des Praxismoduls mit Erfolg/ohne Erfolg abgeleistet. Art und Inhalt der Tätigkeit: Wegen......des Studenten/der Studentin/der Praktikumsstelle konnten.. Wochen/. Tage nicht abgeleistet werden (1 Arbeitstag = 0,2 Woche; gesetzliche Feiertage und Unterrichtstage zählen als Arbeitstage). Ort und Datum... Unterschrift des Mentors Firmenstempel
M e l d e b o g e n. Es wird ein Praktikumsplatz bereitgestellt im Winter-/Sommersemester 20... Praktikant/in
Anlage 1 PO M e l d e b o g e n Praktikumsplatz für das Unternehmenspraktikum im Ausland im Studiengang Languages and Business Administration mit den Studienschwerpunkten chinesischsprachiger Kulturraum/
MehrOrdnung der Praxismodule für den weiterbildenden Masterstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften
Ordnung der Praxismodule weiterbildender Masterstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften Westsächsische Hochschule Zwickau Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften Ordnung der Praxismodule
MehrFachbereich Sprachen
Fachbereich Sprachen Ordnung über das berufspraktische Studiensemester im Ausland (OBSA) für den Studiengang Wirtschaftsfrankoromanistik vom 08.01.2003 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziele und
MehrOrdnung der Praxismodule für den Bachelorstudiengang Pflegemanagement
Ordnung der Praxismodule - Pflegemanagement Westsächsische Hochschule Zwickau Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften Ordnung der Praxismodule für den Bachelorstudiengang Pflegemanagement Inhaltsübersicht
MehrS T U D I E N V E R T R A G
S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines
MehrOrdnung über das Praxismodul (PO)
Fakultät Sprachen Ordnung über das Praxismodul (PO) für den Studiengang Languages and Business Administration mit den Studienschwerpunkten chinesischsprachiger Kulturraum, frankophoner Kulturraum, hispanophoner
MehrAusbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1
Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt [] Studienprojekt [] Studienprojekt Für Studierende an der Hochschule Kempten - nachfolgend Hochschule genannt des Bachelorstudiengangs Soziale
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131 Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Praxisphasenvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift
MehrVERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER
VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:
MehrAusbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag)
Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag) Zwischen (Unternehmen, Behörde, Einrichtung) (nachfolgend Praktikumsbetrieb genannt), und Herrn/Frau (Vor- und Zuname) Student/Studentin im Studiengang
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrAusfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule. Vertrag
Vertrag Ausfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule über die Durchführung der Praxisphase im Modul Betriebliche Praxisstudien zwischen Praktikumsbetrieb: und der Studentin / dem
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
Mehrüber die Durchführung eines Fachpraktikums / Praxissemesters Zwischen der Firma / Einrichtung / Behörde (nachfolgend Betrieb)
Bernburg Dessau Köthen Hochschule Anhalt (FH) V e r e i n b a r u n g Abteilung Studentische Angelegenheiten Bernburger Straße 55 06366 Köthen Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 über die
MehrPRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit
An den Fachbereich Sozialwesen der HTWK Leipzig Praktikantenamt Postfach 301166 04251 Leipzig PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit Angaben
MehrVertrag über das Berufspraktikum
Anlage 1 zur Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften an der TU Dresden Vertrag über das Berufspraktikum Zwischen (Behörde, Betrieb) (Anschrift, Telefon) - nachfolgend Ausbildungsstelle
Mehr1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1.09.2010 aufgenommen haben, gelten folgende Ordnungen:
Richtlinie zur Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Marketing/- sowie Logistik/ Technische Betriebswirtschaftslehre des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrPraxisphase. Infoveranstaltung zur 1/14. Druck- und Medientechnik
Druck- und Medientechnik Infoveranstaltung zur 1/14 Praxisphase copyright: David Ausserhofer Ansprechpartner Ziele und Grundsätze Voraussetzungen und Dauer Planung und Durchführung Anerkennung Fragen?
MehrMustervertrag Praktikant
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 25621 Mustervertrag Praktikant Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages: Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt,
MehrOrdnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences
11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich
MehrDiplom im Fach Sportwissenschaft
Institut für Sportwissenschaft Anlagen zur Praktikumsordnung für die Studiengänge Diplom im Fach Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Breiten- und Gesundheitssport Magister im Fach Sportwissenschaft und
MehrAusbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis
Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Zur Durchführung des praktischen Studiensemester und einer darüber hinausgehenden Zusatzpraxis im Studiengang an der Hochschule Hof, Alfons-Goppel-Platz
MehrP R A K T I K U M S O R D N U N G. für die Praxismodule der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik an der Westsächsischen Hochschule Zwickau
Westsächsische Hochschule Zwickau Fakultät Kraftfahrzeugtechnik P R A K T I K U M S O R D N U N G für die Praxismodule der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik an der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 14.
MehrPraktikumsordnung. 1 Grundsätzliches. (1) Während des Studiums hat die/der Studierende eine Praxisphase zu absolvieren.
Anlage 3 zur Studienordnung Praktikumsordnung Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Ziele 3 Dauer der Praxisphase 4 Ausbildungsbetrieb/-vertrag 5 Inhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen 6 Status
MehrVertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund
Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrP r a k t i k u m v e r t r a g (Muster)
Anlage 1 zu 6 der Allgemeinen Praktikumordnung der HTW Dresden A 1 P r a k t i k u m v e r t r a g (Muster) Zwischen... Firma - Behörde - Einrichtung... Bezeichnung - Anschrift - Fernsprecher vertreten
MehrVertragliche Vereinbarung zur Durchführung einer Bachelorarbeit
Fachbereich Angewandte Logistik- und Polymerwissenschaften Carl-Schurz-Straße 10-16, 66953 Pirmasens, Tel.: 06331 2483 0, Telefax: 06331 2483 44 Vertragliche Vereinbarung zur Durchführung einer Bachelorarbeit
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 05/2013 vom 7. März 2013
Mitteilungsblatt Nr. 05/2013 vom 7. März 2013 Erneute Veröffentlichung der Praktikumsordnung des weiterbildenden Fernstudiums Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft vom 05.05.2010 Mitteilungsblatt Herausgeber:
MehrPraktikumsordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Geltungsbereich
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Hochschule Emden/Leer Constantiaplatz 4 26723 Emden Praktikumsordnung Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die studienbegleitenden
MehrHochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Ordnung für die Durchführung des Praxisprojektes in den Bachelorstudiengängen der Fakultät Informatik/Mathematik 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt
MehrRichtlinie R 1 für das Vorpraktikum. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik Stuttgart. vom 1.
Hochschule für Technik Stuttgart Fakultät B Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Schellingstraße 24 70174 Stuttgart Tel.: +49 711 8926 26 78 Fax: +49 711 8926 26 66 Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum
MehrPRAKTIKUMSRICHTLINIEN
Department Public Management Bachelor-Studiengang Public Management PRAKTIKUMSRICHTLINIEN 1. Praktikum außerhalb der hamburgischen Verwaltung Den Studierenden des Studiengangs Public Management der HAW
MehrStudienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft. Zwischen
Studienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Zwischen in - nachfolgend betreuendes Unternehmen genannt - und Herrn/Frau geboren am wohnhaft in
MehrNähere Bestimmungen für das Praxisprojekt
Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt 1. Allgemeines 1.1 In den Bachelor-Studiengang Allgemeine Informatik ist ein Praxisprojekt eingebunden. Es wird von der Hochschule begleitet. 1.2 Für den Fall,
MehrNeufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012 der Hochschule Hannover. 1 Geltungsbereich
Ordnung für Praxisphasen an der Hochschule Hannover, Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik (Praxisphasenordnung-WI; PraO-WI) Neufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt
MehrP r a k t i k u m s v e r t r a g
1 Anlage 1 zu 6 der Praktikumsordnung der HTWD P r a k t i k u m s v e r t r a g Zwischen........................................................ Firma Behörde Einrichtung........................................................
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen
MehrP R A K T I K U M S V E R T R A G. zwischen dem Ausbildungsbetrieb
P R A K T I K U M S V E R T R A G 1. Ausfertigung für den Betrieb zwischen dem Ausbildungsbetrieb Firma PLZ, ORT und der Schülerin/dem Schüler Name Klasse PLZ, Ort 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum
Mehr"P R A K T I K A N T E N R I C H T L I N I E "
"P R A K T I K A N T E N R I C H T L I N I E " zum Fach Bautechnik im Bachelorstudiengang mit dem lehramtsspezifischen Schwerpunkt Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Technischen Universität Kaiserslautern
Mehrund Herrn / Frau... Familienname, Vorname (-nachfolgend Student / Studentin genannt-) wohnhaft in... ... Anschrift, Telefon
Fachhochschule Kaiserslautern Fachbereich Bauen und Gestalten Vertrag für die Praxisphase der Bachelor-Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen, Innenarchitektur und Virtual Design an der Fachhochschule
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover (FHH), Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Abteilung Bioverfahrenstechnik
MehrStudienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrOrdnung für das Praktikum des Bachelor-Studiengangs Bioprodukttechnologie an der Hochschule Neubrandenburg. Inhaltsverzeichnis
HS_NB_Praxissemesterordnung_BSc_BPT_Juni07.doc 26.06.2007 Version 1 Anlage 2 zur Studienordnung Ordnung für das Praktikum des Bachelor-Studiengangs Bioprodukttechnologie an der Hochschule Neubrandenburg
MehrAllgemeines. Ziele des Berufspraktikums
Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang Geowissenschaften am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 26. Juli 2006 1 Allgemeines (1) Nach der fachspezifischen
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrMuster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
MehrHAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT
1 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT MASTERSTUDIENGANG REGIONALMANAGEMENT UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ORDNUNG FÜR MODUL BERUFSPRAKTISCHE
MehrPraktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
MehrAusbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger
Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des
MehrPraktikantenvertrag zur Erstellung der Diplomarbeit / Bachelorarbeit / Masterarbeit
1 Zwischen Praktikantenvertrag zur Erstellung der Diplomarbeit / Bachelorarbeit / Masterarbeit (extern) der... (Adresse) vertreten durch Herrn/Frau... und - Praxisstelle der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
MehrPraktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin. für die Bachelorstudiengänge
Praktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin für die Bachelorstudiengänge Tourismus und Eventmanagement Angewandte Betriebswirtschaftslehre Business Travel Management & Eventmanagement (M.I.C.E.)
MehrAusbildungsvertrag Altenpflege
Seite 1 von 5 Ausbildungsvertrag Altenpflege zwischen der Ausbildungsstelle (genaue Bezeichnung der Einrichtung): Name: Straße: PLZ : Telefon/Fax: Email: im Folgenden: Die Ausbildungsstelle, des Trägers/
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrVERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR
VERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR Zwischen Frau/Herrn Studentin/Student an der Universität Erfurt und Praktikumsschule wird ein nachfolgend zu kennzeichnendes Schulpraktikum vereinbart: Berufsorientierendes
Mehrcejjáííéáäìåöéå ^ãíäáåüé=_éâ~ååíã~åüìåöéå OOK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=RNI=OUK^ìÖìëí=OMMN
cejjáííéáäìåöéå ^ãíäáåüé=_éâ~ååíã~åüìåöéå OOK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=RNI=OUK^ìÖìëí=OMMN lêçåìåö=ñωê=ç~ë=mê~ñáëëéãéëíéê=emê~ñlf ÑΩê=ÇÉå=píìÇáÉåÖ~åÖ=bäÉâíêçíÉÅÜåáâ=ãáí=mê~ñáëëÉãÉëíÉê ãáí=çéå=píìçáéåêáåüíìåöéå łbäéâíêáëåüé=båéêöáéíéåüåáâ=ìåç=rãïéäííéåüåáâ
MehrFACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum
KH Mainz Fachbereich Soziale Arbeit Praxisordnung BA Anlage 1 FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studienganges Soziale Arbeit Zwischen Träger
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrKooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual)
Formblatt 1 Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) zwischen (Träger). (Ansprechpartner).. (Adresse) und dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz
Mehr(Praktikumsrichtlinien) Oktober 2012
Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit von Studierenden der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Gültig für den Bachelorstudiengang
MehrMustervertrag für ein Praktikum in der Klasse 11 einer Fachoberschule.
Mustervertrag für ein Praktikum in der Klasse 11 einer Fachoberschule. Die Eugen-Reintjes-Schule empfiehlt, den folgenden Vertrag zu verwenden. Soll ein anderer Vertrag verwendet oder der empfohlene Vertrag
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 17. Januar 2013 Nr. 3/2013 I n h a l t : Erste Satzung zur Änderung der Praktikantenordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen
MehrAusbildungsvertrag. zwischen. und. wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/gesetzlichen Vertreters
Muster-Ausbildungsvertrag - Stand: 01.2007 Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag zwischen Genaue Bezeichnung der Einrichtung und (Ausbildungsstelle) Frau / Herrn geboren am in wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer)
MehrPraktikantenordnung. (Technisches Praktikum) für den Fachbereich Elektrotechnik der. Universität Kaiserslautern. vom 16.07.1997
Praktikantenordnung (Technisches Praktikum) für den Fachbereich Elektrotechnik der Universität Kaiserslautern vom 16.07.1997 Inhaltsübersicht 1 Zweck des Praktikums 2 Einteilung und Dauer des Praktikums
MehrAusbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen
Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in Leiter/in der......-apotheke...... Straße...PLZ......Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau... Straße...PLZ......Ort
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrDie Praxisphase für den Erwerb des 7-semestrigen Bachelor-Abschlusses wird im siebten Fachsemester durchgeführt.
Teil 2: Praxisphase Inhalt: 1. Einführung 2. Umfang und studiengangspezifische Inhalte der Praxisphase 2.1 Umfang 2.2 Studiengangspezifische Inhalte 3. Anerkennung der Praxisphase 4. Wahl des Praktikumsplatzes
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrAuszüge aus Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung. Wirtschaftsmathematik
Auszüge aus Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik Die Ordnung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin 44/10 veröffentlicht Nr. 3 Anlage
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender
MehrPraktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen" und Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der Ruhr-Universität Bochum
Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen" und Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der Ruhr-Universität Bochum Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen"
MehrBPS-/PP-Referat http://www.thm.de/wi/infocenter/34-bps-praxisphase
Anlage 3 Ordnung für die Praxisphase des Bachelorstudiengangs Facility Management des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technische Hochschule Mittelhessen 1 Allgemeines (1) Der Bachelorstudiengang
MehrBERUFSPRAKTISCHENSCHEN AUSBILDUNG (BPA)
INFORMATIONEN zur BERUFSPRAKTISCHENSCHEN AUSBILDUNG (BPA) Studiengang Wirtschaftsinformatik (WI) Bachelor-Studiengang Prüfungs- und Studienordnung vom 16.07.2008 Ordnung für die Berufspraktische Ausbildung
MehrAllgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 19. Januar 2011
Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 19. Januar 2011 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Praxismoduls 3 Dauer und Gliederung
MehrFACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft
FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft Richtlinien für die Vorpraxis und das Hauptpraktikum im Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management an der Fachhochschule Hamburg (Stand Sommersemester
MehrAusbildungsvertrag. Zwischen. der/dem. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) des Trägers. und. Frau/Herrn. Geboren am:
Ausbildungsvertrag Zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) des Trägers und Frau/Herrn Geboren am: in Wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer) (Berufspraktikantin/Berufspraktikant) wird mit Zustimmung
MehrStudienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Studienordnung für den Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2009 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im
MehrPraktikantenrichtlinie für den Bachelor-Studiengang Verkehrswirtschaft
Technische Universität Dresden Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Praktikantenrichtlinie für den Bachelor-Studiengang Verkehrswirtschaft Die Praktikantenrichtlinie versteht sich als Interpretation
MehrZahnmedizinische/r Fachangestellte/r
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG. Allgemeines
PRAKTIKUMSORDNUNG für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft der Fakultät für Pädagogik der Universität Bielefeld vom 15. Dezember 2003 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE UND DIE MASTERSTUDIENGÄNGE PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE UND PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT INTERKULTURELLE
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
MehrMaster of Arts Sportmanagement. Praktikumsordnung (Modul PR)
Master of Arts Sportmanagement (Modul PR) 1 1. Einleitung Gemäß 11(2) der allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt regelt diese Ordnung für den Studiengang M.A. Sportmanagement
MehrBerufspraktische Studien (BPS) im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Berufspraktische Studien (BPS) im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Berufspraktische Studien (BPS) im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen 1. BPS Was ist das und wofür? 2. Wie passen die BPS in mein
MehrOrdnung für Praxismodule im Diplomstudiengang Kraftfahrzeugelektronik
Westsächsische Hochschule Zwickau Fakultät Elektrotechnik Ordnung für Praxismodule im Diplomstudiengang Kraftfahrzeugelektronik Inhaltsübersicht: 1 Geltungsbereich 2 Ziele und Grundsätze 3 Praxismodul
MehrZwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in...
Dieser Vertrag wurde zur Registrierung vorgelegt Hannover, den... Handwerkskammer Hannover i. A. (Siegel) Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer
MehrBPS-/PP-Referat http://www.thm.de/wi/infocenter/34-bps-praxisphase
Anlage 3 Ordnung für die Praxisphase des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Mittelhessen 1 Allgemeines (1) Der Bachelorstudiengang
MehrZwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau...
Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... wird folgender
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 32/2012 vom 15. März 2012
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 32/2012 vom 15. März 2012 Veröffentlichung der konsolidierten Fassung der Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs Öffentliche Verwaltungswirtschaft
MehrPraktikumsordnung. für die Diplom-Studiengänge
Praktikumsordnung für die Diplom-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften, Umwelttechnik und Wirtschaftsingenieurwesen des Internationalen Hochschulinstituts Zittau 30. März 1998, 2.
Mehr