ORDNUNG DES PRAXISMODULS

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1 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 1 Westsächsische Hochschule Zwickau ORDNUNG DES PRAXISMODULS (Praktikumsordnung) für die Bachelorstudiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 02. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung zum Sprachgebrauch 1 Geltungsbereich 2 Ziele und Grundsätze 3 Praxismodul 4 Zulassung zum Praxismodul 5 Meldebogen und Praktikantenvertrag 6 Anerkennung des Praxismoduls 7 Inkrafttreten Anlagen (1) Rahmenausbildungsplan für die Durchführung des Praxismoduls (2) Praktikantenvertrag (3) Meldebogen (4) Nachweis der Praktikumsstelle

2 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 2 Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 1 Geltungsbereich Diese Praktikumsordnung regelt auf der Grundlage der Bachelorprüfungs- und Studienordnungen Ziele, Inhalte und Dauer für das Fachpraktikum von Studierenden (Praxismodul) der Bachelorstudiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Westsächsischen Hochschule Zwickau. 2 Ziele und Grundsätze (1) Die berufspraktische Tätigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Hinblick auf den späteren Beruf und daher obligatorischer Bestandteil des Studiums. (2) Das Praxismodul soll den Studenten systematisch an die berufspraktischen Tätigkeiten eines wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor of Arts heranführen. Er erhält damit Gelegenheit, die im Studium zumeist in getrennten Disziplinen vermittelten Kenntnisse und erworbenen Fähigkeiten auf komplexe Probleme der Praxis anzuwenden. 3 Praxismodul (1) Das Praxismodul umfasst die Tätigkeit in der Praxis und praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen. Es liegt in der Regel im sechsten Semester des Bachelorstudiums. Zu diesem Zeitpunkt verfügt der Student bereits über kaufmännische Voraussetzungen. Als Grundlage für die Durchführung des Praxismoduls dient der Rahmenausbildungsplan der Fakultät, der insbesondere fachbezogene Aufgaben für die einzelnen Studiengänge festlegt (s. Anlage: Rahmenausbildungsplan). (2) Die Tätigkeit in der Praxis umfasst ohne Ausfallzeiten einen zusammenhängenden Zeitabschnitt von 12 Wochen. (3) Neben der berufspraktischen Tätigkeit finden im Praxismodul auch praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen statt (Praktikantenseminare). Diese können zusammenhängend während, vor und/oder nach der praktischen Ausbildungsphase durchgeführt werden. Für die Durchführung der Praktikantenseminare sind die jeweiligen Praktikumsbetreuer (Lehrende, die das Praxismodul betreuen) verantwortlich. (4) Während des Praxismoduls bleibt der Student Mitglied der Hochschule.

3 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 3 4 Zulassung zum Praxismodul Zum Praxismodul wird nur zugelassen, a) wer in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland alle Modulprüfungen bis auf das Bachelorprojekt bestanden oder gem. 17 Abs. 2 und 3 der Bachelor- Prüfungsordnung als gleichwertig angerechnete Prüfungsleistungen erbracht hat. b) auf Antrag kann auch zugelassen werden, wer zur vollständigen Bachelorprüfung höchstens drei der Modulprüfungen noch nicht erfolgreich abgelegt hat. c) auf besonderen Antrag kann vorfristig zum Praxismodul zugelassen werden, wer nach den ersten drei Fachsemestern 90 ECTS-Punkte im Studiengang erreicht hat. d) wer einen vollständig ausgefüllten und bestätigten Meldebogen vor Antritt der praktischen Tätigkeit beim Fakultätsbeauftragten für Praktikumsangelegenheiten bzw. beim Studiendekan abgegeben hat. 5 Meldebogen und Praktikantenvertrag (1) Jeder Student ist verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praktikumsstelle zu bemühen und mit dieser einen Praktikantenvertrag abzuschließen. Der Student wird dabei vom Fakultätsbeauftragten für Praktikumsangelegenheiten unterstützt und beraten (s. Anlage: Praktikantenvertrag). (2) Damit gewährleistet ist, dass der Student im Praxismodul gemäß dem Rahmenausbildungsplan eingesetzt wird, ist vor Abschluss des Praktikantenvertrages die Zustimmung der Hochschule zur Praktikumsstelle mit dem Meldebogen einzuholen (s. Anlage: Meldebogen). (3) Für den Abschluss des Praktikantenvertrages können die Vordrucke der Westsächsischen Hochschule Zwickau oder Vordrucke der Betriebe bzw. Unternehmen genutzt werden. (4) Der Praktikumsvertrag ist in drei gleichlautenden Ausfertigungen zu erstellen. Die beiden Vertragspartner erhalten je eine Ausfertigung, die dritte Ausfertigung leitet der Student dem Fakultätsbeauftragten für Praktikumsangelegenheiten bzw. dem Studiendekan zu.

4 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 4 6 Anerkennung des Praxismoduls (1) Das Praxismodul wird als "Mit Erfolg durchgeführt" anerkannt oder "Nicht mit Erfolg durchgeführt" abgelehnt. (1) Grundlage für die Anerkennung des Praxismoduls ist a) der schriftliche Nachweis der Praktikumsstelle, der Beginn und Ende sowie Art und Inhalt der Tätigkeit enthalten muss (s. Anlage: Nachweis der Praktikumsstelle), b) die erfolgreiche Teilnahme an den studienbegleitenden Lehrveranstaltungen, c.) der Praktikumsbericht im Umfang von ca Seiten über die während der berufspraktischen Tätigkeit bearbeiteten Aufgaben. Die Punkte b) und c) sind durch den Lehrenden, der das Praxismodul betreut, mit Testat zu bestätigen. (3) Der Nachweis der Praktikumsstelle und der Praktikumsbericht sind dem Fakultätsbeauftragten für Praktikumsangelegenheiten bzw. dem Studiendekan spätestens acht Wochen nach Abschluss des Praxismoduls zu übergeben. Der Prüfungsausschuss der Fakultät entscheidet über die Anerkennung oder Nichtanerkennung des Praxismoduls. (4) Wird das Praxismodul als Ganzes oder einzelne Teile nicht anerkannt, so müssen sie wiederholt werden. Die Wiederholung des Praktikantenseminars (mit Testat) ist auch ohne Wiederholung der praktischen Arbeit in einem Betrieb möglich. 7 Inkrafttreten Diese Praktikumsordnung tritt mit Wirkung zum in Kraft.

5 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 5 Anlage 1: Rahmenausbildungsplan für die Durchführung des Praxismoduls Ziel des Praxismoduls ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen und dabei die im Studium vermittelten Kenntnisse und erworbenen Fähigkeiten auf komplexe Probleme der Praxis anzuwenden. Das Praxismodul wird im fünften Semester (Diplomstudiengänge) bzw. sechsten Semester (Bachelorstudiengänge) durchgeführt. Dieser zeitliche Rahmen gewährleistet, dass der Student über entsprechende kaufmännische Voraussetzungen verfügt. Studenten des Studienganges "Betriebswirtschaft" sollten vorrangig entsprechend den von ihnen gewählten Fachprofilen an Aufgabenkomplexen aus den folgenden Bereichen mitarbeiten oder sie selbständig bearbeiten: Allgemeine Organisation, Unternehmensführung Beschaffung und Lagerhaltung Controlling Datenverarbeitung Finanz- und Rechnungswesen (inkl. steuerliche Fragen) Personalwesen Produktionswirtschaft und Logistik Marketing Studenten des Studienganges "Management öffentlicher Aufgaben" sollten vorrangig Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeiten: Management Marketing- bzw. Umweltbeziehungen Organisation und Datenverarbeitung Personalwesen Spezifisches Rechnungswesen der entsprechenden Betriebsart Unternehmensplanung und -kontrolle Umweltrecht bzw. spezielle Rechtsprobleme der Betriebsart

6 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 6 Anlage 2 VERTRAG ÜBER DAS PRAXISMODUL Zwischen.... (Bezeichnung, Anschrift und Telefon der Praktikumsstelle) und Frau/Herrn (Vor- und Zuname) geboren am....in Student(in) an der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Dr.-Friedrichs-Ring 2a, Zwickau wird nachstehender Vertrag geschlossen: 1 Dauer des Praxismoduls Das Praxismodul umfasst zusammenhängend. Wochen und dauert vom... bis Aufgaben der Praktikumsstelle 1. Dem (Der) Student(in) werden für die Dauer des Praxismoduls durch die Praktikumsstelle Unterstützung gegeben und Möglichkeiten geboten, sich Erfahrungen und Kenntnisse bei der Lösung betriebswirtschaftlicher bzw. ingenieurmäßiger Aufgaben für das Unternehmen zu erarbeiten. 2. Der (Die) Student(in) erhält nach Beendigung des Praxismoduls einen schriftlichen Nachweis, der Beginn und Ende der Ausbildungszeit, eventuelle Fehltage und die Feststellung enthält, ob die Tätigkeit nach dem Urteil der Praktikumsstelle mit oder ohne Erfolg absolviert wurde (Anlage 1). Auf Wunsch des Studenten/der Studentin kann ein Zeugnis ausgestellt werden. 3. Die Praktikumsstelle vergütet die Praktikantentätigkeit mit EUR.

7 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 7 3 Pflichten des Studenten/der Studentin Der Student/die Studentin verpflichtet sich: alle ihm (ihr) von der Praktikumsstelle gebotenen Möglichkeiten wahrzunehmen, sich Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erarbeiten, die im Rahmen der Ausbildung erteilten Anweisungen der Praktikumsstelle und der von dieser beauftragten Personen zu befolgen, die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Werkzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte sowie sonstige Einrichtungen, Werkstoffe und Produkte sorgsam zu behandeln, die betrieblichen Arbeitszeiten einzuhalten, die Interessen der Praktikumsstelle zu wahren, über Unternehmens-/Betriebsvorgänge Stillschweigen zu bewahren und die Geheimhaltungserfordernisse der Praktikumsstelle zu respektieren, bei Fernbleiben die Praktikumsstelle unverzüglich zu benachrichtigen und bei Krankheit spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, einen Praktikumsbericht in der von der Fakultät festgesetzten Form zum von der Praktikumsstelle benannten Thema zu geben. Arbeitsthema: Mentoren 1. Die Praktikumsstelle benennt Herrn/Frau... Telefon..als Mentor für die Ausbildung des Studenten/der Studentin. Dieser Mentor ist zugleich Gesprächspartner der Hochschule und des Praktikantenamtes. 2. Mentor seitens der Hochschule ist Herr/Frau..Telefon. 5 Versicherungsschutz 1. Der (Die) Student(in) ist während des Praxismoduls kraft Gesetzes gegen Unfall versichert ( 2 Abs. 1 Ziffer 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Ausbildungsstelle Mitglied ist. Im Versicherungsfalle übermittelt die Ausbildungsstelle auch der Hochschule eine Ausfertigung der Unfallanzeige zur Information. 2. Während der Teilnahme an Prüfungen und Studientagen, die im organisierten Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden, besteht Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Sachsen (gemäß 2 Abs. 1 Ziffer 8c Siebtes Buch Sozialgesetzbuch).

8 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 8 6 Auflösung des Vertrages 1. Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden: aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Frist, bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von 4 Wochen. 2. Die Auflösung des Vertrages geschieht durch schriftliche Erklärung unter Angabe der Kündigungsgründe. 3. Die Hochschule ist vom auflösenden Vertragspartner unverzüglich zu verständigen. 7 Vertragsausfertigungen Der Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung, eine leitet der (die) Studentin unverzüglich über den Mentor bzw. den Fakultätsbeauftragten für Praktikantenangelegenheiten dem Praktikantenamt der Hochschule zu. 8 Sonstige Vereinbarungen (Ort und Datum) Praktikumsstelle:.. (Ort und Datum) Student:.. (Unterschrift).. (Unterschrift)

9 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 9 Anlage 3 MELDEBOGEN Praktikumsplatz für das Praxismodul im Studiengang:. und ein Prak-.. Es wird ein Praktikumsplatz bereitgestellt im Winter-/Sommersemester 200 tikantenvertrag abgeschlossen mit dem Praktikanten/der Praktikantin Name, Vorname:.. Anschrift: Firma bzw. Bezeichnung der Praktikumsstelle mit genauer Anschrift und Rufnummer : Produktpalette bzw. Aufgabenbereiche der Praktikumsstelle:.. Gesamtzahl der in der Praktikumsstelle beschäftigten Vollzeit-Arbeitskräfte: Der/die Student/-in soll folgenden Abteilungen bzw. Aufgabengebieten zugeordnet werden: Für die fachliche Betreuung in der Praktikumsstelle wird Frau/Herr.. zuständig sein...., den... Firmenstempel/Unterschrift ZUSTIMMUNG DER HOCHSCHULE Die WHZ stimmt der Ableistung des Praxismoduls (Fachpraktikum) bei obiger Praktikumsstelle zu. Die fachliche Betreuung wird zugesichert: Mentor der WHZ (Name, Unterschrift) Zwickau, den Fakultätsbeauftragter für Praktikantenangelegenheiten bzw. Studiendekan

10 Praktikumsordnung Bachelorstudiengänge 10 Anlage 4 N A C H W E I S der Praktikumsstelle über die PRAKTISCHE AUSBILDUNG Herr/Frau. Matrikel... geb. am....in... Student/Studentin an der Westsächsischen Hochschule Zwickau Studiengang... hat in der Zeit vom...bis...( =.. Wochen) in Praktikumsstelle die praktische Ausbildung innerhalb des Praxismoduls mit Erfolg/ohne Erfolg abgeleistet. Art und Inhalt der Tätigkeit: Wegen......des Studenten/der Studentin/der Praktikumsstelle konnten.. Wochen/. Tage nicht abgeleistet werden (1 Arbeitstag = 0,2 Woche; gesetzliche Feiertage und Unterrichtstage zählen als Arbeitstage). Ort und Datum... Unterschrift des Mentors Firmenstempel

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