<Dr. J. Zimmer> Winterschulung Weinbau LELF, R 31

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "<Dr. J. Zimmer> Winterschulung Weinbau LELF, R 31"

Transkript

1 Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Weinbau <Dr. J. Zimmer> 0

2 I. Organisation des Pflanzenschutzdienstes in Brandenburg II. EU-Recht Pflanzenschutz III. Neues Pflanzenschutzrecht IV. Pflanzenschutzmittel Zulassung und Sonderregelungen V. Anwendungsbestimmungen und Auflagen VI. Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz VII. Bienenschutz VIII. Informationsmöglichkeiten 1

3 I. Organisation des Pflanzenschutzdienstes in Brandenburg 2

4 Organisation des Pflanzenschutzdienstes BB Struktur der Abteilung 3 des LELF Abteilungsleiter Pflanzenschutzdienst Referat 31 Allgemeiner Pflanzenschutz Referat 32 Pflanzenschutz Ackerbau / Grünland Referat 33 Pflanzenschutz Obst-, Gemüse-, Zierpflanzenbau, Baumschulen/Öffentl.Grün Referat 34 Phytopatholog. Spezialuntersuchungen von Schaderregern Referat 35 Pflanzengesundheitskontrolle EU Warenaustausch u. Drittlandverkehr Geräteanerkennung / Sachkunde Überwachung Schaderregerauftreten / Warndienst Überwachung Schaderregerauftreten / Warndienst Untersuchung zum Schaderregerauftreten Pflanzenquarantäne / Pflanzengesundheitskontrolle Versuche für lokale Genehmigungen, Prüfung von Pflanzenschutzmitteln Erarbeitung von Bekämpfungsstrategien Erarbeitung von Bekämpfungsstrategien Genzeinlassuntersuchungen Pflanzengesundheitskontrolle Genehmigungen zur Anwendung von PSM Kontrollmanagement gesetzl. Bestimmungen, Aufklärung und Schulung zum Pflanzenschutzrecht Kontrollmanagement gesetzl. Bestimmungen, Aufklärung und Schulung zum Pflanzenschutzrecht Ausfuhruntersuchungen Kontrollmanagement gesetzl. Bestimmungen, Aufklärung und Schulung zum Pflanzenschutzrecht Bearbeitung von Bekämpfungslücken Bearbeitung von Bekämpfungslücken Überwachung zu Bioabfallverordnung Information / Dokumentation, Gebühren Nichtchemischer Pflanzenschutz Nichtchemischer Pflanzenschutz Augenstecklingsprüfung Dienstsitze: Neuruppin, Wünsdorf, Prenzlau, Waldsieversdorf, Cottbus 3

5 Organisation des Pflanzenschutzdienstes BB Struktur der Abteilung 3 des LELF 5 Außendienstsitze: Neuruppin Schönberg Prenzlau Waldsieversdorf jeweils: 2 Sachberater Feldbau 1 Sachberater Gartenbau Wünsdorf Wünsdorf Cottbus Frankurt/Oder 1 Sachbearbeiter Pflanzengesundheitskontrolle 4

6 II. EU-Recht Pflanzenschutz 5

7 Rechtsvorschriften Pflanzenschutz Ebenen der Gesetzgebung Europäische Union Rahmenrichtlinien Verordnungen EU-Mitgliedsstaaten (z.b. Deutschland) Gesetze Verordnungen Rechtskräftig Inkrafttreten Bundesländer (z.b. Brandenburg) Gesetze Verordnungen 6

8 EU-Vorschriften VO (EG) 1107/2009 unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten in vollem Umfang anzuwenden seit enthält Regelungen - zur EU-Registrierung von PSM-Wirkstoffen, Safenern und Synergisten, Zusatz- und Beistoffe - zur nationalen Zulassung von PSM - zur zonalen Zulassung von PSM - zum Parallelhandel - zur Aufzeichnungspflicht Ziele: - hohes Schutzniveau für Mensch, Tier, Umwelt - Harmonisierung der Vorschriften für Inverkehrbringen von PSM - Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion löst bisherige Richtlinie 91/414/EWG ab 7

9 EU-Vorschriften VO (EG) 1107/2009 Einführung von gefahrenbasierten Ausschlusskriterien für Wirkstoffe und Zusatzstoffe Substitutionsprinzip: Bestimmung von zu ersetzenden Wirkstoffen auf EU-Ebene, vergleichende Bewertung bei Pflanzenschutzmittelzulassung in den Mitgliedsstaaten zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gegenseitige Anerkennung von Zulassungen durch die Mitgliedsstaaten innerhalb einer Zone 8

10 EU-Vorschriften Richtlinie 2009/128/EG Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden nationale Umsetzung bis Ziele - Reduktion von Risiken des PSM-Einsatzes auf menschliche Gesundheit und Umwelt - Förderung integrierter Pflanzenschutz - Förderung alternativer Methoden und Verfahren im Pflanzenschutz 9

11 III. Neues Pflanzenschutzrecht 10

12 Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Was ist bisher dazu gelaufen? Gesetzgebungsverfahren: September Beratungen in den Bundesratsausschüssen Oktober 1. Durchgang Bundesrat (Stellungnahme des Bundesrates) November Dezember Formulierungsvorschläge des BMELV (Diskussion im Bundestag) Beratungen in Ausschüssen Lesungen des Gesetzentwurfes im Bundestagsplenum 2. Durchgang im Plenum des Bundesrates 16. Dezember Beschluss zum Pflanzenschutzgesetz im Bundestag Veröffentlichung Gesetzestext 11

13 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Integrierter Pflanzenschutz RL 2009/128/EG Art. 14: Integrierter Pflanzenschutz Maßnahmen zur Förderung eines Pflanzenschutzes mit geringer PSM-Verwendung, Vorzug nichtchemischer Methoden Allgemeine Grundsätze Anhang III PflSchG (neu), 3 Gute fachliche Praxis und Integrierter Pflanzenschutz Anpassung der Grundsätze der Guten fachlichen Praxis Kulturspezifische Leitlinien 12

14 Allgemeine Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes Anhang III der RL 2009/128/EG 1. neben anderen Optionen sollte die Bekämpfg. von SE vor allem erreicht werden durch : Fruchtfolge geeignete Kultivierungsverfahren Verwendung resistenter / toleranter Sorten bzw. von entsprechendem Pflanzgut ausgewogene Düngungs- und Bewässerungsverfahren angepasste Hygieneverfahren zur Verhinderg. der Ausbreitung von Schadorganism. Schutz und Förderung wichtiger Nutzorganismen Schaderregerüberwachung, Nutzung qualifizierter Berater 3. Nutzung regionsspezifischer Schwellenwerte für die Bekämpfungsentscheidungen 4. nachhaltigen biologischen, physikalischen und anderen nichtchemischen Methoden ist der Vorzug vor chemischen Maßnahmen zu geben 5. eingesetzte Pestizide müssen... zielartenspezifisch sein und die geringsten Nebenwirkg. auf die menschl. Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt haben 6. berufliche Verwender sollten die Verwendung... auf das notwendige Maß begrenzen! 7. Resistenzvermeidungsstrategien sind zu verwenden 8. berufliche Verwender müssen mit Hilfe der Aufzeichnungen den Erfolg der Maßnahmen überprüfen Grundsätze sind ab 2014 verbindlich! 13

15 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Nationaler Aktionsplan RL 2009/128/EG Art. 4: Nationale Aktionspläne Mitgliedstaaten müssen Nationale Aktionspläne erlassen (Termin ) Festlegen quantitativer Ziele zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln Maßnahmen und Zeitpläne Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes und alternativer Verfahren PflSchG (neu), 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird derzeit erarbeitet bzw. überarbeitet umfasst konkrete Ziele, Maßnahmen und Indikatoren 14

16 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Sachkunde CC RL 2009/128/EG Art. 5: Fort- und Weiterbildung Fort- und Weiterbildung für alle beruflichen Verwender, Vertreiber und Berater Ausreichende Kenntnisse über die Themen in Anhang I Einführung einer Bescheinigungsregel bis zum PflSchG (neu), 9 Persönliche Anforderungen Anwender, Berater, Vertreiber von PSM (auch Internethändler) müssen Sachkundenachweis der zuständigen Behörde haben Nachweis vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Behörde Ausstellung Sachkundebescheinigung auf Antrag Verpflichtende Fortbildung / Weiterbildung (Zeitraum 3 Jahre) Entzug der Sachkunde bei wiederholtem Verstoß Übergangsregelung für derzeit Sachkundige ( ) 15

17 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Sachkunde Hinweise für die Praxis: Sachkundigkeit muss durch Pflanzenschutzdienst bescheinigt werden, Anträge auf Anerkennung sind bis zum 26. Mai 2015 zu stellen alte Sachkundenachweise gelten noch bis 26. November 2015 qualifizierte Fortbildung (amtlich anerkannt) innerhalb von 3 Jahren ist verpflichtend erforderlich 16

18 Möglichkeiten des Nachweises von Fortbildungsveranstaltungen zum Erhalt der Sachkunde 17

19 kein Antrag Sachkunde 2012 > noch altes Recht < Antrag Antrag Sachkunde- Prüfung bestanden Berufsabschluss lt. Sachkunde VO gleichgestellte Berufsabschlüsse der DDR FA für Gartenbau Forstfacharbeiter FA für Pflanzenproduktion anerkannte Berufsabschl. mit langjähr. Berufserfahrg. bis Agrotechniker / Mechanisatoren anerkannte gleichwertige Berufsabschlüsse von Bürgern aus MS der EU Sachkundig für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Beratung über den Pflanzenschutz, das gewerbsmäßige in Verkehr bringen (auch über Internethandel) 18

20 Pflanzenschutzrecht Sachkunde des Anwenders Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können durch Vorlage eines Abschlusszeugnisses / einer bestandenen Abschlussprüfung für die Berufe: Landwirt / Landwirtin Pflanzenschutzlaborant / Pflanzenschutzlaborantin, Forstwirt / Forstwirtin Gärtner / Gärtnerin Winzer / Winzerin landwirt. Laborant / landwirt. Laborantin, landw. techn. Assistent / landwirt.-techn. Assistentin Fachagrarwirt / Fachagrarwirtin Landtechnik Fachkraft Agrarservice geprüfter Schädlingsbekämpfer / geprüfte Schädlingsbekämpferin 19

21 Pflanzenschutzrecht Sachkunde des Anwenders Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sind erbracht, durch Nachweis eines abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium der: Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie des Weinbaus 20

22 Pflanzenschutzrecht Sachkunde des Anwenders Gleichgestellt sind Abschlusszeugnisse eines anderen Mitgliedsstaates oder Vertragsstaates des EWR wenn Gegenstand der Ausbildung die Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten war. Der Pflanzenschutzdienst stellt auf Antrag eine Bescheinigung über den Besitz erforderlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten aus. 21

23 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Anzeige bei Beratung und Anwendung bisher: 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) - Anzeige bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere - Anzeige bei Beratung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln neu: 10 PflSchG - Anzeige bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere - Anzeige bei Beratung über den Pflanzenschutz Bei Anzeige vorzulegen: Sachkundenachweis(e): - neu: Bescheinigungsregelung (Übergangsfrist bis ) - neu: Befristung der Sachkunde (Notwendigkeit des Fortbildungsnachweises innerhalb bestimmter Zeiträume) 22

24 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Aufzeichnungs- und Informationspflichten CC VO (EG) 1107/2009, Art. 67: Aufzeichnungspflicht für berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln - Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels - Zeitpunkt der Verwendung - verwendete Menge - behandelte Fläche (Bezeichnung / Größe) - behandelte Kultur 11 PflSchG (neu) - Betriebsleiter führt Dokumentation der einzelnen Anwender zusammen - Namen der einzelnen Anwender müssen genannt werden - Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen: 3 Jahre ab dem auf Entstehung der Aufzeichnungen folgenden Jahr 23

25 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Anwendung von Pflanzenschutzmitteln PflSchG (neu), 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entspricht 6 und 6a des bisherigen PflSchG Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur: wenn diese zugelassen sind, in den festgesetzten, gültigen Anwendungsgebieten entsprechend den festgesetzten, gültigen Anwendungsbestimmungen keine Anwendung auf befestigten Freilandflächen und Flächen die nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden keine Anwendung unmittelbar an und in Oberflächengewässern (Länderregelung, BB = 1 m ab Böschungsoberkante) CC 24

26 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Beseitigungspflicht CC PflSchG (neu), 15 Beseitigungspflicht neu Pflanzenschutzmittel deren Anwendung durch Rechtsverordnung vollständig verboten sind, oder die einen Wirkstoff enthalten, der aufgrund eines Rechtsaktes der EG nicht in Anhang 1 der RL 91/414/EWG bzw. VO (EG) 1107/2009 aufgenommen wurden,. (Informationen dazu über Warnpost) sind unverzüglich ordnungsgemäß zu entsorgen. unverzüglich = Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist. 25

27 Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln Information auf 26

28 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Pflanzenschutzgeräte CC RL 2009/128/EG Art. 8: Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Geräten Regelmäßige von Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten Kontrollzeitraum bis Jahre, danach 3 Jahre Ausnahmen für bestimmte Geräte (z. B. Handgeräte) sind durch Mitgliedsstaaten zu regeln PflSchG (neu), 16 und 52 Anwendung von PSM nur mit Geräten, von denen keine schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ausgehen (CE-Kennzeichnung und Prüfliste JKI) Bei PSM-Zulassungen mit besonderen Anforderungen an PS-Geräte nur Verwendung entsprechend geprüfter Geräte Prüfpflicht für im Gebrauch befindliche Geräte über Verordnung (alle 4 Kalenderhalbjahre) 27

29 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Prüfpflicht Pflanzenschutzgeräte Gültige Prüfplaketten für das Jahr 2012 Geprüftes Pflanzenschutzgerät Erstes Zweites Halbjahr 2000 Geprüftes Pflanzenschutzgerät Erstes Zweites Halbjahr 2000 Geprüftes Pflanzenschutzgerät Erstes Zweites Halbjahr 2002 Amtlich anerkannte Kontrollwerkstätte Amtlich anerkannte Kontrollwerkstätte Amtlich anerkannte Kontrollwerkstätte 2012 grün 2013 orange 2014 blau Nächste Pflichtprüfung I oder II Halbjahr 28

30 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Besondere Gebiete RL 2009/ 128/EG Art. 12:Verringerung der Verwendung von Pestiziden bzw. deren Risiken in besonderen Gebieten Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, bzw. Risikomanagement in bestimmten Gebieten Öffentliche Parks, Gärten, Sportplätze, Spielplätze Schutzgebiete (NSG, FFH) PflSchG (neu), 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen die von der Allgemeinheit genutzt werden Insbesondere öffentl. Parks, Gärten, Spielplätze, Sportplätze, Friedhöfe, Nur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko PflSchG (neu), 12, 13, 22 Verbote, Befugnisse zum Erlass von Vorschriften in Ländern 29

31 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Ausbringung PSM mit Luftfahrzeugen CC neu RL 2009/128/EG Art. 9: Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Ausnahmegenehmigungen in besonderen Fällen und mit Auflagen PflSchG (neu), 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Anwendungsverbot mit Genehmigungsvorbehalt (Wälder, Weinbau in Steillagen und in Einzelfällen) Auflagen für die Anwendung, Details über Verordnung 30

32 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Parallelhandel Parallelimport = Einfuhr eines in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zugelassenen Pflanzenschutzmittels, das in seiner Zusammensetzung identisch mit einem im Einfuhrland zugelassenen Mittel ist VO (EG) 1107/2009, Art. 52: Genehmigungspflicht für Parallelimporte Nachweis der Identität mit dem Referenzmittel: - Herstelleridentität - Identität in Spezifikation und Gehalt an Wirkstoffen, Safenern, Synergisten und in Formulierung - identisch oder gleichwertig hinsichtlich Beistoffen und Verpackung PflSchG, (neu) - Konkretisierung 31

33 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Parallelhandel (2) PflSchG, (neu): - Genehmigung für den Parallelhandel ( 46) - Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel ( 47) - Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel ( 48) - Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel ( 49) - Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel ( 50) 32

34 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Importe zum Eigenbedarf PflSchG, 51 (neu): Innergemeinschaftlicher Import von Pflanzenschutzmitteln möglich entsprechend Regelungen für Parallelhandel - Genehmigung durch BVL erforderlich (gültig nur im eigenen Betrieb) - Kennzeichnungsvorschriften nach 47 Abs. 1 PflSchG nicht anzuwenden - Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel ( 49) gelten nicht - Gebrauchsanleitung des Referenzmittels muss vorliegen 33

35 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Abverkaufsfrist / Aufbrauchfrist VO (EG) 1107/2009, Art. 46: Möglich nach Zulassungsende: Abverkaufsfrist bis zu 6 Monaten plus Aufbrauchfrist bis zu weiteren 12 Monaten PflSchG, 28 (neu): Bei Zulassungsende durch Zeitablauf oder Zulassungswiderruf auf Antrag des Zulassungsinhabers: Abverkaufsfrist 6 Monate für Ware, die sich bereits im Verkehr befindet PflSchG, 12 (neu): Aufbrauchfrist 18 Monate ab Zulassungsende (einschließlich Abverkaufsfrist!) (zurzeit: Ermessensentscheidung des BVL) 34

36 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Zusatzstoffe VO (EG) 1107/2009, Art. 2: Zusatzstoffe = Stoffe oder Zubereitungen in dem Verwender gelieferten Form, die zur Beimischung zu Pflanzenschutzmitteln bestimmt sind, um dessen Wirkung zu verstärken PflSchG, (neu): - Genehmigungspflicht durch BVL - Genehmigung im Einvernehmen bzw. Benehmen mit weiteren Bundesbehörden - Regelungen zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen ( 43) - Regelungen zur Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe ( 44) 35

37 VO (EG) 1107/2009: keine Regelungen dazu Neuerungen Pflanzenschutzrecht Pflanzenstärkungsmittel Pflanzenstärkungsmittel (neu) = Stoffe und Gemische einschl. Mikroorganismen, - die zur Gesunderhaltung von Pflanzen dienen und die nicht Pflanzenschutzmittel sind - die zum Schutz von Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen bestimmt sind PflSchG, 45 (neu): - Formulierung und beabsichtigte Kennzeichnung muss vor erstem Inverkehrbringen BVL bekannt gegeben werden - BVL kann Inverkehrbringen untersagen bzw. Änderung der Kennzeichnung verlangen 36

38 Neuerungen Pflanzenschutzrecht Behandeltes Saatgut, Pflanzgut, Kultursubstrat VO (EG) 1107/2009, Art. 49: Regelungen zu mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut PflSchG, 32 (neu): - Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut, Kultursubstraten nur, wenn Pflanzenschutzmittel in D oder anderem EU-Mitgliedsstaat zugelassen sind - kein Inverkehrbringen mehr nach Zulassungswiderruf oder Ruhen der Zulassung PflSchG, 19 (neu): - komplett neu: Vorschriften für Ausbringung / Verwendung von behandeltem Saatgut, Pflanzgut, Kultursubstrat - Verwendung nur, wenn zum Zeitpunkt der Verwendung rechtmäßiges Inverkehrbringen möglich ist 37

39 IV. Pflanzenschutzmittel Zulassung und Sonderregelungen 38

40 Pflanzenschutzmittel Zulassungsbehörden Zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) - im Benehmen mit dem Julius Kühn-Institut (JKI) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). 39

41 Pflanzenschutzmittel Möglichkeiten der legalen Anwendung Anwendung möglich auf Grundlage von reguläre Zulassung Zulassung nach Art VO VO (EU) 1107/2009 Ausweitung Geltungsbereich v. v. Zulassungen nach Art VO VO (EU) 1107/2009 Genehmigung nach PflSchG 40

42 VO (EG) 1107/2009, Art. 53: Pflanzenschutzmittel Lückenindikation / Notfälle - ersetzt bisherige Regelung nach 11 (2) PflSchG (Genehmigungen bei Gefahr im Verzug) - auf Antrag Notfallzulassung (nicht Genehmigung!) für eine Dauer von max. 120 Tagen durch BVL - Vorliegen einer nicht anders abzuwehrende Notfallsituation - Vorliegen einer Gefahr im Verzug muss nicht mehr zwingend nachgewiesen werden 41

43 VO (EG) 1107/2009, Art. 51: Pflanzenschutzmittel Lückenindikation / Notfälle - ersetzt bisherige Regelung nach 18, 18a PflSchG (bundesweit gültige Genehmigungen bei Kleinkulturen) - jetzt: Ausweitungen des Geltungsbereichs von Zulassungen - nur für national aktuell zugelassene Pflanzenschutzmittel möglich - Haftungsbeschränkungen des Zulassungsinhabers z. B. in Bezug auf Phytotoxizität 42

44 PflSchG (neu), 22 Abs. 2-6: Pflanzenschutzmittel Lückenindikation / Notfälle - ersetzt bisherige Regelung nach 18 b PflSchG (einzelbetriebliche Genehmigungen bei Kleinstkulturen) - Erteilung durch zuständige Behörden der Bundesländer - Handlungsrahmen künftig wahrscheinlich enger 43

45 V. Anwendungsbestimmungen und Auflagen 44

46 Anwendungsbestimmungen Schutz von Oberflächengewässern Übersicht über wichtige Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Oberflächengewässern NW600 NW601 NW602 // NW603 fester Abstand zu zu Oberflächengewässern jeglicher Art Art fester Abstand, nur nur gelegentlich wasserführende Oberflächengewässer ausgenommen flexibler Abstand in in Abhängigkeit von Ausbringtechnik, Gewässerbeschaffenheit, Randvegetation Anwendungsbestimmungen werden nicht mehr vergeben 45

47 Beispiel für die Anwendungsbestimmung NW 601 zum Schutz von Oberflächengewässern Mindestabstände zu ständig oder periodisch wasserführenden Gewässern sind bei der Anwendung des Mittels fest vorgeschrieben. Böschungsoberkante Abstand = 20 m Gewässer 46

48 Anwendungsbestimmungen Schutz von Oberflächengewässern Übersicht über wichtige Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Oberflächengewässern aktuelle Anwendungsbestimmungen NW605 bis bis NW609 Erteilung bei bei Zulassungen ab ab dem Jahr 2002 flexible Abstände in in Abhängigkeit von der der Anwendungstechnik maximal m Abstand 47

49 Anwendungsbestimmungen Schutz von Oberflächengewässern Übersicht über über wichtige Anwendungsbestimmungen zum zum Schutz von von Oberflächengewässern aktuelle Anwendungsbestimmungen NW605 bis bis NW609 (Forts.) NW605 Ausbringung mit mit verlustmindernder Technik, Abstände je je nach nach Abdriftminderungsklasse NW606 Abstand bei bei Verwendung von von Standardtechnik NW605 und und NW606 werden immer zusammen vergeben! NW607 verlustmindernde Technik vorgeschrieben, Abstände je je nach nach Abdriftminderungsklasse NW608 fester fester Abstand, verlustmindernde Technik nicht nicht relevant NW609 fester fester Abstand bei bei Standardtechnik, für für verlustmindernde Technik kein kein Abstand vorgeschrieben Wenn durch durch eine eine Anwendungsbestimmung nichts anderes festgelegt ist, ist, gilt gilt in in Brandenburg ein ein Mindestabstand von von 1 m ab ab Böschungsoberkante! 48

50 Beispiel für die Anwendungsbestimmungen NW 605 und NW 606 zum Schutz von Oberflächengewässern Mindestabstände zu ständig oder periodisch wasserführenden Gewässern sind bei der Anwendung des Mittels variabel entsprechend der Nutzung abtriftmindernder Düsensysteme. Böschungsoberkante Abstand = 5 m Abstand = 10 m 90 % Abstand = 15 m 75 % 50 % ohne Abtriftminderung (NW 606) Gewässer Abstand = 20 m 49

51 Beispiel für die Anwendungsbestimmung NW 607 zum Schutz des Oberflächenwassers Mindestabstände zu ständig oder periodisch wasserführenden Gewässern sind bei der Anwendung des Mittels variabel entsprechend der Nutzung abtriftmindernder Düsensysteme. Einsatz verlustmindernder Technik 90% auf gesamter Fläche! Böschungsoberkante Abstand =5m Abstand = 10m 75% 50% Abtriftminderung Gewässer Abstand = 20m 50

52 Anwendungsbestimmungen Schutz terrestrischer Lebensräume Einsatz abtriftmindernder Technik in in einem m breiten Streifen zum Saumbiotop oder Einhaltung eines 5 m breiten unbehandelten Randstreifens oder 5 m breiter unbehandelter Randstreifen und Einsatz abtriftmindernder Technik auf auf einem m breiten Streifen Ohne abtriftmindernde Technik: unbehandelter Randstreifen von 5 m, m, m oder m NT NT 111: 5 m unbehandelter Randstreifen unabhängig von verwendeter Technik 51

53 Anwendungsbestimmungen Schutz terrestrischer Lebensräume Ausnahmen: Angrenzende Flächen sind landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege oder Plätze. Saumbiotope mit mit < 3 m Breite Nachweislich auf auf ehemals landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegte Hecken Ausbringung der der Pflanzenschutzmittel erfolgt mit mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten Anwendung des Mittels erfolgt in in einem Gebiet, dass vom JKI JKI im im Verzeichnis der der regionalisierten Kleinstrukturanteile als als Agrarlandschaft mit mit ausreichendem Anteil an an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. ist. 52

54 Verzeichnis der Kleinstrukturelemente Neues (Biotopindex) Verzeichnis Neu der Kleinstrukturelemente im Zusammenhang mit Anwendungsbestimmungen NT Berechnungsgrundlage: Gemeinden statt Naturräume! Weitere Informationen unter

55 Beispiel für die Anwendungsbestimmungen NT 101 NT 102 NT 103 zum Schutz terrestrischer Lebensräume Saumbiotop Ackerfläche 20 Meter breiter Streifen unbehandelt oder Restfläche mit üblichen Düsen Weg 20 Meter breiter Streifen mit Düsen mit einer Abtriftminderungsklasse von mindestens 50% NT 101, 75% NT 102, 90% NT 103 Restfläche mit üblichen Düsen >3 Meter 20 Meter 54

56 VI. Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz 55

57 Gute fachliche Praxis Schutz von Anwohnern und Nebenstehenden Mindestabstände - angrenzende Flächen Mindestabstand zu Umstehenden und Anwohnern (Bekanntmachung des BVL v ) 1 m bei der Behandlung von Flächenkulturen 3 m bei der Behandlung von Raumkulturen trifft zu für Flächen auf denen sich Menschen regelmäßig aufhalten (Wohnbebauung, privat genutzte Gärten, Flächen für die Allgemeinheit entspr. 17 PflSchG) trifft auch zu für Wege, die regelmäßig von Fußgängern genutzt werden weitere Abstände sind u. U. möglich, entsprechende Festlegung in Anwendungsbestimmungen 56

58 Gute fachliche Praxis Temperatur / Wind / Abdrift Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei dauerhaften Windgeschwindigkeiten > 5 m / s bei Temperaturen > 25 C oder rel. Luftfeuchten < 30 % Abdrift ist grundsätzlich zu vermeiden besonders auf sensible Flächen (Oberflächengewässer, schützenswerte Biotope, gefährdete Objekte) Fahrgeschwindigkeit nicht mehr als 6 km / h optimale Einstellung der Spritztechnik Ausbringen von Brüheresten stark verdünnt auf Behandlungsfläche Spritzenreinigung nie auf befestigten Flächen 57

59 VII. Bienenschutz 58

60 Bienenschutz Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 Wann gilt gilt ein ein Pflanzenschutzmittel als als bienengefährlich? wenn vom BVL so so eingestuft oder wenn in in höherer als als der der in in der der Zulassung festgesetzten höchsten Aufwandmenge bzw. Konzentration angewendet Was sind blühende Pflanzen? Pflanzen, an an denen sich geöffnete Blüten befinden 59

61 Bienenschutz Bienenschutzverordnung vom 22. Juli

62 Bienenschutz Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln Einstufung der der Pflanzenschutzmittel nach Bienengefährlichkeit: bienengefährlich (B1) bienengefährlich, außer nach dem täglichen Bienenflug bis bis Uhr (B2) nicht bienengefährlich, aufgrund festgelegter Anwendung (B3) nicht bienengefährlich (B4) Anwendung bienengefährlicher Mittel ist ist lt. lt. Bienenschutzverordnung verboten an an blühenden Pflanzen, an an anderen Pflanzen, wenn sie sie von Bienen beflogen werden 61

63 Bienenschutz Tipps zur Vermeidung von Bienenschäden Absprache und gegenseitige Information Landwirt (Winzer) -- Imker! vor vor Applikation bienengefährlicher PSM auf auf blühende Unkräuter und Vorblüher im im Bestand achten vor vor Applikation bienengefährlicher PSM auf auf Blattlausbefall // Honigtaubildung im im Bestand achten nach Applikation bienengefährlicher PSM Pflanzenschutzmaschine besonders gründlich reinigen Aufwandmengen einhalten Tankmischungen bienenungefährlicher Pyrethroide (z. (z. B. B. Karate mit mit Zeon Technologie) mit mit Triazol-Fungiziden (z. (z. B. B. Topas, Systhane EW) sind i.d.r. bienengefährlich (B2 bzw. B1) 62

64 VIII. Informationsmöglichkeiten 63

65 Informationsmöglichkeiten Pflanzenschutzdienst 64

66 Informationsmöglichkeiten Pflanzenschutzdienst 65

67 Informationsmöglichkeiten Pflanzenschutzdienst 66

68 Erreichbarkeit Pflanzenschutzdienst Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Abt. 3 (Vollzug und Kontrolle im Pflanzenschutz) Mülllroser Chaussee Frankfurt (Oder) Tel.: 0335 / Ansprechpartner: Frau Holz (Pflanzenschutz Gartenbau) Tel / Herr Dr. Zimmer (Allgemeiner Pflanzenschutz) Tel /

69 68

Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes

Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes 0 I. Ebenen der Gesetzgebung II. Situationsbeispiele aus der Praxis III. Häufige Fragen und Antworten IV. Informationsmöglichkeiten

Mehr

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Zulassung und Genehmigung Weitere Regelungen Zusammenfassung 2 7. Dezember 2011 Ralf Dittrich Rechtliche

Mehr

Informationen zu neuen gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz

Informationen zu neuen gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz Informationen zu neuen gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz 0 Rechtsvorschriften Pflanzenschutz Ebenen der Gesetzgebung Europäische Union Rahmenrichtlinien Verordnungen EU-Mitgliedsstaaten

Mehr

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Flächen für die Allgemeinheit Pflanzenstärkungsmittel Zusammenfassung 2 23. Januar 2013 Ralf Dittrich Rechtliche

Mehr

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) Auszug aus Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) PflSchG Ausfertigungsdatum: 06.02012 Vollzitat: "Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)" Das G wurde

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Exirel Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Fachgruppe Obstbau, 10117 Berlin Zulassungszeitraum: 14. Mai

Mehr

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick EU-Regelungen Deutschland: Pflanzenschutzgesetz und Verordnungen Sachsen: Verordnung zum Pflanzenschutz

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: CURATIO Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Biofa AG, 72525 Münsingen Zulassungszeitraum: 20. Juli 2017

Mehr

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging Pflanzenschutzgesetz Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging 2 Das Pflanzenschutzpaket Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau

Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau Dr. Friedrich Merz Regierungspräsidium Stuttgart 1 12.04.2012 in Heilbronn-Erlenbach Neue Rechtsnormen in der EU Verordnung

Mehr

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von mitteln im öffentlichen Grün Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen Inkrafttreten am 14.02.2012 Inhalte ergeben sich überwiegend aus europäischen Vorgaben die weitere

Mehr

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Aktueller Stand der Genehmigungssituation Gliederung Umsetzung der Richtlinie 2009/128 EG in Deutschland Umsetzung in Deutschland - Genehmigung nach

Mehr

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Pflanzenschutz - Lange Point

Mehr

Änderungen im Pflanzenschutzrecht

Änderungen im Pflanzenschutzrecht Änderungen im Pflanzenschutzrecht Pflanzenschutz im Rahmen rechtlicher Vorgaben EU-Recht & deutsches Recht Pflanzenschutzgesetz PS-Anwendungsverordnung PS-Sachkunde-VO Pflanzenschutzmittel-VO Bienenschutz-VO

Mehr

Auswirkungen neues Pflanzenschutzrecht und Ausblick auf den Nationalen Aktionsplan

Auswirkungen neues Pflanzenschutzrecht und Ausblick auf den Nationalen Aktionsplan Maistagung am 23.02.2012 Emmendingen-Hochburg Auswirkungen neues Pflanzenschutzrecht und Ausblick auf den Nationalen Aktionsplan Hansjörg Imgraben RP Freiburg, Ref. 33 / Pflanzenschutzdienst 1 Gliederung

Mehr

Abstandsauflagen. (Stand: 30. März 2016) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Naturhaushalt Wasserorganismen-

Abstandsauflagen. (Stand: 30. März 2016) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Naturhaushalt Wasserorganismen- Abstandsauflagen Die Übersicht wurde nach bestem Wissen erstellt, für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden! Abstandsauflagen bitte für jedes Mittel prüfen. (Stand: 30. März

Mehr

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes Bundesrat Drucksache 50/08 25.01.08 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages A Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am

Mehr

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln Ute Lachermeier - 12.Juni 2013 1 Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln 1. Änderungen im neuen Pflanzenschutzgesetz

Mehr

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG v. Februar 2012)

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG v. Februar 2012) Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG v. Februar 2012) Einführung Inhalte der EU-Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EG) Inhalte der EU-Pflanzenschutzmittel-Zulassungs-Verordnung

Mehr

Pflanzenschutzrecht im Garten- und Landschaftsbau. Silvia Dittrich Referat Pflanzenschutz. Freistaat Sachsen

Pflanzenschutzrecht im Garten- und Landschaftsbau. Silvia Dittrich Referat Pflanzenschutz. Freistaat Sachsen Pflanzenschutzrecht im Garten- und Landschaftsbau Silvia Dittrich Referat Pflanzenschutz Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz Pflanzenschutzgesetz PflSchG) Im Pflanzenschutzgesetz

Mehr

Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung

Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung anlässlich der Fachtagung Alternative Unkrautmanagementverfahren für Wege

Mehr

Pflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht

Pflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht Pflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht Eine Vorlesung von Dr. Andra Thiel, Universität Bremen Zusatzinformationen: blogs.uni-bremen.de/pflanzenschutz Chemischer Pflanzenschutz Pflanzenschutz: Pflanzenschutzmittelverkäufe

Mehr

Antwort der Landesregierung

Antwort der Landesregierung 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3570 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8764 Pestizideinsatz in Brandenburger Naturschutzgebieten

Mehr

Zulassungsinformationen Im Zierpflanzenbau

Zulassungsinformationen Im Zierpflanzenbau Zulassungsinformationen Im (Zul.-Nr.: 052273-00) Erweiterung einer Zulassung nach Art. 51 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Ihr Ansprechpartner: E-APE/DT Li556 Martina Dahlbender Tel.: 06132/713528 Fax: 06132/713529

Mehr

Rechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Rechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Rechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Dr. Thomas Schneider www.bmel.de Inhalt Zweistufiges Zulassungssystem EU-Wirkstoff-Genehmigung Nationale Pflanzenschutzmittelzulassung EU-Rechtsrahmen

Mehr

Möglichkeiten zum nachhaltigen Pflanzenschutzmittel-Einsatz

Möglichkeiten zum nachhaltigen Pflanzenschutzmittel-Einsatz Möglichkeiten zum nachhaltigen Pflanzenschutzmittel-Einsatz Prof. Dr. habil. Bernd Freier Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Strategien und Folgenabschätzung,

Mehr

Pflanzenschutzsachkunde. Informationspflicht Für Anwender

Pflanzenschutzsachkunde. Informationspflicht Für Anwender Pflanzenschutzsachkunde Recht Teil 2 1. Aufzeichnungspflicht 2. Aufbrauchfrist/Beseitigungspflicht 3. Auflagen und Verbote 1. Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser Anerkannte Fortbildung für

Mehr

Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az /9

Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az /9 Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az. 512-32001/9 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin BUND-Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung

Mehr

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Hinweise zum Bienenschutz Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind für Bienen gefährlich. Bei der Anwendung dieser Mittel ist die Verordnung zum Schutz der Bienen vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)

Mehr

Webinar: Sachkunde im Pflanzenschutz

Webinar: Sachkunde im Pflanzenschutz Webinar: Sachkunde im Pflanzenschutz Begrüßung Einführung in das Thema Rechtliche Vorgaben 1. Neuer Sachkundenachweis o Wer braucht ihn? o Wie bekommt man ihn? Fragerunde / gemeinsame Diskussionsrunde

Mehr

Anforderungen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Anforderungen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Anforderungen beim Umgang mit mitteln Sachsen-Anhalt pflanzenschutz@llg.mule.sachsen-anhalt.de im Anwendung von PSM - Gesetzliche Anforderungen Wer mittel Anwendet, Verkauft und zum Einsatz berät muss

Mehr

Aktuelles zum Verfahren Sachkundenachweiskarte und zur Fortbildung in Sachsen

Aktuelles zum Verfahren Sachkundenachweiskarte und zur Fortbildung in Sachsen Aktuelles zum Verfahren Sachkundenachweiskarte und zur Fortbildung in Sachsen Gesetzlicher Rahmen Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 fordert den neuen Sachkundenachweis für Anwender, Berater und Händler

Mehr

Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018

Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018 Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018 LfL Freising NB6612 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden,

Mehr

CC-Kontrollen: Wenn der Prüfer 3 x klingelt

CC-Kontrollen: Wenn der Prüfer 3 x klingelt CC-Kontrollen: Wenn der Prüfer 3 x klingelt Wie Sie sich auf eine CC-Kontrolle im Pflanzenschutz richtig vorbe reiten, darüber informiert Dr. Stefan Lamprecht, Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer

Mehr

Aktuelle Informationen zum Pflanzenschutz

Aktuelle Informationen zum Pflanzenschutz Schulung Bienensachverständige 2012 Aktuelle Informationen zum Pflanzenschutz 0 I. Neues Pflanzenschutzgesetz II. Problematik neonicotinoide Beizmittel III. Besonderheiten 2012 IV. Bienenschäden

Mehr

Ökologischer Landbau Kulturpflanzen ganzheitlich schützen

Ökologischer Landbau Kulturpflanzen ganzheitlich schützen Ökologischer Landbau Kulturpflanzen ganzheitlich schützen Fortbildungsveranstaltung Sachkunde im Pflanzenschutz für Acker- und Gemüsebaubetriebe Sabine Löcher-Bolz 22.11.2016 Gliederung Rechtliche Grundlagen

Mehr

Neue Pflanzenschutz-Politik - Was kommt auf Europas Bauern zu

Neue Pflanzenschutz-Politik - Was kommt auf Europas Bauern zu Neue Pflanzenschutz-Politik - Was kommt auf Europas Bauern zu Pressekonferenz Berlin Volker Koch-Achelpöhler Hauptgeschäftsführer Pflanzenschutz-Paket vom 13.01.2009 2 (1) Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung

Mehr

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden.

Mehr

Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen. Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna

Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen. Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna Wild- und Honigbienen und ihre Funktionen im Naturhaushalt Bestäubungsleistung Erhaltung der

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE

FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE SCHWERPUNKT FORSTWIRTSCHAFT Teilweise Regeneration nach Kahlfraß durch Nonne und Kiefernspinner, Raum Lieberose 2015 Auswirkungen der Änderung des Pflanzenschutzrechtes

Mehr

Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer

Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer Reinhard Götz, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Symposium Pflanzenschutz und Gewässerschutz am 17. Oktober 2013 in

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 16. Jahrgang Luckenwalde, 7. Mai 2008 Nr. 15

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 16. Jahrgang Luckenwalde, 7. Mai 2008 Nr. 15 für den Landkreis Teltow-Fläming 16. Jahrgang Luckenwalde, 7. Mai 2008 Nr. 15 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Einladung zur 29. ordentlichen öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch,

Mehr

berechtigt zu: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln/ Beratung zum Pflanzenschutz Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Hans Mustermann Name

berechtigt zu: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln/ Beratung zum Pflanzenschutz Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Hans Mustermann Name Pflanzenschutzdienst Neue Regelungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde Mit der gerade verabschiedeten Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 (http://www.gesetze-im-internet.de/pflschsachkv_2013/index.html)

Mehr

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden.

Mehr

Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen

Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen SEITE 1 VON 6 Anzeige der Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel und/oder der Anwendung in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten und/oder entgegen den mit der Zulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen

Mehr

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstr. 25, 76227 Karlsruhe Weinbauverband Württemberg e.v. Hirschbergstr. 2 74189 Weinsberg

Mehr

WRRL-Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Thüringen

WRRL-Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Thüringen WRRL-Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Thüringen Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Gewässerrandstreifen (Pflanzenschutz) A. Stodollik Erfurt, Überblick Rechtsvorschriften der

Mehr

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden.

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Pflanzenschutzdienst Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung

Mehr

Merkblatt für den Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz gemäß 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1)

Merkblatt für den Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz gemäß 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1) Merkblatt für den Antrag auf Ausstellung eines Sachkundeweises im Pflanzenschutz gemäß 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1) Allgemeine Hinweise Der Antrag auf Ausstellung des neuen Sachkundeweises erfolgt

Mehr

Aktuelles und Grundsätzliches zum Pflanzenschutzrecht

Aktuelles und Grundsätzliches zum Pflanzenschutzrecht Aktuelles und Grundsätzliches zum Pflanzenschutzrecht Sabine Steffensen Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung: Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt, Tel. 04331-94 53-314, ssteffensen@lksh.de

Mehr

Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel

Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel Gliederung Zulassung in Deutschland Auflagen Anwendungsbestimmungen Zusammenfassung und Empfehlungen 2 11. Dezember 2018 Ralf Dittrich seit

Mehr

1042/2009 Inhalt. Dr. Dieter Westphal Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Thielallee Berlin

1042/2009 Inhalt. Dr. Dieter Westphal Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Thielallee Berlin 1042/2009 Inhalt Herausgegeben vom aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V. Heilsbachstraße 16 53123 Bonn www.aid.de aid@aid.de mit Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung,

Mehr

Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis

Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Bernward Jung Fachdienstleister Landwirtschaft Gute fachliche Praxis Berührungspunkte Gewässer und Landwirtschaft: 1.Grünlandumbruch

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt - Genehmigungen, Kontrollen, Sachkunde - Telefon: (04331) 9453-312 oder -314 Fax: (04331) 9453-389 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Grüner Kamp 15-17

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutzrecht

Aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutzrecht Aktuelle Entwicklungen im recht Sachsen-Anhalt Anwenderseminar zum im Ackerbau ALFF Mitte:Dienstag, 15.01. in Oschersleben und Donnerstag, 21.02. in Bernburg ALFF Altmark:Donnerstag, 17.01. in Iden ALFF

Mehr

Aktuelles aus dem Pflanzenschutz

Aktuelles aus dem Pflanzenschutz Aktuelles aus dem Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel -News Confidor = Imidacloprid = Neonicotinoid = vorbei Gehört zu den 3 Neonicotinoiden deren Zulassung widerrufen wurde. Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz

Mehr

Das neue Pflanzenschutzgesetz

Das neue Pflanzenschutzgesetz Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 2/3 Indikationszulassung - Auskunft über Zulassungen Einkauf von Mitteln Matthias Wuttke, PSD Gartenbau

Mehr

Das neue Pflanzenschutzgesetz; neue Sachkundevorschriften

Das neue Pflanzenschutzgesetz; neue Sachkundevorschriften Informationsveranstaltung Wasserschutz und Pflanzenschutz Das neue Pflanzenschutzgesetz; neue Sachkundevorschriften Dr. Stefan Lamprecht EU- Zulassungsverordnung (VO EG Nr. 1107/2009) Verordnung über das

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite)

Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite) Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite) NB661 Das Mittel ist bienengefährlich, Bienenschutzverordnung vom 19. Dezember 1972

Mehr

Vortrag zum Thema Pflanzenschutzmittel in Grund- und Oberflächenwasser

Vortrag zum Thema Pflanzenschutzmittel in Grund- und Oberflächenwasser Beratung und Kontrolle der Pflanzenschutzdienste im Bereich Wasserschutz Vortrag zum Thema Pflanzenschutzmittel in Grund- und Oberflächenwasser am. Oktober 26 in Alsfeld, Stadthalle LD. M. Kerber Regierungspräsidium

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis Informationen zum neuen Sachkundenachweis Regelungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz Grundlage sind die Artikel 5 und 6 der EU-RiLi 2009/128/EG Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle beruflichen

Mehr

Pflanzenschutzamt Berlin

Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin Stadtgrün herausgegeben am 08.03.2012 Was ist bei der Pflanzenschutzmitteln in Berlin grundsätzlich zu beachten? Ein wesentlicher Zweck des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen,

Mehr

Kulturpflanzen und Bienen

Kulturpflanzen und Bienen Landwirtschaft und Bienenschutz Rainer Tippelt-Sander, Bienenschutzausschuss Biberach, 24.4.2012 Kulturpflanzen und Bienen Koevolution von Blütenpflanzen und Bestäuberinsekten Pflanze braucht Bienen zur

Mehr

Verfahren zur Eintragung von Pflanzenschutzgeräten in den Abschnitt Verzeichnis Verlustmindernde Geräte Abdriftminderung der Beschreibenden Liste

Verfahren zur Eintragung von Pflanzenschutzgeräten in den Abschnitt Verzeichnis Verlustmindernde Geräte Abdriftminderung der Beschreibenden Liste Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Bundesrepublik Deutschland Richtlinie für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten April 2013 2-2.1 Verfahren zur Eintragung von Pflanzenschutzgeräten

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Cuprofor flow Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014. Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz

Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014. Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014 Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz Gliederung 1. 2. 3. Pflanzenschutzgesetz 2 Warum Sachkunde? 2009 neue Verordnungen

Mehr

Rückblick und aktueller Stand NAP

Rückblick und aktueller Stand NAP Rückblick und aktueller Stand NAP Sachstandsbericht 2013 bis 2016 Dr. Martina Becher Geschäftsstelle NAP in der BLE MTWS NAP vom 14. bis 16. Juni 2016 in Potsdam Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Merpan 80WDG Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1) Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin PflA PK 2/3 Mohriner Allee 137 12347 Berlin Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Mehr

Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu

Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu 6. Erdäpfelfachtag Landwirtschaft im Fokus der Bäuerinnen, 05.03.2018 DI Vera Pachtrog Zulassungsauflagen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Deutscher Bundestag Drucksache 17/7317 17. Wahlperiode 17. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes A. Problem und Ziel Der vorliegende

Mehr

Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle

Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013

Mehr

Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes, 17 Pflanzenschutzgesetz Dr. Martina Erdtmann-Vourliotis 6. Juni

Mehr

Aktuelle Zulassungspraxis von PSM unter Berücksichtigung von Monitoringergebnissen

Aktuelle Zulassungspraxis von PSM unter Berücksichtigung von Monitoringergebnissen Aktuelle Zulassungspraxis von PSM unter Berücksichtigung von Monitoringergebnissen Dr. Martin Streloke, Leiter Abt. Pflanzenschutzmittel des BVL 20. Grundwasser-Workshop des NLWKN Cloppenburg, Das Bundesamt

Mehr

Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen

Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen Auflagen und Maßnahmen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Gewässerschutztagung, 27. Jänner 2016 Österreichische

Mehr

Abstandsauflagen im Ackerbau

Abstandsauflagen im Ackerbau Abstandsauflagen im Ackerbau Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässerorganismen und zum Schutz von terrestrischen Biozönosen (Flora und Fauna) Stand 01 2019 Alle Angaben ohne Gewähr! LTZ Augustenberg

Mehr

Grundsätze beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft

Grundsätze beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft Grundsätze beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft Schlemmin, 30.06.2010 Dr. Joachim Vietinghoff Grundsätze beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft Visitenkarte

Mehr

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit

Mehr

Bericht zu Pflanzenschutzmitteln 2011

Bericht zu Pflanzenschutzmitteln 2011 Bericht zu Pflanzenschutzmitteln 2011 Bericht zu Pflanzenschutzmitteln 2011 Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm BVL-Reporte IMPRESSUM Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des

Mehr

Pflanzenschutzrecht. Notfallzulassung von Feldmausködern als Problemlösung?

Pflanzenschutzrecht. Notfallzulassung von Feldmausködern als Problemlösung? Pflanzenschutzrecht Notfallzulassung von eldmausködern als Problemlösung? Gliederung eldmausbefall Notfallzulassung Wie gefährlich sind die Mittel? Genehmigungsverfahren in Sachsen Ausblick Zusammenfassung

Mehr

Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft für alle Feldgemüseproduzenten des Wirtschaftsraumes Spreewald

Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft für alle Feldgemüseproduzenten des Wirtschaftsraumes Spreewald Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Der Präsident Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft für alle Feldgemüseproduzenten des Wirtschaftsraumes Spreewald

Mehr

Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert

Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert Was ist bei der Pflanzenschutzmitteln in Berlin grundsätzlich zu beachten? Ein wesentlicher Zweck des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen, Pflanzenschutzgesetz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Bundesrat Drucksache 520/11 BRFuss 02.09.11 Gesetzentwurf der Bundesregierung AV - AS - G - In - U Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes A. Problem und Ziel Der vorliegende Gesetzentwurf

Mehr

Pflanzenschutztagung 2008 Verband deutscher Hopfenpflanzer e.v. Neue Pflanzenschutz - EU - Gesetzgebung. Verband deutscher Hopfenpflanzer e.v.

Pflanzenschutztagung 2008 Verband deutscher Hopfenpflanzer e.v. Neue Pflanzenschutz - EU - Gesetzgebung. Verband deutscher Hopfenpflanzer e.v. Pflanzenschutztagung 2008 Verband deutscher Hopfenpflanzer e.v. Neue Pflanzenschutz - EU - Gesetzgebung Rechtsrahmen Zwei zentrale Gesetzgebungsverfahren: Novelle der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) An den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragten Pflanzenschutzdienst NRW - Sachbereich 62.3 - Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn Tel.: 0228-703-2117 Fax.: 0228-703-19-2117 andreas.achenbach@lwk.nrw.de

Mehr

Neue rechtliche Regelungen im Pflanzenschutz

Neue rechtliche Regelungen im Pflanzenschutz Neue rechtliche Regelungen im Pflanzenschutz Spezielle Anwendungsbestimmungen Getreidesaatgut Anwendungs VO Entsorgung von PSM Januar 2016 1 Gebrauchsanleitung beachten! Wirkungsweise Wirkstoffe Wirkungsspektrum

Mehr

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin GHS-VO (CLP) v. 16. 12. 2008 (Inhalt) Vortext (79 Erwägungsgründe)

Mehr

Hinweise zu aktuellen gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz

Hinweise zu aktuellen gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz Hinweise zu aktuellen gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz Anwendungsbestimmungen von PSM NT115 für Schneckenkorn mit dem Wirkstoff Metaldehyd Anwendungsbestimmungen für Pendimethalin und Prosulfocarb

Mehr

Aufgaben des chemischen Pflanzenschutzes

Aufgaben des chemischen Pflanzenschutzes Geeignetes Pflanzenschutzmanagement Rechtliche Rahmenbedingungen Artur Baumann Weinbauring Franken e. V. Aufgaben des chemischen Pflanzenschutzes Schutz vor Ertragsverlusten Sicherung der Qualität Arbeitswirtschaftliche

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

Das neue Pflanzenschutzgesetz

Das neue Pflanzenschutzgesetz Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 1/3 Grundlagen - Integrierter Pflanzenschutz

Mehr

"Pflanzenschutz-Gebührenverordnung vom 22. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3872)"

Pflanzenschutz-Gebührenverordnung vom 22. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3872) Verordnung über die Kosten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Julius Kühn-Instituts im Pflanzenschutzbereich (Pflanzenschutz- enverordnung) PflSchGebV Ausfertigungsdatum:

Mehr