zu der Mitteilung der Landesregierung vom 25. Mai 2004 Drucksache 13/3234
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1 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 25. Mai 2004 Drucksache 13/3234 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK); hier: Berichtigte Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2004 Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung der Landesregierung vom 25. Mai 2004 Drucksache 13/3234 zustimmend Kenntnis zu nehmen Der Vorsitzende und Berichterstatter: Moser Bericht Der Finanzausschuss beriet die Drucksache 13/3234 in seiner 41. Sitzung am 15. Juli Zu den Beratungen lagen die Empfehlung des vorberatenden Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft sowie der Bericht über dessen Beratungen (Anlage) vor. Einleitend erläuterte ein Vertreter des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, die Rahmenplanung für die Gemeinschaftsaufgabe laufe seit 30 Jahren nach dem gleichen Modus. Die Länder meldeten dem Bund ungefähr ein Jahr vorab ihren Bedarf an, wobei sich diese erste Anmeldung an der mittelfristigen Finanzplanung orientiere, weil zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch keine näheren Informationen über den künftigen Haushalt vorlägen. Gegen Jahresende beschließe dann der Planungsausschuss, für welche Maßnahmen die Mittel verwendet werden sollten. In einem nächsten Schritt Ausgegeben:
2 müsse die Rahmenplanung an die tatsächlichen Ansätze der Haushalte des Bundes und des Landes angepasst werden. Dies solle nun mit der berichtigten Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2004 geschehen. Das Land sei bei den Anmeldungen aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung von Bundesmitteln in Höhe von 729 Millionen ausgegangen. Dieser Betrag sei um 35 Millionen abgesenkt worden. Aus dieser Absenkung ziehe die Landesregierung mit der berichtigten Anmeldung nun die Konsequenzen. Ein Abgeordneter der CDU wollte wissen, was geschehe, wenn einzelne Bundesländer die ihnen zustehenden Bundesmittel nicht abriefen, weil sie die erforderlichen Kofinanzierungsmittel nicht bereitstellen könnten. Insbesondere interessiere ihn, ob die nicht abgerufenen Bundesmittel dann den Ländern zugeteilt würden, die die erforderlichen Kofinanzierungsmittel aufbringen könnten. Der Vertreter des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum antwortete, in der Tat hätten einige Bundesländer die verfügbaren Bundesmittel nicht in Anspruch nehmen können. Dies habe dazu geführt, dass sich der Abzug aufgrund der Absenkung des Bundesplafonds für die Länder, die ihre Kofinanzierungsmittel aufbringen könnten, entsprechend reduziert habe. Die Länder, die ihre Kofinanzierungsmittel bereitstellten, erhielten also etwas höhere Bundesmittel, als dies ursprünglich nach deren Reduzierung vorgesehen gewesen sei. Ein CDU-Abgeordneter fragte, inwieweit die veranschlagten Kofinanzierungsmittel des Landes ausreichten, um ein höheres Volumen an Bundesmitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe abzurufen. Ein Sprecher des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum stellte fest, das Land sei bei der ursprünglichen Anmeldung von Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 120 Millionen ausgegangen, während nach der Absenkung der Bundesmittel nur 113 Millionen zur Kofinanzierung benötigt würden. Auf Nachfrage des CDU-Abgeordneten, ob die vom Land nicht benötigten Kofinanzierungsmittel vorläufig gesperrt werden könnten, wies er darauf hin, das Ministerium könne ohnehin die nicht benötigten Kofinanzierungsmittel nicht ausgeben. Ein anderer Sprecher des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum fügte hinzu, die Landesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe seien im Einzelplan 08 bei Kapitel 0804 ausgewiesen. Dort sei auch festgelegt, dass die Kofinanzierungsmittel des Landes die gewährten Bundesmittel nicht übersteigen dürften. Wenn der Bund seinen Anteil im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe reduziere, reduziere sich automatisch auch der Landesanteil. Ein Abgeordneter der CDU führte aus, insgesamt stünden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für alle Bundesländer zusammen rund 700 Millionen Bundesmittel zur Verfügung. Einige Bundesländer seien nicht in der Lage, die ihnen zustehenden Bundesmittel abzurufen, weil sie die Kofinanzierung nicht sicherstellen könnten. Wenn trotzdem die Gesamtsumme der Bundesmittel ausgegeben und auf die Länder verteilt werde, die zu einer Kofinanzierung in der Lage seien, könnte Baden-Württemberg mehr Bundesmittel erhalten. Er bitte um Auskunft seitens des Finanzministeriums, wie das Land auf diese Situation reagieren würde. Der Ministerialdirektor im Finanzministerium stellte klar, der Bund biete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe den Ländern Bundesmittel an, die diese 2
3 kofinanzieren müssten. Die Länder müssten dieses Angebot des Bundes aber nicht annehmen. Er vermute, dass das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum autonom entscheiden könne, ob es die Bundesmittel bis zu der Höhe annehmen wolle, zu der die im Haushalt etatisierten Kofinanzierungsmittel ausreichten, es sei denn, das Finanzministerium würde eine solche Mittelannahme zum Beispiel zur Erbringung einer globalen Minderausgabe untersagen. Er erwarte allerdings, dass das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die Annahme zusätzlicher Bundesmittel mit dem Finanzministerium abstimme. Ein Vertreter des Ministeriums für Umwelt und Verkehr machte darauf aufmerksam, dass auch sein Ministerium mit 12,5 Millionen an den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe partizipiere. Diese Mittel würden durch den Kommunalen Umweltschutzfonds ergänzt, sodass das Ministerium jederzeit in der Lage wäre, höhere Bundesmittel zu kofinzieren. Ein Abgeordneter der CDU erklärte, das Land stehe derzeit in einer Situation, in der es möglicherweise die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe angebotenen Bundesmittel nicht vollständig abrufen könne, weil die im Haushalt bereitgestellten Kofinanzierungsmittel nicht völlig ausgeschöpft werden sollten. Er bitte das Finanzministerium um eine eindeutige Aussage, ob das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum eigenmächtig weitere Bundesmittel abrufen dürfe. Ihn interessiere, wer innerhalb der Landesregierung die Entscheidung treffe, ob zusätzliche Bundesmittel, die daraus resultierten, dass einige Bundesländer die ihnen angebotenen Mittel nicht in Anspruch nähmen, vom Land abgerufen würden. Der Ministerialdirektor im Finanzministerium führte aus, offensichtlich habe der Bund dem Land zunächst weniger Mittel angeboten, als das Land aufgrund der im Haushalt veranschlagten Kofinanzierungsmittel erwartet habe. Durch das Nachangebot des Bundes habe das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die Möglichkeit, weitere Gelder aus den veranschlagten Landesmitteln auszugeben. Die Ermächtigung des Haushalts umfasse die völlige Inanspruchnahme des Haushaltsansatzes. Allerdings bestünde die politische Möglichkeit, das zusätzliche Angebot des Bundes aufgrund der Haushaltsnöte nicht in Anspruch zu nehmen und dadurch eine zusätzliche Einsparung zu erbringen. Auf Nachfrage eines SPD-Abgeordneten fügte er hinzu, rein formal habe das Finanzministerium keine Möglichkeit, die Haushaltsmittel zu sperren. Eine Sperrung könne nur durch einen Kabinettsbeschluss herbeigeführt werden. Ein Abgeordneter der CDU forderte die Landesregierung auf, dem Finanzausschuss bei den nächsten Haushaltsberatungen mitzuteilen, ob und in welchem Umfang das Land von der Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe angebotene zusätzliche Mittel abzurufen, die von anderen Bundesländern nicht in Anspruch genommen worden seien. Ein Abgeordneter der Grünen betonte, bei den Bundesmitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe handle es sich um ein Angebot an die Bundesländer, das diese nicht annehmen müssten; auch Baden-Württemberg sei nicht verpflichtet, zusätzliche Bundesmittel abzurufen, wenn es dies nicht wolle. Unabhängig davon gebe er zu bedenken, dass der eigentliche Sinn von Gemeinschaftsaufgaben darin liege, strukturschwache Länder in die Lage zu versetzen, solche Projekte zu finanzieren. Wenn diese die angebotenen Mittel nicht kofinanzieren könnten und in der Folge davon stärkere Bundesländer in 3
4 den Genuss der Mittel kämen, widerspreche dies der ursprünglichen Intention von Gemeinschaftsaufgaben. Der Ministerialdirektor im Finanzministerium erklärte daraufhin, nach dieser Argumentation müssten folgerichtig die Gemeinschaftsaufgaben abgeschafft werden. Ohne förmliche Abstimmung erhob der Finanzausschuss daraufhin die Empfehlung des vorberatenden Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft, von der Mitteilung der Landesregierung zustimmend Kenntnis zu nehmen, zur Beschlussempfehlung ans Plenum Moser 4
5 Empfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft an den Finanzausschuss Anlage zu der Mitteilung der Landesregierung vom 25. Mai 2004 Drucksache 13/3234 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK); hier: Berichtigte Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2004 Empfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung der Landesregierung vom 25. Mai 2004 Drucksache 13/3234 zustimmend Kenntnis zu nehmen Der Berichterstatter: Kiefl Der Vorsitzende: Traub Bericht Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft beriet die Mitteilung der Landesregierung vom 25. Mai 2004, Drucksache 13/3234, in seiner 25. Sitzung am 23. Juni Ein Abgeordneter der SPD brachte vor, in der Presse sei zu lesen gewesen, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg habe geäußert, dass unter gewissen Vorraussetzungen und mit Ausnahme der Bereiche Forschungsförderung und Küstenschutz auf die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" verzichtet werden könnte. Ferner bestehe der Eindruck, dass sich die nicht an der Küste liegenden Bundesländer in der Föderalismuskommission eher gegen die zweckgebundenen Zahlungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe aussprächen. Angesichts der langfristigen Aufgabenplanung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe interessiere ihn, wie der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum die Zukunft der Gemeinschaftsaufgabe sehe. In der berichtigten Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2004 sei zu erkennen, dass das Land ebenso wie der Bund seine Zahlungen reduziert habe. 5
6 Ein Abgeordneter der CDU trug vor, die CDU-Fraktion stehe voll hinter den der berichtigten Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2004 zugrunde liegenden Ansätzen. Die Zahlen zu den einzelnen Maßnahmen im Jahr 2004 spiegelten die agrarpolitische Linie des Landes wider. Er spreche sich daher dafür aus, von der Mitteilung der Landesregierung zustimmend Kenntnis zu nehmen. Der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum legte dar, in der derzeit stattfindenden Föderalismusdiskussion gebe es das anerkennenswerte Bestreben vieler Politiker über die Parteigrenzen hinweg, zur Stärkung der Eigenverantwortung der Länder eine stärkere Trennung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern herbeizuführen. Die meisten Ministerpräsidenten der alten Bundesländer einschließlich des Ministerpräsidenten von Baden- Württemberg träten in der Föderalismuskommission für eine weitreichende Abkehr von der Komplementärfinanzierung von Gemeinschaftsangelegenheiten ein. Aus Sicht der Agrarminister des Bundes und der Länder wäre eine Beibehaltung der Komplementärfinanzierung wohl als finanziell günstiger anzusehen, da zu befürchten sei, dass bei direkter Finanzierung jede Maßnahme im Agrarbereich Gegenstand der Finanzdiskussion würde. Die Weiterentwicklung der Föderalismusdiskussion verfolge er mit einer gewissen Gelassenheit in dem Bewusstsein, dass die Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe in diesem und im nächsten Jahr und eventuell sogar noch darüber hinaus in der bisherigen Weise erfolge. Einstimmig kam der Ausschuss zu der Beschlussempfehlung an das Plenum, von der Mitteilung der Landesregierung vom 25. Mai 2004, Drucksache 13/3234, zustimmend Kenntnis zu nehmen Kiefl 6
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