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1 Faunistischer Fachbeitrag (Brutvögel, Reptilien, Amphibien, xylobione Käferarten der FFH-Richtlinie, ganzjährig geschützte Lebensstätten) auf einer Teilfläche des Wasserwerks Tegel in Berlin-Reinickendorf Berlin, August 2013

2 Faunistischer Fachbeitrag (Brutvögel, Reptilien, Amphibien, xylobione Käferarten der FFH-Richtlinie, ganzjährig geschützte Lebensstätten) auf einer Teilfläche des Wasserwerks Tegel in Berlin-Reinickendorf Auftraggeber: Büro Stefan Wallmann Landschaftsarchitekten BDLA Fürst-Bismarck-Straße Berlin Auftragnehmer: Jens Scharon Dipl.-Ing. (FH) für Landschaftsnutzung und Naturschutz Hagenower Ring Berlin Tel./Fax:

3 Faunistischer Fachbeitrag (Brutvögel, Reptilien, Amphibien, xylobione Käferarten der FFH-Richtlinie, ganzjährig geschützte Lebensstätten) auf einer Teilfläche des Wasserwerks Tegel in Berlin-Reinickendorf 1. Einleitung 5 2. Charakteristik des Untersuchungsgebietes 5 3. Begriffsbestimmungen Schutzstatus Einstufung in die Kategorien der Roten-Liste Der Avifauna Der Reptilien und Amphibien Begriffsbestimmungen für die Avifauna Bestandsentwicklung (Trend) Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat Richtlinie Avifauna Einleitung Erfassungsmethode und Fehlerbetrachtung Erfassungsmethode Fehlerbetrachtung Ergebnisse Artenspektrum Nistökologie der Brutvögel Gefährdung und Schutz Bewertung Schutzmaßnahmen Kriechtiere Reptilia und Lurche Amphibia Einleitung Lebensräume Lebensräume der Reptilien Lebensräume der Amphibien Erfassungsmethode und Fehlerbetrachtung Ergebnisse Schutz und Gefährdung Schutzmaßnahmen Für die Amphibien und Ringelnatter Für die Zauneidechse Holzbewohnende Käfer Literatur

4 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Vogelarten des Untersuchungsgebietes Tab. 2: Nistökologie der Brutvogelarten 18 Tab. 3: Artenliste der nachgewiesenen Amphibien und Reptilien 26 Tab. 4: Rote-Liste- und FFH-Arten sowie Schutzstatus 27 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Grenzen des Untersuchungsgebietes und Lage des Teiches 6 Abb. 2: Nördliches Ende des Walls mit Sandhang im April 7 Abb. 3: Nördliches Ende des Walls mit Sandhang im Juli 7 Abb. 4: Blick entlang der Bernauer Straße im April 8 Abb. 5: Blick entlang der Bernauer Straße im Juli 8 Abb. 6: Zufahrt zu den Garagen im westlichen Bereich 9 Abb. 7: Blick über die Vegetation auf den Reinwasserbehältern zu den Gebäuden 9 Abb. 8: Dichte Vegetation auf den Reinwasserbehältern im Juli 10 Abb. 9: Ruderale Randstreifen im Osten 10 Abb. 10: Blick auf den südlich des Untersuchungsgebietes gelegenen Teich 11 Abb. 11: Blick auf den Teich von Westen 11 Abb. 12: Darstellung eines optimalen Zauneidechsenlebensraumes 29 Abb. 13: Darstellung der Brutvogelreviere und Fundpunkte der Zauneidechse

5 Faunistischer Fachbeitrag (Brutvögel, Reptilien, Amphibien, xylobione Käferarten der FFH-Richtlinie, ganzjährig geschützte Lebensstätten) auf einer Teilfläche des Wasserwerks Tegel in Berlin-Reinickendorf 1. Einleitung Zu den Schutzgütern, die im Rahmen der Bau- und Umweltplanungen zu berücksichtigen sind gehört u. a. die Fauna. Damit im Zuge einer Bebauung bzw. Umnutzung eines Gebietes die Eingriffe in Natur und Landschaft bewertet werden können, sind Aussagen über die Lebensraumfunktion des Planungsgebietes für die Tierwelt (Schutzgut Fauna) notwendig. Insbesondere für die nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützten Arten ( 7 BNatSchG) ergeben sich besondere Anforderungen. Geschützte Arten unterliegen den Artenschutzvorschriften der 19 (3) und 39 ff. BNatSchG. 2. Charakteristik des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst einen Teil des südlich der Bernauer Straße gelegenen Geländes des Wasserwerks Tegel. Der westliche Bereich wird von einem mehrschichtigen Laubwald geprägt, in dem eine Garage steht, hinter der sich eine kleine Wiese erstreckt. Inmitten des Waldgürtels im Westen und Süden verläuft ein mit Gehölzen bewachsener Wall. Am nördlichen Ende, im Bereich der Zufahrt, befindet sich eine sonnenexponierter, kaum bewachsener Sandhang mit einer angrenzenden Trockenrasenfläche. Auf dieser wuchs im Juni/Juli flächendeckend Ambrosia spec. auf. Diese allergische Pflanze wurde Ende Juli flächendeckend entfernt, so dass hier eine offene Rohbodenfläche geschaffen wurde. Im östlichen Bereich stehen zwei geschlossene Klinkergebäude, die keine Öffnungen oder Nischen aufweisen. Südlich der Zufahrt erstreckt sich eine Wiese. Im Nordosten hat sich auf den Reinwasserbehältern eine ruderale Wiese ausgebildet. Anfang einen eher mageren Charakter aufweisend ist diese durch die umfangreichen Niederschläge im Mai/Juni sehr dicht aufgewachsen. Entlang der Bernauer Straße erstreckt sich ein Gehölzsaum, vorwiegend aus Pappeln. Dahinter verläuft eine offenere Bereiche aufweisende Wiese auf der zunehmend Pappelschösslinge aufwachsen. Südlich des UG auf dem Wasserwerksgelände befindet sich ein ständig wasserführender Teich. Im Südwesten grenzt die große Waldfläche der Jungfernheide an. Die Grenzen des UG und die Lage des Teiches zeigt die Abb. 1, Eindrücke des UG vermitteln die Abb. 2 bis

6 Abb. 1: Grenzen des Untersuchungsgebietes (rot) und Lage des Teiches (blau) - 6 -

7 Abb. 2: Nördliches Ende des Walls mit Sandhang im April Abb. 3: Nördliches Ende des Walls mit Sandhang im Juli - 7 -

8 Abb. 4: Blick entlang der Bernauer Straße im April Abb. 5: Blick entlang der Bernauer Straße im Juli - 8 -

9 Abb. 6: Zufahrt zu den Garagen im westlichen Bereich Abb. 7: Blick über die Vegetation auf den Reinwasserbehältern zu den Gebäuden - 9 -

10 Abb. 8: Dichte Vegetation auf den Reinwasserbehältern im Juli Abb. 9: Ruderale Randstreifen im Osten

11 Abb. 10: Blick auf den südlich des Untersuchungsgebietes gelegenen Teich Abb. 11: Blick auf den Teich von Westen, im Vordergrund von Schwarzwild Sus scrofa umgewühlte Bereiche

12 3. Begriffsbestimmungen 3.1. Schutzstatus Der Schutz und die Pflege wildlebender Tierarten werden im Kapitel 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt. Es werden 2 Schutzkategorien unterschieden: - besonders geschützte Arten - streng geschützte Arten So sind bspw. alle europäischen Vogelarten besonders geschützte Arten ( 7 Abs. 2 (13) BNatSchG). Durch den besonderen Schutz ergeben sich die Verbote des 44 BNatSchG. Durch das für den Artenschutz zuständige Bundesministerium können weitere Arten unter strengen Schutz gestellt werden, soweit es sich um Arten handelt, die im Inland vom Aussterben bedroht sind. Darüber hinaus sind Arten der betrachteten Tierklassen nach 7 Abs. 2 (14) BNatSchG streng geschützt, wenn sie in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH- Richtlinie) enthalten sind. Dazu gehört bspw. die Zauneidechse Lacerta agilis. Alle heimischen Amphibienarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt, woraus sich die Anforderungen des 44 BNatSchG ergeben. Darüber hinaus sind Arten der betrachteten Tierklassen nach 7 (2) 14 BNatSchG streng geschützt, wenn sie in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) eingestuft wurden (siehe Abschn. 3.4.). Bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung sind unterschiedliche Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht zu beachten. besonders geschützte Arten, streng geschützte Arten inklusive FFH-Anhang-IV-Arten, europäische Vogelarten. Diese Artengruppen werden im BNatSchG in 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 definiert, wobei sich der Gesetzgeber auf verschiedene europa- bzw. bundesweit geltende Richtlinien und Verordnungen stützt: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH RL, Richtlinie 92/43/EWG) Vogelschutz-Richtlinie (V-RL, Richtlinie 2009/147/EG v. 30. November 2009) EG-Artenschutzverordnung (EG-ArtSchV, (EG) Nr. 338/97) und Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) Nach 44 Abs. 1 (3) BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Bei den frei brütenden Vogelarten sind die Nester vom Baubeginn bis zum Ausfliegen der Jungvögel bzw. bis zur sicheren Aufgabe des Nestes geschützt

13 Daneben gibt es Niststätten, die über mehrere Jahre genutzt werden und daher ganzjährig geschützt sind. Dazu gehören Horste von Greifvögeln, Baumhöhlen sowie Brutplätze an Gebäuden Einstufung in die Rote-Liste-Kategorien Die Roten Listen haben zwar ohne Überführung in förmliche Gesetze oder Rechtsverordnungen keine unmittelbare Geltung als Rechtsnorm, sie sind aber in der praktischen Naturschutzarbeit ein unverzichtbares, auf wissenschaftlicher Grundlage basierendes Arbeitsmittel, auf dessen Basis Aussagen zu den Gefährdungsgraden und -ursachen freilebender Tierarten und wildwachsender Pflanzenarten möglich sind. Für die Beurteilung der ökologischen Qualität eines Biotops oder Landschaftbestandteils stellen Rote Listen in der praktischen Naturschutzarbeit mittlerweile ein unverzichtbares Instrumentarium dar. Die Roten Listen setzen Prioritäten für den Schutz einzelner Arten bzw. deren Lebensräume (BFN 2009) Der Avifauna Die Kriterien für die Einstufung der Arten in die Kategorien der Roten Liste der Brutvögel in Berlin (WITT 2003) erfolgt in Anlehnung an BAUER et al. (2002), sie wurden jedoch an aktuelle Kenntnisse und Tendenzen angepasst. Zur Nachvollziehbarkeit der Einstufung in die einzelnen Kategorien wird im Folgenden kurz das Abfrageschema dargestellt: Hierin bedeutet Rf einen der Risikofaktoren: enge ökologische Bindung an spezielle gefährdete Lebensräume; Abhängigkeit von Hilfsmaßnahmen des Natur- und Artenschutzes; aktuelle Bedrohung durch gegebene oder absehbare Eingriffe; Bestand ist so klein (geworden), dass eine besondere Empfindlichkeit für eine (weitere) Besatandsabnahme gegeben ist (negative Prognose); der Bestand ist eine sink -Population (mit unzureichender Reproduktion) und daher auf Immigration aus anderen Populationen angewiesen. +Rf heißt: wenn ein Risikofaktor gilt, wird die Art in der Gefährdung entsprechend hoch gestuft. Die Einstufung erfolgt in die Kategorien 0 Bestand erloschen, 1 Bestand vom Erlöschen bedroht, 2 Bestand stark gefährdet, 3 Bestand gefährdet, R extrem selten, V zurückgehend, Art der Vorwarnliste wie folgt: ex regelmäßiges Brutvorkommen seit = 10 Jahren ( ) Erloschen und erneute Ansiedlung in höchstens 2 Jahren Zwischen ar unverändert hohes Risiko des Erlöschens

14 a b c sehr starke Bestandsabnahme (>50% in 25 Jahren) oder sehr starker Arealverlust 1 sehr selten (= 5 BP) oder an wenigen Stellen 1 2 selten (= 50 BP) 2 +Rf? 1 3 nicht selten (> 50 BP) 3 +Rf? 2 starke Bestandsabnahme (>20% in 25 Jahren) oder starker Arealverlust 1 sehr selten (= 5 BP) oder an wenigen Stellen 2 +Rf? 1 2 selten (= 50 BP) 3 +Rf? 2 3 nicht selten (> 50 BP) V +Rf? 3 keine deutliche Bestandsabnahme oder Bestandzunahme 1 selten (= 50 BP) und früher viel höherer Bestand 3 +Rf? 2 2 sehr selten (= 5 BP) und geografisch eng begrenzt R +Rf? 2 3 sehr selten (= 5 BP) aber weit verbreitet - +Rf? 3 4 nicht sehr selten (> 5 BP) - +Rf? V Kategorie V: Vorwarnliste Diese Kategorie steht außerhalb der Roten Liste der gefährdeten Arten, weil die darin zusammengefassten Arten zwar Bestandsrückgänge oder Lebensraumverluste aufweisen, aber noch nicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Kriterien für die Einstufung sind: Arten, die aktuell noch nicht gefährdet sind, von denen aber zu befürchten ist, dass sie innerhalb der nächsten zehn Jahre gefährdet sein werden, wenn bestimmte Faktoren weiterhin einwirken. Arten, die in ihrem Verbreitungsgebiet in Deutschland noch befriedigende Bestände haben, die aber allgemein oder regional merklich zurückgehen oder die an seltener werdende Lebensraumtypen gebunden sind Der Reptilien und Amphibien Die Einstufung der Reptilien und Amphibien in die jeweiligen Kategorien der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Berlin (KÜHNEL et al. in SAURE & SCHWARZ 2005) erfolgte nach dem Kriteriensystem zur Gefährdungsanalyse nach SCHNITTLER & LUDWIG (1996). Kriterien für die Einstufung der Arten in die jeweilige Gefährdungskategorie sind: Kategorie 1 Vom Aussterben bedroht Arten, die in Berlin von der Ausrottung oder vom Aussterben bedroht sind. Für sie sind Schutzmaßnahmen in der Regel dringend notwendig. Das Überleben dieser Arten in Berlin ist unwahrscheinlich, wenn die Gefährdungsfaktoren oder ursachen weiterhin einwirken oder bestandserhaltende Schutz- oder Hilfsmaßnahmen nicht unternommen werden bzw. wegfallen. Arten, die in Berlin nur in Einzelvorkommen oder wenigen, isolierten kleinen bis sehr kleinen Populationen auftreten (so genannte seltene Arten), deren Bestände aufgrund gegebener oder absehbarer Eingriffe aktuell bedroht sind und weiteren Risikofaktoren unterliegen

15 Arten, deren Bestände in Berlin durch lange anhaltenden starken Rückgang auf eine bedrohliche bis kritische Größe abgenommen haben. Die Erfüllung eines der Kriterien reicht aus. Kategorie 2 Stark gefährdet Arten, die in Berlin stark gefährdet sind. Wenn die Gefährdungsfaktoren oder ursachen weiterhin einwirken oder bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen nicht unternommen werden bzw. wegfallen, dann ist damit zu rechnen, dass die Arten innerhalb der nächsten zehn Jahre vom regionalen Aussterben (Erlöschen) bedroht sein werden. Arten mit in Berlin sehr kleinen Beständen, die aufgrund gegebener oder absehbarer Eingriffe aktuell bedroht sind, und die weiteren Risikofaktoren unterliegen. Arten, deren Bestände in Berlin signifikant zurückgehen und die in großen Teilen Berlins selten geworden oder verschwunden sind. Die Erfüllung eines der Kriterien reicht aus. Kategorie 3 Gefährdet Arten, die in Berlin gefährdet sind. Wenn die Gefährdungsfaktoren oder ursachen weiterhin einwirken oder bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen nicht unternommen werden bzw. wegfallen, dann ist damit zu rechnen, dass die Arten innerhalb der nächsten zehn Jahre stark gefährdet sein werden. Arten mit in Berlin kleinen bis mäßig kleinen Beständen, die aufgrund gegebener oder absehbarer Eingriffe aktuell bedroht sind, und die weiteren Risikofaktoren unterliegen. Arten, deren Bestände in großen Teilen Berlin zurückgehen und die lokal selten geworden oder lokal verschwunden sind. Die Erfüllung eines der Kriterien reicht aus. V Zurückgehend, Art der Vorwarnliste Arten, die in Berlin aktuell noch nicht gefährdet sind, von denen aber zu befürchten ist, dass sie innerhalb der nächsten zehn Jahre gefährdet sein werden, wenn bestandsreduzierende Faktoren weiterhin einwirken. Arten, die in Berlin noch befriedigende Bestände haben, die aber lokal merklich zurückgehen oder die an seltener werdende Lebensraumtypen gebunden sind. D Daten defizitär Arten, deren Verbreitung, Biologie und Gefährdung für eine Einstufung in andere Kategorien nicht ausreichend bekannt ist, weil sie Bisher oft übersehen bzw. im Gelände nicht unterschieden wurden oder Erst in jüngster Zeit taxonomisch untersucht wurden (es liegen noch zu wenig Angaben über Verbreitung, Biologie und Gefährdung vor) oder Taxonomisch kritisch sind (die taxonomische Abgrenzung der Art ist ungeklärt) Begriffsbestimmungen für die Avifauna Bestandsentwicklung (Trend) Unter Bestandsentwicklung wird der Trend der jeweiligen Art in Berlin in den letzten 25 Jahren nach RYSLAVY et al. (2011) angegeben. Die Einstufung erfolgte: 0 = Bestand stabil oder Trend innerhalb ± 20%, +1 = Trend zwischen +20% und +50% +2 = Trend > +50% -1 = Trend zwischen -20% und -50% -2 = Trend > -50%

16 Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG), vom 30. November 2009, regelt den Schutz, die Nutzung und die Bewirtschaftung aller im Gebiet der Mitgliedsstaaten (ausser Grönland) einheimischen Vogelarten. Sie findet dabei gemäß Art. 1 auf alle Stadien und ihre Lebensräume Anwendung und soll dem eklatanten Artenrückgang einheimischer Vogelarten und Zugvogelarten entgegenwirken (SSYMANK et al. 1998). Für die in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume umzusetzen, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Das Ziel der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) ist der Aufbau eines kohärenten ökologischen Schutzgebietssystems mit dem Namen Natura In dieser Richtlinie sind in Anhang II Tierarten aufgeführt, für die ein ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung NATURA 2000 errichtet werden soll. Für die in Anhang IV aufgenommenen Arten treffen die Mitgliedsstaaten alle notwendigen Maßnahmen, um ein strenges Schutzsystem in den natürlichen Verbreitungsgebieten einzuführen. Dieses verbietet: jede absichtliche Störung dieser Arten, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten; jede absichtliche Zerstörung oder Entnahme von Eiern aus der Natur; jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Die in Anhang IV eingestuften Arten gehören nach 7 Abs. 2 (14) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den streng geschützten Arten! Dazu gehören u. a. die Zauneidechse Lacerta agilis sowie einige Amphibienarten und xylobionte Käferarten, wie Eremit Osmoderma eremita uns Heldbock Cerambyx cerdo. In Anhang V wurden Arten aufgenommen, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können. Die Mitgliedsstaaten treffen Maßnahmen, damit die Entnahme und Nutzung der betroffenen Arten mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes vereinbar ist

17 4. Avifauna 4.1. Einleitung Die Vögel stellen eine allgemein auffällige, relativ leicht erfassbare und bereits recht gut erforschte Tiergruppe dar. Sie sind in der mitteleuropäischen Kulturlandschaft die artenreichste Wirbeltierklasse, nehmen sehr unterschiedliche Positionen in den Nahrungsketten ein, besiedeln nahezu alle Lebensräume und sind in hohem Maße strukturabhängig. Aus diesen Gründen sowie aufbauend auf einem sehr hohen Kenntnisstand zur Autökologie der einzelnen Arten eignen sich Vögel gut für die Bewertung von Flächen. Ihr landschaftsökologischer Zeigerwert erlaubt es, beim Auftreten bzw. Fehlen von Arten Rückschlüsse auf Struktur und Zustand der zu untersuchenden Flächen zu ziehen. Die Brutvögel eines Gebietes spiegeln sowohl die räumlichen Bezüge innerhalb eines begrenzten Raumes, als auch die Beziehungen dieser Fläche zu angrenzenden Bereichen wieder, so dass eine Erfassung der Brutvögel landschaftsplanerische Aussagen über die ökologische Bedeutung eines Gebietes zulässt. Vögel, als sehr mobile Artengruppe, eignen sich besonders zur Bewertung großer zusammenhängender Gebiete. Gerade die Betrachtung der das Gebiet nutzenden Brutvögel als Indikatoren für die jeweiligen Lebensräume mit ihren speziellen Landschaftselementen ergibt die Möglichkeit, das sonst nur schwer zu ermittelnde Strukturgefüge der Landschaft zu ermitteln. Viele Arten sind mit ihren Habitatansprüchen auf Komplexe mit unterschiedlichen Landschaftsstrukturen angewiesen, die wichtige Funktionen als Teillebensräume übernehmen Erfassungsmethode und Fehlerbetrachtung Erfassungsmethode Zwischen dem 08. April und 12. Juli 2013 (am 8. April, 2., 23. und 30. Mai, 13. und 27. Juni sowie 12. Juli) erfolgten 7 Kartierungen des UG. Das gesamte Artenspektrum wurde quantitativ erfasst. Die quantitative Erfassung erfolgt nach der von SÜDBECK et al. (2005) beschriebenen Methode der Revierkartierung. Dazu wurde das UG systematisch abgelaufen und alle revieranzeigenden Merkmale, wie singende Männchen, Revierkämpfe, Paarungsverhalten und Balz, Altvögel mit Nistmaterial, futtertragende Altvögel u. a. sowie Nester in Tageskarten eingetragen. Nachweise der Greif- und Krähenvögel erfolgten durch die Suche der Horste bzw. Nester. Aus den Angaben der Tageskarten wurden Artkarten erstellt und bei der Auswertung für jede Vogelart die Reviere bzw. Brutpaare ermittelt. Bei der Auswertung wurden für methodisch schwer erfassbare Arten die Hinweise der Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005) berücksichtigt. Bei den Nichtsperlingsvögeln Nonpasseres und dem Star Sturnus vulgaris wurden C- Nachweise (Gesichertes Brüten), bei den Sperlingsvögeln Passeres B-Nachweise

18 (Wahrscheinliches Brüten/Brutverdacht) nach den EOAC-Brutvogelstataus-Kriterien (HAGEMEIJER & BLAIR in SÜDBECK et al. 2005) angestrebt Fehlerbetrachtung Die Methode der Revierkartierung wird zur Ermittlung der Siedlungsdichte von Brutvögeln am häufigsten angewandt. Die Ergebnisse können statistisch aufgearbeitet und somit eine Vergleichbarkeit mit ähnlichen Lebensräumen ermöglicht werden. Dabei ist zu beachten, dass die festgestellten Reviere nicht unbedingt mit den tatsächlichen Brutrevieren übereinstimmen müssen, da auch unverpaarte Männchen mit erfasst werden. Durch die enge Verzahnung des Waldes im Westen des UG mit der angrenzenden Jungfernheide gab es regelmäßig Wechselflüge einiger Arten Ergebnisse Artenspektrum Innerhalb des UG wurden 17 Arten, davon 13 als Brutvögel nachgewiesen. Eine Auflistung aller festgestellten Arten, nach der Systematik von BARTHEL & HELBIG (2005) enthält Tabelle 1. Die Reviere zeigen die Karten im Anhang. Im Randbereich der südwestlich angrenzenden Jungfernheide nisten weitere Vogelarten, deren Reviere sich mitunter in das Waldgebiet im Westen des UG erstrecken. Auf dem wenige Meter südlich des UG befindlichen Teiches brüteten 2013 erfolgreich die Arten Stock- Anas platyrhynchos und Reiherente Aythya fuligula Nistökologie der Brutvögel In der folgenden Übersicht (Tab. 2) wird die nistökologische Verteilung der 2013 erfassten Brutvogelarten dargestellt. Tab. 2: Nistökologie der Brutvogelarten Nistökologie Arten Reviere Bodenbrüter 3 3 Baum-/Buschbrüter 7 12 Höhlen-/Nischenbrüter 3 5 Erwartungsgemäß dominieren in der Anzahl der Reviere die Busch- und Baumbrüter, denen die vorhandenen Gehölzbestände im Westen des UG günstige Ansiedlungsmöglichkeiten bieten. Höhlenreiche Altbäume ermöglichen gleichzeitig einigen Höhlen- und Nischenbrütern die Ansiedlung.

19 Ein Viertel aller festgestellten Reviere (25 % der Gesamtrevierzahl) werden von der Amsel Turdus merula als häufigste Art im UG besiedelt. Einen deutlichen Hinweis auf die Wertigkeit eines Gebietes für die Avifauna gibt der Anteil der Bodenbrüter. Diese zeigen eine deckungsreiche und ungestörte Bodenschicht an, ein Landschaftselement, dem vor allem durch eine zunehmende Bodenversiegelung und Pflege im Siedlungsraum eine erhöhte Bedeutung zukommt. Von dieser nistökologischen Gruppe konnten die Arten Zaunkönig Troglodytes troglodytes, Rotkehlchen Erithacus rubecula und Nachtigall Luscinia megarhynchos nachgewiesen werden. Eingezäunte und für die Öffentlichkeit nicht begehbare Flächen der Wasserwerke lassen die ansonsten in Park- und Freiflächen vorhandenen Störungen und Beeinflussungen nicht zu, was u. a. die erfolgreichen Bruten der Stock- und Reiherente im Randbereich des Teiches dokumentieren

20 Tab. 1: Vogelarten des Untersuchungsgebietes 2013 Nachgewiesene Arten Status/Reviere Trend Nistökologie Schutz/Gefährdung dtsch. Name wiss. Name Schutz Rote-Liste Bln. BB D 1. Ringeltaube Columba palumbus 1 0 Ba 2. Buntspecht Dendrocopos major Ng/Rs 0 Hö 3. Eichelhäher Garrulus glandarius Ng/Rs +1 Ba 4. Blaumeise Parus caeruleus 1 0 Hö 5. Kohlmeise Parus major 3 0 Hö 6. Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 2 +2 Bu 7. Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla Ng/Rs -1 Ni 8. Zaunkönig Troglodytes troglodytesy 1 +1 Bo 9. Amsel Turdus merula 5 0 Bu 10. Singdrossel Turdus philomelos 1 0 Ba 11. Grauschnäpper Muscicapa striata 1 0 Ni V 12. Rotkehlchen Erithacus rubecula 1 0 Bo 13. Nachtigall Luscinia megarhynchos 1 0 Bo 14. Bachstelze Motacilla alba Ng/Rs -1 Ni V 15. Buchfink Fringilla coelebs 1+Rs 0 Ba 16. Grünfink Carduelis chloris 1-1 Bu 17. Stieglitz Carduelis carduelis 1-1 Ba Legende: Status/Reviere Trend (nach RYSLAVY et al. 2011) 2 - Brutvogel/Anzahl der Reviere 0 - Bestand stabil oder Trend innerhalb ±20% Ng - Nahrungsgast ±1 - Trend zwischen ±20% und ±50% Rs - Randsiedler ±2 - Trend >±50%

21 Nistökologie Rote-Liste Ba - Baumbrüter Hö - Höhlenbrüter Bln. - Berlin V - Art der Vorwarnliste Bo - Bodenbrüter Ni - Nischenbrüter BB - Brandenburg Bu - Buschbrüter D - Deutschland Schutz - besonders geschützte Art, - streng geschützte Art

22 Gefährdung und Schutz Innerhalb des Gebietes wurde keine streng geschützte, keine Art des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie und keine Art der Roten Liste der Brutvögel Berlins bzw. der Vorwarnliste nachgewiesen (WITT 2003). Der im UG als Brutvogel nachgewiesene Grauschnäpper ist in Berlin in die Vorwarnliste eingestuft worden (siehe Abschn ). Alle europäischen Vogelarten gehören nach 7 (13) BNatSchG zu den besonders geschützten Arten, woraus sich die in 44 BNatSchG aufgeführten Vorschriften für besonders geschützte Tierarten ergeben. Die Nester der bei der Untersuchung festgestellten Freibrüter sind vom Beginn des Nestbaus bis zum Ausfliegen der Jungvögel bzw. einem sicheren Verlassen des Nestes geschützt. Zu den ganzjährig geschützten Niststätten gehören solche, die über mehrere Jahre genutzt werden, wie Greifvogelhorste, Baumhöhlen und Höhlen sowie Nischen an Gebäuden. Folgende Arten nutzen ganzjährig geschützte Niststätten im UG: Bruthöhlen - Blaumeise, Kohlmeise, Grauschnäpper Bruthöhlen sind in den Aktbäumen im Westen des UG vorhanden. Die vorhandenen Gebäude bieten wegen ihrer geschlossenen Bauweise keine Ansiedlungsmöglichkeiten für Vögel bzw. Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse Bewertung 17 Arten, davon 13 Brutvogelarten wurden im UG nachgewiesen. Die 13 Brutvogelarten entsprechen ca. 10 % der durchschnittlichen jährlichen Artenzahl Berliner Brutvögel (OTTO & WITT 2002). 2 Brutvogelarten, das entspricht 15,4 % des Gesamtartenspektrums, zeigen in Berlin einen abnehmenden Brutbestand. Von im Brutbestand zunehmenden Arten konnten ebenfalls 2 (15,4 %) und im Brutbestand gleich bleibenden Arten 9 (69,2%) erfasst werden (siehe Tab. 1). Im UG konnten vorwiegend Arten festgestellt werden, die in Berlin einen gleich bleibenden Brutbestand aufweisen. Es handelt sich um häufige und verbreitete Arten, die verschiedenste von Gehölzbeständen geprägte Lebensräume, wie Gärten, Parks, Friedhöfe, verschiedene Wälder sowie Siedlungsgebiete besiedeln. Alle Arten sind nicht in ihrem Bestand gefährdet und die Bundesrepublik Deutschland ist für deren Bestandssicherung nicht in hohem Maße verantwortlich, so dass keine Art betroffen ist, für die sich ein besonderer Schutz nach 54 Abs. 1 (2) ergibt. Die Wiese ist zu kleinflächig und isoliert für eine Besiedelung von charakteristischen Vogelarten der Wiesen bzw. des Offenlandes

23 Schutzmaßnahmen Die für Baumaßnahmen bzw. eine Umnutzung der Grundstücke notwendige Entfernung von Gehölzen bzw. das Abschieben der Vegetationsdecke sollte außerhalb der Brutzeit (Ende Oktober bis Ende Februar) erfolgen. Zu entfernende Bäume (und Gebäude) sollten unmittelbar vorher auf das Vorhandensein von ganzjährig geschützten Lebensstätten untersucht werden, da u.a. Spechte ganzjährig Baumhöhlen anlegen. Für die ganzjährig geschützten Lebensstätten muss eine artenschutzrechtliche Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG bei der Oberen Naturschutzbehörde beantragt werden. Als Ersatz für die zu beseitigenden Lebensstätten können Ersatzniststätten an verbleibenden Altbäumen angebracht werden

24 5. Kriechtiere Reptilia und Lurche Amphibia 5.1. Einleitung Die Bestandsentwicklung der einheimischen Amphibien und Reptilien zeigt seit ca. 40 Jahren stark rückläufige Bestandstendenzen. In den verschiedenen Ökosystemen haben diese Arten eine große Bedeutung in den Nahrungsketten, in denen sie eine mittlere Position einnehmen. Die meisten Arten sind vorwiegend ortstreu und reagieren kurzfristig auf Umweltveränderungen. Sie können deshalb als Zeigerarten für den Zustand von Ökosystemen gelten (GLANDT 2008). Darüber hinaus sind bei Kenntnis des Artenspektrums Aussagen zur Struktur und Beschaffenheit der Landschaft möglich Lebensräume Lebensräume der Reptilien Alle Reptilien benötigen ungestörter Sonnenplätze. Die Zauneidechse Lacerta agilis besiedelt trockene und warme Biotope sowie Flächen mit wenig bzw. schütterer Vegetation. Diese Bedingungen sind im Untersuchungsgebiet vor allem in Bereichen mit schütterer Ruderalvegetation gegeben. Das betrifft vor allem die Bereiche entlang der Bernauer Straße (siehe Abb. 4 und 5), Rasen auf den Reinwasserbehältern (siehe Abb. 7 und 8) sowie im Bereich einer sandigen Hangkante an der Zufahrt (siehe Abb. 2 und 3). Die starken Niederschläge im Mai/Juni 2012 führten zu einem mastigen Aufwuchs auf den genannten Flächen, so dass anfangs als Lebensraum geeignete Flächen im Juni/Juli einen dichten und deckungsreichen Bewuchs aufwiesen, so dass eher die Randbereiche als geeignete Lebensräume für die Zauneidechse erschienen. Versteckmöglichkeiten bieten Fugen, Spalten, Öffnungen im Erdreich, u. a. Kleinsäugerbaue, Ablagerungen von Gehölzen, Steinen teilweise Unrat, wie Bauschutt, Schotterdämme u. ä. Die Tiere halten sich immer in der Nähe von Versteckplätzen auf. Völlig offene und keine Versteckmöglichkeiten bietende Flächen, werden nicht (dauerhaft) besiedelt. Vor allem das Vorhandensein sandiger Rohbodenflächen ist eine Voraussetzung für eine Reproduktion der Zauneidechse, da diese zur Eiablage benötigt werden. Die Jungtiere schlüpfen im Zeitraum von Ende Juli bis Anfang September, teilweise bis Oktober, aus den Eiern, die im Zeitraum Mai bis August, vorwiegend im Juni-Juli gelegt wurden (BLANK 2010). Derartige Bereiche sind im Untersuchungsgebiet kleinflächig vorhanden. Alle Gewässer, vor allem näturliche und ältere, sowie Röhricht- und Ufervegetation aufweisenden, bieten der an Feuchtgebiete gebundenen Ringelnatter Natrix natrix ideale Lebensbedingungen. Die Ringelnatter überbrückt auch größere Distanzen zwischen Gewässern. Diese Wassernatter legt wie die Zauneidechse Eier. Die Eiablage erfolgt bevorzugt in angesammeltem Pflanzenmaterial. Häufig benutzte Eiablageplätze sind Ablagerungen bzw. Ansammlungen von verrottendem

25 pflanzlichem Material. Diese Anforderungen erfüllt der unmittelbar südlich des UG gelegene Teich (siehe Abb. 1) Lebensräume der Amphibien Der Lebensraum der Amphibien besteht aus verschiedenen Teillebensräumen. Neben dem Laichgewässer, als wichtiger Bestandteil für die Fortpflanzung werden Sommerlebensräume, die genügend Nahrung bieten und Winterquartiere benötigt. Viele Arten zeigen saisonale Wanderungen, in deren Verlauf über lange Zeiträume größere Landschaftsräume durchquert werden. Es wird zwischen laichplatztreuen Arten, die das Gewässer aufsuchen in dem die Larvalentwicklung erfolgte, und Laichplatzvagabunden, ohne enge Bindung zu einem bestimmten Laichgewässer, unterschieden. Als Lebensraum für Amphibien kommt ebenfalls der unmittelbar südlich des UG gelegene Teich in Betracht (siehe Abb. 1) Erfassungsmethode und Fehlerbetrachtung Die Erfassung der Amphibien und Reptilien erfolgte zwischen dem 08. April und 01. August Die Methodik der Erfassungen orientierte sich an den Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland (SCHNITTER et al. 2006). Folgende Nachweismethoden wurden angewendet: A. Nachweis durch Beobachtung B. Nachweis durch Lebendfang a) Sichtfang (das Tier wurde zuerst gesehen und dann gezielt zur Bestimmung gefangen) b) Blindfang - mit Kescher (der Kescher wird durch das Wasser gezogen, diese Methode ist zum Nachweis von Molchen und Larven geeignet) - Wenden von Steinen und Baumstämmen etc. (unter diesen halten sich oft Amphibien und Reptilien auf) C. Nachweis durch Verhören der artspezifischen Rufe D. Gezieltes Abgehen geeigneter Reptilienlebensräume und Ruheplätze, das betrifft im UG vor allem die trockeneren Rasenbereiche entlang der Bernauer Straße, die Wege durch die Rasenflächen auf den Reinwasserbehältern, die Saumbereiche entlang der sandigen Hangkante sowie der vorhandenen Zuwegungen. Während aller Begehungen wurde der Teich abgelaufen und nach Amphibien bzw. deren Entwicklungsstadien abgesucht. Später wurde nach der Kartierung der Brutvögel vorrangig auf Reptilien geachtet. Am 2., 8. und 30. Mai, 27. Juni und 12. Juli wurde besonders intensiv nach Reptilien

26 und an den Tagen 25. Juli sowie 1. August gezielt nach diesjährigen Zauneidechsen gesucht. Die deutlich voneinander abweichenden Laichstrategien der Amphibien lassen kaum quantifizierbare Aussagen zu. So sind Ermittlungen von Populationsgrößen ohne Fang-Wiederfang-Verfahren mit markierten Tieren nur sehr bedingt möglich. Bei Braunfröschen besteht noch die Möglichkeit des Auszählens der Laichballen. Bei allen anderen Arten sind Angaben zur Bestandsgröße mit gängiger Methodik nicht machbar. Des Weiteren dürfen die jährlichen, z. T. erheblichen Bestandsschwankungen nicht unterschätzt werden (BLAB et al. 1991). So werden die mit einer besonders auffälligen Lebensweise ausgestatteten und sehr rufstarken Arten, wie z.b. Grünfrösche, wesentlich häufiger erfasst als unauffällige Arten, wie z.b. Molche. Eidechsen zeigen befristet im Jahreslauf ein Territorialverhalten. Wegen der häufig geringen Dichte und dem hohen Fluchtverhalten der Reptilien wird die Erfassung erschwert Ergebnisse Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden 2 Amphibien- und 2 Reptilienarten nachgewiesen (Tabelle 3). Die Fundpunkte der Zauneidechse zeigt die Abb. 13. Tab. 3: Artenliste der nachgewiesenen Amphibien und Reptilien Art Fundorte Nachweis deutsch lateinisch Lurche Amphibien 1. Grasfrosch Rana temporaria 1 Laichballen am 8. April, später Larven X und Jungtiere im Teich südlich des Untersuchungsgebietes 2. Teichfrosch Rana esculenta Alttiere, subadulte Tiere, Larven im X (Pelophylax esculentus) Teich südlich des Untersuchungsgebietes Kriechtiere Reptilien 1. Zauneidechse Lacerta agilis Der Erstnachweis erfolgte erst am 2. X Mai. Insgesamt wurden 3 Tiere nachgewiesen (1 subadulte, 2 diesjährige Z.) 2. Ringelnatter Natrix natrix 1 tote Ringelnatter unmittelbar am Ufer des Teiches südlich des Untersuchungsgebietes Legende: X Fortpflanzungsnachweis der Art Zauneidechse Aus Erkenntnissen, die man über den Vergleich von Beobachtungen und dem späteren Abfangen der Vorkommen bzw. der Anzahl in Terrarien vorhandener und der zu beobachtenden Zauneidechsen hat kann man annehmen, das höchsten 5-10 % des tatsächlichen Bestandes zur Beobachtung kommen. Somit kann von einem Gesamtbestand von ca. 50 Eidechsen ausgegangen werden

27 Generell gestaltete sich der Nachweis der Art sehr schwierig, was mit dem schnellen Bewuchs vieler Flächen durch die umfangreichen Niederschläge im Sommer und möglicherweise der isolierten Lage des UG begründet werden kann. Es wird eingeschätzt, das es sich eher um einen geringen Bestand handelt, der nur wenige Bereiche dauerhaft besiedelt und zur Fortpflanzung genutzt werden kann. Ohne Pflegemaßnahmen, wie der regelmäßigen Mahd und der aufkommenden Pappelschösslinge entlang der Bernauer Straße, würden die wenigen und kleinflächigen zur Besiedelung geeigneten Flächen entwertet. Das nächste größere Vorkommen ist vom ca m südöstlich liegenden Vogelschutzreservat Flughafensee bekannt. Möglicherweise gibt es in der Jungfernheide Offenflächen bzw. Wegsäume, die eine Vernetzung der Vorkommen ermöglichen Schutz und Gefährdung In folgender Tabelle 4 wird der Schutz- und Gefährdungsstatus der Amphibien und Reptilien nach KÜHNEL et al. (2005) für Berlin und KÜHNEL et al. (2009 a u. b) für Deutschland dargestellt. Tab. 4: Schutz und Gefährdung Rote Liste Berlin Rote Liste Dtl. FFH-Richtlinie Schutz Grasfrosch * * V Teichfrosch * * V Ringelnatter 3 V Zauneidechse 3 V IV Rote-Liste-Kategorie: 3 Gefährdet, V - Art der Vorwarnliste, * - ungefährdet FFH-Richtlinie: IV - Art des Anhang IV, d.h. für die Arten des Anhangs IV treffen die Mitgliedsstaaten alle notwendigen Maßnahmen, um ein strenges Schutzsystem in den natürlichen Verbreitungsgebieten einzuführen. Dieses verbietet: jede absichtliche Störung dieser Arten, insbesondere während der Fortpflanzungs-, aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten; jede absichtliche Zerstörung oder Entnahme von Eiern aus der Natur; jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. V Art des Anhang V, d. h. die Entnahme aus der Natur und Nutzung kann Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein. Schutz: - Art streng geschützt, - Art besonders geschützt 5.6. Schutzmaßnahmen Für die Amphibien und Ringelnatter Erhalt des südlich des UG befindlichen Teiches mit seinen unverbauten Ufern. Sollten Befestigungen o. ä. notwendig werden, dann sollten diese kleinflächig im Norden erfolgen. Die Überwinterungsgebiete der Amphibien werden vorwiegend in dem südlich an den Teich angrenzenden Hang mit seinem Baumbestand vermutet. Eine Vernetzung zwischen dem Teich zur bzw. durch die Jungfernheide zum Flughafensee sollte erhalten bleiben

28 Für die Zauneidechse Im Rahmen einer Baumaßnahme kann es vorwiegend zum beschädigen bzw. zerstören von Entwicklungsformen kommen, wenn der Eingriff während der Zeit erfolgt, wenn sich die Gelege der Zauneidechsen im Boden befinden. Das betrifft den Zeitraum Ende Mai bis Anfang Oktober, mit dem Schwerpunkt Juni bis August. Vermeidungsmaßnahmen Um diese Verbotstatbestände zu vermeiden, müssen die Erdarbeiten im Zeitraum November bis März/April erfolgen. Ist das nicht möglich oder soll eine Eiablage verhindert werden, dann ist die Fläche vor Beginn der Arbeiten, bis spätestens Ende März, mit einem Schutzzaun einzufassen. Dieser sollte mind. 10 cm in den Boden eingegraben werden und mind. 40 cm über die Bodenoberfläche ragen und glatt sein (keine Gazezäune, da diese von Eidechsen überklettert werden). Durch die Entfernung der Vegetation und Schaffung von Rohbodenflächen erhöht sich deren Attraktivität als Eiablageplatz für die Zauneidechse. Die Ablagerung von entfernten Gehölzen erhöht die Strukturvielfalt und somit ebenfalls die Attraktivität der Flächen für die Art. Aus diesem Grund ist wegen des Vorkommens der streng geschützten Zauneidechse vor Baubeginn die Errichtung von Schutzzäunen um die Bauflächen notwendig. Auf den zur Bebauung vorgesehenen Flächen sind die Eidechsen abzufangen und in vorher gesicherte bzw. aufgewertete (CEF- Maßnahmen) Ersatzflächen umzusetzen. Die genaue Lage der notwendigen Schutzzäune kann erst verbindlich abgestimmt werden, wenn konkrete Erschließungs- und Baumaßnahmen bekannt sind. Nach bisher vorliegenden Planungen sind Schutzmaßnahmen vor allem für die Wiesenflächen auf den Reinwasserbehältern notwendig. Als Aufwertungsflächen für die Zauneidechse bietet sich der sandige Hang sowie angrenzende Flächen im Westen des UG an. Auch wegen der Exposition nach Osten ist dieser Bereich für wärmeliebende Arten geeignet. U. a. wird dieser Sandhang von besonders geschützten Erdbienen und anderen Hautflüglern besiedelt. Wichtige Requisiten im Lebensraum der Zauneidechse sind Sonnen- und Überwinterungsplätze. Sonnenplätze können durch Ablagerungen von Steinen (Feldsteinhaufen) oder Holz geschaffen werden. Das Einbringen von Schotter (Sand- Schotter-Gemisch) oder Starkholz (Wurzelstubben, längere Stammabschnitte) in den Sand schafft Überwinterungsplätze und Tagesverstecke

29 Abb. 12: Darstellung eines optimalen Zauneidechsenlebensraumes Quelle: Bauen&Tiere, WILDTIER SCHWEIZ (Infodienst Wildbiologie & Oekologie) 6. Holzbewohnende Käfer Da mehrere Altbäume im westlichen Bereich des UG stehen, wurden diese nach Hinweise auf ein Vorkommen der in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommenen und daher streng geschützten Käferarten Eremit (Osmoderma eremita) und Heldbock (Cerambyx cerdo) betrachtet. Dabei wurde geachtet auf: Heldbock Charakteristische und unverkennbare Bohrungen und Fraßspuren (Larvengänge) in Borke und Holz von Eichen. (In höheren Bereichen erfolgt die Suche mit einem Fernglas). Eremit Suche nach Mulm aufweisenden Stellen an älteren Laubbäumen. Ergebnis: Hinweise auf ein Vorkommen der Altbäume besiedelnden streng geschützten Käferarten Eremit und Heldbock konnten nicht gefunden werden. Die Vitalität der Bäume lässt gegenwärtig eine Besiedelung durch die genannten Arten nicht bis nur sehr eingeschränkt zu

30 7. Literatur BARTHEL, P.H. & A.J. HELBIG (2005): Artenliste der Vögel Deutschlands. Limicola 19: BAUER, H.-G., P. BERTHOLD, P. BOYE, W. KNIEF, P. SÜDBECK & K. WITT (2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 3. Überarbeitete Fassung, Berichte zum Vogelschutz 39: BLAB, J., P. BRÜGGEMANN & H. SAUER (1991): Tierwelt in der Zivilisationslandschaft. 2. Raumeinbindung und Biotopnutzung bei Reptilien und Amphibien im Drachenfelser Ländchen. Schriftenreihe f. Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 34. Kilda-Verlag. Bonn. BLANK, I. (2010): Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten. Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7. Laurenti-Verlag. Bielefeld. BFN BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschland. Band 1. Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1). BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (2005): Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) vom 16. Februar 2005, BGBl. I S. 258, 896, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juli 2009 (BGBl. S. 2542). EG-ARTENSCHUTZVERORDNUNG NR. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom ). GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148), geändert durch Art. 5 G v I 148. GLANDT, D. (2008): Heimische Amphibien. Bestimmen-Beobachten-Schützen. Aula Verlag. KÜHNEL, K.-D., A. KRONE & A. BIEHLER (2005): Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien und Reptilien von Berlin Bearbeitungsstand: Dezember 2003). in Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD. KÜHNEL, K.-D., A. GEIGER, H. LAUFER, R. PODLOUCKY & M. SCHLÜPMANN (2009a): Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. In: Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): KÜHNEL, K.-D., A. GEIGER, H. LAUFER, R. PODLOUCKY & M. SCHLÜPMANN (2009b): Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Deutschlands. In: Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): OTTO, W. & K. WITT (2002): Verbreitung und Bestand Berliner Brutvögel. Berl. ornitholo. Ber. 12, Sonderheft. RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) EU-Vogelschutzrichtlinie. RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILDLEBENDEN TIERE UND PFLANZEN (EU-Richtlinie Fauna, Flora, Habitat), zuletzt geändert durch Richtlinie

31 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom , S. 368). RYSLAVY, T., H. HAUPT & R. Beschow (2011): Die Brutvögel in Brandenburg und Berlin - Ergebnisse der ADEBAR-Kartierung Otis Bd Sonderheft. SAURE, C. &. J. SCHWARZ (2005): Methodische Grundlagen. IN: DER LANDES- BEAUFTRAGTE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE/SENATS- VERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG (HRSG.): Rote Listen gefährdeter Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM. SCHNEEWEIß, N., A. KRONE & R. BAIER (2004): Rote Liste und Artenliste der Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia) des Landes Brandenburg. Natursch. u. Landschaftspfl. in Bbg. 13 (4) Beilage. SCHNITTER, P., EICHEN, C., ELLWANGER, G., NEUKIRCHEN, M. & E. SCHRÖDER (2006): Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Halle), Sonderheft 2. SCHNITTLER, M. & G.LUDWIG, P. PRETSCHER & P. BOYE (1996): Konzeption der Roten Listen der in Deutschland gefährdeten Tier- und Pflanzenarten unter Berücksichtigung der neuen internationalen Kategorien. Natur und Landschaft 69 (19): SCHNITTLER, M. & G. LUDWIG (1996): Zur Methodik der Erstellung Roter Listen. Schriftenreihe für Vegetationskunde 28: SSYMANK, A., U. HAUKE, C. RÜCKRIEM & E. SCHRÖDER (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA Schrreihe f. Landschaftspflege und Naturschutz 53. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. WITT, K. (2003): Rote Liste und Liste der Brutvögel von Berlin, 2. Fassung, Berl. ornithol. Ber. 13:

32 Abb. 13: Darstellung der Brutvogelreviere und Fundpunkte der Zauneidechse Mg A Z K Bm N B Rt R Gs A Sd A Gf A A K Sti A - Amsel B - Buchfink Bm - Blaumeise Gf - Grünfink Gs - Grauschnäpper K - Kohlmeise Mg - Mönchsgrasmücke N - Nachtigall R - Rotkehlchen Rt - Ringeltaube Sd - Singdrossel Sti - Stieglitz Z - Zaunkönig Zauneidechse - subadulte - diesjährige Mg K

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