im Zuge der Entwicklung der ehemaligen Kaserne Krampnitz sollen Gebäude entfernt werden, die in Abbildung 1 dargestellt sind:
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- Arthur Schneider
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1 Jens Scharon, Hagenower Ring 24, Berlin ProPotsdam GmbH Pappelallee Potsdam Schutz- und Ersatzmaßnahmen für die streng geschützte Zauneidechse und ganzjährig geschützte Fortpflanzungs- und Lebensstätten im Rahmen des Rückbaus von Gebäuden im Entwicklungsbereich ehemalige Kaserne Krampnitz der Stadt Potsdam Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der Entwicklung der ehemaligen Kaserne Krampnitz sollen Gebäude entfernt werden, die in Abbildung 1 dargestellt sind: Abb. 1: rot: zum Abriss vorgesehene Gebäude blau: für Ersatzniststätten vorgesehene Gebäude Anschrift Hagenower Ring 24 Jens Scharon Berlin Dipl. Ing. (FH) für Landschaftsnutzung und Naturschutz Tel./Fax: 030/ Mail: jens@scharon.info
2 Im Jahr 2014 erfolgten faunistische Untersuchungen im Entwicklungsgebiet, u. a. der Brutvögel und Reptilien. Auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse erfolgen die nachfolgenden Aussagen getroffen. Zauneidechse Lacerta agilis 2014 wurde die in Abb. 2 dargestellten Nachweise, die Verbreitung und Lebensraumeignung der Zauneidechse untersucht. Abb. 2: Vorkommen der Zauneidechse im Entwicklungsgebiet
3 Im Abgleich der Abb. 1 und 2 befinden sich die zum Abriss vorgesehenen Gebäude 258, 259, 275, 276 und 215 in von der Zauneidechse besiedelten Bereichen bzw. Lebensräumen. Das im Osten gelegene Gebäude 215 soll (noch) nicht abgerissen werden, so dass sich für den Rückbau der verbleibenden vier Gebäude 258, 259, 275, 276 Schutzmaßnahmen ergeben. Die Gebäude werden in Abb. 3 dargestellt Abb. 3: Darstellung der zum Abriss vorgesehenen Gebäude, empfohlener Verlauf des Fangzaunes Schutzmaßnahmen Zum Schutz und um den artenschutzrechtlichen Erfordernissen des 44 BNatSchG gerecht zu werden, werden folgende Schutzmaßnahmen vorgeschlagen: - 3 -
4 Errichtung eines Schutzzaunes um die zum Rückbau vorgesehenen Gebäude zzgl. der notwendigen Betriebsflächen, um das Einwandern von Tieren in den Eingriffsbereich sowie Beeinträchtigungen auf der Maßnahmenfläche zu vermeiden. Der empfohlene Verlauf des Zaunes wird in Abb. 3 dargestellt. Der Schutzzaun sollte mind. 10 cm in den Boden eingegraben werden und mind. 40 cm über die Bodenoberfläche ragen und glatt sein (keine Gazezäune, da diese von Eidechsen überklettert werden). Da der Zaun durch einen besiedelten Lebensraum führt, ist dieser nur manuell mit einem Handspaten zu errichten (Forderung des LUGV, Schreiben vom 6. Aug. 2015). Auf der Innenseite des Zaunes Errichtung von Fanggefäßen entlang des Schutzzaunes, um die im Eingriffsbereich vorhandenen Tiere abzufangen und in die außerhalb des Schutz-/Fangzaunes gelegenen Bereiche umzusetzen. Das Abfangen wird von regelmäßigen Kontrollen begleitet um abzusichern, dass sich keine Zauneidechsen mehr im Eingriffsbereich aufhalten. Ggf. ist das Abfangen durch Handfänge bzw. weitere geeignete Methoden im Eingriffsbereich zu ergänzen. Die Erschließung zu den Gebäuden erfolgt über die im Norden verlaufende Ketziner Strasse. Ganzjährig geschützte Fortpflanzungs- und Lebensstätten Gebäudebrüter An allen zum Abriss vorgesehenen Gebäuden wurden 2014 folgende Gebäudebrüter erfasst: Gebäude Nr. Gefundene ganzjährig geschützte Niststätten Fläche C Kohlmeise Fläche D Hausrotschwanz, 1 Feldsperling Kohlmeise Haussperlinge, 1 Hausrotschwanz Bachstelze, 10 Haussperlinge, 1 Hausrotschwanz Summe: 1 Bachstelze, 1 Feldsperling, 3 Hausrotschwänze, 15 Haussperlinge, 2 Kohlmeisen Es handelt sich um 18 Höhlenbrüter (Feldsperling, Hausrotschwanz, Haussperling) und 4 Halbhöhlenbrüter (Bachstelze, Hausrotschwanz). Für die Anbringung von Ersatzniststätten wurde eine ehemalige Fahrzeughalle (Gebäude 262) im Nordwesten des Entwicklungsgebietes sowie 9 Gebäude der Bergsiedlung (Gebäude 87, 89, 91, 93, 95, 88, 90, 92 und 94) zur Verfügung gestellt. Die Gebäude sind in Abb. 1 markiert
5 Ersatzmaßnahmen Die Anbringung folgender Ersatzniststätten wird empfohlen: Höhlenbrüter Für Haus- und Feldsperling = 16 Niststätten Da vor allem der Haussperling ausschließlich in den Plattenbauten im Südwesten des Entwicklungsgebietes siedelte, sollten an den in der Nähe liegenden Gebäuden der Bergsiedlung, evtl. an den Giebelseiten, folgende Koloniekästen für Sperlinge angebracht werden: 6 Stück folgender Modelle = 18 Niststätten (je ein pro Gebäude) Sperlingskoloniekasten 1 SP oder Mauerseglerkasten Modell 17A 3fach oder 8 Stück Mauerseglerkasten Modell 17C 2fach - 5 -
6 Kohlmeise Die Kohlmeise kann die o. g. Modelle nutzen. Es können gesondert 2 Meisenkästen an verbleibenden Altbäumen angebracht werden. Nisthöhle 1B - Fluglochweite 32mm/oval Meisenresidenz 1MR oder Halbhöhlenbrüter Für Bachstelze und Hausrotschwanz = 4 Niststätten Für diese Nischenbrüter wird der Halbhöhlenbrüterkasten 1 HE empfohlen. Dieser Nistkasten muss an geschützten Stellen, wie in vorhandenen Nischen, unter Überständen u. ä. installiert werden. Es wird empfohlen 2 in der ehemaligen Fahrzeughalle (Gebäude 262) und 2 an den Gebäuden der Bergsiedlung anzubringen. Halbhöhlenbrüterkasten 1 HE Informationen und Bezugsmöglichkeiten zu den empfohlenen Ersatzniststätten finden sich unter: In den folgenden Abbildungen werden die empfohlenen Anbringungsorte dargestellt: - 6 -
7 Anbringungsorte für Ersatzniststätten 6 Stück Modell 1 SP oder 17A 3fach an den Giebelseiten ( ) oder 8 Stück Modell 17 C 2fach ( ), 2 Modell 1HE ( ) Anbringungsorte für Ersatzniststätten 2 Stück Modell 1HE ( ) - 7 -
8 Vor der Anbringung der Ersatzniststätten wird ein Abstimmungstermin vor Ort empfohlen, um in Abhängigkeit der Gebäudezustände geeignete Anbringungsorte auszuwählen. Berlin, den
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