Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept für die vom Vorhaben Bahnhofstrasse in Maulbronn betroffenen Arten

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1 ReWied GmbH Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept für die vom Vorhaben Bahnhofstrasse in Maulbronn betroffenen Arten Stand: 27. Juni 2018 Bearbeitung: Dr. David Gustav Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung St.-Peter-Straße Heidelberg. t f info@bioplan-landschaft.de.

2 Inhaltsverzeichnis 1.0 Vorbemerkungen Ergebnisse der Untersuchungen Ausgleichmaßnahmen Zauneidechse Mauereidechse Blindschleichen Brutvögel Gebäudebrüter Übrige Vogelarten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Brutvögel Fledermäuse Fazit Verwendete Literatur Aktivitäts-, Eingriffs- & Maßnahmenzeiträume Anhang: Festsetzungsvorschläge und Hinweise zum Artenschutz zur Übernahme in den Bebauungsplan Festsetzungsvorschläge Hinweise und Empfehlungen zum Artenschutz... 23

3 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn Vorbemerkungen Anlass und Ziel Die ReWied GmbH beabsichtigt, die Gebäude auf den Flurstücken 3089, 3089/1 und 3089/4 in der Bahnhofstraße in Maulbronn teilweise abzureißen, teilweise zu sanieren und in Wohngebäude umzuwandeln bzw. solche auf dem Gelände zu errichten (Abbildung 1). Abbildung 1 Bebauungsplanentwurf Schmid & Wezel-Areal in Maulbronn. Verändert nach Braun & Nagel GmbH, 2018 Im Rahmen des Projektes wurde am eine ökologische Übersichtsbegehung mit Artenerfassung durchgeführt. Da bei dieser Begehung weiterer Untersuchungsbedarf für die Artengruppen Reptilien und Fledermäuse festgestellt wurde, wurden 2016 spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen dieser beiden Artengruppen durchgeführt. Dabei wurde auch auf das Vorkommen von Brutvögel geachtet. 2.0 Ergebnisse der Untersuchungen Planungsgebiet Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung zu Amphibien und Reptilien wurde festgestellt, dass das Planungsgebiet als Fortpflanzungshabitat der gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten und gemäß Anhang IV der EU-Richtlinie (FFH-Richtlinie) europarechtlich geschützten Zauneidechse Lacerta agilis sowie der Mauereidechse Podarcis muralis dient. Zaun- und Mauereidechse, Blindschleiche Es konnten während allen Begehungen 2016 Eidechsen im Untersuchungsgebiet festgestellt werden. Insgesamt wurden im Rahmen der Begehungen 8 Zauneidechsen gefunden, davon 5 innerhalb des Planungsgebiets. Daneben wurden 5 Mauereidechsen nachgewiesen, davon drei innerhalb des Ein-

4 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 4 Abbildung 2 Fundpunkte der im Planungsgebiet (magenta) und der unmittelbaren Umgebung nachgewiesenen Reptilien. Luftbild: Google. griffsbereiches. Zudem konnte unter einem Brett innerhalb des Planungsgebietes eine Blindschleiche nachgewiesen werden, weitere zwei Tiere angrenzend (Abbildung 2). Deshalb sind CEF-Maßnahmen zur Vermeidung der Auslösung von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG durchzuführen. Brutvögel Brutvögel Arten der Roten Liste Fledermäuse Insgesamt konnten lediglich 9 Arten nachgewiesen werden, von denen überdies zwei lediglich Nahrungsgäste waren. Als Arten der Roten Liste (inkl. Vorwarnliste) und an streng geschützten Arten sind unter den Brutvögeln Haussperling und Bluthänfling hervorzuheben. Weiterhin konnten jagende Mauersegler festgestellt werden. Es konnten im Rahmen der Untersuchungen zwei Fledermausarten nachgewiesen werden, der Große Abendsegler Nyctalus noctula und die Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus. Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet Maulbronn, Bahnhofstr. nachgewiesene Fledermausarten sowie Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die jeweilige Art. Art Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Großer Abendsegler (Nyctalus leisleri) Bedeutung des Untersuchungsgebietes Jagdgebiet Spaltenquartiere in den Gebäuden sehr wahrscheinlich Spaltenquartiere auch potentiell geeignete Winterquartiere Keine Hinweise auf Wochenstuben Eventuell Jagdgebiet Keine Hinweise auf Quartiere oder Wochenstuben

5 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn Ausgleichmaßnahmen 3.1 Zauneidechse Vorkommen CEF-Maßnahmen 1 Bewertung der Ergebnisse Flächenbedarf Optimierung bestehender Habitate als CEF- Maßnahme Insgesamt wurden im Rahmen der Begehungen 8 Zauneidechsen gefunden, davon 5 innerhalb des Planungsgebiets. Alle Tiere waren adult und müssen daher zur Berechnung des Ausgleichsbedarfs herangezogen werden. CEF-Maßnahmen für Zauneidechsen sind auf geeigneten Flächen anzulegen. Diese müssen zum Zeitpunkt des Eingriffes funktionsfähig sein (d. h. eine Entwicklungszeit ist ggf. einzukalkulieren). Nach Laufer (2014) 2 sind alle im Eingriffsbereich nachgewiesenen adulten Eidechsen je nach Übersichtlichkeit des Geländes mit einem Korrekturfaktor zu multiplizieren, um die tatsächlich betroffene Populationsgröße zu ermitteln, da bei Erhebungen niemals alle Tiere kartiert werden können. Der von Laufer eingeführte und inzwischen in Baden-Württemberg von den Unteren und Höheren Naturschutzbehörden als fachlicher Standard geforderte Korrekturfaktor beläuft sich für Zauneidechsen auf mindestens 6, bei unübersichtlichem Gelände deutlich über 20. Zur Ermittlung der Populationsgröße der Zauneidechse wurde der Mindestfaktor von 6 gewählt: Es wurden 5 adulte Zauneidechsen nachgewiesen. Multipliziert mit 6 ergibt rd. 30 Zauneidechsen, die im Eingriffsbereich zu erwarten und umzusiedeln bzw. zu vergrämen sind (s. u.). Die Naturschutzbehörde fordert üblicherweise pro adulter Zauneidechse 100 m² bis 150 m² an Ausgleichsfläche. Bei einer Population von 30 Tieren ist somit von einer CEF-Fläche von mindestens m 2 auszugehen (Jagdhabitat in Form von Grünland). Ein Aussetzen von Individuen in eine bestehende Population verändert die Populationsstruktur am Aussetzungsort, was in Abwanderungsversuchen, Revierkämpfen und erhöhter Mortalität resultiert. Deshalb fordert Laufer, dass trotz Aufwertungen keine Aussetzung in bereits besiedelten Standorten erfolgen sollte und Eidechsen naturschutzfachlich nicht an Standorte umgesiedelt werden, an denen es schon Individuen der gleichen Art gibt oder wo befürchtet werden muss, dass es zu zwischenartlicher Konkurrenz mit Individuen einer anderen Art kommen kann. Auch artenschutzrechtlich stellt es ein Problem dar, wenn durch die Umsiedlung eine andere lokale Population oder eine andere streng geschützte Art beeinträchtigt wird. 3 Runge et al. (2010) sehen dieses Problem nicht als gegeben an und sehen in der Optimierung bestehender Habitate in aktuell besiedelten Gebieten eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme mit sehr hoher Erfolgswahrscheinlichkeit 4. 1 CEF bedeutet continued ecological functionality of breeding sites or resting places. Dies bedeutet, dass durch Planungsvorhaben die ökologische Funktion von Brutplätzen und Ruhestätten relevanter Arten (FFH-Anhang IV und europäische Vogelarten) gesichert sein muss (Guidance document der NATURA-2000-Richtlinie, 2007). 2 Laufer H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg Band 77: Laufer 2014 S Runge et al S. A174f.

6 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 6 Empfehlung Ausgleichsfläche Es wird empfohlen, sich bei der Wahl der CEF-Maßnahmen an Runge et al. zu orientieren und die Eidechsen nicht in weit entfernte Habitate umzusiedeln, sondern in die östlich an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Bereiche und diese aufzuwerten. Östlich des eigentlichen Untersuchungsgebietes konnten sowohl Mauerwie Zauneidechsen gefunden werden, das Gebiet kann also als geeignetes Habitat für beide Arten betrachtet werden. Da davon auszugehen ist, dass es sich (aufgrund der räumlichen Nähe) um die gleiche Population handelt ist aus fachgutachterlicher Sicht nicht mit einer Schädigung der Population oder negativen Auswirkungen der Umsetzung zu rechnen. Die Flurstücke 964/8 und das östlich daran angrenzende 964/1 sind in den Bereichen zwischen Bahnlinie und Straße gut als CEF-Flächen für Reptilien geeignet: die Sonneneinstrahlung ist hoch genug, und gerade Zauneidechsen profitieren von der kleinteiligen Abwechslung von kleinen Sträuchern, Grünland und exponierten Freiflächen. Die für Reptilien geeigneten Bereich umfassen knapp m² und können durch Optimierungsmaßnahmen noch ausgeweitet werden. Abbildung 3 Die östlich an das Planungsgebiet angrenzenden Flurstücke 964/8 und 964/1 sind zumindest in den unbewaldeten Bereichen gut als CEF-Fläche für Reptilien geeignet. Die hervorgehobene Fläche, die bereits ein gutes Zauneidechsenhabitat darstellt, umfasst knapp 3.200m² (gelb hervorgehoben). Südlich daran angrenzend liegen weitere Flächen, die durch Optimierungsmaßnahmen für Zauneidechsen hergerichtet werden können (magenta).

7 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 7 Foto 1 Durch die kleinen Büsche und Bäume bildet sich ein für Zauneidechsen ideales Mosaik kleinteiliger Habitate. Foto 2 Größere Bäume sollten im Winterhalbjahr entnommen werden, um den Verschattungsgrad zu reduzieren. Die Fläche wird durch die gezielte Entnahme einzelner Gehölze und die Anlage von Refugien für Zauneidechsen optimiert. In den südlich angrenzenden Bereichen müssen weitere Gehölze entnommen werden, um eine Optimierung des Habitates zu erreichen. Um ein Abwandern der Tiere nach dem Abfang und der Neuansiedlung zu verhindern, wird ein Reptilienzaun an der Westgrenze der CEF-Fläche angebracht (vgl. Abbildung 4).

8 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 8 Abbildung 4 Empfohlener Verlauf des Reptilienschutzzaunes um die CEF-Fläche Umsiedlung Zauneidechsen Abfang der Zauneidechsen Einzäunung mit Reptilienschutzzaun Alle Zauneidechsen, geschätzt ca. 30 Individuen, sind durch Abfang und Umsetzung auf die CEF-Fläche umzusiedeln, sofern in Ihren Lebensraum eingegriffen wird. Eine Vergrämung der Zauneidechsen ist aufgrund der Straße zwischen Eingriffsbereich und CEF-Fläche nicht praktikabel. Auf der Abfangfläche (=Planungsgebiet) ist durch mehrfaches Abfangen bei geeigneter Witterung zu fangen, bis keine Eidechsen mehr gefunden werden. Beim Abfangen erfolgt eine Hälterung in Faunaboxen, ggf. unter Zufütterung. Die Umsetzung auf die CEF-Fläche wird am selben Tag durchgeführt. Die Abfangfläche ist an den Randbereichen mit einem speziellen Reptilienschutzzaun einzuzäunen, um zu gewährleisten, dass keine erneute Einwanderung durch Eidechsen erfolgt und die Abfangfläche frei von Zauneidechsen bleibt. Als Einzäunung eignet sich ein spezieller Amphibien- / Kleintierzaun. Die Umsiedlung erfolgt auf die vorbereitete CEF-Fläche. Die Fangergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren. CEF-Maßnahmen Vorbereitung CEF-Fläche: frühzeitige Anlage von Refugien; Aufstellen und Kontrolle des Schutzzaunes; Mähen des Eingriffsbereiches (1-2 cm), dadurch Entwertung als Habitat Umsiedlung von Zauneidechsen-Individuen (Abfangen bei geeigneter Witterung bis keine Eidechsen mehr gefunden werden, Umsetzung auf CEF-Fläche am selben Tag, ggf. Zufütterung); Pflege der CEF-Flächen Vegetation CEF-Fläche Die Vegetation CEF-Fläche muss als artenreiche Gras-Kraut-Flur ausgebildet werden. Der derzeitige Zustand der designierten CEF-Fläche ist bereits sehr gut, daher sollte die bisherige extensive Pflege der Fläche so fortgeführt werden. Aufkommender Gehölzbewuchs sollte regelmäßig entfernt werden.

9 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 9 Aufwertung durch Eidechsenrefugien Zauneidechsenrefugien Die CEF-Fläche muss mit mehreren Eidechsenrefugien aufgewertet werden. Als Richtmaß dient hier ein Refugium für 3 Individuen, somit sind mindestens 10 Refugien für Zauneidechsen einzurichten. Von den genannten zehn Refugien sind drei mit allen für Zauneidechsen relevanten Habitatstrukturen zu errichten (Eiablageplätze, Sonn- und Versteckmöglichkeiten, Überwinterungshabitat). Bei sieben weiteren Refugien genügt es, zur Strukturanreicherung große Holz-Reisighaufen (Sonn- und Versteckmöglichkeiten) anzulegen Abbildung 5 Vorschlag zur Anlage der Zauneidechsen-Refugien auf der Ausgleichsfläche Anlage von Eidechsenrefugien Die Anzahl der Vollrefugien wird für das Baugebiet mit 3 Stück angegeben. Orientierung: Wichtig ist die Nord-Süd-Orientierung der Refugien. Im Süden sollte sich Sand befinden, in der Mitte eine Kombination aus Steinen / Holz / Wurzeln und im Norden ein Erdhaufen mit Vegetation. Zur Begrünung kann die ausgestochene Vegetationstragschicht verwendet werden. Die Refugien sollten in den frostfreien Bereich (80 cm Tiefe) reichen, damit die Eidechsen frostfrei überwintern können. Erdaushub wird nördlich angeschüttet. Schonung der Gras-Kraut-Flur: Die Vegetation auf der CEF-Fläche ist so weit wie möglich zu schonen (am besten bodenschonend mit Minibagger und kleinem Radlader arbeiten). Ein Mähen der bereits entwickelten Gras-Kraut-Flur ist erst ab Juni des Folgejahres nach Anlage der Refugien sinnvoll. Sand: z.b. Bausand (ungewaschen) oder Rheinkies 0-16 mm; Steine: Findlinge, Wasserbausteine Klasse 0-1 oder gelegte Zyklopenverblender (gebrochen, nicht geschnitten: vorzugsweise Naturstein); Einzäunung: CEF-Fläche sind einzuzäunen.

10 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.Peter-Straße Heidelberg t Abbildung 6 Die Vollrefugien für Zauneidechsen sollen unter Verwendung des von SER RUZ entwickelten Biosphären-Steins 5 erstellt werden: der Stein wird mit Holz und Wuzelwerk gefüllt, vor dem Stein wird eine Sandlinse angebracht, und der Stein wird mit Steinen hinterbaut, um den Eidechsen eine frostfreie Überwinterung in mindestens 80 cm Tiefe zu ermöglichen. (Abbildung: SER) Es wird empfohlen, Die Steine und die Oberseite der Steine mit dem entstehenden Aushub zu überschichten und als Gras-Kraut- Flur (ggf. durch Ansaat mit einer entsprechenden Mischung) zu entwickeln. 5 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 10

11 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 11 Pflege Umsetzung Baufeld Unerwünschter Bewuchs (aufkommende Gehölze, Brombeere) im Bereich der Eidechsenrefugien ist regelmäßig zu entfernen. Die Umsetzung der Planung ist über eine ökologische Baubegleitung sicherzustellen. Auf dem Baufeld ist dafür zu sorgen, dass keine Tiere zu Schaden kommen. Deshalb ist das Baufeld bis zur Freigabe durch die ökologische Baubegleitung eine TABU-Fläche für Baumaßnahmen, d.h. kein Befahren mit schwerem Gerät, keine Lagerung von Baustoffen oder sonstigem Material, keine Eingriffe in Boden, Vegetation etc. Die ggf. notwendigen Maßnahmen auf der Fläche (Mähen, Gehölze fällen) haben fachgerecht (GaLaBau) und unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen. Bäume, Gebüsch und Gestrüpp sind außerhalb der Vegetationsperiode (01. Oktober bis 28. Februar) zu fällen. Die Fläche ist einzuzäunen, um eine Zuund Abwanderung zu verhindern. 3.2 Mauereidechse Daneben wurden 5 Mauereidechsen nachgewiesen, davon drei innerhalb des Eingriffsbereiches. Bewertung der Ergebnisse Flächenbedarf CEF-Fläche Koexistenz Zaun- und Mauereidechse Nach Laufer (2014) 6 sind alle im Eingriffsbereich nachgewiesenen adulten Eidechsen je nach Übersichtlichkeit des Geländes mit einem Korrekturfaktor zu multiplizieren, um die tatsächlich betroffene Populationsgröße zu ermitteln, da bei Erhebungen niemals alle Tiere kartiert werden können. Der von Laufer eingeführte und inzwischen in Baden-Württemberg von den Unteren und Höheren Naturschutzbehörden als fachlicher Standard geforderte Korrekturfaktor beläuft sich für Mauereidechsen auf 4. Zur Ermittlung der Populationsgröße sind daher die innerhalb des Eingriffsbereichs nachgewiesenen drei adulten Mauereidechsen mit dem Korrekturfaktor von 4 zu multiplizieren, somit sind ca. 12 Mauereidechsen im Eingriffsbereich zu erwarten und umzusiedeln bzw. zu vergrämen (s. u.). Für Mauereidechsen wird der Flächenbedarf pro adulter Eidechse mit mindestens 80 m² angegeben. Bei der prognostizierten Population von 12 Tieren ist somit eine CEF-Fläche von 960 m² für Mauereidechsen bereitzustellen 7. Mauereidechsen und Zauneidechsen besiedeln unterschiedliche Habitate, ein gemeinsames Vorkommen im gleichen Habitat führt im Allgemeinen zu einer Verdrängung der Zauneidechsen durch die Mauereidechsen 8. 6 Laufer H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg Band 77: Laufer hierzu: "Nach gutachterlicher Einschätzung hat eine adulte Zauneidechse einen mittleren Flächenbedarf von ca. 150 m 2 und eine adulte Mauereidechse von 80 m 2. Werden z. B. bei einem Projekt 25 adulte Mauereidechsen erfasst, die durch ein Bauvorhaben betroffen sind, ist folgende Berechnung anzustellen: 25 Tiere x Korrekturfaktor 4 x 80 m 2 = m 2. Für die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist demzufolge eine Flächengröße von 0,8 ha erforderlich. Diese Fläche muss eine optimale Habitatqualität aufweisen. 8 Vgl. Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT)-Broschüre Die Mauereidechse Reptil des Jahres 2011 ; Deichsel 2016 ( sowie Schmid 2014 (

12 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 12 Laufer (2014) gibt hierzu an, dass sich zwar die ökologischen Nischen der beiden Arten stark überlappen, die Mauereidechse jedoch dominanter ist: Wird z. B. ein Lebensraum, in dem die Zauneidechse vorkommt, für die Mauereidechse aufgewertet, ist davon auszugehen, dass Mauereidechsen den Zauneidechsenbestand zumindest teilweise verdrängen. So werden z. B. an Bahnstrecken, an denen Mauereidechsen (autochthon) leben, nur acht gezählte Zauneidechsen pro 100 m beobachtet, in 100 m langen Abschnitten ohne Mauereidechsen kommen im Mittel 18 Zauneidechsen vor (4,5 km gezählt, insgesamt 742 Zauneidechsen und 442 Mauereidechsen; Laufer unveröffentlicht). In einer Population mit allochthonen Mauereidechsen sind diese gegenüber den Zauneidechsen auf den Sonnenplätzen dominant (Heym 2012). Abbildung 2 zeigt, dass sich auch die Tiere in Maulbronn aus dem Weg gehen und unterschiedliche Nischen besiedeln, deshalb sollte bei der Entwicklung der CEF Flächen eine räumliche Trennung der Tiere in Betracht gezogen werden. Empfehlung Es wird empfohlen, die Ausgleichsmaßnahmen für Mauereidechsen zwar auf der gleichen Fläche wie diejenigen für Zauneidechsen auszuführen, die Refugien für Mauereidechsen jedoch am östlichen Rand (an den Bahngleisen) an den nördlichsten und südlichsten Ausläufern der CEF-Fläche auszuführen. Abbildung 7 Vorschlag zur Anlage der Mauereidechsen- Refugien auf der Ausgleichsfläche Refugien Die Refugien für Mauereidechsen sollen in geplante Biosphäerntürme integriert werden.

13 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.Peter-Straße Heidelberg t Abbildung 8 Artenschutzturm (Vordergrund neben den Gleisen in Maulbronn. (Abbildung: SER). Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 13

14 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.Peter-Straße Heidelberg t Abbildung 9 In die geplanten Artenschutztürme sollen neben Nistkästen (oberer Teil) auch die Refugien für Mauereidechsen (unten) integriert werden (Abbildung: SER). Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 14

15 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 15 Die Mauereidechsen können dann den Schienenbereich als Jagdhabitat nutzen. Lebensraum Mauereidechsen Umsiedlung Mauereidechsen Abfang Einzäunung mit Reptilienschutzzaun Die Mehrzahl der nachgewiesenen Mauereidechsen lebt bisher in der alten Villa im Planungsgebiet. Sofern keine Eingriffe in den Lebensraum erfolgen sollen (v.a. eine Neuverfugung der Fassade oder eine Veränderung der Straße vor der Villa) kann auf eine Umsiedlung dieser Tiere verzichtet werden. Sofern durch geplante Baumaßnahmen jedoch in den Lebensraum der Tiere eingegriffen wird, so sind sie fachgerecht umzusiedeln. Ebenso wie die Zauneidechsen sind die ca. 12 Mauereidechsen aus dem Planungsbereich durch Abfang und Umsetzung auf die CEF-Fläche umzusiedeln. Eine Vergrämung der Mauereidechsen ist aufgrund der Straße zwischen Eingriffsbereich und CEF-Fläche und aufgrund des Habitats an einem Gebäude nicht praktikabel. Auf der Abfangfläche (=Planungsgebiet) ist durch mehrfaches Abfangen bei geeigneter Witterung zu fangen, bis keine Eidechsen mehr gefunden werden. Beim Abfangen erfolgt eine Hälterung in Faunaboxen, ggf. unter Zufütterung. Die Umsetzung auf die CEF-Fläche wird am selben Tag durchgeführt. Die Abfangfläche ist an den Randbereichen mit einem speziellen Reptilienschutzzaun einzuzäunen, um zu gewährleisten, dass keine erneute Einwanderung durch Eidechsen erfolgt und die Abfangfläche frei von Eidechsen bleibt. Als Einzäunung eignet sich ein spezieller Amphibien- / Kleintierzaun. Die Umsiedlung erfolgt auf die vorbereitete CEF-Fläche. Die Fangergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren. CEF-Maßnahmen Vorbereitung CEF-Fläche: frühzeitige Anlage von Refugien; Aufstellen und Kontrolle des Schutzzaunes; Mähen des Eingriffsbereiches (1-2 cm), dadurch Entwertung als Habitat Umsiedlung von Mauereidechsen-Individuen (Abfangen bei geeigneter Witterung bis keine Eidechsen mehr gefunden werden, Umsetzung auf CEF-Fläche am selben Tag, ggf. Zufütterung); Pflege der CEF-Flächen 3.3 Blindschleichen Blindschleichen sind lediglich besonders geschützt, müssen aber im Rahmen der Eingriffsregelung beachtet werden. Es wird empfohlen, während der Eidechsenumsiedlung auch nach Blindschleichen zu schauen (Kontrolle der typischen Verstecke) und gefundene Tiere zu den Zauneidechsen umzusiedeln. 3.4 Brutvögel Gebäudebrüter CEF-Maßnahmen An bzw. in den Gebäuden konnten Höhlen- und Nischenbrüter wie Kohlmeise und Hausrotschwanz festgestellt werden, für die entsprechende Ersatznistmöglichkeiten anzubringen sind. Folgende Nisthilfen sind fachgerecht in räumlicher Nähe anzubringen und dauerhaft zu erhalten

16 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 16 4 Nistkästen Kohlmeise (z.b. Schwegler Typ 2GR, Flugloch oval 30 x 45 mm) 3 Halbhöhlen Hausrotschwanz (z.b. Schwegler Typ 2HW oder Typ 2H) Aufgrund der siedlungsnahen Lage sind entsprechende Kästen mit Katzen- /Marderschutz obligatorisch. Artenschutz-Empfehlungen Vermutlich gehen keine Nistplätze des Haussperlings verloren, dennoch wird die Aufhängung von 5 Koloniekästen Haussperling (z.b. Schwegler Typ 1SP) empfohlen. Für Mauersegler, die im Gebiet jagend beobachtet werden konnten, wird empfohlen, an der Nordwestseite des Fabrikationsgebäudes, das erhalten werden soll, Nistmöglichkeiten anzubringen. Empfohlen werden 5 Schwegler Mauerseglerkästen des Typs Nr. 17, v.a. Mauerseglerkästen Typ Nr. 17A. Abbildung 10 Artenschutzturm im oberen Bereich des Turmes sollen die Nistkästen konzentriert werden. (Abbildung: SER) Übrige Vogelarten Bei den übrigen im Gebiet festgestellten Vogelarten handelt es sich um regional und lokal weit verbreitete und nicht bestandsbedrohte Arten, bei denen von einer Verlagerung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im Bereich des ökologischen Funktionszusammenhangs ausgegangen werden kann. Durch die reichhaltige Umgebung mit zahlreichen Bäumen kann für Arten wie z.b. den Bluthänfling auf Ausgleichsmaßnahmen verzichtet werden, da diese Arten hier ausreichend Ersatznistmöglichkeiten finden.

17 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 17 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Brutvögel Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG darf die Rodung von Gehölzen und der Abriss von Gebäuden nur außerhalb der Brutzeit im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen (siehe Abschnitt 7.0). Im Zuge der Bebauungsplanung sind Gehölzstrukturen im Untersuchungsgebiet selbst oder in räumlicher Nähe (wieder-) herzustellen. 4.0 Fledermäuse Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen Der Verlust der potentiell geeigneten Spaltenquartiere durch Abriss oder Umbau der Gebäude ist durch das Aufhängen von 8 Fledermauskästen im näheren Bereich auszugleichen. Geeignet wären zum Beispiel die Schwegler Fledermaus-Ganzjahresquartiere 1WQ. Es ist geplant, die erforderlichen Fledermauskästen in die vorgesehenen Artenschutztürme zu integrieren (Abbildung 11). Abbildung 11 Artenschutzturm im oberen Bereich des Turmes sollen neben den Vogelnistkästen auch Fledermausquartiere angebracht werden. (Abbildung: SER) Im Falle von Baumfällungen ist pro entfallenen Baum ab 30 cm Stammdurchmesser eine Ersatzpflanzung mit standortgerechten Arten durchzuführen. Der durch die Fällung entstehende langfristige Verlust von potentiellen Baumquartieren ist durch das Aufhängen von einem Fledermauskasten pro gefälltem Baum (ab 30 cm Stammdurchmesser) im näheren Bereich auszugleichen. Geeignet wären zum Beispiel die Schwegler Fledermaus-Universal-Sommerquartiere 1FFH.

18 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 18 Generell gilt: Gebäudeabbrüche sind zur Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes nur außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse im Zeitraum vom 20. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. 5.0 Fazit Reptilien (Zauneidechse, Mauereidechsen, Blindschleiche) Brutvögel Es konnten sowohl Mauer- als auch Zauneidechsen und Blindschleichen im zukünftigen Baufeld und seiner unmittelbaren Umgebung nachgewiesen werden. Es ist mit einer Population von ca. 30 Zaun- und etwa 12 Mauereidechsen zu rechnen, die vor Baubeginn auf geeignete Flächen umzusiedeln sind. Es werden Maßnahmen für die beiden Arten sowie die Blindschleiche definiert. Es konnten nur wenige Brutvögel gefunden werden, unter denen Haussperling und Bluthänfling als Arten der Roten Liste hervorzuheben sind. Zur Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes ist die Entfernung von Gehölzen 9 und der Abriss von Gebäuden nur außerhalb der Vegetationsperiode (01. Oktober bis 28. Februar) durchzuführen. Im Zuge der Bebauungsplanung sind Gehölzstrukturen im Untersuchungsgebiet selbst oder in räumlicher Nähe (wieder-) herzustellen. Für Gebäude-, Nischen- und Höhlenbrüter sind entsprechende Nisthilfen fachgerecht in räumlicher Nähe anzubringen und dauerhaft zu erhalten. Fledermäuse Mit der Zwergfledermaus und dem Großen Abendsegler konnten zwei Fledermausarten festgestellt werden. Als Maßnahmen für diese beiden Arten ist folgendes erforderlich: Für die Gebäude gilt: Gebäudeabbrüche sind zur Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes nur außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse im Zeitraum vom 20. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. Der Verlust von Spaltenquartieren in Gebäuden und möglichen Baumhöhlenquartieren ist durch das Aufhängen von Fledermauskästen im näheren Bereich auszugleichen. Hierzu sind 8 Fledermauskästen an den Bestandsgebäuden bzw. Neubauten anzubringen. Artenschutzrechtliche Beurteilung Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG (Tötung, erhebliche Störung/Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden unter Beachtung entsprechender Maßnahmen nicht ausgelöst. 6.0 Verwendete Literatur Blab J. (1980). Reptilienschutz. Grundlagen - Probleme - Lösungsansätze. Salamandra 16(2), S Hinweis: auch Brombeeren sind Gehölze!

19 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 19 Braun M., Friedrich A., Kretschmar F. & Nagel, A. (2008): Fledermäuse- faszinierende Flugakrobaten, 2. Auflage. - LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) Bundesnaturschutzgesetz (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. In Kraft getreten am Gedeon K., Grüneberg C., Mitschke A., Sudfeldt C., Eickhorst W., Fischer S., Flade M., Frick S., Geiersberger I., Koop B., Kramer M., Krüger T., Roth N., Ryslavy T., Stübing S., Sudmann S. R., Steffens R., Vökler F. & Witt K. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten Atlas of German Breeding Birds. Herausgegeben von der Stiftung Vogelmonitoring und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten. Münster. Gessner B. (2011): Fledermaus-Handbuch LBM - Entwicklung methodischer Standards zur Erfassung von Fledermäusen im Rahmen von Straßenprojekten in Rheinland Pfalz. - Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz (Hrsg.) Glutz von Blotzheim U.N & Bauer K.M. (Hrsg.) (1994): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Wiebelsheim. Hafner A. & Zimmermann P.(2007): Zauneidechse Lacerta agilis Linnaeus, In: Laufer H., Fritz K. & Sowig P. (Hrsg.)(2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Stuttgart. S Hahn-Siry G. (1996): Zauneidechse Lacerta agilis (LINNAEUS, 1758). In: Bitz A., Fischer K., Simon L., Thiele R. & Veith M. (1996): Die Amphibien und Reptilien in Rheinland-Pfalz, Bd. 2. Landau (Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V., Hrsg.): S Hölzinger J., Bauer H.-G., Berthold P., Boschert M. & Mahler U. (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11: Laufer H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs (3. Fassung, Stand ). Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 73, S Laufer H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg Band 77: , S. 117 LUBW (2008): Geschützte Arten - Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützten Arten. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). MacArthur, R. H. & Wilson, E. O. (1967): The theory of island biogeography. Princeton Univ. Press. Princeton.

20 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 20 Nagel A. & Häussler U. (2003): Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus (Schreber 1774). In: Braun M. & Dieterlen F (2003): Die Säugetiere Baden- Württembergs, Bd. 1. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart Reichholf, J. (1980): Die Arten-Areal-Kurve bei Vögeln. Anz. ornithol. Gesell. Bayern, 19: Runge H., Simon M. & Widdig T. (2010): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ , (unter Mitarb. von: Louis H. W., Reich M., Bernotat D., Mayer F., Dohm P., Köstermeyer H., Smit-Viergutz J., Szeder K.).- Hannover, Marburg. S Südbeck P., Andretzke H., Fischer S., Gedeon K., Schikore T. Schröder K. & Sudfeldt C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S.

21 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.Peter-Straße Heidelberg t Aktivitäts-, Eingriffs- & Maßnahmenzeiträume Fauna: Aktivitätszeiten Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Zauneidechse: Aktivität Zauneidechse: Fortpflanzung Mauereidechse: Aktivität Mauereidechse: Fortpflanzung Vögel: Brutzeit Fledermäuse: Wochenstubenzeit Eingriff Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Zauneidechse: Abfangfläche vorbereiten unter ökologischer Baubegleitung Zauneidechse: Umsiedlungsmaßnahmen (bei funktionsfähiger Ausgleichsfläche) Zauneidechse: Vergrämung (bei funktionsfähiger angrenzender Ausgleichsfläche) Zauneidechse: Eingriffe in die Vegetationstragschicht (bis 10 cm tief) Zauneidechse: Fällung von Gehölzen (Wurzeln verbleiben im Boden) Mauereidechse: Vergrämung Mauereidechse: Umsiedlung Vögel: Entfernung von Gehölzen, Gebäudeabriss Fledermäuse: Entfernung von Gehölzen, Gebäudeabriss Ausgleichsmaßnahmen / Pflege Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Zauneidechse: Erstellen von Refugien: Sand, Steine, Holz / Wurzeln Zauneidechse: Einbringen von Magerboden Zauneidechse: Einbringen von Reisg / Holz / Steinen Zauneidechse: Reptilienzaun stellen, ca. 20 cm tief im Boden, ca. 50 cm über Boden Zauneidechse: Mahdregime 1- bis 2-schürig; Abräumen; teilw. Altgras erhalten Zauneidechse: Anlage von Mähguthaufen (Gras) Zauneidechse: Grassoden / Grasnarbe einbringen (14 Tage Anwuchszeit) Zauneidechse: Altgras-Soden einbringen (14 Tage Anwuchszeit) Zauneidechse: Blühstreifen-Ansaat Einjährige für Insektendichte Zauneidechse: Einsaat von Magerwiese Legende Nebenphase 1 Hauptphase 2 Eingriff / Maßnahme am günstigsten 3 Eingriff / Maßnahme weniger günstig 4 Eingriff / Maßnahme ungünstig 5 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 21

22 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn Anhang: Festsetzungsvorschläge und Hinweise zum Artenschutz zur Übernahme in den Bebauungsplan 8.1 Festsetzungsvorschläge Festsetzungsvorschlag Eidechsen CEF-Maßnahme Festsetzungsvorschlag Vögel CEF-Maßnahme Festsetzungsvorschlag Fledermäuse CEF-Maßnahme Ausgleich für entfallende Baumquartiere Die im artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzept dargestellte, ca m² umfassende CEF-Maßnahmenfläche für Eidechsen (Flurstück 964/1 und 964/8) zwischen Straße und Bahngleis ist vor Beginn der Umsiedlung der Eidechsen gemäß den Ausführungen des artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzepts (siehe Kap. 3.1und 3.2) als Ersatzhabitate für Zaun- und ggf. Mauereidechsen anzulegen und dauerhaft zu pflegen. Als Ausgleich für entfallende Nistmöglichkeiten für Höhlen- und Nischenbrüter sind folgende vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für Vögel (CEF- Maßnahmen) durchzuführen: Fachgerechte Anbringung und dauerhafte Pflege von folgenden künstliche Nisthilfen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes: - 4 x Nistkästen Kohlmeise (z.b. Schwegler Typ 2GR, Flugloch oval 30 x 45 mm) - 3 Halbhöhlen Hausrotschwanz (z.b. Schwegler Typ 2HW oder Typ 2H) Aufgrund der siedlungsnahen Lage sind entsprechende Kästen mit Katzen- / Marderschutz obligatorisch. Die Nisthilfen können auch in einem sogenannten Artenschutzturm integriert werden. Als Ausgleich für den Verlust potentiell entfallender Spaltenquartiere an den Gebäuden, sind folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Fledermäuse (CEF-Maßnahmen) durchzuführen: Fachgerechte Anbringung und dauerhafte Pflege von 8 Fledermauskästen (z.b. Schwegler Fledermaus-Ganzjahresquartiere 1WQ) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Die Nisthilfen können auch in einem sogenannten Artenschutzturm integriert werden. Als kurzfristiger Ausgleich für entfallene Baumquartiere ist pro entfallenem Baum ab 30 cm Stammdurchmesser, ein Fledermauskasten (z.b. Schwegler Fledermaus-Universal-Sommerquartier), im Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder in der näheren Umgebung fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu pflegen. Zusätzlich ist als langfristiger Ausgleich für entfallene Baumquartiere, pro entfallendem Baum ab 30 cm Stammdurchmesser mind. ein hochstämmiger Laubbaum, Stammumfang mind. 16/18, zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Gehölzarten sind aus der folgenden Liste auszuwählen:

23 Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben Bahnhofstraße in Maulbronn 23 Acer platanoides Acer pseudoplatanus Betula pendula Carpinus betulus Prunus avium Prunus domestica Quercus petraea Quercus robur Sorbus domestica Sorbus torminalis Tilia cordata Spitzahorn Bergahorn Hängebirke Hainbuche Vogelkirsche Hauszwetschge Traubeneiche Stieleiche Speierling Elsbeere Winterlinde 8.2 Hinweise und Empfehlungen zum Artenschutz Bauzeitenregelung Fällungen/Rodungen von Bäumen und Sträuchern sind zur Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes nur außerhalb der Aktivitätszeit der Vögel im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. Gebäudeabbrüche sind zur Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes nur außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse im Zeitraum vom 10. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. Mauereidechsen Hinweis Vögel Empfehlung Die Mehrzahl der nachgewiesenen Mauereidechsen lebt bisher in der alten Villa im Planungsgebiet. Sofern keine Eingriffe in den Lebensraum erfolgen sollen (v.a. eine Neuverfugung der Fassade oder eine Veränderung der Straße vor der Villa) kann auf eine Umsiedlung dieser Tiere verzichtet werden. Sofern durch geplante Baumaßnahmen jedoch in den Lebensraum der Tiere eingegriffen wird, so sind sie fachgerecht umzusiedeln. Um die Population zu stützen, wird empfohlen folgende künstliche Nisthilfen fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu pflegen: - 5 x Koloniekästen Haussperling (z.b. Schwegler Typ 1SP) - 5 x Mauerseglerkästen (z.b. Schwegler Mauerseglerkästen des Typs Nr. 17, v.a. Typ Nr. 17A) z.b. an der Nordwestseite des verbleibenden Fabrikationsgebäudes Aufgrund der siedlungsnahen Lage sind entsprechende Kästen mit Katzen- / Marderschutz obligatorisch.

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