Vorwort 9. Die Wirklichkeit hinter den Begriffen 20 Untaugliche Begriffe und Benennungen 24 Warum jetzt? 31 Argumentationen prüfen!

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2 Vorwort 9 5 Sterbehilfe: Gebot der Menschlichkeit oder Anmaßung einer neuen Euthanasie? 12 Die neue Euthanasie 13 Gesellschaftliche Akzeptanz von Sterbehilfe 14 Aufgekündigter Grundkonsens 16 Die Wirklichkeit hinter den Begriffen 20 Untaugliche Begriffe und Benennungen 24 Warum jetzt? 31 Argumentationen prüfen! 35 Vom Töten kranker Menschen 39 Gnade und Barmherzigkeit? 40 Die Euthanasiepraxis in den Niederlanden 45 Versuch einer Standortbestimmung 51 Suizidhilfe, Hilfe beim Suizid, Beihilfe zum Suizid 57 Alles, was Recht ist 58 Organisierte Suizidhilfe in der Schweiz 63 Oregon, USA 76 Der Diskurs in Deutschland 80 Hilfen beim Sterben 1: Trost, Zuwendung, Pflege 87 Der Sekundentod: Sterben ganz ohne Hilfe 88 Der einsame Tod 89 Sterben als langsamer Prozess 90 Sterben in Würde 92 Der Ruf nach palliativen Maßnahmen 94

3 6 Hilfen beim Sterben 2: Schmerzbehandlung und Sedierung 97 Schmerzbekämpfung, ein Gebot der Menschlichkeit 97 Wirkung der Opiate und anderer Schmerzmittel 100 Diffamierung dieser Hilfeform 103 Missbrauch 103 Terminale Sedierung 105 Hilfen beim Sterben 3: Unterlassen und Abbruch der Therapie 107 Behandlung und Sterben zu Hause 109 Überleben und Sterben in der Klinik 110 Behandlung und Sterben im Heim 112 Die Intensivstation: Chancen, Unwissen und Vorurteile 115 Entscheidungen am Ende des Lebens 118 Vom Abschalten 121 Wo stehen wir, was können wir? Hoffnungen und Befürchtungen 126 Mediziner im Zielkonflikt 127 Kranke im Zielkonflikt 129 Hilfe beim Sterben: Symptomlinderung und Sedierung 131»Protahiertes Sterben«: Die quälende Verzögerung des unausweichlichen Todes 135 Die Patientenverfügung 147 Zweifel und Streit 147 Gesetzesinitiativen 149

4 Eine Art Kulturkampf 153 Ist die Patientenverfügung nutzlos? 156 Patientenverfügung und Sterbehilfe Eine Patientenverfügung verfassen. Hinweise und Probleme 165 Was kann man verfügen und was nicht? 165 Das Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung 167 Praktische Hinweise 172 Literatur 185 Patientenverfügungen im Internet 191

5 Vorwort 9 Im vorliegenden Buch geht es um Sterbehilfe, oder besser gesagt: um die Hilfe beim Sterben, und auch: zum Sterben. Weil wir alle einmal sterben werden, ist das ein Thema, das jeden von uns angeht und bewegt. Tatsächlich gibt es dazu ja auch eine umfängliche Literatur von Fachleuten und Laien, von Philosophen und Theologen, von Ethikern und Juristen und von selbst ernannten sogenannten Sterbehelfern eher selten von Ärzten und noch seltener von Ärzten, die intensivmedizinisch tätig sind. Die wenigen, die sich öffentlich zu Wort melden, sind meistens Palliativmediziner, die ihre Interessen und die ihrer Patienten vertreten. Das ist wichtig und ehrenwert und notwendig, aber es trägt zuweilen wenig zur Klärung der Grundproblematik bei. Die Debatte um die Sterbehilfe spielt sich sichtbarer als in der Medizin vor allem in der medialen Öffentlichkeit ab, zum Beispiel in zahllosen Talkshows oder in den Tageszeitungen und anderen Printmedien. Meist ist es ein aktueller Anlass, der die Medien bewegt, das Thema wieder aufzugreifen; und diese Anlässe scheinen sich zu häufen. Im Sommer 2008 waren es gleich zwei: die Debatte um die künftige Geltung von Patientenverfügungen sowie das Erschrecken über die unsägliche Suizidbeihilfe eines ehemaligen Hamburger Justizsenators bei einer 79-jährigen, keineswegs sterbenskranken Frau. Wer sich beruflich mit Sterben und Tod befassen muss, sei es als Forscher, sei es als Arzt, als Krankenpfleger oder als Pfarrer, kommt aus dem Staunen über die mangelnde Differenzierung der öffentlichen Diskussion nicht wieder heraus: über das Durcheinander der Begriffe, die Unkenntnis der Bedingungen von Ster-

6 10 ben und Tod, der minimalen rechtlichen Grundbedingungen sowie über den daraus folgenden inhaltlichen und ideologischen Unsinn vieler solcher Auseinandersetzungen. Da werden munter die Argumentationsebenen gewechselt. Da werden die grundsätzlichen Unterschiede zwischen einer Erleichterung des Sterbens durch Symptomlinderung und der sogenannten aktiven Sterbehilfe also der Tötung eines Kranken auf dessen Verlangen, bevor der eigentliche Sterbeprozess eingesetzt hat einfach weggewischt. Da wird nicht unterschieden zwischen der Hilfe beim Sterben, die einzig erlaubt ist, und der Hilfe zum Sterben, die jenseits der Suizidhilfe in Deutschland verboten ist und als Tötung auf Verlangen, Totschlag oder sogar Mord verfolgt wird. Da werden Vorurteile gegenüber der Intensivmedizin kolportiert, transportiert und gepflegt. Da wird das schier unlösbare Dilemma der Situation der Demenzkranken auf das Elend in Altenpflegeheimen reduziert oder und zwar keineswegs als Ausnahme stark verklausuliert sogar die aktive Sterbehilfe für diese Erkrankten gefordert. Es war vor allem die Debatte des Sommers 2008, die mich veranlasst hat, den vorliegenden Text zu schreiben. Mein Ziel ist es, in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des 66. Deutschen Juristentages von 2006 Klarheit in die Begrifflichkeit der Sterbehilfe zu bringen und die Dimensionen dessen, was wirklich geschieht, zurechtzurücken. Meine Grundthese ist, dass wir rigoros unterscheiden müssen zwischen der Hilfe beim Sterben also Erleichterung des Sterbens und der Hilfe zum Sterben also zur vorzeitigen Beendigung des Lebens durch Tötung auf Verlangen (international: Euthanasie) oder durch Hilfe zur Selbsttötung. Wir müssen die gültige Begrifflichkeit überwinden, wie sie sich in

7 »aktive Sterbehilfe«,»passive Sterbehilfe«und»indirekt aktive Sterbehilfe«ausdrückt. Diese Begriffe sind reine Camouflage. Sie verbergen mehr, als sie erklären: Aktive Sterbehilfe ist in Wirklichkeit»Töten«, passive Sterbehilfe ist allenfalls für den Sterbenden»passiv«, sie ist Hilfe beim Sterben durch Unterlassen oder durch Behandlungsabbruch; zumindest Letzteres ist eine aktive Tätigkeit. Indirekt aktive Sterbehilfe ist in Wirklichkeit in keiner Weise»aktiv«. Sie ist Symptomlinderung, vor allem Schmerzbekämpfung und Sedierung beim Sterbenden, und zwar ohne das Ziel der Tötung. Sie ist Hilfe beim Sterben, wie ich sie mir beispielsweise für mich selbst wünsche. Diesem Anliegen folgt der Aufbau des Buches. Es endet mit zwei Kapiteln zur Patientenverfügung, die letztlich eine Hilfe zur Mitgestaltung des eigenen Sterbens ist. Ich vermittle konkrete Hinweise, was man beachten sollte, wenn man eine solche Verfügung trifft. Im Laufe unseres Lebens werden wir immer wieder mit dem Thema»Tod und Sterben«konfrontiert, ob wir das wollen oder nicht: bei Angehörigen, Freunden und schließlich bei uns selbst. Dabei entstehen in uns viele Unsicherheiten, Zweifel und Ängste. Dieses Buch soll mithelfen, dem Sterbeprozess angemessen und einigermaßen vorbereitet zu begegnen und, wenn man das will, rechtzeitig eine angemessene Patientenverfügung zu schreiben. 11 Asmus Finzen

8 12 Sterbehilfe: Gebot der Menschlichkeit oder Anmaßung einer neuen Euthanasie? Es mag manchem unangemessen erscheinen, ein Buch, das sich mit Sterbehilfe befasst, schon in der ersten Überschrift mit der Frage zu beginnen, ob das, was sich in unserem gegenwärtigen gesellschaftlichen Diskurs zur Hilfe beim und zum Sterben abspielt, möglicherweise die Anmaßung einer neuen Euthanasie ist. Man mag auch einwenden, dass angesichts der vorherrschenden Besorgnis um ein Sterben in Würde der mahnende Rückblick auf den nationalsozialistischen Massenmord an Kranken und Behinderten den Blick auf die heutigen Probleme sogar verstellen könnte. Und doch ist dies ein Teil unserer Geschichte und Kultur. Wir müssen uns darüber bewusst sein, dass die befürwortenden Argumente im Vorfeld dieser verbrecherischen Entwicklung oft ebenso menschenfreundlich klangen wie die derjenigen unserer Zeitgenossen, die im Namen des Rechtes auf einen würdigen, selbstbestimmten Tod nicht nur Hilfe beim Sterben durch Beendigung sinnlos gewordener Behandlungsmaßnahmen einfordern, sondern auch die Aufhebung des Verbotes»aktive«Sterbehilfe. Es gibt Geschehnisse, die uns unser Leben lang begleiten, die unser Denken und unser Handeln auf Dauer prägen. Die Euthanasie gehört dazu zumindest für die Älteren unter uns, also der organisierte Massenmord an psychisch Kranken und geistig behinderten Menschen im Dritten Reich. Das darf sich nicht wiederholen! So dachten wir als Studenten, als wir wahrnahmen, wie viele unserer Lehrer in irgendeiner Weise darin verstrickt gewesen waren als Befürworter der nationalsozialistischen Rassenhygiene, der Zwangssterilisation; einzelne als Täter, als

9 Mittäter am Mord an den Kranken. Das wird sich auch nicht wiederholen. Davon war ich überzeugt, als ich als junger Arzt anfing, mit psychisch kranken Menschen zu arbeiten und sie zu behandeln, als ich mich für die grundlegende Verbesserung ihres Schicksals engagierte und irgendwann Verantwortung für ein Krankenhaus übernahm, von dem aus wenige Jahre zuvor Hunderte von Patienten und Patientinnen in den sicheren Tod geschickt worden waren. Heute bin ich mir nicht mehr so sicher. 13 Die neue Euthanasie Seit Anfang der neunziger Jahre ist zunehmend gleichsam in einem anschwellenden Bocksgesang von der»neuen Euthanasie«die Rede, dem international üblichen Begriff für die Hilfe zum Sterben, für die aktive Sterbehilfe und für die Hilfe zum Suizid. Von den Niederlanden ausgehend hat die Debatte darüber zunächst vor allem die Vereinigten Staaten, dann die mitteleuropäischen Länder erfasst, und hier besonders die Schweiz. In Deutschland ist die Auseinandersetzung um die Sterbehilfe seit der Jahrtausendwende zunehmend intensiver und erbitterter geworden. Die grenzüberschreitenden Aktivitäten der 1998 gegründeten Schweizer Sterbe- bzw. Suizidhilfeorganisation Dignitas und ihres deutschen Ablegers Dignitate spielen dabei ebenso eine Rolle wie die nicht enden wollende Kontroverse über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, soweit sie medizinische Maßnahmen am Ende des Lebens regeln sollen. Die neue Euthanasie benutzt vor allem in Deutschland eine neue Sprache:»Aktive Sterbehilfe«und»Beihilfe zum Suizid«sind ihre Schlüsselbegriffe. Das ist so, weil das Wort

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