VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER. Info III

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1 VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER LANDESVERBAND SAAR E. V. Info III VAMV Landesverband Saar e.v. Gutenbergstr. 2 a, Saarbrücken FAX: info@vamv-saar.de -1-

2 Inhaltsverzeichnis Abgabetermin für das nächste Info: 15.Oktober 2013 Titelseite 1 Inhaltsverzeichnis 2 Bericht Fachtagung 3 Wahlprüfsteine Und plötzlich war ich arm 13 Alisch Forderungen des VAMV gegen Armut 16 Gute Betreuungsplätze und Kindesunterhalt gegen Armut 17 Familienferienmaßnahmen (Zuschüsse) 18 Urteile 19 Alle können in die Grundschule 23 Saarland wirbt für Bildungspaket 24 Minijobs 26 Elterngeldfalle 27 Kinderfreizeit in der Biber-Burg 28 Termine OV Lebach 29 Termine OV Saarbrücken 30 Termine LV 31 Kontaktstelle Neunkirchen, Homburg, St. Wendel 32 Forderungen 33 Vorstand 34 Antrag auf Beitritt 35 Sparkasse 36 zu bestellen: Ratgeber: Alleinerziehend - Tipps und Informationen Neuauflage 2012 Versandkosten 5,-- Euro Impressum: Herausgeber: VAMV Landesverband Saar e. V. Auflage: 900 Stück Erscheinungsweise: viermal jährlich (Januar, April, Juli, Oktober) Redaktion: Lydia Oschmann Verantwortlich: VAMV Landesvorstand Mitwirkende: Esther Nikaes, Ursel Theres, Jürgen Pabst Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Saar e. V. wird unterstützt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie -2-

3 Bericht von der Fachtagung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter in der Zeit vom Unsere diesjährige Fachtagung fand in Saarbrücken statt. Aufgabe unseres Landesverbandes war es für Tagungsräume, Unterkünfte, Kinderbetreuung zu sorgen. Als Tagungsstätte konnten wir Räumlichkeiten in unserer schönen Hermann- Neuberger- Sportschule zu günstigen Bedingungen anmieten. Von den 76 angereisten Delegierten und Mitarbeiterinnen waren 56 in den hübschen Zimmern der Sportschule untergebracht. Die 16 Delegierten, die Kinder im Alter von über 4 Jahren haben, wohnten in der Jugendherberge, weil die Räumlichkeiten dort sich besser zur Betreuung von Kindern eignen. Diese Delegierten konnten am Freitag mit Bussen pendeln und wurden Samstag und Sonntag von Mitgliedern unseres Landesverbandes chauffiert. Die Kinder bis 12 verbrachten am Samstag einen unterhaltsamen Tag auf der Reitanlage Hunackerhof in Ormesheim, die älteren amüsierten sich im Hochseilgarten in der Nähe der Sportschule. Benjamin Müller, der Bruder unserer Landesvorsitzenden, hat als erfahrener Pfadfinder die Kinderbetreuung organisiert. Leider musste die geplante Wanderung von der JH zur Sportschule durch den Wildpark wegen des starken Regens ausfallen. Die Kinder kamen aber trotzdem pünktlich zum Ende der Tagung und abschließendem gemeinsamen Mittagessen an. Den Kinderbetreuerinnen an dieser Stelle vielen Dank für ihre gute Arbeit. Die Tagung begann am Freitag um Uhr mit den üblichen Regularien. Kleine Abweichung vom Programm: der Landesverband Saar nahm diese Gelegenheit zum Anlass Ursel Theres zum Ehrenmitglied zu erklären und ihr damit für die Gründung des Landesverbandes vor 38 Jahren und ihr Engagement zu danken. Es folgte der Tätigkeitsbericht der Bundesvorsitzenden Edith Schwab, des Schatzmeisters Michael Priebe und der Kontrollkommission. Diese empfahl die Entlastung des Vorstandes, die einstimmig angenommen wurde. Die Fachtagung am Samstag war vollgepackt mit zahlenbespickten Vorträgen und Workshops. Frau Prof. Dr. Ute Klammer, Professorin für Politische Wissenschaft an der Uni Duisburg- Essen zeigte in ihrem Fachvortrag Die Lebensperspektive - Armutsrisiken von Alleinerziehenden auf, dass -3-

4 diese vor allem durch unvorhersehbare und nicht durch Planen vermeidbare Ereignisse im Leben dieser Menschen bedingt sind, außerdem würde die Politik die traditionelle Rollenverteilung, in der Frauen höchstens als Zuverdienerinnen geplant sind, verfestigen. Prof. Dr. Stefan Sell, Sozialwissenschaftler an der Hochschule Koblenz zeigte in seinem gut verständlichen Vortrag Schritte zur Verringerung und Verhinderung von Familienarmut bei Alleinerziehenden auch die Problematik auf, dass Kinder von der sozialen Situation ihrer Eltern abhängig sind. Lösungen wären: Kindergrundsicherung, ein nicht-bedingungsloses Grundeinkommen für Alleinerziehende mit kleinen Kindern, Vollzeiterwerbstätigkeit mit armutsfesten Löhnen und kinderfreundlichen Strukturen in der Arbeitswelt, verlässliche und bedarfsorientierte Kinderbetreuungsangebote in einer gesamt -schulischen Infrastruktur. Auch in den 3 Workshops Kino geht nicht unter Leitung des Dipl. Soziologen Torsten Lietzmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Kinderarmut in einem reichen Land - Folgen für das kindliche Wohlbefinden unter Leitung des Dipl. Soziologen Steffen Kohl, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Netzwerkforschung und Familiensoziologie an der Uni Mainz, so wie Bilanz des Lebensverlaufs: Alterssicherung bei Alleinerziehenden unter Leitung von Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer, bis 2006 stellvertretende Vorsitzende des DGB, jetzt Lehrbeauftragte an der FU Berlin, an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit und der Hochschule Wirtschaft und Recht wurden Ziele und Wege aufgezeigt, wie Armut Alleinerziehender und ihrer Kinder verringert oder verhindert werden kann. Vieles, was erarbeitet wurde, fordert der VAMV schon seit Langem und wir sehen uns in unserer Arbeit bestätigt und neu motiviert. Für das Rahmenprogramm war es uns gelungen, vom saarländischen Sozialminister Andreas Storm in der Staatskanzlei empfangen zu werden. Der Minister zeigte in seiner Ansprache ein tiefes Verständnis für die Schwierigkeiten auf, die Familien in der Sorge um den Lebensunterhalt und die Erziehung ihrer Kinder haben und er zeichnete für die anwesenden Nichtsaarländer, und das waren die meisten, ein sympatisches Bild ihres Gastlandes auf. Anschließend führten wir unsere Gäste über die Stengel-Promenade zum Schloss, von wo man einen herrlichen Blick auf unser Saarbrücken hat und wo einige im Biergarten noch einige Stündchen sitzen blieben. -4-

5 Für Samstagabend hatten wir einen Stadtrundgang mit Stadtführern organisiert, bei dem unsere Gäste den St. Johanner Teil unserer Stadt kennen lernen konnten. Bei Sommerwetter ist es in Saarbrücken schwer, als Gruppe einen Platz zu finden. So war es auch an diesem Samstag. Trotzdem endete der Abend für viele erst in der Nacht. Am Samstag wurden die 16 Anträge der einzelnen Landesverbände diskutiert und verabschiedet. Der Antrag des LV Saarland, die jährliche Zusammenkunft Bundeskongress zu nennen, wurde leider abgeschmettert. Zum Schluss wurde der Antrag des Bundesvorstandes angenommen, der die Forderungen enthält, die sich aus den Erkenntnissen der Tagung ableiten. Schließlich wurde der Bundesvorstand neu gewählt. Edith Schwab ist weiterhin Bundes-vorsitzende. Stellvertreterinnen sind Erika Biehn, NRW und Solveig Schuster, Berlin. Der Vorsitzende unseres Ortsverbandes in Saarbrücken wurde zum Bundesschatzmeister gewählt, Martina Krahl, Berlin, ist die neue Schriftführerin. Es wurden 4 Beisitzerinnen gewählt, eine davon bin ich. Das Echo auf die Unterbringung, das Essen, die Kinderbetreuung und unser Unterhaltungsprogramm fiel durchweg positiv aus und wir hoffen, dass unsere Teilnehmer/innen Saarbrücken in guter Erinnerung behalten werden. Der Saarländische Rundfunk hatte auf unsere Initiative hin, im Aktuellen Bericht über unsere Veranstaltung berichtet. Dank an Herrn Norbert Klein, der es ermöglichte, Frau Prochnow, die es durchführte und Frau Pommerening aus Neunkirchen, die sich als Alleinerziehende für ein Interview zur Verfügung stellte. Ursel Theres -5-

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7 Wahlprüfsteine des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) zur Bundestagswahl 2013 Fragen und Forderungen an die Parteien Jede fünfte Familie in Deutschland ist heute eine Einelternfamilie. Tendenz: Weiter steigend. Waren es 1996 schon 1,3 Millionen alleinerziehende Mütter oder Väter, sind es heute bereits 1,6 Millionen. Mit 90 Prozent ist die Mehrheit der Alleinerziehenden weiblich. Insgesamt leben in diesen Familien 2,2 Millionen Kinder unter 18 Jahren. Alleinerziehende sind gegenüber anderen Familienformen schlechter gestellt (Steuerrecht, Unterhalt), als Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt (unfreiwillige Teilzeit, Niedriglohn, ungleiche Bezahlung) und werden als Mütter in ihren Bedarfen faktisch noch immer ignoriert (flexible gute Kinderbetreuung und Ganztagsschulen) und werden schließlich im Alter überproportional häufig von Altersarmut betroffen sein (geringe Beiträge, wenig private Vorsorgemöglichkeiten). Alleinerziehende leisten viel, aber sie haben weder die gleichen Chancen noch die gleiche Teilhabe mit den bekannten langfristigen Auswirkungen für ihre Kinder. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik muss das Leitbild des existenzsichernd erwerbstätigen Erwachsenen mit familiären Fürsorgepflichten umsetzen, damit alle Familien ob vor oder nach einer Trennung oder Scheidung, ob mit einem oder drei Kindern ein Leben oberhalb von Armutsgrenzen ermöglicht werden kann. Bitte legen Sie in Ihren Antworten auch dar, bei welchen Ihrer Forderungen Sie in Koalitionsverhandlungen nicht zu Kompromissen bereit wären. 1. Familienpolitik Der Anteil Alleinerziehender an allen Familien steigt ebenso wie der der nicht-ehelichen Partnerschaften. Der Anteil von Ehepaaren mit Kindern sinkt. Familienpolitische Leistungen sind trotzdem nach wie vor an der Zweielternfamilie mit verheirateten Eltern ausgerichtet. Verheiratete profitieren weitaus stärker von der beitragsfreien Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Mit den steuerrechtlichen Kinderfreibeträgen, können bis zu 100 Euro mehr Entlastung zusätzlich zum Kindergeld erreicht werden. Die je nach Familienform unterschiedliche Verteilungswirkung familienpolitischer Leistungen benachteiligt sowohl partnerschaftlich arbeitsteilige Elternpaare als auch Einelternfamilien Welchem Leitbild von Familien folgt Ihre Partei in der Familienpolitik? 1.2. Welche Ziele verfolgt Ihre Partei in der Familienpolitik? 1.3. Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass die Vielfalt der Familienformen gleichermaßen unterstützt wird? -7-

8 Der VAMV setzt sich für eine gleichstellungsorientierte Familienpolitik ein, damit Väter und Mütter Beruf und Familie gut vereinbaren können und über den Lebensverlauf hinweg jederzeit in der Lage sind, ihre Existenz selbstständig zu sichern. Familienpolitische Leistungen sollten dies befördern Inwiefern will Ihre Partei das Elterngeld reformieren hinsichtlich einer paritätischen Ausweitung der Partnermonate? 1.5. Fordert Ihre Partei für Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht den Elterngeldanspruch auf 14 Monate auszuweiten? 1.6. Wie bewertet Ihre Partei das neu eingeführte Betreuungsgeld? Was wird Ihre Partei tun, um das Betreuungsgeld abzuschaffen? 2. Steuerpolitik Im Rahmen der Steuerpolitik kann der Gesetzgeber lenkend in die Höhe von Haushaltseinkommen eingreifen. Für Familienhaushalte ist insbesondere das Ehegattensplitting von Bedeutung, da es Eheleute mit ungleichen Einkommen mit bis zu Euro im Jahr steuerlich entlastet. Alleinerziehende in Steuerklasse II können jährlich lediglich einen Entlastungsbetrag von Euro absetzen. Das Modell des männlichen Ernährers mit weiblicher Zuverdienerin wird mit dem Ehegattensplitting strukturell unterstützt. Trennen sich diese Paare, ist es für die Frauen häufig nicht leicht, eine existenzsichernde Arbeit zu finden und diese mit dem Alleinerziehen zu vereinbaren. Das Unterhaltsrecht setzt anders als das Ehegattensplitting auf Eigenständigkeit in der Existenzsicherung. Eine Besserstellung von Verheirateten ist verfassungsrechtlich nicht geboten Unterstützt Ihre Partei die Forderung des VAMV, das Ehegattensplitting abzuschaffen und stattdessen die Individualbesteuerung einzuführen? 2.2. Fordert Ihre Partei in ihrem Wahlprogramm eine Anhebung des Entlastungsbetrags in der Steuerklasse II für Alleinerziehende? Eine weitere Möglichkeit für eine gerechtere Besteuerung von Familien sieht der VAMV in der Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder. Kleine Einkommen werden durch pauschale Steuern überproportional belastet. Mit der reduzierten Mehrwertsteuer würden niedrige Einkommen in allen Familienhaushalten spürbar entlastet. -8-

9 2.3. Unterstützt Ihre Partei die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder? 3. Bildungspolitik Neben dem Zugang zu Erwerbsarbeit sieht der VAMV in der Chancengleichheit im Bildungssystem den Schlüssel zur Erhöhung der sozialen Mobilität. Nach wie vor gibt es in Deutschland einen engen Zusammenhang zwischen finanzieller Ausstattung des Elternhauses und erreichten Bildungsabschlüssen der Kinder. Kinder aus einkommensschwachen Haushalten können darüber hinaus weniger an außerschulischen Aktivitäten partizipieren. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket, als Teil des kindlichen Existenzminimums, kommt bei der Hälfte der Berechtigten nicht an. Der VAMV plädiert für die Einführung qualitativ hochwertiger, ganztägiger sowie gebührenfreier Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Der VAMV fordert die Bundespolitik auf, in der Bildungspolitik wieder mehr Verantwortung zu übernehmen Setzt sich Ihre Partei für einen weiteren Ausbau flexibler Kinderbetreuung, auch im Bereich der ganztägigen Grundschulen und weiterführenden Schulen, ein? 3.2. Fordert Ihre Partei einen gebührenfreien Zugang zu Betreuungs- und Bildungseinrichtungen damit alle Kinder gleiche Chancen auf Bildung haben? 3.3. Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass Kindern in Armut das Existenzminimum im Bereich Bildung und Teilhabe garantiert wird? 4. Sozialpolitik Alleinerziehendenhaushalte weisen im Vergleich zu Paarhaushalten die höhere Armutsrisikoquote auf. Kinder von Alleinerziehenden haben mit 46,2 Prozent im Vergleich zu Kindern in Paarhaushalten ein mindestens doppelt so hohes Armutsrisiko. Daran hat sich auch in der vergangenen Legislaturperiode nichts geändert. Da das Kindergeld vollständig auf Sozialleistungen angerechnet wird, bietet es gerade für Haushalte mit niedrigen Einkommen keinen Schutz vor Kinderarmut. Der VAMV fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung unabhängig vom Einkommen der Eltern, in der alle kindbezogenen Transfers zusammengefasst werden Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte Ihre Partei Kinderarmut bekämpfen? 4.2. Wird sich Ihre Partei für die Kindergrundsicherung entsprechend dem Modell des VAMV einsetzen? -9-

10 Die sozialrechtlichen Regelsätze (SGB II und SGB XII) sowohl für Kinder wie auch Erwachsene liegen unterhalb der Armutsrisikoschwellen. Der VAMV bewertet das System der Mindestsicherung nicht als ein Armut vermeidendes Instrument Setzt sich Ihre Partei für eine bedarfsgerechte Neubemessung der sozialrechtlichen Regelsätze ein? In der Renten-, Kranken- sowie Pflegeversicherung setzt sich der Trend zur Privatisierung fort. Doch gerade Personen mit niedrigen Erwerbseinkommen, zu denen Alleinerziehende überproportional gehören, sind zwar Adressat der Förderung privater Vorsorge, aber oft nicht in der Lage, zusätzliches Geld in die Altersvorsorge zu stecken. Alleinerziehende werden zukünftig überdurchschnittlich häufig von Altersarmut betroffen sein Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass Alleinerziehende bis ins Alter gegen Armut abgesichert leben können? 4.5. Ist Ihre Partei dafür, dass auch die vor 1992 geborenen Kinder im Rentenrecht mit 3 Jahren Erziehungszeit berücksichtigt werden? 5. Arbeitsmarktpolitik Für den VAMV ist der Zugang zu existenzsichernder Erwerbsarbeit für Eltern allgemein und für Alleinerziehende im Besonderen ebenfalls von zentraler Bedeutung. Alleinerziehende Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt nicht benachteiligt, weil sie alleinerziehende Frauen sind, sondern erstens weil sie Frauen sind und zweitens weil sie Mütter sind. Aus Sicht des VAMV sind es insbesondere fehlende Arbeitsplätze sowie Niedriglöhne, die einer eigenständigen Existenzsicherung von Alleinerziehenden und ihren Kindern entgegen stehen. Mit 40 Prozent sind Alleinerziehende im Bezug von SGB II-Leistungen überrepräsentiert, ein Drittel dieser Alleinerziehenden beziehen allerdings als sogenannte Aufstockerinnen ergänzende Leistungen, da ihr Erwerbseinkommen nicht existenzsichernd ist. Der VAMV fordert deshalb eine Arbeitsmarktpolitik, die die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Blick hat Wie will Ihre Partei dem Wunsch vieler Mütter und Väter nach mehr vollzeitnahen Teilzeitstellen gerecht werden? 5.2. Mit welchen Strategien will Ihre Partei den Verdienstabstand von Frauen und Männern verringern? 5.3. Schließt sich Ihre Partei der Forderung von Frauenverbänden, Gewerkschaften und des VAMV an, die Minijobs abzuschaffen? 5.4. Setzt sich Ihre Partei für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ein, um der Ausweitung des Niedriglohnsektors -10-

11 insbesondere in sogenannten frauentypischen Branchen Einhalt zu gebieten? 5.5. Spricht sich Ihre Partei für die Quotierung von Aufsichtsräten und Vorständen aus bzw. welche Strategien verfolgt Ihre Partei um Frauen in Führungspositionen zu fördern? 6. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende und ihre Kinder können sich laut repräsentativen Befragungen nur zur Hälfte auf die ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen in voller Höhe verlassen, weil der Barunterhaltspflichtige nicht zahlen kann oder nicht will. Genaue Daten zu Kindesunterhalt aber auch Betreuungsund Ehegattenunterhalt fehlen. Die Ersatz- und Ausfallleistung Unterhaltsvorschuss wird maximal für 72 Monate gezahlt, solange das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist. Kinder bis zum sechsten Geburtstag erhalten 133 Euro im Monat, Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben einen monatlichen Anspruch auf 180 Euro. Derzeit beziehen circa Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Anders als beim Unterhalt wird beim Unterhaltsvorschuss das Kindergeld in voller Höhe angerechnet. Alleinerziehende müssen bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche besser unterstützt werden, schließlich ist das Nichtzahlen von Unterhalt bei Leistungsfähigkeit kein Kavaliersdelikt. Der VAMV fordert als Beitrag zur Armutsbekämpfung bei Kindern von Alleinerziehenden einen Ausbau des Unterhaltsvorschusses und eine Angleichung an das Unterhaltsrecht: Aufhebung der Befristung von 72 Monaten, Anhebung der Altersgrenze bis mindestens 18 Jahre, hälftige Anrechnung des Kindergeldes sowie verbesserte Rückgriffmöglichkeiten Inwieweit setzt sich Ihre Partei für den Ausbau des Unterhaltsvorschusses ein? 6.2. Wo sieht Ihre Partei Möglichkeiten, den Unterhaltsanspruch besser durchzusetzen? 6.3. Wie stellt Ihre Partei sicher, dass der Kindesunterhalt die tatsächlichen Lebenshaltungskosten deckt? 6.4. Plant Ihre Partei, differenzierte Daten zu gezahltem Unterhalt im Rahmen der Bundesstatistik erheben zu lassen? 7. Kindschaftsrecht Die bei Trennung und Scheidung gerichtlich und außergerichtlich getroffenen Regelungen der Eltern in Bezug auf Umgang, Unterhalt und elterliche Sorge haben direkten Einfluss auf den Alltag der betroffenen Kinder. Um dabei dem Wohl der Kinder tatsächlich zu entsprechen gilt es, die Beteiligung der Kinder im familienrechtlichen Verfahren weiter zu stärken. Auch die UN-Kinderrechtskonvention fordert in Artikel 12, den Kindeswillen in entsprechenden gerichtlichen Verfahren zu hören und zu -11-

12 berücksichtigen. Der VAMV setzt sich für mehr Rechte der Kinder ein: Aktuell können sich Kinder, beispielsweise gegen Umgangsentscheidungen der Eltern/des Gerichts, nicht zur Wehr setzen. Sie haben kein Recht, seitens des Gerichts bestellte Verfahrensbeistände abzulehnen. Bei der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern wurde darüber hinaus ein neues schriftliches Schnellverfahren eingeführt, welches ermöglicht, ohne persönliche Anhörung der Eltern und ohne eine Kindeswohlprüfung über das Sorgerecht entscheiden zu können Wie setzen Sie sich dafür ein, das Recht des Kindes bei Trennung/Scheidung der Eltern in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken und nicht das Recht der Eltern am Kind? 7.2. Fordert Ihre Partei die Abschaffung des neuen Schnellverfahrens beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern? Das gemeinsame Sorgerecht in Deutschland funktioniert nach dem Konsensprinzip: getrennt lebende Eltern müssen sich bei wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, einig werden. Dazu zählt zum Beispiel die Schulwahl. Im Alltag müssen diese Entscheidungen jedoch in erster Linie vom betreuenden Elternteil umgesetzt werden, er/sie trägt in erster Linie die Sorgepflicht: Logistik des Alltags etwa bei Wegen, Versorgung, Betreuung und Erziehung, schulische Förderung, Gesundheitsversorgung, wirtschaftliche Verantwortung. Gemeinsame Entscheidung alleinige Verantwortung. Diese Schieflage wurde durch die Sorgerechtsreform nun auch auf nicht miteinander verheiratete Eltern ausgeweitet. Aus Sicht des VAMV wird es daher notwendig sein, die gemeinsame Sorge alltagstauglicher zu gestalten. In anderen europäischen Rechtsordnungen ermöglicht die gemeinsame Sorge dem betreuenden Elternteil mehr Handlungsmöglichkeiten im Alltag. Das Einverständnis des nicht betreuenden Elternteils wird bei Entscheidungen, die das Kind betreffen vermutet Diskutiert Ihre Partei die Weiterentwicklung der gemeinsamen Sorge, um die Handlungsfähigkeit von alleinerziehenden Eltern im Alltag zu verbessern? 7.4. Sucht Ihre Partei nach Lösungen, damit Sorgerecht und - pflichten der Kindererziehung nicht mehr auseinanderfallen -12- VAMV BV Berlin März 2013

13 "Und plötzlich war ich ARM" Sie hatte einen Job, sie hatte einen Mann, sie hatte ein glückliches Zuhause. Doch dann änderte sich alles von Grund auf: Das Geld reicht Manuela* und ihren beiden Töchtern heute nicht mehr zum Leben. Ein Schicksal in Deutschland -- mitten unter uns Feste wie die Erstkommunion meiner Ältesten Kim machen die ohnehin schwierige Situation noch schwieriger. Andere gehen nach der Kirche ins Restaurant. Mehrgänge-Menü, schöne Geschenke. Ich werde zwei Biertischgarnituren ins Wohnzimmer stellen. Es gibt Gulasch, das kann man gut strecken. Ein Haarschmuck muss auch sein. Den habe ich besorgt. Zum Glück gibt's ein älteres Kleid, das Kim tragen kann, denn eigentlich war schon das Kränzchen nicht drin. Seit dem Kauf ist mein Dispo wieder im kritischen Bereich. Einmal hatte ich das schon: dass die Miete nicht abgebucht wurde. Mein guter Draht zur Bankberaterin hat mich gerettet, ausnahmsweise. Trotzdem: Die Panik überfällt mich regelmäßig, meist ab der Monatsmitte. Ich schlafe schlecht, stelle mir das bildhaft vor: Wie meine Töchter heulend ihre Sachen die Treppe runtertragen, weil wir aus der Wohnung müssen. Und ich zum ersten Mal Klartext rede... Bislang winde ich mich raus. Sage nicht: "Es ist nicht drin, dass ihr Flöte spielt", sondern: "Ich hab nicht die Zeit, euch hinzufahren." Dass wir uns im Winter in Decken wickeln, schiebe ich auf die "blöden Nachtspeicheröfen". Ich habe mit mir gerungen, ob Notlügen okay sind. Habe dann an meine Angst gedacht und daran, dass Kinder mit so was noch weniger klarkommen. Darum mache ich es mit mir selbst ab: das heimliche Aufatmen, wenn es sonntags regnet, weil man draußen immer Geld ausgibt. Den Frust, wenn ich die Kinder mit in die Stadt genommen habe. Obwohl ich weiß, dass da der Eisstand lockt. Zusammen mit der Parkgebühr sind gleich sechs Euro weg. Seit fünf Jahren, seit der Trennung von Frank, leben wir am Existenzminimum. Vieles, was für andere Kinder normal ist, kennen Kim und Lina nicht. Wünsche sofort erfüllt zu bekommen, gar keine großen, sondern einfach nur die Lieblingssalami zum Abendbrot. Arm? Mit dem Wort tu ich mich schwer. Arm, das ist man, wenn man unter einer Brücke schläft. Wo beginnt Armut? In Bangladesch würde sich niemand an einem kaputten Trockner stören. In einer schwäbischen Kleinstadt aber kommt das komisch: Wenn eine Zehnjährige Jeans mit Gummizug trägt, weil die nun mal im Fünferpack für 20 Euro zu haben sind. Das Ende der Ehe war wie im schlechten Film Die Jahre mit Frank erscheinen mir manchmal noch zum Greifen nah. Anfang zwanzig war ich, als ich geheiratet habe. Ich war schwanger, Kim war ein Wunschkind. War es naiv zu denken, mit einer Ausbildung -13-

14 als Hauswirtschafterin und zwei Jahren Berufserfahrung käme ich problemlos zurück in den Job? Dass ich das Modell "Mann arbeitet, Frau bleibt daheim" für die ersten Jahre normal fand? Gut verdient hat Frank als Elektriker. Übers Wochenende fuhren wir ins Wellnesshotel. Oder mit Kim in den Freizeitpark. Pizza, Popcorn, Ponyreiten. Als ich erneut schwanger war, reagierte Frank komisch. Das Ende war wie im schlechten Film: Ich checkte sein Handy, die SMS waren eindeutig. Fast ein Jahr ist die Affäre mit der Kollegin da bereits gelaufen. Schlimmer kann es nicht kommen, dachte ich, als ich wieder zu meinen Eltern zog, die ein paar Orte weiter wohnten. Rückblickend aber waren die drei Monate vergleichsweise easy. Essen, Wohnen - dafür war ja gesorgt. Apropos Wohnen: Ich habe nicht erwartet, dass ich von meinem Exmann nur für so kurze Zeit Unterhalt bekommen würde, sonst hätte ich diese Wohnung nicht gemietet. Als ich nachrechnete: 400 Euro Unterhalt für die Mädchen plus Kindergeld plus Erziehungsgeld, wurde mir klar: Das klappt nicht. Aber ich konnte ja wieder arbeiten gehen, dachte ich. Dass die Kleinkindbetreuung auf dem Land so ein Problem war, ahnte ich da nicht... Eine Absage nach der anderen kassierte ich. Das Schlimmste war der Gang aufs Amt, um Hartz IV zu beantragen. Nur schemenhaft erinnere ich mich. Wie ich die Nummer zog, wie man alle Augen auf sich gerichtet glaubt. Aha, so eine also. Unbeschreiblich, die Scham. Fast drei Jahre lang habe ich von staatlichen Hilfen gelebt. Mit knapp 1500 Euro im Monat zu dritt hinkommen, das erfordert grundlegende Verhaltensänderungen. Man zieht abends Stecker, hat, wenn der Fernseher läuft, kein anderes Licht an. Ein ausgewachsener Körper kann einen Vitaminmangel kompensieren, bei den Kindern ginge er aber an die Substanz. Darum verkneife ich mir die Äpfel, die mich aus dem Obstkorb anlachen, genau wie die Joghurts im Kühlschrank. Sogar bei einem Joghurt für 19 Cent fange ich an zu rechnen Waren es zwanzig Bewerbungen, die ich schrieb, als Lina endlich in den Kindergarten kam? Dreißig? Geschieden, zwei Kinder - klang nicht gut, aber eine Chance sollte ich bekommen: als Hauswirtschafterin im Altenheim. Zwei Männer saßen mir gegenüber beim Vorstellungsgespräch. Fragten, ob es einen Babysitter gebe. Ich antwortete mit Ja. Glatt gelogen. Der Beginn eines chaotischen Jahres: Eine Freundin passte auf meine Kinder auf. Einmal versetzte sie mich frühmorgens ohne Vorwarnung. Ich musste meine Mädchen zur Arbeit mitnehmen. Jede andere hätte aufgegeben, meinten Freunde. Ich habe durchgehalten, mir eine Tagesmutter geholt. Das hat mir meine Würde zurückgegeben, auch wenn das, was ich jetzt mehr habe, für die Betreuung draufgeht. Bei dem, was die Gemeinde Müttern mit Hartz IV -14-

15 mittlerweile an Vergünstigungen bietet, steh ich unterm Strich sogar schlechter da. Egal, Macherinnen denken nicht so, sondern arrangieren sich lieber. Zum Beispiel damit, dass die Sommerferien auf Spielplätzen stattfinden. Natürlich habe ich im Hinterkopf, dass dieser Zustand ja nicht ewig dauert. Sobald Kim und Lina alt genug sind, kann ich den Job aufstocken. Ich fiebere der Leichtigkeit entgegen, freue mich darauf, nicht mehr vor Kühlregalen zu stehen und so zu tun, als würde ich simsen - muss ja nicht jeder wissen, dass ich sogar bei 19-Cent- Produkten wie Joghurts rechne. Vielleicht werde ich auch mal wieder so richtig klischeemäßig vom Shoppen zurückkommen, mit drei Tüten in der Hand. Was aber viel wichtiger ist, ich werde meinen Kindern sagen: Es waren harte Jahre. Aber vielleicht profitiert ihr ja sogar davon, längerfristig. Von einer Durststrecke, die uns als Familie stark gemacht hat. beeindruckte am meisten, wie Manuela versucht, ihren Kindern immer ein Vorbild zu sein - obwohl sie das unglaublich viel Kraft kostet. Wenn es sonntags regnet, atme ich auf. Weil Ausflüge immer Geld kosten. Protokoll: Elisabeth Hussendörfer, Freundin 12/2013 Alisch -15-

16 10 Forderungen an die Politik: Alleinerziehende fordern Strategien gegen Armut Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern ist kein privates Schicksal, sondern Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Benachteiligung. Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.v. (VAMV) fordert die Politik auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und wirkungsvolle Maßnahmen gegen das erschreckend hohe Armutsrisiko von Einelternfamilien zu ergreifen. Der Staat muss die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern in allen Lebensphasen durch eine gleichstellungsorientierte Familien-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verhindern, fordert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Zu den konkreten Forderungen gehören flexible und gebührenfreie Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, das Eindämmen des Niedriglohnsektors durch einen Mindestlohn und das Abschaffen der Minijobs, eine existenzsichernde und teilhabeorientierte Ausgestaltung von Sozialleistungen sowie eine gerechte Familienbesteuerung. Die negativen Folgen von Familienarmut auf Kinder müssen durchbrochen werden: Der VAMV fordert in der Familienförderung den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung damit Kinder unabhängig von der Lebensform oder dem Einkommen ihrer Eltern jenseits von Armut leben können, unterstreicht Schwab. Im Rahmen der Fachtagung Ohne Alternative arm, ärmer, alleinerziehend? Familienarmut im Lebensverlauf machte der Vortrag von Prof. Dr. Ute Klammer deutlich, wie widersprüchliche Anreize im Lebensverlauf zum hohen Armutsrisiko von Alleinerziehenden beitragen: Während u.a. das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse Frauen in ein traditionelles Modell drängen, fordert das Unterhaltsrecht nach der Scheidung finanzielle Eigenverantwortung und Erwerbstätigkeit. Brüche im Lebenslauf werden besonders für Frauen zum Armutsrisiko. Prof. Dr. Stefan Sell stellte anschließend heraus, dass viele Alleinerziehende am Arbeitsmarkt in Minijobs und Niedriglöhnen ohne ausreichende Kinderbetreuung damit allein gelassen werden, ein armutsfestes Einkommen zu erwirtschaften. Mit 43 Prozent haben Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familien. Dieses ist seit Jahren konstant hoch. Im Bevölkerungsdurchschnitt liegt dieses Risiko bei 15 Prozent. Die Gefahr, in Langzeitarbeitslosigkeit zu leben, ist bei Alleinerziehenden mehr als doppelt so groß als im Bevölkerungsdurchschnitt. VAMV BV Juni

17 Gute Betreuungsplätze und Kindesunterhalt verhindern Armut von Einelternfamilien Mit 43 Prozent haben Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familien. Der Bevölkerungsdurchschnitt liegt bei 15 Prozent. Daran hat sich seit 2007 nichts geändert, wie der 4. Armutsund Reichtumsbericht zeigt. Anlässlich der heute im Bundestag stattfindenden Anhörung zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht erklärt Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter: Alleinerziehende wollen arbeiten und auch der Staat verlangt von ihnen nicht zuletzt seit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 finanzielle Eigenständigkeit was aber fehlt sind die entsprechenden Rahmenbedingungen. Hier ist die Bundesregierung in Verantwortung, denn die anhaltende Armut von Einelternfamilien ist Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Benachteiligung. Wenn der flexible Kitaplatz fehlt oder Ganztagsschulplätze Mangelware sind, wird es sehr schwer, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden hinsichtlich des Stundenumfangs sowie des Lohnes. Schließlich werden in sogenannten frauentypischen Branchen sehr oft Niedriglöhne gezahlt, von denen frau und ihr Kind nicht leben können. Auch fehlender Unterhalt ist ein großes Problem: Nur die Hälfte der Alleinerziehenden erhält Unterhalt in voller Höhe und regelmäßig. Der VAMV fordert eine Armutspolitik als Querschnittspolitik. Es bedarf effektiver Instrumente in der Arbeitsmarkt-, Sozial-, Gleichstellungs- und Familienpolitik. Alleinerziehende brauchen unter anderem: einen zügigen Ausbau ganztägiger, flexibler und gebührenfreier Betreuungsund Bildungseinrichtungen von hoher Qualität, die Einführung eines gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohns, einen Ausbau des Unterhaltsvorschuss, eine Kindergrundsicherung sowie eine Individualbesteuerung statt des Ehegattensplittings. Der Familienlastenausgleich im Steuerrecht ist so auszugestalten, dass er in gerechter Weise alle Familien gleichermaßen unterstützt und nicht diejenigen mit hohen Einkommen bevorteilt. Weiter kritisiert Schwab das Vorgehen der Berichterstattung: Es kann nicht sein, dass sich die Bundesregierung ihr Zeugnis selbst ausstellt und anstatt wissenschaftlicher Expertise eigene Interpretationen der Daten zu Verteilung von Einkommen und Vermögen vorlegt. Der Armuts- und Reichtumsbericht muss zukünftig von einer unabhängigen Expertenkommission unter der tatsächlichen Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure erstellt werden. VAMV BV Juni

18 Familienferienmaßnahmen Die gemeinsame Familienerholung, auch für finanzschwache kinderreiche Familien ist ein besonderes familienpolitisches Anliegen der saarländischen Landesregierung. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein Die Familien müssen den Wohnsitz im Saarland haben, mindestens drei Kinder bzw. Alleinerziehende mit wenigstens zwei Kindern. Die Zuschüsse können alle zwei Jahre gewährt werden. Die Leistungen sind freiwillig; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Altersgrenze für die Kinder liegt grundsätzlich bei 18 Jahren. Sollte das Kind in Ausbildung oder arbeitslos sein, kann der Anspruch bis 25 Jahre gelten. Die Altersbegrenzung bei behinderten Kindern (mehr als 60 v. H.) entfällt gänzlich. Wichtig die Einkommensgrenze für Eltern Euro für Alleinerziehende 790 Euro für jedes Kind 370 Euro Diese Grenze darf das monatliche Nettoeinkommen (Brutto./. gesetzliche Abzüge wie etwa Lohn- und Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Soli, Sozialversicherungsbeiträge, zuzüglich sonstigen Einnahmen) um nicht mehr als 100 Euro übersteigen, wobei bei Überschreitungen bis 50 Euro der einfache, und bei Überschreitungen von 51 Euro bis 100 Euro der doppelte Überschreitungsbetrag vom Zuschuss abgezogen wird. Kindergeld, Bundeselterngeld bis zur Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro sowie Pflegegeld aus der gesetzlichen, sozialen Pflegeversicherung zählen nicht als Einkommen. Wie lange werden die Ferien bezuschusst Maximal 21 Tage, mindestens 12 Tage, wobei der An- und der Abreisetag am Urlaubsort als jeweils ein Tag zählen. Wieviel Zuschuss kann gewährt werden Jeder Elternteil 9 Euro für das 1. und das 2. Kind 9 Euro für das 3. Kind 10 Euro und ab dem 4. Kind jeweils 11 Euro täglich gezahlt. Für behinderte Familienmitglieder gibt es einen Zuschlag. Welche Fristen müssen Sie beachten? Möglichst acht Wochen vor Beginn der Maßnahme. Auf alle Fälle muss der Antrag vor dem Antritt der Reise dem Ministerium vorliegen! Wo kann ich hin verreisen und welche Unterkünfte kommen in Frage? Familienferienstätten wie Hotels, Pensionen, Bauernhöfe und Ferienwohnungen in Deutschland und dem angrenzenden Ausland einschließlich Südtirol und spanischem Festland. Campingmaßnahmen sind ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen zuschussfähig, wo hingegen Kurmaßnahmen oder Besuchsreisen zu Verwandten nicht gefördert werden. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite Wo stelle ich den Antrag und wie komme ich zu dem Zuschuss? Der Antrag wird immer gestellt über einen Trägerverband (Arbeiterwohlfahrt Saarbrücken, fast alle Caritasverbände im Saarland, das Diakonische Werk an der Saar in Neunkirchen nebst den Diakonischen Zentren in Saarbrücken und Völklingen, das Diakonische Werk der Pfalz in Homburg, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Saarbrücken, das Bistum Trier (über die Arche Noah). -18-

19 Urteile Kein Unterhalt nach Jahren des Schweigens Weil ein Mann seinen Sohn zurückwies, muss dieser für die Pflege seines Vaters nicht zahlen Dass Eltern ihre Kinder beim Start ins Leben unterstützen müssen, ist allgemein anerkannt. Doch auch Kinder müssen ihren Eltern im Alter gegebenenfalls finanziell beistehen. Von dieser Regel gibt es allerdings unter sehr speziellen Bedingungen Ausnahmen, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg. Wer über Jahre keinen Kontakt zu seinen Kindern haben will und diese zurückweist, der kann später auch keinen Unterhalt von seinen Nachkommen verlangen. Wenn in solchen Fällen Vater oder Mutter in ein Altenheim kommen, bleiben die Kosten unter Umständen am Sozialstaat hängen. Er kann sie jedenfalls nicht von den Kindern des Betroffenen einfordern. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg laut Rechtsportal Juris entschieden (Az.: 14 UF 80/12). Nachforderung im Todesfall In dem konkreten Fall hatte die Stadt Bremen über mehrere Jahre die Pflegekosten für einen betagten Mann übernommen. Der Mann starb Anfang 2012 im Alter von 89 Jahren. Insgesamt hatte die Stadt nach eigenen Angaben rund Euro an Sozialleistungen erbracht. Mit Berücksichtigung seiner Einkommensverhältnisse forderte die Stadt nun rund Euro vom Sohn des Verstorbenen zurück. Die Stadt argumentierte, sie sei mit der Leistung lediglich in Vorlage getreten. Der eigentliche Unterhaltsschuldner sei allerdings der Sohn als nächster unterhaltspflichtiger Verwandter. Der Sohn verweigerte jedoch die Zahlung, weil sein Vater nach der Scheidung der Eltern im Jahr 1971 jeden Kontakt mit ihm abgelehnt habe. Das Oberlandesgericht Oldenburg gab dem Sohn recht. Grundsätzlich schulden sich Verwandte in gerader Linie zwar bei Bedarf Unterhalt. Dieser Anspruch könne allerdings auch entfallen. Dies sei der Fall, wenn es zu schweren Verfehlungen des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsschuldner gekommen sei. Die Hürde für diese Ausnahme von der Regel sei aber relativ hoch. Nicht jeder Abbruch des Kontakts sei nämlich gleichzeitig eine schwere Verfehlung gegen den anderen. Deshalb bleibe die Pflicht zum Unterhalt auch bestehen, wenn der persönliche Kontakt zwischen den Verwandten eingeschlafen sei oder man sich entfremdet habe. Im vorliegenden Fall, so die Richter weiter, sei dies anders. Hier sei der Kontaktabbruch besonders nachhaltig und kränkend gewesen. Der Vater habe alle Kontaktversuche seines Sohnes abgelehnt. Selbst bei der Beerdigung des Großvaters habe der Vater kein Wort mit seinem -19-

20 Sohn gewechselt. In seinem Testament habe der Vater zudem verfügt, der Sohn solle nur den strengsten Pflichtteil erhalten, er habe mit ihm schließlich seit 27 Jahren keinen Kontakt. Mit all dem habe der Vater einen besonders groben Mangel an verwandtschaftlicher Gesinnung gezeigt und den Sohn besonders schwer getroffen. Der Vater habe offenkundig jegliche Beziehung persönlicher und wirtschaftlicher Art zu seinem Sohn abgelehnt. Er habe sich damit aus dem Solidarverhältnis gelöst, das normalerweise zwischen Eltern und Kindern besteht. Keine Zahlungspflicht In einem solchen Falle müsse der Sohn keinen Unterhalt zahlen, so das Fazit der Richter. Die Stadt Bremen könne daher stellvertretend auch keine auf Ansprüche des Vaters gegen den Sohn geltend machen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. red/wi Auf der Internetseite iww.de lässt sich der gesamte Urteilstext einsehen. SZ Mai/2013 Schwuler Vater darf gegen lesbische Mutter sein Recht einklagen Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte biologischer Väter gestärkt. Sie können die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch dann anfechten, wenn das Kind künstlich gezeugt worden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab gestern einem Schwulen aus Köln Recht, der einem lesbischen Paar Sperma zur Befruchtung überlassen hatte (Az. XII ZR 49/11). Das Kind sollte bei seiner Mutter leben und von der Lebenspartnerin adoptiert werden. Nach der Geburt 2008 wurde der Junge von einem anderen Mann rechtlich anerkannt dem besten Freund des Paares. Dieser ist damit vor dem Gesetz der Vater. Der Erzeuger will nun aber die Vaterrolle ausüben. Der Kläger hat ein Anfechtungsrecht, befand der Oberste Richter. Das Gesetz erlaube dies zwar nur, wenn der Mann der Frau beigewohnt habe. Dennoch müsse die Klage auch in den Fällen möglich sein, in denen der Samenspender die Mutter gekannt habe. dpa SZ Mai/

21 Umzug unzumutbar Das Bundessozialgericht hat jetzt ein richtungsweisendes Urteil gefällt, wann Alleinerziehenden im ALG-II-Bezug ein Umzug nicht zumutbar ist (Aktenzeichen B 14 AS 13/12 R). Beziehen Alleinerziehende Hartz 4 und sind ihre Wohnungskosten zu hoch, fordert das Jobcenter zum Umzug auf. Ausschlaggebend war bislang allein, ob die Wohnung für die Personenzahl in der Bedarfsgemeinschaft angemessen, und ob andernorts 4 günstigere Wohnungen verfügbar waren. In dem Falle mussten die Hartz-4-Empfänger die höhere Miete entweder aus ihrem Regelsatz tragen, oder eben umziehen. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts sind zukünftig auch persönliche Umstände zu berücksichtigen, die es für die Einelternfamilie unzumutbar machen, das soziale Umfeld zu verlassen. Ausdrücklich genannt werden die Betreuung der Kinder am Nachmittag durch ein soziales Netzwerk und der Schulweg jüngerer Kinder. Können Alleinerziehende solche Gründe nachweisen, können sie nicht verpflichtet werden, ihren Stadtteil bzw ihr Umfeld zu verlassen. Ist in diesem speziellen Umfeld kein günstigerer Wohnraum verfügbar, muss das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft weiter übernehmen. Newsletter NRW 2/2013 Umgangsaussetzung bei unmittelbarer Gefährdung der Hauptbezugsperson des Kindes Das Bundesverfassungsgericht hat ein richtungsweisendes Urteil zur Aussetzung von Umgangskontakten gefällt. Wenn die Umgangskontakte für die Hauptbezugsperson des Kindes eine unmittelbare Gefahr darstellen, bedeutet dies auch eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls, so dass der Umgang ausgesetzt werden kann. In dem behandelten Fall sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Umgang der Kinder mit ihrem Vater aus der rechten Szene für ihre Mutter, die aus dieser Szene ausgestiegen war, eine Gefahr darstellen würde. Deswegen wurde der Umgang ausgesetzt. Das Urteil hat Bedeutung über diesen speziellen Fall hinaus. Auch in Fällen häuslicher Gewalt gegen die Hauptbezugsperson könnte nun analog geurteilt werden. Die Forschung (Fthenakis, Wallerstein/Lewis/Blakeslee) bescheinigt schon seit längerem, dass auch miterlebte Gewalt sich vergleichbar nachteilig auf Kinder auswirke wie direkte Kindesmisshandlung Quelle: 1 BvR 1766/12 Newsletter NRW 5/

22 Berücksichtigung von Ausbildungsvergütung beim Unterhalt Die Frage, wann genau der Anspruch auf Kindesunterhalt eines Minderjährigen gegenüber seinem barunterhaltspflichtigen Elternteil entfällt, wenn der Jugendliche eine Ausbildung beginnt, ist in der Rechtsprechung umstritten. Das OLG Hamm hat nun geurteilt, dass der Anspruch erst für den Monat entfällt, in dem die erste Zahlung der Ausbildungsvergütung eingeht und zwar für den kompletten Monat. Fließt die Ausbildungsvergütung beispielsweise am für ein am 1.8. begonnenes Ausbildungsverhältnis, entfällt der Kindesunterhaltsanspruch schon für den gesamten August. Fließt die Vergütung erst am 1.9., besteht für den August noch komplett Anspruch auf Kindesunterhalt, ab September aber nicht mehr. Fraglich ist, wie wenn wie im ersten Fall für August kein Kindesunterhalt mehr gezahlt zu werden braucht der Jugendliche seinen Bedarf für August decken soll. Quelle: II-3 UF 245/12 Newsletter NRW 2/ Umgang auch gegen den Willen des Kindes Umgang auch gegen den Willen des Kindes Das OLG Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom ein gegen eine Mutter verhängtes Ordnungsgeld (ersatzweise Ordnungshaft), bestätigt. Sie hatte ihr Kind nicht dazu bewegen können, Umgang mit seinem Vater wahrzunehmen. Es sei aber ihre Pflicht, erzieherisch so auf das Kind einzuwirken, dass der Umgang stattfinden könne. Die Mutter hatte sich darauf berufen, das Kind wolle keinen Umgang. Diese Argumentation reicht für das Gericht nicht aus. Sie müsse detailliert darlegen, was sie genau unternommen habe, um das Kind umzustimmen. Der VAMV sieht Umgang gegen den erklärten Willen des Kindes sehr kritisch. In dem beschriebenen Fall war auch ein Umgangspfleger beteiligt, der das Kind ebenfalls nicht bewegen konnte, mit ihm zum Vater zu fahren. Anders herum wenn der familienferne Elternteil keinen Umgang will wird anders argumentiert. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht schon 2008 geklärt, dass ein nur unter Zwangsmitteln herbeizuführender Umgang eines sich verweigernden Elternteils nicht dem Kindeswohl diene und deswegen nicht durchgeführt werden müsse. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Quelle: OLG Saarbrücken, 6 WF 381/12 und Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1620/04 Newsletter NRW 3/

23 Alle können in die Grundschule Koalition macht mit Inklusion Ernst Eltern wählen ab 2014 Ziffernnoten bleiben CDU- und SPD-Fraktion im Saar-Landtag haben sich gestern auf eine Grundschulreform geeinigt, die den Eltern von Kindern mit Förderbedarf erstmals das Recht gibt, selbst über die Wahl der Schule zu entscheiden. Es gibt keinen Grundschulstreit, sondern eine gemeinsame Position, sagte CDU-Fraktionschef Klaus Meiser vor Journalisten in Saarbrücken. Zuvor hatte die CDU-geführte Staatskanzlei ein Grundschul-Papier von Commerçon als dessen Meinungsäußerung bewertet. Meiser und sein Kollege Stefan Pauluhn von der SPD sagten, es habe keine Kämpfe darum in den Fraktionen gegeben, die Entscheidung sei jeweils einstimmig gefallen. Die Reform, die 2014 starten soll, sieht vor, dass Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder in einer Grund- oder Förderschule einschulen. Derzeit gebe es 38 Förderschulen mit 600 Förderschullehrern und 3484 Schülern im Land, sagte Commerçon der SZ. Bis 2017 sollen die 162 Grundschulen zu derzeit 103 Förderlehrern, die oft an bis zu acht Grundschulen Förderschüler unterrichten, 142 Förderlehrer hinzubekommen. An jede Grundschule wird mindestens ein fester Förderlehrer kommen, so Commerçon. In Sachen Sitzenbleiben habe es einen klassischen Kompromiss gegeben, so der Bildungsminister, der sich nicht damit durchsetzte, das Sitzenbleiben komplett an Grundschulen abzuschaffen. So werden die Lehrer weiterhin in den Klassen 3 und 4 über die Versetzung entscheiden. Die Schuleingangsphase soll sich dagegen künftig über drei Jahre erstrecken können. Das heißt, dass Erstklässler nach einem Jahr ins dritte Schuljahr wechseln können oder bei entsprechendem Förderbedarf auch erst nach drei Jahren weiterkommen. Dabei haben die Schulen die Möglichkeit, den Unterricht in Form von jahrgangs- und klassenübergreifenden Lerngruppen zu organisieren, wie es Montessori- Schulen seit Jahrzehnten praktizieren. Die Ziffernnoten auf den Zeugnissen bleiben an den Grundschulen bestehen. Wir orientieren allerdings die Notengebung an der Leistungsfähigkeit des Kindes, betonte Commerçon. So kann ein Schüler, der Legasthenie hat, durchaus eine 2 in Deutsch bekommen. Zudem können die Eltern auf den Zeugnissen aus Lehrerkommentaren entnehmen, wie der Förderplan für ihr Kind aussieht. Auf Ziffernnoten zu verzichten sei nicht möglich, so Commerçon, da die Eltern das nicht mitmachten. Das sah auch der Grundschule-Experte der Gewerkschaft GEW Thomas Schulgen so, der der SZ sagte: Es gibt noch keine Kultur für notenfreie Zeugnisse. Die Vorsitzende der Landeselternvertretung Grundschulen Martina Maréchal- Petak sagte der SZ, die Kombination aus Ziffernnoten und Förderplänen sei eine gute Lösung. Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband SLLV begrüßte, dass die 38 Förderschulen erhalten werden sollen. SLLV-Vizin Lisa Brausch sagte der SZ, dass es noch nicht genug Förderschullehrer gebe. Wir warnen vor einer Billiglösung, sagte Brausch. Von SZ-Redakteur Dietmar Klostermann SZ Mai/

24 Saarland wirbt mit neuer Kampagne für das Bildungspaket Damit mehr Kinder von Hartz-IV-Empfängern vom Bildungspaket des Bundes profitieren, startet das Saar-Arbeitsministerium eine Informationskampagne. Sie soll das 2011 gestartete Programm in der Zielgruppe bekannter machen. Saarbrücken. Nur etwa zwei Drittel der Gelder aus dem Bildungspaket haben bedürftige Familien im vergangenen Jahr in Anspruch genommen (die SZ berichtete). Das Arbeitsministerium von Heiko Maas (SPD) startet deshalb nun eine Informationskampagne, um das Programm im Land bekannter zu machen. In den kommenden Monaten sollen alle relevanten Personen und Organisationen angesprochen werden. In den Gemeinden will das Arbeitsministerium vor Ort präsent sein und sich an Info-Foren beteiligen. Darüber hinaus soll auf der Internetseite der Landesregierung das gesamte Leistungspaket vorgestellt werden. Ziel dieser Kampagne ist die Steigerung der Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Wir wollen, dass alle -24-

25 Minijobber oft Arbeiter zweiter Klasse Studien belegen Verletzung gesetzlicher Standards Sackgasse für Frauen Sie putzen im Büro, helfen im Haushalt und kellnern im Café Minijobs bestimmen vielerorts den Arbeitsalltag. Davon gibt es in Deutschland rund sieben Millionen. Oft werden jedoch gesetzliche Sozialstandards verletzt. Zu diesen Schlüssen kommen zwei Studien des Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsinstituts und des Bundesfamilienministeriums. Merkur-Korrespondent Stefan Vetter hat die wichtigsten Erkenntnisse in Frage-Antwort-Form aufgearbeitet: Was sind die Gründe für die Ausübung eines Minijobs? Nach einer Befragung unter Minijobbern sagen 57 Prozent, der Minijob sei für sie eine Hinzuverdienstmöglichkeit. Knapp jeder siebte Minijobber will damit Berufserfahrungen sammeln. 14 Prozent geben an, keine andere Beschäftigung gefunden zu haben. Für elf Prozent ist der Minijob die einzige Möglichkeit, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 14 Prozent schätzen die flexiblen Arbeitszeiten. Was verdienen Minijobber? Seit 2013 kann ein Minijobber bis zu 450 Euro steuer- und abgabenfrei verdienen. Davor waren es maximal 400 Euro. Minijobs werden eher schlecht bezahlt: Die Hälfte der Minijobber bekommt einen Stundenlohn unter 8,50 Euro. 20 Prozent verdienen nur zwischen fünf und sieben Euro. Zu den Branchen mit den niedrigsten Stundenlöhnen zählen der Handel und das Gastgewerbe. Wo gibt es gesetzliche Verstöße? Auch Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf soziale Leistungen wie bezahlten Urlaub. Doch viele Arbeitgeber halten sich offenbar nicht daran. Rund 40 Prozent der Minijobber bleibt ein bezahlter Urlaub verwehrt. Gleiches gilt für die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder an Feiertagen. 27 Prozent bekommen keinen Mutterschutzlohn. Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) plädierte für verstärkte Kontrollen bei den Arbeitgebern und schärfere Strafen bei Verstößen. Wie sind Minijobber sozial gestellt? Mehr als jeder dritte Minijobber erhält zusätzliche staatliche Transfers wie Arbeitslosengeld, Bafög oder Rente. Immerhin knapp 45 Prozent wünschen sich keine berufliche Veränderung. Allerdings würden 17 Prozent der Minijobber lieber in eine sozialversicherungspflichtige -25-

26 Beschäftigung wechseln. Das dürfte besonders für Frauen gelten. Denn 59 Prozent der Minijobber sind weiblich. Welche besonderen Probleme haben weibliche Minijobber? Nach der Untersuchung des Bundesfamilienministeriums haben nur 14 Prozent der Frauen, die früher einen Minijob hatten, inzwischen eine Vollzeitstelle. 26 Prozent konnten in eine Teilzeitstelle wechseln. Über die Hälfte der ehemaligen Minijobberinnen arbeitet gar nicht mehr. Dies zeige, dass solche Tätigkeiten anders als ursprünglich gewollt nicht als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wirken, heißt es in der Studie. Ein weiteres Manko: Minijobs hätten ein negatives Image, was die berufliche Qualifizierung angehe. Dadurch würden die Hürden zu einer Vollzeitstelle massiv erhöht. Verdrängen Minijobs Vollzeittätigkeiten? Dafür liefern beide Studien keine Belege. Eine frühere Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hatte aber Hinweise auf Verdrängungseffekte in bestimmten Branchen gefunden. So sei der Anteil der Minijobber zwischen 2006 und 2011 insgesamt zwar nahezu konstant geblieben. Vor allem im Einzelhandel und Gastgewerbe habe sich die Zahl regulärer Jobs aber verringert bei gleichzeitigem Anwachsen von Minijobs. Meinung Nicht minderwertig Von Merkur-Korrespondent Stefan Vetter Die große Mehrheit der Minijobber ist offenbar mit dieser Beschäftigungsform zufrieden. Viele sehen darin eine gute Gelegenheit, sich etwas hinzuzuverdienen. Minijobs sind also nicht grundsätzlich schlecht. Problematisch wird es, wenn Arbeitgeber die geringfügige Beschäftigung mit Hungerlöhnen vergüten. Gerade deshalb wäre die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns ein Fortschritt. Manche Arbeitgeber verwechseln auch geringfügig mit minderwertig. Ansonsten würde es nicht dazu kommen, dass viele Minijobber weder bezahlten Urlaub noch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen. Das ist ein klarer Fall für die Aufsichtsbehörden und den Gesetzgeber. SZ März

27 Die Elterngeldfalle Die Berechnung des Elterngeldes scheint leichter, als sie ist. Viele überschlagen ihr monatliches Nettoeinkommen und rechnen mit 65-67% davon als Elterngeld. Kommt dann der Bescheid der Elterngeldstelle, gibt es oft ein böses Erwachen. Hier einige Stolpersteine: Alleinerziehende haben grundsätzlich Anspruch auch auf die Vätermonate also auf 14 statt 12 Monate Elterngeld. Das aber nur, wenn sie auch das alleinige Sorgerecht (oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht) haben. Dank der nun kommenden Reform des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern, dürfte das nur noch in den wenigsten Fällen realisierbar sein. Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist bei Beschäftigten zunächst nur das durchschnittliche Bruttoeinkommen, ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Besonders ärgerlich für Frauen, die in der Pflege arbeiten: Auch steuerfrei Zuschläge wie für Nacht- und Schichtarbeit bleiben unberücksichtigt. Vom Bruttoeinkommen werden pauschaliert Sozialabgaben und Steuern abgezogen und ein Betrag von 83,33 Euro als Abzug für Werbungskosten. Die Logik dahinter: Dieser Betrag kann als Werbekostenpauschale von der Steuer abgezogen werden, stand also auch schon vor der Geburt nicht für private Zwecke zur Verfügung. Ob er tatsächlich verausgabt wurde, spielt keine Rolle. Mit einer weiteren Besonderheit kämpfen Selbstständige. Haben diese aus der Zeit vor der Geburt noch unbezahlte Rechnungen von Kunden, fließen diese Beträge, für die schon gearbeitet aber noch nicht gezahlt wurde, nicht in die Berechnung des Elterngeldes hinein. Mehr noch: Zahlen die Kunden ihre Schulden dann während des Elterngeldbezugs, verringert sich das Elterngeld entsprechend, muss also zurückgezahlt werden. Quelle: Broschüre Elterngeld und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Geburten ab vom Bundesfamilienministerium. Newsletter NRW 2/

28 Auf den Spuren von Biber und Co Freizeit für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren Oktober 2013 Emil-Wagner-Haus in Marpingen-Berschweiler Erlebnispädagogik rund um den Biber Kosten: (Unterbringung und Vollverpflegung) VAMV-Mitglieder 50,00 Nichtmitglieder 80,00 Infos: Geschäftsstelle Fax

29 Ortsverband Lebach - Schmelz Gabriele Ewen / Anja Cuntz / 6856 Bank 1 Saar Lebach BLZ Konto - Nr Internetadresse: Postanschrift: Postfach 1221, Lebach Termine Juli Uhr Abendtreffen in den Räumen mit Uhr Pizzaessen bei Anja in Weiersweiler Uhr Fahrt an den Noswendeler See Uhr Abendtreffen in den Räumen August Uhr Brauhaus Körprich Uhr Weinstrand Weiersweiler Uhr Abendtreffen in den Räumen September Uhr Brunch in den Räumen Uhr Gemeinsames Kochen in den Räumen Zu allen Veranstaltungen sind Gäste herzlich willkommen. -29-

30 Ortsverband Saarbrücken Gutenbergstr. 2a, Saarbrücken, 0681 / Sparkasse SB, BLZ Konto-Nr.: Jürgen Pabst Vorsitzender 0176/ / Susanne Becker stellvertr. Vorsitz / info@vamv-sb.de Termine Juli Uhr Frühstück anschl. Minigolf im DFG Uhr Tagesfahrt nach Speyer August Uhr Sonntagsfrühstück, anschl. Schwimmen am Weiher Uhr Saarbrücker Kinderfest 2013 zum Weltkindertag im DFG Uhr Elterntreff mit Kinderbetreuung E L T E R N C A F E Jeden Mittwoch von bis Uhr Gutenbergstr. 2 a Saarbrücken (Nähe Hauptstelle Sparkasse Am Neumarkt) mit Kinderbetreuung -30-

31 Ortsverband Saarbrücken September Uhr Sonntagsfrühstück, anschl. Drachensteigen lassen Uhr Sonntagsfrühstück, anschl. Besuch der Welt der Familie 2013 Zu allen Veranstaltungen sind Gäste herzlich willkommen. Landesverband Saar Gutenbergstr. 2 a, SB Sparkasse SB 0681 / Konto-Nr Fax 0681 / BLZ E Mail: info@vamv-saar.de Internet: Termine 3. Quartal Familienfreizeit Frauengesundheitstag im Schloss Welt der Familie Kinderfreizeit in der Biberburg in Berschweiler Sozialhilfeberatung Rechtsberatung nur für Mitglieder Anmeldung unbedingt erforderlich

32 Kontaktstelle Neunkirchen Familien- und Nachbarschaftszentrum, Janine Wack Telefon: Treffpunkt Alleinerziehend Am 1. Montag im Monat (01. Juli 2013) Von Uhr Im KOMMzentrum, Kleiststrasse, Neunkirchen Kennenlernen, Kontakte knüpfen, Austauschen, Ideen sammeln, Gemeinsamkeiten finden Kontakt: Heike Neurohr-Kleer, Gleichstellungsstelle Landkreis Neunkirchen, Tel / und Doris Eisenbeis, Gleichstellungsstelle Kreisstadt Neunkirchen, Tel / Kontaktstelle Homburg Kerstin Collisi Kontaktstelle St. Wendel Frauenbeauftragte Ursula Weiland Tel.: E - Mail: u.weiland@lkwnd.de -32-

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