Thüringer Landtag 6. Wahlperiode
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- Ute Fürst
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1 Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Walk (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Schutzvorkehrungen und mögliche Fälle von Korruption in Thüringer Landesbehörden Die Kleine Anfrage 1269 vom 18. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Einschätzung des Thüringer Rechnungshofs müssen sich Thüringer Landesbehörden besser gegen Korruption schützen. Demnach gebe es nur in vier von 25 untersuchten Behörden Vorkehrungen gegen mögliche Bestechungsversuche. In diesem Zusammenhang plädiere der Thüringer Rechnungshof dafür, einheitliche Grundsätze für die Innenrevision der Landesverwaltung zu erarbeiten.* Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der Sachstand hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung bei den Thüringer Landesbehörden dar (bitte einzeln nach Behörde und Art der Vorkehrung darstellen)? 2. Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachstand? 3. Existieren bereits anlassbezogene, einheitliche Grundsätze für die Innenrevision der Landesverwaltung? Falls ja, in welcher Gestalt und wie werden diese umgesetzt? Falls nein, ist vorgesehen, solche zu erarbeiten, und falls ja, bis wann? 4. Wie viele Fälle von Korruption in Thüringer Landesbehörden sind seit dem Jahr 2014 bekannt geworden (bitte nach Verfahrensstand auflisten) und was ist daraufhin veranlasst worden? 5. Wie schätzt die Landesregierung das Dunkelfeld in diesem Bereich ein? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Sachstand hinsichtlich der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung stellt sich wie folgt dar: Geschäftsbereich Thüringer Staatskanzlei: Stelle eines Antikorruptionsbeauftragten ist eingerichtet Anwendung des Vier-Augen-Prinzips Korruptionsgefährdungsatlas wird derzeit erstellt Druck: Thüringer Landtag, 15. November 2016
2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales: Innenrevision ist eingerichtet Antikorruptionsbeauftragter ist bestellt Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips Inhouse-Schulungen zu Korruptionsprävention erfolgen Korruptionsgefährdungsatlas ist erstellt jährliche Belehrung der Mitarbeiter über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen (Verwaltungsvorschrift zu 42 des Beamtenstatusgesetzes in Verbindung mit 58 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes - ThürStAnz. 40/2010 S. 1371ff.) Bereitstellung eines Formblattes zur Anzeige von Zuwendungen Fragen-Antworten Katalog der Leitstelle Innenrevision der Landesregierung zum Thema Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen wurde für alle Mitarbeiter abrufbar im Intranet eingestellt Faltblatt der Leitstelle Innenrevision der Landesregierung "Korruption wirksam bekämpfen" wurde für alle Mitarbeiter abrufbar im Intranet eingestellt Im Rahmen des Jahresfortbildungsprogrammes für die Landesbediensteten werden jährlich Schulungen zur Korruptionsprävention angeboten (Korruptionsgefährdungsanalyse im öffentlichen Dienst, Ansprechpartner für Anti-Korruption, Anti-Korruption in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen) Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei: Bestellung von Antikorruptionsbeauftragten (Landespolizeidirektion, Landeskriminalamt, Bildungszentrum der Thüringer Polizei, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Fachbereich Polizei, Landespolizeiinspektionen (Ausnahme Gera und Autobahnpolizeiinspektion) Spezifische Fortbildungsveranstaltungen für die Antikorruptionsbeauftragten Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips in den korruptionsgefährdeten Bereichen der Landespolizeidirektion zum Beispiel zentrale Beschaffungsstelle Anwendung fachspezifischer Rotation der Sachbearbeiter (Aufgabenrotation) Amt für Verfassungsschutz: jährliche Belehrung der Mitarbeiter über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen bis zum Ablauf des Jahres 2014 war ein Antikorruptionsbeauftragter bestellt (danach Eingliederung ins TMIK und somit Zuständigkeit des Antikorruptionsbeauftragten des TMIK) Bereitstellen eines Formblattes zur Anzeige von Zuwendungen für alle Mitarbeiter (abrufbar im Intranet des TMIK) Fragen-Antworten Katalog der Leitstelle Innenrevision der Landesregierung zum Thema Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen für alle Mitarbeiter (abrufbar auf der Internetseite und im Intranet des TMIK) Faltblatt der Leitstelle Innenrevision der Landesregierung "Korruption wirksam bekämpfen" (für alle Mitarbeiter abrufbar im Intranet des TMIK) Antikorruptionsrichtlinie des Freistaats Thüringen und die Verwaltungsvorschrift zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (abrufbar im Intranet des TMIK) Schulungen zur Korruptionsprävention durch das TMIK Befugnis zur Zeichnung von Beschaffungen nach Auftragswert gestaffelt - Mehr-Augen-Prinzip bei Beschaffungen von über 500 Euro Thüringer Landesverwaltungsamt: es ist beabsichtigt eine Innenrevision einzurichten Antikorruptionsbeauftragter ist bestellt Erstellung eines Verhaltenskodex gegen Korruption (mit Hinweisen zum Verhalten bei Außenterminen und zweifelhaften Angeboten) zur Kenntnisnahme an alle Mitarbeiter - Einstellung im Intranet Fragen-Antworten Katalog der Leitstelle Innenrevision der Landesregierung zum Thema Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen (abrufbar im Intranet) Organisation eines Vortrags für alle Abteilungsleiter und Referatsleiter zu Korruption und Korruptionsprävention durch die Staatsanwaltschaft Erfurt im Jahr 2012 Ermittlung der besonders korruptionsgefährdeten Bereiche 2
3 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In den besonders korruptionsgefährdeten Bereichen wird im Rahmen des Möglichen dem Gebot der Personalrotation Rechnung getragen Thüringer Landesamt für Statistik: Antikorruptionsbeauftragter und Vertreter sind bestellt Veröffentlichung von zwei Hausmitteilungen im Intranet ("Fragekatalog Korruption", "Korruption wirksam bekämpfen") mit Unterlagen zur Thematik Annahme von Belohnungen und Geschenken "10 Augenprinzip" im Vergabeausschuss Bildungszentrum Gotha/Thüringer Verwaltungsfachhochschule für öffentliche Verwaltung: Antikorruptionsbeauftragter ist bestellt Gefährdungsatlas wurde erstellt Teilnahme aller Bediensteten des Bildungszentrums an einer Schulung zu Korruptionsgefahren jährliche Belehrung hinsichtlich der einschlägigen rechtlichen Regelungen in allen korruptionsgefährdeten Bereichen alle Auftragsvergaben müssen durch die Verwaltungsleiterin genehmigt werden Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule: Stelle eines Antikorruptionsbeauftragten ist eingerichtet Ermittlung der korruptionsgefährdeten Bereiche jährliche Belehrung der Mitarbeiter im Zusammenhang der Belehrung über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken bei Vergabeverfahren Bereitstellen der einschlägigen Rechtsvorschriften im Intranet Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Bestellung von Antikorruptionsbeauftragten im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, den staatlichen Schulämtern, den Staatlichen Studienseminaren für Lehrerausbildung und im Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien Informationsveranstaltungen zu korruptionsgefährdeten Themenstellungen des nachgeordneten Bereichs Zum Teil Rotation von Personal Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: ist erfolgt. Korruptionsgefährdungsatlas wird derzeit erstellt. In Abhängigkeit vom Ergebnis des Gefährdungsatlas, soll über ein Personalkonzept für besonders korruptionsgefährdete Dienstposten entschieden werden Vielfache Personalrotation, insbesondere auf Referatsleiterebene durch Abordnungen von Richtern und Staatsanwälten Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips Schulungen zum Thema Korruptionsprävention (an der Deutschen Richterakademie: z.b. "Der Weg in die innere Unabhängigkeit", "richterliche und staatsanwaltliche Ethik", Der MENSCH in Robe"; in Kooperation mit Landesjustizverwaltungen Sachsen: "Bewusste Richter-Menschen-Grundseminar") für Richter und Staatsanwälte Gerichte: bei den Thüringer Obergerichten (Thüringer Oberlandesgericht, Thüringer Oberverwaltungsgericht, Thüringer Landessozialgericht, Thüringer Landesarbeitsgericht, Thüringer Finanzgericht) Ermittlung der besonders korruptionsgefährdeten Bereiche (Erstellung eines Korruptionsgefährdungsatlas ist geplant) Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips, insbesondere bei Beschaffungen (beim Oberlandesgericht durch Beteiligung von vier Personen und abschließender Prüfung durch den Haushaltsbeauftragten bzw. der Leiterin der IT Stelle) 3
4 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Schulungen zur Korruptionsprävention finden statt Staatsanwaltschaften: bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft Ermittlung der besonders korruptionsgefährdeten Bereiche (Erstellung eines Korruptionsgefährdungsatlas ist geplant) Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips, insbesondere bei Beschaffungen (bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft durch Beteiligung von vier Personen und abschließender Prüfung durch den Haushaltsbeauftragten beziehungsweise der Leiterin der IT Stelle) Schulungen zur Korruptionsprävention finden statt Justizvollzugsanstalten: bei allen Justizvollzugsanstalten (Arnstadt, Gera, Goldlauter, Hohenleuben, Tonna, Untermaßfeld) Ermittlung der besonders korruptionsgefährdeten Bereiche (Erstellung eines Korruptionsgefährdungsatlas ist geplant) Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips, insbesondere in Bereichen mit direktem Kontakt zu Gefangenen Einsatz von Prüf- und Kontrollbeamten im Beschaffungsbereich Geschäftsbereich Thüringer Finanzministerium: Einrichtung einer Innenrevision im Thüringer Finanzministerium (Zuständigkeit umfasst auch die Landesfinanzdirektion und das Landesrechenzentrum) Erstellung eines Korruptionsgefährdungsatlas Feststellung der besonders korruptionsgefährdeten Bereiche im nachgeordneten Geschäftsbereich Durchführung von Schulungen zur Korruptionsprävention, für Mitarbeiter in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen zwingend Schulung aller Finanzamtsvorsteher, Sachgebietsleiter und Bedienstete der Außendienste Plakataktion "Korruptionsfreie Behörde" Einrichtung eines Internetauftritts der AKB auf der Homepage des TFM mit allgemeinen Hinweisen und Kontaktinformationen Einstellung des Fragen-Antworten Katalogs der Leitstelle Innenrevision der Landesregierung zum Thema Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen und des Faltblatts der Leitstelle Innenrevision der Landesregierung "Korruption wirksam bekämpfen" sowie aller rechtlichen Vorschriften in das Intranet des Finanzministeriums Einstellung der rechtlichen Vorschriften in das allgemeine Informationssystem (AIS) der Landesfinanzdirektion und der Finanzämter jährliche Belehrungen der Mitarbeiter über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: Feststellung der korruptionsgefährdeten Bereiche Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips in korruptions-gefährdeten Bereichen Rotation von Personal soweit möglich Hochschulen: Feststellung der korruptionsgefährdeten Bereiche Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips in korruptions-gefährdeten Bereichen Rotation von Personal soweit möglich Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Bestellung einer Antikorruptionsbeauftragten 4
5 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Feststellung der besonders korruptionsgefährdeten Bereiche Die Einrichtung einer Innenrevision wird geprüft Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz: Dienstanweisung Antikorruption Aktenkundige jährliche Belehrung aller Mitarbeiter Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz: Einrichtung einer Innenrevision Feststellung der besonders korruptionsgefährdeten Bereiche Organisation einer Inhouse-Schulung zum Thema Korruptionsprävention für Behördenleiter und Führungskräfte im Geschäftsbereich Regelmäßige Schulung der Antikorruptionsbeauftragten und Vertreter der Innenrevision Sensibilisierung der Mitarbeiter (Ziffer 10 der Antikorruptionsrichtlinie) im Rahmen der Anforderungen des jeweiligen Dienstbetriebes Wesentliche Rechtsgrundlagen und Informationsmaterial werden den Mitarbeitern elektronisch zur Verfügung gestellt Über aktuelle Informationen sowie anlassbezogen werden die Mitarbeiter per gesondert unterrichtet (zum Beispiel Fragen-Antwort-Katalog der Leitstelle Innenrevision zum Thema Annahme von Belohnungen und Geschenken) Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Feststellung der besonders korruptionsgefährdeten Bereiche Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft: Einrichtung eines Aufbaustabs Innenrevision Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips Dienstbesprechungen und Dienstberatungen Konsequente Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement: jährlich fortgeschriebener Korruptionsgefährdungsatlas Belehrung der Beschäftigten (Verhaltenskodex gegen Korruption, Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleiter und Verfahrensregeln zum Gefährdungsatlas) strenger Maßstab bei der Genehmigung von Nebentätigkeiten Dienstbesprechungen und Dienstberatungen Landesamt für Vermessung und Geoinformation: 5
6 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Antikorruption und Prävention sind Teil des Vorbereitungsdienstes der Referendare und Anwärter Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und Straßenbauämter: Bestellung von Antikorruptionsbeauftragten im Landesamt und den Straßenbauämtern sowie umfangreiches Kontrollsystem bei der Fördermittelvergabe Dienstbesprechungen und Dienstberatungen Mitarbeitergespräche Konsequente Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht Landesanstalt für Landwirtschaft: Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau: Belehrung über die im Freistaat geltenden Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung (Richtlinie Korruptionsbekämpfung, Verwaltungsvorschrift über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken) sowie entsprechende Belehrungen bei Neueinstellungen Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (Meiningen, Gotha, Gera): jeweils Bestellung eines Antikorruptionsbeauftragten sowie umfangreiches Kontrollsystem bei der Fördermittelvergabe /Schulungen Dienstbesprechungen Mitarbeitergespräche Landwirtschaftsämter (Leinefelde-Worbis, Bad Frankenhausen, Bad Salzungen, Rudolstadt, Hildburghausen, Zeulenroda, Sömmerda): jeweils Bestellung eines Antikorruptionsbeauftragten (in Hildburghausen wurde ein Betrugspräventionsbeauftragter bestellt) sowie umfangreiches Kontrollsystem bei der Fördermittelvergabe Belehrung über die im Freistaat geltenden Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung (Richtlinie Korruptionsbekämpfung, Verwaltungsvorschrift über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken) sowie entsprechende Belehrungen bei Neueinstellungen und Schulungen Mitarbeitergespräche Dienstbesprechungen 6
7 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Ausgehend von der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen vom 8. Oktober 2002 (ThürStAnz. 42/2002, S. 2540), welche die zu ergreifenden Maßnahmen zur Korruptionsprävention beispielhaft aufführt, kann festgestellt werden, dass die entsprechenden Vorgaben in den Behörden der Landesverwaltung weitestgehend umgesetzt werden. Insbesondere existiert ein flächendeckendes Netz von Antikorruptionsbeauftragten, die wiederum die maßgebliche Stelle für die Verhütung von Korruptionsfällen und damit für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in ihren Behörden sind. Auch das sogenannte Mehr-Augen-Prinzip findet als wichtiges Präventionsinstrument flächendeckend Anwendung. Die teilweise noch ausstehenden Präventionsmaßnahmen werden zunehmend nachgeholt, beispielsweise haben mehrere Behörden einen Korruptionsgefährdungsatlas aktuell fertig gestellt beziehungsweise befindet sich dieser derzeit in Erarbeitung. Zu 3.: Nein, es existieren noch keine einheitlichen Grundsätze für die Arbeit von Innenrevisionen in der Landesverwaltung. Es sollen jedoch in dem derzeit in Bearbeitung befindlichen Entwurf eines Thüringer Antikorruptionsgesetzes solche Grundsätze Eingang finden. Zu 4.: Bei der für Ermittlungen wegen Korruptionsdelikten thüringenweit zuständigen Staatsanwaltschaft Erfurt wurden seit 2014 insgesamt 31 Strafverfahren gegen Landesbedienstete anhängig. Davon wurde bislang in zwei Fällen Anklage erhoben, in einem Fall das Ermittlungsverfahren nach 170 Abs. 2 StPO und in fünf Fällen nach 153 Abs. 1 StPO mit gerichtlicher Zustimmung eingestellt. In den übrigen 23 Verfahren dauern die Ermittlungen noch an (Stand 3. August 2016). Zu 5.: Zum Phänomenbereich der Korruption liegt keine belastbare Dunkelfeldforschung vor. Korruptionstatbestände sind sogenannte opferlose Delikte, also Delikte ohne unmittelbare Opferbeteiligung. Geber und Nehmer von Vorteilen (beide sind Täter) arbeiten konspirativ und kollusiv zusammen und dem Staat als nichtpersonifiziertes Gebilde entsteht der Schaden. Daher erscheint die herkömmliche Dunkelfeldforschung aufgrund dieser Spezifik des Phänomenbereiches wenig erfolgversprechend zu sein. Durch das Landeskriminalamt Thüringen wird jährlich ein Lagebild Korruption erstellt, welches ausschließlich auf im Hellfeld erhobenen Daten basiert. Den internen Kontrollsystemen in den Behörden und öffentlichen Einrichtungen kommt eine besondere Bedeutung im Kampf gegen Korruption zu. Auch die Gewinnung qualifizierter Hinweise bedingt die Erfolge in der Bekämpfung von Korruptionskriminalität. Aufgrund der beschriebenen Deliktsnatur wird ein großes Dunkelfeld vermutet, Dunkelfeldschätzungen gehen regelmäßig von einem Mehrfachen des Hellfeldes aus. Die Nichteinschätzbarkeit des Dunkelfeldes ist im Übrigen gerade dunkelfeldspezifisch. In Vertretung Götze Staatssekretär 7
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