Fallstricke in der barrierefreien Modernisierung

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1 Von der DIN 18024/25 zur DIN Fallstricke in der barrierefreien Modernisierung Brilon, 5./6. Juni 2013 Ralf Bickert, Geschäftsführer Technologie-Zentrum Holzwirtschaft GmbH Kreuzstraße , Dortmund T. (0231) F. (0231) Folie 2 BGG 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) Von der DIN 18024/25 zur DIN Bauordnung Niedersachsen DIN Straßen, Plätze, Wege öffentliche Anlagen etc. DIN Öffentlicher Verkehrsund Freiraum Entwurf DIN Öffentliche Gebäude und Arbeitsstätten DIN Öffentlich zugängliche Gebäude DIN Wohnungen für Rollstuhlbenutzer DIN Wohnungen Ausgabe Ausgabe DIN Barrierefreie Wohnungen 49 Barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit baulicher Anlagen (2) Folgende bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen müssen barrierefrei sein: 1. Büro- und Verwaltungsgebäude, soweit sie für den Publikumsverkehr bestimmt sind, sowie öffentliche Verwaltungs- und Gerichtsgebäude 3. Theater, Museen, öffentliche Bibliotheken, Freizeitheime, Gemeinschaftshäuser, Versammlungsstätten und Anlagen für den Gottesdienst 4. Verkaufs- und Gaststätten 5. Schulen, Hochschulen und sonstige vergleichbare Ausbildungsstätten 7. Tagesstätten und Heime für alte oder pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Kinder Folie 3 Folie 4

2 Bauordnung NRW Bauordnung NRW 55 Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen (1) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. (2) Absatz 1 gilt insbesondere für 1. Einrichtungen der Kultur u. des Bildungswesens, 2. Sport- und Freizeitstätten, 3. Einrichtungen des Gesundheitswesens, 4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, 5. Verkaufs- und Gaststätten, 6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. 55 Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen (3) Für bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen, die überwiegend oder ausschließlich von Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen genutzt werden, wie 1. Tagesstätten, Schulen, Werkstätten und Heime für Menschen mit Behinderungen, 2. Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und Altenwohnungen gilt Absatz 1 nicht nur für die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teile, sondern für die gesamte Anlage und die gesamten Einrichtungen. Folie 5 Folie 6 DIN Neuerungen In Teil 1 nicht mehr enthalten sind Arbeitsstätten und Beherbergungsstätten Die Norm gilt für Neubauten : Sie sollte sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden : Sie kann sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Anforderungen an die Gebäude-Infrastruktur berücksichtigen die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl Zielorientierte Formulierungen statt lösungsorientierter Formulierung Die mit den Anforderungen nach dieser Norm verfolgten Schutzziele können auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden. Tischlerbetrieb erhält den Auftrag zur Modernisierung zahlreicher Innentüren im örtlichen Rathaus Grundlage der Auftragsvergabe ist die Planung des Architekten: Ausführungsvorgaben führen u.a. dazu, dass die Türen im eingebauten Zustand eine lichte Durchgangsbreite von 86,5 cm erreichen Folie 7 Folie 8

3 Türen nach DIN Türen Türkonstruktion wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen und sicher zu passieren sein Öffnen und Schließen muss auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein wird erreicht mit Bedienkräften und -momenten der Klasse 3 nach DIN EN (z.b. 25 N zum Öffnen des Türblatts bei Drehtüren und Schiebetüren) geometrische Anforderungen an Türen in öffentlichen Gebäuden andernfalls automatische Türsysteme Gebäudeeingangstüren vorzugsweise automatisieren Beständigkeit gegen Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Schließkraft bzw. Kraft Einleitung einer Bewegung, Höchstwert (N) Handbetätigte Beschläge; - maximales Moment (Nm) - maximale Kraft (N) Fingerbetätigte Beschläge; - maximales Moment (Nm) - maximale Kraft (N) ,5 10 2,5 25 1, Tabelle 1: Geometrische Anforderungen an Türen Folie 9 Folie 10 Türen Türkonstruktion Türen Bewegungsflächen Möglichst Türschließer mit stufenlos einstellbarer Schließkraft verwenden, damit z.b. Menschen mit motorischen Einschränkungen genug Zeit haben, um die Türen sicher zu passieren (Schließverzögerungen) Bewegungsflächen vor Türen sind nach Bild 4 und Bild 5 zu bemessen Keine Schließmittel mit unkontrolliertem Schließablauf (z.b. Federbänder) Pendeltüren nur mit Schließvorrichtungen (z.b. Pendeltürschließer nach DIN EN 1154), die ein Durchpendeln der Türen verhindern Bild 4: Bewegungsflächen vor Drehflügeltüren Feuer- oder Rauchschutztüren: Feststellanlagen (z.b. Haftmagnete oder Freilauftürschließer) verwenden Bild 5: Bewegungsflächen vor Schiebetüren Folie 11 Folie 12

4 Türen Türkonstruktion Türen Orientierungshilfen Drückergarnituren sind für motorisch eingeschränkte, blinde und sehbehinderte Menschen greifgünstig auszubilden. Dies wird z.b. erreicht durch: bogen- oder U-förmige Griffe senkrechte Bügel bei manuell betätigten Schiebetüren Ungeeignet sind: Drehgriffe, wie z.b. Knäufe eingelassene Griffe Auffindbarkeit u. Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für Blinde und Sehbehinderte möglich sein taktil eindeutig erkennbare Türdrücker, Türblätter oder -zargen visuell kontrastierende Gestaltung, z.b. helle Wand/dunkle Zarge, heller Flügel/dunkle Hauptschließkante und Beschlag zum Bodenbelag visuell kontrastierende Ausführung von eventuell vorhandenen Schwellen Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen müssen durch Sicherheitsmarkierungen erkennbar sein Folie 13 Folie 14 Quelle: Rau DIN Gültige Planungsgrundlage? Nach Ausführung Reklamation durch den öffentlichen Auftraggeber wegen Nichteinhaltung der DIN Aufforderung zur Nachbesserung Privatrechtliche Planungsgrundlage ist Frage der Vertragsvereinbarung DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z.b. in Gesetzen und Verordnungen oder eben in einem Vertrag zwischen privaten Parteien Rechtsstreitigkeiten vermeiden; eindeutige Festlegung treffen die tatsächlich der Planung zugrunde liegende Norm explizit benennen und auch ausdrücklich über den Sachverhalt der Novellierung aufklären Einführung der Norm bzw. einzelner Punkte in die Technischen Baubestimmungen obliegt jedem Bundesland einzeln und muss (zum Teil) noch erfolgen Folie 15 Folie 16

5 3 Bauordnung Niedersachsen: (2) Bauliche Anlagen müssen den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entsprechen. Die Belange der Menschen mit Behinderungen, der alten Menschen, der Kinder und Jugendlichen sowie der Personen mit Kleinkindern sind zu berücksichtigen. 83 Bauordnung Niedersachsen: (1) Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann Regeln der Technik, die der Erfüllung der Anforderungen des 3 dienen, als Technische Baubestimmungen bekannt machen. Technischen Baubestimmungen sind einzuhalten 3 Bauordnung NRW: (1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird. Die der Wahrung dieser Belange dienenden allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. (3) Als allgemein anerkannte Regeln der Technik Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln. Folie 17 Folie 18 Besonderheit in Nordrhein-Westfalen: keine Einschränkung auf eingeführte technischen Baubestimmungen NRW-Bauaufsichtsbehörden haben bei jedem öffentlich zugänglichen Gebäude zu prüfen, ob die in 55 Absatz 1 gestellten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden einschlägige Normen (wie z.b. die DIN 18040) geben vor, wie die gesetzlichen Anforderungen technisch umzusetzen sind Tischlerbetrieb und Architekt zur Beseitigung des Mangels verpflichtet! Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig; sind sie technisch unabdingbar dann nicht höher als 2 cm Folie 19 Folie 20

6 Magnet-Türdichtungen von Alumat Neubauprofil kein Türanschlag, deshalb ohne Stolperschwelle bis zu einer Geschosshöhe von 100 Metern gegen Schlagregen und Fugendurchlässigkeit geprüft Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208: : Klasse 9A Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207: : Klasse 3 Abdichtungsmöglichkeit unter Berücksichtigung der Flachdachregeln bis 150 mm Höhe und der DIN Teil 5 Abs ist wahlweise vorgesehen zusätzliche Maßnahmen, um die Schwellenabschlüsse vor Wasserbelastung zu schützen Eingang möglichst witterungsgeschützt ausreichend großes Vordach Fassadenrücksprung Bodenbelag sollte vom Eingang weg führen rückstaufreie Entwässerungsrinne Gitterroste mit Lochanteil von mind. 50 %, über die gesamte Eingangsbreite, besser 20 cm darüber hinaus Folie 21 Folie 22 Türanschlüsse für Standard-Ausführungen Türanschlüsse für barrierefreies Praktisch aber regelwidrig Nach DIN 18195, Teil 5, gelten zu niedrige Tür- und Wandanschlüsse als Planungs- und Ausführungsmangel die häufig zu Feuchteschäden im Anschlussbereich führen. Regelgerecht aber nicht praktisch Ausführung nach DIN 18195, Teil 5, aber keine gute Lösung: Zwar ist die geforderte Anschlusshöhe von 15 cm eingehalten, dafür muss jedoch eine hohe, unbequeme Stolperschwelle in Kauf genommen werden. Praktisch und regelgerecht Laut Flachdachrichtlinie kann die Anschlusshöhe auf 5 cm reduziert werden, wenn zu jeder Zeit im Türbereich eine einwandfreie Wasserabführung sichergestellt wird. Drainrost plus leistungsfähige Flächendrainage gewährleisten hier eine optimale Entwässerung. Abdichtung zu barrierefreien Übergängen (Türschwellen ohne Stufen bzw. Höhenversatz) kann nicht nach den Anforderungen der Regelwerke für Abdichtungen ausgeführt werden laut Flachdachrichtlinie (10/2008) allein keine Dichtigkeit am Türanschluss gewährleisten kann Quelle: Gutjahr Quelle: Gutjahr Folie 23 Folie 24

7 Türanschlüsse für barrierefreies Regelgerecht und barrierefrei Die Rampenfunktion des Drainrosts schafft einen bequemen, stufenlosen, individuell einstellbaren Übergang zum Türelement. Rainer Oswald, Ruth Abel, Klaus Wilmes Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen Bauforschung für die Praxis, Band 97 Hrsg.: Aachener Institut für Bauschadensforschung und Angewandte Bauphysik Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2011 ISBN Quelle: Gutjahr Folie 25 Folie 26 Aktuelle Rechtsfälle (1) Aktuelle Rechtsfälle (2) Barrierefreie Seniorenresidenz muss der einschlägigen DIN entsprechen (OLG Düsseldorf Az.: 23 U 11/08) Kläger - und erbrachten Leistungen erheblich von der DIN Teil 2 ab OLG: Werkleistung der Beklagten nicht frei von Sachmängeln im Sinne von 633 Abs. 2 BGB (vereinbarte Beschaffenheit: barrierefreies und rollstuhlgerechtes Wohnen) Haustür, Türen, Flur, Aufzüge sowie Treppen entsprachen nicht den Maßgaben der einschlägigen DIN Verbindlichkeit der Beschaffenheitsvereinbarung folgerte das Gericht insbesondere auch aus der Werbung des Bauträgerunternehmens Betroffen nicht nur der bauausführende Unternehmer, sondern auch der Architekt im Planungsstadium ( z.b. Einfluss auf Grundrisse) (OLG Koblenz Az.: 10 U 1504/09) Bauauftrag zur Errichtung und Ausstattung einer seniorengerechten Ausführung im Sinne u.a. der DIN-Normen Bauunternehmer hatte geklagt, weil der Bauherr ihm die Zahlung des Restlohnes in Höhe von Euro verweigerte, da die seniorengerechte Wohnung, die er in Auftrag gegeben habe, nicht völlig barrierefrei war Mängelrüge: Wohnung weder mit einem ebenerdigen Austritt zur Dachterrasse noch mit einer Dusche mit Glastrennwänden und auch nicht mit Haltegriffen an Bad und Toilette versehen seniorengerechte Wohnung muss nicht zwangsläufig mit einem Rollstuhl oder Rollator begehbar sein oder Haltegriffe im Bad haben; bei aller Erschwernis, die das Alter mit sich bringe, ist nicht jeder Mensch fortgeschrittenen Alters körperlich behindert Folie 27 Folie 28

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