Grundsätze für die Auftragsausführung bei Finanzinstrumenten Best Execution Policy

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1 Grundsätze für die Auftragsausführung bei Deka Investment GmbH Deka International S.A. International Fund Management S.A. Deka Immobilien Investment GmbH WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbh

2 Die nachstehend aufgeführten Grundsätze beschreiben die jeweils bestmögliche Ausführung von Transaktionen bei Anlageentscheidungen in allen Sondervermögen, die von der Deka Investment GmbH, Deka International S.A., International Fund Management S.A., Deka Immobilien Investment GmbH und WestInvest Gesellschaft für Immobilienfonds getroffen werden, mit Ausnahme der von der Deka Investment verwalteten Exchange Traded Funds (ETFs), deren Grundsätze für eine bestmögliche Ausführung von Transaktionen unter B abgedruckt werden, sowie derjenigen von der Deka Investment verwalteten Spezial-AIF, für die einzelvertraglich keine abweichende Regelungen getroffen wurden. Zur Erleichterung der Lesbarkeit wird im Folgenden anstelle der einzelnen Gesellschaftsnamen die Kurzform Deka verwendet. Eine Garantie, im Einzelfall die bestmögliche Ausführung zu erzielen, ist damit nicht verbunden. A. Grundsätze der Auftragsausführung (ex Deka ETF) 1. Allgemeine Hinweise Handelsplattformen wie zum Beispiel Bloomberg, Tradeweb oder MarketAxess eingesetzt. Ziel der Ausführungsgrundsätze Die Grundsätze beschreiben die Verfahren für die Orderbearbeitung und die Auswahl der Finanz-Intermediäre, die im Regelfall systematisch eine gleichbleibend bestmögliche Ausführung im Interesse des jeweiligen Sondervermögens erwarten lassen. Anwendungsbereich der Grundsätze Die Grundsätze für die bestmögliche Ausführung sind bei allen hierin beschriebenen einzuhalten, wenn die Deka den Ausführungszeitpunkt sowie den Kontrahenten, mit dem sie eine Transaktion ausführen will, nach freiem eigenen Ermessen wählen kann. Orders bzw. Transaktionen werden grundsätzlich von der Deka nicht unmittelbar an Handelsplätze geleitet, sondern unter Zwischenschaltung von Intermediären (etwa Broker, Banken) ausgeführt. Die Liste der wichtigsten Intermediäre für die Ausführung von Handelsaufträgen ist dieser Policy angehängt (vgl. Anlage 1). Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Intermediäre wirkt die Deka auf die bestmögliche Ausführung der Transaktionen hin und überprüft, ob die Intermediäre ihrerseits über angemessene Vorkehrungen verfügen, die sie in die Lage versetzen, die bestmögliche Ausführung der Orders zu gewährleisten. Hierbei werden beim Handel mit Anleihen, Währungen oder Derivaten auch

3 2. Grundsätze der bestmöglichen Ausführung für unterschiedliche Arten von Die Platzierung von Aufträgen bei Intermediären erfolgt nach Maßgabe folgender Grundsätze: Handelsaufträge über Finanzinstrumente werden unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Ordererteilung zur Verfügung stehenden Informationen zu den besten verfügbaren Bedingungen platziert. Bei der Entscheidung über die Orderplatzierung orientiert sich die Deka an Faktoren, die zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses relevant sind, darunter insbesondere: Preis des Finanzinstrumentes Kosten der Auftragsausführung Geschwindigkeit der Auftragsausführung Wahrscheinlichkeit der Ausführung Abwicklungs- bzw. Abrechnungswahrscheinlichkeit Umfang des Auftrages Art des Auftrages Sonstige relevante Aspekte Die Priorisierung und Gewichtung dieser Faktoren im Rahmen des Auswahlprozesses der Broker für die Orderplatzierung erfolgt ebenso unter Einbeziehung folgender Kriterien: Börsenzugänge (organisierte Märkte) Zugang zu Multilateralen Handelssystemen Systematischer Internalisierer Zugang zu anderen Liquiditätspools Zusätzlich können bei der Gewichtung der vorstehenden Faktoren die folgenden Sonstigen Aspekte mit berücksichtigt werden: Anlageziele bzw. Anlagepolitik des Fonds Spezifische Risiken des Fonds Besonderheiten der potenziellen Ausführungsplätze Merkmale des Auftrages sowie der relevanten Vermögensgegenstände

4 Auf Grundlage dieser Gewichtungen erstellt die Deka ein Verzeichnis der Intermediäre, an die sie die Handelsaufträge weiterleitet. Dabei trägt die Deka Sorge, dass eine hinreichend große Palette von finanziell zuverlässigen Intermediären gewählt wird, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit konstant bestmögliche Ausführungen für alle Finanzinstrumente, Märkte und Orderarten erwarten lassen. Lässt das Verzeichnis unter Berücksichtigung der Details des jeweiligen Auftrags eine Wahl zwischen mehreren Intermediären zu, so wird diese nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall durchgeführt, um eine bestmögliche Ausführung zu erzielen. Überwachung der Brokerausführungen Die Deka überwacht laufend die Orderausführung der beauftragten Intermediäre. Zu diesem Zweck werden die abgewickelten Transaktionen stichprobenartig auf Übereinstimmung mit dieser untersucht. Die Deka setzt hierfür interne und externe Instrumente ein, um die Ausführungsqualität der Transaktionen zu messen. Etwaige Mängel im Ausführungsvorgang werden sofort beanstandet. Überprüfung der Policy Finanzinstrumente / Produktgruppen Basierend auf dem von der Deka angebotenen Dienstleistungsspektrum bezieht sich die auf Orders in Aktien Renten bzw. Inhaberschuldverschreibungen Börsengehandelten Derivaten Verbrieften Derivaten OTC-Finanzprodukten ETF-Anteilen Investmentfonds Je nach Produktgruppe kann die Bedeutung der Entscheidungsfaktoren differieren. Verfahren bei der Auftragsausführung Wie die vorangegangenen Ausführungen verdeutlicht haben, lässt sich den einzelnen Produktgruppen mithilfe der Entscheidungsfaktoren eine Handelsstrategie und eine Brokerwahl zuweisen. Abweichungen von dieser Vorgehensweise erfolgen nur im Falle außergewöhnlicher Marktverhältnisse bzw. Marktstörungen. Die wird durch die Deka regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn eine wesentliche Veränderung des Marktumfelds eintritt, die das Erzielen bestmöglicher Ergebnisse im Rahmen dieser beeinträchtigen kann. Darüber hinaus gewährleistet die laufende Überwachung eine sachgerechte Aktualität der in den Grundsätzen dargelegten Ausführungspolitik. Daneben wird fortlaufend die Wirksamkeit der internen Vorkehrungen zur Einhaltung der Grundsätze, die Qualität der Ausführungen und die Eignung der ausgewählten Finanzintermediäre überprüft. Abweichende Platzierung im Einzelfall Aufgrund von Systemausfällen oder außergewöhnlichen Marktverhältnissen kann es in seltenen Fällen erforderlich sein, eine Order in Abweichung von dieser Best Execution Policy zu platzieren. Die Deka wird auch unter diesen Umständen alles daran setzen, das bestmögliche Ergebnis für den Anleger zu erreichen. B. Grundsätze der Ausführung für Exchange Traded Funds (ETFs) 1. Allgemeines Die Deka wird Geschäfte zwischen Publikumsfonds und anderen von ihr verwalteten Fonds bzw. anderen Portfolios, für die sie das Portfoliomanagement übernommen hat, nur vornehmen, wenn sie hierfür geeignete Verfahren implementiert hat. Eine Zusammenfassung von Orders von Publikumsfonds mit anderen Orders der Deka ist möglich, wenn diese im Rahmen von geeigneten Zuteilungsgrundsätzen vorgenommen werden. Des Weiteren wird im Folgenden der für die Produktgattung Deka ETF geltende Auswahlprozess der mit der Ausführung der Wertpapieraufträge beauftragten Wertpapierdienstleistungsunternehmen, durch deren Anwendung beim Erwerb oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen im Regelfall systematisch das bestmögliche Ergebnis für die Deka ETF Investmentvermögen erzielt werden kann, beschrieben.

5 Anwendungsbereich der Grundsätze für ETFs Bei diesen Investmentvermögen der Deka handelt es sich um passiv verwaltete Indexfonds (Exchange Traded Funds/ETFs) mit dem Ziel der möglichst genauen Nachbildung eines Wertpapierindex. Diese erfolgt entweder direkt mittels vollständiger Replizierung des Index oder indirekt mit Hilfe von Swaps. Vor diesem Hintergrund erfolgen folgende Geschäfte für Rechnung der ETFs: Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren in Verbindung mit einer Ausgabe bzw. Rücknahme von ETF-Anteilen ( Creation/Redemption -Prozess): Der Ausgabe- und Rücknahmeprozess von ETF-Anteilen sieht vor, dass Geschäftspartner ( Designated Sponsors und Authorized Participants ) ETF-Anteile beziehen bzw. zurückgeben können, wenn sie gleichzeitig Gegengeschäfte tätigen, deren Wert dem der ausgegebenen bzw. zurückgenommenen ETF-Anteile entspricht und deren Zusammensetzung mit der des zugrunde liegenden Index übereinstimmt. bestimmt das Indexregelwerk den Ausführungsplatz als Preisquelle des Wertpapierkurses sowie den Zeitpunkt der Preisfeststellung. Die meisten Indexanbieter verwenden für ihre Indizes die offiziellen Schlusskurse des jeweiligen Börsenplatzes (Indexreferenzkurse). Die Bewertungskurse der Sondervermögen auf die MSCI USA Indizes, den MSCI Emerging Market Index sowie die Rentenindizes werden abweichend von dieser Regel festgestellt. Nähere Informationen dazu in Anlage 2. Wertpapiergeschäfte im Rahmen der Ausgabe bzw. Rücknahme von ETF Anteilen finden zu den oben genannten Indexreferenz- bzw. Bewertungskursen statt. Kosten der Auftragsausführung ETFs Geschwindigkeit der Auftragsausführung ETFs Wahrscheinlichkeit der Ausführung ETFs Wahrscheinlichkeit der Abwicklung ETFs Sonstige relevante Aspekte: Devisengeschäfte ETFs Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren, um eine möglichst genaue Indexreplizierung sicherzustellen: Diese Geschäfte sind erforderlich, um anstehende Indexanpassungen und Kapitalmaßnahmen der in den Sondervermögen befindlichen Wertpapiere durchzuführen. Eröffnung, Verlängerung oder Beendigung von Swap- Geschäften für diejenigen Sondervermögen, die einen Index mittels indirekter Abbildung replizieren. Ausführungsplätze und Weiterleitung von Aufträgen Gewichtung der Selektionskriterien für ETFs Bei der Auswahl von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die für die Ausführung von allen Wertpapieraufträgen für Exchange Traded Funds in Frage kommen, gewichtet die Deka die oben beschriebenen quantifizierbaren Kriterien aktuell für ETFs mit folgenden Prioritäten: Priorität 1: Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung Priorität 2: Kosten der Auftragsausführung Priorität 3: Abwicklungswahrscheinlichkeit Im Hinblick auf die Produktgattung ETF leitet die Deka Aufträge nicht direkt an einen Börsenplatz weiter, sondern schaltet für die Auftragsausführung immer Intermediäre ein (wie zum Beispiel Banken, Designated Sponsors oder Authorized Participants ), die auch als Ausführungsplatz dienen können (vgl. Anlage 3). 2. Grundsätze der bestmöglichen Ausführung für ETFs Selektionskriterien zur Bestimmung der bestmöglichen Auftragsausführung Für die Wahl der bestmöglichen Auftragsausführung bei Käufen und Verkäufen von Wertpapieren für Exchange Traded Funds werden folgende Faktoren herangezogen: Ausführungskurse ETFs Jedes Indexregelwerk spezifiziert im Falle von Indexänderungen genau den Prozess der Kursfeststellung. Insbesondere Die Priorisierung der Kriterien erfolgt vor dem Hintergrund, dass eine möglichst genaue Indexreplizierung eine Ausführung der Wertpapieraufträge zwingend erforderlich macht. Bei der Auftragsausführung sind der Ausführungs- sowie Devisenkurs entscheidende Kriterien. 3. Ergebnis ETFs Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren in Verbindung mit einer Ausgabe bzw. Rücknahme von ETF-Anteilen Die Deka führt diese Aufträge grundsätzlich mit dem Geschäftspartner aus, der die Creation oder Redemption bei der Deka in Auftrag gegeben hat ( Designated Sponsor oder Authorized Participant ) und vertraglich zu einer Ausführung mit den für die Indexreplizierung erforderlichen Bedingungen verpflichtet ist.

6 Swap-Vereinbarungen ETFs Bei Swap-Geschäften handelt es sich um nicht standardisierte Derivate, die aktuell aufgrund der erforderlichen individuellen Vertragsgestaltung ausschließlich mit dem Swap- Kontrahenten DekaBank Deutsche Girozentrale in Frankfurt getätigt werden. Überprüfung der Grundsätze für ETFs Die Überprüfung der Grundsätze für die bestmögliche Auftragsausführung wird grundsätzlich einmal im Jahr durchgeführt. Darüber hinaus gewährleistet die laufende Überwachung eine sachgerechte Aktualität der in den Grundsätzen dargelegten Ausführungspolitik. Im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Überprüfung wird der gesamte Prozess bezüglich der Auswahl der Wertpapierdienstleistungsunternehmen erneut durchlaufen. Zugrunde gelegte Daten, wie etwa verbindliche Leistungsversprechen, werden aktualisiert, Annahmen auf ihre bestehende Gültigkeit überprüft und die Gewichtung der Kriterien wird einer kritischen Neubewertung unterzogen.

7 Anlage 1 Nachfolgend die Liste der wichtigsten Finanz-Intermediäre (Broker, Kontrahenten), die entsprechend den Vorgaben der Best Execution Policy für die Ausführung unserer Aufträge eingeschaltet werden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und benennt nur die jeweiligen Konzernmuttergesellschaften, wobei im konkreten Einzelfall der Orderausführung auch Konzerntochtergesellschaften oder Branches für die Auftragsausführung genutzt werden. Die Liste wird in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert. Darüber hinaus können auch weitere Finanz-Intermediäre genutzt werden, die nachfolgend nicht genannt sind, aber im Sinne der Ausführungsgrundsätze als ausgewählt gelten. Liste der wesentlichen Intermediäre für die Orderausführung Axa S.A. Bank of America Barclays Citigroup Credit Suisse DekaBank Deutsche Girozentrale Deutsche Bank Goldman Sachs HSBC JPMorgan Chase Kepler Capital Markets S.A. Landesbank Baden-Württemberg Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Mainfirst Bank AG Morgan Stanley UBS Stand:

8 Anlage 2 Auf Grundlage der jeweiligen Indexregelwerke wird festgelegt, welche Bewertungskurse für die ETF-Sondervermögen herangezogen werden. Aktien (ohne USA): Aktien USA: Renten iboxx: Renten EUROGOV: Swap: gilt für ETF auf STOXX EURO STOXX 50 Daily Short Index Swap: gilt für ETF auf MSCI Emerging Markets Index Indexreferenzschlusskurse an den vom Indexanbieter vorgegebenen Börsen Letzter Kurs vor 17:30 Uhr an den vom Indexanbieter vorgegebenen Börsen Indexreferenzschlusskurse der Preisquelle iboxx, festgestellt um 17:15 Uhr. Bewertung zu Geldkursen Indexreferenzschlusskurse der Preisquelle Trade Web, festgestellt um 17:00 Uhr. Bewertung zu Geldkursen Indexberechnung endet täglich vor 19:00 Uhr CET. Bewertung des Swapwertes erfolgt zum jeweiligen Schlusskurs des Index. Bewertung des als Inventar gehaltenen Wertpapierkorbs findet ebenfalls zu Indexreferenzschlusskursen statt Indexberechnung endet täglich nach 19:00 Uhr CET. Bewertung des Swapwertes erfolgt zum jeweiligen Snapshot-Indexstand von 17:30 Uhr. Bewertung des als Inventar gehaltenen Wertpapierkorbs findet ebenfalls zu Indexreferenzschlusskursen statt

9 Anlage 3 Designated Sponsors für Exchange Traded Funds Baader Bank AG Barclays Capital Securities Limited Bluefin Europe LLP Commerzbank AG DekaBank Deutsche Girozentrale Deutsche Bank AG Flow Traders B.V. HSBC Bank plc IMC Trading B.V. Morgan Stanley & Co International Ltd Nomura International plc Société Générale S.A. UniCredit Bank AG

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