Amt für Landwirtschaft und Forsten Regensburg Pflanzenbau Oberpfalz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amt für Landwirtschaft und Forsten Regensburg Pflanzenbau Oberpfalz"

Transkript

1 ERZEUGERRINGE OBERPFALZ QUALITÄTSGETREIDE QUALITÄTSKARTOFFELN SAAT- UND PFLANZGUT Amt für Landwirtschaft und Forsten Regensburg Pflanzenbau Oberpfalz Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/ Seite 1 Gesegnete Weihnachten, ein gutes Neues Jahr! Zum Jahreswechsel wünschen wir unseren Mitgliedern schöne Weihnachtsfeiertage und im neuen Jahr viel Glück, Gesundheit und Erfolg in Ihren Betrieben. Für die angenehme Zusammenarbeit im abgelaufenem Jahr bedanken wir uns. Mit folgenden Hinweisen und Informationen möchten wir unseren Beratungs- und Informationsauftrag 2008 fortsetzen. Aktuell für unsere Mitglieder Versuchsberichtsheft 2007 Sie erhalten beiliegend das Versuchsberichtsheft 2007 des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Regensburg mit einer Fülle an Informationen zu Sorten, Pflanzenbau und Pflanzenschutz. Grundnährstoffe Phosphat - Kali - Kalk Standard-Bodenuntersuchung Für eine gezielte optimale Düngung ist die Kenntnis über den aktuellen Nährstoffgehalt im Boden unbedingt Voraussetzung. Nach der neuen Düngeverordnung (DVO) vom 13. Januar 2006 ist vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen bei P sind dies 30 kg/ha innerhalb eines Jahres der im Boden verfügbare Nährstoffgehalt auf der Grundlage entsprechender Bodenuntersuchungen für jeden Schlag ab einem Hektar, in der Regel im Rahmen der Fruchtfolge, aber mindestens alle 6 Jahre zu ermitteln. Da auch Kali und Kalk für eine optimale Pflanzenernährung Grundvoraussetzung sind, sollte gleichzeitig die Bodenuntersuchung auf diese Hauptnährstoffe erfolgen. Es empfiehlt sich bei größeren Schlägen (größer als ca. 2-3 ha) mehrere Mischproben untersuchen zu lassen, um evtl. vorhandene Unterschiede in der Bodenbeschaffenheit und Nährstoffversorgung besser zu erfassen. In dieser Ausgabe: Versuchsberichtsheft Seite 1 Bodenuntersuchungen Seite 1/2 PS-Geräteprüfung Seite 2 Düngeverordnung Seite 2 Bankverbindung/ Jahresbeitrag Seite 3 Dokumentation Seite 3 Feldbetreuung Seite 3 Pflanzenbautagungen Seite 4 Die Unkostenbeiträge betragen bis auf weiteres: - Standardprobe (ph;p;k): 4,70 plus MwSt. - Magnesium: 2,55 plus MwSt. - sonstige Spurenelemente: je Element 4,40 plus MwSt. Bei den Spurenelementen werden ein Ackerund ein Grünlandpaket zu je 8,50 plus MwSt. angeboten. Das Ackerpaket umfasst die Elemente Mangan, Kupfer, Zink und Bor. Beim Grünlandpaket sind es die Elemente Mangan, Natrium, Kupfer und Zink. Anmeldung bei Ihrem zuständigen Ringwart. Den Ringwart für Ihr Gebiet finden Sie im Versuchsheft (Seite 285). Umweltgerechter Pflanzenbau DSN-Düngeberatung Dieses Stickstoff-Beratungssystem wird wie bisher fortgeführt. Sie erhalten neben dem festgestellten Bodenvorrat eine schlagspezifische Düngeempfehlung. Antragsvordrucke für die Anmeldung erhalten Sie bei Ihrem Amt für Landwirtschaft und Forsten, bei Ihrem Ringwart oder an der ER- Geschäftsstelle. Für Winterungen ist eine baldige Anmeldung bis spätesten Ende Januar erforderlich. Für die Probenahme bei Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln sollte die Anmeldung bis spätestens Ende Februar erfolgen. Wichtig ist, die beabsichtigte Ausbringmenge an Gülle im Erhebungsbogen anzugeben, da die Düngeempfehlung mit oder ohne Güllegabe erstellt wird. Oft sind gerade bei Mais Einsparungen bei der Mineraldüngung möglich. Geschäftsstelle: Im Gewerbepark A 10, Regensburg, Tel: 0941/ (Heinrich Hofstetter) Amt für Landwirtschaft und Forsten, Im Gewerbepark A 10, Regensburg Pflanzenbau: Wolfgang Sichelstiel (Tel.: 0941/ ), Alois Dürr (Tel.: 0941/ )

2 Pflanzenschutz: Josef Rupprecht (Tel.: 0941/ ), Thomas Mayer (Tel.: 0941/ )

3 Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/ Seite 2 Soweit Sie am Neutral kontrollierten Anbau teilnehmen, ist eine N-Bodenuntersuchung vorgeschrieben (Ausnahme: flachgründige Kies- und Moorböden). Der Unkostenbeitrag für eine Probe (2 Tiefen) beträgt 16,- plus MwSt. Halten Sie bitte für einen reibungsloser Ablauf Ihre mit dem Ringwart vereinbarten Termine ein. Neue Regelung seit unbedingt drandenken Nährstoffvergleich bis 31. März erstellen Informationen zum Nährstoffvergleich Nach den Vorgaben der neuen Düngeverordnung vom Januar 2006 muss jeder Betriebsinhaber einen betrieblichen Nährstoffvergleich erstellen, und zwar? für Stickstoff und Phosphat;? jährlich für jedes Düngejahr bis zum 31. März des Folgejahres? als Gesamtflächenbilanz (ähnlich der bisherigen Feld-Stall-Bilanz) oder als Zusammenfassung von Einzelflächenbilanzen aller Schläge und Bewirtschaftungseinheiten;? einschließlich einer Fortschreibung zu mehrjährigen Nährstoffsalden mit Bildung von Durchschnittswerten für Stickstoff auf Basis der letzten drei Düngejahre und für Phosphat auf Basis der letzten sechs Düngejahre beginnend mit dem Kalenderjahr 2006 bzw. mit dem Wirtschaftsjahr 2006/2007. Zu beachten sind insbesondere die maximal zulässigen Nährstoffüberhänge. Diese dürfen folgende Werte nicht überschreiten: Stickstoff im Ø der letzten 3 Düngejahre kg/ha und Jahr kg/ha und Jahr kg/ha und Jahr ab kg/ha und Jahr Phosphat im Ø der letzten 6 Düngejahre (gilt auch rückwirkend): 20 kg P 2 O 5 je ha und Jahr Bei Überschreitung dürfen im Ø der letzten Bodenuntersuchung (CAL) nicht mehr als 20 mg P 2 O 5 / 100 g Boden vorhanden sein. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Nährstoffsaldierung haben wir im RS 1/2007 ausführlich dargestellt. Besonders zu beachten: Betriebe mit weniger als 10 ha LN sind nicht mehr automatisch von der Erstellung des Nährstoffvergleiches befreit! Unsere Angebote zur Nährstoffbilanzierung: Erstellung durch Ihren Ringwart. Zum Preis von 14,00 zzgl. MwSt. und Versand erhalten Sie den Nährstoffvergleich als Flächenbilanz von Ihrem Ringwart gerechnet. Bei Bedarf senden Sie einfach den beiliegenden gelben Erhebungsbogen vollständig ausgefüllt an den für Sie zuständigen Ringwart. Sie können Ihren Nährstoffvergleich mit dem PC- Programm LKP-Nährstoffvergleich selbst rechnen. Dazu benötigen Sie allerdings die neue Version, die seit Anfang 2007 zur Verfügung steht. Altnutzern steht ein up date zu 33,00 incl. Versand zur Verfügung. Neunutzer können das Programm zu 45,00 incl. MwSt. und Versand bestellen. Denken Sie daran Pflanzenschutzgeräteprüfung ist Pflicht Gut funktionierende Geräte sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine gezielte und umweltschonende Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. PS- Geräte müssen im 2-jährigen Turnus geprüft werden. Plakette und Prüfbericht werden im Rahmen der InVeKoS-Prüfungen kontrolliert. Verstöße können zu Kürzungen bei Fördergeldern führen. Melden Sie sich deshalb rechtzeitig zur Geräteprüfung an. Obergrenze von 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft beachten Aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft dürfen nach 4 Abs. 3 der Düngeverordnung (DVO) im Durchschnitt max. 170 kg Gesamtstickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche eines Betriebes ausgebracht werden. Dies gilt für o.g. Dünger auch dann, wenn sie in Mischungen, z.b. Biogassubstrate, ausgebracht werden. Nur auf Antrag und unter Beachtung einer Reihe besonderer Auflagen kann auf intensivem Grünland (= mind. 4 Schnitte) bzw. Feldgras eine Gesamt-N-Menge von bis zu 230 kg/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ausgebracht werden. Als Auflagen sind u.a. zu nennen: - Erstellung eines Düngeplans zu Beginn eines Düngejahres - Ausbringung ausschließlich mit verlustmindernden Verfahren (z.b. Schleppschlauch, Schleppschuh...)

4 Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/ Seite 3 - Bodenuntersuchungen auf Stickstoff (N min ) und Phosphat alle 4 Jahre (mind. 1 Untersuchung je 5 ha Fläche) Daneben sind noch eine Vielzahl anderer Regelungen zu beachten. Es wird deshalb allen Betrieben mit intensiver Viehhaltung, bei denen mehr als 170 kg N/ha LF aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft anfallen empfohlen, dass sie einen Teil der Gülle an viehlose oder viehschwache Betriebe abgeben. Dazu ist ein entsprechender Abnahmevertrag abzuschließen. Zur Berechnung der Stickstoffobergrenze werden von der Nährstoffausscheidung lediglich die Stall- bzw. Lagerverluste abgezogen. Ausbringverluste können nicht angesetzt werden. Ein Kalkulationsprogramm finden Sie im Internet unter Die Nichtbeachtung dieser O- bergrenze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, ist Cross Compliance relevant und ist auch ein Verstoß gegen die Gute landwirtschaftlich Praxis mit der Folge von Kürzungen bei KuLaP und Ausgleichszulage. 6 Monate Lagerkapazität für Gülle und Jauche Ab 1. Januar 2009 müssen alle tierhaltenden Betriebe nach der Anlagenverordnung (VaWS) vom eine Lagerkapazität für Gülle und Jauche für mind. 6 Monate nachweisen. Die je nach Tierart mindestens erforderlichen Mengen können im Gelben Heft zur Düngung auf den Seiten 91, 92 und 93, Tabelle 6b und 6c nachgelesen werden. Im Internet bietet die LfL unter ein entsprechendes Kalkulationsprogramm zur Berechnung der erforderlichen Lagerkapazität in Abhängigkeit von der vorhandenen Tierhaltung an. Dort sind auch noch zusätzliche Informationen nachzulesen. Für Betriebsleiter, welche am mindestens 60 Jahre alt sind und bei denen die Betriebsnachfolge offen ist, ist eine Härtefallregelung vorgesehen. Details zur Härtefallregelung sind derzeit noch nicht bekannt. Alle anderen Betriebe sollten sich rechtzeitig um zusätzliche Lagerkapazitäten umsehen. Dies kann in Form des Baues einer neuen Güllegrube geschehen. Falls in der näheren Umgebung freie Güllegruben vorhanden sind, bietet sich aber auch die Anpachtung an. Das ist meist billiger und ist besonders bei unklarer künftiger Betriebsentwicklung zu empfehlen. Die Ämter für Landwirtschaft und Forsten unterstützen Sie gern bei der Vermittlung. Wie wichtig ein ausreichend dimensionierter Güllelagerraum ist hat sich v.a. auch in den letzten Wochen wieder gezeigt, als in manchen Teilen der Oberpfalz wegen des frühen Wintereinbruchs mit Schneefall schon Anfang November keine Gülle mehr ausgebracht werden konnte. Zusätzlich sei aber auch darauf hingewiesen, dass schon frühzeitig ein Gülleverteilplan aufgestellt werden sollte mit dem Ziel, dass die Güllegrube in jedem Fall Ende September/ Anfang Oktober leer ist. Änderungen unbedingt melden. Betriebsübergaben, Bankverbindungen Bitte melden Sie uns Namensänderungen und vor allem Änderungen Ihrer Bankverbindung. Rücklastschriften wegen falscher Bankverbindung belasten uns zum Teil mit einem Betrag von 3,00. Das ist doch ein erheblicher Anteil des Jahresbeitrages. Wir stellen dies säumigen Mitgliedern in Rechnung. Denken Sie bei Betriebsübergaben auch an den Erzeugerring. Anpassung unumgänglich Jahresbeitrag 2008 Auf Grund des neuen Agrarwirtschaftsgesetzes und der damit verbundenen Förderumstellung kommen wir leider nicht umhin, den Beitrag moderat auf 15,00 Euro plus MwSt. für 2008 anzupassen. In diesem Betrag sind die Kosten für den Wissenstransfer (Rundschreiben) das Versuchsheft und der Ring- und LKP-Anteil anthalten. Dokumentation Aufzeichnungen zur Produktion, Lagerung und Transport im Pflanzenbau rücken auch im Pflanzenbau weiter in den Vordergrund. Die Rückverfolgbarkeit ist geltendes Recht. Wie bereits im Vorjahr bieten wir Ihnen wieder einfache Dokumentationskarten, sowie das EDV- Programm LKP-Produktpass plus an. Dieser LKP-Produktpass wurde zu einem einfachen Schlagdateiprogramm mit Deckungsbeitragsrechnung erweitert. Zum Kennenlernen kann dieses Programm aus dem Internet unter heruntergeladen werden. Eine Bestellliste liegt bei. Ab 2008 noch enger Verbundberatung - Feldbetreuung Das LKP mit seinen angeschlossenen Erzeugerringen als Verbundpartner des Staates werden in der Pflanzenbauberatung noch stärker eingebunden. Eine unabhängige und neutrale Beratung wird damit sichergestellt, ist allerdings nicht mehr kostenlos. Wir werden zukünftig auch stärker in die Telefonberatung einbezogen. In der Vegetation stehen wir für Sie zusätzlich zur Verfügung. Über den genauen Ablauf werden wir Sie in einem der nächsten Rundschreiben ausführlich informieren. Auf einem beiliegenden Beiblatt haben wir Ihnen unser Angebot für die Saison 2008 zusammengestellt.

5 Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/ Seite 4 Pflanzenbau-Versammlungen der Ämter für Landwirtschaft und Forsten in der Oberpfalz 2008 Lkr Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung AS :30 Großenfalz Pflanzenbautagung :30 Gebenbach Grünlandtagung CHA :00 Cham Pflanzenbautag NM :30 Dietfurt Pflanzenbautag :30 NM-Schafhof Pflanzenbautag :30 Ballertshofen Pflanzenbautag :30 Seubersdorf Pflanzenbautag :30 Berching Pflanzenbautag R :30 Hemau Pflanzenbautag :30 Pfatter Pflanzenbautag :30 Bubach am Forst Pflanzenbautag :30 Pfakofen Pflanzenbautag :00 Köfering Ackerbautag :00 Adlersberg Pflanzenbautag :30 Bernhardswald Pflanzenbautag SAD :00 Schwarzenfeld Pflanzenbautag TIR :00 Wiesau Pflanzenbautag WEN :00 Weiden Pflanzenbautag :30 Oberlind Pflanzenbautag :30 Preißach Pflanzenbautag Die Veranstaltungslokale bzw. Terminänderungen entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse bzw. den Info- Blättern oder den Internet-Terminkalendern der Ämter für Landwirtschaft und Forsten.

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance 2016 Kontrollergebnisse Nitratrichtlinie Anzahl der Verstöße bei VOK 2016 Kontrollbereiche

Mehr

Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein

Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Name, Vorname Straße, Nr. Telefon: Fax: PLZ, Wohnort Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein An das

Mehr

Änderungen gegenüber der geplanten Bewirtschaftung sind spätestens nach 7 Tagen im Düngeplan festzuhalten

Änderungen gegenüber der geplanten Bewirtschaftung sind spätestens nach 7 Tagen im Düngeplan festzuhalten Düngeplan gemäß Artikel 5 der Entscheidung der EU Kommission Jahr: (Kalender- oder Wirtschaftsjahr) Betriebsnummer: 0 1 0 8 Name, Vorname Straße, Nr. Telefon: Fax: PLZ, Wohnort Werden die Nährstoffberechnungen

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss

Mehr

Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste

Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste Landwirtschaftkammer iedersachsen Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringung nach Abzug der Stall- und Lagerungsverluste Zufuhr nach Abzug der Stall-, Lagerungs-

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Kompakt für Sie zusammengefasst Stand: 31. März 2017 Wichtiger Hinweis: Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen in der Fachpresse LZ Rheinland und Wochenblatt für Landwirtschaft

Mehr

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2 Die Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen - Düngeverordnung

Mehr

Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.v. Düngung

Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.v. Düngung Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.v. Düngung kg/ha DÜNGEEMPFEHLUNGEN Stickstoff - langjährig 150 140 mit org. Dgg. ohne org. Dgg. 130 120 110 100 90 80 70 60 123 117 90 90 107 122 76 74 115 66 108 103

Mehr

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich Neue Düngeverordnung Was lange währt wird endlich Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 17/2017, Seite 40-41 Dr. Matthias Wendland, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische

Mehr

Novellierung der. Düngeverordnung

Novellierung der. Düngeverordnung - - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz

Mehr

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte

Mehr

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr): bis (Tag, Monat, Jahr): Datum der Erstellung: Zuständiges Landwirtschaftsamt: erstellt durch (Name/Firma): Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung

Mehr

Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein

Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Name, Vorname Straße, Nr. Telefon: Fax: PLZ, Wohnort Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein An das

Mehr

Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren

Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren Dr. Dietmar Rupp dietmar.rupp@lvwo.bwl.de www.lvwo-bwl.de Freiburg-Tiengen

Mehr

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Mittlere N min -Werte in Bayern Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2016 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger, Institut für

Mehr

Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke

Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland - 18.10.2017 Franziska Nicke Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Düngung im Herbst 2017 3. Düngebedarfsermittlung ab 2018 4. N min im Frühjahr 5. Zukünftige Planungen

Mehr

Erfahrungen mit verschiedenen Bilanzierungsverfahren in Bayern

Erfahrungen mit verschiedenen Bilanzierungsverfahren in Bayern Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Erfahrungen mit verschiedenen Bilanzierungsverfahren in Bayern Dr. Matthias Wendland Formen Flächenbilanz nach Düngeverordnung Plausibilisierte Flächenbilanz

Mehr

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten? Ackerbautagung 2012 Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?, Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung

Mehr

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12 Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger T. Eiler, FB 3.12 10 Gebote der Düngeverordnung Ermittlung des Düngebedarfs vor der Aufbringung ( 3, Abs. 1)* Ermittlung der verfügbaren

Mehr

Wasserschutz mit dem Düngeberatungssystem Stickstoff (DSN)

Wasserschutz mit dem Düngeberatungssystem Stickstoff (DSN) Wasserschutz mit dem Düngeberatungssystem Stickstoff (DSN) Fachtagung der ARGE Oberbayern am 07.02.2011 in Palling Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Mehr

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Mittlere N min -Werte in Bayern Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2014 Dr. Matthias Wendland, Alexander Kavka, Institut für Agrarökologie

Mehr

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de

Mehr

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.

Mehr

Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz

Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst () Rechtsvorschriften bei der

Mehr

Verwertungskonzept - Überarbeitung QFN - Lagerraumberechnung

Verwertungskonzept - Überarbeitung QFN - Lagerraumberechnung Verwertungskonzept - Überarbeitung QFN - Lagerraumberechnung Dr. Barbara Fisahn, FB 3.12 barbara.fisahn@lwk-niedersachsen.de 0441-801-754 Die NBauO als Rechtsgrundlage des Qualifizierten Flächennachweises

Mehr

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Hohe Erträge im letzen Jahr führen zu niedrigen N min -Werte Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2012 Dr. Matthias Wendland, Konrad

Mehr

Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1

Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1 Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1 Welche Kontrollen gibt es? 1. Flächenkontrollen 2. Cross Compliance Kontrollen 2.1 Bereich Fläche/Umwelt

Mehr

Umsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)

Umsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL) 1 Umsetzung der Nitratrichtlinie in /Belgien (BE), (DK) und den n (NL) Düngungsobergrenzen Es wurden in allen 3 Staaten Düngungsobergrenzen festgelegt. Lagerungsverluste werden vorher abgezogen. : es werden

Mehr

Roadmaps zu mehr N-Effizienz - Beitrag von Ausbildung und Beratung -

Roadmaps zu mehr N-Effizienz - Beitrag von Ausbildung und Beratung - Roadmaps zu mehr N-Effizienz - Beitrag von Ausbildung und Beratung - Hans Roust Thysen Leiter der Abteilung Umwelt Gliederung Ausbildung und Beratung in der Dänischen Landwirtschaft Welche Maßnahmen hat

Mehr

Sachgerechte Düngung in Bayern auf Ackerland

Sachgerechte Düngung in Bayern auf Ackerland M. WENDLAND und K. OFFENBERGER Zusammenfassung In Bayern wird die gute fachliche Praxis beim Düngen durch die Düngeverordnung geregelt. Wesentliche rechtliche Vorgaben sind die Begrenzung des Stickstoffes

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung Textgegenüberstellung Änderung der Verordnung über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz

Mehr

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 01.10.2015 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Stand Stand Entwurf vom 01.10.2015 Neue Verordnung

Mehr

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 18.12.2014 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Warum? Die Düngeverordnung setzt die EU-Nitratrichtlinie

Mehr

Stimmt die Düngebilanz?

Stimmt die Düngebilanz? Stimmt die Düngebilanz? Bereits ab 2010 dürfen laut Düngeverordnung bestimmte Bilanzobergrenzen nicht mehr überschritten werden. Gösta -Harald Fuchs, Landwirtschaftskammer NRW, informiert. Die Düngeverordnung

Mehr

Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp

Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist Th. Heuss, 1. dt. Bundespräsident

Mehr

Mitglieder-Information

Mitglieder-Information 02.10.2015 Bewertung des Stickstoffs aus Kompost nach den Vorgaben der Düngeverordnung und der LWK-NRW (in der Fassung vom 27.02.2007, zuletzt geändert am 2.02.2012) Landwirte sind häufig darüber verunsichert,

Mehr

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Dr. Wilfried Zorn Hubert Heß Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Mehr

Bei der Maisdüngung die organische Düngung richtig ansetzen

Bei der Maisdüngung die organische Düngung richtig ansetzen Bei der Maisdüngung die organische Düngung richtig ansetzen Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 15/2012 Dr. Matthias Wendland, Klaus Fischer, Institut für Agrarökologie Düngung,

Mehr

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Herr, Frau Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Nadine.Tauchnitz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de

Mehr

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v. HEICHER BAUERVERBAD e.v. Taunusstraße 151 6181 Friedrichsdorf Tel. 6172 716- E-Mail: hbv@agrinet.de Internet: www.hessischerbauernverband.de Rundschreiben r. 81/217 17. Juli 217 hbv IIIb MCMmk Umsetzung

Mehr

Die Grunddüngung im Weinbau.

Die Grunddüngung im Weinbau. Die Grunddüngung im Weinbau. 1. Problematik: In flurbereinigten Gebieten tritt oft eine Überdüngung (Gehaltsklasse D oder E) der oberen Bodenschicht (0-30 cm) und die Unterdüngung (Gehaltsklasse A oder

Mehr

Richtwerte für die Düngung in Niedersachsen

Richtwerte für die Düngung in Niedersachsen Richtwerte für die Düngung in Niedersachsen Stand Januar 2011 Gehaltsklassen für Phosphor (CAL-Methode) Humus % Ton % Bodenart F 0-8 - 5 > 5 mg P/100 g Boden Sand -2 3-5 6-10 11-17 18-35 > 35 ls-t - 2

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: 26.05.2017 Hinweis: Bitte verfolgen Sie weitere Veröffentlichungen und in der Fachpresse und/oder auf der Homepage der LWK Niedersachsen

Mehr

vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Februar (BGBl I S.

vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Februar (BGBl I S. Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen *) (Düngeverordnung) vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung

Mehr

Neutral Kontrollierter Vertragsanbau, Kontrolliert Integrierte Produktion und LKP-Produktpass

Neutral Kontrollierter Vertragsanbau, Kontrolliert Integrierte Produktion und LKP-Produktpass Neutral Kontrollierter Vertragsanbau, Kontrolliert Integrierte Produktion und LKP-Produktpass 1 Neutral kontrollierter Vertragsanbau und Kontrolliert Integrierte Produktion 1.1 Allgemeines Die Richtlinien

Mehr

Champosteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen

Champosteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen Champosteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen Michael Schmitz Maschinenring Rheinland-West e.v. Bernd Lüttgens Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes e.v. Gebiet des MR Rheinland-West

Mehr

Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/ Seite 1

Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/ Seite 1 ERZEUGERRING für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte OBERPFALZ e.v. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg Fachzentrum Pflanzenbau Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/2013

Mehr

Die Standard- Bodenuntersuchung

Die Standard- Bodenuntersuchung Die Standard- Bodenuntersuchung Bestimmung des Gehalts an pflanzenverfügbaren Hauptnährstoffen nach dem Methodenbuch des VDLUFA als Grundlage für die Düngungsplanung Dr. Manfred Klemisch, LWG Veitshöchheim,

Mehr

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Integr. Produktion bio PARTNERBETRIEB Name Email. Ca. Erntemenge p.a.. Adresse.. Telefon. Anbaufläche in ha Datum; Unterschrift. Richtlinien für das Gütesiegelprogramm

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Vom Vom 21. 21. Juli Juli 2010 2010 2. Sitzung der AG Wasserqualität Landwirtschaft im Regierungsbezirk Münster 07.05.2012 Gösta-Harald

Mehr

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung Rückblick auf vergangene Anforderungen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasser Erreichung eines guten chemischen Zustandes bis zum Jahr 2027 Alle Grundwasserkörper sollen < 50 mg/l

Mehr

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln Die gute fachliche Praxis beim Einsatz von organischen Düngemitteln Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung Hans-Eberhard Kape 0381 2030770 hekape@lms-beratung.de Organische Düngemittel

Mehr

Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau?

Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau? Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau? Dr. Stephan Deike Dr. Stephan Deike 1 (1) Einführung Gliederung - Diskussion in der der EU und Deutschland (2) Wesentliche Änderungen der Düngeverordnung

Mehr

Dipl. Agraringenieur (FH) Jürgen Schwarzensteiner

Dipl. Agraringenieur (FH) Jürgen Schwarzensteiner Dipl. Agraringenieur (FH) Jürgen Schwarzensteiner Irlbach Fernerkennung und Sensortechnik kombiniert 1. Vorstellung des Betriebes 2. Arbeiten in der Ackerschlagkartei 3. Auswertungen des Versuchs 4. Ausblick

Mehr

Sachgerechte Düngung im Hopfenbau

Sachgerechte Düngung im Hopfenbau AK-Pflanzenproduktion HOPFEN Neudorf bei Haslach an der Mühl, 19.02.2009 Sachgerechte Düngung im Hopfenbau Johann Portner Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft AG Hopfenbau, Produktionstechnik, Wolnzach-Hüll

Mehr

Ablauf der CC-Kontrolle auf dem Betrieb durch den Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer NRW

Ablauf der CC-Kontrolle auf dem Betrieb durch den Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer NRW Ablauf der CC-Kontrolle auf dem Betrieb durch den Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer NRW Zuständigkeitsbereiche Der Technische Prüfdienst ist in NRW zuständig für die systematischen Überprüfungen

Mehr

Mögliche Düngestrategien im Betrieb nach neuer Düngeverordnung

Mögliche Düngestrategien im Betrieb nach neuer Düngeverordnung Mögliche Düngestrategien im Betrieb nach neuer Düngeverordnung Dr. Mitarbeit: Birgit Burmann, Tobias Thiel, Christian Schulz Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft Es gilt das gesprochene

Mehr

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Auswertung der Nährstoffvergleiche von ausgewählten Thüringer Landwirtschaftsbetrieben der Erntejahre bis Bearbeiter: Dr. Wilfried Zorn Dipl. Ing. Hubert Heß

Mehr

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Integr. Produktion bio PARTNERBETRIEB Name Email. Ca. Erntemenge p.a.. Adresse.. Telefon. Anbaufläche in ha Datum; Unterschrift. Richtlinien für das Gütesiegelprogramm

Mehr

Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?!

Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?! Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?! Detlev Dölger Hanse Agro GmbH 1 Vor Ort auf ~ 575 Betrieben Wer ist die Hanse Agro? 2 Gliederung Rahmenbedingungen Entwurf DüV (Entwurf) Düngung und Pflanzenschutz

Mehr

Unterlagen für CC-Kontrollen. N min -Sollwerte und Nährstoffentzugswerte für Gemüsekulturen. Oktober 2007

Unterlagen für CC-Kontrollen. N min -Sollwerte und Nährstoffentzugswerte für Gemüsekulturen. Oktober 2007 Gartenbau Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Unterlagen für CC-Kontrollen N min -Sollwerte und Nährstoffentzugswerte für Gemüsekulturen Oktober 2007 Zusammenfassung: Aktuelle Hinweise für

Mehr

Effiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung

Effiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung Effiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bersenbrück, 07. September 2017 Folgende Punkte werde ich ansprechen: Leitplanken

Mehr

100 Jahre Düngerecht. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau.

100 Jahre Düngerecht. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau. 100 Jahre Düngerecht Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau www.bmel.de Wissenschaftliche Grundlagen des Ackerbaus, der Pflanzenernährung und Düngung im 19. Jahrhundert Albrecht Daniel Thaer (1752-1828)

Mehr

Yara Megalab. So einfach geht Pflanzenanalyse

Yara Megalab. So einfach geht Pflanzenanalyse Yara Megalab So einfach geht Pflanzenanalyse Yara Megalab Wissen, was den Pflanzen fehlt Megalab analysiert Ihre Pflanzen Megalab ist ein Yara Service zur Durchführung von Pflanzenanalysen. Liegt ein Nährstoff-Mangel

Mehr

Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung

Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung MinDir Dr. Werner Kloos, Leiter der Unterabteilung Landwirtschaft www.bmel.de Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung 1. Interessen

Mehr

Anleitung N-Düngebedarfsermittlung Erdbeeren

Anleitung N-Düngebedarfsermittlung Erdbeeren Anleitung N-Düngebedarfsermittlung Erdbeeren Stand 13.7.17 Die Düngeverordnung hat für Erdbeeren den N-Bedarfswert von 6 kg N/ha bundeseinheitlich festgelegt. Abzuziehende Nmin-Proben sind in der Tief

Mehr

Informationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern. im Mais

Informationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern. im Mais Informationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern Rendsburg den 21. Februar 2013 Spätfr tfrühjahrs-n min -Methode im Mais Dipl.-Ing. agr. Heinrich Hack, Büro INGUS 1 Vorstellung INGenieurdienstUmweltSteuerung

Mehr

Renke Oltmanns

Renke Oltmanns Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbereich Landwirtschaft Fachbereich 3.12 Unser Zeichen: Bearbeiter: Telefon/Durchwahl: Oldenburg, 02.07.2012 Renke Oltmanns 0441 801-332 Landesverbringensverordnung

Mehr

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Düngerechtliche Veränderungen Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Zeitplan Notifizierung des Verordnungsentwurfs bei der Kommission eingereicht

Mehr

Nährstoffbilanzen und -gehalte im Boden. Karl Severin und Luise Engelke

Nährstoffbilanzen und -gehalte im Boden. Karl Severin und Luise Engelke Nährstoffbilanzen und -gehalte im Boden Karl Severin und Luise Engelke Gliederung Einleitung und Zielsetzung Methodik Nährstoffsalden Nährstoffgehalte im Boden Fazit Nährstoffbilanzen Ziele Pflanzenbaulich-bodenchemisch:

Mehr

B GL

B GL Fakt - Förderung für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Maßnahmen der 2. Säule (Fakt, AZL, Staatsförderung Pheromone, Schalvo) stehen zunächst noch unter Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU und

Mehr

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de 3 Grundsätze für die Anwendung

Mehr

Aus Aktuellem Anlass 10/17

Aus Aktuellem Anlass 10/17 Aus Aktuellem Anlass 10/17 1.Ermittlung des Stickstoffbedarf im Herbst 2.Hinweise zum Nährstoffentzug einiger Ackerbaukulturen Die Zuständige Stelle für Landwirtschaftes Fachrecht und Beratung (LFB) hat

Mehr

Die neue Düngeverordnung und Stoffstrombilanz was ist für den Grundwasserschutz zu erwarten

Die neue Düngeverordnung und Stoffstrombilanz was ist für den Grundwasserschutz zu erwarten http://commons.wikimedia.org/wiki/user:malene Die neue Düngeverordnung und Stoffstrombilanz was ist für den Grundwasserschutz zu erwarten Martin Bach Justus-Liebig-Universität Gießen Martin.bach@umwelt.uni-giessen.de

Mehr

Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016

Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016 Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016 Wie in jedem Jahr hat die Landwirtschaftskammer auf den 73 repräsentativen Ackerflächen des saarländischen Nitratkatasters Bodenproben gezogen, die von

Mehr

Nährstoffmanagement und Grundwasserschutz. Hannover, 22. Mai 2014

Nährstoffmanagement und Grundwasserschutz. Hannover, 22. Mai 2014 2. Symposium Nährstoffmanagement und Grundwasserschutz -Wirtschaftsdünger als Mineraldüngerersatz - Hannover, 22. Mai 2014 Landberatung was ist das? Landberatung Niedersachsen: Netzwerk aus 55 Beratungsvereinen

Mehr

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Niedrigste N min -Werte seit 12 Jahren Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2015 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger, Institut

Mehr

Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen

Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen Maria Stichlmair 17. April 2012 Fachzentrum Agrarökologie - Uffenheim Uferrandstreifen = Fläche entlang eines stehenden oder fließenden Gewässers Eigentum

Mehr

Düngung im Garten Boden Nährstoffe - Düngung _DüngungImHausgarten

Düngung im Garten Boden Nährstoffe - Düngung _DüngungImHausgarten Düngung im Garten Boden Nährstoffe - Düngung Düngung im Garten Boden Nährstoffe - Düngung Was braucht die Pflanze optimalen Boden Nährstoffe Düngung Korngrößenfraktionen Sand Schluff Gute Durchlüftung

Mehr

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung (DüV) auf den Weinbau

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung (DüV) auf den Weinbau Auswirkungen der neuen Düngeverordnung (DüV) auf den Weinbau Dr. Monika Riedel, Staatliches Weinbauinstitut Freiburg Freiburg-Tiengen, 14.11.2017 Das neue Düngerecht Vorgaben und Lösungen für den Anbau

Mehr

Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis

Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Bernward Jung Fachdienstleister Landwirtschaft Gute fachliche Praxis Berührungspunkte Gewässer und Landwirtschaft: 1.Grünlandumbruch

Mehr

Bodenfruchtbarkeit aus der Sicht der Bodenuntersuchung und Düngung. Fred Fürstenfeld, Bodengesundheitsdienst Ochsenfurt

Bodenfruchtbarkeit aus der Sicht der Bodenuntersuchung und Düngung. Fred Fürstenfeld, Bodengesundheitsdienst Ochsenfurt Bodenfruchtbarkeit aus der Sicht der Bodenuntersuchung und Düngung Fred Fürstenfeld, Bodengesundheitsdienst Ochsenfurt Gliederung Nährstoffe für die Pflanzen Was wollen wir haben? Was wollen wir nicht?

Mehr

Vorbeugender Boden und Gewässerschutz im ÖPUL Düngung. Alexander Beichler Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark

Vorbeugender Boden und Gewässerschutz im ÖPUL Düngung. Alexander Beichler Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark Vorbeugender Boden und Gewässerschutz im ÖPUL 2007 - Düngung Alexander Beichler Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark Grundsätzliches Betriebsbezogene Dokumentation : Bio, Verzicht, UBAG, GW-Schutz

Mehr

Entwicklung von N-BilanzN

Entwicklung von N-BilanzN Entwicklung von N-BilanzN und N-Effizienz N auf nationaler Ebene Jutta Rogasik Ute Funder Martin Bach Ewald Schnug Hauptelemente der N-Flächenbilanz (brutto) Mineraldünger Dünger tierischer Herkunft biologische

Mehr

Erhöhung der N-Effizienz beim Anbau von Qualitätsweizen. Stefanie Schmidt

Erhöhung der N-Effizienz beim Anbau von Qualitätsweizen. Stefanie Schmidt Erhöhung der N-Effizienz beim Anbau von Qualitätsweizen Stefanie Schmidt Gliederung Auswirkung der geplanten N-Höchstmengen am Beispiel Getreide Erfahrungen aus Dänemark Wie kann man die N-Effizienz steigern?

Mehr

Ermittlung der 6monatigen Mindestlagermöglichkeit für Wirtschaftsdünger nach dem Aktionsprogramm Nitrat

Ermittlung der 6monatigen Mindestlagermöglichkeit für Wirtschaftsdünger nach dem Aktionsprogramm Nitrat Betrieb:. Jahr: Ermittlung der 6monatigen Mindestlagermöglichkeit für Wirtschaftsdünger nach dem Aktionsprogramm Nitrat Das Aktionsprogramm Nitrat sieht grundsätzlich eine Mindestlagermöglichkeit für Gülle,

Mehr

Düngung mit Biogasgärresten -effizient und nachhaltig gestalten-

Düngung mit Biogasgärresten -effizient und nachhaltig gestalten- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Düngung mit Biogasgärresten -effizient und nachhaltig gestalten- Fabian Lichti Pflanzenbautag Nossen, 22.02.2013 Nährstoffanfall in Biogasgärresten Deutschland

Mehr

N min / S min aktuell - Endstand

N min / S min aktuell - Endstand N min / S min aktuell - Endstand 24.03.2017 Bei der Stickstoffdüngung im Frühjahr muss jeder Landwirt nach 3 der Düngeverordnung (DüV) die im Boden verfügbaren N-Mengen (N min) kennen und berücksichtigen.

Mehr

Auswirkungen der Dünge-VO

Auswirkungen der Dünge-VO B h Ø B Ø / S b Auswirkungen der Dünge-VO Granskevitz 23.06.2015 Großbetriebsberatung Landwirtschaft Vorstellung Landw. Unternehmensberater Großbetriebsberatungsring Landw. Betriebe e.v. Wulf-Hinrich Hagge

Mehr

Bodenuntersuchung und Düngerberechnung im Weinbau (Stand: ) Dr. Monika Riedel (WBI Freiburg), Dr. Dietmar Rupp (LVWO Weinsberg)

Bodenuntersuchung und Düngerberechnung im Weinbau (Stand: ) Dr. Monika Riedel (WBI Freiburg), Dr. Dietmar Rupp (LVWO Weinsberg) Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg Bodenuntersuchung und Düngerberechnung im Weinbau (Stand: 12.05.2006) Dr. Monika Riedel (WBI Freiburg), Dr. Dietmar Rupp (LVWO Weinsberg)

Mehr

Faktoren zum Erfolg im Zuckerrübenbau Aussaat, Düngung und Pflanzenschutz

Faktoren zum Erfolg im Zuckerrübenbau Aussaat, Düngung und Pflanzenschutz Faktoren zum Erfolg im Zuckerrübenbau Aussaat, Düngung und Pflanzenschutz Aussaat Neben einer guten Saatbeetvorbereitung ist die Aussaat der nächste wichtige Schritt zum Erfolg im Zuckerrübenbau. Daß die

Mehr

Düngeplanung und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen. Tim Eiler LWK Niedersachsen

Düngeplanung und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen. Tim Eiler LWK Niedersachsen und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen Tim Eiler LWK Niedersachsen Gliederung Begriffsdefinitionen Grundlagen der N-Düngebedarfsermittlung Methoden zur N-Düngebedarfsermittlung

Mehr

Behandlung von Biogas-Gärsubstraten und Gärresten im Rahmen der Feld-Stall-Bilanz gemäß Düngeverordnung 5 mit dem Programm Düngebilanz

Behandlung von Biogas-Gärsubstraten und Gärresten im Rahmen der Feld-Stall-Bilanz gemäß Düngeverordnung 5 mit dem Programm Düngebilanz 8.9.2005 Behandlung von Biogas-Gärsubstraten und Gärresten im Rahmen der Feld-Stall-Bilanz gemäß Düngeverordnung 5 mit dem Programm Düngebilanz Bei in Biogasanlagen eingebrachten Substraten und den daraus

Mehr

Übersicht. 10. Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern. 1. Umsetzung der Düngeverordnung in MV. 1. Umsetzung der Düngeverordnung in MV

Übersicht. 10. Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern. 1. Umsetzung der Düngeverordnung in MV. 1. Umsetzung der Düngeverordnung in MV 10. Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern 22.11.2007 Tierseuchenrecht Bund Düngemittelgesetz Berufsstand EG-Nitratrichtlinie Novelle DüV Länder Multikomponentenprotokoll Aktuelles zum Dünge- und Bodenschutzrecht

Mehr

Praktischer Grundwasserschutz: Maßnahmen und Erfahrungen am Beispiel des Werntalprojekts

Praktischer Grundwasserschutz: Maßnahmen und Erfahrungen am Beispiel des Werntalprojekts Gruppe Landwirtschaft und Forsten - Hochwasserschutz Regierung von Praktischer Grundwasserschutz: Maßnahmen und Erfahrungen am Beispiel des Werntalprojekts Fachsymposium Wasserschutz eine Herausforderung

Mehr

Kontrolle der Düngeverordnung Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance im Boden verfügbaren Nährstoffmengen Stick- stoff Phosphat überschwemmt

Kontrolle der Düngeverordnung Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance im Boden verfügbaren Nährstoffmengen Stick- stoff Phosphat überschwemmt Kontrolle der Düngeverordnung (Ordnungswidrigkeiten und CC-Verstöße) Verstöße gegen die Vorschriften der Düngeverordnung können nach Fachrecht als Ordnungswidrigkeiten (OWI) mit einem Bußgeld geahndet

Mehr

Bodenart Ton Lehm Sand Überwiegende Bodenart 1)

Bodenart Ton Lehm Sand Überwiegende Bodenart 1) Anlage 4 (zu 10 Absatz 1) Abschnitt 1 Lieferschein des Klärschlammerzeugers gemäß 10 Absatz 1 Satz 1 AbfKlärV Dieser Lieferschein ist im Original vom Klärschlammerzeuger ( 10 Absatz 1 Satz 1) vollständig

Mehr