Änderung der Verwaltungsvorschriften über den Kontenrahmen für die Haushalte der Gemeinden (VV-Kontenrahmen)
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- Busso Holtzer
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1 Änderung der Verwaltungsvorschriften über den Kontenrahmen für die Haushalte der Gemeinden (VV-Kontenrahmen) Runderlass des Innenministeriums vom 29. Juni 2009 Bezug: Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 (Amtsbl. Schl.-H. S. 911) Die Verwaltungsvorschriften über den Kontenrahmen für die Haushalte der Gemeinden (VV-Kontenrahmen) vom 16. August 2007 (Amtsbl. Schl.-H. S. 911) werden wie folgt geändert: 1. Anlagen 1.1. Die Änderungen der Anlage 1 Kontenrahmen für die Haushalte der Gemeinden sind in der Anlage A dieses Runderlasses dargestellt Die Änderungen der Anlage 3 Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen für die Haushalte der Gemeinden für aktive Bestandskonten sind in der Anlage B dieses Runderlasses dargestellt Die Änderungen der Anlage 4 Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen für die Haushalte der Gemeinden für passive Bestandskonten sind in der Anlage C dieses Runderlasses dargestellt Die Änderungen der Anlage 5 Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen für die Haushalte der Gemeinden für eine Ergebnisrechnung sind in der Anlage D dieses Runderlasses dargestellt Die Änderungen der Anlage 6 Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen für die Haushalte der Gemeinden für eine Finanzrechnung sind in der Anlage E dieses Runderlasses dargestellt.. Anl. A Anl. B Anl. C Anl. D Anl. E 2. Ziffer 4.5 erhält folgende Fassung: 4.5. Die Bereichsabgrenzung C ist wie folgt vorzunehmen: 1 Laufzeit (bis 1 Jahr) 2 Laufzeit (1 5 Jahre) 3 Laufzeit (mehr als 5 Jahre)
2 2 In der Regel entstehen die Forderungen und Verbindlichkeiten im Gebiet der Europäischen Währungsunion, es handelt sich dann um Euro-Schulden und Euro-Verbindlichkeiten. Diese Forderungen und Verbindlichkeiten sind wenn erforderlich - in der Bereichsabgrenzung C nach den Ziffern 1 bis 3 zu untergliedern. Bei Schulden am Kreditmarkt und im Ausland können auch Verbindlichkeiten in fremden Währungen entstehen. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind nach dem Wechselkurs am Erhebungsstichtag in Euro zu bewerten. Für die Gliederung nach der Fristigkeit ist bei Forderungen und Verbindlichkeiten die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist maßgebend, nicht die Restlaufzeit am Meldestichtag. Als Beginn der vereinbarten Laufzeit gilt die erste Inanspruchnahme, nicht die Zusage. Für die Gliederung von in Wertpapieren verbrieften Forderungen und Verbindlichkeiten ist die längste Laufzeit Iaut Emissionsbedingungen maßgebend (jedoch nur insoweit, als Gläubigerkündigungsrechte dem nicht entgegenstehen; siehe unten). Als Beginn der Laufzeit gilt der Beginn des in den Emissionsbedingungen festgelegten Zinslaufs, das heißt der Beginn der laufenden Verzinsung, gegebenenfalls der Beginn der Laufzeit des ersten Zinsscheins. Diese Fristigkeitszuordnung gilt auch für den Zweiterwerb von Forderungen und Wertpapieren. Vorzeitige Rücknahmen von Schuldverschreibungen eigener Emissionen im Rahmen der Kursbeziehungsweise Marktpflege sind befristungsunschädlich. Als Kündigungsfrist ist der Zeitraum vom Tag der Kündigung bis zur Fälligkeit anzusehen. Sofern neben der Kündigungsfrist noch eine Kündigungssperrfrist vereinbart wird, ist diese bei der Einordnung zu berücksichtigen; nach Ablauf der Zeitspanne, die sich aus der Addition von Kündigungssperrfrist und Kündigungsfrist ergibt, ist für die Fristengliederung nur noch die Kündigungsfrist maßgebend. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die regelmäßig in Teilbeträgen, das heißt in etwa gleichen Teilbeträgen und Zeitabständen, zu tilgen sind, ist die Zuordnung nicht nach der Befristung der einzelnen Teilbeträge, sondern nach dem Zeitraum zwischen der Entstehung der Forderung oder Verbindlichkeit und der Fälligkeit des letzten Teilbetrags vorzunehmen; bei unregelmäßiger Tilgung
3 3 ist für die Zuordnung die Durchschnittslaufzeit aller Raten maßgebend. Forderungen und Verbindlichkeiten, die durch Zahlung regelmäßiger Raten entstehen (zum Beispiel Einzahlungs-Ratenverträge), sind nach der Durchschnittslaufzeit aller Raten einzuordnen. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf Grund einer Rahmenvereinbarung (zum Beispiel Rollover-Vereinbarung, Kreditlinie) begründet wurden, gilt als Befristung nicht die der Rahmenvereinbarung, sondern die für die einzelnen in Anspruch genommenen Beträge jeweils gesondert vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist. Als täglich fällig sind nur solche Forderungen und Verbindlichkeiten auszuweisen, über die jederzeit verfügt werden kann; hierzu rechnen auch die so genannten Tagesgelder und Gelder mit täglicher Kündigung (einschließlich der über geschäftsfreie Tage angelegten Gelder mit Fälligkeit oder Kündigungsmöglichkeit am nächsten Geschäftstag). Buchforderungen sind in der ihrer ursprünglichen Laufzeit entsprechenden Fristenkategorie so lange zu belassen, bis sie entweder getilgt oder aber abgeschrieben sind. So sind fällige, vom Kreditnehmer jedoch noch nicht entrichtete Tilgungsraten nicht aus dem lang- beziehungsweise mittelfristigen in den kurzfristigen Bereich umzubuchen. Zu berücksichtigen sind aber vertragliche Umschuldungsvereinbarungen, das heißt, die betreffenden Forderungen sind ganz oder teilweise aus der Meldung herauszunehmen beziehungsweise in andere Positionen (Wertpapiere, Fristen) umzusetzen. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist weitergeführte Buchverbindlichkeiten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, den täglich fälligen Verbindlichkeiten zuzuordnen. Bei Prolongationen ist bei der Fristenzuordnung generell auf den Zeitraum zwischen dem Tag der Prolongationsabrede und dem darin vereinbarten neuen Fälligkeitstermin abzustellen. Jedoch kann bei einer einmaligen Prolongation vor Eintritt der Fälligkeit auf einen Wechsel der Laufzeitkategorie verzichtet werden. Bei Wertpapieren eigener Emissionen wie auch bei Buchverbindlichkeiten können vorzeitige Rückzahlungen in Form sowohl des Gläubigerkündigungsrechts als auch des Schuldnerkündigungsrechts vereinbart
4 4 werden. Für die fristenmäßige Zuordnung von Verbindlichkeiten ist aber schon im Hinblick auf das generelle Vorsichtsprinzip allein das Gläubigerkündigungsrecht maßgebend; ein Schuldnerkündigungsrecht ist dabei unbeachtlich. Es kommt also nur auf die Frist an, in der der Gläubiger die Rückzahlung der Verbindlichkeit verlangen kann. Im Zweifel ist bei den Forderungen eher auf eine längere und bei den Verbindlichkeiten eher auf eine kürzere Laufzeit abzustellen. 3. Ziffer 4.6 erhält folgende Fassung: 4.6. Die Bereichsabgrenzung D ist wie folgt vorzunehmen:... 1 Euro-Währung 2 fremde Währungen 4 Umschuldung 5 Ordentliche Tilgung 6 Außerordentliche Tilgung In der Regel entstehen die Forderungen und Verbindlichkeiten im Gebiet der Europäischen Währungsunion, es handelt sich dann um Euro-Schulden und Euro-Verbindlichkeiten. Diese Forderungen und Verbindlichkeiten sind - wenn erforderlich - in der Bereichsabgrenzung C nach den Ziffern 1 bis 3 zu untergliedern. Bei Schulden am Kreditmarkt und im Ausland können auch Verbindlichkeiten in fremden Währungen entstehen. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind nach dem Wechselkurs am Erhebungsstichtag in Euro zu bewerten. Schuldumwandlungen bzw. Umschuldungen sind Ablösungen des bisherigen Darlehens als Tilgung und die Aufnahme des Umschuldungs- /Ablösungsdarlehens als Neuaufnahme (einschl. entsprechender Angaben zu den Laufzeiten). Tilgungen sind alle in der Zeit vom 1.1. bis des Berichtsjahres zurückgezahlten Schuldbeträge, unabhängig davon, ob sie fällig (ordentliche Tilgung) waren oder nicht (außerordentliche Tilgung). Sie sind ebenfalls nach Schuldarten zu gliedern. Die Tilgungen werden über die Finanzrechnung, 79 erfasst.
5 5 4. In Ziffer 5. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: Die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer und die vom Finanzamt zurückfließende Umsatzsteuererstattung werden getrennt in der Finanzplanung (Kontenarten 744 / 652) veranschlagt. 5. Schlussbestimmungen Die Änderungen der Verwaltungsvorschriften sind erstmalig für das Haushaltsjahr 2010 anzuwenden.
6 Anlage A Anlage 1 Übersicht und Bezeichnung der Bereichsabgrenzungen Bereichsabgrenzung A Bereichsabgrenzung B 0 Bund 0 Bund 1 Land 1 Land 2 Gemeinden (GV) 2 Gemeinden (GV) 3 Zweckverbände u. dergl. 3 Zweckverbände und dergl. 4 Sonstiger öffentlicher Bereich 4 Sonstiger öffentlicher Bereich 5 Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 5 Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 6 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen 6 Sonstige Öffentliche Sonderrechnungen 7 Private Unternehmen 7 Kreditinstitute 8 Übrige Bereiche 8 Sonstiger inländischer Bereich 9 Sonstiger ausländischer Bereich Bereichsabgrenzung C Bereichsabgrenzung D 1 Laufzeit (bis 1 Jahr) 1 Euro-Währung 2 Laufzeit (1 5 Jahre) 2 fremde Währungen 3 Laufzeit (mehr als 5 Jahre) 4 Umschuldung 5 Ordentliche Tilgung 6 Außerordentliche Tilgung Anwendung der Bereichsabgrenzungen Bereichsabgrenzung A Kontenart Bereichsabgrenzung B Kontenart Finanzaktiva Finanzaktiva 131, 142, 143 Finanzpassiva Finanzpassiva 321, 331 Erträge 413, 414, 418, 423, 448 Erträge 461 Aufwendungen 531, 532, 535, 537, 545 Aufwendungen 551 Einzahlungen 613, 614, 618, 623, 648, 681 Einzahlungen 661, 6846, 6847, 686, 692, 693, 695 Auszahlungen 731, 732, 735, 737, 745, 781 Auszahlungen 751, 7846, 7847, 786, 792, 793, 795 Bereichsabgrenzung C Kontenart Bereichsabgrenzung D Kontenart Finanzaktiva 131, 142 Finanzaktiva Finanzpassiva 301, 321, 371 Finanzpassiva 301, 321, 331, 371 Erträge Erträge Aufwendungen Aufwendungen Einzahlungen 6846, 686, 691, 692 bis 695 Einzahlungen 691, 692, 693, 694, 695 Auszahlungen 7846, 786, 791, 792 bis 795 Auszahlungen 791, 792, 793, 794, 795
7 Übersicht und Bezeichnung der n, n, Kontenarten und Konten 2 Kontenart Konto Bereichsabgrenzun g Bezeichnung 07 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (079) Sammelposten für Vermögensgegenstände über 150 Euro bis Euro ohne Umsatzsteuer (0791) Sammelposten für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 Euro ohne Umsatzsteuer überschreiten, aber Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen 08 Betriebs- und Geschäftsausstattung (089) Sammelposten für Vermögensgegenstände über 150 Euro bis Euro ohne Umsatzsteuer (0891) Sammelposten für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 Euro ohne Umsatzsteuer überschreiten, aber Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen 33 Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten 331 Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten 331- B, D Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten 454 Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen 4541 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden 4542 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v Euro 4543 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 150 Euro und unterhalb der Wertgrenze i. H. v Euro 574 Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen 5741 Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen (aktive Rechnungsabgrenzung) 66 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 661 Zinseinzahlungen 661 B Zinseinzahlungen 683 Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 6831 Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v Euro 6832 Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 150 Euro und unterhalb der Wertgrenze i. H. v Euro 684 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 6842 Börsennotierte Aktien 6843 Nichtbörsennotierte Aktien 6844 Sonstige Anteilsrechte 6845 Investmentzertifikate 6846 B, C Kapitalmarktpapiere 6847 B Geldmarktpapiere 6848 Finanzderivate 686- B, C Rückflüsse von Ausleihungen 689 Sonstige Investitionseinzahlungen -entfällt 694 Sonstige Wertpapierverschuldung 694 C, D Sonstige Wertpapierverschuldung 695 Rückflüsse von Darlehen (ohne Ausleihungen) aus der Anlage liquider Mittel 695- B, C, D Rückflüsse von Darlehen (ohne Ausleihungen)aus der Anlage liquider Mittel 733 Sozialtransferauszahlungen 7334 Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchende nach 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II 75 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 751 Zinsauszahlungen 751 B Zinsauszahlungen
8 3 Kontenart Konto Bereichsabgrenzun g Bezeichnung 783 Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 7831 Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v Euro 7832 Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 150 Euro und unterhalb der Wertgrenze i. H. v Euro 784 Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzanlagen 7842 Börsennotierte Aktien 7843 Nichtbörsennotierte Aktien 7844 Sonstige Anteilsrechte 7845 Investmentzertifikate 7846 B, C Kapitalmarktpapiere 7847 B Geldmarktpapiere 7848 Finanzderivate 787 Sonstige Investitionsauszahlungen (entfällt) 79 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 791 Auszahlungen aus Anleihen 791- C, D Auszahlungen aus Anleihen 792 Tilgung von Krediten für Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen 792- B, C, D Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 793 Tilgung von Kassenkrediten 793- B, C, D Tilgung von Kassenkrediten 794 Tilgung von sonstigen Wertpapierschulden 794- C, D Tilgung von sonstigen Wertpapierschulden 795 Gewährung von Darlehen (ohne Ausleihungen) zur Anlage liquider Mittel 795- B, C, D Gewährung von Darlehen (ohne Ausleihungen) zur Anlage liquider Mittel
9 Anlage B Anlage 3 Kontenart Konto Bezeichnung der Ertrags- und Aufwandspositon, Zuordnung 07 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Kraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger, Schiffe, Schienenfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Krafträder, Fahrräder u.ä. Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie ohne Motoren für Ackerschlepper und für Luft- und Straßenfahrzeuge, Sonstige Maschinen, Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft, Werkzeugmaschinen und Teile dafür, Geräte der Elektrizitätserzeugung und Verteilung, Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik, Medizin, Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Optik (079) Sammelposten für Vermögensgegenstände über 150 Euro bis Euro ohne Umsatzsteuer (0791) Für Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt werden, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 Euro ohne Umsatzsteuer überschreiten, aber Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen ist 6 Abs. 2 a des Einkommenssteuergesetzes entsprechend anzuwenden ist. Dies erfordert, dass diese Güter mit Anschaffungsdatum, Anschaffungswert und Bezeichnung des Wirtschaftsgutes erfasst und in einem Sammelposten nachgewiesen werden. 08 Betriebs- und Geschäftsausstattung Lastenaufzüge, Autoaufzüge in Parkhäusern, Verkaufsautomaten, Schauvitrinen, Tresoranlagen u. ä. Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten, Büromaschinen, EDV-Einrichtungen, Werkzeuge der kommunalen Grünpflege, Spielsachen in Kindertagesstätten, Geschirr in Altentagesstätten usw. Zucht- und Milchvieh, Zugtiere usw. Obst- und Rebanlagen sowie sonstige Baumbestände und Sträucher, die wiederholt Erzeugnisse liefern sowie von institutionellen Einheiten kontrolliert, verwaltet und bewirtschaftet werden. (089) Sammelposten für Vermögensgegenstände über 150 Euro bis Euro ohne Umsatzsteuer (0891) Für Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt werden, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 Euro ohne Umsatzsteuer überschreiten, aber Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen ist 6 Abs. 2 a des Einkommenssteuergesetzes entsprechend anzuwenden ist. Dies erfordert, dass diese Güter mit Anschaffungsdatum, Anschaffungswert und Bezeichnung des Wirtschaftsgutes erfasst und in einem Sammelposten nachgewiesen werden. Hinweise
10 Anlage C Anlage 4 Konten- Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise art 32 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen* Verbindlichkeiten aus Krediten bezeichnen die der Kommune von einem Dritten zur Verfügung gestellten *Zugänge: 692 Abgänge: 792 Geldbeträge mit der Verpflichtung, das aufgenommene Kapital mit Zinsen zurückzuzahlen. In Kontogruppe 32 dürfen nur Kredite erfasst werden, die der Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dienen. Als Kreditmarktschulden werden alle Schulden bezeichnet, die die kommunalen Haushalte zum Zweck der Haushaltsfinanzierung durch Begebung von Wertpapieren oder direkt mittels Schuldscheindarlehen bei Kreditinstituten oder sonstigen inländischen und ausländischen Stellen aufgenommen haben. Hierzu zählen auch Schulden bei Institutionen, an deren Nennkapital Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände beteiligt sind, da sich diese in der Regel selbst am Kreditmakrt refinanzieren (z. B. KfW ). Das gilt auch dann, wenn die Zinslasten von öffentlichen Haushalten ganz oder teilweise übernommen werden (z.b. KfWProgramme). Mittel, die zuvor von diesen Institutionen ausgezahlt, letztendlich aber aus öffentlichen Haushalten bereitgestellt werden, sind als Schulden bei öffentlichen Haushalten nachzuweisen. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind zu dem Kurs in Euro umzurechnen, der für die Rückzahlung vereinbart wurde bzw. der im Rahmen von Kurssicherungsgeschäften abgesichert wurde. Wenn keine Kurssicherungsvereinbarungen getroffen wurden, dann ist der jeweilige von der Europäischen Zentralbank (EZB) zum 31. Dezember im Börsenblatt (bzw. veröffentlichte Referenzkurs maßgeblich. 343 Leasinggeschäfte Hier ist die insgesamt eingegangene Verpflichtung (=Leistungssumme) aus Leasingverträgen abzüglich der bis zum Ende des Berichtszeitraumes geleisteten Tilgungen nachzuweisen 3431 Finanzierungsleasing 3435 Übrige Leasinggeschäfte 37 Sonstige Verbindlichkeiten* *Zugänge: 695 Abgänge: Sonstige Wertpapierschulden* *Konten nach Bereichen entsprechend Bereichsabgrenzungen
11 Anlage D Anlage 5 Konten- Konto Bezeichnung der Ertrags- und Hinweise art Aufwandspositon, Zuordnung 418 Allgemeine Umlagen* *Konten nach Bereichen entsprechend den Bereichsabgrenzunge n 4182 Gemeinden und Gemeindeverbände: allgemeine Kreisumlage, zusätzliche Kreisumlage *, die für den Kreis bestimmte Hälfte der Finanzausgleichsumlage, Amtsumlage, Zusatzamtsumlage * *zusätzliche Kreisumlage und Zusatzamtsumlage sind getrennt von der allgemeinen Kreisumlage bzw. Amtsumlage zu veranschlagen 448 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 4487 Erstattungen von privaten Unternehmen Erstattungen von Brandversicherungsanstalten, Berufsvertretungen, Innungen, Industrie-, Handelsund Handwerkskammern, Genossenschaften, Versicherungen und dgl. Für die Einziehung von Beiträgen, Erstattungen von Stiftungen und Verbänden für Verwaltungskosten, Erstattung der Messgehilfen- und Steinsetzerkosten, Erstattung für Hilfeleistungen der Feuerwehr, Erstattungen nach 32 Landeskatastrophenschutzgesetz 452 Erstattung von Steuern 4521 Erträge aus Steuerrückerstattungen Vorsteuerüberhang bzw. Mehrwertsteuerrüc kerstattung nur in 652 bzw Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen 4541 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden 4542 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v Euro 4543 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 150 Euro und bis einschl. der Wertgrenze i. H. v Euro 472 Bestandsveränderungen 4721 Bestandsveränderungen 5231 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen Miet- und Pachtausgaben für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke, Erbbauzinsen, Mieten für angemietete Dienst- und Werkdienstwohnungen, Dienstzimmerentschädigungen, Erbbauzinsen, Erbpachtzinsen, Mieten für Maschinen, EDV- Anlagen, Fahrzeuge, Zeiterfassungs- und andere Geräte, Einrichtungsgegenstände 526 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 5261 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände* Beschaffung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung z. B. für Beschäftigte bei der Feuerwehr, bei Fahr- und Botendiensten, in Anstalten und Einrichtungen, Schutzkleidung z. B. für Beschäftigte im Bereich *Mieten für Fernsprech und Fernschreibanlage n in 543 *die Wertgrenze wird bei diesen Beschaffungen in aller Regel nicht überschritten. Die Beschaffungen sind daher
12 2 Kontenart Konto Bezeichnung der Ertrags- und Aufwandspositon, Zuordnung der Heizung, Müllbeseitigung, Bedienungspersonal von Maschinen, Beschäftigte in Werkstätten, Bauhöfen, Fuhrparks, Wirtschaftspersonal u. ä. (hierher gehören auch Einkleidungshilfen, Bekleidungszuschüsse, Kleidergeld und Abnutzungsentschädigung, Dienstbrillen), Beschaffung und Unterhaltung persönlicher Ausrüstungsgegenstände, Aufwendungen für das Firmenticket (Jobticket)** 5422 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen - entfällt 5423 Leasing - entfällt 544 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 5441 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle* Körperschaftsteuern, Gewerbesteuer, Versicherungen gegen Haftpflicht, Vermögensschäden, Veruntreuung, Unfall, Rechtsschutzversicherung, Umlagen an Schadensausgleichskassen, Leistungen in nicht durch Versicherung gedeckten Schadensfällen, Abwasserabgabe für eigene Einleitungen, Grundwasserentnahmeabgabe 5592 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen 574 Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen 5741 Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen (aktive Rechnungsabgrenzung) Aufwandswirksame Auflösung der als Rechnungsabgrenzungen aktivierten, geleisteten Zuschüsse und Zuweisungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen Hinweise grundsätzlich in 5261 nachzuweisen **Ersatzleistungen
13 Anlage E Anlage 6 Konten- Konto Bezeichnung der Einzahlungs- und Hinweise art Auszahlungsposition, Zuordnung 66 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 661 Zinseinzahlungen* 20 aus Darlehen (auch aus Darlehen, die im sozialen Bereich gegeben wurden), aus Geldanlagen, z.b. Einlagen bei Kreditinstituten, festverzinslichen Wertpapieren, Bausparverträgen, aus dem Giro- und Kontokorrentverkehr, aus Restkaufgeldern / Kaufpreisresten, Forderungen aus Umlegungsgeschäften (Mehrwertausgleiche, z.b. bei Stadtsanierungsmaßnahmen), verrenteten Erschließungsbeiträgen Erträge aus der Anlage des Vermögens rechtlich unselbständigen Stiftungen 6691 Übrige Ausschüttungen* Erstattung der Kapitalertragsteuer; Gewinnanteile des Gesellschafters; Rückvergütungen; Anteile am Bilanzgewinn der Sparkassen 683 Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Verkauf von beweglichen Sachen, die mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nachgewiesen oder wegen ihres unentgeltlichen Erwerbs mit einem Schätz- oder sonst bestimmten Wert als Anlagevermögen erfasst wurden Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v Euro 6832 Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 150 Euro und und bis einschl. der Wertgrenze i. H. v Euro * Stundungs-, Verzugs-, Prozess-zinsen vgl. 653, 26 siehe auch teilweise, siehe teilweise siehe auch 13 siehe Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 6851 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 7231 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen* Miet- und Pachtausgaben für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke, Erbbauzinsen, Mieten für angemietete Dienst- und Werkdienstwohnungen, Dienstzimmerentschädigungen, Erbbauzinsen, Erbpachtzinsen, Mieten für Maschinen, EDV- Anlagen, Fahrzeuge, Zeiterfassungs- und andere Geräte, Einrichtungsgegenstände 689 Sonstige Investitionseinzahlungen -entfällt 69 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 37, Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte 7261 Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände* Beschaffung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung z. B. für Beschäftigte bei der Feuerwehr, bei Fahr- und Botendiensten, in Anstalten und Einrichtungen, Schutzkleidung z. B. für Beschäftigte im Bereich der Heizung, Müllbeseitigung, Bedienungspersonal von Maschinen, Beschäftigte in Werkstätten, Bauhöfen, Fuhrparks, Wirtschaftspersonal u. ä. (hierher gehören auch Einkleidungshilfen, Bekleidungszuschüsse, Kleidergeld und 34 teilweise soweit nicht Kontenart 681, 682, *Mieten für Fernsprech und Fernschreibanl agen in *die Wertgrenze wird bei diesen Beschaffungen in aller Regel nicht überschritten. Die Beschaffungen sind daher grundsätzlich in
14 2 Kontenart Konto Bezeichnung der Einzahlungs- und Auszahlungsposition, Zuordnung Abnutzungsentschädigung, Dienstbrillen), Beschaffung und Unterhaltung persönlicher Ausrüstungsgegenstände, Aufwendungen für das Firmenticket (Jobticket) 728 Auszahlungen für Erwerb von Vorräten Vorräte sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke oder der Haltung von Fahrzeugen gehören, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung in Betriebszweigen der Verwaltung, in Anstalten und Einrichtungen einschließlich ihrer Nebenbetriebe, sowie in Wirtschaftsunternehmen bestimmt sind, und zum späteren Verbrauch gelagert werden, z.b. Lebensmittel, Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial, Werkstättenbedarf, EDV-Material, EDV-Arbeiten auf fremden Anlagen, Baumaterial als Vorrat, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut, Düngemittel, Streugut für den Straßenwinterdienst, Kauf von Sachen zur Weiterveräußerung, z.b. Müllsäcke, Hausnummernschilder, Familienstammbücher, Verbrauchmittel kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen 7422 Mieten und Pachten, Erbbauzinsen -entfällt 7423 Leasing - entfällt 733 Sozialtransferauszahlungen 7334 Leistungen* zur Eingliederung von Arbeitssuchende nach 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II 7342 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 751 Zinsauszahlungen* 80 Zinsen für die in der Vermögensrechnung nachgewiesenen Verbindlichkeiten und auf Grund kreditähnlicher Geschäfte 783 Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Kauf von beweglichen Sachen, die mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Anlagevermögen der Bilanz nachgewiesen oder wegen ihres unentgeltlichen Erwerbs mit einem Schätz- oder sonst bestimmten Wert als Anlagevermögen erfasst wurden. Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, transportable Verkehrssicherungseinrichtungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert werden 7592 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen 7831 Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v Euro 7832 Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 150 Euro und unterhalb der Wertgrenze i. H. v Euro Hinweise 79 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 97, nachzuweisen **Ersatzleistung en 784 *vgl. Hinweis zu 7333 *Stundungszins en, Vorzugszinsen in 753;
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