Kostenfalle Dieselpreis - Kostenexplosion im Güterkraftverkehr
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- Victor Beutel
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2 Kostenfalle Dieselpreis - Kostenexplosion im Güterkraftverkehr Presseaussendung des Fachverbandes Gefahr der völligen Substanzaufzehrung der heimischen Transportunternehmen Wir haben den hohen Dieselpreis auch in den Medien zum Thema gemacht. Siehe die Medienberichte in der Kleinen Zeitung, im Wirtschaftsblatt und im ORF. Sie müssen nun neue Preise verhandeln. Ein Info-Schreiben für die Preisverhandlungen mit Ihren Kunden finden Sie im Anhang. Die Kalkulation für die Erhöhung finden Sie auf der Internet- Homepage Den Transportunternehmern des Fachverbandes Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer Österreich bleibt keine Zeit zum Durchatmen. Nachdem 2004 die Maut auf österreichischen Autobahnen und 2005 die Maut auch auf deutschen Autobahnen eingeführt wurde, was mit enormen Kostensteigerungen verbunden war, hat jetzt die Dieselpreisentwicklung beängstigende Ausmaße angenommen. Nach jüngsten Ermittlungen der Statistik Austria und des Wirtschaftsministeriums ist der Dieselpreis von 15. Dezember 2003 (0,707 Euro je Liter) bis 11. Juli 2005 (1,003 Euro je Liter) um 42 Prozent explodiert. Bei einer Dieselpreiserhöhung in diesem Ausmaß erhöht sich der Anteil der Dieseltreibstoffkosten an den Gesamtkosten von 20% auf 28%. Dies führt zu einer Gesamtkostenerhöhung um 11,2%. Alleine die Steigerung im laufenden Jahr macht zwischen 24. Jänner 2005 (0,840 Euro je Liter) und 11. Juli 2005 (1,003 Euro je Liter) bereits ca. 19,4 Prozent aus. Nach Feststellung der Mineralölwirtschaft mussten im Juni 2005 Rekordpreise bezahlt werden: Am Rotterdamer Markt verteuerte sich der Liter Diesel im Monatsvergleich um 17%. Zur Steigerung der Rohölpreise auf dem Weltmarkt trugen zuletzt tropische Wirbelstürme in der Karibik bei. Diese führten zur Evakuierung von Bohrinseln im Golf von Mexiko mit den damit verbundenen Produktionsausfällen, was wiederum den Rohölpreis auf Rekordmarken hochschraubte. Nicht zuletzt wurden durch die jüngsten terroristischen Anschläge die Aktienpreise auf den Rohölmärkten massiv negativ beeinflusst. Die aktuelle Dieselpreisentwicklung deren Ende momentan nicht abzusehen ist - führt unweigerlich dazu, dass die gegen Null tendierende Ertragssituation im Güterbeförderungsgewerbe stark in den negativen Bereich abrutscht.
3 Vor diesem ernsten Hintergrund fordert der Obmann des Fachverbandes Güterbeförderung, Nikolaus Glisic, die verladende Wirtschaft und die Auftraggeber aus Industrie, Handel, Gewerbe usw. auf, sich den berechtigten Forderungen der Transportunternehmer nach Anpassung der Transportentgelte, Berechnung von Dieseltreibstoffzuschlägen und Vereinbarung von Dieselpreisindexklauseln nicht zu verschließen. Sonst müsse die völlige Substanzaufzehrung der heimischen Transportunternehmen befürchtet werden. Untermauert wird dies durch jüngste Angaben des Alpenländischen Kreditorenverbandes zur Insolvenzstatistik: Das Transportgewerbe, das durch besonders intensiven Wettbewerb und den kontinuierlichen Anstieg bei den Treibstoffpreisen unter Druck gerät, befindet sich auf Rang drei dieser Statistik. Wir stehen nicht mehr wie bisher mit dem Rücken zur Wand, sondern bereits hinter der Wand, zeichnet Glisic ein sprechendes Bild der dramatischen Situation. Toleranzfrist auf Initiative der Wirtschaftskammer bis Jahresende 2005 verschoben Die von der Wirtschaftskammer Österreich geforderte Verschiebung des Einführungstermines des digitalen Tachografen bis Jahresende ist nun "amtlich", nachdem das Verkehrsministerium einen entsprechenden Erlass herausgegeben hat. Bis zum Jahresende können demnach Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t entweder mit einem analogen oder einem digitalen Kontrollgerät zugelassen werden. Aufgrund des Durchführungserlasses des Verkehrsministeriums ist dafür auch keine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wodurch sich eine große Verwaltungsvereinfachung ergibt. Offiziell wird zwar am Stichtag 5. August 2005 als Startdatum festgehalten. Die EU- Kommission hat jedoch erklärt, eine europaweite Toleranzfrist bis zum zu gewähren. Damit wurde den faktischen Gegebenheiten Rechnung getragen und Wettbewerbsgleichheit hergestellt, freut sich die Leiterin der Abteilung für Verkehrs- und Infrastrukturpolitik, Veronika Kessler, über den großen Erfolg der hartnäckigen Lobbyarbeit der WKÖ. Diese Toleranzfrist gibt auch den Fahrzeugherstellern bzw. jenen Firmen, die Fahrzeugaufbauten produzieren bzw. montieren, die entsprechende Rechtssicherheit. Es wird jener zeitliche Rahmen garantiert, der für den ordnungsmäßigen Ablauf notwendig ist. Vizekanzler Gorbach und seine Mitarbeiter haben damit die Möglichkeiten ausgeschöpft, die der Rechtsrahmen der EU zulässt. "Damit haben sie den wirtschaftlichen
4 Notwendigkeiten Rechnung getragen", streicht Kessler die Kooperationsbereitschaft des Ministeriums hervor. Die Uneinigkeit der Entscheidungsorgane der Europäischen Union hatte die Wirtschaft auf eine harte Belastungsprobe gestellt. Jetzt ist es Sache der nationalen Behörden, dafür sorgen, dass die nun endgültig vorgegebenen Termine in allen EU-Mitgliedsstaaten auch tatsächlich eingehalten werden. Presseaussendung ASFINAG: Einführung des digitalen Tachografen durch Europäische Kommission verschoben "Die Europäische Kommission gewährt bis zum 31.Dezember 2005 eine letzte Aufschubfrist für die europaweite Einführung des digitalen Tachografen. Bis zu diesem Datum können Neufahrzeuge mit analogen oder digitalen Tachografen zugelassen werden," so Dr. Klaus Schierhackl, Geschäftsführer der ASFINAG Maut Service GmbH zur aktuellen Entwicklung in Sachen Einführung des Digitalen Tachografen. Für Österreich gilt folgende Übergangsregelung: Fahrzeuge mit analogen Tachografen, die vor dem 31. Dezember 2005 produziert wurden - das heißt, nachweislich vorher vom "Fahrzeugherstellerband gegangen" sind, können auch nach dem 31.Dezember 2005 zugelassen werden. In Österreich werden Kontrollgerätekarten für den Digitalen Tachograf seit dem 5. Mai 2005 ausgegeben. Dr. Klaus Schierhackl: "Alle rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Einführung des digitalen Tachografen wurden bereits erfüllt". Das österreichische Kartenausgabesystem wird von der ASFINAG Maut Service GmbH betrieben. Den Erlass des BMVIT zu offenen Fragen betreffend das Digitale Kontrollgeräte finden Sie im Anhang. Studie Der österreichische Kraftstoffmarkt Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde die Studie Der österreichische Kraftstoffmarkt erstellt. Die Studie beinhaltet unter anderem folgendes: Internationalen Marktüberblick Genaue Auskunft über die Entwicklung der hohen Treibstoffpreise Wer Einfluss auf den Treibstoffpreis hat und welche Möglichkeiten für eine Senkung vorhanden sind Transportkosten Die Tankstellenentwicklung in Österreich Die 250 Seiten starke Studie finden Sie unter Folgender Homepage:
5 Broschüre Wir bringen was sie täglich brauchen Nach dem Konzessionsverzeichnis können wir wieder eine neue Broschüre präsentieren. Die Broschüre zeigt, dass ohne LKW nichts läuft und der Verkehr Arbeitsplätze und Wohlstand sichert. In dieser Broschüre finden Sie die neuesten Daten und Fakten des Güterbeförderungsgewerbes. Road Pricing Erweiterte Nachentrichtungsmöglichkeit bei bestimmten Fahrtstrecken Erweiterte Nachentrichtungsmöglichkeiten bei bestimmten Fahrtstrecken durch Änderung bei der Ermittlung der Fahrstreckenlänge im Zusammenhang mit der Nachzahlungsmöglichkeit an Vertriebsstellen für Fahrtrouten von Hörbranz nach Walserberg oder Suben bzw. von Kiefersfelden nach Walserberg (und retour) Seit bestehen für die genannten Strecken erweiterte Nachentrichtungsmöglichkeiten. Details entnehmen Sie bitte der Anlage. Auf mehrfache Anregung hin wurde für die oben angeführten Fahrtrouten die Nachzahlungsmöglichkeit an den Vertriebsstellen für ordnungsgemäß zum Mautsystem angemeldete und mit einem zugelassenen Fahrzeuggerät ausgestattete Kraftfahrzeuge per wie folgt geändert: Fährt ein mautpflichtiges Fahrzeug bei Hörbranz (A14, Vorarlberg) über die Grenze nach Deutschland und reist entweder am Grenzübergang Walserberg (A1, Salzburg) oder am Grenzübergang Suben (A8, Oberösterreich) wieder nach Österreich ein, so wird bei der Festlegung der 70-Kilometer-Grenze im Zuge der Maut-Nachentrichtung die gesamte Strecke auf deutschem Staatsgebiet nicht mitberechnet. Dieselbe Regelung gilt auch für die entgegen gesetzte Richtung von Walserberg oder Suben nach Hörbranz. Beispiel 1) Trotz ordnungsgemäßer Anmeldung zum Mautsystem und Ausstattung mit zugelassener GO- Box kommt es bei einem mautpflichtigen Fahrzeug beim Durchfahren des Mautportals bei Kilometer 11,1 im Abschnitt zwischen Wolfurt-Lauterach und Bregenz auf der A14 zu einer Nicht- oder Teilentrichtung der geschuldeten Maut (die auf technisches Gebrechen des Fahrzeuggerätes oder des Mautsystems, auf einen zu niedrigen Pre-Pay-Kontostand, ein gesperrtes Zahlungsmittel oder die Verwendung einer falschen Kategorie zurückzuführen ist). Das mautpflichtige Fahrzeug überquert den Grenzübergang Hörbranz Richtung Deutschland und reist in Walserberg wieder nach Österreich ein.
6 Möglichkeit der Nachentrichtung: Der Fahrzeuglenker hat laut Mautordnung Teil B, Punkt 7 die Möglichkeit, die nicht- oder teilentrichtete Maut innerhalb von 5 Stunden sowie 70 Straßenkilometern nach der ersten Mautabbuchungsstelle, an der keine ordnungsgemäße Mauttransaktion stattgefunden hat, an einer GO-Vertriebsstelle nachzuentrichten. Nachentrichtung-Neu: Ab wird für die Berechnung des 70 Kilometer-Bereiches die Strecke durch Deutschland nicht berücksichtigt. Das heißt, der Lenker hat im oben angeführten Beispiel die Möglichkeit, die geschuldete Maut auch an einer GO- Vertriebsstelle auf der A1 in Salzburg nachzuentrichten vorausgesetzt, die Vertriebsstelle befindet sich innerhalb von 58,9 Kilometern ab Walserberg (70 Kilometer-Grenze laut Mautordnung abzüglich 11,1 km nach Hörbranz = 58,9 km). Fährt ein mautpflichtiges Fahrzeug bei Kiefersfelden (A12, Tirol) über die Grenze nach Deutschland und reist am Grenzübergang Walserberg (A1, Salzburg) wieder nach Österreich ein, so wird bei der Festlegung der 70-Kilometer-Grenze die gesamte Strecke auf deutschem Staatsgebiet nicht mitberechnet. Dieselbe Regelung gilt auch hier für die Gegenrichtung von Walserberg nach Kiefersfelden. Beispiel 2) Für ein mautpflichtiges Fahrzeug kommt es auf der A 12 zu einer Teil- bzw. Nichtentrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut aufgrund der Bestimmungen der Mautordnung (Teil B, Punkt 7) ist eine Nachentrichtung der geschuldeten Maut möglich. Das mautpflichtige Fahrzeug überquert den Grenzübergang Kiefersfelden Richtung Deutschland, fährt über das kleine deutsche Eck und reist in Walserberg wieder nach Österreich ein. Ab wird nun für den für die Nachentrichtung relevanten 70 Kilometer-Bereich die Strecke durch Deutschland nicht berücksichtigt. Der Lenker hat also die Möglichkeit, innerhalb der oben definierten Grenzen die Maut auch an einer Vertriebsstelle auf der A1 in Salzburg nach zu entrichten. Achtung: Die Mautordnung gibt vor, dass eine Maut-Nachzahlung nicht nur innerhalb einer Kilometergrenze (70 km, siehe oben), sondern auch innerhalb einer zeitlichen Frist von fünf Stunden ab dem Zeitpunkt des Durchfahrens der ersten Mautabbuchungsstelle, an der keine ordnungsgemäße Mauttransaktion stattgefunden hat, erlaubt ist. Die 5- Stundenregelung wurde nicht geändert bzw. ist diese auch für die gegenständlichen Fahrtrouten unverändert aufrecht. Die Fachgruppe begrüßt diese sinnvolle Änderung, erachtet sie jedoch als nicht ausreichend und wird sich weiterhin für eine allgemeine, praxisgerechte Ausdehnung der Nachentrichtungsmöglichkeiten einsetzen.
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