BUSINESS LETTER 2007/1 Seite 1
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- Bettina Nele Graf
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1 Seite 1 Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer, im vorliegenden BUSINESS LETTER informieren wir Sie über das Verkehrskonzept Tullnerfeld, welches von der von der Wirtschaftkammer Tulln initiierten Verkehrsplattform erarbeitet wurde. Wir informieren Sie über die Möglichkeit der Rückerstattung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen aufgrund einer aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Mit Einführung der Schwerarbeiterpension sind Dienstgeber verpflichtet, Schwerarbeitszeiten seit dem zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden. Was unter Schwerarbeit zu verstehen ist und wie bei der Meldung vorzugehen ist, ist Inhalt eines weiteren Artikels. Weiters wollen wir auf den Österreichischen Exporttag im Palais Lichtenstein sowie zum Schluss unseres BUSINESS LETTERS auf unsere nächsten Veranstaltungen aufmerksam machen. Veranstaltung der Wirtschaftskammer Österreich 5. Österreichischer Exporttag 25. April 2007, 10 Uhr bis 23 Uhr, Palais Lichtenstein, 1090 Wien, Fürstengasse 1 Erstmalig stehen Ihnen alle 70 Handelsdelegierte der Abteilung für Außenwirtschaft der WKÖ gleichzeitig in Österreich für Beratungs- und Informationsgespräche zur Verfügung. Dieser Tag bietet somit den perfekten Rahmen für Erfahrungsaustausch und Networking mit den Handelsdelegierten, Kooperationspartnern und Firmenvertretern. Auch Unternehmen, die den Schritt über die Grenze noch nicht getan haben, haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich von unseren Experten Tipps zu holen. Im Rahmen dieses Exporttages wird auch die Vergabe der Exportpreise in den Kategorien Gewerbe und Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungen und Tourismus erfolgen. Die Teilnahme am Exporttag und für die Exportpreisverleihung ist kostenlos. Information und Anmeldung unter: Ansprechpartner AWO-Kreativwirtschaft und Großevents: Dr. Robert Punkenhofer Mag. Helmut Döller Tel.: /4053 Tel.: /4052
2 Seite 2 Droht uns der Verkehrskollaps? Lösungen aus Sicht der Wirtschaft Im Rahmen der Verbesserung der Verkehrssituation im Tullnerfeld sollen vom Land NÖ diverse Ausund Neubaumaßnahmen bis 2010 bzw umgesetzt werden. Diese werden wesentlich zu einer Erleichterung des Verkehrsproblems beitragen. Aus Sicht der Wirtschaft fehlt aber eine grundlegende Lösung für den Raum Langenrohr -Tulln. Wachsende Betriebe sowie Betriebsansiedlungen führen zu einem ständig steigenden Verkehrsaufkommen. Laut Verkehrsprognose wird der Verkehr ohne wesentliche Änderungen des Straßennetzes im Bereich Langenrohr-Tulln in den nächsten 3 Jahren von derzeit auf durchschnittlich Kraftfahrzeuge ansteigen. Daher hat sich eine durch die Wirtschaftkammer ins Leben gerufene Verkehrsplattform gebildet, um zukunftsorientierte Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Aus der Vielzahl der diskutierten Lösungsansätze haben die Teilnehmer der Verkehrsplattform eine gemeinsame Lösung erarbeitet: 1. Verlagerung der B 19 vor dem Kreuzungsbereich mit der HL-Bahn beginnend, ostwärts schwenkend über die bestehende Trasse der ÖBB Tulln - St.Pölten. 2. Weiterführung parallel neben dieser Bahn. 3. Unterführung der bestehenden Tullner Ringumfahrung. Ausbau dieses Bereiches zu einem Knoten mit Auf- und Abfahrten. 4. Weiterführung am Tullner Ring Richtung Osten bzw. Richtung Norden zur neuen Donaubrücke. 5. Dabei soll sowohl die B 19 als auch die Kronauer Straße (in Zukunft die Kronauer Spange) mit einer Brücke überquert werden. Beide Brücken sollen natürlich mit entsprechenden Auf- und Abfahrten ausgestattet werden. Daneben sollte der geplante Straßenausbau durch einige Punkte ergänzt werden: 1. Die Sieghartskirchen Spange südlich von Judenau sollte in der Nähe der Firma Schaufler mittels einer Unterführung kreuzungsfrei in die B 19 einmünden. 2. Die projektierte Nordumfahrung von Königstetten würde durch die Beseitigung der Engstelle in Wolfpassing eine besondere Bedeutung bekommen. Eine entsprechende Ablöse bestehender Bauwerke sollte daher geprüft werden. 3. Die Landesstraße Umfahrung Pischelsdorf sollte entsprechend leistungsfähig ausgebaut werden und durch einen zentralen Kreisverkehr einerseits in einer Straße Richtung Traismauer, andererseits in einer Straße Richtung Atzenbrugg fortgeführt werden. Ing. Reiter, Obmann der Bezirksstelle Tulln, stellte dieses Verkehrskonzept am in Anwesenheit der Presse Vertretern der Gemeinden des Tullnerfeldes vor und ersuchte sie, sich für die Umsetzung dieser Löschungsvorschläge einzusetzen. Eines darf nämlich nicht vergessen werden: Nur ein attraktives Straßennetz garantiert eine florierende Wirtschaft und ist damit Voraussetzung für steigenden Wohlstand.
3 Seite 3 Rückforderung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen Der Gesetzgeber wollte für ältere Mitarbeiter die Lohnnebenkosten senken und hat deshalb ab für Frauen, die das 56. Lebensjahr vollendet haben und für Männer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, festgelegt, dass der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 6 % vom Bund über die Arbeitsmarktpolitik gezahlt wird. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die unterschiedliche Altersgrenze (bei Frauen ab Vollendung des 56. Lebensjahres, bei Männern ab Vollendung des 58. Lebensjahres) eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt. Konsequenzen der Entscheidung: Keine weitere Leistung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages an die GKK auch für Männer ab dem Kalendermonat, das der Vollendung des 56. Lebensjahres folgt. Möglichkeit der Rückforderung der zu Unrecht abgeführten 6 %igen Beträge bei männlichen Arbeitnehmern zwischen dem 56. und 58. Lebensjahr, die UnternehmerInnen seit beschäftigen. Dienstgeber mit Selbstabrechnung nach dem Lohnsummenverfahren haben für die betroffenen Dienstnehmer Änderungsmeldungen hinsichtlich der korrekten Beitragsgruppe zu erstatten. Sie können weiters für Zeiträume ab für die betroffenen männlichen Arbeitnehmer die entrichteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge mittels Aufrollung/Rückverrechnung korrigieren. Achtung: Ist der Dienstnehmer nicht mehr beim selben Dienstgeber beschäftigt, so kann der Dienstgeber nur den Dienstgeber-Anteil mittels Beitragsnachweisung rückverrechnen. Aufgrund EDV-technischer Umstellungen ersucht die GKK die Aufrollung frühestens mit vorzunehmen. Im Vorschreibebereich ist ein formloser Rückverrechnungsantrag des Dienstgebers notwendig: Was ist steuerrechtlich zu beachten: Bei Rückzahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für das laufende Kalenderjahr ist bei aufrechtem Dienstverhältnis die Lohnsteuer für die abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume des Jahres 2007 neu zu berechnen (Aufrollung). Bei Rückzahlung für abgelaufene Kalenderjahre ist keine Aufrollung zulässig. Für die geleistete Rückzahlung (auch wenn diese mehrere Jahre betrifft) ist ein gesonderter Lohnzettel auszustellen.
4 Seite 4 Neue Meldepflichten für Dienstgeber zwecks Feststellung von Schwerarbeit Ab können Versicherte erstmals eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen. Was ist Schwerarbeit? Welche Arbeiten unter Schwerarbeit fallen, ist in der Schwerarbeitsverordnung geregelt: Schicht- oder Wechseldienst auch während der Nacht im Ausmaß von mindestens 6 Stunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr an mindestens 6 Arbeitstagen im Monat, sofern nicht in diese Arbeitszeit überwiegend Arbeitsbereitschaft fällt. regelmäßige Arbeiten unter Hitze und Kälte im Sinne des Nachtschwerarbeits = gesetzes. Arbeiten unter chemischen oder physikalischen Einflüssen gelten als Schwerarbeit, wenn sie zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10% führen. Schwere körperliche Arbeit vorliegt. Dieser Umstand wird über den Kalorienverbrauch gemessen. Männer, die bei acht Stunden mindestens 2000 Kalorien bzw. Frauen, die mindestens 1400 Kalorien verbrauchen, arbeiten schwer. Tipp: In zwei Berufslisten der Schwerarbeiterverordnung sind jene Berufe aufgezählt, bei denen der geforderte Kilojouleverbrauch und daher körperliche Schwerarbeit anzunehmen ist. Diese Listen sind unter abrufbar. Berufsbedingte Pflege von kranken oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf zählt ebenfalls zur Schwerarbeit. Tätigkeiten trotz Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80% führen zur Schwerarbeit, wenn für die Zeit nach dem Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 bestanden hat. Was muss der Dienstgeber aufzeichnen und melden? Ab muss der Arbeitgeber die Schwerarbeit für weibliche Mitarbeiter ab 35 Jahren und männliche Mitarbeiter ab 40 Jahren aufzeichnen und der Sozialversicherung melden. Die Meldung erfolgt jeweils einmal pro Jahr für das Vorjahr. Das bedeutet, dass alle Schwerarbeitstätigkeiten, die im Jahre 2007 verrichtet wurden, daher zwischen und der zuständigen Krankenkasse zu melden sind. Achtung: Im Zweifelsfall ist unbedingt eine Meldung zu empfehlen, um spätere mögliche Schadenersatzforderungen von Arbeitnehmern zu verhindern. Für diese Schwerarbeiterzeiten sind keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Melde- und Beitragspflichten nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz bleiben aber weiter aufrecht! Selbständige Versicherte müssen Schwerarbeit selbst melden, wenn sie eine Schwerarbeiterpension beziehen wollen.
5 Seite 5 Veranstaltungen der Wirtschaftskammer Tulln Steuertipps für Einnahmen-Ausgaben-Rechner 18. April 2007, Uhr, Stadtsaal Tulln Vortragender: Dr. Franz Kandlhofer, Leiter der Abteilung für Finanzpolitik der WKNÖ Telefit Tipps, Tricks und Trends für Internet und Telekommunikation 31. Mai 2007, Uhr, Stadtsaal Tulln Sollten sich durch die Beiträge Fragen ergeben, steht Ihnen Ihr Team der Wirtschaftskammer Tulln gerne zur Verfügung! Ing. FRANZ REITER BEZIRKSSTELLENOBMANN Mag. LOIS KRAFT BEZIRKSSTELLENLEITER
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