1.3 Welche Maßnahmen wollen Sie treffen, um dem Thema Mehrfachdiskriminierung wirkungsvoll zu begegnen?

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1 Fragenkatalog - Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2016 Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 13. März Umsetzung des gesamtgesellschaftlicher Aktionsplan für Akzeptanz von Lesben- und Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Intersexuellen (LSBTI) und gegen Homo-und Transphobie in Sachsen-Anhalt ab S Wollen Sie dafür sorgen, dass der 2015 erarbeitete Aktionsplan im Fall der Nichtbehandlung in der auslaufenden Legislaturperiode in der neuen Legislaturperiode verabschiedet und eine gesicherte und langfristige, aufgabengerechte Finanzierung erhält? In welcher Weise sollte die Entwicklung eigenständiger Aktionsprogramme in den Gemeinden, Städten und Landkreisen Sachsen-Anhalts unterstützt werden? Wenn ja, welche Maßnahmen wollen Sie treffen, um den Aktionsplan zu evaluieren und ggf. anzupassen? 1.2 Werden Sie sich in der zukünftigen Landesregierung dafür einsetzen, dass der Austausch zwischen der Landesregierung Sachsen-Anhalt, Vertretungen der LSBTI-Community- und anderen Akteur_innen fortgesetzt wird, um den Dialog über weitere Maßnahmen zur Gleichstellung von LSBTI fortzuführen? Wie stellen Sie sich die Mitwirkungsmöglichkeiten der Community vor? 1.3 Welche Maßnahmen wollen Sie treffen, um dem Thema Mehrfachdiskriminierung wirkungsvoll zu begegnen? 2. Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt in Kindertagesstätten und Schulen abbilden ab S Werden Sie sich dafür einsetzten, dass das bereits bestehende Programm Bildung elementar bezogen auf die Belange der LSBTI- Community geprüft und ggf. erweitert wird? 2.2 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch in Sachsen-Anhalt ein Bildungsplan erarbeitet und auf den Weg gebracht wird, der die Vielfalt und Akzeptanz unterschiedlicher Identitäten wahrnimmt und im Rahmen der schulischen Bildung thematisiert? 1

2 3. Fluchtgrund sexuelle Orientierung / Geschlechtsidentität ab S Wie wollen Sie Flüchtlinge unterstützen, die auf Grund von Verfolgung wegen ihrer sexuellen Identität aus ihrem Heimatland fliehen mussten? 3.2 Wie wollen Sie dafür Sorge tragen, dass Flüchtlinge in Heimen und anderen Einrichtungen vor Übergriffen geschützt werden? 3.3 Welche Maßnahmen wollen Sie treffen, um gerade auch die Mitarbeitenden in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge, sowie die Mitarbeitenden in den bearbeitenden Behörden vor Ort besser für das Thema Queer Flüchtlinge zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass alle am Asylverfahren Beteiligten um Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität als anerkannter Asylgrund wissen? 3.4 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Flüchtlingseinrichtungen klar erkennbare Ansprechpersonen für LSBTI etabliert werden? 3.5 Wollen Sie sich in Sachsen-Anhalt dafür stark machen, dass es für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (bsp. Alleinerziehende Frauen, Kinder, Re-Traumatisierte Menschen, Menschen mit Handicap, LSBTI u.a.) gesonderte Unterkünfte und gezielte Unterstützungsangebote gibt? 3.6 Werden Sie sich dafür stark machen, dass Organisationen der Flüchtlingshilfe, aber auch zuständige Mitarbeitende von Verwaltungen (bspw. Sozialarbeiter/-innen und Dolmetscher/-innen) durch Seminare und Fortbildungen stärker für das Thema Queere Flüchtlinge sensibilisiert werden und lokale Unterstützungs- und Beratungsprojekte etabliert werden? 4. LSBTI in Sachsen-Anhalt stärken ab S Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es eine gesicherte, auskömmliche Finanzierung von LSBTI-Beratungs- und Unterstützungsprojekten in Sachsen-Anhalt gibt und diese Beratungsangebote gerade im ländlichen Bereich ausgebaut werden? 4.2 Wie wollen Sie auf die besonderen Bedürfnisse von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Sachsen-Anhalt eingehen? 5. Familienvielfalt in Sachsen-Anhalt - Regenbogenfamilien ab S. 33 2

3 5.1 Die Stärkung und Vernetzung von Regenbogenfamilien und solchen, die es werden wollen, steckt in Sachsen-Anhalt noch in den Kinderschuhen. Wollen Sie entsprechende Netzwerke und Initiativen dabei unterstützen hier eine stärke Vernetzung untereinander zu erreichen? Wenn ja, wie? 5.2 Wie wollen Sie dafür Sorge tragen, dass auch Regenbogenfamilien, d.h. Eltern und deren Kinder im ländlichen Bereich geeignete Unterstützung erfahren? Welche Vorschläge haben Sie? 5.3 Wollen Sie sich dafür stark machen, dass Regenbogenfamilien in Verwaltung, Jugendämtern und Schulen Anerkennung erfahren und gleichberechtigt neben anderen Familienformen wahrgenommen werden? Wenn ja, welche Maßnahmen schlagen Sie vor? 5.4 Heterosexuelle Paare mit auf natürlichem Weg nicht umsetzbarem Kinderwunsch haben in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, über Kinderwunschzentren Methoden zur künstlichen Befruchtung in Anspruch zu nehmen. Homosexuellen Paaren mit Kinderwunsch steht dieser Weg nicht offen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Diskriminierung eingestellt wird? Wie werden Sie vorgehen? [Kompetenz BUND?] 5.5 Heterosexuelle Paare mit auf natürlichem Weg nicht umsetzbarem Kinderwunsch erfahren im Fall der Inanspruchnahme von Methoden zur künstlichen Befruchtung finanzielle Unterstützung seitens des Landes Sachsen-Anhalt. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass auch homosexuellen Paaren mit Kinderwunsch diese Unterstützung gewährt wird? [Kompetenz BUND] 6. Homophobe und transphobe Hasskriminalität effektiv bekämpfen ab S Werden Sie sich dafür stark machen, dass in Zusammenarbeit mit Landesregierung, Kommunen und der Community zielgerichteten Präventionsprojekte gegen homo- und transphobe Gewalt etabliert und ausgebaut werden? Wenn ja, welche Vorschläge haben Sie? 6.2 Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass niedrigschwellige Unterstützungsangebote für Opfer von homo- und transphober Hasskriminalität eingerichtet und mit hauptamtlichen Mitarbeitenden ausstattet werden? 6.3 Wollen Sie sich auf Landesebene dafür einsetzen, dass es eine statistische Erfassung in der der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) von Delikten gibt, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Vielfalt der Opfer richten? 3

4 6.4. Wollen Sie sich außerdem dafür einsetzen, dass Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Vielfalt der Opfer unter dem Kriterium Politisch-motivierte Kriminalität mit rechtsextremistischer Motivation "PMK-RECHTS" erfasst werden, auch wenn die Täter augenfällig nicht der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Defizite im polizeiliche Erfassungssystem der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK), als auch Mängel bei der Einbeziehung der Kriterien der Vorurteilsmotivation durch die Justiz abgestellt werden, indem darauf gedrängt wird, bereits bestehende gesetzliche Regelungen in die jeweiligen Bearbeitungssyteme zu integrieren? Werden Sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das alte, immer noch genutzte "Extremismuskonzept", mit dem vorurteilsmotivierte Delikte kaum erkannt werden (wollen), die nicht von offensichtlich "rechten" Tätern begangen werden, einer Prüfung und Neukonzeption, unterzogen wird? 6.5 Wollen Sie sich dafür stark machen, dass bei den Landespolizei- und Justizbehörden klar identifizierbare und bekannte Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen / LSBTI hauptamtlich eingesetzt werden? 6.6 Werden Sie darauf drängen, dass der Austausch innerhalb der Landespolizei und Staatsanwaltschaft zum Thema Homo-/transphobe Straftaten befördert und die Koordinierung / Zusammenarbeit verbessert wird? Wenn ja, wie? 7. Diskriminierungsverbot in der Landesverfassung verankern ab S Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Diskriminierungsverbot der sachsen-anhaltischen Landesverfassung (Art. 7, Absatz 3) das Merkmal sexuelle Identität aufgenommen wird? 8. Homo- und Transphobie im Sport ab S Werden Sie sich zukünftig dafür einsetzen, dass im Sport Antidiskriminierungsregeln, Vereinssatzungen und Stadionordnungen in der Art ergänzt werden, dass keine Person auch aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden darf? 8.2 Wollen Sie zukünftig Informations- und Aufklärungskampagnen unterstützen, die Homo- und Transphobie im Sport die Rote Karte zeigen? Wenn ja, welche konkreten Vorschläge haben Sie? 8.3 Werden Sie sich innerhalb der Jugendarbeit und Nachwuchsförderung in Sachsen-Anhalt dafür einsetzen, dass sämtliche Personen im Bereich Training und Jugendarbeit für das Thema LSBTI sensibilisiert werden? 4

5 9. Kirchen ab S Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Angebote von Kirchen oder kirchennahe Institutionen, die Homosexualität als Krankheit diffamieren und Heilung versprechen, staatliche Ablehnung erfahren? Wenn ja, welche Vorschläge haben Sie dazu? 9.2 Wollen Sie zukünftig den Dialog zwischen Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft und LSBTI befördern, um sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auch dort zu stärken und religiös-fundamentalistischen Vorurteilen zu begegnen? 10. Sachsen-Anhalt steht für Vielfalt in der Bundespolitik ab S Wollen sie sich auf Bundesebene für die Öffnung der Ehe für Menschen des gleichen Geschlechts einsetzen? 10.2 Werden Sie sich im Bundesrat für die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der «sexuellen Identität» einsetzen? 10.3 Wollen Sie sich auf Bundesebene dafür stark machen, dass die nach 1945 nach dem 175 StGB-BRD bzw. 151 STGB-DDR verurteilt wurden, rehabilitiert und entschädigt werden? 10.4 Werden Sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auch unter Berücksichtigung der dortigen Lebenssituation von LSBTI überarbeitet und angepasst wird? 10.5 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Adoptionsverfahren für gleichgeschlechtliche Partner_innen vereinfacht und die Adoptionspflegezeit soweit wie möglich verkürzt wird? 10.6 Das deutsche Elternrecht bleibt weit hinter den Belangen von Regenbogen-, aber auch klassischen Patchworkfamilien, zurück. Werden Sie sich hier, als Vertreter der Landesregierung, bundesweit für einen Wandel einsetzen? 10.7 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Situation von Transsexuellen in Bezug auf Personenstands- und Namensänderungen erleichtert und der medizinische Zugang an die realen Bedürfnisse angepasst wird? (Bundeskompetenz?) 11. Sachsen-Anhalt International ab S Beabsichtigen Sie, innerhalb der bestehenden internationalen Beziehungen für die Akzeptanz der Vielfalt von sexuellen und geschlechtlichen Lebensweisen zu werben? Wenn ja, wie? 5

6 11.2 Beabsichtigen Sie das Thema LSBTI auch in den Arbeitsbereich des für Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft zu etablieren und es als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der bestehenden internationalen Beziehungen mitzudenken? Wenn ja, welche konkreten Vorschläge haben Sie dazu? 11.3 Werden Sie sich dafür stark machen, dass die Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt LSBTI inklusiv gestaltet werden? 11.4 Wollen Sie sicherstellen, dass die Entwicklungszusammenarbeit die von Sachsen-Anhalt ausgeht, LSBTI inklusiv ist? Wenn ja, welche Vorschläge haben Sie? 11.5 Wie wollen Sie zukünftig mit Partnerstädten/-gemeinden von Sachsen-Anhalt und/oder seiner Kommunen umgehen, die offen gegen Homosexuelle hetzen und Menschen kriminalisieren, die gleichgeschlechtlich lieben? 6

7 1.1 Wollen Sie dafür sorgen, dass der 2015 erarbeitete Aktionsplan im Fall der Nichtbehandlung in der auslaufenden Legislaturperiode in der neuen Legislaturperiode verabschiedet und eine gesicherte und langfristige, aufgabengerechte Finanzierung erhält? CDU Der Aktionsplan, den u.a. wir in den Landtag eingebracht haben, ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zentrales Gesamtwerk um die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Lebensentwürfe von LSBTI* sicherzustellen. Wir streben eine Umsetzung unter der Prämisse der aufgabengerechten Finanzierung an. Wir setzen uns dafür ein, dass der von uns in den Landtag eingebrachte und nun endlich beschlossene Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie mit seinen umfangreichen Maßnahmen in der neuen Legislaturperiode konsequent umgesetzt wird. Der Aktionsplan umfasst sowohl nichtinvestive Maßnahmen als auch Maßnahmen, die nur mit einer finanziellen Untersetzung umsetzbar sind. Im nächsten Doppelhaushalt werden wir uns dafür einsetzen, dass der Aktionsplan diese finanzielle Untersetzung erhält. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTI* abzubauen und die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Identitäten in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern Homo- und Transphobie zu bekämpfen. Wir verweisen auf die Beschlussrealisierung der Landesregierung zum Aktionsplan LSBTI, die wir befürworten und unterstützen: Die Landesregierung wird gemäß o. g. Landtagsbeschluss ein rahmengebendes Aktionsprogramm für Sachsen-Anhalt erarbeiten, in dem die Handlungsfelder Bildung und Aufklärung, Öffentlicher Dialog, Bekämpfung von Diskriminierung, Gewalt und vorurteilsmotivierter Kriminalität sowie Gesetzliche Grundlagen vorrangig bearbeitet werden. Die Erarbeitung des Programms und die Ableitung von Zielen erfolgt unter Einbeziehung und Analyse vorhandener Daten sowie in einem dialogorientierten Verfahren der maßgeblichen Akteurinnen und Akteure. Die Landesregierung wird zu den im Beschluss festgelegten Terminen und Inhalten dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung berichten. Der Aktionsplan LSBTI wird umgesetzt. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt tritt für die Selbstbestimmung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) ein. Wir wollen, dass das Aktionsprogramm des Landes für die Akzeptanz von LSBTTI zügig entwickelt und realisiert wird, entsprechende Maßnahmen vor allem finanziell untersetzt und in der neuen Legislaturperiode konsequent umgesetzt werden. Mit Datum vom 22. Dezember 2015 hat Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Aktionsplan vorgelegt, der im Kabinett gebilligt und daraufhin dem Landtag zugeleitet wurde. Es ist davon auszugehen, dass der Aktionsplan in der Sitzung des Landtages Ende Januar 2016 in öffentlicher Sitzung behandelt und bestätigt wird. Für den Fall der Nichtbehandlung bzw. Nichtbeschlussfassung des im Jahr 2015 erarbeiteten und vorgelegten Aktionsplanes wird DIE LINKE. Sachsen-Anhalt dafür Sorge tragen, dass dieser in der neuen Legislaturperiode 7

8 FDP Piraten unverzüglich verabschiedet und umgesetzt wird. Bisher ist der Aktionsplan finanziell nicht untersetzt, was bis dato geleistet wurde, geschah vordergründig durch ehrenamtliche Arbeit. Eine grundlegende Forderung der LINKEN besteht demnach in einer auskömmlichen, gesicherten, langfristigen und vor allem aufgabengerechten Basisfinanzierung durch die öffentliche Hand für Institutionen zur Umsetzung des Aktionsplans gemeinsam mit der öffentlichen Verwaltung. Es muss ferner geprüft werden, ob bestehende Richtlinien in der Fördermittelvergabe mit dem Hinweis dahingehend ergänzt werden, dass die geförderten Projekte sich für die Vielfalt in der Gesellschaft einsetzen. In diesem Rahmen ist geschlechtlichsexuelle Vielfalt als ein Kriterium explizit mitzubenennen. Ja Unabhängig vom Ausgang der Landtagswahl werden wir alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit suchen( sowie eigene Ressourcen) um den Aktionsplan voran und zum Abschluss zu bringen. Wir kämpfen in Sachsen-Anhalt wie auf der Bundesebene für die Abschaffung aller Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität und setzen uns für die vollständige Gleichstellung der Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen ein. Daher werden wir den Aktionsplan gegen Homophobie nicht nur im Prozess der Beschlussfassung konsequent vorantreiben, sondern anschließend auch ebenso konsequent umsetzen. Das beinhaltet vor allem Maßnahmen gegen Homophobie im Alltag, in der Schule, im Beruf und bei Gewalt gegen LSBTI. Das erarbeitete Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen in Sachsen-Anhalt ist durch den Landtagsbeschluss vom 29.Januar 2015 fest im parlamentarischen Raum verankert. Wir werden uns auch in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass das Aktionsprogramm zukünftig fortgeführt und aufgabengerecht finanziert wird. 8

9 1.1.1 In welcher Weise sollte die Entwicklung eigenständiger Aktionsprogramme in den Gemeinden, Städten und Landkreisen Sachsen-Anhalts unterstützt werden? CDU FDP Piraten Wir wollen, dass der Landesaktionsplan als Gesamtwerk Anknüpfungspunkte zur Umsetzung vor Ort in Kommunen schafft. Die Umsetzung des Landesaktionsplanes sollte mit lokalen und regionalen Aktionsplänen vor Ort untersetzt werden, um in allen Teilen Sachsen-Anhalts mehr Akzeptanz für LSBTI* zu schaffen. Dazu bedarf es einer klaren Zuständigkeit in der Landesverwaltung, die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung eigener Aktionspläne unterstützt. Gemäß dem Beschluss des Landtages soll der Aktionsplan LSBTI eine Grundlage für eigenständige Aktionsprogramme in den Gemeinden, Städten und Landkreisen bilden, selbstverständlich unter Beachtung der Kommunalen Selbstverwaltung. Kommunen müssen ein klares Zeichen gegen Diskriminierung setzen und sich als Ansprechpartner zu LSBTTI sichtbar machen. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt sieht die Notwendigkeit der Entwicklung eigenständiger Aktionsprogramme in den Gemeinden, Städten und Landkreisen Sachsen-Anhalts. Wir werden dies unterstützen. Der erarbeitete und dann durch das Plenum bestätigte Aktionsplan des Landes muss die Grundlage für die Erarbeitung eigenständiger Aktionspläne in den Gemeinden, Städten und Landkreisen bilden. Er ist bei der Erarbeitung kommunaler Aktionsprogramme einzubeziehen. Die Freien Demokraten werden sich über ihre Vertreter in den Kommunalparlamenten für die Erarbeitung entsprechender Programme einsetzen und diese unterstützen. Die Auslobung von Förderprogrammen betrachten wir als wenig zielführend, weil die Erfahrung zeigt, dass die Programme jeweils mit Ende der Projektlaufzeit auf ein Minimum zurückgefahren werden oder gänzlich beendet sind. Verstärkte Abstimmung in der Zusammenarbeit mit dem LSVD/CSD und seinen regionalen Untergliederungen hinsichtlich Beratung und Durchführung. Im Rahmen des Aktionsprogramms ist geplant, das Thema in den Kommunen zu etablieren. Dies setzt einen kontinuierlichen, kommunikativen Prozess voraus, der mit der Umsetzung des Aktionsprogramms ab 2016 begonnen wird und den wir auch nach der Landtagswahl fortführen wollen. Beispielsweise wäre ein gezielt angeregter Austausch von so genannten best-practice-erfahrungen denkbar, zum Beispiel über kommunale Erhebungen zur Thematik und den Ablauf von thematischen Schulungen. 9

10 1.1.2 Wenn ja, welche Maßnahmen wollen Sie treffen, um den Aktionsplan zu evaluieren und ggf. anzupassen? CDU FDP Piraten Die Umsetzung des Aktionsplans wird erst in der neuen Legislatur beginnen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine stetige Evaluierung der Maßnahmen und Anpassung des Aktionsplanes und der damit verbundenen Förderungen ein. Dazu bedarf es eines fortlaufenden Austausches mit der LSBTI*-Community und weiteren gesellschaftlichen Akteuren und der Landesregierung. Die gesonderte Festlegung einer Evaluation halten wir im Hinblick auf die vorgesehenen Berichtspflichten in den Fachausschüssen für entbehrlich. Nach Bestätigung des Aktionsplans durch das Parlament müssen die dort beschriebenen 70 Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bildung und Aufklärung, Öffentlicher Dialog, Gewalt und vorurteilsmotivierte Kriminalität sowie Gesetzliche Grundlagen zunächst in den nächsten Jahren umgesetzt und mit Leben erfüllt werden. Nach einer gewissen zeitlichen Umsetzungsphase sieht DIE LINKE. Sachsen-Anhalt die Notwendigkeit einer Evaluierung. Realisierte Maßnahmen, Projekte, Prozesse etc. müssen analysiert und bewertet werden, ob sie ihren angestrebten Zweck erfüllen und auch weiterhin geeignet sind, die Selbstbestimmung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) zu unterstützen und zu fördern. Auf der Grundlage dieser Evaluierungsergebnisse ist dann der Aktionsplan evtl. anzupassen, weiterzuentwickeln, zu ergänzen oder zu verändern. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt wird in diesem Zusammenhang prüfen, in wie fern diese Fortschreibung in das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt integriert werden kann. Es geht uns darum, beide Programme sinnvoll zusammenzuführen. Das würde die Möglichkeit eröffnen, LSBTTI als ein Thema in der Mitte von Geschlechterpolitik zu positionieren und es damit aus der Politik für Randgruppen herauszulösen. Die Umsetzung sollte einmal zu Beginn einer Legislatur extern evaluiert werden und dem Landtag die Ergebnisse berichtet werden. Unter Hinzunahme von Beratungsangeboten des LSVD/CSD LV, wenn Untergliederungen noch nicht vorhanden sind. Der Entwurf des Aktionsprogramms sieht eine Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen für 2020/2021 vor. Für das Festlegen von Kriterien zur Evaluierung streben wir einen Austausch mit den AkteurInnen von verschiedenen LSBTI-Organisationen aus Sachsen-Anhalt an. 10

11 1.2 Werden Sie sich in der zukünftigen Landesregierung dafür einsetzen, dass der Austausch zwischen der Landesregierung Sachsen-Anhalt, Vertretungen der LSBTI-Community- und anderen Akteur_innen fortgesetzt wird, um den Dialog über weitere Maßnahmen zur Gleichstellung von LSBTI fortzuführen? CDU FDP Piraten Ja, denn eine von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mitgetragene Landesregierung wird weiter und intensiver in den Dialog mit der LSBTI-Community treten, als die aktuelle Regierung. Wir wollen den gesellschaftlichen Dialog fördern und gemeinsam an den besten Lösungen für die Menschen in Sachsen-Anhalt arbeiten. Ja Ja, DIE LINKE. Sachsen-Anhalt wird sich dafür einsetzen, dass regelmäßige Zusammenkünfte, der Informationsund Erfahrungsaustausch und Dialog zwischen der Landesregierung, Vertretungen der LSBTTI-Community- und anderen AkteurInnen zu Fragen und Maßnahmen zur Gleichstellung von LSBTTI realisiert und fortgesetzt werden. Ja, dabei halten die Freien Demokraten den Dialog durchaus für ausbaufähig. In Kooperation mit geeigneten politischen Partnern. Die begrüßt, dass der Austausch zwischen LSBTI-Organisationen, weiteren Kompetenzpersonen aus einzelnen gesellschaftlichen Bereichen sowie der Landesregierung bereits bei der Erarbeitung eine wichtige und produktive Rolle gespielt hat. Die schätzt diesen Austausch daher sehr. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogramms wird angestrebt, den Dialog fortzuführen. Beispielsweise könnte ein Arbeitsgremium aus verschiedenen, zivilgesellschaftlichen AkteurInnen die Umsetzung von Maßnahmen begleiten. Auch weitere Lösungen, in Abstimmung mit den zu beteiligenden AkteurInnen, sind für uns denkbar. 11

12 1.2.1 Wie stellen Sie sich die Mitwirkungsmöglichkeiten der Community vor? CDU Wir setzen uns ein für eine unabhängige Landeskoordinierungsstelle zur LSBTI-Thematik mit Netzwerkfunktion zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Zusammenarbeit der Landesregierung mit Nichtregierungsorganisationen, die sich mit den Problemen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transidenten und intersexuellen Mitmenschen beschäftigen, um den fachlichen Austausch zu verbessern, gesamtgesellschaftliche Defizite zu analysieren und Ansätze zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTI* zu entwickeln und umzusetzen, ein. Wir wollen feste Ansprechpartner für die LSBTI*-Community in den Ministerien und damit verbunden ein intensiverer Austausch über den LSpRT und in direkten Gesprächen mit LSBTI*-Organisationen. Die Referentin in der Leitstelle für Frauen- und Gleichstellungspolitik ist eine kompetente und jederzeit verfügbare Ansprechpartnerin für die Community. Im Übrigen bitten wir um rege Beteiligung und Teilnahme am Lesben- und Schwulen-politischen Runden Tisch Sachsen-Anhalt (LSpRT). Der Runde Tisch hat den Aktions-plan LSBTI angestoßen und die Eckpunkte festgelegt. Wie bereits unter Ziffer 1.2 dargestellt, sieht DIE LINKE. Sachsen-Anhalt in kontinuierlichen Arbeitstreffen und Informationsgesprächen bezüglich der Maßnahmen zur Gleichstellung von LSBTTI mit der künftigen Landesregierung, aber insbesondere auch mit der Fraktion DIE LINKE selbst auf parlamentarischer Ebene Mitwirkungsmöglichkeiten der Community. Bei der geplanten Evaluierung des Aktionsplanes ist die Community mit einzubeziehen, um ihre Erfahrungen bei der Umsetzung der dort festgeschriebenen Maßnahmen einfließen zu lassen und notwendige Veränderungen herbeiführen zu können. FDP Die Community ist auch in Sachsen-Anhalt gut organisiert und vernetzt, so dass die Landesregierung und verwaltung gute Ansprechpartner hat. Dies gilt auch für die mit Landesmitteln geförderten Verbände und Vereine. Piraten Ausnutzung aller uns zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten. Die begrüßt, dass der Austausch zwischen LSBTI-Organisationen, weiteren Kompetenzpersonen aus einzelnen gesellschaftlichen Bereichen sowie der Landesregierung bereits bei der Erarbeitung eine wichtige und produktive Rolle gespielt hat. Die schätzt diesen Austausch daher sehr. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogramms wird angestrebt, den Dialog fortzuführen. Beispielsweise könnte ein Arbeitsgremium aus verschiedenen, zivilgesellschaftlichen AkteurInnen die Umsetzung von Maßnahmen begleiten. Auch weitere Lösungen, in Abstimmung mit den zu beteiligenden AkteurInnen, sind für uns denkbar. 12

13 1.3 Welche Maßnahmen wollen Sie treffen, um dem Thema Mehrfachdiskriminierung wirkungsvoll zu begegnen? CDU Bei dieser Frage wird abgezielt auf die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität und zugleich auch noch aufgrund der geschlechtlichen Identität. Wer als Frau benachteiligt, zugleich auch aufgrund des Lesbischseins angepöbelt sowie als Transe herabwürdigend behandelt wird, ist nicht nur zweimal, sondern gleich dreimal diskriminiert. Derartige gesellschaftliche Entgleisungen darf es nicht geben. Diskriminierungen jeglicher Art sind inakzeptabel. Daher begrüßen wir, dass der Aktionsplan dieses Thema bei seinen Maßnahmen mit aufgreift. Allerdings fehlt uns nach wie vor das Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in der Landesverfassung. Eine Landesregierung, die den Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie ernsthaft und konsequent umsetzen will, muss die Landesverfassung dahingehend ändern. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden dies bei einer möglichen Regierungsbeteiligung einfordern. Es ist unsere Erwartungshaltung, dass die Landesregierung beim Aktionsplan LSBTI umfangreiche Studien zur Mehrfachdiskriminierung von LSBTI-Menschen einbezieht. Die Manpower hierzu wurde mit der Stelle der Referentin in der Leitstelle für Frau-en- und Gleichstellungspolitik geschaffen. Eine Mehrfachdiskriminierung bezieht sich auf eine Ungleichbehandlung aufgrund mehrerer Diskriminierungsmerkmale. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz sieht den Schutz von Personen vor, die eine Mehrfachdiskriminierung erfahren. Es soll damit eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und intergeschlechtliche Menschen können somit neben einer Homosexuellen- und Transfeindlichkeit auch von anderen Diskriminierungen, wie z.b. Rassismus, Antisemitismus oder Behindertenfeindlichkeit betroffen sein. Die Mehrfachdiskriminierung stellt eine besondere Herausforderung an den Staat und die Gesellschaft dar. Mehrfachdiskriminierung muss bekämpft werden. Es ist sicherzustellen, dass alle Individuen das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung haben. Damit aktiv gegen Mehrfachdiskriminierung vorgegangen werden kann, ist es zunächst wichtig, dass sie als eigenständige Form der Diskriminierung anerkannt wird von der Politik ebenso wie in der Gesellschaft. Es darf nicht sein, dass man sich zwischen einzelnen Diskriminierungsformen entscheiden muss, um möglichst erfolgreich gegen diese dann vorgehen zu können. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt wird sich dafür einsetzen, dass das Thema der Mehrfachdiskriminierung im Aktionsplan und dessen Umsetzung eine entsprechende Wichtung erhält. FDP Aus Sicht der Freien Demokraten ist zu prüfen, ob die geltenden rechtlichen Vorschriften dies hinreichend abdecken oder ob es spezifischer Regelungen für Mehrfachdiskriminierungen 13

14 Piraten bedarf, die auch außerhalb der Arbeitswelt greifen. Weiter ist zu prüfen, auf welcher Ebene diese zu treffen sind. Gleichzeitig ist eine Sensibilisierung aller relevanten Stellen und Gruppen erforderlich. Offensive Aufklärung und das Ansprechen von o.g. Themen in der Öffentlichkeit unter Hinzuziehung Beteiligter. Bereits jetzt wird im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsprogramms ein intersektionaler Ansatz zugrunde gelegt. Es wird also berücksichtigt, dass Menschen aufgrund verschiedener Merkmale diskriminiert werden, sich Diskriminierungen verschränken können und deshalb die Schwellen, bestimmte Angebote anzunehmen, für unterschiedliche Menschen unterschiedlich hoch sind (z. B. Diskriminierung von Transfrauen aufgrund des Merkmals Frau und aufgrund des Merkmals transgeschlechtlich ). Die begrüßt diese Maßnahme. 14

15 2.1 Werden Sie sich dafür einsetzten, dass das bereits bestehende Programm Bildung elementar bezogen auf die Belange der LSBTI- Community geprüft und ggf. erweitert wird? CDU FDP Piraten Ja, denn Gesellschaftliche Vielfalt und Toleranz kann nicht früh genug gelernt werden. In den Kindertagesstätten wird der Grundstein für ein diskriminierungsfreies Heranwachsen und eine diskriminierungsfreie Schule gelegt. Hier müssen wir aktuelle Maßnahmen evaluieren und gute Konzepte im Austausch mit der LSBTI*-Community und weiteren gesellschaftlichen Akteuren erstellen, um jedem Kind ein diskriminierungsfreies Heranwachsen zu ermöglichen. Wir werden dies entsprechend dem von der Landesregierung beschlossenen Aktions-programm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen in Sachsen-Anhalt umsetzen. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt wird sich im Rahmen der Möglichkeiten dafür einsetzen, dass die Belange der LSBTTI- Community bei der Umsetzung von Bildung elementar" berücksichtigt werden. Ja. Forcierung der Thematik auf Erweiterung der Möglichkeiten unter Einbeziehung der fachlich fundierten Beratung von LSBTI/CSD. Die wird sich dafür einsetzen, dass das Bildungsprogramm Bildung: elementar in Bezug auf die genannten Belange bei dessen Fortschreibung geprüft und gegebenenfalls erweitert wird. 15

16 2.2 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch in Sachsen-Anhalt ein Bildungsplan erarbeitet und auf den Weg gebracht wird, der die Vielfalt und Akzeptanz unterschiedlicher Identitäten wahrnimmt und im Rahmen der schulischen Bildung thematisiert? CDU FDP Piraten Ja, denn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten dafür ein, dass die Lebensvielfalt der Bürgerinnen und Bürger in allen Bereichen der Gesellschaft berücksichtigt wird. Sachsen-Anhaltische Schulen sollen unterschiedliche sexuelle Identitäten als selbstverständliche Lebensweisen fächerübergreifend vermitteln und wertneutral behandeln. Wir fordern die Verankerung des Themas in den Lehrplänen und Rahmenrichtlinien aller Schulformen und die stärkere Berücksichtigung dieses Themas bei der Zulassung von Unterrichtsmaterialien. Die Sensibilisierung von Lehrenden und Tätigen in Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfe zur Aufklärung in Hinsicht auf sexuelle Vielfalt und gleichgeschlechtliche Lebensweisen zur Prävention von Diskriminierung und Gewalt, ist uns ein wichtiges Anliegen. Jugendliche sollen ihre Sexualität vorurteilsfrei und selbstbestimmt finden können. Wir werden alles unternehmen, damit Jugendlichen ein Coming-out möglich wird, ohne körperliche oder verbale Gewalt befürchten zu müssen. Für die Landesverwaltungen müssen Diversity-Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Die CDU bekennt sich zur individuellen sexuellen Selbstbestimmung eines jeden Menschen. Inwiefern diese durch einen Bildungsplan für den Unterricht an unseren Schulen abgebildet werden kann, ist zu prüfen. Im Rahmen des Biologieunterrichts wird das Thema Sexualkunde heute schon abgebildet und vermittelt. Dabei können auch unterschiedliche Identitäten gelehrt werden. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt tritt dafür ein, dass die Vielfalt von geschlechtlichsexuellen Identitäten sowie Lebensund Familienformen in allen Bildungseinrichtungen und der Kinder-und Jugendhilfe altersgerecht vermittelt wird. Im Bereich der Schulen werden wir unsere Bemühungen fortsetzen, die Wahrnahme und Thematisierung von Vielfalt und Akzeptanz unterschiedlicher Identitäten in den Rahmenrichtlinien und Lehrplänen, bei der Lehrerfortbildung und in entsprechenden Hinweisen für den Unterricht entsprechend zu verankern. Damit wird eine der Voraussetzungen geschaffen, um dieses Thema im Rahmen der schulischen Bildung einfließen zu lassen und behandeln zu können. Ja, zugleich muss man aber aus den Erfahrungen in Baden-Württemberg oder des sich bereits jetzt abzeichnenden Widerstandes gegen den Kita-Koffer lernen. Lehrern wie Eltern muss zudem offensiv vermittelt werden, welches Ziel der Bildungsplan verfolgt. Da in Sachsen-Anhalt(und nicht nur in S.-A.) das Bildungssystem überarbeitet werden muss, werden wir verstärkt darauf einwirken, diese Thematik mit einzubeziehen. Die wird sich für einen entsprechenden Bildungsplan einsetzen. Der im Verantwortungsbereich des geführten Ministeriums für Justiz und Gleichstellung erarbeitet Entwurf des Aktionsprogramms sieht im Bereich 16

17 Kindertageseinrichtungen, allgemein-und berufsbildende Schulen sowie Kinder- und Jugendhilfe Maßnahmen vor, die darauf abzielen, die Thematisierung geschlechtlich-sexueller Vielfalt voranzutreiben. Auch ist im Rahmen der Erarbeitung darauf zu achten, dass nicht nur im unmittelbaren Bildungsbereich, sondern auch in Bezug auf die breitere Wahrnehmung dieser Thematik eine ihr angemessene Kommunikation erfolgt. Ressentiment, wie sie leider in Kontexten anderer Bundesländer in Teilen bekannt wurden, werden wir wirksam und präventiv entgegen treten. 17

18 3.1 Wie wollen Sie Flüchtlinge unterstützen, die auf Grund von Verfolgung wegen ihrer sexuellen Identität aus ihrem Heimatland fliehen mussten? CDU Antwort zu Frage 3.1 bis 3.6: Für Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, weil sie aufgrund ihrer Homosexualität bzw. LSBTI*-Lebensweisen in ihren Herkunftsländern gefährdet sind oder gar verfolgt werden, fordern wir ein unbürokratisches Aufenthaltsrecht und von Anbeginn eine dezentrale Unterbringung aufgrund ihrer besonderen Gefährdungslage innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften. Es bedarf einer besonderen Berücksichtigung und Unterstützung von LSBTI*- Flüchtlingen sowie umfangreiche Informationen in ihrer Muttersprache über Beratungs- und Hilfsangebote im LSBTI*-Bereich. Diese Informationen müssen in jeder Einrichtung zur Verfügung stehen. Zudem muss es die Möglichkeit für gesonderte Unterbringung geben, um eine diskriminierungsfreie und sichere Integration von LSBTI*-Flüchtlingen zu ermöglichen. Hierbei setzen wir auf Wohngruppen und - wie in der Asylpolitik insgesamt - auf dezentrale Unterbringung. Zur Unterstützung der MitarbeiterInnen und Behörden bedarf es einer Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTI*- Flüchtlingen, sowie klarer AnsprechpartnerInnen in den Einrichtungen. Ein gutes Vorbild ist hier die Handreichung des Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.v., die in Kooperation mit dem LSVD, der Hirschfeld_Eddy-Stiftung und des Paritätischen NRW entstanden ist. Eine derartige Hilfestellung fordern wir auch für die Behörden des Landes und der Kommunen in Sachsen-Anhalt. In Sachsen-Anhalt wird in der Integrationsarbeit die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Migrantinnen und Migranten nicht besonders thematisiert. Ein wesentlicher Grund ist die geringe Zahl der sich dazu offen bekennenden Personen. Das bestehende Beratungs- und Betreuungssystem für Migrantinnen und Migranten bietet auch lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-gender und intersexuellen Menschen mit Migrationshintergrund bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit der individuellen Beratung und Unterstützung. Eine wichtige Aufgabe ist die gesellschaftliche Ächtung von Gewalt. Diese kann Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters und ihres Status auch in sozialen Verhältnissen jenseits von Krieg und Verfolgung drohen. Wir legen besonderes Augenmerk auf den Schutz von Menschen, die von Gewalt und Diskriminierung bedroht sind, und fördern entsprechende Beratungsangebote. Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von trans-und intergeschlechtlichen Menschen durchsetzen sowie die Öffnung der Ehe für alle und ein Aufenthaltsrecht von LSBTTI-Flüchtlingen. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt sich seit vielen Jahren für Veränderungen in der Landesverfassung ein, unter anderem für die Aufnahme erweiterter Kinderrechte, die Verankerung einer Antifaschismus- /Antirassismusklausel und die Ergänzung des Artikels 7»Gleichheit vor dem Gesetz«um das Merkmal der»sexuellen Identität«. Für viele Menschen, die auf Grund ihrer sexuellen Identität 18

19 FDP Piraten verfolgt und deshalb zur Flucht gezwungen wurden, ist bereits das Vorbringen des Fluchtgrundes ein enormes Problem. Oftmals sehen sie sich nicht im Stande, ihn bereits im ersten Gespräch vorzubringen, was ihnen im Lauf des Verfahrens häufig zum Nachteil gereicht (Glaubwürdigkeit wird in Frage gestellt). Hier braucht es Kompetenz und Feingefühl der Mitarbeiter_innen der Ausländerbehörden, spezifische Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen und letztlich auch eine Asylpolitik, die nicht vordringlich auf Reduzierung der Flüchtlingszahlen abzielt, sondern den Einzelfällen gerecht wird. Von besonderer Bedeutung für nahezu alle Geflüchteten ist die psychosoziale Betreuung der Zugang zu Therapiemöglichkeiten. Hier leisten die Psychosozialen Zentren für Migrant_innen engagierte Arbeit. Diese wollen wir unterstützen und verstetigen. Der Schutz vor Übergriffen, die an den individuellen Bedürfnissen der einzelnen orientierte Unterbringung und der Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsnetzwerken der migrantischen, wie auch der queeren Communities, sind für LSBTTI-Geflüchtete von besonderer Bedeutung. In einem ersten Schritt muss Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt werden, eine niedrigschwellige Anlaufstelle geboten werden, die die nachfolgenden Schritte bis hin zu einer zügigen geeigneten Unterbringung prüft. Hierbei beziehe ich mich in der Argumentation auf einen Antrag der SR n Jenny Schulz an den Vorsitzenden des Stadtrates Schumann mit der Nummer A0078/15 vom und beziehe ihn in die Arbeit mit ein. Ebenso das Infomaterial vom LSVD. Die Flucht aufgrund von Verfolgung vor dem Hintergrund einer (tatsächlichen oder vermuteten) sexuellen Identität stellt eine Problematik dar, die bisher nur langsam öffentlich sichtbar wurde, aber mittlerweile deutlicher Aspekt eines Bewusstseins ist. Wichtig ist, z. B. hier Heimleitungen und Mitarbeitende von Zentralen Aufnahmestellen, Landesaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für diese Thematik zu sensibilisieren sowie durch mehrsprachige Aufklärungsflyer die Asylsuchenden selbst darauf aufmerksam zu machen, dass eine solche Verfolgung in Deutschland rechtlich unzulässig ist. Der Entwurf des Aktionsprogramms sieht deshalb entsprechende Maßnahmen vor. Für eine Unterbringung im Sinne einer Erstintervention bei geschlechtsspezifischen Gewaltvorkommnissen in den genannten Einrichtungen steht bereits eine Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung. 19

20 3.2 Wie wollen Sie dafür Sorge tragen, dass Flüchtlinge in Heimen und anderen Einrichtungen vor Übergriffen geschützt werden? CDU Antwort zu Frage 3.1 bis 3.6: Für Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, weil sie aufgrund ihrer Homosexualität bzw. LSBTI*-Lebensweisen in ihren Herkunftsländern gefährdet sind oder gar verfolgt werden, fordern wir ein unbürokratisches Aufenthaltsrecht und von Anbeginn eine dezentrale Unterbringung aufgrund ihrer besonderen Gefährdungslage innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften. Es bedarf einer besonderen Berücksichtigung und Unterstützung von LSBTI*- Flüchtlingen sowie umfangreiche Informationen in ihrer Muttersprache über Beratungs- und Hilfsangebote im LSBTI*-Bereich. Diese Informationen müssen in jeder Einrichtung zur Verfügung stehen. Zudem muss es die Möglichkeit für gesonderte Unterbringung geben, um eine diskriminierungsfreie und sichere Integration von LSBTI*-Flüchtlingen zu ermöglichen. Hierbei setzen wir auf Wohngruppen und - wie in der Asylpolitik insgesamt - auf dezentrale Unterbringung. Zur Unterstützung der MitarbeiterInnen und Behörden bedarf es einer Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTI*- Flüchtlingen, sowie klarer AnsprechpartnerInnen in den Einrichtungen. Ein gutes Vorbild ist hier die Handreichung des Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.v., die in Kooperation mit dem LSVD, der Hirschfeld_Eddy-Stiftung und des Paritätischen NRW entstanden ist. Eine derartige Hilfestellung fordern wir auch für die Behörden des Landes und der Kommunen in Sachsen-Anhalt. Die Sicherheit der Gemeinschaftsunterkunft muss durch geeignete Maßnahmen (z.b. Bewachung, Rufbereitschaft) während der Tages- und Nachtzeit gewährleistet sein. Die schnellstmögliche Alarmierung der zuständigen Polizeidienststelle, der Feuer-wehr, des Notarztes und des Trägers der Einrichtung sind zu ermöglichen. Hierfür ist ein öffentlich zugängliches Telefon vorzuhalten. Eine mehrsprachige Übersicht der Notrufnummern ist gut sichtbar anzubringen. Wir plädieren prinzipiell für eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen. Das ist in vielerlei Hinsicht besser, besonders aber auch mit Blick auf die Sicherheit der Asylsuchenden. Dort, wo das nicht sofort möglich ist, sollten kleine Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden, in denen die Achtung der Privatsphäre der Bewohner_innen, respektvolles Miteinander und gute soziale Betreuung Praxis sind. Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen sollen so schnell wie möglich in Wohnungen untergebracht werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollten für sie separate Unterkünfte bzw. Bereiche in Unterkünften vorgehalten werden, die Zugang zu Beratungsstellen und Unterstützer_innen ermöglichen und mit qualifizierten Sozialarbeiter_innen arbeiten. In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sollen für Personen mit besonderem Schutzbedürfnis separierte und nicht allgemeinzugängliche Etagen, z.b. für alleinreisende Frauen oder LSBTTI-Geflüchtete angeboten werden, die als Rückzugsraum dienen können und die besonders geschützt sind. 20

21 FDP Piraten Der Schutz von Minderheiten, aber auch der Frauen ist eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Bei der Vertragsgestaltung mit den Bewirtschaftern der Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge ist dafür Sorge zu tragen, dass der Frage der Sicherheit in der Unterkunft und die Verhinderung von Übergriffen untereinander möglichst verhindert wird. Hierbei beziehe ich mich in der Argumentation auf einen Antrag der SR n Jenny Schulz an den Vorsitzenden des Stadtrates Schumann mit der Nummer A0078/15 vom und beziehe ihn in die Arbeit mit ein. Ebenso das Infomaterial vom LSVD. Die Flucht aufgrund von Verfolgung vor dem Hintergrund einer (tatsächlichen oder vermuteten) sexuellen Identität stellt eine Problematik dar, die bisher nur langsam öffentlich sichtbar wurde, aber mittlerweile deutlicher Aspekt eines Bewusstseins ist. Wichtig ist, z. B. hier Heimleitungen und Mitarbeitende von Zentralen Aufnahmestellen, Landesaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für diese Thematik zu sensibilisieren sowie durch mehrsprachige Aufklärungsflyer die Asylsuchenden selbst darauf aufmerksam zu machen, dass eine solche Verfolgung in Deutschland rechtlich unzulässig ist. Der Entwurf des Aktionsprogramms sieht deshalb entsprechende Maßnahmen vor. Für eine Unterbringung im Sinne einer Erstintervention bei geschlechtsspezifischen Gewaltvorkommnissen in den genannten Einrichtungen steht bereits eine Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung. 21

22 3.3 Welche Maßnahmen wollen Sie treffen, um gerade auch die Mitarbeitenden in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge, sowie die Mitarbeitenden in den bearbeitenden Behörden vor Ort besser für das Thema Queer Flüchtlinge zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass alle am Asylverfahren Beteiligten um Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität als anerkannter Asylgrund wissen? CDU FDP Antwort zu Frage 3.1 bis 3.6: Für Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, weil sie aufgrund ihrer Homosexualität bzw. LSBTI*-Lebensweisen in ihren Herkunftsländern gefährdet sind oder gar verfolgt werden, fordern wir ein unbürokratisches Aufenthaltsrecht und von Anbeginn eine dezentrale Unterbringung aufgrund ihrer besonderen Gefährdungslage innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften. Es bedarf einer besonderen Berücksichtigung und Unterstützung von LSBTI*- Flüchtlingen sowie umfangreiche Informationen in ihrer Muttersprache über Beratungs- und Hilfsangebote im LSBTI*-Bereich. Diese Informationen müssen in jeder Einrichtung zur Verfügung stehen. Zudem muss es die Möglichkeit für gesonderte Unterbringung geben, um eine diskriminierungsfreie und sichere Integration von LSBTI*-Flüchtlingen zu ermöglichen. Hierbei setzen wir auf Wohngruppen und - wie in der Asylpolitik insgesamt - auf dezentrale Unterbringung. Zur Unterstützung der MitarbeiterInnen und Behörden bedarf es einer Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTI*- Flüchtlingen, sowie klarer AnsprechpartnerInnen in den Einrichtungen. Ein gutes Vorbild ist hier die Handreichung des Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.v., die in Kooperation mit dem LSVD, der Hirschfeld_Eddy-Stiftung und des Paritätischen NRW entstanden ist. Eine derartige Hilfestellung fordern wir auch für die Behörden des Landes und der Kommunen in Sachsen-Anhalt. Alle am Verfahren beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Umgang mit Asylbewerbern, die ihre Homosexualität als Fluchtgrund angeben, geschult. Es ist für uns vorstellbar, dass durch eine Erweiterung des Landesprogrammes LSBTI zukünftig eine noch bessere Sensibilisierung aller am Verfahren Beteiligten hinsichtlich der Personen erreicht wird, die ihren Asylantrag mit ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität begründen. Wir plädieren dafür, die fachlich zuständigen Verwaltungsstellen in den Kommunen in einer Servicestelle Einwanderung zusammenzufassen. Interkulturelle und fachliche Kompetenzen, behördliche Zuständigkeiten und Informationen über Beratungs-und Unterstützungsangebote könnten so gebündelt werden und Migrantinnen und Migranten den sonst üblichen Behördenmarathon ersparen. Fachliche Qualifikationsangebote, verpflichtende Schulungen und Trainings sowohl zur Stärkung der interkulturellen, als auch der geschlechtersensiblen Kompetenzen der Mitarbeiter_innen halten wir für unerlässlich und sie ließen sich so gebündelt zudem wirksamer umsetzen. Derzeit arbeiten in den verschiedenen Einrichtungen und Stellen Menschen mit sehr unterschiedlichen beruflichen 22

23 Piraten Hintergründen. Es ist wichtig, dass ihnen im Rahmen der Einarbeitung auch die besonderen Belange von Queer- Flüchtlingen vermittelt werden, wie insgesamt die Problematik von Menschen, die aus individuellen Umständen (Religion, Nationalität, Geschlecht, politische Orientierung o.ä.) in ihren Heimatländern verfolgt werden. Hierbei beziehe ich mich in der Argumentation auf einen Antrag der SR n Jenny Schulz an den Vorsitzenden des Stadtrates Schumann mit der Nummer A0078/15 vom und beziehe ihn in die Arbeit mit ein. Ebenso das Infomaterial vom LSVD. Die Flucht aufgrund von Verfolgung vor dem Hintergrund einer (tatsächlichen oder vermuteten) sexuellen Identität stellt eine Problematik dar, die bisher nur langsam öffentlich sichtbar wurde, aber mittlerweile deutlicher Aspekt eines Bewusstseins ist. Wichtig ist, z. B. hier Heimleitungen und Mitarbeitende von Zentralen Aufnahmestellen, Landesaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für diese Thematik zu sensibilisieren sowie durch mehrsprachige Aufklärungsflyer die Asylsuchenden selbst darauf aufmerksam zu machen, dass eine solche Verfolgung in Deutschland rechtlich unzulässig ist. Der Entwurf des Aktionsprogramms sieht deshalb entsprechende Maßnahmen vor. Für eine Unterbringung im Sinne einer Erstintervention bei geschlechtsspezifischen Gewaltvorkommnissen in den genannten Einrichtungen steht bereits eine Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung. 23

24 3.4 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Flüchtlingseinrichtungen klar erkennbare Ansprechpersonen für LSBTI etabliert werden? CDU Antwort zu Frage 3.1 bis 3.6: Für Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, weil sie aufgrund ihrer Homosexualität bzw. LSBTI*-Lebensweisen in ihren Herkunftsländern gefährdet sind oder gar verfolgt werden, fordern wir ein unbürokratisches Aufenthaltsrecht und von Anbeginn eine dezentrale Unterbringung aufgrund ihrer besonderen Gefährdungslage innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften. Es bedarf einer besonderen Berücksichtigung und Unterstützung von LSBTI*- Flüchtlingen sowie umfangreiche Informationen in ihrer Muttersprache über Beratungs- und Hilfsangebote im LSBTI*-Bereich. Diese Informationen müssen in jeder Einrichtung zur Verfügung stehen. Zudem muss es die Möglichkeit für gesonderte Unterbringung geben, um eine diskriminierungsfreie und sichere Integration von LSBTI*-Flüchtlingen zu ermöglichen. Hierbei setzen wir auf Wohngruppen und - wie in der Asylpolitik insgesamt - auf dezentrale Unterbringung. Zur Unterstützung der MitarbeiterInnen und Behörden bedarf es einer Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTI*- Flüchtlingen, sowie klarer AnsprechpartnerInnen in den Einrichtungen. Ein gutes Vorbild ist hier die Handreichung des Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.v., die in Kooperation mit dem LSVD, der Hirschfeld_Eddy-Stiftung und des Paritätischen NRW entstanden ist. Eine derartige Hilfestellung fordern wir auch für die Behörden des Landes und der Kommunen in Sachsen-Anhalt. Nein. Das bestehende Beratungs- und Betreuungssystem für Migrantinnen und Migranten bietet auch lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen mit Migrationshintergrund bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit der indivi-duellen Beratung und Unterstützung. Ja. Erkennbare und niedrigschwellig erreichbare Ansprechpartner_innen für LSBTTI sind notwendig, um Menschen, die nicht selten zum ersten Mal offen über ihre sexuelle Identität und/oder Orientierung sprechen können, zu helfen. FDP siehe 3.1 Piraten Hierbei beziehe ich mich in der Argumentation auf einen Antrag der SR n Jenny Schulz an den Vorsitzenden des Stadtrates Schumann mit der Nummer A0078/15 vom und beziehe ihn in die Arbeit mit ein. Ebenso das Infomaterial vom LSVD. Die Flucht aufgrund von Verfolgung vor dem Hintergrund einer (tatsächlichen oder vermuteten) sexuellen Identität stellt eine Problematik dar, die bisher nur langsam öffentlich sichtbar wurde, aber mittlerweile deutlicher Aspekt eines Bewusstseins ist. Wichtig ist, z. B. hier Heimleitungen und Mitarbeitende von Zentralen Aufnahmestellen, Landesaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für diese Thematik zu sensibilisieren sowie durch mehrsprachige Aufklärungsflyer die Asylsuchenden selbst darauf aufmerksam zu machen, dass eine solche Verfolgung in Deutschland rechtlich unzulässig ist. Der Entwurf des Aktionsprogramms sieht deshalb entsprechende 24

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