E-Government Grundlagen Medienbaustein 5. Die Elektronische Zustellung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "E-Government Grundlagen Medienbaustein 5. Die Elektronische Zustellung"

Transkript

1 E-Government Grundlagen Medienbaustein 5 Die Elektronische Zustellung Version 2.0 Oktober 2011 In Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, E-Government Recht, Organisation und Internationales Stadt Wien: Geschäftsbereich Personal und Revision, Gruppe Verwaltungsakademie und Personalentwicklung Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit, Gruppe Informations- und Kommunikationstechnologie Donau-Universität Krems, Zentrum für E-Government Creative Commons-Lizenz elearning for egovernment der Stadt Wien und der Donau-Universität Krems steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Österreich Lizenz: Seite 1 von 13

2 Medienbaustein 5 Die Elektronische Zustellung Nr. Szene / Thema Audio-Text Mediale/interaktive Gestaltung Einführung 1. Was ist die Elektronische Zustellung? Die elektronische Zustellung ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Auf Seiten der BürgerInnen spart sie Zeit und erhöht den Komfort. Das Abholen von behördlichen Sendungen von den Postämtern kann gänzlich entfallen. In der Verwaltung sorgt die elektronische Zustellung für deutliche Kosteneinsparungen. Seite 2 von 13

3 2. Ziel: Durchgängiger elektronischer Amtsweg Durch die Methoden des E-Governments sollen medienbruchfreie Verarbeitungen erreicht werden. Der Antrag der BürgerInnen wird online in einem der Portale (z.b. erfasst. Die Verfahrensdokumentation und die Bearbeitung des Anbringens finden anschließend im ELAK statt. Die Zustellung der Erledigung erfolgt ebenfalls elektronisch. E-Government-Ziel: durchgängige Prozesse 3. Die Behörde als Versenderin Beim Versand sind folgende Entscheidungen zu treffen: Erfolgt der Versand hoheitlich oder privat? Wird nachweislich (also zu eigenen Handen / per RSa) oder nichtnachweislich versendet? Wird auf Papier oder elektronisch zugestellt? Die Behörde als Versenderin Versandentscheidungen: 1. hoheitlich oder privat 2. nachweislich (ev. auch eigenhändig) oder nicht-nachweislich 3. Papier oder Elektronik 4. Ausfertigungen nach AVG Behördliche Ausfertigungen nach AVG Seite 3 von 13

4 müssen ab mit einer Amtssignatur versehen sein. Mehr über die Amtssignatur erfahren Sie im Kapitel 2 Elektronische Signaturen 5. Zustellung in der Hoheitsverwaltung und der Privatwirtschaftsverwaltung Bei einer nachweislichen Zustellung in der Hoheitsverwaltung tritt durch die Zustellfiktion auch ohne Abholung nach Ablauf der Frist die Wirkung der Zustellung ein. Dazu muss das Zustellstück in der Papierwelt via RSa oder RSb versendet werden und in der elektronischen Variante via zugelassenen elektronischen Zustelldienst. Für Zustellung von Zustellstücken in der Privatwirtschaftsverwaltung kann nicht auf das Zustellgesetz zurückgegriffen werden sondern in diesen Fällen tritt nach 862a ABGB die Rechtswirkung erst durch die tatsächliche Zustellung an den Empfänger ein. Belegt wird dies durch den Rückschein. Die elektronische Zustellung via elektronischen Zustelldienst kann in diesen Fällen natürlich verwendet werden. Hoheitlich oder privat Hoheitsverwaltung: Zustellwirkung tritt bei nachweislicher Zustellung auch ohne Abholung durch den Empfänger ein! Sog. Zustellfiktion (Zustellgesetz) Privatwirtschaftsverwaltung: Wirkung nur, wenn dem Empfänger tatsächlich zugekommen ( 862a ABGB) Nachweis für den Versender durch Rückschein erbringbar Seite 4 von 13

5 6. Rechtswirkungen der Zustellvarianten Die Zustellvarianten ziehen verschiedene Rechtswirkungen nach dem Zustellgesetz nach sich. Unterschieden wird zwischen nachweislichen Zustellungen (RSa und RSb) und nichtnachweislichen Zustellungen (wie bei einem Brief im Rahmen der Hoheitsverwaltung). Elektronische Zustelldienste müssen beide Varianten abwickeln können. Elektronisch zustellen (ZustG-Nov. 2007) Nachweisliche Zustellungen ( RSa - und RSb-Brief ): 1) elektronischer Zustelldienst (nur mit Bürgerkarte bzw. automatisiert ausgelöster Signatur aufgrund besonderer Vereinbarung) 2) unmittelbare elektronische Ausfolgung (sofern Zugang mit Bürgerkarte) Einfache Zustellungen: 1) elektronischer Zustelldienst (Zugang wie oben) 2) unmittelbare elektronische Ausfolgung (wenn Zugang ohne Bürgerkarte) 3) elektronisches Kommunikationssystem der Behörde nur nach negativer Abfrage des Zustellkopfes zulässig 4) elektronische Zustelladresse (sofern Adresse im Verfahren angegeben wurde) z.b. 7. Nachweisliche elektronische Zustellungen nach ZustG-Novelle 2007 Die Behörde kann auf verschiedene Arten elektronisch zustellen: Nachweisliche elektronische Zustellungen können über einen zugelassenen elektronischen Zustelldienst ausgeführt werden. Die Behörde übermittelt dazu die Zustellstücke an den Zustelldienst. Arten der elektronischen Zustellung Zustellung über einen elektronischen Zustelldienst - vom Bundeskanzler mit Bescheid zugelassen, sofern insbesondere Voraussetzungen der Zustelldiensteverordnung erfüllt sind - beaufsichtigt durch Bundeskanzler ( 31 ZustG) - aktuelle Liste der Dienste: - Anmeldung der Benutzerin bzw. des Benutzer nur mit Bürgerkarte - auch nachweisliche Zustellung (RSa, RSb) immer möglich Seite 5 von 13

6 8. Einfache elektronische Zustellungen nach ZustG- Novelle 2007 Elektronische Zustelladresse Die einfache elektronische Zustellung ist in mehreren Varianten machbar. Die schon heute übliche Variante ist an die Adresse; nach Zustellgesetz elektronische Zustelladresse. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Empfängerin bzw. der Empfänger der Behörde ihre bzw. seine E- Mailadresse für die Zustellung in einem anhängigen Verfahren bekanntgeben hat. ( 2 Z 5 ZustG). Arten der elektronischen Zustellung Zustellung an eine elektronische Zustelladresse - normales oder Fax - muss von der Empfängerin bzw. vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in einem anhängigen Verfahren bekanntgeben werden ( 2 Z 5 ZustG) - Zweifel über Einlangen Tatsache und Zeitpunkt durch Behörde festzustellen ( 37 Abs. 1 ZustG) - keine nachweisliche Zustellung möglich 9. Einfache elektronische Zustellungen nach ZustG- Novelle 2007 Elektronisches Kommunikationssystem der Behörde oder Zustelldienst Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von elektronischen Plattformen der Behörde, auf welchen das Zustellstück hinterlegt wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Empfängerin bzw. der Empfänger bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert ist. Die Behörde könnte auch den elektronischen Zustelldienst zur einfachen Zustellung verwenden. Arten der elektronischen Zustellung Elektronisches Kommunikationssystem der Behörde - behördeneigene Zustellapplikation (vgl. 37 ZustG) - z.b. Databox in FinanzOnline - Zustellfiktion: Dritter Werktag nach erstmaliger Bereithaltung! - primär muss jedoch Zustellung über einen elektronischen Zustelldienst versucht werden ( 37 Abs. 2 ZustG) - keine nachweisliche Zustellung möglich Seite 6 von 13

7 10. Das Prinzip der elektronischen Zustellung über einen elektronischen Zustelldienst Aus dem ELAK oder einer Fachanwendung soll eine Erledigung versendet werden. Dazu ist es notwendig festzustellen, ob die Empfängerin bzw. der Empfänger bei einem Zustelldienst angemeldet ist (= Abfrage des Zustellkopfs). Wenn dies zutrifft, wird an ihr bzw. sein Postfach zugestellt. Zustellung über einen elektronischen Zustelldienst A) Behördensicht 2 3 Zustellkopf Zustelldienst A Zustelldienst B Zustelldienst C 1. Voraussetzung: Anmeldung der Empfängerin bzw. des Empfängers bei einem Zustelldienst 2. Abfrage der Behörde beim sogenannten Zustellkopf / Rückantwort des Zustellkopfes 3. Übermittlung des zuzustellenden Dokuments an den entsprechenden Zustelldienst Die duale Zustellung: Behördensicht: Duale Zustellung bedeutet, dass in jedem einzelnen Fall vor der Zustellung von Ausfertigungen standardmäßig geprüft wird, ob eine elektronische Zustellung möglich ist oder nicht. Nur wenn eine solche elektronische Zustellung nicht möglich ist, wird wie bisher in Papierform zugestellt. Das System der dualen Zustellung bietet somit den Vorteil einer einheitlichen Schnittstelle für die elektronische Zustellung und die Papierzustellung. E-Zustellung: Behördensicht mit dualer Zustellung Applikation der Behörde Druckstraße / Papierversendung ? Zustellkopf Zustellserver 1 Zustellserver 2 Zustellserver 3 1? Seite 7 von 13

8 12. Duale Zustellung im Magistrat der Stadt Wien Im Magistrat der Stadt Wien funktioniert die duale Zustellung im Wesentlichen über den ELAK. Die Dienststelle, von der die Ausfertigung stammt, übermittelt aus dem ELAK alle notwendigen Angaben über die Art der Zustellung (RSa, RSb, ohne Zustellnachweis) sowie die Daten des/der EmpfängerIn an die HPC DUALE ZUSTELLSYSTEME GesmbH (im Folgenden kurz: hpc). Die hpc (mit der seitens des Magistrats der Stadt Wien ein Datenschutzvertrag abgeschlossen wurde) wickelt derzeit als Dienstleister für den Magistrat der Stadt Wien die duale Zustellung amtssignierter Ausfertigungen ab, d.h. sie übernimmt - die Prüfung, ob eine elektronische Zustellung an die betreffenden EmpfängerInnnen möglich ist, durch Abfrage des Zustellkopfes - die Übermittlung des Dokuments an den jeweiligen elektronischen Zustelldienst oder, sollte eine elektronische Zustellung nicht möglich sein, das Ausdrucken des Dokuments und die konventionelle Versendung desselben in Papierform (per RSa oder RSb). Die Dienststelle, von der die Ausfertigung stammt, erhält nach Abschluss des Zustellvorganges einen Rückschein, der dem Akt anzuschließen ist. Duale Zustellung Seite 8 von 13

9 13. Wie läuft eine duale Zustellung bei elektronischer Aktenführung über den ELAK ab? - Das Verfassen des elektronischen Schriftstückes erfolgt wie bisher. - Die Unterschrift des/der Genehmigungsberechtigten erfolgt im ELAK.. - Von der Behörde wurde der Bescheid bereits protokollmäßig mit der Versandart RSa (DUAL) erfasst. - Zur Erhöhung der Datenqualität wurden durch die im ELAK integrierte ZMR-Prüfung die Adressdaten gegen das Zentrale Melderegister geprüft und aktualisiert. - Um den Bescheid mit der Amtssignatur zu signieren und zuzustellen, ist die Funktion Reinschrift erzeugen und abfertigen auszuführen. - Für die BearbeiterInnen ist damit der Zustellvorgang abgeschlossen, egal ob die EmpfängerInnen elektronisch erreichbar sind oder ob der Bescheid auf einer zentralen Druckstraße gedruckt, kuvertiert und versendet wird. - Die hpc send station prüft durch die Abfrage des Zustellkopfes, ob die EmpfängerInnen bei einem Zustelldienst angemeldet sind und stellt dann elektronisch oder in Papierform zu. Kurzvideo Seite 9 von 13

10 14. Das Entgelt Das Entgelt für Elektronische Zustellungen (das von der zustellenden Behörde zu bezahlen ist) ist wesentlich günstiger als die konventionelle Zustellung. Die Nutzung des ausgelagerten Drucks und der Kuvertierung kommt billiger als der Druck auf Abteilungsdruckern. Zustellung über einen elektronischen Zustelldienst Vorteile für Behörden (2): KOSTEN!! - Entgelt für behördlichen Zustellungen (zu bezahlen von den zustellenden Behörden) derzeit gesetzlich festgelegt: - Hälfte des Standardbriefportos + USt. = 0, ev. postalische Verständigung = 0,55 - max. 0,88 für RSa oder RSb - konventionell: 4,75 Euro (RSa) bzw. 2,65 Euro (RSb) und zusätzlich Manipulationsaufwand (ausdrucken, kuvertieren, etc.) - spätestens 9 Monate nachdem zumindest drei Zustelldienste zugelassen wurden (= August 2010), wird das Entgelt gemeinsam mit dem Zustellkopf ausgeschrieben - noch günstigerer Preis wird erwartet! - Entgelt für private Zusendungen (zu bezahlen vom Versender) unterliegt privatrechtliche Vereinbarung Seite 10 von 13

11 15. Die Behörde als Empfängerin Auch eine Behörde kann Zustellstücke oder Zusendungen empfangen. Die Dienststelle wird ins ErgänzungsRegister Sonstiger Betroffener (ERsB) eingetragen, ebenso die "elektronische Abholberechtigung" der MitarbeiterInnen, die BehördenvertreterInnen bei einem Zustelldienst sind. Die Behörde als Empfänger 16. Die BürgerInnen als EmpfängerInnen Wie man sich bei einem Zustelldienst anmelden kann und wie der Empfang im Elektronischen Postfach funktioniert erfahren Sie im Kapitel 6 Die BürgerInnensicht. Zustellung über einen elektronischen Zustelldienst B) Bürgersicht 2) Verständigung wird geschickt 0) Registrierung des Bürgers 1) Zustellstück trifft ein 3) Login mit Bürgerkarte (bzw. automatisiert ausgelöste Signatur) Übernahmebestätigung wird signiert 4) Nachricht speichern oder weiterleiten Vorteile Seite 11 von 13

12 für BürgerInnen Für BürgerInnen wird es möglich, rund um die Uhr und von jedem gewünschten Ort Post entgegenzunehmen, insbesondere das Abholen von Schriftstücken vom Postamt oder das persönliche Vorsprechen zu bestimmten Amtstunden fallen weg für die öffentliche Verwaltung und Wirtschaft Für die öffentliche Verwaltung bedeutet die duale Zustellung und die elektronische Abwicklung von Behördenverfahren eine effizientere Erledigung der Verfahren. Firmen können neben den genannten Vorteilen Online-Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr sicherer gestalten. Seite 12 von 13

13 Zustellung über einen elektronischen Zustelldienst Vorteile für Behörden (1) - kann elektronisch mit Zustellnachweis (RSa oder RSb) zugestellt werden - kann elektronisch ohne Zustellnachweis (Brief) zugestellt werden - Zustellwirkung tritt auch ohne Abholung des Zustellstücks durch den Empfänger ein - Zeitpunkt der Zustellwirkung wird für Behörde immer dokumentiert (elektronischer Rückschein); etwa der Zeitpunkt der Abholung durch den Empfänger (mit seiner elektronischen Signatur) - Zustellnachweis wird vom Zustelldienst an versendende Behörde elektronisch rückübermittelt - Behörde kann diesen Rückschein automatisiert verarbeiten bzw. Akt zuordnen für die öffentliche Verwaltung Für die öffentliche Verwaltung bedeutet die duale Zustellung und die elektronische Abwicklung von Behördenverfahren eine Zeitund Kosteneinsparung (beispielsweise können die Kosten für Papierausdrucke eingespart werden). Die Duale Zustellung bringt Einsparungen in der Verwaltung, siehe Studie des Österreichischen Städtebundes (Link: altungsergebnisse/veranstaltungsergebnissedetails/artikel/informationsveranstaltungamtssignatur-und-elektronischezustellung.html?tx_ttnews[backpid]=9409&cha sh=655772c86fe00dfd46628e26defc5b8c ) Kostenersparnis* Elektronische Zustellung (Einsparung > 3,80 pro Sendung RsB) Portokosten: wesentlich niedriger als bei Papierzustellung Druckkosten, Kuvertierung, Versand: keine Papier über Druckstraße (Einsparung > 0,60 pro Sendung) Portokosten: unverändert zu derzeitigen Kosten Druckkosten: billiger als bei Einzelplatz- oder Abteilungsdrucker Kuvertierung: automatisiert, billiger als manuell Sendungskosten: geringe Gebühr seitens Dienstleister *Studie des Österreichischen Städtebundes Seite 13 von 13

Die duale Zustellung als Lösung

Die duale Zustellung als Lösung Die duale Zustellung als Lösung Wie bringe ich die amtssignierte Ausfertigung an die Frau / den Mann? Dr. Bernhard Karning Bundeskanzleramt ADV E-Government-Konferenz 8. Juni 2011 Amtssignatur Duale Zustellung

Mehr

Elektronische Zustellung gemäß Zustellgesetz. Fachtagung Amtssignatur und elektronische Übermittlung, 24. Juni 2010

Elektronische Zustellung gemäß Zustellgesetz. Fachtagung Amtssignatur und elektronische Übermittlung, 24. Juni 2010 Elektronische Zustellung gemäß Zustellgesetz Fachtagung Amtssignatur und elektronische Übermittlung, 24. Juni 2010 Agenda Die Behörde als Versender Arten der elektronische Zustellung gem. Zustellgesetz

Mehr

Amtssignatur und Duale Zustellung. Praxiseinsatz in der Stadt Wien

Amtssignatur und Duale Zustellung. Praxiseinsatz in der Stadt Wien Amtssignatur und Duale Zustellung Praxiseinsatz in der Stadt Wien Amtssignatur Umsetzung und Werkzeuge Anbringen der Amtssignatur auf Dokumenten: 1. Dokument im Format PDF oder (besser) PDF/A PDFCreator

Mehr

E-Verfahren: vom Antrag bis zur Zustellung.

E-Verfahren: vom Antrag bis zur Zustellung. E-Verfahren: vom Antrag bis zur Zustellung bernhard.karning@bka.gv.at Online-Amtswege: jederzeit & überall Formularaufruf ausfüllen (XML) Signatur mit Bürgerkarte epayment (EPS) interne Bearbeitung (ELAK)

Mehr

Elektronische Zustellung

Elektronische Zustellung Elektronische Zustellung Kostengünstig und nachweislich! Maria Enzersdorf 24.5.2016 Dr. Bernhard Karning Bundeskanzleramt Abt. I/11 Die elektronische Zustellung Anwendungsbereich gemäß 28 ZustG Übermittlung

Mehr

Implementierung der dualen Zustellung im Bundeskanzleramt bei Datenschutzbehörde und Bundesdenkmalamt

Implementierung der dualen Zustellung im Bundeskanzleramt bei Datenschutzbehörde und Bundesdenkmalamt Implementierung der dualen Zustellung im Bundeskanzleramt bei Datenschutzbehörde und Bundesdenkmalamt Roland Ledinger Leiter Bereich IKT, Bundeskanzleramt Alexander Leiningen-Westerburg Head of Sales,

Mehr

Die elektronische Zustellung. Projektarbeit gemäß 9 der BKA-Grundausbildungsverordnung Christian HERWIG, Abt. I/11

Die elektronische Zustellung. Projektarbeit gemäß 9 der BKA-Grundausbildungsverordnung Christian HERWIG, Abt. I/11 Die elektronische Zustellung Projektarbeit gemäß 9 der BKA-Grundausbildungsverordnung Christian HERWIG, Abt. I/11 Zentrales Element des E-Governments Durchgängiger elektronischer Amtsweg medienbruchloses

Mehr

E-Government. Dr. Bernhard Karning. Bundeskanzleramt Bereich IKT-Strategie A-1014 Wien, Ballhausplatz 2

E-Government. Dr. Bernhard Karning. Bundeskanzleramt Bereich IKT-Strategie A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 E-Government Dr. Bernhard Karning Bundeskanzleramt Bereich IKT-Strategie A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 i11@bka.gv.at Definition der Europäischen Kommission die Nutzung der IKT im Zusammenspiel mit organisatorischen

Mehr

Vom E-Antrag zur Zustellung

Vom E-Antrag zur Zustellung Vom E-Antrag zur Zustellung Relevante rechtliche Vorschriften und praktische Erfahrungen in der Umsetzung elektronischer Gemeindeverfahren Krems, 7. Mai 2009 Online-Amtswege: jederzeit & überall Formularaufruf

Mehr

Elektronischer Datennachweis

Elektronischer Datennachweis Elektronischer Datennachweis Novelle des 17 Abs. 2 E-GovG Datenbeschaffung durch die Behörde Christian Herwig Krems, April 2011 christian.herwig@bka.gv.at Überblick & Navigation Aktuelles und Allgemeines

Mehr

E-Government Grundlagen Medienbaustein 7. Durchgängige E-Government-Verfahren

E-Government Grundlagen Medienbaustein 7. Durchgängige E-Government-Verfahren E-Government Grundlagen Medienbaustein 7 Durchgängige E-Government-Verfahren Version 2.0 (neutralisiert) Oktober 2011 In Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, E-Government Recht, Organisation und Internationales

Mehr

Mag. Wolf-Dieter Auer, Teamleiter E-DC-AI Tel.: 01/ ,

Mag. Wolf-Dieter Auer, Teamleiter E-DC-AI Tel.: 01/ , Mag. Wolf-Dieter Auer, Teamleiter E-DC-AI Tel.: 01/71123-882909, wolf-dieter.auer@brz.gv.at DI Christoph Enzinger, E-DC-AI Tel.: 01/71123-882359, christoph.enzinger@brz.gv.at E-DC-AI ist das Team im Unternehmensbereich

Mehr

Rechtliche Grundlagen: Amtssignatur & elektronische Zustellung. BRZ, 21. Oktober 2010, Palais Mollard, Wien

Rechtliche Grundlagen: Amtssignatur & elektronische Zustellung. BRZ, 21. Oktober 2010, Palais Mollard, Wien Rechtliche Grundlagen: Amtssignatur & elektronische Zustellung BRZ, 21. Oktober 2010, Palais Mollard, Wien 1. Die Amtssignatur Die Grundlage der elektronischen Zustellung Ausfertigung AVG ab dem 1.1.2011

Mehr

Ziel ist es, Dokumente zwischen Anwendungen verschiedener Behörden bzw. Organisationen gesichert und automatisiert auszutauschen.

Ziel ist es, Dokumente zwischen Anwendungen verschiedener Behörden bzw. Organisationen gesichert und automatisiert auszutauschen. Leitfaden für Behörden zur Einrichtung eines Postfaches gem. 33 ZustellG für elektronische Zustellungen und Zusendungen im Auftrag von Privaten (Stand März 2016) 1. ALLGEMEINES... 1 2. NUTZEN FÜR DIE VERWALTUNG...

Mehr

Leitfaden zur Einrichtung eines Postfaches gem. 33 ZustellG 2008 Seite: 1/8

Leitfaden zur Einrichtung eines Postfaches gem. 33 ZustellG 2008 Seite: 1/8 Leitfaden für Behörden zur Einrichtung eines Postfaches gem. 33 ZustellG für elektronische Zustellungen und Zusendungen im Auftrag von Privaten (Stand April 2016) 1. ALLGEMEINES... 2 2. NUTZEN FÜR DIE

Mehr

Anbringen Bearbeitung Duale Zustellung

Anbringen Bearbeitung Duale Zustellung Workshop Privatzustellung t peter.reichstaedter@bka.gv.atreichstaedter@bka at Anbringen Bearbeitung Duale Zustellung Ziel: durchgängige gg Prozesse zb. HELP.gv.at, Wien.gv.at etc. Portal zb. ELAK, Register

Mehr

E-Government-Grundlagen Medienbaustein 4. Bürgerkartenkonzept und Handy-Signatur

E-Government-Grundlagen Medienbaustein 4. Bürgerkartenkonzept und Handy-Signatur E-Government-Grundlagen Medienbaustein 4 Bürgerkartenkonzept und Handy-Signatur Version 2.0 Oktober 2011 In Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, E-Government Recht, Organisation und Internationales Stadt

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz und das Zustellgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2017 Bundeskanzleramt)

Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz und das Zustellgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2017 Bundeskanzleramt) 1 von 5 E n t wurf Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz und das Zustellgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2017 Bundeskanzleramt) Der Nationalrat hat beschlossen: Inhaltsverzeichnis Artikel

Mehr

Staatliche und regulative Rahmenbedingungen für E-Government in Österreich. Peter Kustor

Staatliche und regulative Rahmenbedingungen für E-Government in Österreich. Peter Kustor Staatliche und regulative Rahmenbedingungen für E-Government in Österreich Peter Kustor 1 Ziel: durchgängige Prozesse zb. HELP.gv.at, USP.gv.at, Wien.gv.at etc. Portal zb. ELAK, Register ( ZMR, GWR, Vollmachtsregister,

Mehr

Postfachleitfaden "BriefButler Zustelldienst"

Postfachleitfaden BriefButler Zustelldienst Postfachleitfaden "BriefButler Zustelldienst" Eröffnung eines neuen Postfachs auf zustelldienst.briefbutler.at Typ: Klassifizierung: Kundendokument Intern HPC Duale Zustellsysteme GmbH hpc DUAL Deutschland

Mehr

Versenden mit der Maus. (Amts)signatur- und Versandservice für Wirtschaft und Verwaltung Mit einem Praxisbericht der Stadt Wien

Versenden mit der Maus. (Amts)signatur- und Versandservice für Wirtschaft und Verwaltung Mit einem Praxisbericht der Stadt Wien Versenden mit der Maus (Amts)signatur- und Versandservice für Wirtschaft und Verwaltung Mit einem Praxisbericht der Stadt Wien Inhalt Einfach sicher senden. hpc DUAL? Warum duale Zustellung? Wie funktioniert

Mehr

Die elektronische Zustellung

Die elektronische Zustellung Die elektronische Zustellung Unter besonderer Berücksichtigung des Zulassungsverfahrens elektronischer Zustelldienste Eva SOUHRADA-KIRCHMAYER Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst Juni 2005 Zustellung Einer

Mehr

ÖSTERREICHISCHER GEMEINDEBUND. Zustellrecht. Mag. Florian Mayr. Mayr, Zustellrecht 2

ÖSTERREICHISCHER GEMEINDEBUND. Zustellrecht. Mag. Florian Mayr. Mayr, Zustellrecht 2 Zustellrecht Mag. Florian Mayr 2 1 Überblick Einführung/Anwendungsbereich Begriffe Zustellorgane Zustellverfügung Zustellvorgang Formen der physischen Zustellung Sonderfälle Elektronische Zustellung 3

Mehr

vom 16. Dezember 2008

vom 16. Dezember 2008 172.023.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2008 Nr. 349 ausgegeben am 19. Dezember 2008 Verordnung vom 16. Dezember 2008 über die Zustellung behördlicher Dokumente (Zustellverordnung; ZustV)

Mehr

Versenden mit der Maus. Elektronisches Signatur- und Versandservice für Wirtschaft und Verwaltung

Versenden mit der Maus. Elektronisches Signatur- und Versandservice für Wirtschaft und Verwaltung Versenden mit der Maus Elektronisches Signatur- und Versandservice für Wirtschaft und Verwaltung Inhalt hpc DUAL? Warum duale Zustellung? Preisvergleich Wie funktioniert duale Zustellung? Services der

Mehr

HRS Client Anwendungs-Dokumentation

HRS Client Anwendungs-Dokumentation Funktionalität des sendhybrid Client für hybride Rückscheine 12.12.2016 Mag. (FH) Jasmin Scherllin - jasmin.scherllin@sendhybrid.com sendhybrid.com sendhybrid ÖPBD GmbH Göstinger Straße 213, A-8051 Graz

Mehr

Elektronische Zustellung

Elektronische Zustellung Elektronische Zustellung Workshop Technisch Das E-Government Innovationszentrum ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundeskanzleramtes und der TU Graz Inhalt Überblick Komponenten und Ebenen Überblick

Mehr

E-Government in Österreich Erfahrungen aus der Bund-, Länder-, Gemeinden-Kooperation. Status und Ausblick

E-Government in Österreich Erfahrungen aus der Bund-, Länder-, Gemeinden-Kooperation. Status und Ausblick E-Government in Österreich Erfahrungen aus der Bund-, Länder-, Gemeinden-Kooperation Status und Ausblick Exekutivsekretär Christian Rupp E-Government Plattform Vorsitz Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel

Mehr

Der BriefButler für die öffentliche Verwaltung. Zeit und Geld sparen mit elektronischer Briefzustellung.

Der BriefButler für die öffentliche Verwaltung. Zeit und Geld sparen mit elektronischer Briefzustellung. Der BriefButler für die öffentliche Verwaltung Zeit und Geld sparen mit elektronischer Briefzustellung. Markt- und Themenführer der elektronischen Briefzustellung Seit rund zehn Jahren beschäftigt sich

Mehr

Duale Zustellung. Praxisbericht aus NÖ

Duale Zustellung. Praxisbericht aus NÖ Duale Zustellung und Amtssignatur Praxisbericht aus NÖ ABTEILUNG LANDESAMTSDIREKTION - INFORMATIONSTECHNOLOGIE, J. Schnürer 08.06.2011 1 Inhalt Projektauftrag Amtssignatur und duale Zustellung Amtssignatur

Mehr

ERLÄUTERUNGEN. zur Rahmenvereinbarung über die Nutzung der elektronischen Abfertigungsdienstleistungen - Amtssignatur - duale Übermittlung

ERLÄUTERUNGEN. zur Rahmenvereinbarung über die Nutzung der elektronischen Abfertigungsdienstleistungen - Amtssignatur - duale Übermittlung ERLÄUTERUNGEN zur Rahmenvereinbarung über die Nutzung der elektronischen Abfertigungsdienstleistungen - Amtssignatur - duale Übermittlung Wien, 3. Mai 2010 Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis Einleitung...3

Mehr

E-Government. Peter Kustor

E-Government. Peter Kustor E-Government Peter Kustor 1 Agenda 1. E-Government Überblick 1.1 Gesellschaftlicher Wandel 1.2 Definitionen, Modelle & Grundbegriffe 1.3 Strategie & Rahmenbedingungen 1.4 Status quo 1.5 Der europäische

Mehr

Praktische Erfahrungen mit Zustellung und Amtssignatur

Praktische Erfahrungen mit Zustellung und Amtssignatur Praktische Erfahrungen mit Zustellung und Amtssignatur Vortragender: DI Herbert Pacnik Zustellung 2004 wurde die elektronische Zustellung spezifiziert und das Bundeskanzleramt stellte den elektronischen

Mehr

Die Kreisverwaltung Neuwied eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Die Kreisverwaltung Neuwied eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente. Wichtiger Hinweis: Aus Sicherheitsgründen sollten Nachrichten an unsere virtuelle Poststelle kvneuwied@poststelle.rlp.de bis auf Weiteres nicht als HTML-Nachrichten versendet werden. Der Hersteller der

Mehr

Sichere Übermittlung Handbuch

Sichere Übermittlung Handbuch Sichere Übermittlung Handbuch Dokumentenverwaltung Berechtigungen Aktion Name QS Teilnehmer Änderung Polzer Intern Prüfung Extern Freigabe Änderungsverlauf Version Datum Autor Änderungshinweis Status 0.1

Mehr

E-Government E-Learning Ausbildungsmodule

E-Government E-Learning Ausbildungsmodule E-Government E-Learning Ausbildungsmodule Kooperation Donauuniversität Krems und Stadt Wien e-government-konferenz 2010, Villach Ing. in Brigitte Lutz Kooperation Magistratsdirektion der Stadt Wien Geschäftsbereich

Mehr

Duale Zustellung. Duale Zustellung - Versenden leicht gemacht. Die wichtigsten Argumente auf einen Blick. Warum alles selbst machen?

Duale Zustellung. Duale Zustellung - Versenden leicht gemacht. Die wichtigsten Argumente auf einen Blick. Warum alles selbst machen? Duale Duale - Versenden leicht gemacht In der Gemeindeverwaltung wird eine große Menge an Ausgangspost erzeugt. Die Versandvorbereitung ist in der Regel mit viel Arbeit verbunden, müssen doch Tätigkeiten

Mehr

Technische Umsetzung der Amtssignatur

Technische Umsetzung der Amtssignatur Technische Umsetzung der Amtssignatur und dualen Zustellung im ELAK im Bund Vinzenz Wukits, Ing. Gerhard Schwarz, Bundeskanzleramt, Abt. I/13 25.März 2010 EiB: Amtssignatur 64. ELA vom 01.12.200912 2009

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 28. Dezember 1999 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 28. Dezember 1999 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 28. Dezember 1999 Teil II 493. Verordnung: Änderung der Zustellformularverordnung 1982

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung

Mehr

Ein Überblick über die elektronischen Behördendienste des Landes Salzburg Wohin geht die Reise? AT:net Infotag Phase 2 Salzburg,

Ein Überblick über die elektronischen Behördendienste des Landes Salzburg Wohin geht die Reise? AT:net Infotag Phase 2 Salzburg, Ein Überblick über die elektronischen Behördendienste des Landes Salzburg Wohin geht die Reise? AT:net Infotag Phase 2 Salzburg, 05.10.2010 Inhalt Was bisher geschah Status aktuell Wohin geht die Reise

Mehr

Rappitsch Harald, Leitung Applikationsentwicklung, IT Mag. Klagenfurt. Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee DUALE ZUSTELLUNG

Rappitsch Harald, Leitung Applikationsentwicklung, IT Mag. Klagenfurt. Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee DUALE ZUSTELLUNG Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee DUALE ZUSTELLUNG MASSENSENDUNGEN - AUSGANGSSITUATION Erstellung eines Massen-PDF-Files aus dem bestehenden ERP-System Ein Vorschreibungslauf umfasst ca. 15.000

Mehr

Rechtsfragen des E-Government

Rechtsfragen des E-Government Rechtsfragen des E-Government Schwerpunktausbildung Technologierecht, Grundlagen des Technologierechts I 13.10.2015 Dr. Bernhard Karning Agenda 1. E-Government Überblick 1.1 Musterprozess 1.2 Rechtliche

Mehr

Rechtsfragen des E-Government

Rechtsfragen des E-Government Rechtsfragen des E-Government Schwerpunktausbildung Technologierecht, Grundlagen des Technologierechts I 29.10.2014 Dr. Bernhard Karning Agenda 1. E-Government Überblick 1.1 Musterprozess 1.2 Rechtliche

Mehr

Elektronische Zustellung Registrierung als Versender

Elektronische Zustellung Registrierung als Versender Leitfaden Elektronische Zustellung Registrierung als Versender Anmeldung und Registrierung von Versendern am behördlichen Zustellkopf Version 1.0, 23.05.2013 Arne Tauber Arne.Tauber@egiz.gv.at Zusammenfassung:

Mehr

Amtssignatur FAQ s Fragen aus der Umsetzung. Mag a. Alena Sirka AG Recht und Sicherheit

Amtssignatur FAQ s Fragen aus der Umsetzung. Mag a. Alena Sirka AG Recht und Sicherheit Amtssignatur FAQ s Fragen aus der Umsetzung Mag a. Alena Sirka AG Recht und Sicherheit FAQ s zur Amtssignatur An die Projektgruppe Amtssignatur sind nach der Veröffentlichung des Leitfadens Amtssignatur

Mehr

Die Gemeinde Engerwitzdorf

Die Gemeinde Engerwitzdorf Amtssignatur in der praktischen Anwendung e-government Konferenz 2011 Salzburg Juni 2011 Die Gemeinde Engerwitzdorf Typische Wohngemeinde am nördlichen Stadtrand von Linz 8.500 Einwohner 26 Mitarbeiter

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Artikel 1

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Artikel 1 1 von 12 Textgegenüberstellung Artikel 1 Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes Änderung des E-Government-Gesetzes Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Gegenstand und Ziele des Gesetzes Inhaltsverzeichnis

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Waldbreitbach Die Verbandsgemeindeverwaltung Waldbreitbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung

Mehr

Materialien (Auszug) Kommentar

Materialien (Auszug) Kommentar Zustellverfügung 5. Die Zustellung ist von der Behörde zu verfügen, deren Dokument zugestellt werden soll. Die Zustellverfügung hat den Empfänger möglichst eindeutig zu bezeichnen und die für die Zustellung

Mehr

Subpostfächer für die elektronische Zustellung

Subpostfächer für die elektronische Zustellung www.egiz.gv.at E-Mail: post@egiz.gv.at Telefon: ++43 (316) 873 5514 Fax: ++43 (316) 873 5520 Inffeldgasse 16a / 8010 Graz / Austria Version 1.0, 28.01.2013 Dr. Arne Tauber arne.tauber@egiz.gv.at Zusammenfassung:

Mehr

Kosten sparen durch elektronisches Outputmanagement

Kosten sparen durch elektronisches Outputmanagement E-Government-Konferenz 2011 Kosten sparen durch elektronisches Outputmanagement Salzburg, 08.-09.06.2011 Überblick ÖStB-Leitinitiative Digitale:Städte Schwerpunkt Ausgangskommunikation Infrastrukturelles

Mehr

E-Government. Bundeskanzleramt / Bereich IKT-Strategie A-1014 Wien, Ballhausplatz 2

E-Government. Bundeskanzleramt / Bereich IKT-Strategie A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 E-Government Bundeskanzleramt / Bereich IKT-Strategie A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 1 Agenda 1. E-Government Zahlen Definition Nutzen 2. Bürgerkartenkonzept Elektronische Signatur Bürgerkarte 3. Best Practice

Mehr

e-government Anna Elisabeth Rechberger Amtsleiter der Gemeinde Schachen E-Government Expert Schachen bei Vorau 275a 8250 Vorau office@kom-it.

e-government Anna Elisabeth Rechberger Amtsleiter der Gemeinde Schachen E-Government Expert Schachen bei Vorau 275a 8250 Vorau office@kom-it. e-government Anna Elisabeth Rechberger Amtsleiter der Gemeinde Schachen E-Government Expert Schachen bei Vorau 275a 8250 Vorau office@kom-it.at Themen 1. Was ist e-government Definition und Zielsetzungen

Mehr

Schritt-für-Schritt Anleitung AKTIVIERUNG DES DIGITALEN POSTFACHS

Schritt-für-Schritt Anleitung AKTIVIERUNG DES DIGITALEN POSTFACHS AKTIVIERUNG Seite 1 von 7 Schritt-für-Schritt Anleitung AKTIVIERUNG DES DIGITALEN POSTFACHS Postserver bietet Ihnen verschiedene Postfach-Typen: USERNAME & PASSWORT Altbekannt und sicher. Unkompliziertes

Mehr

Mein Zeitsparschwein. Die E-POSTBUSINESS BOX erledigt Ihre Geschäftspost schneller und günstiger.

Mein Zeitsparschwein. Die E-POSTBUSINESS BOX erledigt Ihre Geschäftspost schneller und günstiger. Mein Zeitsparschwein Die E-POSTBUSINESS BOX erledigt Ihre Geschäftspost schneller und günstiger. Sparen Sie sich das Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren leicht installiert, wird die E-POSTBUSINESS BOX

Mehr

Der Milliarden-Effekt: Wie Sie mit intelligenter Zustellung automatisch immer mehr sparen.

Der Milliarden-Effekt: Wie Sie mit intelligenter Zustellung automatisch immer mehr sparen. Der Milliarden-Effekt: Wie Sie mit intelligenter Zustellung automatisch immer mehr sparen. Intelligent zustellen statt draufzahlen E-Zustellung setzt sich durch In immer mehr Bereichen unseres Lebens ersetzt

Mehr

Einführung der Amtssignatur in der Kommunalverwaltung

Einführung der Amtssignatur in der Kommunalverwaltung Fachtagung Amtssignatur und elektronische Zustellung Einführung der Amtssignatur in der Kommunalverwaltung Mag. Elvira Christine Regenspurger 24.06.2010 Amtssignatur in der Kommunalverwaltung Handbuch

Mehr

Information e-dokumente

Information e-dokumente Information e-dokumente Liebe/r Benutzer/in von ebanking Mit der Funktion e-dokumente (elektronische Bankbelege) im ebanking können Sie Ihre Bankbelege bequem, sicher und papierlos empfangen. Sie können

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3397-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. K**** S****, Adr.1, als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren

Mehr

Wiener Gebietskrankenkasse. Kundmachung der Adressen, Amtsstunden und Kundenverkehrszeiten (Erreichbarkeitskundmachung) Allgemeine Adressen

Wiener Gebietskrankenkasse. Kundmachung der Adressen, Amtsstunden und Kundenverkehrszeiten (Erreichbarkeitskundmachung) Allgemeine Adressen Freigabe zur Abfrage: 16. Dezember 2015, 04.00 Uhr Verlautbarung Nr.: 235 Jahr: 2015 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.at Die verlautbart gemäß 13 des

Mehr

1 Einführung... 2. 1.1 Prozessmodell elektronische Zustellung... 2. 2 Konzept Duale Zustellung... 3. 2.1 Prozessmodell Duale Zustellung...

1 Einführung... 2. 1.1 Prozessmodell elektronische Zustellung... 2. 2 Konzept Duale Zustellung... 3. 2.1 Prozessmodell Duale Zustellung... http://www.egiz.gv.at email: post@egiz.gv.at tel.: +43 (316) 873 5514 fa: +43 (316) 873 5520 Inffeldgasse 16a / 8010 Graz / Austria Duale Zustellung Konzept Dipl.-Ing. Martin Centner, Dipl.-Ing. Thomas

Mehr

Willkommen in der Welt der dualen Zustellung! Signieren und Versenden mit der Send Station Pro

Willkommen in der Welt der dualen Zustellung! Signieren und Versenden mit der Send Station Pro Willkommen in der Welt der dualen Zustellung! Signieren und Versenden mit der Send Station Pro hpc DUAL die Nr. 1 im Bereich elektronischer Zustellung! Wir bieten Signaturlösungen, Zustelllösungen (Zustellservertechnologie),

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben I. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation... 1 1. Allgemeine Hinweise... 3 2. Unterstützte Dateiformate...

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 6020 Innsbruck / Michael-Gaismair-Straße 1 Tel: +43 512 9017 0 / Fax: +43 512 9017 741705 E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at / www.lvwg-tirol.gv.at DVR 4006750 Geschäftszeichen: LVwG-2017/33/2491-1 Ort, Datum:

Mehr

Amtssignatur. Mag. iur. Dr. techn. Michael Sonntag

Amtssignatur. Mag. iur. Dr. techn. Michael Sonntag Mag. iur. Dr. techn. Michael Sonntag Amtssignatur E-Mail: sonntag@fim.uni-linz.ac.at http://www.fim.uni-linz.ac.at/staff/sonntag.htm Institut für Informationsverarbeitung und Mikroprozessortechnik (FIM)

Mehr

Rechtsfragen des E-Government

Rechtsfragen des E-Government Rechtsfragen des E-Government Schwerpunktausbildung Technologierecht, Grundlagen des Technologierechts I 11.10.2017 Bundeskanzleramt/Präsidium Abt. I/11 Digitales und E-Government Recht, Strategie und

Mehr

vom 22. Oktober 2008

vom 22. Oktober 2008 172.023 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2008 Nr. 331 ausgegeben am 19. Dezember 2008 Gesetz vom 22. Oktober 2008 über die Zustellung behördlicher Dokumente (Zustellgesetz; ZustG) Dem nachstehenden

Mehr

Handy-Signatur www.handy-signatur.at

Handy-Signatur www.handy-signatur.at Handy-Signatur www.handy-signatur.at Handysignatur (Bürgercard) Services und Aktivierungsstelle Bundeskanzleramt A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 DI Peter Reichstädter peter.reichstaedter@bka.gv.at Ziel: durchgängige

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Projekt ejustiz SH Der elektronische Rechtsverkehr mit Behörden 6. September 2018 Dr. Geelke Otten Themen 1 Zeitplan des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) 2 Welche

Mehr

FAQ zur Versandplattform

FAQ zur Versandplattform FAQ zur Versandplattform Laupenstrasse 27 3003 Bern Tel. +41 (0)31 327 91 00 Fax +41 (0)31 327 91 01 www.finma.ch Inhaltsverzeichnis 1 Was ist die Versandplattform der FINMA?... 3 2 Welche Vorteile bietet

Mehr

Anleitung Dokumente versenden aus Pinus-Faktura via

Anleitung Dokumente versenden aus Pinus-Faktura via Dokumente versenden aus Pinus-Faktura via E-Mail Seite 1 von 9 Anleitung Dokumente versenden aus Pinus-Faktura via E-Mail Dokumente versenden aus Pinus-Faktura via E-Mail Seite 2 von 9 Anleitung Dokumente

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Kundmachung der Adressen, Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten (Erreichbarkeitskundmachung)

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Kundmachung der Adressen, Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten (Erreichbarkeitskundmachung) Freigabe zur Abfrage: 2018-11-21 Verlautbarung Nr.: 215/2018 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.at Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Die Versicherungsanstalt

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein I. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation... 1 1. Allgemeine Hinweise... 3 2. Unterstützte Dateiformate...

Mehr

"Elektronischer Akt" (ELAK) E-Government Projekt für die österreich. Bundesverwaltung

Elektronischer Akt (ELAK) E-Government Projekt für die österreich. Bundesverwaltung E-Gov Fokus E-Dokumentenmanagement in der öffentlichen Verwaltung 20 April 2007 "Elektronischer Akt" (ELAK) E-Government Projekt für die österreich Bundesverwaltung - Projektziele - Projektergebnisse -

Mehr

E-Zustellung mit Postserver Sicherer als eine E-Mail Schneller als die Post

E-Zustellung mit Postserver Sicherer als eine E-Mail Schneller als die Post E-Zustellung mit Postserver Sicherer als eine E-Mail Schneller als die Post Endlich ist es möglich RSa und RSb Briefe rechtsgültig auch online zu versenden. Das Bundeskanzleramt sieht die E-Zustellung

Mehr

ANLEITUNG SICHERE S MIT INCAMAIL EMPFANGEN

ANLEITUNG SICHERE  S MIT INCAMAIL EMPFANGEN ANLEITUNG SICHERE E-MAILS MIT INCAMAIL EMPFANGEN Post CH AG Seite 1 von 10 Dieses Dokument beschreibt A Welche Vorteile Ihnen der elektronische Empfang bringt B Wie Sie sich für IncaMail kostenlos registrieren

Mehr

POTENTIALE AUS REGISTERN DES BM.I MAG. MARKUS POPOLARI SALZBURG, 9. JUNI 2011

POTENTIALE AUS REGISTERN DES BM.I MAG. MARKUS POPOLARI SALZBURG, 9. JUNI 2011 POTENTIALE AUS REGISTERN DES BM.I MAG. MARKUS POPOLARI SALZBURG, 9. JUNI 2011 INHALT Wesentliche zentrale Register des BM.I E-Government Use Case Ausblick ZENTRALE REGISTER DES BM.I ÜBERBLICK ZENTRALE

Mehr

E-Government in der Gemeinde Engerwitzdorf

E-Government in der Gemeinde Engerwitzdorf E-Government in der Gemeinde Engerwitzdorf E-Government in der Praxis Graz, 19.06.2012 Die Gemeinde Engerwitzdorf Typische Wohngemeinde am nördlichen Stadtrand von Linz 8.500 Einwohner Gemeindeverwaltung

Mehr

egov Fokus Strategie und Führungskonzepte im E-Government 8. Mai 2009

egov Fokus Strategie und Führungskonzepte im E-Government 8. Mai 2009 egov Fokus Strategie und Führungskonzepte im E-Government 8. Mai 2009 E-Government-Strategie der Stadt Wien Die Revolution in der Einstellung der Verwaltung zu den Kunden und Kundinnen Ziele, Methoden,

Mehr

Anleitung Login und Verwaltung der Benutzer über Partner-Web

Anleitung Login und Verwaltung der Benutzer über Partner-Web Anleitung Login und Verwaltung der Benutzer über Partner-Web Inhalt Seiten Login mit SMS-Code 1 2 Verwaltung 3 3 Passwort ändern 3 4 E-Mail-Adresse ändern 4 6 Benachrichtigungsmail (Persönliche Einstellungen)

Mehr

Kopplung des Elektronischen Rechtsverkehrs der Justiz mit der Elektronischen Zustellung Ablaufbeschreibung

Kopplung des Elektronischen Rechtsverkehrs der Justiz mit der Elektronischen Zustellung Ablaufbeschreibung Kopplung des Elektronischen Rechtsverkehrs der Justiz mit der Elektronischen Zustellung Ablaufbeschreibung Verfasser: Harald Winter Abteilung: E-DC-AI Tel.: +43/ (0)1 / 711 23-3470 Projekt: ERV-ZUSE Kopplung

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen I. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation... 1 1. Allgemeine Hinweise... 3 2. Unterstützte Dateiformate...

Mehr

Dienstleisterportal Niedersachsen

Dienstleisterportal Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr www.dienstleisterportal.niedersachsen.de 1 Inhaltsübersicht Überblick über das Dienstleisterportal So finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Dezember 2018 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Dezember 2018 Teil I 1 von 16 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Dezember 2018 Teil I 104. Bundesgesetz: Änderung des E-Government-Gesetzes, des IKT-Konsolidierungsgesetzes, des Signatur-

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern I. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation... 1 1. Allgemeine Hinweise... 3 2. Unterstützte Dateiformate...

Mehr

Was ist die e-box? Ein persönliches und sicheres elektronisches Postfach, in dem die Wiener Städtische Post für Ihre Kunden bereitstellt.

Was ist die e-box? Ein persönliches und sicheres elektronisches Postfach, in dem die Wiener Städtische Post für Ihre Kunden bereitstellt. Informationen Allgemeine Beschreibung der e-box: Was ist die e-box? Ein persönliches und sicheres elektronisches Postfach, in dem die Wiener Städtische Post für Ihre Kunden bereitstellt. Kunden, die eine

Mehr

RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Zustellgesetz - Bundesrecht konso...seite 1 von 16 Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Zustellgesetz, Fassung vom Langtitel Bundesgesetz über die Zustellung

Mehr

e-government Infrastruktur für die Umsetzung von elektronischen Verfahren in der Stadt Wien

e-government Infrastruktur für die Umsetzung von elektronischen Verfahren in der Stadt Wien MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 14 - ADV 1, Rathausstraße 1, A-1082 Wien, Tel. 40 00..., Nebenstelle Telefax 40 00-7140 - Telefax Ausland +43/1/40 00-7140 e-mail: post@adv.magwien.gv.at, DVR:

Mehr

Rechtsfragen des E-Government

Rechtsfragen des E-Government Rechtsfragen des E-Government Schwerpunktausbildung Technologierecht, Grundlagen des Technologierechts I 10.10.2018 Dr. Bernhard Karning bernhard.karning@bmdw.gv.at Agenda 1. E-Government Überblick 1.1

Mehr

Anleitung Dokumente versenden aus Pinus-Faktura via

Anleitung Dokumente versenden aus Pinus-Faktura via Dokumente versenden aus Pinus-Faktura via E-Mail Seite 1 von 14 Anleitung Dokumente versenden aus Pinus-Faktura via E-Mail Dokumente versenden aus Pinus-Faktura via E-Mail Seite 2 von 14 Anleitung Dokumente

Mehr

Das Secure -System der S-Förde Sparkasse

Das Secure  -System der S-Förde Sparkasse Das Secure E-Mail-System der S-Förde Sparkasse Die Absicherung Ihrer E-Mails von und an die Förde Sparkasse Weitere Informationen finden Sie in unserer Internetfiliale: Informationen zu Secure E-Mail 1

Mehr

Benutzerhandbuch. HPi sec . Datum: Version: 1.1 Bearbeiter/in: Pascal von Ow. Klassifikation: Keine Verteiler:

Benutzerhandbuch. HPi sec . Datum: Version: 1.1 Bearbeiter/in: Pascal von Ow. Klassifikation: Keine Verteiler: Benutzerhandbuch HPi secemail Datum: 11.05.2017 Version: 1.1 Bearbeiter/in: Pascal von Ow Status: Freigegeben Klassifikation: Keine Verteiler: HPI Benutzerhandbuch_V1.1.docx / 11.05.17 / Martin Page (stpufb),

Mehr

V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N

V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38680 Telefax: (43 01) 4000 99 38680 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-151/082/4022/2015-5 I.

Mehr

Digitale Amtswege in der Stadtgemeinde Kapfenberg. Ing. Josef Ebenbauer Stadtgemeinde Kapfenberg - Referatsleiter EDV

Digitale Amtswege in der Stadtgemeinde Kapfenberg. Ing. Josef Ebenbauer Stadtgemeinde Kapfenberg - Referatsleiter EDV Digitale Amtswege in der Stadtgemeinde Kapfenberg Ing. Josef Ebenbauer Stadtgemeinde Kapfenberg - Referatsleiter EDV Allgemeine Fragen zur Bürgerkarte aus Sicht des Bürgers: Welche Daten sind auf der Bürgerkarte

Mehr

Elektronische Übermittlung von Eingaben in Zivil- und Strafprozessen im Kanton Zug

Elektronische Übermittlung von Eingaben in Zivil- und Strafprozessen im Kanton Zug Finanzdirektion Amt für Informatik und Organisation (AIO) Elektronische Übermittlung von Eingaben in Zivil- und Strafprozessen im Kanton Zug Anleitung für Parteien im Gerichtsverfahren Inhaltsübersicht

Mehr

Checkliste zur Anmeldung zum Kirchensteuerabzugsverfahren

Checkliste zur Anmeldung zum Kirchensteuerabzugsverfahren Checkliste zur Anmeldung zum Kirchensteuerabzugsverfahren In diesem Dokument erhalten Sie Informationen, wie Sie sich zum neuen Kirchensteuerabzugsverfahren (KiStA) im Bundeszentralamt für Steuern Online-Portal

Mehr

"E-Government Innovationen im Dienste einer bürgernahen Landesverwaltung"

E-Government Innovationen im Dienste einer bürgernahen Landesverwaltung Pressefoyer Dienstag, 9. November 2010 "E-Government Innovationen im Dienste einer bürgernahen Landesverwaltung" mit Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber Landesamtsdirektor Dr. Günther Eberle Ing. Thomas

Mehr