Kopplung des Elektronischen Rechtsverkehrs der Justiz mit der Elektronischen Zustellung Ablaufbeschreibung
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- Kilian Sternberg
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1 Kopplung des Elektronischen Rechtsverkehrs der Justiz mit der Elektronischen Zustellung Ablaufbeschreibung Verfasser: Harald Winter Abteilung: E-DC-AI Tel.: +43/ (0)1 / Projekt: ERV-ZUSE Kopplung Titel: Ablaufbeschreibung Version: 1.0 Erstelldatum: Änderungsdatum: Druckdatum: Verfassende Stelle: Bundesrechenzentrum GmbH. Empfangende Stelle: Bundeskanzleramt
2 Inhaltsverzeichnis 1 Abbildungsverzeichnis Einleitung Kopplung Ablaufdarstellung Voraussetzungen für die Kopplung Software-Umgebung des eingesetzten Client PCs Verwendung einer Anwalts- oder Bürgerkarte Probleme im Zusammenhang mit der Kopplung Seite 2 von 11
3 1 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 - Ablaufdarstellung... 4 Abbildung 2 - Startmenü... 5 Abbildung 3 - Auswahl Zustelldienst... 6 Abbildung 4 - Signieren des Kopplungswunsches... 7 Abbildung 5 - Dateneingabe... 8 Abbildung 6 - Abschluss Einleitung Die Kopplung eines Teilnehmers des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) mit einem elektronischen Zustelldienst hier exemplarisch anhand des Zustelldienstes der Bundesrechenzentrum GmbH. (BRZG) dargestellt erfolgt mittels der Benutzeroberfläche der Übermittlungsstellen im Wege des ERV und einer von der BRZG bereitgestellten Anwendung, deren Komponenten unter dem Oberbegriff ERV-ZUSE Kopplung zusammengefasst sind. Im Folgenden wird der Ablauf der Kopplung überblicksmäßig grafisch dargestellt und textuell beschrieben. Seite 3 von 11
4 3 Kopplung 3.1 Ablaufdarstellung Abbildung 1 - Ablaufdarstellung Der hier dargestellte Ablauf gibt einen Überblick über die im Zuge der Kopplung des elektronischen Rechtsverkehrs mit einem elektronischen Zustelldienst notwendigen Schritte. Die Kopplung wird dabei durch den/die Benutzer/-in auf der Benutzeroberfläche der Übermittlungsstelle, bei welcher der/die Benutzer/-in zum Zeitpunkt der Durchführung der Kopplung als Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr registriert ist initiiert. Alle weiteren Schritte werden über die Benutzeroberfläche der ERV-ZUSE Kopplung der BRZG abgewickelt. Der Übergang zwischen den beiden hier angeführten Systemen geschieht vollautomatisch und ohne die Notwendigkeit des Eingreifens des/der Benutzers/-in. Seite 4 von 11
5 Benutzerinteraktion bei der Kopplung am ERV-ZUSE-Kopplungs-GUI bzw. auf der Benutzeroberfläche der Übermittlungsstelle 1. Im Startmenü der Benutzeroberfläche der Übermittlungsstelle ist der Menüpunkt Kopplung auszuwählen. Je nachdem, ob im Vorfeld bereits ein Kopplungsversuch unternommen wurde oder die Kopplung bereits erfolgreich durchgeführt wurde enthält das Startmenü unterschiedliche Menüpunkte. Das beigefügte Bild stellt nur eine Möglichkeit dar, wie die entsprechenden Links auf der Benutzeroberfläche der Übermittlungsstellen aussehen könnten. Abbildung 2 - Startmenü Seite 5 von 11
6 2. Im nächsten Schritt wird der Zustelldienst ausgewählt, mit dem die Kopplung durchgeführt werden soll. Zusätzlich müssen die Kopplungsbedingungen bestätigt werden um fortfahren zu können. Abbildung 3 - Auswahl Zustelldienst Seite 6 von 11
7 3. Anschließend wird der Kopplungswunsch mittels Handysignatur, Bürgerkarte oder Anwaltskarte signiert. Für die Signatur per Bürger- oder Anwaltskarte stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Es kann einerseits die lokale Bürgerkartenumgebung, die auf den Client-Rechnern der Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr installiert ist, oder ein Online-Modul das in Form eines Java-Applets eingebunden wird eingesetzt werden. Im Rahmen der Signatur kann auch ausgewählt werden, ob die Kopplung mit einer Vertretungsvollmacht für eine juristische Person durchgeführt werden soll. Abbildung 4 - Signieren des Kopplungswunsches Seite 7 von 11
8 4. Sollte im Vorfeld der Kopplung noch keine Registrierung bei dem in Schritt 2 ausgewählten Zustelldienst vorgenommen worden sein, so wird dieser Schritt ebenfalls direkt über die Benutzeroberfläche der Kopplung zwischen elektronischem Rechtsverkehr und Verwaltungsbehörden durchgeführt. Die in diesem Schritt erfassten Daten werden an den ausgewählten Zustelldienst übermittelt. Auf dieser Basis wird im Zustelldienst die Registrierung gekennzeichnet und festgehalten. Anschließend wird eine , die einen Link für die Fortsetzung der Kopplung beinhaltet an die in der unten dargestellten Eingabemaske angegebene Adresse versendet. Dieser zusätzliche Schritt dient der Sicherstellung, dass die eingegebene Adresse erfolgreich angesprochen werden kann. Abbildung 5 - Dateneingabe Seite 8 von 11
9 5. In den vorhergehenden Schritten wurde die Kopplung vollständig beantragt. Die eingegebenen Daten und die erteilten Bestätigungen durchlaufen daran anschließend einen technischen Prozess der in der Anzeige der erfolgten Kopplung auf der Benutzeroberfläche mündet. Abbildung 6 - Abschluss Seite 9 von 11
10 4 Voraussetzungen für die Kopplung Um den reibungslosen Ablauf der Kopplung zu ermöglichen und potentielle Fehlerquellen im Zusammenhang mit der Benutzeroberfläche auszuschalten müssen einige Voraussetzungen erfüllt bzw. Schritte ausgeführt werden. Alle hier angeführten Punkte sind auch in der auf der Benutzeroberfläche der Kopplung bereitgestellten FAQ nachzulesen. An dieser Stelle finden sich auch Links zu weiterführenden Hilfestellungen. Für das Signieren der Kopplung sollte wenn möglich eine Handy-Signatur oder, im Zusammenspiel mit einer Anwalts- oder Bürgerkarte die lokale Bürgerkartenumgebung eingesetzt werden. Diese beiden Varianten weisen die geringste Abhängigkeit von der auf dem verwendeten Client PC eingesetzten Software-Umgebung auf. 4.1 Software-Umgebung des eingesetzten Client PCs Auf dem für die Kopplung verwendeten Client PC sollte die neueste Version von Java installiert sein. Darüber hinaus müssen die benötigten Stammzertifikate auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Zertifikate können mittels der installierten lokalen Bürgerkartenumgebung (z.b. a.sign Client) aktualisiert werden. 4.2 Verwendung einer Anwalts- oder Bürgerkarte Wird für die Kopplung eine Anwaltskarte eingesetzt, so muss sichergestellt werden, dass auf der Karte die für den Signaturvorgang notwendige Personenbindung auf die Karte aufgebracht wurde. Sowohl der a.sign Client als auch die Software trustdesk Basic stellen Funktionalitäten zum Anzeigen des Vorhandenseins der Personenbindung auf einer Anwaltskarte. Im Rahmen des Signierens der Kopplung kommt es aus Sicherheitsgründen zu einer Abfrage des PINs der Karte. Sollte der in diesem Schritt eingegebene PIN nicht akzeptiert werden, so kann das Problem durch die Eingabe der Standard-PIN (0000) bereinigt werden. Nach Eingabe der abgefragten PIN Codes muss jedenfalls die Bestätigen-Taste auf dem verwendeten Kartenlesegerät gedrückt werden, da es ansonsten nach dem Ablauf einer gewissen Zeitspanne zu einem Fehler kommt. Seite 10 von 11
11 4.3 Probleme im Zusammenhang mit der Kopplung Sollten im Zuge der Kopplung Probleme oder Fehler auftreten so empfiehlt es sich, in einem ersten Schritt das Demo-Login auf der Internet-Seite auszuführen. Wenn auch dieses Login nicht funktioniert, so kann davon ausgegangen werden, dass das Problem auf das verwendete Medium zum Signieren der Kopplung (Anwaltskarte, Bürgerkarte) beziehungsweise die auf dem verwendeten Client-PC installierte Software- Umgebung zurückzuführen ist. Seite 11 von 11
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