Nach Rückfrage bei unseren Mitgliedstädten teilen wir Ihnen Folgendes mit:
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- Stephan Schumacher
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1 Hessischer Städtetag * Frankfurter Straße 2 * Wiesbaden Hessischer Landtag Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Postfach Wiesbaden Gespräch des Haushaltsausschusses in öffentlicher Sitzung zu dem Bericht des Hessischen Rechnungshofes nach 88 Abs. 2 LHO über die Prüfung von "Leistungen an Flüchtlinge" mit dem Schwerpunkt "Erstattungen an die Kommunen für Flüchtlinge gemäß Landesaufnahmegesetz" Ausschussvorlage HHA/19/21 Ihre Nachricht vom: Ihr Zeichen: I A 2.7 Unser Zeichen: TA Hm/Ve Durchwahl: 0611/ veith@hess-staedtetag.de Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Datum: Stellungnahme-Nr.: wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 11. Februar 2016 und bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Nach Rückfrage bei unseren Mitgliedstädten teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zunächst stimmen wir mit dem Hessischen Rechnungshof überein, dass die Geltungsdauer des Landesaufnahmegesetzes bis zum Ende des Jahres 2020 genügend Zeitraum bietet, um eine grundlegende Reform auf den Weg zu bringen, Zuweisungs- und Abrechnungsverfahren zu vereinfachen und die Pauschale will man denn an ihr festhalten auskömmlich zu gestalten. Verband der kreisfreien und kreisangehörigen Städte im Lande Hessen Frankfurter Straße Wiesbaden Telefon: 0611/ Telefax: 0611/ posteingang@hess-staedtetag.de Nassauische Sparkasse Wiesbaden BIC: NASSDE55 IBAN: DE
2 Seite 2 von 5 Für die Städte und Gemeinden in Hessen sind vier Punkte unerlässlich: Die Abrechnungsmöglichkeit muss entfristet werden. Es darf kein Festhalten an der Zwei-Jahres-Regelung geben. Das Land ist nach Art. 137 Abs. 5 HV verpflichtet aufgrund der Weisungsaufgabe alle den Kommunen entstehenden Ausgaben auszugleichen. Hier bietet sich auch der Weg über den Kommunalen Finanzausgleich an, um die Abrechnung über Pauschalen und den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand zu umgehen. Darüber sollte zumindest nachgedacht werden. Die anfallenden Investitionskosten müssen von Seiten des Landes ausgeglichen werden. Dafür finden sich in den jetzigen Pauschalen keine Kostenanteile. Die Personal- und Verwaltungskosten in allen Ämtern, die mit der Aus- und Durchführung der Aufgabe betraut werden, müssen ausgeglichen werden. Gerade in den Zeiten enormer Zuwanderung mussten erhebliche Personalkapazitäten aufgebaut werden. Sie müssen berücksichtigt werden. Die Kosten kreisangehöriger Gemeinden müssen in den Pauschalen ihre Berücksichtigung finden, soweit sie von den zuweisenden Landkreisen nicht übernommen werden. Dazu gehören wie bei den kreisfreien Städten auch auch alle jene Kosten, die dadurch entstehen, dass Plätze vom Land bestellt, ja geradezu gefordert werden, die Flüchtlinge aber ausbleiben. Es kann nicht sein, dass die Städte und Gemeinden diese Kosten nicht ersetzt bekommen. Die Summen sind nicht unerheblich. Bezüglich der vom Landesrechnungshof geforderten Datenlage wird auf die beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bestehenden Arbeitsgruppen verwiesen. Der Hessische Städtetag hat bereits im Jahre 2008 angeregt, dass man eine einheitlich abgestimmte Datenabfrage auf den Weg bringt, um die tatsächlichen Kosten der Aufgabendurchführung zu erheben. Dies wird nun auf den Weg gebracht. Das Datenaustauschverbesserungsgesetz wird hier ebenfalls zu einer transparenteren Datenlage führen, zunächst schon deshalb, weil die Zuweisungen jetzt anhand der Ankunftsnummer vorgenommen werden können. Die Möglichkeiten des Gesetzes, auch in elektronisch-technischer Sicht vermögen, wenn man sie denn nutzt, den Datenaustausch erheblich zu verbessern. Dazu gehört das Personen nicht per FAX-Liste zugewiesen werden. Bezüglich der Äußerungen des Landesrechnungshofes zur Höhe der am 1. Dezember 2015 erzielten Einigung zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden bezüglich des Verfahrens für das Jahr 2016 haben wir bereits an anderer Stelle dargelegt, dass wir uns vom Landesrechnungshof mehr Zurückhaltung in Themenbereichen wünschen, in denen
3 Seite 3 von 5 Sachkenntnis und Vergleichbarkeit von Daten schlicht fehlen. Die enormen Zuwächse der Personen (rund Menschen 2014; Menschen 2015) nach dem Landesaufnahmegesetz haben zu kaum beherrschbaren Preissteigerungen geführt, die berücksichtigt werden müssen, in der Erhebung der Daten aber noch nicht bekannt waren. Der Hinweis auf alte Datengrundlagen, die zu einem Zeitpunkt erhoben wurden, wo wesentliche Ausgaben noch gar nicht absehbar oder endgültig feststehen und -standen, dürfte vor dem Hintergrund der Preissteigerungen in vollem Umfang entbehrlich sein. Die Empfehlung, eine Gesundheitskarte einzuführen, zeigt einmal mehr die sachliche Unkenntnis des Landesrechnungshofes in dieser Materie. Bislang rechnen die Ärzte über die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen mit den Trägern nach dem AsylbLG (kreisfreie Städte und Landkreise) ab, die ihrerseits die Notwendigkeit der steigenden Ausgaben prüfen müssen. Die Einführung einer Gesundheitskarte führt einen Zwischenschritt über die Krankenkassen ein, die die gleiche Prüfung wie die KVH/KZVH vornehmen. Eine Entlastung der Städte und Landkreise tritt damit nicht ein. Das ohnehin schon mehr als zwei Jahre dauernde Abrechnungsverfahren wird im Gegenteil noch weiter verzögert. Auf die Notwendigkeitsprüfung der Kosten kann, da es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt, unter keinen Umständen verzichtet werden. Der Ausgleich und das Haftungsrisiko für Fehlentscheidungen der Krankenkassen würden vielmehr zu weiteren unkontrollierten Mehrausgaben führen, die die Städte ablehnen. Für die Gesundheitskosten muss es vielmehr eine andere Erstattungsregelung geben. Die überwiegenden anfallenden Ausgaben im Gesundheitsbereich werden von den kreisfreien Städten und Gemeinden getragen. Dies ist angesichts komplizierter Krankheitsbilder und psycho-sozialer Bedarfe durch die ankommenden Personengruppen nahezu unmöglich, hier in naher Zukunft zu einer Senkung selbst der notwendigen Kosten zu kommen. Woraus die Kommunen bei der Durchführung der Aufgabe Einnahmen erzielen sollten, ist in den Ausführungen des Landesrechnungshofes nicht erkennbar. Jeglicher Fachkraft- oder Betreuungsschlüssel nimmt den Gebietskörperschaften sämtliche Flexibilität. Vor dem Hintergrund, dass Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt nur schwer zu finden sind, dürfte es auch hier zu einem Preiskampf um Fachkräfte im landesweit festgelegten Sinne kommen, die zu einer Steigerung der Kosten führen. Vielfach sind die Personen, die SGB II erhalten haben, in der Vergangenheit überhaupt nicht abgerechnet worden. An welcher Stelle eine Überzahlung stattgefunden haben soll, ist nicht
4 Seite 4 von 5 nachvollziehbar. Die Städte und Gemeinden in Hessen haben durch ihren Präsidenten in allen Verhandlungen stets sehr deutlich gemacht, dass sich keine Stadt an den Pauschalen bereichern will. Aus diesem Grund arbeiten alle kreisfreien Städte in der entsprechenden Arbeitsgruppe des Landes mit, um eine auskömmliche Pauschale mit richtigerweise vorzusehenden Kostenbestandteilen zu erarbeiten. Bezüglich der Mehrausgaben in den Jahren 2008 bis 2013 haben die Kommunalen Spitzenverbände mehrfach Zahlen vorgelegt, nach denen die kreisfreien Städte und Landkreise (ohne kreisangehörige Ebene) jedes Jahr durchschnittlich rund 39 Mio. EUR selbst und ohne Ausgleich getragen haben. Die Abgeltung dieser Ausgaben durch 100 Mio. EUR ist daher ein Kompromiss, der angesichts der eigentlichen Kostendefizite zugunsten des Landes äußerst moderat angesetzt wurde, um in diesem schwierigen Feld eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, Flüchtlinge ausschließlich dezentral unterzubringen, haben wir an anderer Stelle bereits widersprochen. Dies führt gerade zu erheblichen Kostensteigerungen, auch wenn dies weniger aus Kosten-, wohl aber aus Integrationsgesichtspunkten fachlich angezeigt wäre, auf die in Ballungsräumen nur schwer zu realisierende dezentrale Unterbringung zu setzen. Das Thema Integrationskosten wird uns sehr bald beschäftigen müssen. Dafür erhalten die Kommunen bislang keinen Ausgleich, übernehmen bestimmte Finanzierungsanteile wie bei den Kosten der Unterkunft und den Betriebskosten für Tageseinrichtungen nicht Bund und Land in geringem Umfang. Hier hat der Hessische Städtetag in seiner Sitzung vom 24. März 2016 in Rüsselsheim am Main die feste Absicht beschlossen, mit dem Land zu den Kosten in den Bereichen: Wohnraum Arbeitsmarkt Gesundheitsförderung Tageseinrichtungen für Kinder / Schule ein Auftaktgespräch zu führen, um einen gemeinsamen Weg abzustimmen. Wir rechnen mit mehr als Menschen, die wir dauerhaft in Hessen integrieren werden müssen. Dies bedeutet ein Kostenvolumen von mehreren Milliarden EUR, das auf das Land Hessen zukommt und nicht alleine zulasten der Städte und Gemeinden gehen darf.
5 Seite 5 von 5 Dem Hinweis in Nr. 9 der Empfehlungen auf die Stichtagsregelung und der damit einhergehenden Feststellung des Landesrechnungshofes, dass Kosten über einen erheblichen Zeitraum völlig unberücksichtigt bleiben, stimmen wir zu. Hier sollte ein anderes Verfahren eingeführt werden, das alle Kosten zeitnah berücksichtigt. Für den Hessischen Städtetag werden an der Anhörung teilnehmen: Präsident Bertram Hilgen, Oberbürgermeister der Stadt Kassel, Geschäftsführender Direktor Stephan Gieseler, Direktor Dr. Jürgen Dieter. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stephan Gieseler Geschäftsführender Direktor
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