Die Great Place to Work Mitarbeitendenbefragung und Betriebliche Mitbestimmung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Great Place to Work Mitarbeitendenbefragung und Betriebliche Mitbestimmung"

Transkript

1 Die Great Place to Work Mitarbeitendenbefragung und Betriebliche Mitbestimmung 1. Unterliegt die Mitarbeitendenbefragung der betrieblichen Mitbestimmung? Eine Mitarbeitendenbefragung ist zunächst kein Mitbestimmungstatbestand, sofern die Teilnahme an der Befragung freiwillig und anonym ist, sowie die Fragen im Fragebogen vergleichsweise allgemein formuliert sind. Je nach spezifischer Fragestellung können sich aber Mitbestimmungstatbestände ergeben, etwa wenn in der Befragung Themen (ausführlich) erörtert werden, die unter das Mitbestimmungsrecht fallen (etwa Fragen der betrieblichen Lohngestaltung), in der Befragung ein Feedback für eine bestimmte Person (in der Regel eine Führungskraft) abgefragt wird, das dann auch in Bezug auf die entsprechende Person ausgewertet wird, in der Befragung nicht nur eine Bewertung von Aspekten der Arbeit und des Arbeitsplatzes wie Führung, Teamgeist, Fairness usw. vorgenommen werden, sondern die Mitarbeitenden um Auskünfte zu ihrem Gesundheitszustand oder anderen Aspekten der Person gebeten werden, die über gewöhnliche demografische Fragen nach Alter, Geschlecht usw. hinausgehen. Wir gehen davon aus, dass der Einsatz des Great Place to Work Standardfragebogens nicht unter die Mitbestimmung fällt, da dieser vergleichsweise allgemeine Fragen zur Arbeitsplatzkultur stellt. Ein Mitbestimmungstatbestand kann sich vor allem bei den Zusatzmodulen direkte Führungskraft und Team sowie Gesund Arbeiten ergeben. In ersterem Fall geht es um ein Feedback für konkret zu identifizierende Personen. Im zweiten Fall machen die Mitarbeitenden anonym und freiwillig Aussagen zu ihrem Gesundheitszustand. In der Regel verfügt der Betriebsrat allerdings über ein Informationsrecht. Dies bedeutet, dass der Betriebsrat Auswertungen und Ergebnisberichte einsehen kann, insbesondere wenn es wahrscheinlich ist, dass die Befragungsergebnisse die Arbeit des Betriebsrats betreffen. 2. Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann sinnvoll sein Auch wenn die Great Place to Work Mitarbeitendenbefragung nicht der betrieblichen Mitbestimmung unterliegt, ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ratsam, da der Betriebsrat ein wichtiger Promotor eines Befragungsprojekts sein kann

2 durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung glaubhaft demonstriert wird, dass die Teilnahme an der Befragung tatsächlich freiwillig und anonym ist die Akzeptanz für die Befragung und somit mittelbar auch die Teilnahmequote durch eine Betriebsvereinbarung gesteigert werden kann Eine Betriebsvereinbarung ist insbesondere dann ratsam, wenn im Unternehmen eine Vollbefrgung durchgeführt wird; d. h. wenn (nahezu) alle Beschäftigten zur Teilnahme an der Befragung eingeladen werden. Die Betriebsvereinbarung sollte vor allem regeln, wie im konkreten Fall die Freiwilligkeit und Anonymität der Teilnahme an der Befragung sichergestellt wird, etwa durch Aussagen zu folgenden Themen: Distribution der Fragebögen im Unternehmen und Rückläufe an Great Place to Work Auswertungsgrenzen bei kleinen Fallzahlen (z. B. Ergebnisse werden erst dargestellt, wenn diese auf den Antworten von mindestens fünf Beschäftigten beruhen) Verfahren bei Freitextantworten Umfang und Tiefe der Berichtlegung, Veröffentlichung der Befragungsergebnisse im Unternehmen 3. Muster einer Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Great Place to Work Mitarbeitendenbefragung << Jahr >> zwischen und dem dem Vorstand der XY AG Betriebsrat der XY AG wird folgende Betriebsvereinbarung über die Durchführung einer Mitarbeitendenbefragung geschlossen: 1. Zielsetzung In der XY AG soll ein Prozess zur Weiterentwicklung einer vertrauensbasierten Arbeitsplatzkultur angestoßen werden. Stärken und Defizite in der Zusammenarbeit im Unternehmen, bei Themen wie Führung, Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeitenden, Fairness und Respekt, Identifikation mit dem Unternehmen sowie Teamgeist sollen durch die Mitarbeitendenbefragung identifiziert werden, um auf dieser Basis die Arbeitsplatzkultur im Unternehmen und in den einzelnen Organisationseinheiten weiterzuentwickeln. 2

3 2. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt räumlich für die XY AG1 die XY AG2 die XY AG3 die XY AG1 persönlich für alle Mitarbeitenden mit Ausnahme der leitenden Angestellten gem. 5 Abs. 3 BetrVG, Diplomanden und Praktikanten. 3. Verfahren Die Mitarbeitendenbefragung wird von einem externen Dienstleister, Great Place to Work Deutschland (GPTW Deutschland GmbH, Kurzform: GPTW), abgewickelt. Die Befragung erfolgt sowohl online-gestützt als auch mittels Papier-Fragebogen. a) Freiwillige Teilnahme/Ausschluss der Verhaltens- und Leistungskontrolle Die Teilnahme ist für alle Mitarbeitenden freiwillig und anonym. Eine Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeitenden im Sinne des 87 Ziffer 6 BetrVG findet nicht statt, d. h. diesbezügliche personenbezogene Auswertungen werden nicht durchgeführt. Maßnahmen, die auf Informationen beruhen, die unter Verletzung dieser Betriebsvereinbarung gewonnen werden, sind unwirksam. Der externe Dienstleister stellt sicher, dass sämtliche Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingehalten werden. Ergebnisse werden nur in aggregierter Form zurückgemeldet. Ein Rückschluss auf die Antworten einzelner Mitarbeitenden ist nicht möglich (vgl. nachfolgende Ziffer 3 e). b) Vorbereitung Der Arbeitgeber stellt Great Place to Work im Vorfeld der Befragung die geschäftlichen Adressen sämtlicher Mitarbeitenden der Unternehmen zur Verfügung. Neben der und dem Namen des Mitarbeitenden werden auch Informationen über die organisatorische Zuordnung des Mitarbeitenden geliefert. Im Vorfeld der Mitarbeitendenbefragung erfolgt eine entsprechende Information der Belegschaft über die betrieblichen Medien. c) Durchführung Die Durchführung der Mitarbeitendenbefragung ist im Zeitraum von << Datum >> bis << Datum >> vorgesehen. 3

4 Die Einladung zur Teilnahme erfolgt online-gestützt sowie schriftlich durch den externen Dienstleister. Online-gestützte Befragung: Bei der online-gestützten Teilnahme an der Umfrage erhalten die Mitarbeitenden eine . Jede enthält einen personalisierten Link, mit denen die Mitarbeitenden auf den Server von GPTW geleitet werden, wo sie die Befragung bearbeiten können. Papier-gestützte-Befragung: Mitarbeitende, bei denen die online-gestützte Befragung nicht möglich ist, erhalten den Fragebogen schriftlich. Die Fragebögen werden durch den Arbeitgeber an die Mitarbeitenden am Arbeitsplatz ausgegeben. Der ausgefüllte Fragebogen ist bis spätestens << Datum >> (eingehend bei GPTW) zurückzusenden. Hierzu erhalten die Mitarbeitenden einen entsprechenden Freiumschlag. d) Befragungsinstrument Das Befragungsinstrument ist im Anhang beigefügt. e) Auswertung Ergebnisse zur Mitarbeitendenbefragung werden ausschließlich von GPTW produziert. Der Arbeitgeber erhält keine Rohdaten, sondern nur anonymisierte Auswertungen. Auswertungen werden gemäß der organisatorischen Zugehörigkeit der Mitarbeitenden für einzelne Organisationseinheiten und für das Gesamtunternehmen erstellt. Die Struktur der Berichte anhand der organisatorischen Zugehörigkeit ist als Anlage beigefügt. Eine Auswertung nach weiteren Kriterien bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Grundsätzlich können die Berichte tabellarische und grafische Darstellungen der Ergebnisse umfassen. Ergebnisse werden nur dann ausgewiesen, wenn diese auf mindestens fünf beantworteten Fragebögen beruhen. Antworten auf die offenen Fragen im Fragebogen werden im O-Ton an das Gesamtunternehmen und an die jeweiligen Organisationseinheiten berichtet. Die Mitarbeitenden haben in der Befragung dafür Sorge zu tragen, dass sie Aussagen vermeiden, die Rückschlüsse auf sie selbst oder auf andere Personen zulassen. Ein entsprechender Warnhinweis ist im Fragebogen enthalten. f) Veröffentlichung und Umgang mit den Ergebnissen Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung auf der Ebene des Gesamtunternehmens erfolgt im << Monat und Jahr >> über betrieblichen Medien. Die Veröffentlichung der Ergebnisse für die Organisationseinheiten erfolgt nach Vorliegen der Auswertungen, im << Monat und Jahr >> gegenüber den Führungskräften der jeweiligen Einheit. 4

5 Die Berichte dienen dazu, Stärken und Entwicklungsfelder in Bezug auf die Arbeitsplatzkultur im Unternehmen insgesamt und in einzelnen Organisationseinheiten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen auf Unternehmens- bzw. Organisationseinheitsebene abzuleiten. Die Führungskräfte sind aufgefordert, die Ergebnisse ihrer Einheit gegenüber den eigenen Mitarbeitenden offenzulegen. Ziel ist es, einen Dialog über Stärken und Entwicklungsfelder in Form von Gruppengesprächen einzutreten. Bei Bedarf ist der Betriebsrat in die Gespräche einzubinden. g) Folgeprozess Die Ergebnisse der Gruppengespräche sollten grundsätzlich schriftlich festgehallten werden. Sie werden vom Personalbereich gesammelt und ausgewertet. Der Betriebsrat erhält die ausgewerteten Ergebnisse. 4. Beteiligung Betriebsrat Der örtlich zuständige Betriebsrat erhält sämtliche Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung, die sich auf den jeweiligen Standort beziehen. Der Betriebsrat des Gesamtunternehmens erhält die Gesamtauswertung auf Unternehmensebene. Gleiches gilt für erstellte Maßnahmenpläne. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Beachtung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte mit dem jeweils örtlich zuständigen Betriebsrat bzw. bei standortübergreifenden Maßnahmen des Betriebsrats des Gesamtunternehmens. 5. Schlussbestimmungen Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sollte eine Bestimmung dieser Betriebsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Betriebsparteien die gesetzlich zulässige Bestimmung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung gewollten am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke. << Unterschrift Vorstand und Betriebsrat >> Anlagen 1. Das Befragungsinstrument zur Great Place to Work Mitarbeitendenbefragung 2. Auswertungssystematik: Einheiten, die ein Ergebnis erhalten, sofern mindestens fünf Mitarbeitende in der Einheit an der Befragung teilnehmen 5

6 4. Kontakt Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da. Dr. Karsten Schulte-Deußen Bereichsleiter Befragungen & Berichte +49 (0) Saskia Ricker Teamleiterin Benchmarking +49 (0) Great Place to Work Deutschland im September

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Great Place to Work Kommunikations-Toolkit

Great Place to Work Kommunikations-Toolkit Great Place to Work Kommunikations-Toolkit Leitfaden, Vorlagen & Best Practice-Beispiele zur Kommunikation im Vorfeld der Great Place to Work Befragung Themenübersicht Vorwort... 3 1. Zentrale Botschaften...

Mehr

Die erste Seite des Fragebogens

Die erste Seite des Fragebogens Die erste Seite des Fragebogens I. Checkliste Startseite Wichtige Inhalte für die erste Seite sind: Begrüßung Rahmenbedingungen (Start, Ende) Inhalt (Mitarbeiterbefragung, Fragen zur Zufriedenheit mit

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Great Place to Work Befragung

Häufig gestellte Fragen zur Great Place to Work Befragung Häufig gestellte Fragen zur Great Place to Work Befragung Allgemeine Fragen Wer stellt den Fragebogen bereit? Der (Online-) Fragebogen wird durch Great Place to Work bereitgestellt und versendet. Bei Fragen

Mehr

Great Place to Work Benchmarkstudie 2017 Leitfaden für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern

Great Place to Work Benchmarkstudie 2017 Leitfaden für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern Great Place to Work Benchmarkstudie 2017 Leitfaden für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern Der sichere Weg durch die Benchmarkstudie Inhaltsverzeichnis I Durchführung Mitarbeiterbefragung... 4 1 Vorbereitung

Mehr

Themenübersicht Einleitung Zentrale Botschaften Gestaltung der Stakeholder-Kommunikation Kommunikationsregeln

Themenübersicht Einleitung Zentrale Botschaften Gestaltung der Stakeholder-Kommunikation Kommunikationsregeln Themenübersicht Einleitung... 4 1. Zentrale Botschaften... 5 2. Gestaltung der Stakeholder-Kommunikation... 6 3. Kommunikationsregeln...11 4. Kommunikationsmaterial auf einen Blick...12 5. Anregungen und

Mehr

Wir wünschen eine getrennte Auswertung von Organisationseinheiten.

Wir wünschen eine getrennte Auswertung von Organisationseinheiten. Leistungen 1 Mitarbeiterbefragung Zzgl. Fallpreis pro Mitarbeiter 2 Kultur Audit Optional; bei Wettbewerbsteilnahme obligatorisch Feedback-Report zur Mitarbeiterbefragung Benchmark-Report zur Mitarbeiterbefragung

Mehr

FAIRNESS GLAUBWÜRDIGKEIT

FAIRNESS GLAUBWÜRDIGKEIT Hinweise, Empfehlungen und Muster- Textbausteine für Pressemitteilungen zur Auszeichnung «Beste Arbeitgeber der Schweiz 2016» / «Best Companies to Work for in Switzerland 2016» STANDORT BESTIMMUNG GESTALTUNG

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ)

Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ) Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ) 1. Präambel Diese Betriebsvereinbarung dient dem Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere

Mehr

Prognose Workshop. «Arbeitsplatzkultur und Arbeitgeberattraktivität» Nutzen Sie spielerisch und systematisch den Erfahrungsschatz interner Experten

Prognose Workshop. «Arbeitsplatzkultur und Arbeitgeberattraktivität» Nutzen Sie spielerisch und systematisch den Erfahrungsschatz interner Experten Prognose Workshop «Arbeitsplatzkultur und Arbeitgeberattraktivität» Nutzen Sie spielerisch und systematisch den Erfahrungsschatz interner Experten Heben Sie den Schatz Ihrer Arbeitsplatzkultur Eine sehr

Mehr

Great Place to Work Mitarbeiterbefragung für kleine Unternehmen

Great Place to Work Mitarbeiterbefragung für kleine Unternehmen Great Place to Work Mitarbeiterbefragung für kleine Unternehmen Arbeitsplatzkultur in kleinen Unternehmen erfolgreich messen und gestalten Great Place to Work Institute Deutschland Über das Great Place

Mehr

Die Great Start! Zertifizierung. «Deutschlands Beste Ausbildungsbetriebe» Deutschlands Beste Ausbildungsbetriebe

Die Great Start! Zertifizierung. «Deutschlands Beste Ausbildungsbetriebe» Deutschlands Beste Ausbildungsbetriebe STANDORT BESTIMMEN AUSBILDUNG GESTALTEN SICHTBARKEIT ERHALTEN Die Great Start! Zertifizierung «Deutschlands Beste Ausbildungsbetriebe» Deutschlands Beste Ausbildungsbetriebe Deutschlands Beste Ausbildungsbetriebe

Mehr

Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun?

Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Informationen für Betriebsräte Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Referentin Isabel Eder, Abteilung Betriebsverfassung 2013 IG BCE 24. September 2013 Analyse der Ausgangssituation Welche

Mehr

MUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen

MUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen MUSTER Betriebsvereinbarung zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen zwischen Geschäftsführung der Musterfirma GmbH und der Arbeitnehmervertretung/ Betriebsrat

Mehr

ENTWICKLUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN

ENTWICKLUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN ENTWICKLUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Thomas Breisig: (2013) Reihe: Praxiswissen Betriebsvereinbarungen Hans-Böckler-Stiftung

Mehr

Zielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG

Zielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG Zielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG Nach 87 (1) Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb ein Mitbestimmungsrecht.

Mehr

Great Place to Work Österreich. Jedes Unternehmen kann ein ausgezeichneter Arbeitgeber werden

Great Place to Work Österreich. Jedes Unternehmen kann ein ausgezeichneter Arbeitgeber werden Great Place to Work Österreich Jedes Unternehmen kann ein ausgezeichneter Arbeitgeber werden Great Place to Work Österreich Great Place to Work unterstützt Unternehmen weltweit beim Aufbau einer attraktiven,

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und senden dieses per Fax, per Post oder als Scan per Mail an:

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und senden dieses per Fax, per Post oder als Scan per Mail an: Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortliche/r Funktion/Bereich E-Mail Telefon Sofern vom Projektverantwortlichen abweichend Operative/r Ansprechpartner/in für die Mitarbeiterbefragung

Mehr

Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements

Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements 1 Worauf richten sich diese Hinweise? Ein systematisches betriebliches bzw. behördliches Mobilitätsmanagement wird in der Regel

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Projektverantwortliche/r Funktion/Bereich Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Projektverantwortliche/r Funktion/Bereich  Telefon Unternehmensname Straße PLZ/Ort Projektverantwortliche/r Funktion/Bereich E-Mail Telefon Sofern vom Projektverantwortlichen abweichend Operative/r Ansprechpartner/in für die Mitarbeiterbefragung und die

Mehr

Umfrage zur Mitarbeiterbefragung Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Umfrage zur Mitarbeiterbefragung Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse Umfrage zur Mitarbeiterbefragung 1996 - Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse Die Ergebnisse der Umfrage zur Mitarbeiterbefragung 1996 wurden erstmals veröffentlicht: W. Bungard, A. Fettel & I. Jöns

Mehr

Leitfaden: Ihr erfolgreicher Weg durch die Great Place to Work Benchmarkstudie

Leitfaden: Ihr erfolgreicher Weg durch die Great Place to Work Benchmarkstudie Leitfaden: Ihr erfolgreicher Weg durch die Great Place to Work Benchmarkstudie Inhalte des Leitfadens Ablaufplan der Great Place to Work Benchmarkstudie... 3 Regeln für die Great Place to Work Besten Arbeitgeber

Mehr

Entgelttransparenzgesetz. Infoabend am Referentinnen: Rechtsanwältin Roswitha Kranefuß Rechtsanwältin Babette Kusche

Entgelttransparenzgesetz. Infoabend am Referentinnen: Rechtsanwältin Roswitha Kranefuß Rechtsanwältin Babette Kusche Entgelttransparenzgesetz Infoabend am 12.10.2017 Referentinnen: Rechtsanwältin Roswitha Kranefuß Rechtsanwältin Babette Kusche Überblick Ziel: Lohngerechtigkeit Maßnahmen Säulen des Gesetzes: Prinzip Gleicher

Mehr

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 1 / 5 Zwischen Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesheitsförderung 1. dem Vorstand der ÖBB-Holding

Mehr

Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Forum B

Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Forum B Forum B Anlage 2 zum Diskussionsbetrag 9/2006 (Prof. Dr. Kohte) (der gesamte Beitrag ist einsehbar unter www.iqpr.de) Aus dem Spruch der auf Grund des Beschlusses vom Arbeitsgericht Dortmund, 5. Kammer,

Mehr

- Muster - D i e n s t v e r e i n b a r u n g

- Muster - D i e n s t v e r e i n b a r u n g - Muster - D i e n s t v e r e i n b a r u n g Version 2, vom 6.6.2002 gemäß 57 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) über die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung im... Zwischen

Mehr

Evaluationsordnung für Lehrveranstaltungen

Evaluationsordnung für Lehrveranstaltungen Evaluationsordnung für Lehrveranstaltungen Ausgabestand: 13. Juni 2016 Geltungsbeginn: Wintersemester 2015/2016 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele und Bedeutung der Lehrevaluation 3 Zuständigkeit

Mehr

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungssystemen

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungssystemen Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungssystemen an der Universität Potsdam (DV Videoüberwachung) zwischen dem Präsidenten der Universität Potsdam (Dienststelle) und

Mehr

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG in Hamburg. Der Begriff Arbeitnehmer umfasst

Mehr

Checkliste. Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V

Checkliste. Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V Checkliste Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V DATUM: 01. Oktober 2018 REFERAT: 215 AKTENZEICHEN: 215-400-2334/2018 Vorbemerkungen: Die nachfolgende Checkliste beinhaltet

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Mitarbeitergespräche

Betriebsvereinbarung zum Thema Mitarbeitergespräche Betriebsvereinbarung zum Thema Mitarbeitergespräche Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Präambel Der Erfolg des Konzerns und seiner

Mehr

Betriebsvereinbarung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen Post AG Für Gleichbehandlung und Partnerschaft

Betriebsvereinbarung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen Post AG Für Gleichbehandlung und Partnerschaft Betriebsvereinbarung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen Post AG Für Gleichbehandlung und Partnerschaft Zwischen der Niederlassungsleitung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen

Mehr

Hohe Mitarbeiterzufriedenheit durch gute Arbeitsplatzkultur: Grundlage erfolgreicher Arbeit in Kliniken

Hohe Mitarbeiterzufriedenheit durch gute Arbeitsplatzkultur: Grundlage erfolgreicher Arbeit in Kliniken Hohe Mitarbeiterzufriedenheit durch gute Arbeitsplatzkultur: Grundlage erfolgreicher Arbeit in Kliniken 6. Forum Qualitätskliniken Berlin, 24.06.2015 Petra Tönnesen Great Place to Work Agenda Kurz zu Great

Mehr

Alle wichtigen Infos auf einen Blick Inhalt

Alle wichtigen Infos auf einen Blick Inhalt Alle wichtigen Infos auf einen Blick Inhalt Zielgruppe... 2 Ziele der Befragung... 2 Befragungszeitraum... 2 Teilnehmende Betriebe... 2 Anlieferung der Fragebögen in Betriebe und Geschäftsstellen... 2

Mehr

STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN

STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN Grundsatzabteilung Referat GA-4 Bildungsforschung Schellingstraße 155, 80797 München Tel.: 089 2170-2297 Fax: -2205 E-Mail: bernd.schaal@isb.bayern.de

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen

BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE Zwischen der Firma - nachfolgend Unternehmen genannt und dem Betriebsrat der Firma.- nachfolgend Betriebsrat genannt vereinbaren nachfolgende Betriebsvereinbarung

Mehr

Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit und Gestaltung

Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit und Gestaltung Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit und Gestaltung der Arbeitszeit (Quelle: der betriebsrat [dbr] Ausgabe 06/2009) Zwischen der Firma XYZ, nachfolgend Firma genannt, und dem Betriebsrat

Mehr

BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Regine Romahn: (2010) Reihe: Betriebs- und Dienstvereinbarungen Hans-Böckler-Stiftung

Mehr

Prinzipien einer attraktiven Arbeitsplatzkultur bei Deutschlands Besten Arbeitgebern

Prinzipien einer attraktiven Arbeitsplatzkultur bei Deutschlands Besten Arbeitgebern Prinzipien einer attraktiven Arbeitsplatzkultur bei Deutschlands Besten Arbeitgebern Andreas Schubert Geschäftsführender Gesellschafter Great Place to Work Deutschland Inhalt Hintergründe der Entstehung

Mehr

DGB-Index Gute Arbeit (FAQ)

DGB-Index Gute Arbeit (FAQ) DGB-Index Gute Arbeit (FAQ) Arbeitsqualität messen Mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens misst der DGB-Index Gute Arbeit, wie Arbeitnehmer/innen die Qualität ihrer Arbeitsbedingungen bewerten. Neben

Mehr

Great Place to Work Benchmarking & Beste-Arbeitgeber Wettbewerbe Teilnahmeinformationen für Personaldienstleister

Great Place to Work Benchmarking & Beste-Arbeitgeber Wettbewerbe Teilnahmeinformationen für Personaldienstleister Great Place to Work Benchmarking & Beste-Arbeitgeber Wettbewerbe Teilnahmeinformationen für Personaldienstleister Speziell für Personaldienstleister angepasste Befragungsmethodik Interne Beschäftigte und

Mehr

Betriebliche Gesundheitsförderung: Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung

Betriebliche Gesundheitsförderung: Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung Betriebliche Gesundheitsförderung: Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung Vorbemerkung Eine Betriebsvereinbarung ist um so besser, je eher sie den konkreten betrieblichen Bedürfnissen entspricht. Deshalb

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Zwischen der Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung und den Kaufmännischen Geschäftsführer,

Mehr

Great Place to Work Benchmarkstudie 2017 Leitfaden für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern

Great Place to Work Benchmarkstudie 2017 Leitfaden für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern Great Place to Work Benchmarkstudie 2017 Leitfaden für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern Der sichere Weg durch die Benchmarkstudie Inhaltsverzeichnis I Durchführung Mitarbeiterbefragung... 4 1 Vorbereitung

Mehr

Beispiel für eine Betriebsvereinbarung

Beispiel für eine Betriebsvereinbarung Beispiel für eine Betriebsvereinbarung Nicht jede Betriebsvereinbarung ist für jeden Betrieb gleichermaßen sinnvoll unter Umständen ist eine Betriebsvereinbarung nicht einmal für einen anderen Betrieb

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich Zwischen dem Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg e.v. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg wird folgender

Mehr

Informationen zum Lernforschungsprojekt im Praxissemester. Sehr geehrte Schulleitung, sehr geehrte Mentorinnen und Mentoren,

Informationen zum Lernforschungsprojekt im Praxissemester. Sehr geehrte Schulleitung, sehr geehrte Mentorinnen und Mentoren, Freie Universität Berlin, FB Erziehungswissenschaft und Psychologie Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin FB Erziehungswissenschaft und Psychologie AB Schulpädagogik/ Schulentwicklungsforschung Univ.-Prof.

Mehr

zwischen probes CS GmbH und XXXXXXX

zwischen probes CS GmbH und XXXXXXX Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen und XXXXXXX 9. Mai 2018 Stand 1.1 Version Final Status 0003 SLA-ID-Nr. Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Organisatorisches 3 1.1 Vertragspartner 3 1.2 Geltungsbereich

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - nachstehend KV Nordrhein genannt - einerseits und der DAK-Gesundheit

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - nachstehend KV Nordrhein genannt - einerseits und der DAK-Gesundheit Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen gem. Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie mit einem quadrivalenten Grippeimpfstoff zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

werden. psyga nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst.

werden. psyga nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Datenschutzerklärung Im Rahmen der Datenschutzerklärung informiert der BKK Dachverband e.v. als Verantwortlicher für das Projekt Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt (im Folgenden: psyga ) darüber,

Mehr

Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)

Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) André Große-Jäger Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Grundidee INQA INQA verbindet das Interesse der Menschen an positiven, gesundheits- und persönlichkeitsförderlichen

Mehr

Evaluationsordnung für den Fachbereich Elektrotechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom 24. Juni 2003

Evaluationsordnung für den Fachbereich Elektrotechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom 24. Juni 2003 Evaluationsordnung für den Fachbereich Elektrotechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom 24. Juni 2003 Aufgrund des 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz

Mehr

Evaluation der Netzwerke Grund- und Förderschulen im Land Brandenburg

Evaluation der Netzwerke Grund- und Förderschulen im Land Brandenburg Evaluation der Netzwerke Grund- und Förderschulen im Land Brandenburg Deskriptive Auswertung auf Landes- und Schulamtsebene Bad Freienwalde, 27.11.2014 Referat 32 Evaluation und Qualitätssicherung Dr.

Mehr

Evaluation der Jahresgespräche und Prozessbegleitung

Evaluation der Jahresgespräche und Prozessbegleitung Arbeitsbereich Sozial- und Wirtschaftspsychologie Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie und Prozessbegleitung Dipl.-Kffr. Mareike Grebner & Dr. Daniel May Fragestellungen der Evaluation Wie

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente die X-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Y. - Arbeitgeberin - Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch deren Vorsitzende Frau Z. - Betriebsrat

Mehr

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 33 Horst-Udo Niedenhoff Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung Ergebnisse einer Fallstudie aus dem Jahr

Mehr

Dienstvereinbarung zur Verteilung des für die leistungsorientierte Bezahlung bereitgestellten Betrages gem. 18 TVöD (DV LOB-Verteilung)

Dienstvereinbarung zur Verteilung des für die leistungsorientierte Bezahlung bereitgestellten Betrages gem. 18 TVöD (DV LOB-Verteilung) Dienstvereinbarung zur Verteilung des für die leistungsorientierte Bezahlung bereitgestellten Betrages gem. 18 TVöD (DV LOB-Verteilung) in der Fassung vom 3. 7. 2007 Zwischen dem Amt Moorrege, vertreten

Mehr

Great Place to Work Initiative Beste Arbeitgeber Wettbewerbe

Great Place to Work Initiative Beste Arbeitgeber Wettbewerbe Great Place to Work Initiative Beste Arbeitgeber Wettbewerbe Great Place to Work Befragung und Beste Arbeitgeber Wettbewerbe Für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten Bitte füllen Sie das Anmeldeformular

Mehr

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag DESIGN Bau AG Verschmelzungsvertrag zwischen der CD Deutsche Eigenheim AG mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 112581 B (nachfolgend auch die

Mehr

360 Feedback. Ablaufplan & Checkliste

360 Feedback. Ablaufplan & Checkliste 360 Feedback Ablaufplan & Checkliste THEMA BESCHREIBUNG Zeitpunkt Anmerkungen Wer ist der Ansprechpartner für das Projekt? Ca. 6 Wochen vor der Befragung Welche und wie viele Führungskräfte nehmen insgesamt

Mehr

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Rotenburg 03.04.2019 Burkhard Rehn BEM auch ein Thema der Prävention? 14 SGB VII i.v. mit Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird

Mehr

äumg UNVER'TäT $KI Dienstvereinbarung

äumg UNVER'TäT $KI Dienstvereinbarung UNVER'TäT $KI äumg Dienstvereinbarung zwischen der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung öffentlichen Rechts Universitätsmedizin Göttingen, vertreten durch den Vorstand und dem Personal rat der U

Mehr

Vorsprung durch Vertrauen.

Vorsprung durch Vertrauen. Vorsprung durch Vertrauen. Mit der weltweiten Nr. 1 für vertrauensbasierte Arbeitsplatzkultur. www.greatplacetowork.at Das Geheimnis attraktiver Arbeitgeber. Was für Menschen in Unternehmen wirklich zählt.

Mehr

Leitfaden zur Befragung

Leitfaden zur Befragung Leitfaden zur Befragung Sehr geehrte Damen und Herren Mit diesem Leitfaden erhalten Sie Informationen, die Sie dabei unterstützen, am Prix Balance ZH teilzunehmen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit

Mehr

Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal (LpSt) (BV LpSt)

Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal (LpSt) (BV LpSt) Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal (LpSt) (BV LpSt) Zwischen der S-Bahn Berlin GmbH vertreten durch die Geschäftsführung nachstehend Geschäftsführung genannt und

Mehr

Thalgauer Energiebefragung 2013

Thalgauer Energiebefragung 2013 Thalgauer Energiebefragung 2013 Ergebnisse Ergebnisse der Energiebefragung Energiebefragung Durchgeführt im Rahmen der Masterarbeit an der wirtschaftswissenschaftlichen Universität in Hagen von Ing. Anton

Mehr

Ergebnisbericht der Mitarbeiterbefragung im FB GeschKult

Ergebnisbericht der Mitarbeiterbefragung im FB GeschKult Ergebnisbericht der Mitarbeiterbefragung im FB GeschKult FUndament Gesundheit 2008 Ein Dokumentation der Gesellschaft für Betriebliche Gesundheitsförderung mbh für die Freie Universität Berlin 1.5 Soziodemografie

Mehr

Betriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze

Betriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze Betriebsvereinbarung zwischen der Firma - im folgenden Firma genannt und dem Betriebsrat der Firma - im folgenden Betriebsrat genannt über Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze

Mehr

Sozialkapital Messen, Erkennen, Nutzen

Sozialkapital Messen, Erkennen, Nutzen Sozialkapital Messen, Erkennen, Nutzen Steiermärkische Gebietskrankenkasse & Universität Graz Ablauf 1. Teil Die Entstehung eines guten Fragebogens - von der Idee zur Umsetzung 2. Teil Die Befragung 3.

Mehr

Great Place to Work Benchmarkstudie 2017 Leitfaden für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern

Great Place to Work Benchmarkstudie 2017 Leitfaden für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern Great Place to Work Benchmarkstudie 2017 Leitfaden für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern Der sichere Weg durch die Benchmarkstudie Inhaltsverzeichnis I Durchführung Mitarbeiterbefragung... 4 1 Vorbereitung

Mehr

Technische Hochschule Wildau Qualitätsmanagement. Ergebnisbericht. Öffentlicher Bericht für Fachbereiche

Technische Hochschule Wildau Qualitätsmanagement. Ergebnisbericht. Öffentlicher Bericht für Fachbereiche Technische Hochschule Wildau Qualitätsmanagement Ergebnisbericht Öffentlicher Bericht für Fachbereiche Kurs-Evaluation SoSe 2014 Fachbereich: Ingenieur und Naturwissenschaften Fragebogen: Lehrevaluation

Mehr

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker 1

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker 1 Kollektives Arbeitsrecht 25. Teil: Betriebsverfassungsrecht XV Die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II: Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich I. Sozialplan ( 112) 1.Begriff

Mehr

3 Great Place to Work Institut Deutschland

3 Great Place to Work Institut Deutschland 3 Great Place to Work Institut Deutschland +9 Respekt -9-8 Fairness +7 +5-10 Teamgeist Glaubwürdigkeit Stolz Ergebnisindex 6 Great Place to Work Institut Deutschland Teamgeist Stolz Fairness Respekt Glaubwürdigkeit

Mehr

Mitarbeiterbefragung 2016 Accarda AG

Mitarbeiterbefragung 2016 Accarda AG Mitarbeiterbefragung 6 Accarda AG Anzahl Antwortende: Rücklaufquote: : Accarda AG 6 7 % Rücklaufquote: Befragung: Accarda AG 7 8% Rücklaufquote: : Finanzdienstleistung 6 4889 87% Rücklaufquote: : Swiss

Mehr

Informationen über die Befragung im Zusammenhang mit der Sozialverträglichkeitsprüfung

Informationen über die Befragung im Zusammenhang mit der Sozialverträglichkeitsprüfung Informationen über die Befragung im Zusammenhang mit der Sozialverträglichkeitsprüfung Bauassessor Dipl. Ing. Erik Schöddert Leiter Liegenschaften und Umsiedlungen RWE Power 14.07.2011 SEITE 1 Angaben

Mehr

I.P. Mitarbeiten vermitteln. entwickeln. trainieren. AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung 19 - Arbeit

I.P. Mitarbeiten vermitteln. entwickeln. trainieren. AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung 19 - Arbeit I.P. Mitarbeiten vermitteln. entwickeln. trainieren. AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung 19 - Arbeit PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 19 - Lavoro BESTER ARBEITGEBER SÜDTIROLS

Mehr

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge

Mehr

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum:

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 011 18 200 637 072 00 Nordrhein-Westfalen Industrie Arbeiter, Angestellte Auszubildende Eisen- und Stahlindustrie Abschluss: 21.09.2006 gültig ab: 01.11.2006 kündbar

Mehr

Evaluationsordnung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (EvO) 1 Ziele und Bedeutung der Evaluation

Evaluationsordnung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (EvO) 1 Ziele und Bedeutung der Evaluation Evaluationsordnung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (EvO) 1 Ziele und Bedeutung der Evaluation (1) Ziel der Evaluation ist die regelmäßige, systematische und empirisch

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Sven Hinrichs: (2016) Reihe: Praxiswissen Betriebsvereinbarungen

Mehr

Landesverband Sächsischer Angler e.v.

Landesverband Sächsischer Angler e.v. Landesverband Sächsischer Angler e.v. Richtlinie für die VERBANDSGEWÄSSERAUFSICHT (VGA) VGA-RiLi Beschlossen durch das Präsidium des LV Sächsischer Angler e.v. am 24.01.2018 Seite 1 von 5 1 Grundlagen

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag Entgeltumwandlung. Edelmetallindustrie Baden-Württemberg

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag Entgeltumwandlung. Edelmetallindustrie Baden-Württemberg IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Entgeltumwandlung Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Kündbar zum: 31.12.2012

Mehr

Talk am Fleet

Talk am Fleet Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de

Mehr

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 077 901 00 Bundesrepublik Deutschland (West) Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 16.05.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

Implementierung einer kontinuierlichen Gefährdungsbeurteilung Fallstudie aus der Versicherungsbranche

Implementierung einer kontinuierlichen Gefährdungsbeurteilung Fallstudie aus der Versicherungsbranche Implementierung einer kontinuierlichen Gefährdungsbeurteilung Fallstudie aus der Versicherungsbranche Key Learnings 1. Über regelmäßige Gefährdungsanalysen können belastende Faktoren identifiziert werden,

Mehr

Der KUP-Motivationstest

Der KUP-Motivationstest Um was für einen Test handelt es sich? Der vorliegende Motivationstest wurde von kühl und partner entwickelt, einem Unternehmen, das sich mit Personalentwicklung in den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung,

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str. 5, 97447 Gerolzhofen

Mehr

Wettbewerb Deutschlands Beste Arbeitgeber

Wettbewerb Deutschlands Beste Arbeitgeber Plenum Offensive Mittelstand Wettbewerb Deutschlands Beste Arbeitgeber Frank Hauser Berlin, 22. Mai 2012 1 1 Great Place to Work Institut Gründung 1991 in den USA, seit 2002 in Deutschland (zunächst Spin-off

Mehr

Blick nach Innen Der Konzeptionelle Arbeitsraum als Methodisches Rahmenmodell AOC

Blick nach Innen Der Konzeptionelle Arbeitsraum als Methodisches Rahmenmodell AOC Blick nach Innen Der Konzeptionelle Arbeitsraum als Methodisches Rahmenmodell Der Konzeptionelle Arbeitsraum... ist ein heuristisches Modell zur Analyse, Reflexion und Wissensgenerierung zur Gestaltung

Mehr

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. DATENSCHUTZERKLÄRUNG Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Petro Licht und Ton Inhaber Jörg Petro Veranstaltungstechnik Dorfstraße

Mehr

STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN

STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN Grundsatzabteilung Referat GA-4 Bildungsforschung Schellingstraße 155, 80797 München Tel.: 089 2170-2297 Fax: -2205 E-Mail: bernd.schaal@isb.bayern.de

Mehr