Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Düren. Büro Kreishaus: Zi. 163 Tel / Fax: 02421/

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1 Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Düren Drs.Nr. 336/10 Büro Kreishaus: Zi. 163 Tel / Fax: 02421/ Düren, den Anfrage der Fraktion DIE LINKE. für den Kreisausschuss Anfrage zu den Brückenkräften in der Kreisverwaltung Beschlussvorschlag: Wir bitten um Auskunft mit welcher Begründung die beiden Brückenkräfte die in der JobCom zum einscannen der Unterlagen der Kunden eingesetzt werden, als im öffentlichen Interesse und zusätzlich eingestuft wurden. Wir gehen davon aus, dass diese Tätgikeit in Zukunft zum normalen Arbeitsablauf in der JobCom gehört. Wir schlagen vor, dass diese Arbeitsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Valentin Veithen Fraktionsvorsitzender

2 KREIS D U REN Briefanschrift: Kreisverwaltunq Puren Puren Der La n draf job-com düren An die Kreistagsfraktion.DIE LINKE im Hause Dienstgebäude Kölnstr. 62 a, Düren Auskunft Karl-Josef Cranen Telefon-Durchwahl 02421/ k.j.cranen@kreis-dueren.de Zimmer-Nr. 20 Fax 02421/ Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - Do u. Fr Uhr Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen 56/2 Datum 13. September 2010 Anfrage für den Kreisausschuss am ; Drs.Nr. 336/10 hier: Anfrage zu den Brückenjobbern in der Kreisverwaltung Sehr geehrte Damen und Herren, zu der o.a. Anfrage nehme-ich gerne wie folgt Stellung: In der Tat sind derzeit Brückenjobber zum Einscannen von SGB Il-Akten eingesetzt. Es handelt sich allerdings nicht um 2 Brückenjobber, sondern um 8 Brückenjobber, die im Rathaus der Stadt Düren in zwei Schichten die SGB Il-Bestandsakten digitalisieren. Im Übrigen sind es nicht Brückenjobber der Kreisverwaltung, sondern der Antrag auf Einrichtung dieser Stellen wurde von der Stadt Düren beantragt. Zudem hat der dortige Personalrat dem Antrag zugestimmt. Hintergrund dieser einmaligen Aktion ist die Tatsache, dass der Kreis Düren nach Rücknahme der Delegation im SGB II und Be'zug des neuen job-centers Haus D im Bereich der passiven Leistungen auf die elektronische Aktenführung umsteigt. Als Konsequenz des Digitalisierens der bei der Stadt Düren geführten Bestandsakten kann in Haus D in den Büros der Leistungssachbearbeitung auf die Neuanschaffung von Aktenschränken verzichtet werden. -Durch das einmalige Digitalisieren der Bestandsakten können insoweit in erheblichem Umfang Investitionen vermieden werden, so dass die Maßnahme sicherlich im öffentlichen Interesse liegt. Auch die Voraussetzung der Zusätzlichkeit ist erfüllt: Das-Scannen der Bestandsakten ist eine einmalige Maßnahme, die nach dem Digitalisieren der bei der Stadt Düren bis zum angelegten SGB Il-Akten vollständig abgeschlossen ist. Bankverbindungen: Sparkasse Düren, BLZ , Konto IBAN: DE , SWIFT-BIC: SDUEDE33xxx Postbank Köln, BLZ , Konto Telefonzentrale: (02421)220 Internet: Paketanschrift: Bismarckstraße Düren

3 -2- Nach Bezug von Haus D wird die eingehende Post unmittelbar durch die zentrale Annahmestelle bzw. werden Dokumente, die bei persönlichen Vorsprachen abgegeben werden, unmittelbar durch die Leistungssachbearb.eitung gescannt. Es werden keine neuen Akten mehr angelegt bzw. keine neuen Dokumente mehr in bereits bestehende Akten abgeheftet. Weil das Digitalisieren von eingehenden Dokumenten nach dem Bezug von Haus D nicht mehr zusätzlich ist, erfolgt das Scannen ab diesem Zeitpunkt folgerichtig auch im Rahmen Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgäng Spelthahn)

4 Kreisverwaltung Düren Herrn Landrat Spelthahn In Kopie an: Fraktionsvorsitzende CDU, FDP, SPD, Grüne, UWG Düren, den Betr.: 8 Brückenjobber in der Stadtverwaltung Düren Ihre Antwort auf unsere Anfrage 336/10 im Kreisausschuss Sehr geehrter Herr Spelthahn, wir gehen nach wie vor davon aus, dass das einscannen von Akten für die JobCom nicht die an Brückenjobs gestellten Kriterien erfüllt. Diese Tätigkeit ist nicht als zusätzlich einzustufen. Die Arbeit ist Termingebunden und zur Umstellung auf die Papierlose Abwicklung der Aufgaben der JobCom zwingend erforderlich. Ein Merkmal der Zusätzlichkeit ist, dass die Arbeit zwar ausgeführt werden sollte, aber keine terminliche Festlegung besteht. (Siehe Anlage Folie Nr.: 43 ) Eine Zustimmung des Personalrats legitimiert diese Brückenjobs nicht. Wir verstehen diese Aktion grundsätzlich nicht. Wir sehen in der Beschäftigung von 1 Euro Kräften auch keine Kostenersparnis. Die JobCom zahlt den Brückenkräften die Aufwandsentschädigung + ALG II + KdU und wahrscheinlich auch noch eine Maßnahmepauschale an die Stadtkasse. Ein befristeter Arbeitsvertrag für die Erledigung dieser Aufgabe wäre angemessen gewesen und hätte zur Einsparung der KdU für alle Maßnahmeteilnehmer führen können. Außerdem hätten die 8 Brückenkräfte nicht nur 30 h arbeiten können sondern, wie in Ihrer Rede zum Richtfest angeführt, Tag und Nacht. Sollten die 8 tatsächlich Tag und Nacht gearbeitet haben, könnte dies sogar einen Rechtsanspruch auf Einstellung begründen der vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden könnte.

5 Wir gehen auch davon aus, dass diese Brückenkräfte aus dem Verwaltungskostenbudget des SGB II hätten bezahlt werden können. Wir unterstellen, dass der Kreistag, bzw. der Kreisausschuss in diesem Fall einstimmig einer Umbuchung aus dem Wiedereingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget zugestimmt hätte. Auch unter dem Gesichtspunkt der Einsparung bei den KdU. Ich beabsichtige über unsere kommunalpolitische Sprecherin im Bundestag (Katrin Kunert) BMAS eine Anfrage zur rechtlichen Klarstellung einzureichen. beim Mit freundlichen Grüßen Valentin Veithen Fraktionsvorsitzender

6 DIE LINKE. Kreistagsfraktion Düren Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Wilhelmstraße Berlin Postfach Düren Büro: Zimmer 163 Bismarckstr Düren Düren, den Betr.: 8 Brückenjobber in der Stadtverwaltung Düren Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um rechtliche Aufklärung und Überprüfung des nachfolgend geschilderten Einsatz von Brückenjobber in der Stadtverwaltung Düren. Sachverhalt: Der Kreis Düren ist Optionskommune und zentralisiert ab die sich daraus ergebenden Aufgaben in einem Büroneubau in der Kreisverwaltung. Ich gehe davon aus, dass dies Ihnen bekannt ist. Die Delegation einzelner Aufgaben der Optionskommune an die Gemeinden des Kreises wird zum zurückgenommen. Zur Umstellung gehört, dass ab die Akten Papierlos geführt werden. Eine Maßnahme die ausdrücklich zu begrüßen ist. Damit diese Umstellung termingerecht erfolgen kann, werden zur Zeit 8 Personen als l Euro Jobber bei der Stadtverwaltung Düren zum einscannen der Dokumente der Bezieher von Leistungen nach SGB II beschäftigt. Lt. Aussage des Landrats, Herrn Spelthahn, auf dem Richtfest des neuen Bürogebäudes arbeiten diese 8 Tag und Nacht, damit der Termin eingehalten werden kann. Ich bin der rechtlichen Auffassung, dass diese Tätigkeit nicht an l Euro Jobber hätte vergeben werden dürfen, weil sie nicht das Merkmal der Zusätzlichkeit erfüllt. Meiner Rechtsauffassung nach hätten diese Personen mit befristeten, Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen eingestellt werden müssen. Mail: kontakt@dielinke-kt-dueren.de Mobil: Telefon: Privat:

7 DIE UNKE. Kreistagsfraktion Düren Ich sehe bei dieser Tätigkeit keine Qualifizierung für den 1. Arbeitsmarkt. Öffentliches Interesse könnte zwar bei großzügiger Betrachtung gegeben sein, man spart die Kosten für Aktenschränke. Die Zusätzlichkeit der Tätigkeit schließe ich allerdings vollständig aus. Ohne diese Arbeiten wäre eine Umsetzung der geplanten Umstellung nicht möglich. Ich beziehe mich dabei auch auf die verbindlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung von 16d SGBII. Dort sind unter AI.2 die fachlichen Hinweise zu den Kriterien Öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit der Arbeiten ausgeführt. Diese Tätigkeit muss jetzt durchgeführt werden um die geplante Umstellung der JobCom Düren auf das papierlose Büro fristgerecht durchführen zu können. Es ist eine Termingebundene Tätigkeit. Ich bitte Sie folgende Fragen zu beantworten: Gelten für die ARGEn und die Optionskommunen die gleichen Verfahrens- und Rechtsvorschriften. Entspricht der Einsatz der 8 Brückenkräfte bei der Stadtverwaltung Düren den Rechtsvorschriften des SGBII und dessen Durchführungsbestimmungen. Ist die Zahlung einer Maßnahmekostenpauschale in diesem Fall an die Stadt Düren gerechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen Valentin Veithen (Fraktionsvorsitzender) Mail: kontakt@dielinke-kt-dueren.de Mobil: Telefon: Privat:

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