Vorwort zu Kapitel Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

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1 Kapitel 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Vorwort zu Kapitel 91 - Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer wird vom Land Rheinland- Pfalz auf der Grundlage von Vereinbarungen gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland und den anderen Ländern getragen (Landesgesetz über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer; 1 Verwaltungshochschulgesetz DUVwG vom 24. Juli 214, GVBl. S. 129). Sie bildet ein Zentrum der Verwaltungswissenschaften und dient deren Pflege und Entwicklung durch Forschung, Lehre und Studium. Ihr obliegt durch weiterbildendes, fachbezogenes und fächerübergreifendes Studium die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung. Sie fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und wirkt an den staatlichen Aufgaben der Aus- und Fortbildung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit. Die Hochschule pflegt die Zusammenarbeit mit den anderen Wissenschaften. Sie fördert die internationale, insbesondere die europäische Zusammenarbeit im Hochschulbereich und den Austausch zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen; sie berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse ausländischer Hörer ( 2 DUVwG)- Kennzahlen 1 : insgesamt weiblich Studierende (WS 214/15) Studienanfängerinnen u. -anfänger (WS 214/15) Absolventinnen u. Absolventen (214) Hochschulpersonal (214) Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

2 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz 216 Einnahmen HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Benutzungsgebühren, Beiträge und andere Entgelte Vgl. Vermerk bei TG Beiträge für die Teilnehmer an den berufsbegleitenden Fortbildungsveranstaltungen der Beamten des höheren Dienstes und der Teilnehmer der Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagungen Einnahmen aus Mitbenutzung staatlicher Einrichtungen und Inanspruchnahme von Personal Vgl. Vermerk bei Titel Einnahmen aus Veröffentlichungen Vgl. Vermerk bei Titel Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Prospekte, Kataloge aus Verlagsverträgen usw Einnahmen aus Überzahlungen nach Schluss des Haushaltsjahres 6 6 Rückerstattungen aufgrund von Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs, Rückzahlung überzahlter oder zu Unrecht gezahlter Beträge, Einnahmen aus Anlaß von Titelverwechslungen Vermischte Verwaltungseinnahmen Mieten und Vergütungen für Wohnungen und Nebenentgelte Vgl. Vermerk bei Titel Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken und Gebäuden, Anlagen und Geräten Vgl. Vermerk bei Titel Nach 64 i.v.m. 63 Abs. 3 Satz 2 LHO wird zugelassen, dass mit dem Zentrum für Wissenschaftsmanagement e.v. eine gesonderte Vereinbarung zur Nutzung von Räumen und der Infrastrukur geschlossen wird, die eine Vergütung unterhalb der ortsüblichen angemessenen Miete oder Pacht (einschließlich Nebenkosten) vorsieht Mieten für das Gästehaus mit Tagungstrakt Vgl. Vermerk bei TG

3 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz Erlöse aus der Veräußerung unbrauchbarer oder entbehrlicher Gegenstände Weggefallene Titel (181 1) 138 Erstattungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Vgl. Vermerk bei 432 1, 432 2, Summe HGr. 1: HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Kostenbeteiligung des Bundes Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundes für das Führungskolleg Vgl. Vermerk bei TG 74. Rückerstattungen an den Bund sind von der Einnahme abzusetzen. Es handelt sich um zweckgebundene Einnahmen zugunsten Titelgruppe Kostenbeteiligung der Länder Erstattungen an die übrigen Länder sind von der Einnahme abzusetzen Kostenbeteiligung der Länder nach FMK-Beschluß: 216 EUR 1. Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe: Nachrichtlich:

4 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 noch zu Ansatz EUR Rheinland-Pfalz Summe: Folgende Titel-Ansätze bleiben bei der Berechnung der Länderanteile unberücksichtigt: Mieten für das Wohnheim mit Tagungstrakt Ruhegehälter für Beamte Versorgungsbezüge für Hinterbliebene von Beamten Beihilfen für Versorgungsempfänger Bewirtschaftung des Erweiterungsbaues Nutzungsentgelte und Pachten an den Landesbetrieb "Liegenschafts- und Baubetreuung" bzw. dessen Rechtsnachfolger. Tit.Gr. 73 Bewirtschaftung des Gästehauses Tit.Gr. 74 Führungskolleg Speyer Die Differenz zum Ansatz ergibt sich durch Rundung Erstattungen von Verwaltungsausgaben der am Führungskolleg beteiligten Länder Vgl. Vermerk bei TG 74. Rückerstattungen an die Länder sind von der Einnahme abzusetzen. Es handelt sich um zweckgebundene Einnahmen zugunsten Titelgruppe neu 133 Einnahmen aus dem Sondervermögen Wissen schafft Zukunft Vgl. Vermerk bei Kapitel 91. Umsetzung aus finanzstatistischen Gründen von ( Ansatz 215: EUR.) Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Umsetzung des Altersteilzeitgesetzes Vgl. Vermerk bei Leertitel Zweckgebundene Zuweisungen Dritter Vgl. Vermerk bei TG 86. Es handelt sich um zweckgebundene Einnahmen zugunsten Titelgruppe Personalkostenerstattung für Stiftungsprofessuren Vgl. Vermerk bei

5 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz 216 Weggefallene Titel (214 1) 133 Einnahmen aus dem Sondervermögen Wissen schafft Zukunft Umsetzung aus finanzstatistischen Gründen nach Summe HGr. 2: HGr. 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Zuführung aus Selbstbewirtschaftungsmitteln Vgl. Vermerk bei Kapitel 91. Einrichtung eines Leertitels für evtl. Zuführungen aus den den Hochschulen zur Verfügung stehenden Selbstbewirtschaftungsmitteln, um eine mögliche Überschreitung des Budgetrahmens auszugleichen (Vollzug des Malus-Systems) Haushaltstechnische Verrechnungen Veranschlagt ist die Abgeltung der von der Hochschule dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) zur Verfügung gestellten Personalleistungen (siehe auch Kap Tit ) Kostenerstattung an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Vgl. Vermerk bei Teilfinanzierung der von der DUV Speyer wahrgenommenen Referendarausbildung (vgl. auch Kapitel 3 1 Titel 981 2) Kostenerstattung an die DUV Speyer für Personal- und Sachkosten des FKS 3.69 Summe HGr. 3: Ausgaben Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden. Siehe Vermerk zu Kapitel Ausgaben. HGr. 4: Personalausgaben Die Ausgaben bei TGr 71, HGr 4, HGr 4, HGr 4, HGr 4, HGr 4, HGr 4, 9

6 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz HGr 4 sind gegenseitig deckungsfähig Aufwandsentschädigung für Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richterinnen und Richter) Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden. Stellenplan: Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor C4(kw) IV 8, 8, Hochschuldozentin, Hochschuldozent C2 IV 1,, Wissenschaftliche Assistentin, Wissenschaftlicher Assistent C1 IV 7,, Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor W3 IV 9, 9, Leitende Regierungsdirektorin, Leitender Regierungsdirektor A16 IV 1, 1, Regierungsdirektorin, Regierungsdirektor A15 IV 2, 2, Oberbibliotheksrätin, Oberbibliotheksrat A14 IV 1, 1, Oberregierungsrätin, Oberregierungsrat A14 IV 1, 1, Regierungsrätin, Regierungsrat A13 III 2, 2, Amtsrätin, Amtsrat A12 III 1, 1, Bibliotheksamtsrätin, Bibliotheksamtsrat A12 III 1, 1, Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann A11 III 1, 1, Bibliotheksoberinspektorin, Bibliotheksoberinspektor A1 III 4, 4, Bibliotheksinspektorin, Bibliotheksinspektor A9 III,, Zusammen: 39, 31, Leerstellen: Bibliotheksoberinspektorin, Bibliotheksoberinspektor A1 III,75 1,5 Bibliotheksinspektorin, Bibliotheksinspektor A9 III,75, Zusammen: 1,5 1,5 Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 39, 31, Dienstbezüge einschließlich gesetzlicher Zulagen und Zuwendungen. 216 Umwandlung/Umsetzung Abgänge Umsetzungen und sonstige Umwandlungen 1, C2 Hochschuldozentin, Hochschuldozent Vollzug der Professorenbesoldungsreform 7, C1 Wissenschaftliche Assistentin, Wissenschaftlicher Assistent 8, Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen Vollzug der Professorenbesoldungsreform Umwandlung / Umsetzung nach 9 1 / Umwandlung / Umsetzung nach 9 1 / 428 1

7 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 noch zu Ansatz 216 8, Stellen Abgänge insgesamt -8, Stellen Zugänge/Abgänge Leerstellen Umwandlung/Umsetzung Zugänge Umsetzungen und sonstige Umwandlungen,75 A1 Bibliotheksoberinspektorin, Bibliotheksoberinspektor,75 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen Antrag der DUV vom Umwandlung / Umsetzung von 9 1 / Abgänge,75 Stellen Zugänge insgesamt Umsetzungen und sonstige Umwandlungen,75 A9 Bibliotheksinspektorin, Bibliotheksinspektor Antrag der DUV vom Umwandlung / Umsetzung nach 9 1 / 422 1,75 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen,75 Stellen Abgänge insgesamt, Stellen Zugänge/Abgänge Nachversicherung der ausgeschiedenen Beamtinnen und Beamten (Richterinnen und Richter) Anpassung an die Istausgaben entsprechend den neuen Budgetierungsregelungen Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung nach 3a LFinFG (aus der Besoldungsanpassung) Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte Kosten für wissenschaftliche Hilfskräfte mit und ohne Abschlussprüfung Entgelte an Vertretungs- und Aushilfskräfte Nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte an Schulen Honorar für Lehraufträge, Gastvorträge und Gastprofessoren

8 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz Honorare einschl. Reisekostenvergütung für die Vortragenden bei staatswissenschaftlichen Fortbildungstagungen sowie für die berufsbegleitende Fortbildung Prüfungsvergütungen Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden. Es wird zugelassen, daß innerhalb der Gesamtzahl der Stellen der Entgeltgruppe 2 bis 14 die Zahl der jeweils veranschlagten Stellen um 1 v. H. verändert werden kann, soweit sich hierdurch die Gesamtzahl der Stellen insgesamt nicht erhöht Stellenplan: EntgeltGr Nichttechnischer Dienst at 3, 3, E 14 1, E 13 9, 16, E 12,, E 11 1, 1, E 1 1, 1, E 9 5,75 5,75 E 8 2,5 2,5 E 7 1, 1, E 6 27,5 27,5 E 5 1,75 1,75 E 4 3,5 3,5 E 3 2, 2, E 2,, Azubi 1, 1, Zusammen: 68, 76, Leerstellen: Nichttechnischer Dienst E 9,25,25 E 6 2,25 1,75 Zusammen: 2,5 2, Übertariflich erhalten Beschäftigte In einer Stelle der EntgeltGr Vergütung nach EntgeltGr E 5 - II E 6 - II 1, 1, Dienstwohnungen haben Beschäftigte 1. 1.

9 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz 216 noch zu Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 68, 76, Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der - außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Auszubildenden - abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - sonstige Zulagen und Zuwendungen. Beschäftigte, die nach Entgeltgruppe E 13Ü vergütet werden, können auf einer nach Entgeltgruppe E 13 bewerteten Stelle geführt werden. Auf bis zu 1/3 der at- Stellen dürfen bereits promovierte wiss. Angestellte nach Entgeltgruppe 13 mit auf drei Jahren befristeten Arbeitsverträgen zur Weiterqualifikation geführt werden. 216 Umwandlung/Umsetzung Zugänge Umsetzungen und sonstige Umwandlungen Nichttechnischer Dienst 1, E 14 Vollzug der Professorenbesoldungsreform 7, E 13 Vollzug der Professorenbesoldungsreform 8, Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen Umwandlung / Umsetzung von 9 1 / Umwandlung / Umsetzung von 9 1 / , Stellen Zugänge insgesamt Leerstellen Abgänge 8, Stellen Zugänge/Abgänge Haushaltsvollzug Nichttechnischer Dienst,5 E 6 Meldung der DUV Speyer vom ,5 Haushaltsvollzug,5 Stellen Abgänge insgesamt -,5 Stellen Zugänge/Abgänge Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden Besoldung der von ihren amtlichen Verpflichtungen entbundenen Professoren Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden. Ansatzreduzierung entsprechend Beschluss Finanzministerkonferenz.

10 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung nach 3a LFinFG im Hochschulbereich (aus der Versorgungsanpassung) Beihilfen Ärztliche Untersuchungen sowie arbeitssicherheitsrechtliche Maßnahmen im öffentlichen Dienst Veranschlagt sind die Mittel für die amtsärztlichen und ärztlichen Untersuchungen für die Einstellung und die Anstellung sowie für die Ausübung bestimmter Funktionen im öffentlichen Dienst und die Mittel für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Bediensteten Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen Weggefallene Titel (428 8) 133 Überstundenentgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 4.7 Aus Titelgruppen: Summe HGr. 4: HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei den Titeln 119 6, geleistet werden Fahrzeughaltung, Verbrauchsmittel, persönliche Ausrüstungsgegenstände Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei den Titeln 124 1, geleistet werden

11 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz Bewirtschaftung des Erweiterungsbaues Mieten und Pachten für Maschinen und Geräte Veranschlagt sind die Mietkosten für Maschinen und Geräte Leasing von Dienstfahrzeugen Nutzungsentgelte und Pachten an den Landesbetrieb "Liegenschafts- und Baubetreuung" bzw. dessen Rechtsnachfolger Die Ausgaben bei sind einseitig deckungsfähig zugunsten der Ausgaben bei , , , , , , , , , , , Die Ausgaben sind übertragbar Kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen und kleinere bauliche Maßnahmen Veranschlagt sind Mittel für kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen und kleinere bauliche Maßnahmen bis zu 1. EURO im Einzelfall Wissenschaftliche Bibliothek Aus- und Fortbildung Reisekostenvergütungen Verfügungsmittel Veranschlagt zur Verfügung des Rektors der Hochschule für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen. Die Ausgaben sind im einzelnen zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Die Mittel können bis zu 15 v.h. des Ansatzes auch für notwendige interne Repräsentationszwecke verwendet werden Internationale Beziehungen der Hochschule

12 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz Veranstaltungen Leistungen für die Inanspruchnahme von Juris Vermischte sächliche Verwaltungsausgaben 8 8 Aus Titelgruppen: Summe HGr. 5: HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Erstattung der Auslagen für die Teilnahme am regionalen EDV-Verbund und Bearbeitung von Katalogen Die Ausgaben bei 632 3, 681 1, sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben sind übertragbar Essenszuschüsse für Aufbauhörer Die Ausgaben bei 632 3, 681 1, sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben sind übertragbar. 1. Veranschlagt ist die Zahlung von Essenszuschüssen für Vollzeitstudenten ohne Referendare Zuschüsse an die Taberna Academica der Hochschule Die Ausgaben bei 632 3, 681 1, sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben sind übertragbar Aus Titelgruppen: Summe HGr. 6: HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

13 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 noch zu Vorgesehen für Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen, Geräten für die Grundstückspflege. Ansatz 216 Weggefallene Titel (861 1) 133 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Aus Titelgruppen: Summe HGr. 8: HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben Aus Titelgruppen: Summe HGr. 9:

14 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz 216 Titelgruppen Ausgaben TGr. 71: Studienprogramm für Hörer aus Entwicklungsländern Die Ausgaben bei TGr 71 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben sind übertragbar Honorar für Lehraufträge und Gastvorträge sowie für wissenschaftl. Hilfskräfte mit und ohne Abschlussprüfung Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Stellenplan: EntgeltGr Nichttechnischer Dienst E 13 1, 1, E 9 1, 1, Zusammen: 2, 2, Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 2, 2, Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der - außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Auszubildenden - abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - sonstige Zulagen und Zuwendungen. Beschäftigte, die nach Entgeltgruppe E 13Ü vergütet werden, können auf einer nach Entgeltgruppe E 13 bewerteten Stelle geführt werden Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände Wissenschaftliche Bibliothek Reisekostenvergütungen Veröffentlichungen, Dokumentationen, sonstige Öffentlichkeitsarbeit Fahrten zu Lehrzwecken 4 4

15 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz 216 Nachrichtlich: Summe TGr. 71: TGr. 72: Lehre, Forschung und Fortbildung Die Ausgaben bei TGr 72 sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden. In Höhe der Mindereinnahmen sind Ausgaben einzusparen. Die Ausgaben sind übertragbar neu 133 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Stellenplan: Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor W3 IV 1, Zusammen: 1, Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 1, Die W3-Stelle des Studiengangs Wissenschaftsmanagement wird zu 1% durch Teilnehmerentgelte finanziert. Sie fällt weg, sobald eine Mitfinanzierung durch die Trägerländer notwendig wird. 216 Zugänge Neue Stellen 1, W3 Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor Beschluss der Finanzkommission am , Zugänge neue Stellen 1, Stellen Zugänge insgesamt 1, Stellen Zugänge/Abgänge neu 133 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung nach 3 a LFinFG Entgelte für wissenschaftliche Hilfskräfte, Lehraufträge und Honorare Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden Aus den veranschlagten Mitteln dürfen auch Reisekosten gezahlt werden Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände 1.57

16 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume Wissenschaftliche Literatur Reisekostenvergütungen Veröffentlichungen, Dokumentationen, sonstige Öffentlichkeitsarbeit Tagungen und andere Fortbildungsveranstaltungen Benutzung von elektronischer Fachinformation Stipendien Beiträge an deutsche Organisationen Beiträge an internationale Organisationen Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Zuführung an die Sonderrechnung (Selbstbewirtschaftungsmittel) Nachrichtlich: Summe TGr. 72:

17 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz 216 TGr. 73: Bewirtschaftung des Gästehauses Die Ausgaben bei TGr 73 sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden. Die Ausgaben sind übertragbar Entgelte für die Bewirtschaftung des Gästehauses Maschinen und Geräte Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen und kleinere bauliche Maßnahmen Nachrichtlich: Summe TGr. 73: TGr. 74: Führungskolleg Speyer (FKS) bei der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Die Ausgaben bei TGr 74 sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 231 3, geleistet werden. Die Ausgaben sind übertragbar. Es handelt sich um zweckgebundene Ausgaben aus dem Einnahmetitel , Nebenamtliche und nebenberufliche Kräfte für die Führungsfortbildung Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Stellenplan: EntgeltGr Nichttechnischer Dienst E 13 1, 1, Zusammen: 1, 1, Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 1, 1, Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der - außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Auszubildenden - abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - sonstige Zulagen und Zuwendungen.

18 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 noch zu Beschäftigte, die nach Entgeltgruppe E 13Ü vergütet werden, können auf einer nach Entgeltgruppe E 13 bewerteten Stelle geführt werden. Ansatz Führungsfortbildung Abführung von Beiträgen an die DUV Speyer zur Abgeltung der Personal- und Sachkosten des FKS 3.69 Nachrichtlich: Summe TGr. 74: TGr. 86: Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen Die Ausgaben bei TGr 86 sind gegenseitig deckungsfähig. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei geleistet werden. Verpflichtungen, insbesondere zur Leistung von Personalausgaben, dürfen nur für die Dauer der Bewilligung oder der voraussichtlichen Verfügbarkeit der im Einzelfall zufließenden Mittel Dritter eingegangen werden. Die Ausgaben sind übertragbar. Es handelt sich um zweckgebundene Ausgaben aus dem Einnahmetitel Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Stipendien Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Nachrichtlich: Summe TGr. 86: TGr. 99: Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik Die Ausgaben bei TGr 99 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben sind übertragbar.

19 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz Mieten und Gebühren für die Datenfernübertragung, Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Datenverarbeitung Veranschlagt sind laufende und einmalige Gebühren für Fernmeldeanlagen im Zusammenhang mit der EDV sowie Leitungsmieten Verbrauchsmaterial Aus- und Fortbildung Ankäufe und Mieten von Software und Lizenzen, Werkverträge, Wartungskosten für Software Veranschlagt für den Kauf und die Miete von Software und Lizenzen, Softwarepflege, Werkverträgen f. Datenerfassung und Softwareentwicklung durch Dritte, Systemunterstützung von dritter Seite; Wartungskosten für Software Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die Datenverarbeitung Nachrichtlich: Summe TGr. 99: Nachrichtlich: Summe Ausgaben der Titelgruppen

20 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 9 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 215 Ist 214 Ansatz 216 Abschluss Einnahmen HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben HGr. 4 Personalausgaben HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben Überschuss (+) / Zuschuss (-)

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