Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Hajduk (GRÜNE) vom und Antwort des Senats Betr.: Investitionstätigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg Die Investitionen der Freien und Hansestadt Hamburg sinken im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung ab. Für die Zukunftsfähigkeit der Stadt ist es entscheidend, dass die Investitionstätigkeit ein angemessenes Volumen vorweisen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aus Sicht des Senats ist die Zukunftsfähigkeit der Stadt nicht nur vom Umfang des Investitionsvolumens, sondern auch von der Qualität der Investitionstätigkeit abhängig. Der Senat hat daher die geplanten Investitionsausgaben für die Jahre 2013 und 2014 gegenüber der letzten Mittelfristplanung der 19. Wahlperiode angehoben und insbesondere Investitionen zur Sanierung der städtischen Infrastruktur stärker berücksichtigt (siehe Drs. 20/1678). Investitionen im Bereich des Schulbaus und des Hochschulbaus sind im Kernhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg aufgrund einer Umstellung der Finanzierung im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells nicht mehr als Investitionsausgaben, sondern in Form von Mieten als Betriebsausgaben abgebildet, sodass die aus dem Kernhaushalt abgeleiteten Investitionsquoten ab 2010 nicht mehr unmittelbar mit den Vorjahren vergleichbar sind. Im Übrigen sind auch die Instandhaltungsaufwendungen (die allein im Schulbau Jahreswerte in der Größenordnung von 50 Millionen Euro ausmachen) in ihrem Beitrag zum Werterhalt und zur Zukunftsfähigkeit zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die jährlichen Ausgaben für Investitionen seit 2001 im Soll und im Ist entwickelt? Investitionsausgaben (in Millionen Euro) Jahr Soll 1) Ist , , , , , , , , , , , , , , , , , , ) 1.300,5 (1.441,9 4) ) 1.183,1 (1.318,7 4) ) ) 931,8 (1.130,3 4) ) 958,8 (1.104,0 4) ) ) 3) 880,5 (1.132,7 4) ) 933,1 (1.099,3 4) ) ) 1.003,9 ( ) )

2 Drucksache 20/9380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Jahr Soll 1) Ist ) 914,4 (1.260,5 4) ) 1) 2) 3) 4) 2 Soll = Haushaltsplan einschließlich von der Bürgerschaft beschlossener Nachbewilligungen bis Ab 2010 Angabe der Soll- und Ist-Werte gemäß Fassung B der Haushaltsdarstellung zur Sicherung der Vergleichbarkeit mit den Werten des Vorjahres. Zu den Unterschieden zwischen den Fassungen A und B vergleiche Finanzbericht 2013/2014, Seite 19. Ist-Werte nach dem Stand des 14. Kassenlaufs Einschließlich Schulbauinvestitionen in 2010 von rund 135,6 Millionen Euro (Plan 141,4 Millionen Euro), in 2011 von rund 145,2 Millionen Euro (Plan 198,5 Millionen Euro), in 2012 von rund 166,2 Millionen Euro (Plan 252,2 Millionen Euro), in 2013 Plan 296,7 Millionen Euro und in 2014 Plan 346,1 Millionen Euro durch das Sondervermögen Schule Bau und Betrieb (SBH Schulbau Hamburg) sowie GWG beziehungsweise GMH (Modell Hamburg Süd) und HEOS (sogenannte HIBB-Tranche). 2. Der Senat verweist im Hinblick auf die abfallenden Investitionsausgaben auf investive Ausgaben, die (wie die Investitionen in die Schulgebäude) aus dem Kernhaushalt ausgelagert worden sind. Inwieweit das Absinken der Investitionen auf solche Auslagerungen zurückzuführen ist, kann eine Quantifizierung der Auslagerungen verdeutlichen. a. Welche Ausgaben (in Euro mit Verwendungszweck) für Investitionen sind in den einzelnen Jahren seit 2001 aus dem Kernhaushalt ausgelagert worden? b. Welche zuvor ausgelagerten Ausgaben (in Euro mit Verwendungszweck) für Investitionen sind in den einzelnen Jahren seit 2001 in den Kernhaushalt integriert worden? Eine statistische Erfassung der Ausgliederungen und Wiedereingliederungen besteht nicht. Die Fragen können daher nur durch Auswertung von Haushaltsplänen und Drucksachen beantwortet werden. Soweit Angaben in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage verfügbaren Zeit zusammengetragen werden konnten, sind sie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Die bedeutsamste und das Gesamtbild ab 2010 prägende Umstellung ergibt sich aus der Änderung der Finanzierung der Schulbauinvestitionen (siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1.). 3. Der Senat verweist im Hinblick auf die abfallenden Investitionsausgaben auf investive Sonderbedarfe wie die Überdeckelung der BAB A 7, die im Laufe der Finanzplanung wegfallen. Gegenzurechnen sind allerdings neu hinzu kommende Investitionen wie die Neue Mitte Altona. a. Welche Sonderbedarfe fallen bei den Investitionen im Zeitraum der Finanzplanung weg? b. Welche Sonderbedarfe kommen im Zeitraum der Finanzplanung innerhalb der Investitionsausgaben hinzu? (Bitte die Beträge pro Jahr unter Angabe des Verwendungszwecks auflisten.) Der Begriff des investiven Sonderbedarfs ist nicht eindeutig abgegrenzt. In Anlage 3 wird dargestellt, wie große Investitionen, die nach Einschätzung der zuständigen Be-hörden aus ihrer üblichen Investitionstätigkeit herausfallen, in den Jahren 2013 bis 2017 veranschlagt sind. 4. Der Senat verweist im Hinblick auf die abfallenden Investitionsausgaben auf die Umstellung auf das neue Haushaltswesen. Welche Auswirkungen in Euro hat die Umstellung auf das Strategische Neue Haushaltswesen auf die Investitionsausgaben pro Jahr im Zeitraum der Finanzplanung ? Der Investitionsbegriff des kaufmännischen Rechnungswesens unterscheidet sich von der Abgrenzung von Investitionen, die im kameralen Haushaltswesen praktiziert wird beziehungsweise wurde. Insbesondere werden im kaufmännischen Rechnungswesen

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9380 Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder anderen Anlagegütern auch wenn sie hohe Kosten verursachen in der Regel nicht als Investition angesehen, da kein neues aktivierungsfähiges Anlagevermögen entsteht. Die Umstellung auf das neue Haushaltswesen geht daher mit einer Verringerung des ausgewiesenen Investitionsvolumens einher. Ein Teil des Effekts lässt sich anhand der Überleitungsunterlagen quantifizieren, die für die Behörden der Wellen 0, 1 und 2 vorliegen. Hier lässt sich abgleichen, welche Investitionsvolumina (Hauptgruppen 7 und 8) kameral vor der Überleitung veranschlagt waren, und welche Volumina an Investitionen und Darlehen nach der Überleitung in den doppischen Finanzplänen ausgewiesen wurden. Es ergeben sich folgende Werte (in tausend Euro): Welle Welle Welle Gesamt in Tsd. Euro kamerale Investitionsausgaben doppische Investitions- und Darlehensauszahlungen Differenz: Entsprechende gesicherte Daten für die Behörden der Welle 3 liegen noch nicht vor. Darüber hinaus waren die Behörden jedoch bereits seit der Aufstellung des Haushaltsplans 2009/2010 aufgefordert, die noch kamerale Veranschlagung ihrer Investitionen so weit wie möglich an den künftig anzulegenden doppischen Kriterien zu orientieren. Wie weit dies umgesetzt wurde und welche betragsmäßigen Veränderungen sich daraus ergaben, lässt sich aus den Haushaltsplänen nicht ablesen, da Änderungen in der Veranschlagung sowohl auf den Wechsel des Investitionsbegriffs als auch auf geänderte tatsächliche Bedarfe zurückgehen können. 5. Wie hat sich die Investitionsquote der Freien und Hansestadt Hamburg seit 2001 im Soll und im Ist entwickelt? Jahr Soll (in %) Ist (in %) ,9 11, ,7 11, ,4 15, ,2 11, ,3 11, ,7 10, ,1 12, ,7 15, ,5 11, ,3 (12,4 2) ) 3) 10,7 (11,8 2) ) 3) ,0 (9,6 2) ) 3) 8,3 (9,5 2) ) 3) ) 7,5 (9,5 2) ) 3) 8,0 (9,3 2) ) 3) ,5 (10,8 2) ) 3) ,7 (10,3 2) ) 3) Quelle: Haushaltsrechnung ( ), fortgeschriebene Haushaltspläne, ab 2010 Fassung B 1) 2) 3) Ist-Werte nach dem Stand des 14. Kassenlaufs einschließlich Schulbauinvestitionen Die Investitionsquoten ab 2010 sind nicht nur aufgrund der Umstellung der Finanzierung im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells nicht mehr unmittelbar mit denen der Vorjahre vergleichbar (siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1.), sondern auch wegen der Umstellung auf das doppische Haushaltssystem mit erheblichen Unschärfen behaftet (siehe Antwort zu 4.). 3

4 Drucksache 20/9380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 6. Wie hoch sind die Investitionsquoten der einzelnen Bundesländer bezogen auf das Ist 2011? Land Investitionsquote (Ist 2011) in % Flächenländer Baden-Württemberg 11,2 Bayern 13,2 Brandenburg 15,7 Hessen 12,2 Mecklenburg-Vorpommern 18,3 Niedersachsen 9,5 Nordrhein-Westfalen 11,0 Rheinland-Pfalz 9,1 Saarland 9,3 Sachsen 18,6 Sachsen-Anhalt 14,1 Schleswig-Holstein 10,4 Thüringen 14,9 Stadtstaaten Berlin 7,0 Bremen 11,4 Hamburg 8,3 (9,5 1) ) Quelle: Kassenergebnisse der Länder in Aufbereitung der Zentralen Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL). Angegeben ist der Quotient aus Bruttoinvestitionen (Hauptgruppen 7 und 8) und Bereinigten Gesamtausgaben (in hamburgischer Abgrenzung, das heißt ohne Ausgaben für den Länderfinanzausgleich). 1) einschließlich Schulbauinvestitionen 7. Wie unterteilen sich die Investitionsausgaben in 2011 (Ist), 2012 (vorläufiges Ist), 2013 und 2014 (jeweils Soll) auf die Bereiche - Eigene Investitionen zum Erhalt des Anlagevermögens, - Eigene Investitionen zur Erweiterung des Anlagevermögens, - Zuwendungen für Investitionen an öffentliche Unternehmen, - Zuwendungen für Investitionen an Private? Die beiden zuerst genannten Kategorien lassen sich nicht trennen, da Haushaltsansätze für eigene Investitionen nicht (etwa durch unterschiedliche Gruppierungsnummern) der einen oder anderen Kategorie zugeordnet werden können, und da einzelne Haushaltsansätze zum Beispiel die diversen Titel für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten beide Arten von Investitionen beinhalten können. Investitionszuwendungen an Dritte lassen sich dagegen anhand der Gruppierungsnummer auf verschiedene Gruppen von Adressaten aufteilen. Hiernach ergibt sich folgendes Bild (Angaben in tausend Euro): Bezeichnung Ist 2011 Ist ) Soll ) Soll ) Zuweisungen für Investitionen 269,7 790, an Bund Zuweisungen für Investitionen 3.959, , an Länder Zuweisungen für Investitionen , , an Sondervermögen Zuschüsse für Investitionen an , , öffentliche Unternehmen Zuschüsse für Investitionen an , , private Unternehmen Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland , ,

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9380 Bezeichnung Ist 2011 Ist ) Soll ) Soll ) Zuschüsse für Investitionen an 624,2 332, öffentliche Einrichtungen Zuschüsse für Investitionen an 0,0 188,8 0 0 Ausland Eigene Investitionsausgaben , , Investitionsausgaben , , ) 2) Vorläufiges Ist, Stand: 14. Kassenlauf Soll = Haushaltsplan inklusive von der Bürgerschaft beschlossener Nachbewilligungen bis 31. August Wie unterteilen sich die Investitionsausgaben in der Investitionsplanung 2013 bis 2019 nach aktuellem Stand bezogen auf - maßnahmen- beziehungsweise programmbezogene Veranschlagung (bitte den Verwendungszweck ab 5 Millionen Euro pro Einzelmaßnahme jeweils angeben) und - Veranschlagung ohne konkreten Verwendungszweck? Eine systematische Unterscheidung zwischen Einzelinvestitionen, Investitionsprogrammen und sonstigen Investitionen gibt es nur in den doppisch veranschlagten Einzelplänen. Die folgende Tabelle zeigt die Werte für die bereits umgestellten Einzelpläne der SNH-Wellen 0 und 1 sowie ab 2014 zusätzlich die Werte der Behörden der Welle 2, wie sie sich aus Drs. 20/9096 ergeben (Angaben in tausend Euro): Einzelinvestitionen Investitionsprogramme Sonstige Investitionen Bei den in kameralen Einzelplänen veranschlagten Investitionen gibt es eine solche Systematik nicht. Die Zweckbestimmungen der Titel weisen unterschiedliche Konkretisierungsgrade auf. Die Investitionsplanung ist titelgenau mit Angabe der jeweiligen Zweckbestimmungen für die Jahre 2013 bis 2018 in den Anlagen zum Finanzbericht, Seiten 167 bis 377, dargestellt. 9. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für Investitionen in der Investitionsplanung der einzelnen öffentlichen Unternehmen bis 2019? Gremienbeschlüsse über Investitionsplanungen bis zum Jahr 2019 liegen in der Mehrzahl der öffentlichen Unternehmen zurzeit nicht vor. Sonstige Planungsunterlagen konnten in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage verfügbaren Zeit nur von einem Teil der Unternehmen und in der Regel auch nur für kürzere Zeiträume aufbereitet werden. Die verfügbaren Teilergebnisse sind in Anlage 4 zusammengestellt. Wenn für spätere Jahre keine Zahlen angegeben werden, bedeutet dies, dass für diese Jahre noch keine belastbaren Planungen vorliegen. 10. Welche Zuweisungen (bitte Höhe und Zweck angeben) des Bundes für Investitionen erwartet die Freie und Hansestadt Hamburg bis 2019 in den einzelnen Jahren? Welche Bund-Länder-Vereinbarungen laufen 2019 aus, die Einfluss auf solche Zuweisungen haben? Welche Position nimmt der Senat zu diesen Vereinbarungen im Einzelnen ein? Die in der Haushaltsplanung berücksichtigten Investitionszuweisungen des Bundes sind in Anlage 5 aufgeführt. Nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen stehen den Ländern jährlich Beiträge aus dem Haushalt des Bundes zu für die Bereiche - Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken, - Bildungsplanung, - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und - Wohnraumförderung. 5

6 Drucksache 20/9380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Für die Zeit ab 2014 war die Höhe der Leistungen des Bundes zwischen Bund und Ländern zu überprüfen. Im Juni 2013 haben sich Bund und Länder darüber verständigt, dass die Leistungen des Bundes in den Jahren 2014 bis 2019 in unveränderter Höhe fortgeführt werden. Mit dem Ende des Jahres 2019 laufen diese Bundeszuweisungen nach jetziger Rechtslage aus. Gleiches gilt für die Zuweisungen des Bundes für Seehäfen. Die Zuweisungen des Bundes haben große Bedeutung für die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Länder. Da für die Zeit nach 2019 die Bund-Länder- Finanzbeziehungen in ihrer Gesamtheit zu überprüfen und neu zu regeln sind, werden die Investitionszuweisungen in diesem Kontext zu bewerten und zu verhandeln sein. Verfahrensinhalte des Verhandlungsprozesses zum Finanzausgleich sind nach der Bildung der neuen Bundesregierung zwischen dem Bund und den Ländern zu verabreden. Der Senat hat seine Position für diesen Verhandlungsprozess noch nicht festgelegt. 6

7 Frage 2a): Auslagerung von Investitionen aus dem Kernhaushalt seit dem Haushaltsjahr 2001 Aufgabenbereich, für den Investitionen an Stellen außerhalb des Kernhaushalts ausgelagert wurden Schulische berufliche Bildung Schulbau Geoinformation und Vermessung Amt für Häfen, Dienstleitungen und Wirtschaftsinfrastruktur (alte Bezeichnung); Eichdirektion Hamburg Amt Hamburg Port Authority Kapitel Statistisches Landesamt 7 Neuer Träger der Investitionstätigkeit (öff. Unternehmen, Sondervermögen o.ä.) Landesbetrieb "Hamburgisches Institut für berufliche Bildung" Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Eichdirektion Nord Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Wurden nur die Investitionen ausgelagert (z.b. durch Übertragung der Investitionszuständigkeit an eine bestehende ausgelagerte Einheit), oder wurd der gesamte Bereich ausgelagert? Gründung Landesbetrieb gemäß Drs. 18/3780 zum Gründung Sondervermögen gemäß Drs. 19/4208 zum Es wurde der gesamte Bereich ausgelagert. Davon sind Investitionen in Höhe von rd. 1 Mio. Euro betroffen. der gesamte Bereich wurde ausgelagert der gesamte Bereich wurde ausgelagert Auslagerung des gesamtes Kapitel 8020 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2004 (Drs. 17/3522) Jahr Letztmalige Abbildung der Investitionen im Kernhaushalt Betrag (in Tsd. ) Verwendungszweck Lehrmittel und Einrichtungsausstattung Schulbau (ehem. Titel , , , , , ,701.50, , , ,812.01, , , , ) Ingenieurmittel, Ersatzbeschaffung von Geräten, Abfindung Bereinigung Gründstücksgrenzen Werden die Investitionen nach der Auslagerung weiter durch eine Investitionszuwendung aus dem Haushalt (Hauptgruppe 8) refinanziert? ja, Titel nein Ja bis zu dem Jahr Danach Investitionsfinanzierung aus den Rücklagen des LGV zu den finanziellen Auswirkungen siehe Drucksache 17/ zu den finanziellen Auswirkungen siehe Drucksache 18/ VE Neu-, Umund Erweiterungsbauten, Modernisierungen und dgl. (Hochbau) Baumaßnahmen für IuK-Vorhaben - Teilbe- trag- - bis 2010 Investitionskostenzuschuss Titel seit Überführung der BIS nach SNH, wird der Zuschuss als Transferleistung in einer eigenen Produktgruppe abgebildet Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9380

8 8 Aufgabenbereich, für den Investitionen an Stellen außerhalb des Kernhaushalts ausgelagert wurden Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Finanzbehörde Finanzbehörde Neuer Träger der Investitionstätigkeit (öff. Unternehmen, Sondervermögen o.ä.) Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb Landesbetrieb Gebäudereinigung Hamburg Landesbtrieb Immobilienmangement und Grundvermögen Wurden nur die Investitionen ausgelagert (z.b. durch Übertragung der Investitionszuständigkeit an eine bestehende ausgelagerte Einheit), oder wurd der gesamte Bereich ausgelagert? Auslagerung des gesamten Bereiches Auslagerung des gesamten Bereiches Auslagerung des gesamten Bereiches Jahr Letztmalige Abbildung der Investitionen im Kernhaushalt Betrag (in Tsd. ) Verwendungszweck Grunderwerb für Tageseinrichtungen ( ) Investitionszuschuss Gründung Landesbetrieb Gebäudereinigung AB 136 Immobilienmangement, Projektbudget Bau- und Sanierung Bau- und Sanierung Bau- und Sanierung Bau- und Sanierung GWG Gewerbe GWG Gewerbe GWG Gewerbe GWG Gewerbe Schulen: Auslagerung der Bau- und Sanierungstätigkeit sowie der Bewirtschaftung und Instandhaltung im Rahmen des Modells Hamburg Süd ab nebst Modellerweiterung ab ; Kommunalimmobilien: Neubau und Sanierung Kommunalimmobilien u. Schulen Neubau und Sanierung Kommunalimmobilien u. Schulen Neubau und Sanierung Kommunalimmobilien u. Schulen Neubau und Sanierung Kommunalimmobilien u. Schulen teilw. nur Baube Neubau und Sanierung Kom- Bau- und Sanierung GWG Gewerbe treuung munalimmobilien u. Schulen Bau- und Sanierung GWG Gewerbe Neubau und Sanierung Kommunalimmobilien u. Schulen Universitäts-Krankenhaus Auslagerung des gesamten Investitionen mit und ohne Hamburg-Eppendorf Bereichs Bundesbeteiligung nach HBFG (Bezeichnung vor der (Anlage 2.8) Verselbständigung) Rechtsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts "Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf" als Gliedkörperschaft der Universitäts Hamburg Werden die Investitionen nach der Auslagerung weiter durch eine Investitionszuwendung aus dem Haushalt (Hauptgruppe 8) refinanziert? nein Ja nein teilw. SoV Schulimmobilien teilw. SoV Schulimmobilien teilw. SoV Schulimmobilien teilw. SoV Schulimmobilien teilw. SoV Schulimmobilien teilw. SoV Schulimmobilien Ja Drucksache 20/9380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

9 Frage 2b): Wiedereingliederungen von Investitionen in den Kernhaushalt seit dem Haushaltsjahr 2001 Aufgabenbereich, für den Investitionen in den Kernhaushalt zurückgeholt wurden Amt Strukturpolitik, Arbeitsmarkt, Agrarwirtschaft (alte Bezeichnung); Planzenschutzamt und Amtliche Pflanzenbeschau 9 Bisheriger Träger der Investitionstätigkeit (öff. Unternehmen, Sondervermögen o.ä.) Universität Hamburg Wurden nur die Investitionen wiedereingegliedert (z.b. durch Übertragung der Investitionszuständigkeit von eine bestehenden ausgelagerten Einheit), oder wurd der gesamte Bereich wieder eingegliedert? das gesamte Pflanzenschutzamt und die amltiche Pflanzenbeschau wurden wieder eingeliedert Erstmalige Abbildung der Investitionen im Kernhaushalt Jahr Betrag (in Tsd. ) Verwendungszweck 2008 zu den finanziellen Auswirkungen siehe Drucksache 18/7222 Anlage 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9380

10 10 Frage 3: Entwicklung von großen Investitionsvorhaben, die aus der normalen, laufenden Investitionstätigkeit der Behörde herausfallen, in der Mittelfristplanung Verwendungszweck Kapitel bzw. Veranschlagter Gesamtbetrag (in Tsd. ) Aufgabenbereich Investitionen im Zusammenhang mit der Neustrukturierung im Justizvollzug 2300/AB Zuschuss an das Land Niedersachsen für den Bau eines gemeinsamen Grundbucharchivs Durchführung von Kapitalerhöhungen bei der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG Investitionszuschuss an die HamburgMusik ggmbh Sanierung der Bühnentechnik im Schauspielhaus Anpassung der Kapazitäten für die Öffentliche Unterbringung (Drs. 20/8495) Planungs- und Investitonsmittel im Zusammenhang mit der Verlagerung des Standortes der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der IBA 2013 im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes "Hamburgs Sprung über die Elbe" Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der IGS 2013 Infrastrukturmaßnahmen für die Hafenentlassung & Entwicklung der Schlossinsel (i.r.d. Leitprojekts "Hamburgs Sprung über die Elbe") Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Flächenentwicklung Bahnflächen Altona RABT - Sicherheitstechnische Nachrüstung von städtischen Verkehrstunneln Umgehung Finkenwerder Ergänzung Deckel A7 in Bahrenfeld/Othmarschen und Schnelsen Busbeschleunigungsprogramm Zuwendungen an Verkehrsunternehmen für den behindertengerechten Ausbau von Schnellbahnhaltestellen Anlage 3 Drucksache 20/9380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

11 11 Verwendungszweck Kapitel bzw. Veranschlagter Gesamtbetrag (in Tsd. ) Aufgabenbereich Kostenanteil Hamburgs am Bau der U-Bahn HafenCity Kostenanteil Hamburgs an der Verlängerung der U4 bis zu den Elbbrücken Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Flächenentwicklung Bahnflächen Altona -Investitionsausgaben- Hamburger Anteil am Neubau der S-Bahn-Strecke Linie S 4 (Ost) Investitionen in die allgemeine Hafeninfrastruktur Zuschussbedarf Investition BOS - Digitalfunk AB Amt für Innere Verwaltung und Planung Leasingraten Polizeipräsididum AB Polizei Rückstellung für noch zu konkretisierende Investitionsmaßnahmen Summe der aufgeführten Sonderbedarfe Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9380

12 Frage 9: Investitionsplanung öffentlicher Unternehmen (soweit vorliegend) 12 In der Investitionsplanung des Unternehmens ausgewiesene Ausgaben Öffentliches Unternehmen für Investitionen (in Tsd. ) Landesbetrieb Rathaus-Service Hamburger Institut für berufliche Bildung Hamburger Volkshochschule Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) 1) Schauspielhaus, GmbH Thalia Theater, GmbH Bücherhallen, Stiftung Kunsthalle, Stiftung 0 Museum Kunst und Gewerbe, Stiftung Planetarium, Landesbetrieb 75 Filmförderung FFHSH Berufliches Trainingszentrum Hamburg Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbh Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten ggmbh Berufsförderungswerk Hamburg GmbH BFW Vermittlungskontor GmbH Berufsbildungswerk Hamburg GmbH Junge Werkstatt GmbH fördern & wohnen AöR Elbe - Werkstätten GmbH PIER Service & Consulting GmbH PIER Tempo Zeitarbeit GmbH 0 0 Institut für Hygiene und Umwelt Hamburger Wasserwerke GmbH Hamburger Stadtentwässerung AöR Hamburg Energie GmbH IGS Internationale Gartenschau Hamburg 2013 GmbH Hamburger Friedhöfe AöR Stadtreinigung Hamburg AöR Anlage 4 Drucksache 20/9380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

13 13 In der Investitionsplanung des Unternehmens ausgewiesene Ausgaben Öffentliches Unternehmen für Investitionen (in Tsd. ) HafenCity Hamburg GmbH 16 Sondervermögen Stadt und Hafen Bäderland Hamburg GmbH Hamburgische Investitions- und Förderbank SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbh (GWG) Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer HPA: FHH-finanzierte Investitionen lt. MifriFi , inkl. der Kostenerstattung für Investitionen im Hafen Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) Hamburg Messe und Congress GmbH Flughafen Hamburg GmbH P + R Betriebsgesellschaft mbh AKN Eisenbahn AG Hamburg Marketing GmbH Hamburg Tourismus GmbH Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG HOCHBAHN Landesbetrieb Verkehr IMPF Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbh TÜV Hanse GmbH Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Landesbtrieb Immobilienmangement und Grundvermögen Landesbetrieb Gebäudereinigung Hamburgische Münze SBH Schulbau Hamburg Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. KG SGG - Städtische Gebäudeeigenreinigung GmbH 232 Hamburgischer Versorgungsfonds HVF AöR Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9380

14 14 In der Investitionsplanung des Unternehmens ausgewiesene Ausgaben Öffentliches Unternehmen für Investitionen (in Tsd. ) HGV ReGe Hamburg Projektierungsgesellschaft Finkenwerder Lotto Hamburg GmbH Sprinkenhof AG GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH Sondervermögen Hamburgisches Telekommunikationsnetz Ergänzende Hinweise: Die Flughafen Hamburg GmbH plant in den nächsten Jahren mit der Umsetzung der Projekte Neubau Parkhaus P1, Neubau Luftfrachtzentrum sowie der grundhaften Erneuerung des Vorfeldes 1 mit Investitionen i.h.v. von insgesamt ca. 170 Mio. EUR. Diese Investitionen werden selbst von der FHG getragen, ohne die öffentliche Hand mit Finanzierungskosten zu belasten. Die HHLA beantwortet als börsennotierte Aktiengesellschaft die Fragen aller ihrer Aktionäre aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung. Sie verweist auf die bisher veröffentlichten Daten, wobei dort für den HHLA Konzern für das Jahr 2013 ca. 160 Mio. Euro veröffentlicht wurde, für die weiteren Jahre liegt eine Veröffentlichung der Daten nicht vor. Drucksache 20/9380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

15 15 Frage 10: Investitionszuweisungen des Bundes In der Mittelfristplanung veranschlagte Einnahmen Zuweisungszweck aus Bundeszuweisungen (in Tsd. ) Kompensationsmittel des Bundes gem. Art. 143c GG Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung ) Kompensationsmittel des Bundes für die Wohnraumförderung nach Föderalismusreform Zuweisungen des Bundes für die Integrierte Stadtteilentwicklung Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Klimawandels einschließlich der Binnenentwässerung Zuweisung des Bundes für Seehäfen GAK-Bundesmittel allgemeine Zuweisung GAK-Bundesmittel Sonderrahmenplan Küstenschutz AKN, Hamburg-Eidelstedt-Landesgrenze zweigleisiger Ausbau (GVFG-Bundesprogramm) U4, Hafencity-Jungfernstieg-Berliner Tor-Billstedt (GVFG-Bundesprogramm) Zuweisungen des Bundes gem. 3 Abs. 1 Entflechtungsgesetz ) zusätzlich erwartete Einnahmen aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung, die nicht in der Mittelfristplanung veranschlagt sind: Tsd. Euro, Tsd. Euro. Anlage 5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9380

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