Vorlage Prof. Dr. Gisela Färber. Der kommunale Finanzausgleich in Deutschland

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1 > q'1 DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG...I 1 Deutsche Universität für I I I Verwaltungswissrnschaftrn Spcyer 1 I I LANDTAG Rheinland-Pfalz Vorlage Prof. Dr. Gisela Färber EK 1 6 I 1 - Der kommunale Finanzausgleich in Deutschland ' - Struktu~en, Probleme, Lösungsapsätze für Rheinland-Pfalz - Vortrag im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission "Kommunalfinanzen" des Landtags Rheinland-Pfalz am 10. Mai 2012 (C) Gisela Färber m p- 3:z OJ G) - )> ~ z r-..>(j) 1

2 q,<1...i DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTnUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG 1 Gliederung 1 1 I 1 Deutsche Universität für I Verwaltungswissenschaften 1 Spc:yer 1. Einleitung 2. Der kommunale Finanzausgleich als unterste Stufe der mehrstufigen Finanzverfassung in Deutschland a) Ziele b) Grundkonstruktionen: Finanzausgleichsmasse, Zweck- und Schlüsselzuweisungen, FAG-Umlage c) Dependenzen mit der Finanzausstattung der Länder 3. Die Ansätze der Ber~chnung der Schlüsselzuweisungen im Ländervergleich a) Finanzbedarf - b) Finanzkraft c) Besonderheiten b~j Schlüsselzuweisungen an LK und GernVerbände.. d) Umlagen 4. Einige zentrale Probleme der kommunalen Finanzausgleiche in Deutschland 5. Konsequenzen für die Neuordnung des kfa in Rheinland-Pfalz (C) Gisela Färber >

3 ~~ ~~-' DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG 1 Deutsche Universität für I Verwaltungswissensrhaftrn 1 1 Speyer 2~ Der kommunale Finanzausgleich als unterste Stufe der mehrstufigen Finanzverfassung in Deutschland a) Ziele Ergänzende vertikale Finanzbedarfsdeckung, weil Steuereinnahmen nicht ausreichend und horizontal nicht bedarfsgerecht gestaltet sind erhebliche Unterschiede des FB zwischen Kommunen verschärfte Anforderungen an übertragenen Wirkungskreis Sozialausgabenproblematik Sicherung der Finanzierung eines ausreichenden Umfangs an Selbstverwaltungsaufgaben Horizontaler Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen, Kommunen Internalisierung externer Effekte (z.b. zentrale Orte, Schüler,... ) angemessene Ausstattung der "steuerlosen" Gemeindeverbände zur Vermeidung von Verwerfungen bei den Verbandsumlagen (Kreisu m Iage, Verbandsgemei ndeum Iage) Sicherung der kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art 28 GG) (C) Gisela Färber I I

4 q'1 DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG Deutsche Universität für I I Verwaltungswissenschaften 1 Speyer ll)g rundkonstruktionen: Finanzausgleichsmasse, Zweck- und Schlüsselzuweisungen, FAG-Umlage obligatorischer und fakultativer Steuerverbund (Art. 106 Abs.7): Länder müssen Steuereinnahmen mit ihren Kommunen teilen Anteile unterschiedlich, weil auch Dezentralisierungsgrade, Steuerkraft etc. variieren Bildung einer Finanzausgleichsmasse Vorwegentnahmen von );;;>Kosten für Aufgaben, die für alle Kommunen erbracht werden );;;> Zweckzuweisungen mit Empfangs- und Verwendungsauflagen, ggf. Verwendungsnachweisen und abweichenden Verteilungsschlüsseln;,Sonderfinanzausgleiche für Soziallasten, Kitas, Schulen etc. Rest als sog. Schlüsselzuweisungen in Abhängigkeit von Finanzkraft und Finanzbedarf der Gemeinden und Gemeindeverbände Ergänzung der Verteilungswirkung durch FAG-Umlagen für besonders finanzstarke Kommunen (C) Gisela Färber

5 ~~ q DEUTSCHESFORSCHUNGSINS11TUT FÜR ÖFFENniCHE VERWALTUNG 1 Deutsche Universität für I I Vrrwaltungswissenschaftrn I 1 Spcyer c) Dependenzen mit der Finanzausstattung der Länder GG definiert Abhängigkeit des kam Steuerverbunds von den Steuereinnahmen der Länder Vermeidung von zu viel (ineffizientem) Steuerwettbewerb 2 Grundmodelle mit Variationen: (1) Verbundquoten-Modell: Prozentsatz auf Steuereinnahmen der Länder (BW, By, He, Nds, NW, Saar, SH) (2) Bedarfsmodell: Feststellung des kommunalen Finanzbedarfs auf Basis durchschnittlicher, Kosten der Aufgabenerfüllung (Th, SAT) (la) Verbundquotenmodell rhit Aufgabenanpassungsklausel (Bb, Überprüfung alle 3 Jahre) (lb) Verbundquotenmodell mit Gleichmäßigkeitsgrundsatz (Sn, MV): relativ gleiche Entwicklung der steuerlichen Landes- und Kommunaleinnahmen durch Steuerverbund (lc) Versteigungsmodell (RP): Verbundquote mit konjunkturellem Ausgleich I I I (C) Gisela Färber

6 .~ q, DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG 1 1 I I I I 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften 1 1 Speyer I I I ' Verbundsätze 2000 und :.. ~-::: - ~ ~-1 :". -;.. t,fßw ~ < ' Land. By.~ ~-:v ; He.. :~\ +-~~=~. I.... : ;. _. ~-.. ~-. I~,,,... ' ~ ; r., ' - ~--~}~~.;; '.. ; ~~-! '$-'... Nds Nw. RP. SL z..... ;. - " _,.._.. ': ->,:. sh Bb MV Sn '..... l~i. ~. -,; ,0 11,54 22,9 17,59 23,0 20,25 20,0 19,0 26,1 27,36 26, ,0 12,2 23,0 15,5 23,0 21,0 20,555 17,74 20,0 23,81 22, (C) Gisela Färber

7 q<1 1 DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG...I 3. Die Ansätze der Berechnung der Schlüsselzuweisungen im Ländervergleich SZ: allgemeine Deckungsmittel Aufteilung der Schlüsselmasse auf );> kreisfreie Städte, Landkreise und kreisang. Gemeinden, Bezirke/LV-Verbände BW By He Nds NW Saar SH Bb MV Deutsche Universität für I Verwaltungswissenschaften Speyer Gemeinden 74,89 64,0 78,48 72,92 67,8 75,3L kreisang. Gemeinden 45,7 40,0 39,557 43,023 kreisfreie Städte 20,1 50,8 48,59 4,2 23,53 27,0 Landkreise 20,33 36,0 34,2 49,8 11,71 27,08 28,0 36,913 29,977 24,69 Stadtkreise 4,78 Bezirke/ 9,81 LV-Verbände. mtegriert, d.h. Gleichbehandlung von kreisfreiem und kreisangehörigem Raum: RP, Sn Formel (Ausnahme SH): FB > FK: Differenz wird zu x 0 /o ausgeglichen SAT (C) Gisela Färber Th

8 q"1 DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG,. ' a)finanzbedarf 1 Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Spcyer Abstrakte Bedarfsindikatoren werden mit einem Grundbetrag multipliziert, der die Schlüsselmasse aufzehrt Hauptansatz: Einwohner >- unveredelt: RP, SH und MV (hier aber 95 /o für Gemeinden < 500 EW seit 2012!) >-"Veredelungen": mit steigender EW-Zahl steigt Prozentsatz der Gewichtung >-Zuschlag für kreisfreie::städte um 5 /o-punkte in Th Nebenansätze: in großer Breite - insb. >- Zentralitätsansätze', >- Soziallastenansätze >- Beschäftigungsansätze Nebenansätze mit pauschalen Indikatoren (z.b. NW) oder nur bei Lasten > Landesdurchschnitt (RP) (C) Gisela Färber

9 ~~ DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG -...~.' b) Finanzkraft 1 1 I 1 Deutsche Universität für 1 I 1 Verwaltungswissenschaften I 1 Speyer Nur Steuereinnahmen Hebesätze normiert zur Neutralisierung von "strategischen" Anspannungen vielfach landesdurchschnittliche Hebesätze ( verteilungsneutral!) Th: Grundbeträge als gleitender Durchschnitt der letzten 3 Jahre in vielen Ländern Hebesätze weit unter den landesdurchschnittlichen: begünstigt finanzstarke Gemeinden!!! Gelegentlich Unter-. und Übergewichtung des Ist-Aufkommens der Gemeindeanteile ESt und USt mit Verteilungsfolgen (Nds: 90 /o bei nivellierten Realsteuern und Gemeindeanteilen für Gemeinden <.100 Tsd. EW bedeutet Begünstigung der kleineren Gemeinden! Ausgleichsgrade zwischen 50 /o und 90 /o: beeinflussen im Wesentlichen die Zahl der abundanten Gemeinden, kein Indikator für effektive Umverteilung, weil Grundbetrag "mitgeht" (C) Gisela Färber

10 q~ DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG....I 1 Deutsche Universität für I I I Vrrwaltungswissensrhaftrn 1 Speyer. ' c) Besonderheiten bei Schlüsselzuweisungen an Kreise und andere Gemeindeverbände Finanzkraft der Landkreise: Steuerkraft der kreisang. Gemeinden +deren Schlüsselzuweisungen (-+ Umlagegrund lagen) Finanzbedarf meistens auf Basis unveredelter Einwohner Nebenansätze praktisch immer bei kreisangehörigen Gemeinden (Ausnahme: Schüleransatz - nach Schulträger - und Soziallastenansatz in RP): komplexer kreisinterner Finanzausgleich! RP: Auftrennung von Finanzkraft und Hauptansatz zwischen Landkreis und kreisang. Gemeinden im Verhältnis 66:34 RP: Verbandsgenieinden Empfänger der Schlüsselzuweisungen (Ortsgemeinden Steuerertragsrecht!), teilweise Pflicht zur Durehreichung an Ortsgemeinden I I (C) Gisela Färber

11 ~~ ~.~_! DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG ~. Besondere Schlüsselzuweisungen 1 1 Deutsche Universität für I I I Verwaltungswissensrhaften I Speyer Aufstockungen sehr niedriger Finanzkraft zu einer Mindestfinanzkraft (BW und RP) finanzkraftunabhängige Pro-Kopf-Zuweisungen, differenziert nach kommunalen Gruppen, u.a. auch zur (Teil-)Abdeckung der Kosten des übertragenen Wirkungskreises Investitionsschlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen als finanzkraft- und finanzbedarfsanhängige Zuweisungen mit Bindung zur Finanzierung "von Investitionen (Anrechnung der zuvor erhaltenen SZ auf die Finanzkraft!) Bedarfszuweisungen für Kommunen mit besonderen Finanzierungsproblem~n auf Antrag (C) Gisela Färber

12 ~'1 DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG... I.. d)um/agen 1 Deutsche Universität für I I 1 Verwaltungswissenschaften 1 Spcyer I I I 1. FAG-Umlagen: auf überdurchschnittliche Steuerkraft von Städten und Gemeinden >-für abundante Kommunen (FK>FB) (Nds, Th, Bb, MV) mit linearem Tarif >- auf überdurchschnittliche Steuerkraft ( < 100 /o) mit progressivem Tarif (BW, RP) ansteigendem Tarif b?i anhaltender Steuerstärke (Sn) >-auf Einnahmen'aus der Grunderwerbsteuer (He) 2. Spezielle Umlagen cz.b. Krankenhausumlage RP, Saar) 3. Kreisumlagen: zur Decl<ung der Finanzierungslücke nach Zuweisungen 4. Verbandsgemeindeumlagen, Verwaltungsgemeinschaftsumlagen 5. Bezirks-, Landschaftsverband-, Regionalverbandumlagen 6. Gewerbesteuerumlage und erhöhte Gewerbesteuerumlage (C) Gisela Färber

13 ~~ DEUTSCHESFORSCHUNGSIN FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG Deutsche Universität für I I I Vrrwal!ungswissenschaftrn 1 1 Spcyer 1 I I 4~ Einige zentrale Probleme der kommunalen Finanzausgleiche in Deutschland kfa- ein Verteilungsinstrument, das (inzwischen) in fast allen Ländern jeglicher Transparenz entbehrt Überlastung durch eine Vielzahl von verschiedenen Transfers uneinheitliche Finanzsituation der K. zwischen und in den Ländern ~ wachsende Divergenz zwischen steuerstarken und steuerschwachen Ländern und zwischen Kommunen in den Ländern ~ Asymmetrien zwischen kreisfreiem und kreisangehörigem Raum, Verzerrungen durch Demographie ~ Verzerrungen durch bundeseinheitliches Steuerrecht, das keine bedarfsgerechte Primärverteilung schafft Steuerverbund war in eihigen Ländern Reservekasse des Landes ständig wachsende ungedeckte Sozialausgaben insb. der Städte und Landkreise verdrängen Ausgaben für eigene Aufgaben keine oder wenig brauchbare Konzepte zur Messung des kommunalen Finanzbedarfs, insb. auch im Bereich der Sozialausgaben ständig steigende Kreisumlagesätze (z.t. über 60 /o!!!) derzeit (noch) keine Möglichkeit, Gleichmäßigkeitsgrundsatz auch auf die Ausgabenseite auszudehnen, weil Bedarf nicht "neutral" gemessen Wird (C) Gisela Färber

14 ~~ ~ DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG 1 Deutsche Unive11ität für 1 Verwaltungswissrnsehaften I Speyer I I I 5~ Konsequenzen für die Neuordnung des kfa in Rheinland-Pfalz Verfassungsgerichtshof: Sozialausgaben vertikal und horizontal angemessen finanzieren (aber alle anderen auch!) dringender Bedarf an Informationen bzgl. normiertem kommunalen Finanzbedarf einer durchschnittlich effizienten Aufgabenwahrnehmung Neustart des kfa in RP: ~ klare Regeln, keine Verteilungsspielereien, ~ Transparenz der Ergebnisse, ~ Raum für fipol Selbstverantwortung, ~ Anreize für attraktive Standorte und Standortpflege sowie ~ Ausgleich von fremdbestimniten/-verursachten Lasten Beibehaltung von ~ Gleichbehandlung von kreisfreiem und kreisangehörigem Raum ~ keine Einwohnerveredelung ~ sachgerechte Nebenansätze dort, wo die Ausgaben anfallen (C) Gisela Färber

15 .~ q DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG,' -, Vorschlag zur Neuordnung 1 Deutsche Univmität für Verwaltungswissenschaften Spt:yer I I I 1. Festlegung des kommunalen Mindestfinanzbedarfs zur verfassungskonformen Sicherung der kommunalen Aufgabenerfüllung an der Untergrenze );;;> Ermittlung mit Standardkasten-Modell 2. Berechnung des vertikalen Ausgleichsvolumens );;;> mindestens die Mindestfinanzausstattung nach Ziffer 1 );;;> im Regelfall aber größer als diese );;;> Einbeziehung nicht nur der Steuer- und Finanzausgleichseinnahmen des Landes, sondern der Einnahmenund Ausgabensituation des Landes und der Kommunen insgesamt (ohne Zinsen und Veräußerungserlöse) zur gleichmäßigen Deckung des Finanzbedarfs beider Ebenen );;;> Berechnung wie Sachsen, normierte Hebesätze (Durchschnitt der kleineren Flächen Iänder), Einbeziehung von Bedarfen/ Ausgaben erst, wenn Land und Kommunen Finanzbedarf mit SKM gemessen haben );;;> Stabilisierungsverfahren über Konjunkturzyklus beibehalten (C) Gisela Färber

16 .~ q.. DEUTSCHESFORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTUCHE VERWALTUNG 1 1 Deutsche Universität für I I I Verwaltungswiss~nschaften 1 1 Spcycr I I 3. Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach neuen, sehr einfachen Prinzipien finanzkraftunabhängige Pro-Kopf-Pauschalen, die mindestens die Kosten des übertragenen Wirkungskreises abbilden Auftrennung von Haupt- und Nebenansätzen im kreisangehörigen Raum überprüfen finanzkraftabhängige und über Finanzbedarfsindikatoren errechnete "klassische" Schlüsselzuweisungen Abtrennung eines (kleineren) Teils der Schlüsselmasse resp. der Schlüsselzuweisungen und Bindung für Investitionsschlüsselzuweisungen 4. Finanzausgleichsumlage zur "Besteuerung" einer überdurchschnittlichen Steuerkraft mit einem proportionalen Umlagesatz, Zuschlag des Aufkommens zur Schlüsselmassel 5. Überführung der meisten Zweckzuweisungen und Sonderausgleiche in die Schlüsselmasse 6. Überprüfung der Finanzsituation der Verbandsgemeinden Konstruktion analog Landkreisen und kreisang. Gemeinden? Bundesratsinitiative für ergänzende Steuerertrags- und Hebesatzkompetenzen für Gemeindeverbände? 7. Institutionelle Flankierung durch unabhängigen Beirat und Schichtungsstelle (C) Gisela Färber

17 Steuerkraftmesszahl: Landesdurchschn. Hebesatz Baden- 195% Grundsteuer A; 343% Württemberg 185 %Grundsteuer B; 376% 290% Gewerbesteuer, vermindert um die 358% Gewerbesteuerumlage für das zweitvorangegangene Jahr; dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer; den Zuweisungen nach 29a FAG; 80% des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für das zweitvorangegangene Jahr Bayern 250% Grundsteuer A: 337% 250 %Grundsteuer B; 379% 300 %Gewerbesteuer, abzüglich des jeweils geltenden 368% Vomhundertsatzes der Gewerbesteuerumlage gemäß 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, Brandenburg dem um die Ausgleichsleistung nach Art. 1b erhöhten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, soweit die Beteiligungsbeträge je Einwohner unter SO v.h. des Landesdurchschnitts liegen, 65 v.h., im Übrigen 100 v.h., 100% Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen Grundsteuer A und Grundsteuer B: Grundbeträge vervielfältigt mit dem gewogenen Durchschnittshebesatz aller Gemeinden Gewerbesteuer: Grundbeträge, vervielfältigt mit dem gewogenen Durchschnittshebesatz aller Gemeinden und vermindert um die Gewerbesteuerumlage für das vorvergangene Jahr; Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit dem Ist- Aufkommen für das vorvergangene Jahr; Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit dem Ist- Aufkommen für das vorvergangene Jahr; Ausgleichsleistungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs die Leistungen für das Ausgleichsjahr nach 17 Hessen Grundsteuer A: Nivellierungshebesatz 220% 278% Grundsteuer B: 220% 333% Gewerbesteuer: 310% 391% 100% Gemeindeanteil an der Einkommensteuer; Sollbetrag einschließlich der Ausgleichsleistungen an die Gemeinden für die Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs nach 46a; 100% des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer Gewerbesteuerumlage, die nach dem Umlagesoll zu ermittelt sind

18 Mecklenburg- Grundsteuer A: gewogener landesdurchschnittlicher 256% Vorpommern Hebesatz des vorvergangenen Haushaltsjahres Grundsteuer B: gewogener landesdurchschnittliche Hebesatz 371% des vorvergangenen Haushaltsjahres; Gewerbesteuer: gewogener landesdurchschnittliche 345% Hebesatz des vorvergangenen Haushaltsjahres abzüglich der Istausgaben an Gewerbesteuerumlage des Vorvorjahres, Gemeindeanteils an der Einkommensteuer des Vorvorjahres (Istaufkommen), Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer des Vorvorjahres (Istaufkommen), Istaufkommen der Ausgleichszuweisung nach 7 Absatz 4 Satz 3 des Vorvorjahres Istaufkommen der Ausgleichszahlungen für Grundsteuermindereinnahmen des Vorvorjahres nach Artikel 106 Absatz 8 des Grundgesetzes Niedersachsen Für die Gemeinden mit weniger als Einwohnerinnen und Für alle Einwohnern: Gemeinden: Grundsteuer A: die Messbeträge mit 90 vom Hundert des 351% mit den Messbeträgen gewogenen Durchschnitts der Hebesätze aller Gemeinden dieser Gemeindegrößenklasse im vorvergangenen Haushaltsjahr, Grundsteuer B: die Messbeträge mit 90 vom Hundert des mit 388% den Messbeträgen gewogenen Durchschnitts der Hebesätze aller Gemeinden dieser Gemeindegrößenklasse im vorvergangenen Haushaltsjahr, Gewerbesteuer: ein durch Verordnung des für Inneres 383% zuständigen Ministeriums jährlich festzusetzender Vomhundertsatz der Messbeträge mit 90 vom Hundert des mit den Messbeträgen gewogenen Durchschnitts der Hebesätze aller Gemeinden dieser Gemeindegrößenklasse im vorvergangenen Haushaltsjahr Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: die Messbeträge mit 90%, Spielbankabgabe: die Messbeträge mit 90 %. Für die Gemeinden mit und mehr Einwohnerinnen und Einwohnern: Grundsteuer A: gewogener Durchschnitt der Hebesätze aller Gemeinden dieser Größenklasse Grundsteuer B: gewogener Durchschnitt der Hebesätze aller Gemeinden dieser Größenklasse Gewerbesteuer: gewogener Durchschnitt der Hebesätze aller Gemeinden dieser Größenklasse Nordrhein- Grundsteuer A: 209% 223% Westfalen Grundsteuer B: 413% 444% Gewerbesteuer: 411% abzgl. den durch Bundesrecht 436% festgelegten Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Ist-Aufkommen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: Ist-Aufkommen

19 Rhein land- Grundsteuer A: 285% 285% Pfalz Grundsteuer B: 338% 343% Gewerbesteuer: 352% abzüglich des in dem in Absatz 3 Satz 1 367% genannten Zeitraum jeweils geltenden Vervielfältigers für die Gewerbesteuerumlage nach 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes, Ist-Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Ist-Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Ausgleichsleistungen nach 21 FAG Saarland Grundsteuer A: 85 vom Hundert des gewogenen 248% Landesdurchschnitts der jeweiligen Hebesätze im zweitvorangegangenen Jahr Grundsteuer B: 85 vom Hundert des gewogenen 347% Landesdurchschnitts der jeweiligen Hebesätze im zweitvorangegangenen Jahr, abgerundet auf einen vollen Hebesatzpunkt, Gewerbesteuer: 85 vom Hundert des gewogenen und um 408% den für die Ermittlung der Gewerbesteuerumlage maßgeblichen Vomhundertsatz verminderten Landesdurchschnitts der Hebesätze im zweitvorangegangenen Jahr; 85% der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer; 85 %der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer; 85 vom Hundert der Einnahmen aus den Sonderschlüsselzuweisungen Sachsen Grundsteuer A: landesdurchschnittlicher Hebesatz, 301% abgerundet auf den nächsten durch 7,5 teilbaren Hebesatz Grundsteuer B: landesdurchschnittlicher Hebesatz, 450% abgerundet auf den nächsten durch 7,5 teilbaren Hebesatz Gewerbesteuer: landesdurchschnittlicher Hebesatz, 412% abgerundet auf den nächsten durch 7,5 teilbaren Hebesatz, vermindert um die Gewerbesteuerumlage gemäß 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen ( Gemeind efi na nzreformgesetz) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Ist-Aufkommen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: Ist-Aufkommen Sachsen- Grundsteuer A: gewogener Durchschnitt der Hebesätze 294% Anhalt Grundsteuer B: gewogener Durchschnitt der Hebesätze 380% Gewerbesteuer: gewogener Durchschnitt der Hebesätze 350% Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer: Ist-Aufkommen Gemeindeanteilen an der Umsatzsteuer: Ist-Aufkommen

20 Schleswig- Grundsteuer A: 90% des gewogenen Durchschnitts der 285% Holstein Hebesätze, mindestens jedoch 260%, Grundsteuer B: 90% des gewogenen Durchschnitts der 336% Hebesätze, mindestens jedoch 260%, Gewerbesteuer: 90% des gewogenen Durchschnitts des 347% Hebesätze, mindestens jedoch 310 %, vermindert um den für die Ermittlung der Gewerbesteuerumlage maßgeblichen Prozentsatz aus dem vorvergangenen Jahr Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Ist-Aufkommen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: Ist-Aufkommen Zuweisung des Landes an die Gemeinden nach 31 FAG Thüringen Grundsteuer A: 200%; 241% Grundsteuer B: 300%; 346% Gewerbesteuer: 300% abzüglich Vomhundertsatzes der 349% Gewerbesteuerumlage Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Ist-Aufkommen einschl. Familienleistungsausgleich, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 110% des Ist Aufkommens Spielbankabgabe: 50% des Ist-Aufkommens

21 Hauptansatzstaffeln und besondere Bedarfsansätze in den kommunalen Finanzausgleichgesetzen der Länder Hauptansatzstaffel Nebenansatz Baden- - heißt Kopfbetrag - Wehrpflichtige, Württembe oder weniger EW Soldaten, rg EW 100%, Polizisten, Studenten EW 110%, Erhöhung des EW 117%, Kopfbetrags um je 15% EW 125%, EW 135%, SOO.OOOEW 155%, EW 179%, - Interpoliert 186%, Bayern - Einwohnerermittlung mit - Ergänzungsansatz für Demographiefaktor plus Strukturschwäche Einwohner Nebenwohnsitz plus 7.1 (überdurchschnittlich der nicht kasernierten Streitkräfte viele Arbeitslose im u. Angehörige Verhältnis zur EW Steuerkraft) EW 108%, - Ansatz für Belastung EW 115%, durch Sozialhilfe und EW 125%, durch Grundsicherung EW 135%, für Arbeitsuchende (nur EW 140%, für kreisfreie Bis EW 145%, Gemeinden) Danach plus 1% pro EW 150%, Interpoliert Branden- - Ermittlung des Bedarfsansatzes - keine burg oder weniger EW EW 100% EW 105% EW 112% EW 120% EW 125% - Interpoliert 130% Hessen oder weniger EW 107% - für mehr als EW 114% Streitkräfte (+Anzahl) EW 121% -für EW 124% Bevölkerungszuwachs EW 126% innerh. 10 Jahre um EW 127% mehr als 10% + Hälfte EW 130% des Über EW + 15% (erster ( Bevölkerungszuwachse.. Ergä nzungsansatz) s -10 %) Minima nach Funktion: Mittel- - für Schüler+ 15% der zentrum min. 125%, Mittelzentrum Schülerzahl mit Teilfunktion eines Oberzentrums min. 130% für Oberzentrum min. 140% bei EW- Rückgang über eine der Stufe für ein Jahr - Keine Interpolation

22 Mecklen- - keine, nur Einwohnerzahl - keine burg-vorpommern Nordrhein oder weniger EW 100% - Schüleransatz Westfalen % - Soziallastenansatz (nach % Bedarfsgemeinschaften % gewichtet mit 3,9) % - Zentralitätsansatz % (sozialversicherungspflic % htig Beschäftigte % gewichtet mit 0,15) % % % % % % % % % % % Über % Rheinland- - Schlüsselzuweisungen B: - Hier "Leistungsansätze": Pfalz Verbandsgemeinden und - Ansatz für nicht verbands-freie Gemeinden 9, 71 kasernierte Soldatinnen EUR, große kreisangehörige und Soldaten, Familien- Städte 9,97 EUR, kreisfreie Städte und Zivilangehörige der 41,93 EUR, Landkreise 23,01 EUR ausländischen - Rest als Schlüsselzuweisung B nach Stationierungsstreitkräft Verhältnis Bedarf/Kraft verteilt e (mit 0,35% gewichtet); (50% Ausgleichsquatel - Ansatz für zentrale Orte - Keine HAS zwischen (Berücksichtigung des Verbandsgemeinden, Verflechtungsbereichs verbandsfreien Gemeinden und bei der Gewichtung) großen kreisangehörigen Städten; - Ansatz für Soziallasten hier unterscheidet der so - Schulansatz genannte Hauptansatz zwischen - Flächenansatz den Säulen- - Investitionsschlüsselzuweisungen auch nach Finanzbedarf/Kraft verteilt (SO% Ausgleichsquatel Saarland oder weniger EW 104% - Für kasernierte EW 100% Angehörige der ausl EW 102% Stationierungskräfte; EW 104% - Für Kinder EW 107% (überdurchschn EW 112% Geburtenrate); EW 123% - Ansatz für Straßen; EW 133% - Für Grubengemeinden; - Interpoliert - Für Kurorte; - Für zentrale Orte

23 Sachsen EW 100% -Schüler (gewichtet mit 1, EW 112% Zuschläge bis fast EW 122% fach, Abschläge bis 0, EW 133% differenziert nach EW 144% Schulstufen) EW 152% EW 160% EW 165% EW 173% EW 200% - Interpoliert Sachsen oder weniger EW 100% - Für Gemeinden mit Anhalt % Funktion eines % Grundzentrums erhöht sich der Vomhundertsatz um 4% und für Gemeinden mit der Funktion eines Mittelzentrums um 11 %; - Bei Landkreisen für Dünnsiedelung Schleswig- - Keine -Keine Holstein Thüringen % -Keine % % % % % % % Über % Interpolation Ergänzungsansatz für die kreisfreien Städte + 5%, Landeshauptstadt Erfurt erhält unabhängig von der zur Bemessung der Hauptansatzstaffel maßgeblichen Einwohnerzahl einen Hundertsatz von 150, die übrigen kreisfreien Städte einen Hundertsatz von mindestens 140. Quelle: Falken-Grosser, Christina (2010), S. 88ff.

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