Veranstaltung: Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz - Qualitätssicherung für die ambulante Pflege -
|
|
- Ida Kästner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Veranstaltung: Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz - Qualitätssicherung für die ambulante Pflege - Thematik: Der MDK ein Partner für Pflegeunternehmen? Beitrag : Torsten Fresen, MDK im Lande Bremen Bremen, den
2 Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Gleichzeitig möchte ich mich bei dem Veranstalter für die Einladung bedanken, die es mir ermöglicht hier in diesem Rahmen die Arbeit des MDK im Bereich der Qualitätssicherung und -prüfung gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz, vorzustellen. Doch zu Beginn möchte ich es nicht versäumen, mich Ihnen vorzustellen. Mein Name ist Torsten Fresen, ich bin examinierter Krankenpfleger mit Berufserfahrung und Diplom-Pflegewirt (FH). Im Bereich der Qualitätssicherung habe ich u.a. die Ausbildung zum TQM-Auditor erfolgreich abgeschlossen. Seit Anfang 1996 bin ich für den MDK im Lande Bremen tätig und seit 1998 ist mein Arbeitsbereich fast ausschließlich die Qualitätssicherung nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Diese Tätigkeit ermöglicht es mir, einen guten Einblick in die Pflegequalität von ambulanten und stationären Einrichtungen zu erhalten. Qualität in Pflegeheimen weiterentwickelt. Diese Überschrift fand sich am über einer gemeinsamen Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen. Ich wage zu behaupten, dass sich diese Aussage auch auf die ambulante Versorgung übertragen lässt. Wer aber von diesen Nachrichten hört bzw. liest, mag sich fragen: Wofür braucht es dann überhaupt eine Veranstaltung mit der Überschrift Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz Qualitätssicherung für die ambulante Pflege -? Die Ergebnisse unserer Qualitätsprüfungen belegen: Nur wenn regelmäßig und ausführlich über Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz informiert und aufgeklärt wird, stellt sich der gewünschte Effekt ein. Das gilt auch und gerade für Beschäftigte in Pflegeberufen. Zu Beginn meines Referates möchte ich Ihnen kurz darstellen, mit welchen Inhalten Sie in der nächsten knapp halben Stunde rechnen können. Zunächst werde ich einige wenige Eckpunkte aus dem Bereich der Qualitätsprüfungen herausgreifen, die ich gebeten worden bin hier noch einmal kurz zusammenfassend dazustellen. Im zweiten Teil meines Vortrages werde ich versuchen einen ebenfalls kurzen Überblick über bereits vorhandene bzw. noch anstehende Veränderungen im Bereich der ambulanten Pflege zu geben. Ich werde dabei kurz auf die partnerschaftlichen Beziehungen des MDK zu Pflegeunternehmen eingehen. Ferner möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinwiesen, dass alle nachfolgenden Zahlen bzw. Inhalte bezüglich der Qualitätsprüfungen gemäß 112 ff. SGB XI sich ausschließlich auf die Tätigkeit des MDK im Lande Bremen beziehen. Zu Beginn macht es aus meiner Sicht daher Sinn, Ihnen einen kurzen Überblick über die zahlenmäßigen Dimensionen im Land Bremen zu geben. Seit 1997 werden durch den MDK im Lande Bremen kontinuierlich Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Auftrag des Arbeitskreises der Pflegekassenverbände im Lande Bremen durchgeführt, wobei es sich dabei um Stichproben-, Anlass- und Wiederholungsprüfungen handelt. Wir haben im Land Bremen insgesamt 220 Pflegeeinrichtungen, davon 116 ambulante Einrichtungen, von denen wiederum 112 Versorgungsverträge gemäß SGB XI und SGB V und vier nur einen Versorgungsvertrag gemäß SGB XI haben. 2
3 Insgesamt wurden von uns im ambulanten Bereich in 28 Einrichtungen Qualitätsprüfungen gemäß 112 SGB XI i.v.m. 114 SGB XI durchgeführt, davon zum Teil Mehrfachprüfungen. Die Priorität bei den Qualitätsprüfungen lag dabei bisher im stationären Bereich. Die Dauer der Qualitätsprüfung ist abhängig von der Größe der Einrichtung. In der Regel sind wir 1 bis 3 Tage in der Einrichtung. Wir arbeiten im Bereich der Qualitätssicherung nach der MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach 80 SGB XI in der ambulanten Pflege (ehemals MDK-Konzept). In den von der MDK-Gemeinschaft unter Beteiligung der Spitzenverbände der Pflegekassen entwickelten MDK-Anleitungen zur Prüfung der Qualität nach 80 SGB XI in der ambulanten und der stationären Pflege hat die Prüfung der Prozess- und Ergebnisqualität einen höheren Stellenwert als zuvor in dem MDK-Konzept. Im Rahmen der Prüfung erheben wir den aktuellen Status der Einrichtung in Bezug auf alle Qualitätsdimensionen (hier sind die Struktur- die Prozess und die Ergebnisqualität gemeint) einschließlich der erzielten Ergebnisse sowie den Stand der Einrichtungen bezüglich der Qualitätsentwicklung. Nur durch die Gesamtbetrachtung aller drei Dimensionen der Qualität ist eine zutreffende Bewertung der Prüfergebnisse möglich. Darauf aufbauend werden von uns gegebenenfalls Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und zu eventuell notwendigen Maßnahmen entwickelt. Das Wirken des MDK orientiert sich dabei an einem Qualitätsverständnis, nach dem Beratung vor Kontrolle geht. Hier sei angemerkt, dass der MDK im Lande Bremen in Abstimmung mit dem Arbeitskreis der Pflegekassenverbände im Lande Bremen seit Beginn der Qualitätsprüfungen die Priorität in der Qualitätsdimension der Ergebnisqualität gesehen und in die Praxis umgesetzt hat. So wurden von Anfang an % der von einer Einrichtung gepflegten Pflegebedürftigen bzw. seit dem In-Kraft- Treten des Pflegequalitätssicherungsgesetzes (PQsG) auch % der Leistungsempfänger in die Qualitätsprüfung einbezogen, damit kommt Bremen eine gewisse Vorreiterposition zu. Bei den QP im ambulanten Bereich haben wir in der Regel zwei Prüfaufträge, einen für den SGB XI Bereich und einen für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege. Das Pflegequalitätssicherungsgesetz berechtigt uns Versicherte die sowohl SGB XI- als auch SGB V Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst erhalten in die Qualitätsprüfung einzubeziehen. Bei den Leistungsempfängern, die ausschließlich Leistungen nach dem SGB V erhalten, greift im Lande Bremen der Versorgungsvertrag gemäß 132a SGB V. Aus dieser Grundlage werden von uns auch diese Leistungsempfänger in die Prüfung einbezogen. Dafür haben wir ein Konzept entwickelt. Insgesamt verstehen wir das durchzuführende Qualitätssicherungsverfahren als eine Einheit von Prüfung - Empfehlung und Beratung. 3
4 Der MDK im Lande Bremen teilt die bundesweite Auffassung, dass die Qualitätsbemühungen der Pflegeeinrichtungen sehr heterogen sind. Wir finden Pflegeeinrichtungen vor,...die seit Jahren auf hohem Niveau pflegen...die nach der Einführung des SGB XI mit interner Qualitätssicherung begonnen haben...die den MDK-Besuch zum Anlass nehmen, mit interner Qualitätssicherung zu beginnen...denen jede Grundlage für eine interne Qualitätssicherung fehlt Überwiegend werden Einrichtungen der Kategorien 2 und 3 angetroffen, wobei hier eine Verschiebung zugunsten der Kategorie 2 stattgefunden hat. Seltener werden solche der Kategorien 1 und 4 angetroffen. Bundesweit sind bis zum Ende 2002 in 5091 von ambulanten Einrichtungen Qualitätsprüfungen erfolgt. Nachfolgend finden Sie die Rangfolge der Qualitätsmängel in der ambulanten Pflege der Bundesebene, welche im Wesentlichen mit denen auf der Landesebene übereinstimmt: Festgestellte Qualitätsmängel in der ambulanten Pflege (Rangfolge nach Gewichtung) Festgestellte Defizite MDK bundesweit Mängel bei Umsetzung des Pflegeprozesses / Pflegedokumentation 1 Pflegekonzept nicht umgesetzt 2 Defizite in der Führung des Dienstplanes 3 Defizite im Bereich Dekubitusprophylaxe/-therapie 4 Defizite in Personaleinsatzplanung 5 Defizit bei Fortbildung 6 Anteil Pflegefachkräfte zu gering 7 Pflegekonzept liegt nicht vor 8 Defizite bei Inkontinenzversorgung 9 Defizit Fachliteratur 10 verantwortliche Pflegefachkraft nicht ausreichend qualifiziert 11 Stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft nicht vorhanden 12 Defizite bei Ernährung / Flüssigkeitsversorgung 13 Passivierende Pflege 14 Pflegeleitbild liegt nicht vor 15 Defizite bei Versorgung gerontopsychiatrisch beeinträchtigter Versicherter 16 stellvertretende Pflegefachkraft nicht ausreichend qualifiziert 17 Pflegedokumentation unvollständig / ungeeignet 18 verantwortliche Pflegefachkraft nicht vorhanden 19 zu hoher Anteil geringfügig Beschäftigter 20 Defizite bei freiheitseinschränkender Maßnahmen 21 Mängel räumliche Ausstattung 22 Personalanzahl zu gering k.a. Uns geht es mit dieser Anleitung nicht nur darum, zu überprüfen, ob die Verträge und Vereinbarungen erfüllt oder eingehalten werden, sondern wir verstehen uns gleichzeitig auch als Vertreter der Pflegebedürftigen, die einen gesetzlich definierten Anspruch auf Pflege haben, die nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse vollbracht wird. 4
5 Pflege ist es kein monokausales sondern ein prozesshaftes Geschehen, so schwierig es auch sein mag, wir können uns dem nicht entziehen. Abgesehen von unserem fachlichen Anspruch verpflichtet uns auch der Gesetzgeber zu einer qualitativen Pflege. Der gesetzliche Auftrag sowohl für die Pflege- und Krankenkassen, als auch für die Pflegeeinrichtungen lautet: Es ist eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Das erfordert eine ständige Sicherung der Qualität und die Argumente Zu wenig Geld Zu wenig Personal, Zu wenig Zeit sind nicht Gründe gegen, sondern für eine Qualitätssicherung! Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll im Rahmen seiner Möglichkeiten die Pflegeeinrichtungen in Fragen der Qualitätssicherung beraten, mit dem Ziel, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen und die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken. Ein Anspruch auf Beratung besteht nicht (vgl. 112 Abs. 4 SGB XI). Der beratungsorientierte Prüfansatz der MDK-Anleitung ermöglicht schon während der Qualitätsprüfung bei festgestellten Qualitätsdefiziten das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten durch das MDK-Gutachterteam (Impulsberatung). Das Gutachterteam erläutert der Pflegeeinrichtung in einem Abschlussgespräch erste Ergebnisse der Qualitätsprüfung und fördert den Dialog. Unter Berücksichtigung der Ist-Situation werden vom MDK bei festgestellten Qualitätsdefiziten Empfehlungen für notwendige Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung entwickelt. Diese Empfehlungen sind Bestandteil des vom MDK zu erstellenden Berichtes über die Qualitätsprüfung. Die Empfehlungen beziehen sich sowohl u.a. auf arbeitsorganisatorische Belange, als auch auf konkrete Verbesserungen in der Pflege einzelner Pflegebedürftiger. Darüber hinaus gibt es natürlich in begrenztem Umfang auch die Möglichkeit über die verschiedenen Kontaktwege, z.b. Telefon, Fax, direkt mit konkreten Fragen an uns heranzutreten. Diese könne auch dazu genutzt werden, die bisher gute Partnerschaft zwischen dem MDK und den Pflegeunternehmen, insbesondere auch im ambulanten Bereich, weiter auszubauen. Abschließend sei noch erwähnt, dass auf der Bundesebene eine Arbeitsgruppe innerhalb der MDK-Gemeinschaft besteht. Diese befasst sich mit den Anpassungen bzw. Ergänzungen der MDK-Anleitungen aufgrund von Gesetzesänderungen, neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen aus vorangegangenen Qualitätsprüfungen. Die MDK-Anleitungen können auch als Instrument zur Selbstevaluation durch die Pflegeeinrichtungen genutzt werden. Der Grund hierfür liegt in den kurzen Erläuterungen aufgenommenen aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse. 5
6 Im zweiten Teil meines Vortrages werde ich, wie bereits in der Einleitung angekündigt, versuchen einen ebenfalls kurzen Überblick über bereits vorhandene bzw. noch anstehende Veränderungen im Bereich der ambulanten Pflege zu geben. Gesundheitsmodernisierungsgesetz Neben den allseits bekannten und häufig diskutierten Zahlungen, auch im Bereich der häuslichen Krankenpflege, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, gibt es aus meiner Sicht vier wesentliche weitere Veränderungen mit direkten Auswirkungen im Bereich der ambulanten Versorgung. Die erste Veränderung betrifft den 37 Abs. 2 SGB V, der festlegt, dass das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den 14 und 15 des Elften Buches zu berücksichtigen ist. Die zweite Veränderung betrifft ebenfalls den 37 Abs. 2 SGB V, der festlegt, dass Versicherte, die nicht auf Dauer in Einrichtungen nach 71 Abs. 2 oder 4 des Elften Buches aufgenommen sind, Leistungen nach den Sätzen 1 bis 4 auch dann erhalten, wenn ihr Haushalt nicht mehr besteht und ihnen nur zur Durchführung der Behandlungspflege vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung oder einer anderen geeigneten Unterkunft zur Verfügung gestellt wird. Die dritte Veränderung betrifft den 132 a SGB V, der festlegt, dass in den gemeinsamen Rahmenempfehlungen insbesondere auch Maßnahmen zu Fortbildung neu zu regeln sind. U.a. über die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung müssen die Krankenkassen Verträge mit den Leistungserbringern abschließen. Wird die Fortbildung nicht nachgewiesen, sind Vergütungsabschläge vorzusehen. Dem Leistungserbringer ist eine Frist zu setzen, innerhalb derer er die Fortbildungen nachholen kann. Erbringt der Leistungserbringer in diesem Zeitraum die Fortbildung nicht, ist der Vertrag zu kündigen. Ferner ist in dem gleichen Absatz der langjährigen Forderung der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene Rechnung getragen worden, auch eine Schiedsperson für den Bereich des SGB V zu benennen. Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität einschl. der Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist Wie Sie ja sicherlich alle wissen wurden die ehemals Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe bereits im Jahr 1999 von jeweils einem Spitzenverband der Anbieter aufgekündigt. In zum Teil schwierigen Verhandlungen hat es in den jeweiligen Bereichen inzwischen unterschiedlich stark ausgeprägte Fortschritte gegeben. 6
7 Im Bereich der stationären Pflege haben sich die Spitzenverbände der Pflegekassen mit den Spitzenorganisationen der freien Wohlfahrtspflege und der privaten Pflegeheimträger auf neue Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe verständigt. Die Umsetzung, welche zum geplant war, scheitert bisher noch an den kommunalen Spitzenverbänden. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Verweigerungshaltung letztlich auf die neuen Qualitätsmaßstäbe haben wird. Im Bereich der ambulanten Pflege haben sich die Spitzenverbände der Pflegekassen mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene auf neue Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe verständigt. Dieses soll vor der Verabschiedung auf Wunsch der Vereinigungen der Träger auf Bundesebene noch durch ein Papier mit zusätzlichen Erläuterungen ergänzt werden, wofür die Verhandlungen in der letzten Woche aufgenommen worden sind. MDK-Anleitungen Wie zuvor schon aufgeführt, wird die Anleitung zu Qualitätsprüfungen derzeitig evaluiert und angepasst. Folgende Erweiterungen wird es geben: Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement z.b. kontinuierlicher Verbesserungsprozess erkennbar (PDCA- Zyklus) Hygiene Ergebnisqualität verstärkt mit differenzierteren Aussagen Neues Bewertungssystem zur Messung der Qualität der Einrichtung und zur Beurteilung der Ergebnisse der Pflegebedürftigen- bzw. Leistungsempfängerbesuche Bei den genannten bevorstehenden bzw. zum Teil schon eingetretenen Veränderungen erlauben sie mir zum Ende hin, kurz ein Wort sozusagen in eigener Sache. MDK-Verwaltungsgemeinschaft Seit dem bilden der MDK im Lande Bremen und der MDK Niedersachsen eine Verwaltungsgemeinschaft. In diesem Zusammenhang hat es zum Teil schon und wird es weitere Umstellungen bzw. Veränderungen geben. In welchem Umfang diese für Sie von Bedeutung seien werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht absehbar. Unabhängig davon, wie die weitere Entwicklung in diesem Bereich zukünftig aussehen wird, werden wir auch weiterhin versuchen, den Pflegeunternehmen der Partner zu sein, der wir auch in der Vergangenheit waren. 7
8 Veröffentlichungen Die nachfolgenden Dokumente wurden vom MDS herausgegeben: Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach 80 SGB XI in der ambulanten Pflege MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach 80 SGB XI in der stationären Pflege Grundsatzstellungnahme Dekubitus Grundsatzstellungnahme Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen Alle oben genannten Veröffentlichungen können gegen Einsendung eines an sich selbstadressierten, ausreichend frankierten DIN A4 Rückumschlages unter folgender Adresse bestellt werden: MDS Lützowstraße Essen Die Veröffentlichungen stehen aber ebenso auf der folgenden Internet-Seite zum kostenlosen Download zur Verfügung: Eine weitere Veröffentlichung zur Thematik Pflegeprozess und -dokumentation befindet sich in Vorbereitung. Wichtig ist es, dass alle Beteiligten an der Erreichung des Zieles, die Qualität in der Pflege zu sichern und zu verbessern, mitwirken. In diesem Sinne möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen freue und mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. T. Fresen 8
Herzlich willkommen zur Schulung!
Herzlich willkommen zur Schulung! Thema: Dauer: Ziel: Qualitätsprüfung durch den MDK ca. 45 Minuten Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Inhalt: 1 Hintergrund
MehrPflegequalität. Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer
Pflegequalität Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer Prüfungen Einzelprüfungen Stichproben Vergleichende Prüfungen Im Auftrag der Pflegekassen
MehrRichtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung
Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung vom 23.09.2004 1 Der AOK-Bundesverband, der Bundesverband
MehrGKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 8 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI von ambulanten Pflegediensten -Pflege-Transparenzvereinbarung
MehrSchulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK
Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK Schulungsziel Zielgruppe Zeitrahmen Schulungsinhalt Dokumente Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Pflegefachkräfte,
MehrGKV-Spitzenverband 2. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 8 SGB XI 1 über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in
MehrAnlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom
Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 17.01.2014 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege Die Erstellung des Prüfberichts erfolgt auf der Grundlage der QPR und auf der
MehrVereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger
MehrWorkshop 4: Medizin trifft Recht Sozialrechtliche Verankerung der DNQP-Expertenstandards
Workshop 4: Medizin trifft Recht Sozialrechtliche Verankerung der DNQP-Expertenstandards Jan Richter, Qualitätssicherungskonferenz 2010 09.12.2010 Agenda -Sozialgesetzbuch I bis XII - Qualitätssicherung
MehrQualitätsfortschritte in der Pflege: Medizinischer Dienst veröffentlicht 3. Pflege-Qualitätsbericht
Qualitätsfortschritte in der Pflege Medizinischer Dienst veröffentlicht 3. Pflege-Qualitätsbericht Berlin (24. April 2012) - Die Qualität der Pflege in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten hat sich
MehrRichtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien UGu-RiLi) nach 53b SGB XI vom 06.05.2013 geändert durch Beschluss
MehrQualitätsprüfung und Pflegenoten zur Qualitätssituation in der Pflege
Qualitätsprüfung und Pflegenoten zur Qualitätssituation in der Pflege Dr. Peter Pick Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) Pflege Be(ob)achten
MehrQualitätssiegel für ambulante Dienste
INSTITUT FÜR QUALITÄTS- KENNZEICHNUNG VON SOZIALEN DIENSTLEISTUNGEN GMBH Lembergstr. 26 70794 Filderstadt Tel.: (07158) 98 50-290 E-Mail: info@iqd.de www.iqd.de Handbuch zum Qualitätssiegel für ambulante
MehrQS-Reha als Instrument der qualitätsorientierten
QS-Reha als Instrument der qualitätsorientierten Vergütung Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. IQMG-Tagung am 12. November 2009 Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren 1 Transparenzverfahren Gesetzliche Grundlage 115 Abs. 1a SGB XI Veröffentlichung
MehrMDK-Prüfungen in der Tagespflege Holger Beidl Teamleiter im Verbund QP Pflegeinrichtungen
MDK-Prüfungen in der Tagespflege Holger Beidl Teamleiter im Verbund QP Pflegeinrichtungen 08. Juni 2017 Teilstationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg Teilstationäre Pflegeeinrichtungen Tagespflegeeinrichtungen
MehrAktuelle Strategien der Krankenkassen im Qualitätsmanagement der Rehabilitation
Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase 2) "Qualitätsmanagement in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation" am 28. April 2008 Aktuelle Strategien der Krankenkassen
MehrDie Qualitätssicherung in Deutschland
Die Qualitätssicherung in Deutschland Dr. Peter Pick Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) Jornée Nationale de l`assurance Dépendance, Mercredi, le 17 octobre
MehrArtikel 5: Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch. A) Beteiligung der PKV an den Prüfungen der Pflegequalität nach den 114 ff.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Referentenentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und zur Änderung weiterer Gesetze
MehrStellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nord zum vorliegenden Gesetzentwurf
MDK Nord. Katharinenstr. 11 a, 23554 Lübeck MDK Pflegeversicherung Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nord Katharinenstr. 11 a 23554 Lübeck Telefon: 0451-4803- 120 Telefax: 0451-4803-200 E-mail:
MehrArbeitsgruppe Erkenntnisse aus MDK-Qualitätsprüfungen Jürgen Brüggemann, Team Pflege
Arbeitsgruppe Erkenntnisse aus MDK-Qualitätsprüfungen Jürgen Brüggemann, Team Pflege 19. Netzwerk-WS ES Ernährungsmanagement in der Pflege am 24.02.2017, Osnabrück Gliederung Hinführung Stationäre Pflege
MehrPalliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.?
Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.? Sozialmedizinische Begutachtungsgrundlagen ambulanter palliativer Versorgungsbedarfe Hamburg 20.Mai 2015 Dr. Joan Elisabeth Panke Seniorberaterin
MehrKontrakturenprophylaxe. Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen?
Kontrakturenprophylaxe Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen? Matthias Ernst MDK Niedersachsen DBfK Fachgespräch Kontrakturenprophylaxe 22. November 2012 Hannover Geschäftsbereich Qualitätsmanagement
MehrPflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI)
Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Mehrzwischen sowie den Ersatzkassen
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 25.09.1997 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg
MehrVertrauen ist gut, aber ohne Kontrolle geht es nicht
Vertrauen ist gut, aber ohne Kontrolle geht es nicht 4. Landespflegekongress in Neumünster 15. November 2012 Dr. Peter Pick Geschäftsführer, MDS 1 Gliederung: 1. Einführung 2. MDK-Prüfung - Konzeption
MehrBFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013
BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.
MehrWie geht es weiter mit den Pflege-Qualitätsprüfungen? Alternative Bewertungskriterien: Ergebnisqualität
Fachtagung der BIVA Was kommt nach den Pflegenoten? Frankfurt, 1. Juli 2015 Wie geht es weiter mit den Pflege-Qualitätsprüfungen? Alternative Bewertungskriterien: Ergebnisqualität Klaus Wingenfeld Institut
MehrErste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken
MDS und GKV-Spitzenverband Erste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken Berlin/Essen (8. Oktober 2009) - In der Zeit vom 1. Juli bis Mitte September sind
MehrJürgen Brüggemann, MDS Fachgebiet QM Pflege Workshop 3 Weiterentwicklung der MDK- Qualitätsprüfungen in der Pflege Perspektiven der externen
Jürgen Brüggemann, MDS Fachgebiet QM Pflege Workshop 3 Weiterentwicklung der MDK- Qualitätsprüfungen in der Pflege Perspektiven der externen Qualitätssicherung Verantwortung der Pflegeeinrichtungen Sicherung
MehrMaßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick. Von Martin Lörcher, Freiburg
Maßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick Von Martin Lörcher, Freiburg Die pflegerische Versorgung, insbesondere die ambulante Pflege und Betreuung, wird mit der Umsetzung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Änderungsantrages der Fraktionen CDU/CSU und SPD - Ausschussdrucksache 18(14)0172.2 PSG-II
MehrWeiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf
Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf
MehrProjekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick
Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Dominique Labouvie Teamkoordinator Auditoren Bereich Südbayern Pflegefachtag REDUDOK in Nürnberg, 13.05.2014 Dominique Labouvie Teamkoordinator 2 Projekt
MehrQualität wird transparent- Pflegenoten für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Qualität wird transparent- Pflegenoten für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen Menschen, die im Alter auf Grund von Pflegebedürftigkeit Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst benötigen
MehrAuszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,
MehrPraxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege
Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege RA Hinrich Christophers MBA, DES 11. März 2016 I. Zahlen Palliativ- und Hospizgesetz - 715.000 Geburten in
MehrFachtag Pflege bedürftig? AWO Chemnitz Pflegenoten als Bestandteil der neuen MDK - Qualitätsprüfung
Fachtag Pflege bedürftig? AWO Chemnitz Pflegenoten als Bestandteil der neuen MDK - Qualitätsprüfung MDK Sachsen e.v. Rechte der Pflegebedürftigen in ihrer Eigenschaft als Verbraucher zu schützen und zu
MehrTabelle 1 Pflegebedürftige und Personal in den Pflegeeinrichtungen im Land Bremen am 15. Dezember 2013 und 2015
Tabelle 1 Pflegebedürftige und Personal in den Pflegeeinrichtungen im Land Bremen am 15. Dezember 2013 und 2015 Merkmal Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Land Bremen 2013 2015 2013 2015 2013 2015 2013 2015
MehrQPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3,
QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3, 27.09.2017 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege Die Erstellung des Prüfberichtes erfolgt auf der Grundlage der QPR, Teil 1, ambulante
MehrQPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3
QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege Die Erstellung des Prüfberichtes erfolgt auf der Grundlage der QPR, Teil 1, ambulante Pflege und
MehrStandards im Qualitätsmanagement
Standards im Qualitätsmanagement Nicht: Mindesanforderungen DNQP: Expertenstandards in der Pflege Welt der Normung, z.b. DIN = Deutsche Industrie Norm, EN = Europäischer Standard oder ISO = International
MehrForum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität. Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung
Forum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität 15. Januar 2014 Hannover Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung Jörg Addicks Fachanwalt für Sozialrecht Ausgangslage: Die
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Doc`s Pflegedienst GmbH Häuslicher Pflegedienst Frankenallee 1, 65779 Kelkheim Tel.: 06195/6773170 Fax: 06195-6773165 docs-pflegedienst@web.de www.docs-pflegedienst.de
Mehrvom XX. Monat Entwurf vom
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes 1 über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien QPR) vom XX. Monat 2009 2 Entwurf
MehrHerzlich Willkommen zum Vortrag: Besondere Anforderungen an einen mobilen Betreuungs-und Pflegedienst
Herzlich Willkommen zum Vortrag: Besondere Anforderungen an einen mobilen Betreuungs-und Pflegedienst Das persönliche Budget als Instrument für Selbstbestimmung Alois Reif Geschäftsführer Mayer-Reif-Scheck
MehrDeutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Symposium am Rechtliche Regelungen der Qualitätssicherung im Vergleich ambulant/stationär
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Symposium am 25.04.2013 Rechtliche Regelungen der Qualitätssicherung im Vergleich ambulant/stationär Dr. Bernhard Egger Leiter der Abteilung Medizin, GKV-Spitzenverband
MehrAnlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg
Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen
Mehr14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008
14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008 Statement des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Referent: Dr. Holger Berg Geschäftsführer des MDK Westfalen-Lippe Burgstr. 16 48151
MehrUnabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern
MDK-Gemeinschaft Unabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern Essen/Berlin (12. März 2013) - Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (MDK und MDS) sieht den Ausbau der Patientensicherheit
MehrBilanz nach 6 Monaten Pflege- Weiterentwicklungsgesetz - aus Sicht des MDK
Bilanz nach 6 Monaten Pflege- Weiterentwicklungsgesetz - aus Sicht des MDK Dr. Peter Pick Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) Pflege 2009 vom 23.
Mehrauf der Grundlage von 17 Abs. 1b SGB XI
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (Kostenabgrenzungs-Richtlinien)
Mehr1. Pflegetag RLP, in Mainz. MDK Prüfung ambulant die neue Pflegetransparenzvereinbarung ambulant (PTVA) und
1. Pflegetag RLP, 03.05.2017 in Mainz MDK Prüfung ambulant 2017 die neue Pflegetransparenzvereinbarung ambulant (PTVA) und die Abrechnungsprüfung erste Praxiserfahrungen aus zwei MDK Prüfungen Silke Mathey
MehrQualitätsprüfungen durch den MDK
Qualitätsprüfungen durch den MDK 8. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA Parallelveranstaltung 5. Qualitätsorientierte Versorgungssteuerung Berlin, 28. September 2016 Dr. Mechtild Schmedders Agenda Blick
MehrQualitätsprüfungen 2.0: Neues Instrument mit Folgen Externe QS in der Pflege Perspektiven für die Zukunft
Qualitätsprüfungen 2.0: Neues Instrument mit Folgen Externe QS in der Pflege Perspektiven für die Zukunft 11. DEVAP-Bundeskongress 21.September 2011 Berlin Bernhard Fleer Bernhard Fleer, FG Pflegerische
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Diakoniestation St. Pauli Antonistraße 12, 20359 Hamburg Tel.: 040 4318540 Fax: 040 43254204 info@diakonie-stpauli.de www.diakonie-stpauli.de Gesamtergebnis Pflegerische
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes DRK Sozialstation "Ambulante Pflege" Alte Schulstr. 8, 65779 Kelkheim Tel.: 06195/993916 Fax: 06195/9939-29 sozialstation@drk-kelkheim.de www.drk-kelkheim.de Gesamtergebnis
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Hauskrankenpflege Sonnenschein Andreas-Günther-Str. 1, 01917 Kamenz Tel.: 03578 7889680 Fax: 03578 7889690 hauskrankenpflege-sonnenschein@web.de www.hauskrankenpflege-sonnenschein.de
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Diakonie-Zentrum Frielendorf gemeinnützige GmbH Bruchäckerweg 9, 34621 Frielendorf Tel.: 05684-99920 Fax: 05684-999299 werner.wieland@diakonie-frielendorf.de www.diakonie-frielendorf.de
MehrZusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe, 13 Abs. 4 SGB XI
Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe, 13 Abs. 4 SGB XI PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? 5. Juli 2017, Pentahotel Berlin Köpenick Ulrike Bode,
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes "Wir pflegen mit Herz" Konstanze Thomas Fliederstrasse 18, 67259 Großniedesheim Tel.: 06239-920775 Fax: 06239-920776 info@der-pflegedienst-mit-herz.de www.der-pflegedienst-mit-herz.de
MehrDienstleistung und Organisation. bis zu 17 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 37 Kriterien. HKP-Dienst 1,0 sehr gut
Qualität des ambulanten Pflegedienstes HKP-Dienst Georg-Stieler-Str. 20, 36093 Künzell Tel.: 0661 934400 Fax: 0661 9344044 info@hkp-dienst.de www.hkp-dienst.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich
MehrWeiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen
Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen Rene Kellner Referent Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Sachsen 25. Runder Tisch Pflege am 19.9.2016
MehrÄnderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken
Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin
MehrVereinbarung gemäß 84, 85 und 87 SGB XI über die Leistung, Qualität sowie Vergütung der Leistungen der vollstationären Pflege und der Kurzzeitpflege
I. Vereinbarung gemäß 84, 85 und 87 SGB XI über die Leistung, Qualität sowie Vergütung der Leistungen der vollstationären Pflege und der Kurzzeitpflege Zwischen der als Träger der Pflegeeinrichtung - nachfolgend
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Cornelia Leiner Kreuzstraße 5, 56330 Kobern-Gondorf Tel.: 02607-9637083 Fax: 02607-9637084 info@pflegedienst-leiner.de www.pflegedienst-leiner.de
MehrFür Pflegefachkräfte (Examensjahr 1995 oder danach): die Pflegeplanung war ein wesentlicher Bestandteil ihrer Ausbildung Ein Arbeitsplatz zur Erstellu
Untersuchung der Wirksamkeit von Pflegeplanungen im Rahmen des Pflegeprozesses in stationären Altenhilfeeinrichtungen aus der Sicht des Pflegepersonals Die Empirische Studie wurde in 56 Stationären Altenhilfeeinrichtungen
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Diakoniestationen DiaCom Altenhilfe ggmbh Wahlhauser Str. 13, 37242 Bad Sooden-Allendorf Tel.: 05652-917595 Fax: 05652-917697 rost@diacom-altenhilfe.de nicht benannt
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Caritas-Sozialstation St. Anna Franz-Gensler-Str. 7, 65589 Hadamar Tel.: 06433-91057 Fax: 06433-819222 i.stockhausen@caritas-limburg.de www.caritas-limburg.de Gesamtergebnis
MehrTragende Gründe. Vom 16. März 2017
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Medikamentengabe und verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Johanniter-Cronstetten-Altenhilfe Karl-von-Drais-Straße 20, 60435 Frankfurt Tel.: 069/95421630 Fax: 069-366006690 oliver.pitsch@johanniter.de www.juh-frankfurt.de
MehrRichtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten. Leistungen und deren Qualität
Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität (Qualitätsprüfungs-Richtlinien QPR) vom 10. November 2005 Der AOK-Bundesverband,
MehrQualitätsbericht 2011
Qualitätsbericht 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 2 2. "Prüft alles, und behaltet das Gute" (1 Tess 5, 21)... 2 3. Kontinuierliche Verbesserung... 3 4. Unser Leitbild... 3 5. Dokumentation des Qualitätsmanagementsystem...
MehrBundesministerium für Gesundheit. Dr. Martin Schölkopf. GKV-Spitzenverband Frau Dr. Monika Kücking Reinhardtstraße Berlin G /12
Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Gesundheit *11055 Berlin GKV-Spitzenverband Frau Dr. Monika Kücking Reinhardtstraße 30 10117 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Dr. Martin Schölkopf
MehrPraxSIS und Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MDK)
PraxSIS und Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MDK) Bernhard Fleer Team Pflege 04.09.2015 Positionierung MDS / MDK MDS und MDK-Gemeinschaft haben das Projekt von Beginn an konstruktiv begleitet und
MehrAmbulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel.
Das auf Basis des Pflegeleitbildes entwickelte Konzept definiert das pflegerische Angebot und ist Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter, es präzisiert unsere Zielsetzungen und regelt Organisation
MehrMaßstäbe und Grundsätze 2011 stationär
Ronald Richter Maßstäbe und Grundsätze 2011 stationär So setzen Sie die Änderungen um! Vincentz Network GmbH & Co. KG Ronald Richter Maßstäbe und Grundsätze 2011 stationär So setzen Sie Änderungen um!
MehrStatement von Jürgen Brüggemann. Leiter des Fachgebietes Qualitätsmanagement Pflege, MDS. Pressekonferenz zum 3. Pflege-Qualitätsbericht
Statement von Jürgen Brüggemann Leiter des Fachgebietes Qualitätsmanagement Pflege, MDS Pressekonferenz zum 3. Pflege-Qualitätsbericht 24. April 2012 in Berlin - Es gilt das gesprochene Wort - Der 3. Bericht
MehrIndikatoren für Ergebnisqualität in der Pflege
Tagung Wirkungsorientierung in der Diakonie Berlin, 8. November 2016 Indikatoren für Ergebnisqualität in der Pflege Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld Pflegeprozess
MehrIst Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege möglich?
Qualitätsentwicklung und-sicherung in der häuslichen Pflege Veranstaltung des DV am 24.Juni 2013 Ist Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege möglich? 70% häusliche Pflege Warum dieses Thema? Davon
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) -
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - - Auszug - 37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (1) Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei
MehrAuswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf die Selbstverwaltung
Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf die Selbstverwaltung AWO Bundesverband e.v. Claus Bölicke, Leiter der Abt. Gesundheit, Alter, Behinderung Aufgaben der Selbstverwaltung früher Gemeinsame Grundsätze
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Lebenswert Tel.: 0621 338860 Fax: 0621 3388665 info@pflegedienst-lebenswert.com www.pflegedienst-lebenswert.com Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen
MehrMuster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...
Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel
MehrErfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK
Erfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS Fachtag Lebensqualität für Menschen mit Demenz am 22.4.2015 in Kronshagen Herausforderungen in der Versorgung
MehrPflegebedürftiger. Workshop der Diakonie. Ministerialrat Joachim Becker. Damit Deutschland gesund bleibt.
Der politische Auftrag der Rehabilitation Pflegebedürftiger Workshop der Diakonie Ministerialrat Joachim Becker Berlin, 30. November 2007 Bedeutung der Rehabilitation Die Weiterentwicklung der Rehabilitation
MehrAnlage 6 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom
Anlage 6 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 17.01.2014 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die stationäre Pflege Die Erstellung des Prüfberichts erfolgt auf der Grundlage der QPR und auf der
MehrAusgewählte Ergebnisse des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts
Ausgewählte Ergebnisse des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts Grundlage des Berichts sind repräsentative Daten aus Qualitätsprüfungen von MDK und PKV-Prüfdienst im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2016. Folgende
MehrEntbürokratisierte Pflegedokumentation
Entbürokratisierte Pflegedokumentation QM-Netzwerk-Hamburg 16.Juli 2015 Jeanette Kück Themen des Vortrages 1. Historie 2. Projektbüro 3. Multiplikatoren-Prinzip 4. Das Strukturmodell 5. Juristischer Hintergrund
MehrI. Pflegemodell. Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6
Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6 I. Pflegemodell Die Pflege unseres Dienstes orientiert sich nach dem Modell der ganzheitlich fördernden Prozesspflege von Frau Prof. Monika Krohwinkel.
MehrVereinbarung über Einzelheiten des Verfahrens zur Übermittlung der Prüfberichte von unabhängigen. Präambel
Vereinbarung über Einzelheiten des Verfahrens zur Übermittlung der Prüfberichte von unabhängigen Sachverständigen und Prüfinstitutionen im Sinne des 114 Abs. 4 SGB XI vom.. Präambel Gemäß 10 Abs. 3 Satz
MehrDas neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes ANDERS PFLEGEN, Inh. Andreas Anders Steinweg 21 a, 37077 Göttingen Tel.: 0551/50088258 Fax: 0551/50088257 anders-pflegen@t-online.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen
Mehr(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:
Änderung des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 10.07.1997 Fassung vom 06.12.2003 Abschnitt III Maßstäbe und Grundsätze
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflege - Aktiv Petra Sprenger GmbH Westfalenplatz 10, 38108 Braunschweig Tel.: 0531/3557606 Fax: 0531/3102712 info@pflege-aktiv-bs.de Gesamtergebnis Pflegerische
MehrI. Allgemeines. 1 Ziel der Zusammenarbeit
Vereinbarung nach 21 Abs. 1 Satz 3 Landesheimgesetz zur Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK), den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Karat Pflege- und Betreuungsdienst Hauptstr. 35, 56656 Brohl-Lützing Tel.: 02636-8075785 Fax: 03222-6807364 karat-pflege@t-online.de www.karat-pflegedienst.de Gesamtergebnis
Mehr