Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung

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1 17. Ausgabe März 2014 Die überwiegende Mehrheit der Nutzer in Deutschland hat fristgerecht zum 1. Februar auf SEPA umgestellt. Für Unternehmen, Vereine und öffentliche Verwaltungen, die noch nicht umgestellt haben, gibt es eine Übergangsregelung bis 1. August. Näheres dazu finden Sie in dieser Newsletter-Ausgabe. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Entwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs über die Bundesbank im Jahr 2013 sowie über die Arbeitskreise der Bundesbank im unbaren Zahlungsverkehr in dieser Ausgabe über den so genannten AK ZVS. Inhaltsverzeichnis Erfolgreiche SEPA-Umstellung per 1. Februar trotz zusätzlicher Übergangsfrist Entwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs...3 über die Bundesbank im Jahr 2013 Die Arbeitskreise der Deutschen Bundesbank... 4 im unbaren Zahlungsverkehr Weitere Informationen... 6 Ich wünsche Ihnen eine informative und interessante Lektüre! Jochen Metzger (Zentralbereichsleiter Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme)

2 17. Ausgabe März 2014 Seite 2 Erfolgreiche SEPA- Umstellung per 1. Februar 2014 trotz zusätzlicher Übergangsfrist Die meisten Nutzer in Deutschland haben nach Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft zum 1. Februar 2014 auf SEPA umgestellt. Die Europäische Union hatte sich im Januar 2014 kurzfristig darauf geeinigt, eine zusätzliche Übergangsfrist bis zum 1. August 2014 einzuräumen, sodass Kreditinstitute von ihren Kunden noch ausnahmsweise Zahlungen im alten Format annehmen dürfen. Der Zeitraum dürfte aber tendenziell von den Nutzern nicht ausgeschöpft werden. Im Februar 2014 wurden 77,85 Prozent der Überweisungen und 53,40 Prozent der Lastschriften in Deutschland im SEPA-Format abgewickelt. Dies zeigt, dass die meisten Unternehmen die Umstellung bereits zum ursprünglich festgelegten Endtermin abgeschlossen haben, während einige Bankkunden noch die zusätzliche Übergangsfrist nutzen. Zusätzliche Übergangsfrist bis 1. August 2014 Die Übergangsregelung hat die Europäische Union in der zweiten Februarhälfte verabschiedet. Die Veröffentlichung der Änderungsverordnung im EU-Amtsblatt erfolgte am 20. März 2014 und erlangte am Folgetag Rechtskraft. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat für die Übergangsfrist bis 1. August 2014 grundsätzlich die Voraussetzungen geschaffen, dass Banken und Sparkassen denjenigen Kunden noch Alt-Zahlverfahren nach bisherigem Standard anbieten können, die bisher noch nicht umgestellt haben. Damit haben diese Unternehmen, Vereine und öffentlichen Verwaltungen eine letzte Möglichkeit, ihre Umstellungsarbeiten abzuschließen. Ob in der Übergangszeit noch Kundeneinreichungen im Alt-Zahlverfahren angenommen werden ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht, entscheidet die Zahlerbank bei Überweisungen und die erste Inkassostelle bei Einzugsermächtigungslastschriften. Die Zahlungsabwicklung erfolgt dann auf Grundlage aller bis zum 31. Januar 2014 bestehenden vertraglichen Vereinbarungen. Das Lastschriftverfahren per Abbuchungsauftrag wurde aber zum 1. Februar 2014 eingestellt. Hierauf hatte sich das deutsche Kreditgewerbe geeinigt. Aktueller Umstellungsstand Die noch nicht vollständige Umstellung bei den Überweisungen ist auch darauf zurückzuführen, dass Konvertierungslösungen, die viele Kreditinstitute für ihre kleineren Unternehmenskunden vorgesehen hatten, aufgrund der zusätzlichen Übergangsfrist nicht in Anspruch genommen werden mussten. Der Rückstand bei den Lastschriften lässt sich auf Einmallastschriften zurückführen, die im Onlinehandel noch im alten nationalen Format abgewickelt wurden. Hinzu kommt das Elektronische Lastschriftverfahren des Handels, das noch bis zum 1. Februar 2016 weiterverwendet wird. Die meisten größeren Firmen, die regelmäßig Lastschriften einziehen, haben dabei die SEPA-Umstellung inzwischen vollständig abgeschlossen. Auch öffentliche Kassen haben ihren Zahlungsverkehr, den sie über die Bundesbank abwickeln, zu über 99 % auf die SEPA-Formate umgestellt. Vergabe der Gläubiger-ID als Indikator Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) bei der Bundesbank beantragen. Bis Mitte März wurden rund 1,4 Millionen Gläubiger-ID vergeben. Damit verfügen nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits etwa 80 Prozent der rund 1,7 Millionen Lastschrifteinreicher in Deutschland über diese Nummer. Bei dieser Überschlagsrechnung ist allerdings nicht berücksichtigt, dass viele Lastschrifteinreicher mit einer Gläubiger-ID Kunde bei mehr als einer Bank sind. Auswirkungen auf das Leistungsangebot der Bundesbank für Banken und Nichtbanken Die Bundesbank hat im Zuge der Verlängerung der SEPA- Umstellungsfrist entschieden, all ihren Kontoinhabern die Abwicklung von DTA-Überweisungen und DTA-Einzugsermächtigungslastschriften zu den bisherigen Konditionen im Elektronischen Massenzahlungsverkehr weiterhin bis zum 1. August 2014 zu ermöglichen. Bis zum 1. Februar 2016 wird der EMZ der Deutschen Bundesbank in Betrieb bleiben, da auch nach dem 1. August 2014 über den EMZ weiterhin bestimmte nicht unter die SEPA-Verordnung fallende Zahlungen abgewickelt werden. Beispielhaft zu nennen sind ELV- Lastschriften und Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und/oder imagegestützten Scheckeinzug (der Scheck ist

3 17. Ausgabe März 2014 Seite 3 kein SEPA-Instrument und bleibt als Zahlungsinstrument bis auf weiteres erhalten) sowie die Verrechnung von PIN-basierten Kartentransaktionen. Eine derzeit bestehende Anbindung an den EMZ der Deutschen Bundesbank muss daher bis auf weiteres beibehalten werden. Keine Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich durch die Fristverlängerung nichts. Sie können wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 1. Februar 2016 nutzen. Daueraufträge stellen die Kreditinstitute automatisch auf SEPA um. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin wirksam. Auch bleibt es dabei, dass bei SEPA-Zahlungen in Deutschland ab dem 1. Februar 2014 der BIC (Business Identifier Code) nicht mehr angegeben werden muss. Diese Zahlungen können dann allein mit der IBAN (International Bank Account Number) bei den Kreditinstituten eingereicht werden. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist SEPA mittlerweile hinlänglich bekannt: Anfang Dezember 2013 waren laut einer von der Bundesbank in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) 84 % der Befragten mit dem Begriff SEPA vertraut. Die IBAN kannten sogar über 90 % der Befragten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind kaum akute Vorbereitungen notwendig. Die IBAN ist im Onlinebanking ersichtlich und auf Kontoauszügen oder oftmals auf der Rückseite von EC-Karten aufgedruckt. Entwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs über die Bundesbank im Jahr 2013 Im Auftrag des Eurosystems betreibt die Deutsche Bundesbank zusammen mit der Banque de France und der Banca d Italia das Echtzeitbruttosystem TARGET2 für eilbedürftige Groß- bzw. Individualzahlungen. TARGET2 ist ein Unbarer Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank wesentlicher Pfeiler der Finanzmarktinfrastruktur für den Euro mit großer Kundenakzeptanz und hoher Betriebsstabilität. Die Bundesbank selbst ist mit der deutschen Komponente TARGET2-BBk angebunden und bietet nach Abschluss der TARGET2 Transition Period (vgl. Newsletter 16. Ausgabe) 590 Instituten eine direkte Zugangsmöglichkeit zu TARGET2. Von den deutschen Teilnehmern wurden im Jahr 2013 arbeitstäglich rund Zahlungen im Wert von knapp 600 Mrd. Euro eingeliefert; das waren fast 50 % aller in TARGET2 insge- Position Mio Stück Mrd Mio Stück Veränderung in % Mrd Veränderung in % Individualzahlungsverkehr 45, ,1 1, ,0 TARGET2-BBk Sonstige 1 national grenzüberschreitend 45,0 0,4 0,3 0, ,8 0,3 0,2 0,1 1,9-14,9-18,8 3, Massenzahlungsverkehr 2.821, ,3 10, ,2 EMZ national Einzüge Überweisungen SEPA-Überweisungen 2 SEPA-Lastschriften 2 Sonstige , , , ,6 40,4 1,1 4, , , ,8 883,6 330,9 80,2 3,8 Insgesamt 2.866, ,5 10, ,6 10,6-2,6 6,1-16,5 718,4.1-4,5 1 Insbesondere HBV-Individual: Hausbankverfahren (Zugang zu TARGET2-BBk, Korrespondenzbankverfahren) 2 Nationale und grenzüberschreitende Zahlungen über den SEPA-Clearer 3 Ausschließlich HBV-IMPay (bis : MASSE): Verfahren für grenzüberschreitende Massenzahlungen öffentlicher Kassen ,5-60,0-61,8-4,6 9,2-10,3-7,8-11,9 264,3.1-10,5

4 17. Ausgabe März 2014 Seite 4 samt verarbeiteten Zahlungen und mehr als 30 % des Betragsvolumens. Während die Stückzahlen leicht anstiegen, verringerte sich das Betragsvolumen deutlich. Für diesen Rückgang sind allerdings primär methodische Anpassungen in der einheitlichen TARGET2-Statistik ursächlich. Die Bundesbank ist darüber hinaus auch im Massenzahlungsverkehr aktiv. Im deutschen Interbanken-Clearing bietet sie komplementär zu anderen Dienstleistern mit ihrem System EMZ (Elektronischer Massenzahlungsverkehr) Abwicklungsmöglichkeiten für Massenzahlungen im nationalen DTA-Format sowie im SEPA-Format (SEPA- Clearer). Im arbeitstäglichen Durchschnitt wurden im EMZ etwas mehr als 12 Mio. Zahlungen im Betrag von etwa 11 Mrd. Euro verarbeitet, am Spitzentag (2. Juli 2013) sogar über 35 Mio. Zahlungen. Die Einreichungen erhöhten sich im Vergleich zum Jahr 2012 um mehr als 10 %. Dieser ungewöhnlich hohe Anstieg dürfte auf eine im Rahmen der SEPA-Migration vermutlich eher temporäre Verlagerung von bisher bilateral zwischen Kreditinstituten abgewickelten Transaktionen zur Bundesbank zurückzuführen sein. Die Arbeitskreise der Deutschen Bundesbank im unbaren Zahlungsverkehr Nachdem wir im letzten Newsletter das SEPA-Anwenderforum vorgestellt haben, möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe Informationen zum Arbeitskreis Zahlungsund Verrechnungssysteme (AK ZVS) geben. Gruppenfoto der Teilnehmer des 45. AK ZVS ( ) Blick in den Sitzungssaal während des 45. AK ZVS

5 17. Ausgabe März 2014 Seite 5 Arbeitskreis Zahlungs- und Verrechnungssysteme (AK ZVS) Bereits vor über 10 Jahren, am 22. September 2003, trafen sich erstmals Vertreter der Deutschen Bankengemeinschaft im Rahmen des Arbeitskreises Zahlungs- und Verrechnungssysteme (AK ZVS), welcher aus dem Arbeitskreis RTGSplus und TARGET (ART) hervorgegangen ist. Ziel des AK ZVS ist es, die deutsche Bankengemeinschaft über aktuelle geschäftspolitische und strukturelle Entwicklungen rund um den Zahlungsverkehr (hier insbesondere TARGET2) und die Sicherheitenverwaltung zu informieren und sie frühzeitig in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Diese frühzeitige Meinungsbildung innerhalb der nationalen Bankengemeinschaft spielt dabei für ein gesamteuropäisches System wie TARGET2 eine wichtige Rolle, um nationale Besonderheiten und Meinungen auch auf der Ebene des Eurosystems mit einzubringen und somit die Interessen des deutschen Marktes geschlossen vertreten zu können. Der AK ZVS trifft sich in der Regel viermal jährlich, in Ausnahmefällen werden auch Sondersitzungen vereinbart. Am 25. Februar 2014 fand bereits die 45. Sitzung statt. Schwerpunktmäßig werden dabei TARGET2 relevante Themen besprochen, wie beispielsweise zuletzt die TARGET2 Transition Period, über die wir in verschiedenen Ausgaben des Newsletters berichtet haben. Dieses Vorhaben konnte, auch dank der intensiven Abstimmungen im AK ZVS, im September 2013 erfolgreich abgeschlossen werden. Der AK ZVS fungiert darüber hinaus als nationale TAR- GET2-Nutzergruppe. In dieser Funktion werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die gesamteuropäischen Nutzerkonsultationen zu den anstehenden Releases bzw. funktionalen Erweiterungen des TARGET2-Systems einbezogen, beispielsweise aktuell zur ISO Migration in Mit dieser wegweisenden Initiative soll die Nachrichtenbasis von TARGET2 im Rahmen eines Big- Bangs (keine Übergangsfrist) von der heutigen MT-Welt auf XML-Nachrichten umgestellt werden. Die weiteren Planungen hinsichtlich Test und Migration sollen wie gewohnt in enger Abstimmung mit den Marktteilnehmern erfolgen. Darüber hinaus rückt derzeit auch das Projekt TARGET2- Securities (T2S) stärker in den Fokus. Ziel von T2S ist es, eine zentrale Plattform zur Wertpapierabwicklung in Zentralbankgeld zu schaffen. Für die Banken wird die Möglichkeit geschaffen u.a. ihr Liquiditätsmanagement effizienter und einfacher zu gestalten, indem nur noch ein Konto für die Verrechnung bei allen an T2S angeschlossenen Zentralverwahrern genutzt werden kann. Des Weiteren wird im AK ZVS auch über bundesbankinterne geschäftspolitische Themen, wie z.b. die Sicherheitenverwaltung, berichtet bzw. eine gemeinsame Positionierung erarbeitet. Teilnehmer am AK ZVS sind Vertreterinnen und Vertreter der größten an TARGET2-Bundesbank teilnehmenden Banken, der Spitzeninstitute der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Bankenverbände. Durch diese Zusammensetzung soll die Sichtweisen der verschiedenen Institute gleichermaßen berücksichtigt und der Drei-Säulen-Struktur des deutschen Marktes Rechnung getragen werden. Und was sagen unsere Kunden zum AK ZVS? Für die KfW-Bankengruppe ist es sehr wichtig, die aktuellen Entwicklungen rund um den Zahlungsverkehr zeitnah zu erfahren und sich mit den anderen Teilnehmern konstruktiv über entscheidende Themen auszutauschen. Dadurch können erforderliche Projekte zeitnah geplant und rechtzeitig umgesetzt werden, wodurch die technisch bedingte Zahlungsfähigkeit der KfW sichergestellt wird. Silke Jäkel Senior-Manager Liquiditätsmanagement bei der KfW Bankengruppe in Frankfurt am Main

6 17. Ausgabe März 2014 Seite 6 Der Arbeitskreis Zahlungs- und Verrechnungssysteme (AK ZVS), in dem ich seit Gründung vor nunmehr über 10 Jahren Mitglied bin, ist eine ideale Plattform zum regelmäßigen Meinungsaustausch mit anderen Marktteilnehmern sowie den Vertretern der Bundesbank. Vor dem Start dieses Arbeitskreises wurden diese Themen in den Vorläufer-Arbeitsgruppen, RTGSplus und TARGET (ART), in gleicher fachkundiger Art diskutiert. Seit der TARGET2-Einführung im November 2007 beschäftigte sich der AK ZVS verstärkt auch mit europäischen Themen, ohne dabei die nationalen Themen wie die Migration der Bundesbank-Konten auf TARGET2 oder das Thema der Sicherheiten-Verwaltung zu vernachlässigen. Ziel des AK ZVS ist es auch, Themen, die über eine rein nationale Bedeutung hinausgehen, vor einer Weitergabe an die TARGET Working Group (TWG) des Europäischen Gerhard Scherer Leiter Intra-Day Cash Management bei der Deutsche Bank AG in Frankfurt am Main Bankenverbandes zunächst innerhalb der Bankengemeinschaft in Deutschland zu diskutieren, um auch auf dieser Ebene einen Austausch von Informationen, Erfahrungen oder Problemen zu ermöglichen. Sofern erforderlich, leitet die TWG offene Fragestellungen dann an die Working Group on TARGET2 (WGT2), die Expertengruppe des Eurosystems, weiter. Weitere Informationen Hinweis: Wenn Sie bei Neuerscheinung einer Ausgabe dieses Newsletters per informiert werden möchten, registrieren Sie sich bitte im Internet unter folgender Adresse: Newsletter/newsletter_node.html Veranstaltungen (auf Einladung) 7. Mai 2014: AK SCL (Arbeitskreis SEPA-Clearer) 3. Juni, 9. September, 25. November 2014: AK ZVS (Arbeitskreis Zahlungs- und Verrechnungssysteme) 13. Juni, 24. November 2014: T2S NUG (TARGET2-Securities National User Group) 2. Juli, 5. November 2014: SEPA-Anwenderforum Weitere Informationen finden Sie unter C Kerngeschäftsfelder C Unbarer Zahlungsverkehr Telefon: +49 (0) , crm.zahlungsverkehr@bundesbank.de

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