Schuldbefreiungstatbestände. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die Erfüllung. Leistungsbestimmung. Leistungsort. Die Erfüllung.
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- Lilli Martin
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1 Schuldbefreiungstatbestände Bürgerliches Vermögensrecht I Professor Dr. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Erfüllung Erfüllungssurrogate Auflösende Bedingung Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage Rechtsgeschäft Die Erfüllung Leistungsbestimmung Bewirken der geschuldeten Leistung datio solvendi causa datio donandi causa Empfangszuständigkeit Tilgungsbestimmung datio ob rem Die Erfüllung Leistungsort Bewirken der geschuldeten Leistung Leistungshandlung Leistungszeit Leistungserfolg Leistungsort Tilgungsbestimmung Leistungsweise Holschuld Bringschuld Schickschuld 1
2 Leistungszeit Leistungsmittler Mittler Leistungsmöglichkeit Fälligkeit Leistungspflicht Zuwendung des Leistungsmittlers Zuwendung aus eigenen Mitteln In der Regel ohne eigene Verpflichtung gegenüber dem Zuwendungsempfänger Tilgung der Verpflichtung des s im Überbringung der Tilgungsbestimmung des s als Bote des s Tilgung der eigenen Verpflichtung im Empfangszuständigkeit des s im durch Ermächtigung Geheißerwerb Ersterwerber Zweiterwerber Die Erfüllung des es Verkäufer Mobilie Grundstück Forderung Käufer Eigentumserwerbstatbestände Derivative Erwerbstatbestände vom 929 bis 931 BGB vom Nichteigentümer 185 BGB Einwilligung, Genehmigung, Erwerb Originäre Erwerbstatbestände Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten 932 bis 936 BGB Fund 965 ff. BGB Verbindung, Vermischung, Verarbeitung 946 bis 952 BGB Ersitzung 937 ff. BGB Aneignung 958 ff. BGB Zuweisung durch Hoheitsakt 2
3 Derivativer Eigentumserwerb I Derivativer Eigentumserwerb II 929 BGB Unmittelbarer Eigenbesitz Unmittelbarer Fremdbesitz in einem Besitzmittlungsverhältnis 930 BGB Derivativer Eigentumserwerb III Besitzverhältnisse Dritter 931 BGB Erwerb nach 930 BGB Begründung mittelbaren Besitzes des s durch Veränderung des Besitzwillens des Veräußerers und unmittelbaren Besitzers vom Eigenbesitzerwillen zum Fremdbesitzerwillen Erwerb nach 931 BGB Ohne Besitzveränderung Übertragung mittelbaren Besitzes des Veräußerers Erwerb nach 929 BGB Übertragung unmittelbaren Besitzes auf den (auch unter Einschaltung von Besitzdienern) Übertragung unmittelbaren Besitzes auf Besitzmittler und von Besitzmittlern in den jeweiligen Einflusssphären Unterwerfung unter das Geheiß eines Besitzlosen Geheißerwerb Gutgläubiger Eigentumserwerb I 932 BGB Ersterwerber Zweiterwerber Unmittelbarer Eigenbesitz 935 BGB 3
4 Gutgläubiger Eigentumserwerb II Gutgläubiger Eigentumserwerb IIIa 934 BGB 933 BGB Dritter Unmittelbarer Fremdbesitz in einem Besitzmittlungsverhältnis 935 BGB Gutgläubiger Eigentumserwerb IIIb Gutgläubiger Eigentumserwerb 934 BGB Dritter Ausgleichsanspruch 816 Abs. 1 BGB Eigentumserwerb an Grundstücken Gutgläubiger Erwerb von Grundstücken Bucheigentümer 873, 925 BGB 892 BGB 13, 19, 20 GBO 13, 19, 20 GBO 4
5 Abtretung (cessio) Gutgläubiger Erwerb von Forderungen Zedent Zedent Scheingläubiger Vertrag Vertrag 398 BGB Im BGB nicht vorgesehen! Zessionar Zessionar schutz ausgleich Zedent Zedent Vertrag Vertrag 407 BGB 816 Abs. 2 BGB Zessionar Zessionar Die Erfüllung des es Leistungsort Kaufpreiszahlung Verkäufer Käufer Holschuld Bringschuld Schickschuld 5
6 Erfüllung von Zahlungsansprüchen Gutgläubiger Eigentumserwerb an Bargeld 932 BGB Barzahlung 929 BGB 935 BGB Bargeldlose Zahlung Bargeldlose Zahlung - Erfüllung Anweisung Überweisung Scheckzahlung Wechselzahlung POS Geldkarte Kreditkartenzahlung Einziehungsermächtigung Erfüllung 362 BGB Leistung an Erfüllungsstatt 364 BGB Leistung erfüllungshalber Die einfache Anweisung Angewiesener Die einfache Anweisung Angewiesener Anweisender Anweisender 6
7 7 Die angenommene Anweisung Anweisender Anweisender Angewiesener Angewiesener Einstufige Überweisung Girovertrag Gutschrift Mehrstufige Überweisung Girovertrag Girovertrag Scheckzahlung Bezogene Bezogene Scheckaussteller Scheckaussteller Scheckinhaber Scheckinhaber Girovertrag mit Scheckbefugnis Wechselzahlung Bezogener Bezogener Aussteller Aussteller Wechselinhaber Wechselinhaber Kreditkartenzahlung Kreditkartenvertrag Anschlussvertrag Kartenunternehmen Kartenunternehmen Karteninhaber Karteninhaber Kaufhaus Kaufhaus
8 Einziehungsermächtigung Ermächtigter Girovertrag 8
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