Der Behandlungshaftpflichtfall der AUVA in Österreich - die Bedeutung der Leitlinien-
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1 Der Behandlungshaftpflichtfall der AUVA in Österreich - die Bedeutung der Leitlinien- Hartmut Pelinka Ärztlicher Direktor i.r. Allgemeinen Unfallversicherung
2 Gesetz betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter Reichsgesetzblatt Nr 1, 1888 = Errichtung der gesetzlichen Unfallversicherung
3
4 Stationär Patienten Ambulant Patienten 2009 OPERATIONEN WUNDVERSORGUNGEN FIX. VERBÄNDE
5 Ansprüche /25 unberechtigt/berechtigt />50
6 Interdisziplinäres Fachsymposium Suva/SGTV Entwicklung der Schadenhaftpflichtfälle (SF) n-kosten AUVA SF fertig SF neu
7 Interdisziplinäres Fachsymposium Suva/SGTV Art der Behandlungshaftpflichtfälle in den AUVA Unfallkrankenhäusern neu fehlerhafte, verspätete oder unterlassene Behandlungsmassnahmen mangelhafte Aufklärung unterlassene oder verspätete diagnostische Behandlungsmaßnahmen Infektion
8 Art der Behandlungshaftpflichtfälle in den AUVA Unfallkrankenhäusern erledigt fehlerhafte, verspätete oder unterlassene Behandlungsmassnahmen mangelhafte Aufklärung unterlassene oder verspätete diagnostische Behandlungsmaßnahmen Infektion
9 Interdisziplinäres Fachsymposium Suva/SGTV Fehlerhafte, verspätete oder unterlassene Behandlungsmaßnahmen Fälle insgesamt berechtigte Anspruchstellung ungerechtfertigte Anspruchstellung
10 Interdisziplinäres Fachsymposium Suva/SGTV Art der Behandlungshaftpflichtfälle in den einzelnen AUVA Unfallkrankenhäusern 2008 Neuzugänge UB UL US UM UG UK UO fehlerhafte, verspätete oder unterlassene Behandlungsmassnahmen mangelhafte Aufklärung unterlassene oder verspätete diagnostische Behandlungsmaßnahmen Infektion
11 Interdisziplinäres Fachsymposium Suva/SGTV Art der Behandlungshaftpflichtfälle in den einzelnen AUVA Unfallkrankenhäusern 2008 abgeschlossen fehlerhafte, verspätete oder unterlassene Behandlungsmassnahmen mangelhafte Aufklärung unterlassene oder verspätete diagnostische Behandlungsmaßnahmen Infektion 0 UB UL US UM UG UK UO
12 Anspruch auf Schadenersatz Zivilrechtlicher Weg - Gericht Außergerichtlich: Ärztekammer Patientenanwaltschaft Regelung über die Haftpflichtversicherung des Trägers Härtefonds Patientenentschädigungsfonds
13 Wiener Härtefonds Eingerichtet 1997 von der Stadt Wien: Rasche finanzielle Hilfe in Härtefällen Mögliche Hilfe auch bei Schäden durch pflegerische Maßnahmen Obergrenze ,- Rückzahlungsverpflichtung, wenn aus demselben Anspruchsgrund nachträglich eine Entschädigung von anderer Seite zuerkannt wurde
14 Patientenentschädigungsfonds (1) 2001 bundeseinheitlich vorgeschrieben: Eine Entschädigung kann zuerkannt werden, wenn eine Haftung des Rechtsträgers der Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben ist Gilt nicht für gemeinnützige Krankenanstalten und die niedergelassene Ärzteschaft Kein Anspruch
15 Patientenentschädigungsfonds (2) 2001 bundeseinheitlich vorgeschrieben: Rückzahlungsverpflichtung, wenn aus demselben Anspruchsgrund nachträglich eine Entschädigung von anderer Seite zuerkannt wurde Zusätzlich zum Kostenbeitrag wird von den stat. Patienten E 0,73/Tag für max. 28 Tage/anno einbehalten Höchstgrenze E ,-
16 Für Behandlungshaftpflichtfälle der AUVA geleistete Ersatzzahlungen (Vers.) 700'000 Interdisziplinäres Fachsymposium Suva/SGTV 600' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '
17 Alles neu? Lorenz Böhler hat bereits in seinen ersten Publikationen auf die Notwendigkeit der Einhaltung von Behandlungsrichtlinien zur Qualitätssteigerung der Behandlungsergebnisse hingewiesen. Siehe Technik der Knochenbruchbehandlung, Lorenz Böhler, Wien, 1929 Seine Schüler mussten diese Leitlinien jederzeit zitieren können!
18 Die Bedeutung der Leitlinien?! Zur Begutachtung und Erhaltung der Rechtssicherheit sind für die Beurteilung der Schadenhaftpflichtfälle die Leitlinien zwingend notwendig. Allerdings sollten hierbei Behandlungspfade mit einer gewissen Bandbreite der Behandlungsmöglichkeiten berücksichtigt werden
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20 KOSTEN AUVA KOSTEN ANZAHL
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22 U K H s
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