Fall 1 (Umwandlungsrecht)
|
|
|
- Christin Böhm
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Florian Brügel Vorlesung Umwandlungs- und Insolvenzrecht Freie Universität Berlin WS 2011/2012 Fall 1 (Umwandlungsrecht) Lösungen zu 1. Es handelt sich um eine Verschmelzung zur Aufnahme im Sinne von 2 Nr. 1 UmwG. Die anwendbaren Rechtsvorschriften sind 2-35 UmwG und UmwG (wegen Beteiligung der Z-GmbH) sowie UmwG (wegen Beteiligung der Y-AG). zu Vorbereitungsphase (u.a. Klärung steuerlicher Aspekte, Unternehmensbewertung). 2. Entwurf und Abschluss des Verschmelzungsvertrages ( 4-6 UmwG). 3. Erstellung des Verschmelzungsberichts ( 8 UmwG). 4. Durchführung der Verschmelzungsprüfung ( 9-12 UmwG sowie 48, 60 UmwG). 5. Vorbereitung der Zustimmungsbeschlüsse durch die Gesellschafterversammlung der Z-GmbH ( 49 UmwG) und die Hauptversammlung der Y-AG ( 61, 63 UmwG). Es ist auf die Einberufungsfristen gemäß Satzung oder Gesetz zu achten. 6. Zuleitung des Verschmelzungsvertrages an den Betriebsrat der Y-AG einen Monat vor der Beschlussfassung der Hauptversammlung der Y-AG ( 5 Abs. 3 UmwG). 7. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Z-GmbH ( 13, 50 UmwG) und der Hauptversammlung der Y-AG ( 13, 65 UmwG). 8. Anmeldung der Verschmelzung beim Handelsregister der Z-GmbH ( 16-17, 52 UmwG). Um den Jahresabschluss der Y-AG zum als Schlussbilanz im Sinne von 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG verwenden zu können, muss die Anmeldung spätestens am erfolgen ( 8-Monats-Frist ).
2 9. Eintragung der Verschmelzung der Y-AG im Handelsregister der Y-AG. Danach Eintragung der Verschmelzung der Z-GmbH im Handelsregister der Z-GmbH ( 19 UmwG). zu 3. Der Verschmelzungsvertrag wird durch die gesetzlichen Vertreter der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger abgeschlossen, also durch die Geschäftsführer der Z-GmbH und den Vorstand der Y-AG. Der Verschmelzungsvertrag enthält den in 5 Abs. 1 UmwG geregelten Mindestinhalt, kann aber um weitere Regelungen ergänzt werden. Für die Z-GmbH sind zusätzlich die Angaben nach 46 UmwG aufzunehmen. zu 4. Das Umtauschverhältnis wird auf der Grundlage der Unternehmenswerte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ermittelt (also nicht etwa auf der Grundlage der Bilanzwerte). Die Berechnung folgt dem Grundsatz, dass die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers nach Durchführung der Verschmelzung Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger halten, die einen identischen Wert haben wie die im Wege der Verschmelzung entfallenen Anteile an dem übertragenden Rechtsträger. Ausgehend von diesem Grundsatz errechnet sich das Umtauschverhältnis wie folgt: x 1, x = 37,5 = x = 30 x = x = ,93 demnach Umtausch: 5 % von = gegen ,93
3 Glätten: ,00 = ,00 3 Zuzahlung? x = ,42 Differenz zu : , , ,00 = 0, für 10 Anteile: 1,01 Ergebnis: UT 10/3 + 1,01 pro 10 Anteile zu 5. Verschmelzungsstichtag ist der (vgl. 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG). Steuerlicher Übertragungsstichtag ist hingegen der (also der Stichtag der Schlussbilanz). zu 6. Der Verschmelzungsvertrag muss grundsätzlich ein Barabfindungsangebot enthalten, da die übertragende Gesellschaft Y-AG außenstehende Gesellschafter (hier die X-GmbH) hat und auf einen Rechtsträger anderer Rechtsform verschmolzen wird (vgl. 29 UmwG). Für die Höhe der Barabfindung gilt der Grundsatz, dass der tatsächliche Wert der von dem Abfindungsberechtigten gehaltenen Anteile in Geld zu kompensieren ist; die Barabfindung ist deshalb auf der Grundlage des Unternehmenswertes der Y-AG zu ermitteln. Die Barabfindung kann die X-GmbH verlangen, wenn sie gegen den Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Y-AG Widerspruch zur Niederschrift erklärt. zu 7. Der Verschmelzungsvertrag muss notariell beurkundet werden ( 6 UmwG).
4 zu 8. Dem Betriebsrat der Y-AG ist der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf einen Monat vor der Beschlussfassung der Hauptversammlung der Y-AG über die Verschmelzung zuzuleiten ( 5 Abs. 3 UmwG). zu 9. Ein Verschmelzungsbericht ist erforderlich, soweit nicht sowohl alle Gesellschafter der Z-GmbH als auch alle Aktionäre der Y-AG darauf verzichten ( 8 Abs. 3 UmwG). Der Verschmelzungsbericht enthält die in 8 Abs. 1 UmwG genannten Angaben. zu 10. Eine Verschmelzungsprüfung ist erforderlich, soweit nicht sowohl alle Gesellschafter der Z-GmbH als auch alle Aktionäre der Y-AG darauf verzichten ( 9 Abs. 3, 8 Abs. 3 UmwG). Der Verschmelzungsprüfer wird vom Gericht bestellt ( 10 Abs. 1 UmwG). Es gibt eine spezielle Zuständigkeitskonzentration bei bestimmten Gerichten, die im Einzelfall zu prüfen ist. Wesentlicher Gegenstand der Verschmelzungsprüfung sind die in 12 Abs. 2 UmwG genannten Tatbestände. zu 11. Die allgemeinen Vorschriften ( 2-35 UmwG) enthalten keine besonderen Bekanntmachungsvorschriften. Durch die Beteiligung der Y-AG als Aktiengesellschaft ergeben sich jedoch spezielle Bekanntmachungspflichten gemäß 61 UmwG: Demnach ist der Verschmelzungsvertrag vor der Einberufung der Hauptversammlung der Y-AG beim Registergericht einzureichen und vom Registergericht bekannt zu machen. zu 12. Der Verschmelzungsvertrag bedarf der Zustimmung sowohl der Gesellschafterversammlung der Z-GmbH als auch der Hauptversammlung der Y-AG. Die für Aktiengesellschaften geltende Ausnahme der Zustimmungspflicht gemäß 62 Abs. 1 UmwG greift hier nicht, weil die Y-AG keine übernehmende Aktiengesellschaft, sondern übertragender Rechtsträger ist.
5 zu 13. Die Verschmelzung ist sowohl beim Handelsregister der Z-GmbH als auch beim Handelsregister der Y-AG zur Eintragung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch die jeweiligen Vertretungsorgane (Geschäftsführer der Z-GmbH und Vorstand der Y-AG). Die Anmeldung beim Register der Y-AG kann auch durch die Geschäftsführung der Z-GmbH erfolgen ( 16 Abs. 1 UmwG). zu 14. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen ( 17 UmwG): Verschmelzungsvertrag, Niederschriften der Verschmelzungsbeschlüsse, Verschmelzungsbericht (oder Verzichtserklärungen), Prüfungsbericht (oder Verzichtserklärungen), Nachweis über Zuleitung des Verschmelzungsvertrages an den Betriebsrat, Schlussbilanz. zu 15. Die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers Z-GmbH führt zur Wirksamkeit der Verschmelzung mit den Wirkungen gemäß 20 UmwG. zu 16. Arbeitsverhältnisse, die mit der Y-AG bestehen, gehen auf die Z-GmbH über ( 324 UmwG, 613a BGB).
Verschmelzungsvertrag. zwischen der
Verschmelzungsvertrag zwischen der Integrata AG mit Sitz in Stuttgart und inländischer Geschäftsanschrift Zettachring 4, 70567 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter
VERSCHMELZUNGSVERTRAG
VERSCHMELZUNGSVERTRAG abgeschlossen und beurkundet am 20. Mai 2010 vor dem Notar Helmut Ebert, Lüneburg (UR-Nr. 532/10) INHALTSVERZEICHNIS 1. Vermögensübertragung / Bilanzstichtag... 2 2. Gegenleistung...
Umwandlung rechtsfähiger Vereine
Umwandlung rechtsfähiger Vereine Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nevinghoff 30 48147 Münster Telefon: 0251-48204 - 0 Fax: 0251-48204 40 E-Mail: [email protected]
DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag
DESIGN Bau AG Verschmelzungsvertrag zwischen der CD Deutsche Eigenheim AG mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 112581 B (nachfolgend auch die
Entwurf. des Verschmelzungsvertrages. zwischen. Firma Auto-Henne GmbH und Firma Daimler AG
Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen Firma Auto-Henne GmbH und Firma Daimler AG Hinweis: Dieser Verschmelzungsvertrag wird erst nach dem 01. August 2011 abgeschlossen werden. [Notarieller Vorspann]
Die Vereinsfusion. Erläutert am Beispiel der Schützenvereine Sulzbach/Kocher und Unterrot
Die Vereinsfusion Erläutert am Beispiel der Schützenvereine Sulzbach/Kocher und Unterrot Schützenverein e.v. 1902 Sulzbach am Kocher - EOSM Peter Kraft - November 2010 Grundsätze der Umwandlung Verschmelzung
Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss
Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss URNr... vom... Verhandelt zu Rostock am... Vor mir, Bernd Köhn, Notar in Rostock, erschienen 1. Frau Simone Stephan geboren am 14.10.1977 ausgewiesen durch
Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss
Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss URNr... vom.... Verhandelt zu... am... : Vor mir, Bernd Köhn, Notar in Rostock, erschienen Frau Simone Stephan geboren am 14.10.1977 ausgewiesen durch
Notar Dr. Kai Bischoff,
UR.Nr. /2015 Verhandelt zu Köln am Vor mir, Notar Dr. Kai Bischoff, Notar für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit dem Amtssitz in Köln, erschien: 1. Frau Ingrida Rombach, geb. Kvaselyte, geboren am 2.
Nr. der Urkundenrolle für Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am
Nr. der Urkundenrolle für 2017 Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am 2017 - erschienen heute: Vor mir, Notar Dr. Ulrich Hoffmann-Remy mit
PRAXISINFORMATIONEN. Umwandlungsgesetz: Verschmelzung GESELLSCHAFTSRECHT. Ablauf der Verschmelzung
GESELLSCHAFTSRECHT Umwandlungsgesetz: Ablauf der GESELLSCHAFTSRECHT Das Umwandlungsgesetz (UmwG) sieht mit der einen Weg vor, verschiedene Gesellschaften in ein Unternehmen zu intergieren. Der Vorteil
Von der GmbH zur Personengesellschaft
Checklisten Von der zur Personengesellschaft www.personengesellschaften.info Ein kostenloser Service des Deubner Verlags IMPRESSUM by Deubner Verlag & Co. KG Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung
V e r h a n d e l t. in dieser Freien und Hansestadt Hamburg. Dr. Till Kleinstück Neuer Wall 75, Hamburg
Nr. der Urkundenrolle für 2013T V e r h a n d e l t in dieser Freien und Hansestadt Hamburg am 2013 (zweitausenddreizehn) Vor mir, dem hamburgischen Notar Dr. Till Kleinstück Neuer Wall 75, 20354 Hamburg
außerordentliche. Hauptversammlung
Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 10.2011 Auf Ersuchen des Vorstandes des mit Sitz in Düsseldorf, geschäftsansässig: Kaiserstraße 42, 40479 Düsseldorf, - eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts
Verschmelzungsbericht
Verschmelzungsbericht Fremdenverkehrsverein der Inselstadt Usedom e.v. mit dem Sitz in 17406 Usedom, - im Folgenden FVV der Inselstadt Usedom genannt - Tourismusverein Insel Usedom Nord e.v. mit dem Sitz
- Entwurf - Verhandelt am (...) in
- Entwurf - Vertrag über die Vermögensübertragung der BadnerHalle Rastatt Betriebs-GmbH auf die Große Kreisstadt Rastatt (Kultur und Veranstaltungen - Eigenbetrieb der Stadt Rastatt -) Anlage 1 zu DS Nr.
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Umwandlungsgesetz (UmwG) UmwG Ausfertigungsdatum: 28.10.1994 Vollzitat: "Umwandlungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210; 1995 I S. 428), das durch Artikel 2 Absatz 32 des Gesetzes vom 1. April
Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/6699. der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/6699 01. 02.94 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) A. Zielsetzung
Stand: 30. Juni im Folgenden auch Geomed Service GmbH genannt -
UR-Nr. Am -. - errichtete ich, Dr. Bernd Weiß Notar in Schweinfurt, in meinem Amtszimmer in Schweinfurt, Manggasse 20, diese Urkunde. Während der gesamten Beurkundung war mit mir gleichzeitig anwesend:
Verhandelt. Vor mir, dem unterzeichneten Notar. mit dem Amtssitz in
Nr. der Urkunden-Rolle für. Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichneten Notar.. mit dem Amtssitz in erschien heute: 1. Herr Andrè Budzien, geb. am 28.08.1962, wohnhaft Neu Pampow 7c, 19061 Schwerin,
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Umwandlungsgesetz (UmwG) Konsolidierte Fassung des Umwandlungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210 ber. 1995 S. 428) (UmwG) unter Hervorhebung der Änderungen durch das Zweites Gesetz zur Änderung
Entwurf des Verschmelzungsvertrages
Entwurf des Verschmelzungsvertrages es Vorbemerkung (1) Im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz ist unter der Vereinsregisternummer VR 1199 der Verein Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband
Verschmelzung von Vereinen Überblick
PID:1097 Verschmelzung von Vereinen Überblick Ab 1. 1. 1995 ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsgesetzes nun auch Vereinen - allerdings in beschränktem Umfang - die Möglichkeit
Dr. Joachim Mellmann Notar mit Amtssitz in Karlsruhe. die Genannten als gesamtvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder für die
Nummer der Urkundenrolle: UR Nr. M / 2016 Verschmelzungsvertrag und Verschmelzungsbeschlüsse Verschmelzung einer Aktiengesellschaft (AG) zur Aufnahme durch eine andere Aktiengesellschaft (AG) Verhandelt
Die (grenzüberschreitende) Verschmelzung nach dem UmwG
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Teil I: Einleitung 19 1 Gegenstand der Untersuchung A. Grundlegende Fragestellungen B. Nutzen der Arbeitsergebnisse C. Der zugrundeliegende Sachverhalt 2 Gang
Der Formwechsel einer Personenhandelsgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter cpd.compend gmbh Steuerberatungsgesellschaft
Der Formwechsel einer Personenhandelsgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung 30.08.2011 cpd.compend gmbh Steuerberatungsgesellschaft 1 Formen der Umwandlung 1 Das Umwandlungsgesetz 2
auf Grundlage des Verschmelzungsvertrages vom 1. Dezember 2014 nach 2 Nr. 1, 60 ff. i.v.m. 9 Abs. 1, 12 UmwG
Bericht über die Prüfung des Verschmelzungsvertrages zwischen der TKH Technologie Deutschland AG, Nettetal, als übernehmender Rechtsträger und der Augusta Technologie Aktiengesellschaft, München, als übertragender
Verschmelzungsvertrag
Verschmelzungsvertrag zwischen der KLEO Halbleitertechnik GmbH mit dem Sitz in Tettnang - nachstehend auch "übertragende Gesellschaft" genannt - als übertragender Gesellschaft und der Manz AG mit dem Sitz
Bericht über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Löffelstraße 42 70597 Stuttgart Postfach 70 02 62 70572 Stuttgart Deutschland Tel: +49 (0) 711 16554 01 Fax: +49 (0) 711 16554 117128 www.deloitte.com/de Bericht
Kapitel II: Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften
34 Systematik Kapitel II: Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften 1 Allgemeines Unter einer Verschmelzung ist die Übertragung des gesamten Vermögens eines oder mehrerer Rechtsträger
Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M.
Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. Universität Wien Einheit II 9. Oktober 2017 I. Allgemeines Begriffsdefinitionen / Arten der Umwandlung Formwechselnde Umwandlungen "Bloße" Änderung der Rechtsform,
BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER
BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft, Kulmbach, und der Sternquell-Brauerei GmbH, Plauen, gemäß
Hier kommt ein Text hin. Umwandlung von Unternehmen SS 2010 Prof. Dr. Ralf Maiterth Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Hier kommt ein Text hin Umwandlung von Unternehmen Prof. Dr. Ralf Maiterth I Einführung Literaturhinweise Klingebiel/Patt/Rasche/Krause (2008): Umwandlungssteuerrecht. PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.)
Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)
Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562) Aufgrund des 79a der Kostenordnung,
Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht WS 2015/2016
Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht WS 2015/2016 Aktiengesellschaft Teil 3 (Europäische Aktiengesellschaft - SE, Gründung und Umwandlung/Formwechsel) B. Kapitalgesellschaftsrecht III. Recht
Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft Ludwigsburg
Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft Ludwigsburg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 17. Juli 2007, um 10:00
HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Darmstadt Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 9. Juli 2015, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage
Anlage Grunderwerbsteuer; Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage A. Umwandlungen Nach dem Umwandlungsgesetz vom 28.
Drei Varianten für den Zusammenschluss
Fusion von Vereinen juristische Perspektive 1 Drei Varianten für den Zusammenschluss Variante 1: Verein A Der Verein A löst sich auf und geht in Liquidation; Mitglieder treten zu Verein B über Variante
Gewinnabführungsvertrag
Entwurf Gewinnabführungsvertrag zwischen SURTECO SE Johan-Viktor-Bausch-Straße 2, 86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen als herrschendes Unternehmen und Döllken-Weimar GmbH Stangenallee 3, 99428 Nohra als abhängige
Prüfungsbericht. Prüfung des Verschmelzungsvertrags gemäß 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG. zwischen der
Prüfungsbericht Prüfung des Verschmelzungsvertrags gemäß 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG zwischen der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft Bielefeld als übertragender Rechtsträger und der DAP Industrial AG Bielefeld
Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung 1 I. Einführung in die Problematik 1 II. Ziel der Arbeit 5
A. Einleitung 1 I. Einführung in die Problematik 1 II. Ziel der Arbeit 5 B. Rechtliche Grundlagen der stillen Gesellschaft bzw. der stillen Beteiligung 6 I. Stille Unternehmensbeteiligungen 6 II. Merkmale
Die Verschmelzung von Unternehmen
Die Verschmelzung von Unternehmen Zivil- und steuerrechtliche Aspekte von Christophe Bader 1. Auflage Die Verschmelzung von Unternehmen Bader schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
Gewinnabführungsvertrag
Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz
Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG)
Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) SpTrUG Ausfertigungsdatum: 05.04.1991 Vollzitat: "Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten
Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss
Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss UR. Nr.... vom... Verhandelt zu... am...: Vor mir, Bernd Köhn, Notar in Rostock, erschienen 1. Frau Simone Stephan geboren am 14.10.1977 ausgewiesen durch
HINWEIS: Seit 2012 nach 62 Abs. 4 UmwG zusätzlich Verzichtsmöglichkeit auf Zustimmungsbeschluss bei übertragende Tochtergesellschaft
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 13114 letzte Aktualisierung/Rechtsstand: 3.3.2003 letzte Sichtung: 15.5.2012 HINWEIS: Seit 2012 nach 62 Abs. 4 UmwG zusätzlich Verzichtsmöglichkeit auf Zustimmungsbeschluss
- im Folgenden auch KAPH Betriebs-GmbH genannt -
UR-Nr. / Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar mit dem Amtssitz in erschienen heute: 1. Frau Simone Falkenstein, geboren am 31.08.1976, hier handelnd nicht im eigenen Namen sondern a. als
Bericht. des Aufsichtsrats der. BDI BioEnergy International AG FN f Parkring 18, 8074 Grambach. gemäß 3 Abs 3 Gesellschafter-Ausschlussgesetz
Bericht des Aufsichtsrats der BDI BioEnergy International AG FN 149076 f Parkring 18, 8074 Grambach gemäß 3 Abs 3 Gesellschafter-Ausschlussgesetz vom 6.04.2017 über den geplanten Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern
Hauptversammlung 2014
Hauptversammlung 2014 Liquid Handling. Automation. Service. CyBio AG Jena Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ISIN-Nummer DE0005412308 Wertpapierkennnummer 541230 Wir laden hiermit unsere Aktionäre
Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden
Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13. Literaturverzeichnis Der Verein 19
Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1 Der Verein 19 1. Begriff, Wesen, Vereinsfreiheit 19 2. Vereinsarten, Vorverein, Gemeinnützigkeit 19 a) Idealverein (Eingetragener Verein) 19 b) Vorverein
NomosKommentar. Dr. Lars Böttcher Dr. Oliver Habighorst Dr. Christian Schulte [Hrsg.] Umwandlungsrecht. Gesellschaftsrecht Steuerrecht Verfahrensrecht
NomosKommentar Dr. Lars Böttcher Dr. Oliver Habighorst Dr. Christian Schulte [Hrsg.] Umwandlungsrecht Gesellschaftsrecht Steuerrecht Verfahrensrecht RA Dr. Markus Althoff, Hamburg RA Dr. Bodo Bender, Frankfurt/Main
Zur Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit der Bahnprivatisierung
Zur Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit der Bahnprivatisierung - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 3 3000-227/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zur Verfassungs-
Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände. über die Verschmelzung der Jugendkapelle Opfingen e.v. auf den Musikverein Opfingen e.v.
Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände des Musikverein Opfingen ev. mit Sitz in Freiburg; geschäftsansässig Im Wolfgarten 2, 79112 Freiburg; eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg
Umwandlung einer Verlust-Kapitalgesellschaft durch Formwechsel
FALL 4 Umwandlung einer Verlust-Kapitalgesellschaft durch Formwechsel Sachverhalt An der MÜWI-GmbH sind die Gesellschafter Müller und Wiese zu jeweils 50 % seit der Gründung beteiligt. Die Anschaffungskosten
VERHANDELT. zu Berlin, am 21. November 2013 (i.w.: einundzwanzigster November zweitausenddreizehn) Vor dem unterzeichneten Notar
Urkundenrolle Nr. M 27/2013 Urschrift einseitig beschrieben VERHANDELT zu Berlin, am 21. November 2013 (i.w.: einundzwanzigster November zweitausenddreizehn) Vor dem unterzeichneten Notar Hanns-William
Nummer der Urkundenrolle Jahrgang 2016 J O S E F S E E G E R
Nummer der Urkundenrolle Jahrgang 2016 Verhandelt zu 06618 Naumburg (S) Theaterplatz 1 Am zweitausendsechzehn 2016. Vor mir, dem unterzeichneten Notar J O S E F S E E G E R mit dem Amtssitz in Naumburg
I. Zum Sachverhalt. Im Vollzug eines Verschmelzungsvertrages ist folgendes Problem aufgetreten:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1319# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 UmwG 17 Abs. 2, 24; HGB 245 Verschmelzung; Erfordernis der Einreichung
Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,
Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft
Bericht. des Aufsichtsrats der
Bericht des Aufsichtsrats der Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft Weidachstraße 6, 6900 Bregenz eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter FN 353156 y gemäß 3 Abs 3 GesAusG über
Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance
des Kreistages des Landkreises Leipzig
Landkreis Leipzig _BESCHLUSS 2012/056 des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschlussdatum: Grundlage (Vorlage): Beschluss Nr.: Öffentlicher Beschluss: 16.05.2012 BV-2012/056 Ja Änderung(en) am: Grundlage
5. Bilanzierungsverbot oder Bilanzierungsgebot 35 III. Bilanzierungswahlrechte Aktivierungswahlrechte 36 a) Unentgeltlich erworbene Gegenstände
Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Einleitung 1 Kapitel 1: Einleitung und Relevanz des Themas aus Praxissicht 1 Kapitel 2: Verhältnis zwischen Insolvenzordnung und Umwandlungsgesetz 7 A. Insolvenzordnung
Gewinnabführungsvertrag
26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSBERICHT. der Vertretungsorgane der. Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft und der
GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSBERICHT der Vertretungsorgane der Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft und der NG Nordbayerische Getränkebeteiligungs-GmbH & Co. KG über die Verschmelzung der NG Nordbayerische
Spaltungs- und Übernahmevertrag
Entwurf HM 06. Mai 2013 Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen [NewCo GmbH] mit Sitz in Fulda als übertragender Gesellschaft nachfolgend "[NewCo]" oder "Gesellschaft" und ÜWAG Netz GmbH mit Sitz in Fulda
Bericht über die Prüfung des Verschmelzungsvertrages zwischen der
PKF FASSELT SCHLAGE Bericht über die Prüfung des Verschmelzungsvertrages zwischen der Ehlebracht Holding AG, Enger (vormals E & Funktionstechnik Holding AG, Köln) und der Ehlebracht Aktiengesellschaft,
13 des Handelsgesetzbuch (HGB)
13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht
Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig,
Nr. der Urkundenrolle des Notars Horst Tichy für das Jahr 2016 V e r h a n d e l t zu Bad Lauterberg im Harz am. März 2016. Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig,
Umwandlung von rechtsfähigen Vereinen
Umwandlung von rechtsfähigen Vereinen BPG Rechtsanwälte Nevinghoff 30 48147 Münster T: 0251 / 48 20 4 0 [email protected] www.bpgwp.de Bei der Rechtsanwaltskanzlei BPG Rechtsanwälte handelt es sich
Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG
Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG Bearbeitet von Julian Lehmann 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 74 S. Paperback ISBN 978 3 95934 664 1 Format (B x L): 15,5 x 22 cm Recht
SWARCO TRAFFIC HOLDING AG EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2015. SWARCO I First in Traffic Solutions.
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2015 SWARCO I First in Traffic Solutions. 2 WIR LADEN DIE AKTIONÄRE UNSERER GESELLSCHAFT EIN ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG AM DONNERSTAG, DEN 23. JULI 2015, 10:00 UHR,
Gemeinsamer Bericht gemäß 293a AktG 1
Gemeinsamer Bericht gemäß 293a AktG 1 des Vorstands der Axel Springer SE, Berlin und der Geschäftsführung der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH, Hamburg zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSBERICHT DER VORSTÄNDE DES
GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSBERICHT DER VORSTÄNDE DES Frankfurt School Alumni e.v. mit Sitz in Frankfurt am Main - eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter VR 10858 - ( FS
Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein
Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein. (2) Die Gesellschaft
des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg
Urkundenrolle Nr. des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg Verhandelt zu Flensburg am 10.02.2015 Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Carsten Ribbrock im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes
Verschmelzung Ausgliederung
DGRV Schriftenreihe Band 39 Verschmelzung Ausgliederung Hinweise und Hilfen Herausgeber: DGRV Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.v., Berlin Die ersten beiden Auflagen wurden ursprünglich
Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München
Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München ISIN DE000A1EWZM4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 28. Oktober 2014 um 15.00 Uhr
Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 3
Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 3 Universität t Hamburg, WS 2012/2013 von Rechtsanwalt Dr. Ingo Janert Dr. Ingo Janert, 2012 1. Arten der Umwandlung a. Unterscheidung zwischen Einzelrechts- und
