Der Mindestlohn ist auf dem Weg. Im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt, dass ein flächendeckender

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1 Berliner BUND-Brief Ausgabe April 2014 Rund Bürgerinnen und Bürger werden in Schleswig- Holstein vom Mindestlohn profitieren, etwa Menschen davon in Lübeck. Das Bundeskabinett hat Anfang April das so genannte Tarifpaket beschlossen. Herzstück des Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, der voraussichtlich ab Juni im Bundestag beraten wird, ist die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Damit setzen wir eine sozialdemokratische Herzensangelegenheit um. Mit weiteren Neuregelungen soll außerdem die Tarifautonomie gestärkt werden. Das ist ein historischer Erfolg, der das Leben von mindestens vier Millionen Menschen in Deutschland verbessern wird! Außerdem in dieser Ausgabe: Versprechen gehalten das Rentenpaket kommt zum 1. Juli Equal Pay Day 2014 Eckpunkte für das Entgeltgleichheitsgesetz noch dieses Jahr EEG-Reform Wind an Land bleibt frisch Mehr Geld für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 1,6 Millionen Euro mehr für das Lübecker Jobcenter TERMIN 28.4., 19 Uhr: 3. Treffen des Runden Tisches Wählen gehen! Chancen des Tourismus nutzen Wertschätzung der Berufe erhöhen Wenn es das THW nicht gäbe wir müssten es erfinden! Der Mindestlohn ist auf dem Weg H.C. Plambeck Andrea Nahles stellt den Mindestlohn vor. Weitere Informationen gibt es unter: Gesagt Im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt, dass ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt wird. Außerdem haben wir dort vereinbart, die Tarifautonomie und die Tarifbindung zu stärken, in dem Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen erleichtert und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind, auf alle Branchen erweitert werden. Dafür haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns gemeinsam mit den Gewerkschaften seit Jahren eingesetzt. Getan Der Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor: 1. Der Mindestlohn kommt: Ab dem 1. Januar 2015 sollen alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde erhalten. In einer Übergangszeit bis Ende 2016 sind vorübergehend tarifvertragliche Abweichungen durch Branchen- Mindestlöhne auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes möglich. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos. Danach wird eine unabhängige Kommission aus Gewerkschaftsvertretern und Arbeitgebervertretern künftig jährlich verbindlich über die Erhöhung des Mindestlohns entscheiden. Ausnahmen gelten für Langzeitarbeitslose, für ehrenamtliche Tätigkeiten, für Ausbildungsverhältnisse, für bis zu sechswöchige Praktika vor oder während der Ausbildung und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Ausnahme für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ist ein Kompromiss, um den Mindestlohn

2 und das gesamte Gesetzespaket gegen unseren Koalitionspartner durchsetzen zu können. Ob diese Ausnahme zu besseren Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen führt, wird jedoch bis 2017 überprüft. 2. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird erleichtert: Tarifverträge können nach dem Tarifvertragsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklärt werden, so dass sie auch für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gleichen Branche gelten, die nicht Mitglied des Verbandes bzw. der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag ausgehandelt haben. Möglich ist dies bislang, wenn der Tarifvertrag mindestens für die Hälfte der Beschäftigten der jeweiligen Branche gilt. Dieses 50-Prozent-Quorum soll künftig gestrichen werden. Dadurch können Tarifverträge künftig leichter auf gesamte Branche erstreckt werden. 3. Das Arbeitnehmer- Entsendegesetz wird erweitert: Das Gesetz ermöglicht es unter anderem, Branchen-Mindestlöhne natürlich oberhalb des allgemeinen Mindestlohnes festzulegen. Bislang ist dies allerdings nur für wenige im Gesetz festgelegte Branchen möglich. Künftig soll das Gesetz für alle Branchen geöffnet werden. Gerecht Faire Bezahlung ist und bleibt ein Kernanliegen der SPD. Wir wollen, dass alle von guter Arbeit gut und sicher leben können. Mit dem Mindestlohn und der Stärkung der Tarifbindung stellen wir sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die nötige Anerkennung und der gebührende Respekt Voraussichtlicher Zeitplan der Mindestlohneinführung für die von ihnen geleistete Arbeit entgegengebracht wird. Mit dem Mindestlohn sorgen wir für mehr Gerechtigkeit in unserem Land mit einer Bezahlung von mindestens 8,50 Euro und ohne Branchenausnahmen. Denn es gibt in Deutschland viel zu viele Menschen, die nur Niedriglöhne bekommen und nicht von der guten wirtschaftlichen Entwicklung profitieren. Untersuchungen zeigen, dass derzeit noch etwa jeder vierte Beschäftigte Lübecks für einen Niedriglohn arbeiten muss. Frauen sind hier besonders betroffen. Über Lübeckerinnen und Lübecker und rund Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein werden dann mehr verdienen. Deutschlandweit erhalten mindestens vier Millionen Beschäftigte nur einen Stundenlohn unterhalb des geforderten Mindestlohns von 8,50 Euro. Der Mindestlohn macht viele Menschen unabhängig von ergänzender Sozialhilfe und beendet Lohndumping auf Kosten von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Er erhöht die Einnahmen der Sozialversicherungen und der öffentlichen Haushalte. Er stärkt die Binnennachfrage und sorgt für einen fairen Wettbewerb der Unternehmen über Qualität und Produktivität statt über den Kampf um die niedrigsten Löhne. Denn Dumpinglöhne verzerren den Wettbewerb und schaden der sozialen Marktwirtschaft. Mit den weiteren Neuregelungen stärken wir außerdem die Tarifpartnerschaft. Sie hat über viele Jahrzehnte die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland gelegt. Diese Errungenschaft ist in den letzten Jahren immer weiter erodiert. In manchen Branchen greift sie überhaupt nicht mehr. Auch diese Entwicklung hat zur Ausbreitung von Niedriglöhnen beigetragen. Mit den Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung stellen wir uns dieser Entwicklung entgegen und sorgen dafür, dass alle am wirtschaftlichen Wachstum teilhaben können. Mehr Infos gibt es unter: Seite 2

3 Versprechen gehalten das Rentenpaket kommt zum 1. Juli Viele Menschen in Schleswig- Holstein werden von den Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung profitieren. Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles hat mit dem Rentenpakt zügig das erste umfangreiche Gesetzesvorhaben ins parlamentarische Verfahren gebracht. Damit setzt die Große Koalition die vor allem von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag durchgesetzten Verbesserungen in der Rente um. Das Rentenpaket tritt zum 1. Juli 2014 mit folgenden Verbesserungen in Kraft: die abschlagsfreie Rente für Menschen mit mindestens 45 Beitragsjahren die verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder höhere Renten bei Erwerbsminderung und eine Erhöhung des Budgets für Rehabilitationsmaßnahmen. Damit schließen wir Gerechtigkeitslücken. Erbrachte Leistungen wurden bisher nicht ausreichend gewürdigt. Menschen, die besonders lange gearbeitet und eingezahlt haben, werden bei der Rente jetzt besser gestellt. Außerdem muss der Einsatz der Kindererziehung der Beitragszahlenden oder denjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, mehr wert sein als bisher. Auch das gehört zur Generationengerechtigkeit. Das Rentenpaket trägt zu einem stabilen Rentensystem bei. Etwa 80 Prozent der Menschen findet es richtig. Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ab 1. Juli 2014 bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen zukünftig wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Neben den Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit werden auch Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen anerkannt. Berücksichtigt werden auch Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I oder andere Lohnersatzleistungen bei Weiterbildung, Schlechtwettergeld, Kurzarbeit oder im Insolvenz fall des Arbeitgebers bezogen wurden. Von der Rente ab 63 können bundesweit bis zu Personen pro Jahr profitieren - in Schleswig- Holstein etwa Menschen jährlich. Mehr Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente) Wer Rente bezieht und ein Kind erzogen hat, das vor 1992 geboren wurde, erhält pauschal einen zusätzlichen Renten-Entgeltpunkt pro Kind. Dies entspricht derzeit 28,14 Euro monatlich. Wer noch nicht in Rente ist, erhält ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Aktuell gibt es in Deutschland rund 9,452 Millionen Bestandsrenten mit Kindererziehungszeiten, davon zirka in Schleswig- Holstein. Hinzu kommen die zukünftigen Rentenzugänge, die Kindererziehungszeiten mit Geburt vor 1992 aufweisen. Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und künftig auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, bekommt mehr: Die so genannte Zurechnungszeit wird um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Jährlich müssen etwa Personen eine Erwerbsminderungs-rente in Anspruch nehmen in Schleswig-Holstein betrifft das rund Bürgerinnen und Bürger pro Jahr. Reha-Budget Da der Bedarf an Rehabilitation wegen der demographischen Entwicklung ansteigt, werden zukünftig mehr Mittel für Rehamaßnahmen zur Verfügung gestellt. Das BMAS informiert ausführlich unter über das neue Rentenpaket. Zudem wurde ein Bürgertelefon unter (030) eingerichtet. Wir bringen das Rentenpaket schnell auf den Weg und halten unser Versprechen! Die verbesserte Rente ist das eine, die Bekämpfung der Erwerbsarmut das andere. Denn sichere Renten von morgen gibt es nur mit guter Arbeit heute. Deshalb werden wir nicht nachlassen für gute Arbeit zu sorgen. Dazu gehört auch der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Januar 2015 folgen wird. Seite 3

4 Equal Pay Day 2014 Eckpunkte für das Entgeltgleichheitsgesetz noch dieses Jahr Frauen müssen im Schnitt immer noch 80 Tage länger arbeiten, um auf den Jahreslohn von Männern zu kommen. Jedes Jahr im März, am Equal Pay Day ist der Aufschrei groß, aber wenige Tage später scheint alles wieder vergessen zu sein. Dabei handelt es sich um eine Verletzung des Grundgesetzes. Wenn im Bundestag Schülergruppen zu Besuch kommen, wird das Thema Lohndiskriminierung gerne angesprochen. Doch leider bleibt die Empörung bei den jungen Menschen aus. Viele Mädchen und junge Frauen fühlen sich nicht benachteiligt. Sie sind erfolgreich in der Schule und schließen Ausbildung und Studium mit guten Noten ab. Sie haben die jungen Männer inzwischen in vielen Bereichen überholt. Offensichtlich fällt es nicht nur den jungen Frauen schwer, sich vorzustellen, dass die ganzen Mühen einmal in Altersarmut enden könnten. Das Thema Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ist in seiner Tragweite in den Köpfen vieler Menschen überhaupt noch nicht angekommen. Woran liegt das? Auf politischer Ebene haben wir uns bei der Beantwortung der Frage nach mehr Gerechtigkeit für Frauen in der Regel gestritten. Auch in unserer Gesellschaft gab es keine breite Übereinstimmung, Diskriminierung von Frauen abzuschaffen. Das wird sich nun ändern. Denn wir haben es geschafft, die CDU und CSU zu überzeugen, den Frauen in Deutschland endlich das zukommen zu lassen, was ihnen zusteht: Gerechtigkeit! Zu lange haben wir auch auf Freiwilligkeit gesetzt. Dafür hat uns die Wirtschaft den Finger gezeigt und nichts verbessert. Deshalb brauchen wir klare gesetzliche Regeln und haben das Entgeltgleichheitsgesetz bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. In Zukunft sollen alle Unternehmen ab 500 Beschäftigten dazu verpflichtet werden, einen Bericht über den Zustand der Entgeltgleichheit in ihrem Betrieb vorzulegen. Darüber hinaus brauchen wir ein gesetzlich festgelegtes individuelles Auskunftsrecht. Und Regelungen zu verbindlichen Verfahren, wie Unternehmen Entgeltdiskriminierung beseitigen können. Wichtig ist natürlich auch über Sanktionen nachzudenken, damit das Gesetz Wirkung entfalten kann. Familienministerin Manuela Schwesig wird noch in diesem Jahr Eckpunkte für das Entgeltgleichheitsgesetz vorlegen. Aber das reicht natürlich noch nicht. Denn ein weiterer Hemmschuh sind die Minijobs, die für viele Frauen, besonders für die, die verheiratet sind und Kinder haben, eine verheerende Teilzeitfalle darstellen. Minijobs sind für viele Frauen zunächst sehr attraktiv, um nach einer Familienphase wieder in das Berufsleben einzusteigen: Man arbeitet Teilzeit, bezahlt keine Steuern, braucht keine Abgaben an die Sozialversicherungen zu entrichten und kann sich beitragsfrei beim Partner krankenversichern lassen. Die Zahlen bestätigen das. 84 % der Frauen, die ausschließlich in einem Minijob arbeiten, sind verheiratet. So verlockend wie der Einstieg in eine Beschäftigung durch einen Minijob ist, so verheerend ist der Klebeeffekt. Einmal Minijob immer Minijob. Der Weg in die Altersarmut ist oft vorgegeben, vor allem wenn die Ehe auseinandergeht. Und inzwischen wird fast jede zweite Ehe wieder geschieden. Wer Vollzeit gearbeitet hat und wegen der Familie anschließend auf Teilzeit geht, muss deshalb ein Rückkehrrecht auf den Vollzeitjob bekommen. Dieses Rückkehrrecht wird unsere Arbeitsministerin Andrea Nahles jetzt gesetzlich verankern, damit schaffen wir eine Alternative zum Minijob und helfen auch den Vätern. Denn genauso wie sich viele Frauen wünschen, mehr arbeiten zu können, wünschen sich immer mehr Männer, weniger zu arbeiten und mehr Zeit für ihre Kinder zu haben. Leider sind es trotz guter Bildungsabschlüsse immer noch die Frauen, die mit schlechtbezahlten Jobs abgespeist werden. Sieben von zehn Beschäftigten im Niedriglohnbereich sind Frauen. Um so erfreulicher ist es, dass Andrea Nahles jetzt im Eilzugtempo den gesetzlichen Mindestlohn auf den Weg bringt. Eines ist sicher: Ein gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn wird vielen Frauen zu besseren Löhnen verhelfen. Gut für Frauen ist außerdem, dass wir uns im Koalitionsvertrag auf eine Quote in Führungspositionen einigen konnten. Auch an dieser wichtigen Stelle haben wir den politischen Streit beendet und setzen jetzt auf Konsens. Seite 4

5 EEG-Reform Wind an Land bleibt frisch Die Reform des Erneuerbaren- Energien-Gesetzes konnte noch einmal verbessert werden. Für Schleswig-Holstein entscheidend: der Zubau der Windenergie an Land von Megawatt pro Jahr. Zunächst war ein Brutto- Zubau vorgesehen. Für Windräder, die stillgelegt werden hätte es keinen Ausgleich gegeben. Damit wäre theoretisch sogar ein Abbau der Windenergie denkbar gewesen. Auch die Modernisierung alter Windräder durch das sogenannte Repowering wird nicht voll auf den Zubau der Megawatt angerechnet. Gemeinsam mit der Landesregierung konnte die Landesgruppe der schleswig-holsteinischen SPD- Bundestagsabgeordneten darauf hinwirken, dass bei der Windenergie an Land zur Netto-Betrachtung beim Zubau übergegangen wird. Das heißt also: Für jedes stillgelegte Windrad, erhöht sich der jährliche Leistungszubau über die Megawatt hinaus. Damit sorgen wir im Norden weiterhin für frischen Wind an Land immer noch die kostengünstigste Form der Erneuerbaren Energien. Mehr Geld für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 1,6 Millionen Euro mehr für das Lübecker Jobcenter Wie von der SPD angekündigt und im Koalitionsvertrag durchgesetzt wird zukünftig deutlich mehr Geld für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung stehen. Im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen konnten wir Anfang April gemeinsam mit unserer Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erreichen, dass zukünftig deutlich mehr Mittel für die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung stehen. In den kommenden vier Jahren sollen die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen um insgesamt 1,4 Milliarden Euro aufgestockt werden. Für dieses Jahr stehen 325 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Lübeck profitiert auch davon: Das Jobcenter bekommt allein in diesem Jahr rund 1,6 Millionen Euro mehr, um Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen. Darüber hinaus erhält das Lübecker Jobcenter in diesem Jahr regulär 17,4 Millionen Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Damit setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nach jahrelangen Kürzungen der vorherigen schwarz-gelben Bundesregierung in diesem Bereich endlich eine Trendwende in Gang. Zukünftig ist wieder mehr Qualifizierung und Weiterbildung möglich, um die vorhandenen Potentiale der Menschen vor Ort zu nutzen. Das nützt vor allem den Langzeitarbeitslosen, von denen nun wieder deutlich mehr eine Chance auf einen Arbeitsplatz und damit auf Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben erhalten. Die Bundesregierung setzt damit unter Federführung unserer Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auch in diesem Bereich die im Koalitionsvertrag von SPD-Seite durchgesetzten Verbesserungen Schritt für Schritt um. Das ist eine gute Nachricht für die Menschen in Lübeck und in ganz Deutschland. +++ TERMIN 28.4.: Runder Tisch Wählen gehen! +++ Der Runde Tisch für mehr Wahlbeteiligung trifft sich zum dritten Mal am Montag, den 28. April um 19 Uhr im Verwaltungszentrum Mühlentor. Ich werde an dem Treffen den zugesagten Informationsflyer vorstellen. Außerdem wollen wir beraten, welche Ideen und Vorschläge für die Europawahl am 25. Mai noch umgesetzt werden können und wie die Arbeit des Runden Tisches in den kommenden Monaten aussieht. Alle sind herzlich eingeladen mitzumachen! Anmeldung bitte unter Seite 5

6 Chancen des Tourismus nutzen Wertschätzung der Berufe erhöhen Als neue tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion konnte ich am 8. April rund 60 hochrangige Gäste im Bundestag zum Frühjahrsempfang der Arbeitsgruppe Tourismus begrüßen. Gemeinsam mit meinen vier neuen Kollegen in der Arbeitsgruppe Tourismus habe ich die Gelegenheit genutzt, mit der Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Iris Gleicke (auch SPD) und den Vertreterinnen und Vertretern der Tourismuswirtschaft, Gewerkschaft und Verbände an fünf Thementischen zu diskutieren: Beschäftigung und Ausbildung, Tourismus im ländlichen Raum, Verbraucherrechte, Gesundheits- und Wassertourismus. Das Fazit: Der Tourismus in Deutschland steht trotz der guten Entwicklung vor großen Herausforderungen und braucht bessere Rahmenbedingungen, gerade im ländlichen Raum. Hier fehlen beispielsweise häufig schnelle Breitbandverbindungen, um Unternehmen im Internet präsentieren und Serviceleistungen vor Ort anbieten zu können. Um gute Beispiele touristischer Entwicklung zu verbreiten, wollen wir die erfolgreiche Roadshow des Projekts SPD-Bundestagsfraktion Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Frühjahrsempfangs der AG Tourismus der SPD-Bundestagsfraktion am 8.4. im Jakob-Kaiser-Haus des Bundestages Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen fortsetzen, die auch für Schleswig-Holstein gute Impulse bieten kann. Auch der boomende Wassertourismus darf durch die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nicht eingeschränkt werden. Der Ausbauund Erhaltungsbedarf darf sich nicht nur an der Tonnage messen, sondern muss die Wirtschaftskraft des Wassertourismus anerkennen. Dafür werden wir zeitnah ein Wassertourismuskonzept entwickeln. Ein Schlüssel für die nachhaltig gute Entwicklung des Tourismus ist, für bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen zu sorgen. Hotellerie und Gastronomie stehen durch den demographischen Wandel in immer größeren Wettbewerb mit anderen Branchen um den Nachwuchs. Zentrale Aufgabe aller Akteure ist es, die Ausbildung im Gastgewerbe attraktiver zu gestalten und die Wertschätzung der dienstleistungsintensiven Berufe zu erhöhen. Guter Service für Touristen ist ein Aushängeschild für unser Land. Dieser muss auch vernünftig entlohnt werden. Deswegen führen wir per Gesetz einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ein. Am 6. März habe ich die Internationale Tourismusbörse ITB in Berlin besucht und mehrere Termine als tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion absolviert. Natürlich habe ich auch die Stände von Lübeck und Schleswig-Holstein besucht. Gemeinsam mit meinen Kollegen der Arbeitsgruppe Tourismus habe ich den schleswig-holsteinischen Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (3. v. li.) und die Tourismussprecherin der SPD-Landtagsfraktion Regina Poersch (2. v. li.) zum Gespräch getroffen. Der Schleswig-Holstein-Tourismus geht neue Wege künftig soll auch der Städtetourismus eine stärkere Rolle spielen. Das ist gut für Lübeck! Seite 6

7 Berliner BUND-Brief der Bundestagsabgeordneten Gabriele Hiller-Ohm April 2014 Wenn es das THW nicht gäbe wir müssten es erfinden! Am 29. März tagte in Lübeck die Bundesversammlung der THWBundesvereinigung, die den Dachverband der bundesweiten THW-Fördervereine auf Landes- und Ortsebene bildet. Ich habe dort mit einem Grußwort für die tolle Arbeit der THWHelferinnen und Helfer und die Unterstützung durch die THWFörderer gedankt. Der THW-Ortsverband Lübeck ist einer der ältesten in Deutschland und einer der größten Norddeutschlands. wichtig. Das THW steht vor immer neuen Herausforderungen und Aufgaben im Inland wie im Ausland. So zuletzt beim Jahrhundert- Im Ausland haben viele THWHelfer den Menschen auf den Philippinen nach dem Taifun Haiyan zur Seite gestanden. Und in den Nachbarstaaten Syriens sorgte das THW für eine Verbesserung der Lebensumstände syrischer Flüchtlinge. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Gesamtkonzept des Zivilschutzes an neuen Herausforderungen orientiert fortzuentwickeln. Wir haben auch festgelegt, das Ehrenamt als Basis des Zivil- und Katastrophenschutzes zu fördern und zu stärken. Das ist ein ganz zentraler Das THW ist weltweit Punkt denn ohne die einzigartig. Wenn es vielen Tausend ehren THW das THW nicht gäbe Nach meinem Grußwort habe ich vom Präsidenten der THW- amtlichen Helferinnen wir müssten es erfinund Helfer würde kein Bundesvereinigung Stephan Mayer Blumen bekommen. den! Die Arbeit des THW-Einsatz möglich THW, die vor allem von den mehr hochwasser in unserem Land im sein! Die SPD wird weiter dafür als ehrenamtlichen Helfe- Sommer 2013 dem zweitgrößten sorgen, dass das breite ehrenamtrinnen und Helfern in Deutschland Einsatz des THW in Deutschland in liche Engagement als Basis erhalgetragen wird, ist unschätzbar der über 60-jährigen Geschichte. ten bleibt und unterstützt wird. Der Berliner BUND-Brief ist eine Information der SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriele Hiller-Ohm. Lübecker Büro: Tel. 0451/ , Fax: 0451/ , Seite 7

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