Jahresbericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahresbericht"

Transkript

1 Jahresbericht Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf

2

3 BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Jahresbericht Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf Herausgeber Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, Erzbergerstraße 119, Karlsruhe Redaktion Karl-Friedrich Ernst (verantw.), Sabine Wolf Tabellen und Diagramme Ulrich Römer, Tabellen zur Ziff. 8.5: Dr. Peter Beule und Berthold Deusch. Fotos fotolia/photlook (Titelfoto), ZB Archiv Gestaltung S. Knieriemen / C. Mentzel, Wiesbaden Herstellung Manfred Morlok Druck Schmidt & more GmbH, Ginsheim-Gustavsburg Verlag Universum Verlag GmbH, Taunusstraße 54, Wiesbaden Editorische Notiz Schreibweise männlich/weiblich: Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen.

4 Inhalt Inhalt 1 Vorwort 3 2 Aufgaben der Integrationsämter 4 3 Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter 6 4 Personenkreis 10 5 Entwicklung der Beschäftigungsquote 11 6 Entwicklung der Arbeitslosigkeit 13 7 Ausgleichsabgabe Einnahmen 14 8 Ausgleichsabgabe Ausgaben Leistungen an Arbeitgeber Leistungen an Integrationsprojekte Leistungen an schwerbehinderte Menschen Arbeitsmarktprogramme Integrationsfachdienste Institutionelle Förderung 31 9 Besonderer Kündigungsschutz Kündigungsgründe Kündigungsschutz Ergebnisse Bildung und Information 38 2

5 Vorwort << 1Vorwort Der Motor läuft wieder. Mit dieser Überschrift kommentierte eine große deutsche Tageszeitung Mitte August 2010 die Entwicklung der deutschen Wirtschaft. Die Krise wird vielfach für beendet erklärt, die Wirtschaftsforschungs-Institute erhöhen ihre Wachstumsprognosen für dieses und das kommende Jahr. Dies alles beeinflusst auch den deutschen Arbeitsmarkt positiv. Während der Krise sagten die Pessimisten für ihn eine ganz schlechte Entwicklung voraus, es ist aber bei weitem nicht so schlimm gekommen wie befürchtet. Die Arbeitslosigkeit ist weniger dramatisch gestiegen wie vorausgesagt, ja, sie geht inzwischen wieder zurück. Allerdings fehlt es nicht an warnenden Stimmen, dass ein neuerlicher Rückschlag nicht ausgeschlossen werden kann. So weit, so gut. Was bedeutet das nun für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen? Dass diese nicht ganz so positiv zu sehen ist, verdeutlichen zwei prägnante Zahlen: Nach den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ist im Juli 2010 die allgemeine Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Juli 2009 um 7,8 Prozent zurückgegangen. Bei den schwerbehinderten Arbeitslosen ist der Trend aber leider umgekehrt: Hier ist die Arbeitslosigkeit im gleichen Zeitraum um 4,4 Prozent gestiegen. Im besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer gab es in letzter Zeit gleichzeitig einen kräftigen Anstieg der Fallzahlen. Seit der Schaffung des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX im Jahr 2001 war es gelungen, dass die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zumindest nicht schlechter verlief als die allgemeine Entwicklung. Inzwischen hebt sie sich aber wieder deutlich negativ ab. Der Schwung der Anfangsphase nach der Schaffung des SGB IX scheint vielfach etwas nachzulassen. Ob alle Errungenschaften des SGB IX in der Zusammenarbeit der gesetzlichen Leistungsträger dauerhaft Wirkung erzielt haben, muss eher bezweifelt werden. Der Rückgang der Vermittlungsarbeit der eigentlich sehr erfolg- Die Integrationsämter unternehmen viel, um die negativen Folgen für schwerbehinderte Menschen gering zu halten reichen Integrationsfachdienste in den Diskussionen über ihre Finanzierung mit der Bundesagentur für Arbeit ist dafür nur ein Beispiel. Andere Themen werden nun schon seit Jahren behandelt, teilweise aber bisher leider mit noch zu wenig Erfolg für die Praxis, zum Beispiel das Persönliche Budget oder die Gemeinsamen Servicestellen. All das sind gute und wichtige Ansätze. Nur scheint es sich vielfach immer noch um Ansätze zu handeln, trotz unzähliger Kongresse, Sitzungen, Papiere. Beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement fällt auf: Viele schreiben es sich als Aufgabe auf die Fahnen und fühlen sich zuständig, aber zu wenige unterstützen die Arbeitgeber wirklich konsequent. Wie können die Integrationsämter diese Gesamtsituation verbessern? Nach wie vor versuchen sie, mit den Instrumenten des Zweiten Teils des SGB IX wirksam gegenzusteuern. An Instrumenten fehlt es nicht. Und die Leistungen der Integrationsämter werden von den betroffenen Menschen und ihren Arbeitgebern auch nachgefragt. Kaum ein gesetzlicher Leistungsträger ist so häufig in den Betrieben und an den Arbeitsplätzen wie die Integrationsämter. Sie sind es natürlich oft unter dem sozusagen negativen Aspekt ihrer Aufgaben, nämlich dem besonderen Kündigungsschutz. Sie sind es aber auch im Bereich der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben mit ihrer fachlichen Beratung, finanziellen Förderung und stark ansteigend auch aus Anlässen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Es lohnt sich, darin zu investieren. Denn die für beide Seiten überzeugende einvernehmliche Lösung ist am ehesten Garant für den Erhalt von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen. Karl-Friedrich Ernst, Vorsitzender der BIH Karlsruhe, im August

6 Aufgaben der Integrationsämter 2Aufgaben der Integrationsämter Gesetzliche Grundlage Im Schwerbehindertenrecht Sozialgesetzbuch IX Teil 2 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sind die Aufgaben der Integrationsämter wie folgt festgelegt: Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, Begleitende Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, Kündigungsschutz sowie Schulungs- und Bildungsmaßnahmen. Ausgleichsabgabe Die Integrationsämter erheben die Ausgleichsabgabe. Sie wird von privaten und öffentlichen Arbeitgebern entrichtet, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer nicht nachkommen. Die Ausgleichsabgabe wird zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt einschließlich der Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. 20 Prozent des Aufkommens leiten die Integrationsämter an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiter. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben gehört zu den vorrangigen Aufgaben der Integrationsämter. Sie ist ein wirksames Instrument zur Förderung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Durch die Schaffung neuer behinderungsgerechter Arbeitsplätze sowie die behinderungsgerechte Umgestaltung bereits vorhandener Plätze wird die Chancengleichheit zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen gefördert. Persönliche Beratung und finanzielle Hilfen erleichtern die Berufstätigkeit schwerbehinderter Menschen und fördern die Beschäftigungsbereitschaft der Arbeitgeber. Den Integrationsämtern steht dazu ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Verfügung. Sie beraten und fördern sowohl schwerbehinderte Menschen direkt als auch deren Arbeitgeber. Wegen des präventiven Charakters der Begleitenden Hilfe sind die Integrationsämter auch in das neue Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements eingebunden. Die Aufgaben der Integrationsämter: Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, Begleitende Hilfe, Kündigungsschutz sowie Schulungsund Bildungsmaßnahmen Die Integrationsämter und die von ihnen beauftragten Integrationsfachdienste sind Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitslebens schwerbehinderter Menschen. Sie beraten und betreuen bei Gefährdungen des Arbeitsplatzes, aber auch bei persönlichen Schwierigkeiten und Konflikten. Die Technischen Beratungsdienste unterstützen bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen und der Organisation von Arbeitsabläufen. Fachdienste helfen bei Problemen, die sich aus bestimmten Behinderungsarten ergeben. Integrationsfachdienste Zur Unterstützung ihrer Arbeit in der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beauftragen die Integrationsämter für besondere Zielgruppen, zum Beispiel seelisch behinderte Menschen, externe Integrationsfachdienste. 4

7 Aufgaben der Integrationsämter << Diese werden im Einzelfall auch von den Rehabilitationsträgern beauftragt. Die Strukturverantwortung für diese Dienste liegt aber bei den Integrationsämtern. Unterstützte Beschäftigung Der neue Leistungstatbestand der Unterstützten Beschäftigung soll die Teilhabe von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, die ansonsten nur in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden könnten. Für die erste Phase der Unterstützten Beschäftigung sind die Rehabilitationsträger zuständig, in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, da es häufig um die Vermittlung von Schulabgängern mit Behinderung geht. Für die zweite Phase, die sogenannte Berufsbegleitung, sind in der Regel die Integrationsämter zuständig. Integrationsprojekte Integrationsprojekte sind besondere Beschäftigungsfirmen für schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Projekte sehen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vor, stehen aber de facto zwischen den beschützenden Werkstätten für behinderte Menschen und dem normalen Arbeitsmarkt. Integrationsprojekte können zusätzlich zur individuellen fallbezogenen Arbeitgeberförderung auch eine projektbezogene Förderung erhalten. Besonderer Kündigungsschutz Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beinhaltet, dass eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erst ausgesprochen werden kann, wenn das zuständige Integrationsamt zugestimmt hat. Durch diese Verfahrensweise können zunächst alle Möglichkeiten, das gefährdete Beschäftigungsverhältnis doch noch zu erhalten, genau geprüft und ausgeschöpft werden. Dabei steht eine möglichst gütliche Lösung für alle Beteiligten immer im Zentrum der Bemühungen. Information und Bildung Das betriebliche Integrationsteam kann seinen Aufgaben nur gerecht werden, wenn es die nötigen Fachkenntnisse besitzt. Zur Vermittlung der spezifischen Kenntnisse und Aufgaben aus dem Schwerbehindertenrecht bieten die Integrationsämter ein umfangreiches Kursangebot an. Informationsveranstaltungen und Fachpublikationen informieren darüber hinaus eine breite Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Das Schwerbehindertenrecht fördert die Chancengleichheit von behinderten Menschen Institutionelle Förderung Zu den nachrangigen Aufgaben der Integrationsämter gehört die finanzielle Förderung von Einrichtungen für behinderte Menschen, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, zum Beispiel von Werkstätten für behinderte Menschen oder von Wohnheimen. 5

8 Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter 3Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter Gesetzliche Rahmenbedingungen Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Integrationsämter sind im Zeitraum 2009/2010 unverändert geblieben. Die wenigen Änderungen des Sozialgesetzbuchs IX im Berichtszeitraum betrafen die Aufgaben der Integrationsämter nicht. Von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) vorgeschlagene Gesetzesänderungen, zum Beispiel im Bereich der Integrationsfachdienste, wurden nicht aufgegriffen. Beteiligt war die BIH aber an der Arbeitsgruppe Begleitprojekt Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dort geht es unter anderem darum, Alternativen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen zu entwickeln und entsprechende gesetzliche Änderungen vorzubereiten. In der Diskussion ist die Schaffung eines dauerhaften Minderleistungsausgleichs/Lohnkostenzuschusses, der die Leistungen der Integrationsämter ergänzen könnte. Diese sind nämlich finanziell nicht in der Lage, für eine erhebliche Zahl von Fällen, in denen wesentlich behinderte Nach mehrjährigem Rückgang sind 2009 die Einnahmen der Ausgleichsabgabe wieder gestiegen, allerdings zeichnet sich ab, dass dies eine vorübergehende Entwicklung war Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden, die notwendigen höheren Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber alleine und dauerhaft zu tragen. Überlegungen, dass dies aus den Sozialhilfehaushalten geleistet werden könne weil dort nämlich Einsparungen durch weniger Werkstattaufnahmen erzielt werden, sind noch nicht ausgereift. Eine rechtliche Absicherung im Sinne einer Experimentierklausel im Sozialgesetzbuch XII erscheint jedoch erforderlich, um solche regional erfolgreichen Modellansätze zu verbreitern. Gefordert wird auch ein berufliches Orientierungsverfahren in den Schulen, in dem behinderte Schüler besser auf ein Berufsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Auch hier waren es regionale Integrationsämter, die zuvor die Entwicklung durch eigene Modellvorhaben im Bereich Übergang Schule/Beruf vorangebracht hatten. Entwicklung der Ausgleichsabgabe Im Jahr 2009 waren die Einnahmen der Ausgleichsabgabe nach mehrjährigem Rückgang wieder gestiegen. Begünstigt war das durch eine neue Betriebsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit, in der erstmals einige Tausend Arbeitgeber in Deutschland erfasst wurden, die bisher ihrer Verpflichtung nach dem Sozialgesetzbuch IX nicht nachgekommen waren. Es zeichnet sich aber ab, dass die Mehreinnahmen nur eine vorübergehende Entwicklung waren. Eine vorläufige Erhebung der BIH im Frühsommer 2010 ergab, dass sich im Jahr 2010 Einnahmerückgänge der Integrationsämter von teilweise über 10 Prozent abzeichnen. Dafür können nur konjunkturelle Gründe und ein starker Arbeitsplatzabbau nach dem Einsetzen der Finanz- und Wirtschaftskrise ursächlich sein. Sofern sich diese Entwicklung verfestigen sollte, wird erneut eine sehr vorsichtige Bewirtschaftung der Ausgleichsabgabehaushalte durch die Integrationsämter erforderlich werden, obwohl diesen seit Anfang 2009 mehr Mittel verbleiben, die sie weniger an den Bund abführen müssen. Schwer zu kalkulieren ist nämlich für die Integrationsämter, welche Mittel sie für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf eine Unterstützte Beschäftigung einkalkulieren müssen. Hier handelt es sich nach der Förderung der Arbeitsassistenz um die zweite (neue) Leistung, mit der ein Rechtsanspruch 6

9 Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter << aus Mitteln der Ausgleichsabgabe als Dauerleistung erfüllt werden muss. Die frühere konsequente Ausgestaltung der Verwendung der Ausgleichsabgabe als Ermessensleistungen war wesentlich einfacher. Es ist nicht so, dass bei Haushaltsproblemen zugunsten der Erfüllung von Rechtsansprüchen andere Ermessensleistungen einfach zurückgefahren werden könnten. Dies könnte nämlich Integrationsprojekte oder andere Bereiche, in denen nur Ermessensleistungen erbracht werden, in Schwierigkeiten bringen. Selbstverständlich ist die Situation derzeit noch beherrschbar. Der Gesetzgeber sollte allerdings davon Abstand nehmen, den eingeschlagenen Weg der Schaffung von weiteren Rechtsansprüchen im Bereich der Verwendung der Ausgleichsabgabe fortzusetzen. Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung Bei der neuen Leistung der Unterstützten Beschäftigung sind die Integrationsämter für die Berufsbegleitung zuständig Die neue Leistung der Unterstützten Beschäftigung im Sozialgesetzbuch IX ist Anfang des Jahres 2009 in Kraft getreten. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in zwei Phasen verläuft, für die unterschiedliche gesetzliche Leistungsträger zuständig sind. In der Regel werden für die Phase 1 (individuelle betriebliche Qualifizierung) die Rehabilitationsträger in der Praxis wird dies ganz überwiegend die Bundesagentur für Arbeit sein, für die Phase 2 (Berufsbegleitung) ganz überwiegend die Integrationsämter zuständig sein. Beide gesetzlichen Leistungsträger gehen unterschiedlich vor: Die Bundesagentur für Arbeit schreibt ihren Leistungsteil (Maßnahme zur individuellen beruflichen Qualifizierung InbeQ) öffentlich aus, während die Integrationsämter in aller Regel für ihren Leistungsteil (Berufsbegleitung) die bereits vorhandene und finanzierte Struktur der Integrationsfachdienste (IFD) nutzen, die in 38 a SGB IX auch ausdrücklich als Leistungserbringer genannt sind. Das aus der Praxis des Sozialgesetzbuchs III stammende Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit ist im Bereich des Sozialgesetzbuchs IX neu. Eine Abstimmung beider Leistungsträger findet im Übrigen bundesweit bisher bedauerlicherweise nicht statt. Beide entscheiden eigenständig mit der Folge, dass es an der Schnittstelle zu einem Wechsel auch beim beauftragten Träger der Unterstützten Beschäftigung kommt. Hinzu kommt Folgendes: In einigen Bundesländern wurden schon vor dem Inkrafttreten der Unterstützten Beschäftigung Strukturen aufgebaut, die sehr erfolgreich für einen Übergang von dafür geeigneten wesentlich behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sorgten. Durch völlig neue Trägerbeauftragungen seitens der Bundesagentur für Arbeit werden nun diese gewachsenen Strukturen in Frage gestellt, ja zerschlagen. Beispiel: So hatte sich in Baden-Württemberg im Landkreis Böblingen eine langjährige, tragfähige und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den regional Beteiligten entwickelt, nämlich den Sonderschulen für geistig Behinderte, dem Integrationsfachdienst, der Werkstatt für behinderte Menschen, dem Landkreis als Träger der Eingliederungshilfe, dem Integrationsamt, den regionalen Arbeitgebern, Integrationsprojekten und auch der regionalen Agentur für Arbeit. Gleichwohl hat die Bundesagentur für Arbeit inzwischen einen ortsfremden Träger aus Bayern mit der Durchführung der Unterstützten Beschäftigung beauftragt, der in der Region in keiner Weise vernetzt ist. Die bisher erfolgreiche Arbeit in dieser Region wird deshalb Rückschläge zu verkraften haben. Auf Bundesebene wurde inzwischen die im Gesetz vorgesehene Gemeinsame Empfehlung Unterstützte Beschäftigung zwischen den beteiligten gesetzlichen 7

10 Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter Leistungsträgern vereinbart. Sie befindet sich momentan noch im Zustimmungsverfahren. Der Text dieser Vereinbarung enthält viele Kompromissformulierungen, klammert aber wichtige Regelungsbereiche aus, zum Beispiel eine Verständigung über die Zielgruppe der Unterstützten Beschäftigung. Sie wird für die Praxis aber immerhin eine begrenzte Hilfestellung bieten können. Entwicklung bei den Integrationsfachdiensten Die Beauftragung der IFD ist zukünftig nicht mehr im Wege der freihändigen Vergabe möglich, sondern nur noch nach öffentlicher Ausschreibung Auch in der klassischen Arbeit der Integrationsfachdienste gibt es grundlegende Veränderungen. Seit der Rechtsänderung des Jahres 2004 wurde darüber diskutiert, wie, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen denn die Beauftragung der Integrationsfachdienste von Seiten der Träger der Arbeitsvermittlung zur Vermittlung von arbeitlosen schwerbehinderten Menschen erfolgen solle. Die Streichung des 37 SGB III und sein Ersatz durch 46 SGB III hat diese Diskussion neu angefacht. Zu Beginn des Jahres 2010 kam es dann zu einer für viele Beteiligte überraschenden Wendung durch das Inkrafttreten einer Neufassung der Vergabeordnung für Leistungen (VOL/A): Die Beauftragung der IFD nach 46 SGB III ist zukünftig nicht mehr im Wege der freihändigen Vergabe möglich, sondern nur noch nach öffentlicher Ausschreibung. Ausgeschrieben wird dabei eine Arbeitsmarktdienstleistung, die mit dem ursprünglichen Auftrag der Integrationsfachdienste nicht mehr viel zu tun hat, die aber den Vorteil hat, dass durch die Anwesenheitspflicht beim Maßnahmeträger die Klienten in dieser Maßnahme nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen. Derzeit werden von den Integrationsfachdiensten noch zugewiesene Altkontingente der Agenturen für Arbeit bearbeitet, aber die Folgen zeichnen sich ab: Die Vermittlungsbereiche der Integrationsfachdienste werden soweit sie bisher für die Träger der Arbeitsvermittlung tätig waren zumindest stark an Bedeutung verlieren. Viele Integrationsfachdienste werden sich auf die Ausschreibung der neuen Arbeitsmarktdienstleistungen nicht bewerben. Eines der erfolgreichsten Instrumente des Sozialgesetzbuchs IX mit durchschnittlich mehr als Vermittlungen von arbeitslosen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen pro Jahr wird also in einer Zeit abgebaut, in der deren Zahl wieder steigt. Erste Auswirkungen zeigen sich bereits in den Statistiken des Jahres Zwar regte sich gegenüber dieser Veränderung erheblicher Widerstand bei den Ländern, bei Politikern und den Verbänden. Auch der Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestags befasste sich im Frühjahr 2010 gleich mehrfach mit diesem Thema. Dennoch blieb es bei der Änderung der VOL/A sowie der Haltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit. Es muss hinterfragt werden, ob die Sozialpolitik gut beraten ist, wenn sie das Vergaberecht in immer neuen Bereichen des Sozialrechts Einzug halten lässt. Das Vergaberecht ist sicher notwendig, wenn öffentliche Auftraggeber vergleichbare Waren und Dienstleistungen beschaffen. Im Bereich sozialer Dienstleistungen, wo es sehr stark auf persönliche Kontinuität in der Begleitung behinderter Menschen ankommt, wo durch die Vergabe teilweise langjährig gewachsene Strukturen zerschlagen werden, Erfahrungen verloren gehen und die Qualität offensichtlich hinter dem Preis rangiert, ist seine Anwendung allerdings sozialpolitisch abzulehnen. Unverändert weiter geht die Arbeit jedoch für alle Aufträge der Integrationsämter und der Rehabilitationsträger auf der Grundlage der Gemeinsamen 8

11 Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter << Empfehlung Integrationsfachdienste der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Diese wurde im Jahr 2009 aktualisiert und stellt weiterhin eine solide Grundlage für die Beauftragung der Integrationsfachdienste durch die Rehabilitationsträger und somit für die Unterstützung von Menschen mit Rehabilitandenstatus dar. Sonstige Aktivitäten der BIH Der Internetauftritt wird derzeit überarbeitet und wird noch in diesem Jahr online gehen. Daneben war die BIH wieder bei vielen Sitzungen überörtlicher Gremien, bei Anhörungen im Arbeitsund Sozialausschuss des Deutschen Bundestags, in Beiräten bundesweiter Projekte und bei zahlreichen anderen Veranstaltungen vertreten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat im Berichtszeitraum neue Empfehlungen für ihre Mitglieder zur Durchführung des Sozialgesetzbuchs IX verabschiedet. Im Vordergrund standen dabei die umfangreichen Empfehlungen zur Erhebung der Ausgleichsabgabe, die ein vollständiges Kompendium für die Sachbearbeitung der Integrationsämter darstellen. Eine Aktualisierung der Empfehlungen zur Förderung von Integrationsprojekten ist ebenso in Arbeit wie eine neue Empfehlung zur Umsetzung der Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung. Neben der Koordinierung der Arbeit im Bereich der Umsetzung des materiellen Rechts erbringt die BIH auch viele andere Dienstleistungen für ihre Mitglieder. Dazu gehört das umfangreiche Fortbildungsprogramm für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsämter oder die inzwischen zu stattlicher Größe angewachsene Urteilsdatenbank, die den Mitgliedern schnellen Zugriff auf alle für die Arbeit einschlägigen Urteile der Gerichte gibt. Derzeit sind auch mehrere EDV-Programme in Überarbeitung. So werden im nächsten Jahr sowohl eine neue Version der Software KLIFD für die Erfassung der Arbeit der Integrationsfachdienste als auch eine neue Version des für die Bearbeitung des besonderen Kündigungsschutzes und der Begleitenden Hilfe unentbehrlichen Programms OASIS zur Verfügung stehen. Der Großauftrag über die Medien der Integrationsämter (Zeitschrift ZB, Internetauftritt, Broschüren) wurde europaweit ausgeschrieben und neu vergeben. 9

12 Personenkreis 4Personenkreis Zum Jahresende 2009 verzeichnete die Statistik des Statistischen Bundesamtes rund 2,7 Prozent mehr Menschen mit Behinderungen als Ende des Jahres Somit erhöhte sich die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Deutschland um etwa auf 7,1 Millionen Menschen mit Behinderungen im Jahr Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 8,7 Prozent. Als schwerbehindert gelten Personen, bei denen das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 ausweist. Rund einem Viertel aller amtlich anerkannten schwerbehinderten Menschen bescheinigten die Versorgungsämter im Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung von 100 und einen Grad der Behinderung von 50 bei 31 Prozent. In 82 Prozent aller Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht. Bei 4 Prozent war die Behinderung angeboren oder trat im ersten Lebensjahr auf und bei rund 2 Prozent war sie auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Insbesondere ältere Menschen sind von Behinderungen betroffen: So waren 29 Prozent der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter, 46 Prozent gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren an. Dagegen fiel der Anteil der unter 18-Jährigen mit 2 Prozent gering aus. Über die Hälfte 52 Prozent der schwerbehinderten Menschen waren Männer. Schwerbehinderte Menschen sind am häufigsten zu rund 64 Prozent von einer körperlichen Behinderung betroffen: bei 25 Prozent lag eine Funktionsstörung der inneren Organe vor, bei 14 Prozent war die Funktion der Gliedmaßen beeinträchtigt und bei weiteren 12 Prozent wurde eine Einschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes festgestellt. Der Anteil der blinden und sehbehinderten Menschen betrug 5 Prozent und bei 4 Prozent lag eine Sprach-, Hör- oder Gleichgewichtsschädigung vor. Von einer geistigen oder seelischen Behinderung waren fast 10 Prozent der schwerbehinderten Menschen betroffen und unter einer zerebralen Störung litten 9 Prozent von ihnen. Bei den übrigen 17 Prozent der behinderten Menschen war die Art der schwersten Behinderung nicht ausgewiesen. Schwerbehinderte Menschen am Jahresende 2009 Gegliedert nach Altersstufen und Geschlecht 52,1 % Männer 21,7 % über ,1 % ,4 % 12,2 % ,2 % 8,4 % unter 25 4,6 % 3,4 % Frauen 56,9 % Quelle: Statistisches Bundesamt 10

13 Entwicklung der Beschäftigungsquote << 5Entwicklung der Beschäftigungsquote Das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe spielt bei der Förderung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eine wichtige Rolle. Es hat die Aufgabe, zwischen den Arbeitgebern, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen, und den Arbeitgebern, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Beschäftigungspflichtig sind Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Das Gesetz schreibt vor, dass auf mindestens 5 Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sind. Wird diese Beschäftigungsquote nicht oder nicht vollständig erfüllt, erhebt das Integrationsamt eine Ausgleichsabgabe. Seit dem Jahr 2005 ist die Beschäftigungsquote relativ stabil. Sie lag 2008 bei 4,3 Prozent und hatte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent verbessert. Das wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Anzeigeverfahren gemäß 80 Abs. 2 SGB IX aus. Die Privatwirtschaft besetzte 2008 wie bereits seit 2004 im Jahresdurchschnitt 3,7 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten und erfüllte somit auch in diesem Jahr nicht die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5 Prozent. Dagegen konnte der öffentliche Dienst seine Beschäftigungsquote im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent auf 6,1 steigern. Die öffentlichen Arbeitgeber kamen damit ihrer Beschäftigungspflicht in vollem Umfang nach. Innerhalb dieser Gruppe erreichten die Bundesbehörden mit 8,9 Prozent das beste Ergebnis. Insgesamt waren private und öffentliche Arbeitgeber im Jahr 2008 verpflichtet, ihrer Arbeitsplätze Arbeitsplätze mehr als im Jahr 2007 mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Arbeitnehmern zu besetzen. Das Anzeigeverfahren hat aber ergeben, dass nur auf Arbeitsplätzen schwerbehinderte Menschen beschäftigt waren. Die Zahl der beschäftigungspflichtigen privaten Arbeitgeber betrug Sie besetzten Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, was einem Anteil von 67 Prozent an allen besetzten Arbeitsplätzen entsprach. Die Zahl der privaten Arbeitgeber war gegenüber dem Vorjahr um um 2,9 Prozent gestiegen. Insgesamt hat die Privatwirtschaft mehr Arbeitsplätze geschaffen als im Vorjahr. Rund ein Drittel 33 Prozent aller besetzten Arbeitsplätze war im öffentlichen Dienst angesiedelt. Mit schwerbehinderten Beschäftigten konnte die Zahl der Arbeitsplätze in diesem Bereich um gegenüber 2007 erhöht werden. Die Pflichtquote von 5 Prozent erfüllten Arbeitgeber nicht und von ihnen beschäftigten überhaupt keinen Menschen mit Behinderungen. Dagegen besetzten Arbeitgeber 5 oder mehr Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen und fast 69 Prozent von ihnen erreichten eine Quote von über 6 Prozent. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens zur Feststellung der Beschäftigungsquote wurden im Oktober 2008 der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderte Beschäftigte gemeldet, wovon sich von ihnen in Ausbildung befanden. Der Gruppe der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen waren insgesamt Personen zuzurechnen, denn für sie ist eine Mehrfachanrechnung möglich. Nicht zuletzt spielt die Größe des Betriebes bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht eine wichtige Rolle. Während Betriebe mit bis zu 40 Mitarbeitern durchschnittlich nur eine Quote von 2,7 Prozent erfüllten, lag die Quote bei Betrieben mit 250 bis 500 Arbeitsplätzen durchschnittlich bei 4 Prozent und bei Betrieben mit 500 bis Arbeitsplätzen bei 4,4 Prozent. Im Allgemeinen gilt, je größer der Betrieb, desto höher ist die Beschäftigungsquote. Beispielsweise erreichen 8 Großkonzerne in Deutschland mit insgesamt 1,1 Millionen Arbeitsplätzen eine Quote von 6 Prozent. Ein Drittel aller schwerbehinderten Arbeitnehmer sind im öffentlichen Dienst beschäftigt 11

14 Entwicklung der Beschäftigungsquote Entwicklung der Beschäftigungsquote (Angaben in Prozent) Nach Arbeitgebern Private Wirtschaft Öffentlicher Dienst Durchschnittliche Beschäftigungsquote 3,4 3,6 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 5,2 5,4 5,6 5,7 5, 9 6,0 6,1 3,8 4,0 4,1 4,2 4,3 4,2 4,3 Schwerbehinderte Beschäftigte im Oktober 2008** Nach Alter und Personengruppen Alle Männer Quelle: Bundesagentur für Arbeit Frauen Insgesamt unter 15 Jahre 4 * * 15 bis unter 20 Jahre bis unter 25 Jahre bis unter 30 Jahre bis unter 35 Jahre bis unter 40 Jahre bis unter 45 Jahre bis unter 50 Jahre bis unter 55 Jahre bis unter 60 Jahre Jahre und älter Alter unplausibel 307 * * davon Auszubildende Schwerbehinderte Menschen Gleichgestellte Menschen Sonstige Personen Angabe fehlt * * * Quelle: Bundesagentur für Arbeit * Die Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, mit* anonymisiert. ** bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern gemeldete Personen (mit Mehrfachanrechnungen) 12

15 Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen << 6Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Die allgemeine Arbeitslosigkeit ist im Jahr 2009 weniger dramatisch gestiegen als aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise vorausgesagt war. Allerdings verschlechtert Die allgemeine Arbeitslosigkeit ist im Jahr 2009 weniger dramatisch gestiegen als befürchtet sich die Lage für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsmarkt seit Frühjahr 2010 entgegen dem allgemeinen Trend. Das heißt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist im Juli 2010 die allgemeine Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Juli 2009 um 7,8 Prozent zurückgegangen, aber die Arbeitslosenquote bei den schwerbehinderten Arbeitslosen ist im gleichen Zeitraum um 4,4 Prozent gestiegen. Es ergab sich für den Jahresdurchschnitt 2009 eine Arbeitslosenzahl von etwa schwerbehinderten Menschen. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit wies für die allgemeine Arbeitslosigkeit im Jahr 2009 etwa Personen 4,75 Prozent mehr aus als im Vorjahr und berechnete dafür eine Arbeitslosenquote von 8,2 Prozent. Bei den schwerbehinderten Menschen hatten sich rund Personen mehr arbeitslos gemeldet als Somit bewegt sich die spezifische Arbeitslosenquote mit 14,6 Prozent im Jahr 2009 auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Im Jahr 2006 gab es etwa 1 Million Arbeitslose und rund mehr schwerbehinderte Arbeitslose als Die allgemeine Arbeitslosenquote lag damals bei 10,8 Prozent und die spezifische Arbeitslosenquote für schwerbehinderte Menschen bei 17,8 Prozent. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Befürchtungen eines starken Anstiegs der allgemeinen wie auch der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen für 2009 nicht eingetreten sind. Allerdings wirkt sich im Jahr 2010 die Besserung der konjunkturellen Lage auf die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen weniger positiv aus als auf die allgemeine Arbeitslosigkeit. Damit bestätigt sich wieder, dass auch in einer Wirtschaft, die sich konjunkturell im Aufschwung befindet, der Einfluss von Schwerbehinderung, die oft mit einem höheren Lebensalter verbunden ist, signifikant auswirkt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen nach Beendigung der Finanz- und Wirtschaftskrise weiter entwickeln wird. Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von Jahr Arbeitslose insgesamt Arbeitslose in Prozent* davon schwerbehinderte Menschen* , , , , * = Arbeitslose der abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose) in Prozent Quelle: Bundesagentur für Arbeit 13

16 Ausgleichsabgabe Einnahmen 7Ausgleichsabgabe Einnahmen Die Ausgleichsabgabe ist ein wichtiges Instrument, um die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern. Sie soll Arbeitgeber motivieren, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe wird von den Integrationsämtern bei Arbeitgebern erhoben, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen. Die Ausgleichsabgabe hat nicht nur eine Antriebs-, sondern auch eine Ausgleichsfunktion. Das heißt, sie wird vor allem dazu eingesetzt, Arbeitgeber bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu unterstützen und fließt zu einem großen Teil in Form der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in die Betriebe zurück. Die Art der Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe ist im Jahr 2009 trotz Wirtschafts- und Finanzkrise fast gleich geblieben. Es belief sich auf 518,15 Millionen Euro und betrug somit lediglich 1,35 Millionen Euro weniger als Mit dem Anfang 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung der Unterstützten Beschäftigung haben die Integrationsämter nur noch 20 Prozent der Einnahmen an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abzuführen. Ihnen verbleiben also zusätzlich 10 Prozent der Einnahmen. Der Grund Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von etwa 28 Millionen hat sich 2009 im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert Das Aufkommen an Ausgleichsabgabe lag im Jahr 2009 wie 2008 bei rund 520 Millionen Euro dafür liegt in den zusätzlichen Aufgaben, die den Integrationsämtern mit der Unterstützten Beschäftigung übertragen wurden. Somit standen den Integrationsämtern insgesamt 414,5 Millionen Euro für ihre Aufgaben zur Verfügung. Das Gesamtaufkommen an Ausgleichsabgabe war noch bis 2007 stark rückläufig. Es ist dann im Folgejahr um 8,5 Prozent auf 519,50 Millionen Euro angestiegen. Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Im Dezember des Jahres 2009 betrug sie mit etwa 27,5 Millionen* Beschäftigten nur rund weniger als im Dezember des Vorjahres mit rund 27,6 Millionen Beschäftigten. Es scheint, dass viele Betriebe in Deutschland die konjunkturelle Durststrecke mit der Förderung der Kurzarbeit gut überbrücken konnten. Sorge bereitet aber, dass sich für das Jahr 2010 ein erneuter Rückgang der Einnahmen abzeichnet. Zwar hat sich die Arbeitslosigkeit bei weitem nicht so negativ entwickelt wie zu Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise befürchtet, dennoch lässt sich dies nur mit einem Rückgang der Arbeitsplätze und damit der zu besetzenden Pflichtplätze erklären. * Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte - Zeitreihen ab Juni

17 Ausgleichsabgabe Einnahmen << Aufkommen der Ausgleichsabgabe * (Angaben in Mio. Euro) Integrationsämter Baden-Württemberg 68,93 66,69 70,02 71,05 Bayern 82,30 87,12 92,90 92,39 Berlin 15,75 16,59 19,40 19,98 Brandenburg 10,20 10,23 11,13 11,52 Bremen 4,62 4,75 5,35 5,75 Hamburg 19,25 20,29 21,75 22,16 Hessen 45,05 46,51 51,80 51,86 Mecklenburg-Vorpommern 5,21 5,89 6,52 6,50 Niedersachsen 36,55 37,53 40,74 42,32 Nordrhein-Westfalen Rheinland 69,45 71,52 73,32 72,50 Westfalen-Lippe 34,06 36,12 41,63 39,65 Rheinland-Pfalz 17, 12 16,84 18,32 18,70 Saarland 5,29 4,77 5,60 5,17 Sachsen 20,44 21,12 23,47 21,81 Sachsen-Anhalt 1 1,34 12,03 14,18 13,90 Schleswig-Holstein 1 1,65 12,05 13,24 13,56 Thüringen 9, 1 1 8,83 10,13 9,34 Summe 466,33 478,89 519,50 518,15 * Die Abführung an den Ausgleichsfonds ist dabei noch nicht berücksichtigt Quelle: eigene Erhebung 15

18 Ausgleichsabgabe Ausgaben 8Ausgleichsabgabe Ausgaben Im Jahr 2009 lagen die Gesamtausgaben der Integrationsämter bei etwa 334 Millionen Euro. Sie bewegten sich somit auf dem gleichen Niveau wie im Jahr Auf die letzten vier Jahre bezogen heißt dies, dass die Ausgaben der Integrationsämter insgesamt um 127 Millionen Euro rund 27,5 Prozent zurückgegangen sind. Allerdings ist es im Vergleich zum Jahr 2005, in dem die Ausgaben noch 110 Millionen Euro über den Einnahmen lagen, in diesem Jahr gelungen, die Einnahmen und Ausgaben der Integrationsämter wieder ins Gleichgewicht zu bringen: 2009 lagen die Ausgaben der Integrationsämter mit 80 Millionen Euro unter ihren Einnahmen von fast 415 Millionen Euro. Hierbei ist aber zu beachten, dass den Integrationsämtern aufgrund der Übertragung der zusätzlichen Aufgabe der Unterstützten Beschäftigung 10 Prozent etwa 52 Millionen Euro mehr an Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung standen. Der Rückgang der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe und das Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben in den letzten Jahren zwangen die Integrationsämter verstärkt zu Einsparungen. Zum Beispiel wurden Höchstgrenzen für Investitionskostenzuschüsse eingeführt und keine neuen Integrationsprojekte gefördert. Darüber hinaus sehen die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) die Möglichkeit einer Degression bei den laufenden Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber vor. Die Ausgleichsabgabe wird vorrangig für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben eingesetzt. Dabei handelt es sich um Leistungen an schwerbehinderte Menschen, ihre Arbeitgeber, Integrationsprojekte und Integrationsfachdienste. Dafür wurden 2009 etwa 262 Millionen Euro 78,4 Prozent der Gesamtausgaben aufgebracht. Innerhalb dieses Ausgabenblocks gingen 27,3 Millionen Euro direkt in die individuelle Förderung schwerbehinderter Menschen, auch in Form von Arbeitsassistenz, und die Integrationsfachdienste erhielten rund 64 Millionen Euro. Der Anteil der Arbeitgeberförderung an den Gesamtausgaben zu der auch die Förderung von Integrationsprojekten und von regionalen Arbeitsmarktprogrammen zählt betrug mit etwa 54,5 Prozent rund 182 Millionen Euro. Gesamtausgaben der Integrationsämter (Angaben in Mio. Euro) Arbeitsmarktprogramme 11,16 6,86 11,44 Leistungen an schwerbehinderte Menschen 24,22 25,02 27,30 Leistungen an Arbeitgeber 145,01 126,65 123,13 Leistungen an Integrationsprojekte 46,73 45,94 47,65 Leistungen an freie Träger der Integrationsfachdienste 63,93 61,71 (*)63,86 Institutionelle Förderung 50,74 62,52 51,82 Schulung und Öffentlichkeitsarbeit 4,97 4,52 4,99 Forschungs- und Modellvorhaben 2,46 1,87 2,20 Sonstige Maßnahmen 1,99 1,75 1,66 Trägerübergreifendes Persönliches Budget 0,02 0,14 0,08 Insgesamt 351,23 336,99 334,13 Quelle: eigene Erhebung (*) ohne Saarland 16

19 Ausgleichsabgabe Ausgaben << Ausgaben der Integrationsämter nach Art der Leistungen 2009 (Angaben in Mio. Euro) Integrationsämter Leistungen an Arbeitgeber Investitionsförderung und Lohnkostenzuschüsse (ohne Integrationsprojekte) Investitionsförderung und Lohnkostenzuschüsse (Integrationsprojekte) Arbeitsmarktprogramme Leistungen an schwerbehinderte Menschen Leistungen an freie Träger zur psychosozialen Betreuung einschl. Förderung von Integrationsfachdiensten* Institutionelle Förderung Sonstige Leistungen Trägerübergreifendes Persönliches Budget Ausgaben insgesamt Baden-Württemberg 13,46 5,31 1,00 2,54 10,21 9,81 0,41 0,00 42,75 Bayern 17,17 9,23 1,40 2,20 4,52 15,82 1,20 0,00 51,54 Berlin 6,41 3,73 0,00 2,08 3,62 1,38 0,33 0,00 17,55 Brandenburg 4,25 1,02 0,00 0,71 2,50 0,10 0,11 0,00 8,69 Bremen 0,56 0,00 0,77 0,28 0,90 0,00 0,14 0,00 2,65 Hamburg 2,53 0,79 0,00 1,81 1,31 3,38 1,52 0,00 11,34 Hessen 10,30 3,38 2,20 3,92 5,97 1,56 0,14 0,01 27,48 Mecklenburg-Vorpommern 3,94 0,48 0,04 0,33 0,56 1,66 0,11 0,00 7,11 Niedersachsen 13,06 1,82 1,25 1,61 3,30 7,87 0,12 0,00 29,03 Nordrhein-Westfalen Rheinland 15,63 4,75 1,33 4,69 10,36 1,78 1,29 0,00 39,82 Westfalen-Lippe 12,68 4,60 1,53 3,21 7,26 3,89 1,30 0,00 34,47 Rheinland-Pfalz 5,07 7,04 0,80 0,48 5,25 1,58 0,70 0,01 20,94 Saarland 0,95 0,37 0,68 0,08 (*) 1,86 0,79 0,05 4,77 Sachsen 5,61 2,49 0,24 1,70 1,63 0,94 0,20 0,00 12,81 Sachsen-Anhalt 6,37 0,78 0,12 0,78 1,21 0,01 0,27 0,00 9,54 Schleswig-Holstein 0,98 1,37 0,00 0,41 3,66 0,00 0,06 0,00 6,48 Thüringen 4,17 0,49 0,07 0,46 1,62 0,19 0,16 0,01 7,18 Summe 123,13 47,65 11,44 27,30 63,86 51,82 8,86 0,08 334,13 * Ausgewiesen sind nur die bei den Integrationsämtern verbliebenen Leistungen an IFD, Erstattungen sind bereits berücksichtigt. (* ) keine Angaben aus dem Saarland Quelle: eigene Erhebung 17

20 Ausgleichsabgabe Ausgaben 8.1 Leistungen an Arbeitgeber Arbeitsplätze schaffen und sichern Die Unterstützung von Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und ausbilden, ist eine wesentliche Aufgabe der Integrationsämter. Dazu gehört die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie die Sicherung und der Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen. Da sich die Ausgleichsabgabehaushalte im Jahr 2009 stabilisiert haben, konnten die Integrationsämter die Arbeitgeber auch ohne Einschränkungen fördern, um die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen abzumildern. Im Jahr 2009 wurden mit Hilfe von Zuschüssen und Darlehen an Arbeitgeber neue Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Darüber hinaus konnten durch eine behinderungsgerechte Ausstattung bestehender Arbeitsplätze zusätzlich Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen gesichert werden. Für die Schaffung und Sicherung dieser Arbeitsplätze wurden rund 43 Millionen Euro aufgewendet. Etwa rund 80 Millionen Euro erhielten die Arbeitgeber im Jahr 2009 wie im Jahr zuvor als Lohnkostenzuschüsse zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entstehen können. Die Abgeltungen von behinderungsbedingter Minderleistung und von besonderer Unterstützung am Arbeitsplatz sind das in der Praxis meistgenutzte Förderinstrument. Sie sichern nicht nur bestehende Arbeitsverhältnisse, sondern sind auch ein wichtiger Anreiz für Arbeitgeber, die beabsichtigen, einen schwerbehinderten Menschen einzustellen. Es handelt sich hierbei um die mit Abstand kostenin- Leistungen an Arbeitgeber (ohne Integrationsprojekte) Schaffung von Arbeits- und 28, , , Ausbildungsplätzen Behinderungsgerechte Einrichtung 23, , , von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Leistungen bei außergewöhnlichen 93, , , Belastungen Prämien und Zuschüsse 0, , , für Berufsausbildung Betriebliches 0,17 0,19 0,15 Eingliederungsmanagement Insgesamt 145, , , Quelle: eigene Erhebung Mio. Euro Fallzahlen Mio. Euro Fallzahlen Mio. Euro Fallzahlen 18

21 Ausgleichsabgabe Ausgaben << tensivste Leistungsart: Sie betrug etwa 22 Prozent des Gesamtaufkommens der Ausgleichsabgabe, die den Integrationsämtern für ihre Arbeit 2009 zur Verfügung stand. Bei den Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen muss jedoch bedacht werden, dass es sich meist um längerfristige Förderungen handelt, die Haushaltsmittel mehrjährig aufgewendet oder dauerhaft binden, was bei einem Rückgang der Mittel der Ausgleichsabgabe zu Problemen führen kann. Viele Betriebe erwarten zwar von den Integrationsämtern Dauersubventionen, wenn sie leistungsgeminderte Mitarbeiter beschäftigen, aber auch Beschäftigte mit einer Leistungsminderung arbeiten sich ein und gewinnen Routine, so dass eine Degression der Zuschüsse nach einigen Jahren der Beschäftigung inzwischen üblich ist. Erst seit dem Jahr 2004 werden Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche mit Prämien und Zuschüssen zur Berufsausbildung gefördert. Im Jahr 2009 wurden hierfür Euro aufgebracht. Die Arbeitgeber erhielten in 155 Fällen eine Ausbildungsförderung für behinderte Jugendliche. Dieses noch recht neue Förderinstrument wird bisher noch zögerlich in Anspruch genommen, auch wenn sich die Fallzahlen von 2006 bis 2009 fast verdreifacht haben. Die Arbeitsmarktprogramme mit 11,5 Millionen Euro wie auch die Leistungen an Integrationsprojekte von fast 48 Millionen Euro, die ebenfalls dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen sind, gehören auch zu den Leistungen an Arbeitgeber. Damit erhielten Arbeitgeber im Jahr 2009 insgesamt rund 182 Millionen Euro zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Für die Schaffung und Sicherung von etwa Arbeitsplätzen wurden rund 43 Millionen Euro Prävention fördern Die betriebliche Prävention hat das Ziel, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu vermeiden sowie chronische Erkrankungen oder eine Behinderung zu verhindern. Sie ist Aufgabe des Arbeitgebers so hat es das Gesetz festgelegt. In der betrieblichen Praxis nehmen die Prävention und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) einen immer höheren Stellenwert ein. Dies ist auch auf die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zurückzuführen, die besagt, dass krankheitsbe- Präventionsfälle Prävention nach 84 SGB IX Alle davon Frauen Alle davon Frauen Alle davon Frauen Betriebsbedingte Gründe Verhaltensbedingte Gründe Personenbedingte Gründe Gründe nicht ausgewiesen Insgesamt Quelle: eigene Erhebung 19

22 Ausgleichsabgabe Ausgaben dingte Kündigungen sozial ungerechtfertigt sein können, wenn durch rechtzeitiges präventives Eingreifen des Arbeitgebers Fehlzeiten hätten vermieden oder erheblich reduziert werden können oder wenn kein BEM durchgeführt wurde. Prävention ist ein Prozess, der nur wirksam ist, wenn zwischen allen Beteiligten klare Absprachen getroffen wurden. Das zeigt der hohe Prozentsatz der Präventionsverfahren, bei denen nach umfangreichen Beratungen keine weiteren Maßnahmen notwendig wurden. Im Jahr 2009 konnten fast 63 Prozent der Präventionsfälle erfolgreich abgeschlossenen werden und gingen nicht in ein Kündigungsverfahren über. Im Jahr 2007 waren es noch 42 Prozent, im vorigen Jahr lag die Quote ähnlich hoch wie Aus der konstant hohen Quote kann abgeleitet werden, dass das BEM in der betrieblichen Praxis angenommen wird. Die Integrationsämter stellen sich für die betriebliche Prävention und das BEM als Berater und Moderatoren zur Verfügung. Sie koordinieren den Präventionsablauf und schalten bei Bedarf den Integrationsfachdienst oder den Technischen Beratungsdienst ein. Im Jahr 2009 wurden die Integrationsämter in Fällen 674-mal mehr als im Jahr zuvor eingeschaltet. Seit dem Jahr 2007 haben sich die Präventionsfälle, bei denen die Integrationsämter mit einbezogen wurden, um das 1,5-fache gesteigert. Präventionsfälle 2009 Neufälle Prävention nach 84 SGB IX Alle davon Frauen Betriebsbedingte Gründe Verhaltensbedingte Gründe Personenbedingte Gründe Gründe noch nicht bekannt Insgesamt Abgeschlossene Präventionsverfahren 2009 Weiterbearbeitung als Kündigungsfall Leistungsfall Weiterleitung an Reha-Träger Abschluss nach Beratung ohne weitere Maßnahmen Betriebsbedingte Gründe Verhaltensbedingte Gründe Personenbedingte Gründe Gründe nicht ausgewiesen Insgesamt Quelle: eigene Erhebung 20

23 Ausgleichsabgabe Ausgaben << 8.2 Leistungen an Integrationsprojekte Integrationsprojekte haben die Aufgabe, besonders betroffene schwerbehinderte Menschen dauerhaft beruflich einzugliedern. Bei der Zielgruppe handelt es sich um schwerbehinderte Menschen, die trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und der Unterstützung durch Integrationsfachdienste nur geringe Chancen haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden. In Integrationsprojekten werden sie ausgebildet, beschäftigt und arbeitsbegleitend betreut. Wenn es nötig ist, werden auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten. Faktisch bilden Integrationsprojekte eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zählen aber zum allgemeinen Arbeitsmarkt und sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen, in denen überdurchschnittlich viele besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigt sein müssen: mindestens 25 Prozent aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit soll ihr Anteil an der Gesamtbelegschaft jedoch 50 Prozent nicht überschreiten. Integrationsprojekte müssen wirtschaftlich erfolgreich und sozial engagiert sein. In der Praxis ist es nicht immer einfach, diesen Gegensatz aufzulösen. Es erfordert ausgefeilte und betriebswirtschaftlich sinnvolle Konzepte, damit der Spagat zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität einerseits und der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen andererseits gelingt. Zu den besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, für die Integrationsprojekte häufig eine sinnvolle Station zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind, gehören überwiegend Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die eine individuelle arbeitsbegleitende Betreuung benötigen, sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung. Aber auch für Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen, die beabsichtigen, auf den Leistungen an Integrationsprojekte 2009 Leistungen Mio. Euro Fallzahlen Aufbau und Ausstattung 6, Erweiterung 2, Modernisierung 1, Betriebswirtschaftliche Beratung bei Neugründung 0, Laufende betriebswirtschaftliche Beratung 0, Abdeckung eines besonderen Aufwandes 18, Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen 18, Insgesamt 47, Quelle: eigene Erhebung 21

24 Ausgleichsabgabe Ausgaben allgemeinen Arbeitsplatz zu wechseln oder Abgänger von Sonder- oder Förderschulen, die ohne Unterstützung nicht den Weg ins Berufsleben schaffen, können Integrationsprojekte eine vorläufige Alternative sein. Ihrer Durchgangsfunktion werden die Integrationsprojekte in der Praxis dennoch nicht gerecht. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten von ihnen mit sehr konstanten Belegschaften arbeiten, die in den Integrationsprojekten Dauerarbeitsplätze gefunden haben. Die Zahl der Integrationsprojekte nahm in den letzten Jahren stetig zu. Gab es im Jahr 2002 noch 314 bundesweit geförderte Integrationsprojekte, so waren es im Jahr 2009 bereits 592 wovon 51 Integrationsprojekte 2009 neu geschaffen wurden. Für die 592 bundesweit geförderten Integrationsprojekte stellten die Integrationsämter 47,6 Millionen Euro, etwa 1,7 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Damit wurde die Schaffung und Ausstattung behinderungsgerechter Anzahl der Integrationsprojekte 2009 Integrationsämter Alle Projekte neu im Jahr 2009 Baden-Württemberg 55 2 Bayern 88 3 Berlin 24 0 Brandenburg 24 2 Bremen 1 0 Hamburg 9 0 Hessen 45 1 Mecklenburg-Vorpommern 14 3 Niedersachsen 23 2 Nordrhein-Westfalen Rheinland 61 7 Nordrhein-Westfalen Westfalen-Lippe Rheinland-Pfalz 66 9 Saarland 8 0 Sachsen 43 6 Sachsen-Anhalt 17 1 Schleswig-Holstein 15 0 Thüringen 16 2 Summe Quelle: eigene Erhebung 22

25 Ausgleichsabgabe Ausgaben << Arbeitsplätze unterstützt, Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen ausgeglichen, der besondere Aufwand sowie betriebswirtschaftliche Beratung finanziert. Etwa 76 Prozent der Gesamtförderung rund 36,4 Millionen Euro wurden für Zuschüsse zur Abdeckung eines besonderen Aufwandes und für Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen verwendet. Im Jahr 2009 flossen 10,4 Millionen Euro etwa 22 Prozent der gesamten Fördersumme in den Aufbau und die Ausstattung von Arbeitsplätzen. In die betriebswirtschaftliche Beratung bei Neugründungen und bei laufenden Projekten investierten die Integrationsämter Euro. Ein wichtiges Angebot der Integrationsämter ist die betriebswirtschaftliche Beratung, denn Integrationsprojekte müssen sich dem Wettbewerb stellen und am Markt behaupten. Ihr Ziel muss sein, den überwiegenden Teil ihrer laufenden Kosten selbst zu decken und nur in geringem Umfang laufende öffentliche Zuschüsse zu benötigen. Deswegen ist es besonders wichtig, dass Integrationsprojekte Marktnischen entdecken, Erfolg versprechende Geschäftsfelder besetzen und dafür tragfähige Konzepte entwickeln, die ein solides Marketing kombiniert mit einer detaillierten betriebswirtschaftlichen Planung enthalten. Aber auch laufende Projekte müssen gelegentlich geschäftspolitisch korrigiert werden, um betriebswirtschaftlich Bestand zu haben. Im Jahr 2009 gab es Beschäftigte in Integrationsprojekten. Rund 36 Prozent von ihnen Personen waren schwerbehindert. Von ihnen wiederum gehörten Personen 30,4 Prozent der Gesamtbeschäftigten zur Gruppe der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen. Von einer Werkstatt für behinderte Menschen in ein Integrationsprojekt wechselten 381 Personen und 377 Schüler kamen von einer Sonder- oder Förderschule für Menschen mit geistiger Behinderung. Als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen spielen die Integrationsprojekte damit nach wie vor eine eher kleine Rolle. Allerdings steigt die Zahl derjenigen, die von der Werkstatt für behinderte Menschen in ein Integrationsprojekt wechselten, seit 2007 kontinuierlich an. In der Finanz- und Wirtschaftskrise haben sich die Integrationsprojekte erstaunlich gut gehalten. Probleme hatten diejenigen, die Zulieferaufträge für die Industrie ausführen. Mit der Entscheidung der Integrationsämter, die laufenden Leistungen an Integrationsprojekte auch dann nicht zu kürzen, wenn diese Kurzarbeit anmelden müssen, wurde sicher ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass viele Integrationsprojekte glimpflich durch die Krise kamen. Zu Insolvenzen oder vergleichbaren Problemen kam es jedenfalls nicht in größerem Umfang. Beschäftigte in Integrationsprojekten 2009 gesamt innerhalb der Beschäftigten sind schwerbehinderte Menschen davon besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach 132 Abs. 2 Übergänge aus Schulen für geistig behinderte Menschen davon Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen geringfügig Beschäftigte Frauen Männer Beschäftigte insgesamt Quelle: eigene Erhebung 23

26 Ausgleichsabgabe Ausgaben 8.3 Leistungen an schwerbehinderte Menschen Schwerbehinderte Berufstätige können im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch direkt Leistungen von den Integrationsämtern in Anspruch nehmen: Im Jahr 2009 haben schwerbehinderte Menschen insgesamt 27, 3 Millionen Euro erhalten. Die Fördersumme wie auch die Anzahl der Leistungsempfänger bewegen sich seit Jahren auf einem relativ konstanten Niveau. Die Leistungen der Integrationsämter sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit schwerbehinderter Menschen zu stärken und die Chancengleichheit gegenüber nicht behinderten Arbeitnehmern zu verbessern. Dazu gehört auch der Kostenersatz für eine notwendige Arbeitsassistenz. Diese Art der individuellen Förderung hat sich inzwischen mit über 14 Millionen Euro zur wichtigsten Leistung und zum größten Förderanteil innerhalb der Leistungen an schwerbehinderte Menschen entwickelt. Bei dieser Leistungsart steigt die Nachfrage seit Jahren stetig an auf Leistungsempfänger im Jahr Dies ist darauf zurückzuführen, dass schwerbehinderte Menschen seit dem Jahr 2000 einen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz haben. Gefördert wird eine Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Sicherung einer Beschäftigung, wenn dadurch die Leistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen Mio. Euro Anzahl der Mio. Euro Anzahl der Mio. Euro Leistungsempfänger Leistungsempfänger Anzahl der Leistungsempfänger Technische Arbeitshilfen 4, , , Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes 3, , , Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit 1, , , Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung 0, , , Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten 2, , , Hilfen in besonderen Lebenslagen 1, , , Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz 10, , , Insgesamt 24, , , Quelle: eigene Erhebung 24

27 Ausgleichsabgabe Ausgaben << Leistungsfähigkeit des Assistenznehmers deutlich gesteigert werden kann. Die Wirksamkeit dieser Leistung wurde bereits im Jahr 2007 durch die gemeinsame Studie Arbeitsassistenz zur Teilhabe des Landschaftsverbandes Rheinland und der BIH bestätigt. Nur bei der Arbeitsassistenz spielen die Budgets für die betroffenen Menschen eine wichtige Rolle. Bei allen anderen individuellen Leistungen der Integrationsämter ist das Persönliche Budget praktisch ohne Bedeutung, da es sich kaum für diese Form der Leistungserbringung eignet. Die individuellen Leistungen der Integrationsämter sollen die Wettbewerbsfähigkeit schwerbehinderter Menschen stärken Die Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit und zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten sind weitgehend konstant geblieben. Dagegen hat sich die Anzahl der Leistungsempfänger für technische Hilfsmittel seit 2005 um die Hälfte auf Bewilligungen im Jahr 2009 reduziert. Vermutlich hängt dies mit dem konsequenten Verweis der Integrationsämter auf die Zuständigkeit der Krankenkassen bei der Hörgeräteversorgung zusammen. 8.4 Arbeitsmarktprogramme Die Integrationsämter haben für regionale Arbeitsmarktprogramme etwa 11,5 Millionen Euro im Jahr 2009 aufgebracht. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Fördersumme um etwa 4,6 Millionen Euro erhöht und hat somit wieder das Niveau des Jahres 2007 erreicht. Arbeitsmarktprogramme sind ein Instrument zur gezielten Förderung besonderer Gruppen von schwerbehinderten Menschen. Sie werden beispielsweise zur Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes für schwerbehinderte junge Menschen angeboten, zur Erhöhung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Frauen, zur Unterstützung beim Wechsel aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder zur Überbrückung bis zur Altersgrenze für ältere schwerbehinderte Menschen. In der Praxis müssen die verschiedenen Arbeitsmarktprogramme an die regionalen Erfordernisse des Arbeitsmarktes angepasst werden. Viele regionale Programme sind mittlerweile ersatzlos ausgelaufen. Häufig wurden sie durch Nachfolgeprogramme ersetzt, die in den Ländern die Integrationsämter selbst durchführen oder mit Unterstützung der von ihnen beauftragten Integrationsfachdienste und nicht mehr die Agenturen für Arbeit. Bei diesen zielgerichteten Aktionsprogrammen für mehr Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, beispielsweise für den Übergang von Förder- oder Sonderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, können die Mittel der Integrationsämter in der Regel effizienter eingesetzt werden als die der Bundesagentur für Arbeit pauschal zur Verfügung gestellten Fördermöglichkeiten. Arbeitsmarktprogramme sind zeitlich befristet und regional begrenzt. Sie werden nicht in allen Bundesländern angeboten. Regional wurden Länderprogramme auch mit Job4000 verbunden, dem Arbeitsmarktprogramm des Bundes, das seit dem Jahr 2006 läuft und verlängert werden soll. 25

28 Ausgleichsabgabe Ausgaben 8.5 Integrationsfachdienste Zahlen und Fakten Auch im Jahr 2009 wurden die Dienstleistungen der Integrationsfachdienste (IFD) verstärkt nachgefragt. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die durch einen IFD unterstützt wurden, nahm im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 Prozent zu. Insgesamt stieg die Zahl der unterstützten Menschen mit Behinderungen von 2005 bis 2009 um 29 Prozent von etwa auf rund Personen. Dabei ist besonders zu beachten, dass es sich bei den Klienten der IFD um eine sehr schwer vermittelbare Zielgruppe handelt, wie Menschen mit einer gravierenden seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung, seh- oder hörgeschädigte schwerbehinderte Menschen sowie Menschen mit mehrfachen Behinderungen. Wobei Menschen mit einer seelischen Behinderung mit fast 25 Prozent den größten Anteil der Klienten der IFD ausmachen. Der Anteil der lernbehinderten und geistig behinderten Menschen ist seit 2005 von 10,2 Prozent auf nunmehr 13,75 Prozent konstant ansteigend. Hier führten verstärkte Bemühungen zur Förderung von Übergängen aus Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) von Bundesprogramm (Job 4000) in Kombination mit Länderprogrammen nicht nur zu einer stetig steigenden Zahl an Klienten, die beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch den IFD unterstützt werden, sondern mittlerweile auch zu einer nennenswerten Zahl von Arbeitsverhältnissen, die durch Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben gesichert werden müssen. Für die Bewertung der Arbeitsergebnisse der IFD für 2009 ist einerseits die Quote der Vermittlungen in Arbeit und andererseits die Quote der Sicherung gefährdeter Arbeitsverhältnisse ausschlaggebend. Im Jahr 2009 betrug die Vermittlungsquote der abgeschlossenen Fälle 31,7 Prozent, was der durchschnittlichen Vermittlungsquote der letzten vier Jahre entsprach. Konkret hieß dies für 2009: In den Arbeitsmarkt wurden schwerbehinderte Menschen vermittelt wobei 450 Schulabgänger oder Mitarbeiter einer WfbM waren. Die Quote der erfolgreich gesicherten Arbeitsverhältnisse lag im Jahr 2009 bei 74,4 Prozent und somit trotz schwieriger Arbeitsmarktbedingungen mit leicht steigender Tendenz auf dem Niveau der letzten Jahre. Allerdings ist die Zahl der dabei unterstützten Fälle in den letzten vier Jahren ebenfalls angestiegen von Fällen im Jahr 2005 bis aktuell auf abgeschlossene Fälle im Jahr 2009.Das bedeutet eine Steigerung von 64 Prozent. Somit sind die Befürchtungen, dass sich die Finanzund Wirtschaftskrise gravierend auf die Arbeitsergebnisse der IFD im Jahr 2009 auswirken wird, nicht eingetroffen. Auch bei der Zahl der gesicherten Arbeitsplätze ist 2009 im Vergleich zu den Vorjahren eine erhebliche Steigerung um 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf Beratung und Betreuung durch die Integrationsfachdienste 2009 Anzahl männlich weiblich Qualifizierte Beratung (Beratungsfälle) Fälle beruflicher Sicherung und Vermittlung (Betreuungsfälle) Summe Quelle: eigene Erhebung 26

29 Ausgleichsabgabe Ausgaben << abgeschlossene Fälle zu beobachten. Ein Zeichen für die hohe Kompetenz der IFD in diesen Bereichen. Belegt wird diese Kompetenz auch und insbesondere durch eine stetig zunehmende Nachfrage der IFD unmittelbar aus den Betrieben und Dienststellen. So stieg die Einschaltung der IFD direkt aus dem betrieblichen Umfeld von Fällen 2005 auf im letzten Jahr an. Sowohl der Anteil rund 46 Prozent als auch die Zahl von Menschen, die bei der Suche nach einem Arbeitsplatz durch den IFD unterstützt wurden, ist gegenüber 2008 leicht von 50,4 Prozent oder Fällen zurückgegangen. Hingegen ist der Anteil derer, die zur Sicherung der Beschäftigung begleitet wurden mit 45,4 Prozent dies entspricht Fällen seit Jahren relativ konstant. Die Zahl der Übergänger aus Schulen und WfbM hat sich seit 2005 von Fällen auf fast Fälle im Jahr 2009 mehr als verdoppelt. Lagen die Anzahl der Schüler bei 916 und die Übergänge aus den WfbM bei 874 im Jahr 2005 noch annähernd auf gleich (schwachem) Niveau, so ist insbesondere der Anteil der Schüler überproportional auf angestiegen. Der Anteil von Mitarbeitern aus der WfbM mit Fällen und prozentual mit 1,9 Prozent entspricht dem Anteil der letzten beiden Jahre. Mit insgesamt 6,7 Prozent im Jahr waren es 5,4 Prozent lag der Anteil dieser beiden Zielgruppen an allen Klienten immer noch sehr niedrig. Hier gibt es in den einzelnen Ländern weiterhin erhebliche Unterschiede, die von 1 bis 10 Prozent reichen. Die Anzahl der Vermittlungen pro Fachberaterstelle im IFD ist gegenüber den beiden Vorjahren von 13,2 auf 12,6 Vermittlungen pro Stelle leicht zurückgegangen. Von den rund Fällen, die 2009 vom IFD bearbeitet Fallzahlen nach Leistungsträgern Integrationsamt N = Fälle 2 Träger der Arbeitsvermittlung 3 Rehabilitationsträger 4 Sonstige Status der Klienten 2009 Stellung im Berufsleben zu Beginn der Betreuung Fallzahlen in % Arbeitsmarkt-Beschäftigte ,4 Arbeitslose ,9 Schüler ,8 Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen ,9 Insgesamt ,0 Quelle: eigene Erhebung 27

30 Ausgleichsabgabe Ausgaben wurden, war der Auftraggeber in rund Fällen das Integrationsamt Fälle mehr als im Vorjahr, in Fällen die Träger der Arbeitsvermittlung 780 Fälle weniger als 2008 und in Fällen ein Rehabilitationsträger 627 Fälle mehr als im Jahr zuvor. Nachdem die Fallzahlen über alle Auftraggeber in den letzten vier Jahren stetig ansteigend waren, gingen erstmals die Aufträge durch die Träger der Arbeitsvermittlung zurück. Dies lag insbesondere an einem ab dem IV. Quartal 2009 einsetzenden Rückgang der Beauftragung nach 37 SGB III. Strukturverantwortung der Integrationsämter Mit der Übertragung der Strukturverantwortung für die IFD auf die Integrationsämter verband der Gesetzgeber die Erwartung, dass diese die bis zum in den meisten Bundesländern noch weitgehend nach Arbeitsvermittlung und Sicherung der Beschäftigung getrennte Angebotsstruktur der IFD zu übergreifenden Organisationseinheiten zusammenführen sollen. Bis zum bestanden noch mehr als 400 separate IFD mit unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung und Beauftragung. Zum konnten diese zwischenzeitlich zu 212 umfassend ausgestatteten Organisationseinheiten, die sowohl für die Vermittlung schwerbehinderter Arbeitsloser in Arbeit wie auch für die berufliche Begleitung zur Sicherung des Arbeitsplatzes zuständig sind, zusammengeführt werden. Die IFD verfügen inzwischen über ein differenziertes und personell gut ausgestattetes fachliches Angebot, um alle gesetzlichen Aufgaben für die gesamte Zielgruppe sowohl beim Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt (Arbeitslose und Übergänger) sowie zur Sicherung bereits bestehender Arbeitsverhältnisse (Beschäftigte) qualifiziert erledigen zu können. Gemessen an der Auch 2009 wurden trotz Finanz- und Wirtschaftskrise die Dienstleistungen der IFD verstärkt nachgefragt überproportional gewachsenen Fallzahl blieb der Stellenzuwachs jedoch begrenzt. So stieg die durchschnittliche Fallzahlenbelastung pro Fachberaterstelle von 47,7 im Jahr 2005 auf 61,3 im Jahr 2009 an. Die in der Strukturverantwortung intendierten Vorhalteleistungen durch die Integrationsämter wurden in den letzten Jahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt. Insbesondere die personelle und finanzielle Ausstattung der IFD variierte erheblich. Die Versorgungsdichte bewegt sich zwischen knapp bis zu knapp Einwohner pro Fachkraftstelle. Rückgang der Vermittlungsleistungen in Zukunft Durch die Änderung der Vergabeordnung für Leistungen zum wird es ab Mitte des Jahres 2011 zu einem erheblichen Rückgang der Beauftragung durch die Träger der Arbeitsvermittlung kommen. Ab diesem Zeitraum werden die Arbeitsmarktdienstleistungen nach 46 SGB III ohne Bezug zu den IFD allgemein ausgeschrieben. Ausgeschrieben werden dabei Arbeitsmarktdienstleistungen, die mit dem ursprünglichen Auftrag an die IFD nicht mehr viel zu tun haben. Die Folgen: Viele IFD werden sich auf die Ausschreibung der neuen Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht bewerben können. Der Vermittlungsbereich der IFD wird deshalb wesentlich abgebaut werden und sich künftig überwiegend noch um Aufträge der Rehabilitationsträger sowie verstärkt um Übergänger aus Schulen und WfbM kümmern. Für die Integrationsämter besteht somit keine Grundlage mehr, Vermittlungsfachkräfte wie bisher im Rahmen der Strukturverantwortung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die IFD vorzuhalten und oder mit- 28

31 Ausgleichsabgabe Ausgaben << Art der Behinderung 2009 Fallzahlen in % Seelische Behinderung ,61 Neurologische Behinderung ,51 Geistige Behinderung/Lernbehinderung ,75 Hörbehinderung ,22 Sehbehinderung ,79 Körperbehinderung (organisch) ,78 Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat) ,33 Insgesamt ,00 Quelle: eigene Erhebung Vermittlungsergebnisse Summe Vermittlungen davon Übergänge aus Schule/WfbM Vermittlungsquote der abgeschlossenen Fälle Vermittlungen pro Stelle k.a ,3% 28,8% 33,7% 32,7% 31,7% 12 12,8 13,3 13,2 12,6 Quelle: eigene Erhebung zufinanzieren. Sie werden sich vor diesem Hintergrund bei der Beauftragung der IFD auf die Sicherung bedrohter Arbeitsverhältnisse sowie auf den neuen Leistungstatbestand der Berufsbegleitung nach 38 a Abs. 3 SGB IX konzentrieren und künftig im Bereich der Vermittlung Fachkräfte nur noch für Vermittlungsaufträge für eigene Initiativen oder für die Rehabilitationsträger vorhalten. Basis der Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern ist die Gemeinsame Empfehlung IFD vom Sie wurde auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) vereinbart und hat sich in der Praxis bisher sehr gut bewährt. Um der zwischenzeitlichen Kostensteigerung gerecht werden zu können, wurden die darin vereinbarten Vergütungssätze mit Wirkung vom angepasst, so dass die IFD mit den darin vereinbarten Kostensätzen auch weiterhin kostendeckend arbeiten können. 29

32 Ausgleichsabgabe Ausgaben Ergebnisse abgeschlossene Fälle Arbeitsplatzsicherung % = Fälle (2008) und 100% = Fälle (2009) Renteneintritt Kündigung durch Arbeitgeber Einvernehmliche oder Eigenkündigung = 2008 = 2009 Gesicherte Arbeitsverhältnisse Quelle: eigene Erhebung Ergebnisse abgeschlossene Fälle Vermittlung % = Fälle (2007) und 100% = Fälle (2008) und 100% = Fälle (2009) = keine Vermittlung ,3 % 31,7 % = Vermittlung ,3 % 32,7 % ,3 % 33,7 % ,2 % 28,8 % 0% 10% 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % Quelle: eigene Erhebung 30

33 Ausgleichsabgabe Ausgaben << 8.6 Institutionelle Förderung Werkstätten für behinderte Menschen bieten schwerbehinderten Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, eine adäquate Qualifizierung und Beschäftigung. Für viele schwerbehinderte Menschen ist und bleibt die Werkstatt für behinderte Menschen der richtige und einzig mögliche Arbeitsplatz auch wenn eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt immer das Ziel sein sollte. Somit trägt auch die institutionelle Förderung durch die Integrationsämter zur Verbesserung der Chancengleichheit und zur Verringerung der spezifischen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen bei. Die institutionelle Förderung durch die Integrationsämter ist allerdings eine nachrangige Aufgabe. Die institutionelle Förderung betrug im Jahr 2009 rund 14 Millionen Euro weniger als im Vorjahr bei einem Gesamtbetrag von fast 52 Millionen Euro. Wobei die Werkstätten für behinderte Menschen zwar 11 Millionen Euro weniger als 2008, aber mit etwa 33 Millionen Euro den größten Förderanteil aller institutionellen Förderleistungen erhielten. In Werkstätten für behinderte Menschen wird beobachtet, dass in den letzten Jahren der Anteil der seelisch behinderten Werkstattbeschäftigten wächst Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) lag die Zahl der Werkstätten für behinderte Menschen im Jahr 2009 bei 715. Die BAG WfbM erwartet für Ende 2010 einen Platzbedarf von Hauptsächlich geistig behinderte Menschen sind in den Werkstätten beschäftigt. So sind fast 78 Prozent der Werkstattbeschäftigten geistig behindert, 18,2 Prozent haben eine seelische Behinderung und 4 Prozent waren im Jahr 2009 körperbehindert. Allerdings beobachtet die BAG WfbM, dass in den letzten Jahren der Anteil der seelisch behinderten Werkstattbeschäftigten wächst. Trotz allem muss für Menschen, deren Leistungsfähigkeit die Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen nicht zwingend erforderlich macht, nach Alternativen gesucht werden. Dies ist ebenso im Interesse dieser Menschen, die dadurch in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten, wie auch im Interesse der öffentlichen Haushalte, wenn das gegenwärtige System auch in Zukunft finanzierbar bleiben soll. 31

34 Ausgleichsabgabe Ausgaben Institutionelle Förderung Leistungen Mio. Euro geförderte Mio. Euro geförderte Mio. Euro geförderte Einrichtungerichtungen Ein- Einrichtungen Einrichtungen nach 30 Abs.1 Nr. 1 3 SchwbAV 0,48 7 1,23 3 1,16 4 Werkstätten für behinderte Menschen 34, , , Wohnstätten für behinderte Menschen 15, , ,03 42 Beförderungsdienste für schwerbehinderte Menschen ( 30 Abs. 2 SchwbAV) 0,00 0 0,01 1 0,00 0 Leistungen für den laufenden Betrieb ( 30 Abs. 3 SchwbAV) 0, , ,92 17 Gesamtausgaben 50, , , Quelle: eigene Erhebung 32

35 Besonderer Kündigungsschutz << 9Besonderer Kündigungsschutz Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nur wirksam wird, wenn das Integrationsamt zuvor zugestimmt hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer unkündbar sind. Die neutrale Rolle der Integrationsämter verpflichtet sie, zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Beschäftigten sorgfältig abzuwägen. Das Kündigungsschutzverfahren soll sicherstellen, dass schwerbehinderte Beschäftigte von behinderungsbedingten Nachteilen geschützt werden und das Integrationsamt alle Möglichkeiten ausschöpfen kann, um das Arbeitsverhältnis zu erhalten, idealerweise durch eine gütliche Einigung. Zunächst sind präventive Maßnahmen oder die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements gefordert, wenn Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis auftreten, zum Beispiel bei hohen Fehlzeiten. Dazu müssen alle Beteiligten Arbeitgeber, schwerbehinderte Arbeitnehmer, Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams sowie das zuständige Integrationsamt konstruktiv nach Lösungen suchen, damit das gefährdete Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden kann. Angestrebt werden immer einvernehmliche Lösungen, die eine Weiterbeschäftigung ermöglichen. Die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten bleibt somit immer das letzte Mittel, die so genannte Ultima Ratio. Allen Entscheidungen über die Zustimmung zur Kündigung bei personen-, verhaltens- und betriebsbedingt gefährdeten Beschäftigungsverhältnissen gehen immer genaue Prüfungen voraus. Sorgfältig geprüft wird zum Beispiel, ob der Kündigungsgrund auf die Behinderung zurückzuführen ist und ob eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Weiterbeschäftigung mit Unterstützung des Integrationsamtes möglich ist oder ob beim Der besondere Kündigungsschutz führt keineswegs zur Unkündbarkeit von schwerbehinderten Beschäftigten Wegfall des Arbeitsplatzes eine anderweitige Beschäftigung gefunden werden kann. Die Mitarbeiter des Integrationsamtes und die gegebenenfalls von ihnen beauftragten Integrationsfachdienste informieren und beraten umfassend in allen Fragen, die die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen betreffen sowie über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Bei Betriebsstilllegungen und Insolvenzen kann der besondere Kündigungsschutz meist wenig bewirken und die unterstützenden Maßnahmen greifen kaum. Hier muss das Integrationsamt meist dem Kündigungsantrag des Arbeitgebers zustimmen. Auch bei wesentlichen Betriebseinschränkungen und bei Kündigungen, die aufgrund verhaltensbedingter Schwierigkeiten erfolgen, ist der Spielraum des Integrationsamtes geringer. Die Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung lagen im Jahr 2009 bei Im Vergleich zum Vorjahr gingen bei den Integrationsämtern insgesamt mehr Kündigungsanträge ein. Das sind fast 29 Prozent mehr als Ein wesentlicher Grund für den außerordentlichen Anstieg der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung war die andauernde Finanz- und Wirtschaftskrise, die im Jahr 2009 die Wirtschaft weitgehend bestimmte und sich abgeschwächt auch in der ersten Hälfte des Jahres 2010 noch fortsetzte. Die Entwicklung ist jedoch regional sehr unterschiedlich. Bundesländer mit vielen Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie, dort insbesondere bei den zahlreichen mittelständischen Zulieferern, oder im Maschinenbau waren überproportional betroffen. Trotz einer Erholung der Wirtschaft in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 bleibt abzuwarten, ob sich dies auch auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auswirkt und die Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter deutlicher zurückgehen. 33

36 Besonderer Kündigungsschutz Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen Neuanträge nach Bundesländern Bundesland 2007 Veränderung Veränderung in % im Vergleich in % im Vergleich zum Vorjahr 2008 zum Vorjahr 2009 Baden-Württemberg , , Bayern , , Berlin , , Brandenburg 688 9, , Bremen 232 4, , Hamburg 597 8, , Hessen , , Mecklenburg-Vorpommern 468 4, , Niedersachsen , , Nordrhein-Westfalen , , Rheinland-Pfalz 838 0, , Saarland , , Sachsen , , Sachsen-Anhalt 591 3, , Schleswig-Holstein , , Thüringen 707 5, , Summe , , Quelle: eigene Erhebung 34

37 Besonderer Kündigungsschutz << 9.1 Kündigungsgründe Im Jahr 2009 wurden fast 30 Prozent mehr Kündigungen gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten ausgesprochen als In mehr als der Hälfte 56 Prozent der Fälle waren Betriebsstilllegungen, Insolvenzverfahren, Schließungen oder Umstrukturierungen von Betriebsteilen dafür verantwortlich. Die Zahl der Kündigungsanträge aus betriebsbedingten Gründen betrug Behinderungsbedingte Gründe lagen bei rund 23 Prozent der Kündigungen vor. In diesen Fällen Ordentliche Kündigungen: Kündigungsgründe % = Fälle spielten Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit oder krankheits- und behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen eine wesentliche Rolle. Auf verhaltensbedingte Gründe, also Gründe, die nicht in behinderungsbedingten Leistungsdefiziten, sondern im persönlichen Verhalten der Arbeitnehmer lagen, waren Fälle fast 21 Prozent aller Kündigungsanträge zurückzuführen. Ihr Anteil bei den ordentlichen Kündigungen betrug 13 Prozent, überwog aber mit 70 bei den außerordentlichen Kündigungen. (Angaben in Prozent) 50% 40% 30% 20% 10% 0% 18,31 1 4, , , ,45 5 1, , Betriebsauflösung/-stilllegung; Insolvenzverfahren 2 Wesentliche Betriebseinschränkung 3 Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen 4 Fehlzeit wegen Arbeitsunfähigkeit 5 Leistungseinschränkung wegen Krankheit und Behinderung 6 Behinderungsunabhängige Leistungsbeeinträchtigung 7 Verhaltensbedingte Gründe Außerordentliche Kündigungen: Kündigungsgründe % = Fälle (Angaben in Prozent) 80% 70% 68,34 60% 50% 40% 30% 20% 10% 3,24 1,08 9,32 9,61 6,57 1,84 0% Quelle: eigene Erhebung 1 Betriebsauflösung/-stilllegung; Insolvenzverfahren 2 Wesentliche Betriebseinschränkung 3 Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen 4 Fehlzeit wegen Arbeitsunfähigkeit 5 Leistungseinschränkung wegen Krankheit und Behinderung 6 Behinderungsunabhängige Leistungsbeeinträchtigung 7 Verhaltensbedingte Gründe 35

38 Besonderer Kündigungsschutz 9.2 Kündigungsschutz Ergebnisse Der Prozentsatz der Arbeitsplätze, die nach Abschluss der Kündigungsschutzverfahren erhalten blieben, betrug im Jahr 2009 etwa 21 Prozent. Das Absinken der Quote, die sich in den letzten Jahren auf konstantem Niveau von 23 Prozent bewegte, ist der Finanzund Wirtschaftskrise zu schulden, die 2009 überwiegend den Arbeitsmarkt bestimmte. Mit dem besonderen Kündigungsschutz wurde erreicht, dass schwerbehinderte Beschäftigte ihr Arbeitsverhältnis fortführen konnten. Das bedeutet: durchschnittlich blieb jedes fünfte Arbeitsverhältnis erhalten. Diese Zahlen belegen, dass der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen keinesfalls ein wesentliches Einstellungshemmnis ist oder gar zur Unkündbarkeit führt. Ein Festhalten an unzumutbaren Arbeitsverhältnissen gibt es nicht: Im Jahr 2009 mussten die Integrationsämter zu 77 Prozent den Kündigungsanträgen zustimmen. Ordentliche Kündigungen: Ergebnisse % = Fälle (Angaben in Prozent) 50% 1 Erhalt des Arbeitsplatzes 40% 41,52 2 Zustimmung mit Einverständnis des behinderten Menschen 30% 20% 10% 15,94 28,91 11,30 2,34 3 Zustimmung ohne Einverständnis des behinderten Menschen 4 Aufhebungs-, Änderungsvertrag und andere Gründe des Ausscheidens 5 Kein Kündigungsschutz nach dem SGB IX 0% Außerordentliche Kündigungen: Ergebnisse % = Fälle (Angaben in Prozent) 50% 49,51 1 Erhalt des Arbeitsplatzes 40% 30% 20% 10% 0% 31, ,00 3 6,01 2, Zustimmung ohne Zusammenhang von Kündigungsgrund und Behinderung 3 Zustimmung mit Zusammenhang von Kündigungsgrund und Behinderung 4 Aufhebungs-, Änderungsvertrag und andere Gründe des Ausscheidens 5 Kein Kündigungsschutz nach dem SGB IX Quelle: eigene Erhebung 36

39 Besonderer Kündigungsschutz << Wenn Verfahren ohne streitige Entscheidung beendet wurden, dann waren die Gründe hierfür in der Regel Kündigungsrücknahmen durch die Arbeitgeber, Einverständniserklärungen der Betroffenen mit der Kündigung, Aufhebungs- oder Änderungsverträge sowie die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen. Ziel des besonderen Kündigungsschutzes ist es, einvernehmliche Lösungen anzustreben, da sie die besten Chancen auf Bestand haben. Arbeitsplätze, die daraufhin fortgeführt werden, sind meist stabiler und es besteht weniger die Gefahr, dass nach kurzer Zeit ein erneuter Antrag auf Kündigung gestellt wird. Im Verlauf eines Verfahrens ergeben sich oft Lösungswege, die vorher von den Beteiligten nicht gesehen wurden. Deswegen setzen die Integrationsämter vor allem auf kompetente und umfassende Beratung vor Ort. Sie kann dazu beitragen, mit Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben sinnvolle Lösungen zu finden und somit den Erhalt des Arbeitsplatzes ermöglichen. Der Aspekt der betrieblichen Prävention spielt bei Kündigungsverfahren eine besondere Rolle. Denn Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Problemen, die Arbeitsverhältnisse gefährden können, das Integrationsamt frühzeitig einzuschalten, damit alle Möglichkeiten und zur Verfügung stehenden Hilfen ausgeschöpft werden können. Die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist bei gesundheitsbedingten Schwierigkeiten für Arbeitgeber verpflichtend. Über Kündigungsanträge, bei denen bereits präventive Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt wurden, kann letztlich auch schneller entschieden werden. Durchschnittlich konnte jedes fünfte Arbeitsverhältnis erhalten bleiben Abgeschlossene Kündigungsverfahren 2009 Erhalt/Verlust des Arbeitsplatzes ordentliche Kündigung außerordentliche Kündigung Änderungskündigung erweiterter Beendigungsschutz alle Verfahren Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Erhalt des Arbeitsplatzes , , , , ,50 Verlust des Arbeitsplatzes , , , , ,94 Kein Kündigungsschutz nach dem SGB IX* 600 2, , , , ,57 Insgesamt * keine Gleichstellung oder Anerkennung als schwerbehinderter Mensch Quelle: eigene Erhebung 37

40 Bildung und Information 10Bildung und Information Bildung Das Bildungs- und Informationsangebot der Integrationsämter richtet sich vor allem an Schwerbehindertenvertretungen, Arbeitgeber und Beauftragte für die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen sowie an Betriebs- und Personalräte. Es hat die Aufgabe, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für die Praxis der Schwerbehindertenvertretung und ihrer betrieblichen Partner unmittelbar erforderlich sind. Das Kurssystem ist in Modulen aufgebaut und bietet sowohl Grundkurse für neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen als auch Aufbaukurse und Informationsveranstaltungen zu speziellen Themen an. Das Bildungs- und Informationsangebot der Integrationsämter steht allen Funktionsträgern offen. Das Kurs- und Informationsangebot der Integrationsämter wird ergänzt um die Internetplattform Im Jahr 2009 wurden insgesamt Seminare und Informationsveranstaltungen angeboten, die von Personen besucht wurden, die sich beruflich mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen befassen. Von den Integrationsämtern allein durchgeführt wurden davon 790 ein- oder mehrtägige Veranstaltungen, an denen Kursteilnehmer teilnahmen. Gemeinsam mit anderen Trägern richteten die Integrationsämter 191 Veranstaltungen aus, die für betriebliche Funktionsträger von Interesse waren. Weiter beteiligten sich die Integrationsämter an 404 Veranstaltungen anderer Träger, in denen sich Kursteilnehmer informierten. Beim überwiegenden Teil bei Personen handelte es sich um Schwerbehindertenvertretungen, 910 waren Arbeitgeberbeauftragte und 983 Betriebs- und Personalräte. Kurse und Informationsangebote 2009 Anzahl der Veranstaltungen Teilnehmer/ Teilnehmerinnen Vom Integrationsamt allein durchgeführte Veranstaltungen: Tagesveranstaltungen Mehrtägige Veranstaltungen Vom Integrationsamt gemeinsam mit anderen Trägern durchgeführte Veranstaltungen: Tagesveranstaltungen Mehrtägige Veranstaltungen Beteiligung des Integrationsamtes an Veranstaltungen anderer Träger: Insgesamt Quelle: eigene Erhebung 38

41 Bildung und Information << Teilnehmer an Kursen und Informationsangeboten der Integrationsämter 2008 Schwerbehindertenvertreter Arbeitgeberbeauftragte Betriebs-/ Personalräte Insgesamt Vom Integrationsamt alleine durchgeführte Veranstaltungen Quelle: eigene Erhebung Das flächendeckende Kurs- und Informationsangebot der Integrationsämter wird ergänzt um die Internetplattform die im Jahr 2010 umfangreich technisch optimiert wird. Es wird nicht nur möglich, sich über alle wichtigen Themen der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen zu informieren, sondern es werden auch spezielle Themenschwerpunkte interaktiv aufbereitet angeboten, wie etwa zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2010: Dazu können in einem Forum Fragen an Experten gestellt und Informationen mit anderen Teilnehmern ausgetauscht werden. Ein interaktives Lernprogramm mit kurzem Test führt in die Grundlagen der Wahl ein, Informationsmaterial wie Broschüren, Wahlkalender und weitere nützliche Unterlagen stehen zum Download bereit. Auch das E-Learning- Modul zur Integrationsvereinbarung kann zeit- und ortsunabhängig zum Selbststudium oder zur Vorbereitung auf ein Seminar genutzt werden oder eintägige Informationsveranstaltungen ergänzen. Information Der überwiegende Teil der Kursteilnehmer sind Schwerbehindertenvertreter ist die erste Adresse, wenn es um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geht Die Integrationsämter haben die Aufgabe, über die Möglichkeiten der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu informieren. Dazu gehört auch die Herausgabe der vierteljährlich erscheinenden Fachzeitschrift ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf, die sich mit einer Auflage von rund Exemplaren vor allem an das betriebliche Integrationsteam wendet. Das Informationsangebot wird ergänzt durch ein breites Spektrum an themenspezifischen Broschüren wie etwa die ZB Spezial 2010, die sich gezielt an Arbeitgeber wendet und über Unterstützungsmöglichkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen informiert, sowie das Handbuch ABC Behinderung & Beruf Durchschnittlich haben 2009 auf das Internetportal rund Besucher zugegriffen und fast 2,9 Millionen Seiten aufgerufen. Das bedeutet eine nochmalige Steigerung der Zugriffszahlen gegenüber den Vorjahren. Es ist davon auszugehen, dass die gemeinsame Plattform der Integrationsämter im Internet die erste Adresse ist, wenn es um die Belange schwerbehinderter Menschen im Beruf geht. Die BIH Online-Akademie zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) startete im September Das Angebot umfasst interaktive Wissensvermittlung, Erfahrungsaustausch durch Praxisbeispiele, Einführung in die aktuelle Rechtslage mit Expertenkontakt, aber auch Checklisten und Handlungshilfen. Sie bietet die Möglichkeit der Netzwerkbildung und des Austausches mit anderen Teilneh- 39

42 Bildung und Information mern sowie ein Expertenforum. Bis Juli 2010 haben sich über Teilnehmer bei der BIH Online-Akademie angemeldet, um das kostenlose Informations- und Beratungsangebot zum BEM zu nutzen. Es besteht nach wie vor ein großer Bedarf an Information und Aufklärung über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Fördermöglichkeiten bei der betrieblichen Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen. Deswegen unterstützte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH) auch die Initiative job Jobs ohne Barrieren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und beteiligte sich an Veranstaltungen der Behindertenverbände, an Fachmessen und an Veranstaltungen zur betrieblichen Prävention. 40

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitswelt Fachtagung der DVSG am 21.09.2016 in Kassel 1 Arten der Behinderung Hessen 2015 Arten der Behinderung bei 623.236 schwerbehinderten Menschen Quelle: Statistisches

Mehr

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt - Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun? Was tun! Prävention nach dem SGB IX Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Wo steht`s? Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch: SGB IX Teil 2: Förderung der Ausbildung

Mehr

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Integrationsamt Kündigungsschutz / Prävention Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Technischer

Mehr

Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016

Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016 Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016 1 Aufgaben des Integrationsamtes Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe ( 77 SGB IX) Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ( 102 Abs. 2 ff. i.v.m. 17

Mehr

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM 1 Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung 2 Zahl der schwerbehinderten Menschen Hessen 2006 bis 2011 jeweils zum Jahresende 542.986 566.266 563.342 578.842

Mehr

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ausbildungszuschuss Zuschuss zur Ausbildungsvergütung1 Förderhöhe Übernahme der monatlichen Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent bei behinderten Menschen bzw. bis zu 80

Mehr

Arbeit ist für alle da?

Arbeit ist für alle da? Nr. 117 2. März 2012 Arbeit ist für alle da? Viele Unternehmen erfüllen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen und kaufen sich frei! Nach Angaben der Bundesagentur

Mehr

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf Informationen für Arbeitgeber Menschen mit Behinderung im Beruf MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN IHRER FIRMA? EINE GUTE IDEE! Sinkende Geburtenraten und hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber

Mehr

LVR-Integrationsamt. Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen

LVR-Integrationsamt. Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen Integrationsamt örtliche Fachstelle Technischer Beratungsdienst Integrationsfachdienst zuständig für anerkannt schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte

Mehr

Menschen mit Behinderung im Beruf

Menschen mit Behinderung im Beruf weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang rot Mitarbeiterbesprechung_2 weisses Feld Menschen mit Behinderung im Beruf INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Logo Fakten, die Sie wissen sollten DEFINITIONEN Behindert"

Mehr

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste. Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen Verbänden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

Aufgaben des Integrationsamtes

Aufgaben des Integrationsamtes 27.02.2017 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Aufgaben des Integrationsamtes Guten Tag, meine Damen und Herren Als Vertreterin des Integrationsamtes begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum

Mehr

Integrationsamt Aufgaben Leistungen

Integrationsamt Aufgaben Leistungen Integrationsamt Aufgaben Leistungen Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen schwerbehindert Anerkennung durch die Städte/Kreise Grad der Behinderung ab 50 Unabhängig vom Arbeitsleben gleichgestellt

Mehr

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt. Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und

Mehr

Stand: Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger

Stand: Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger 1. Präambel Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger und die (BIH) eine Gemeinsame Empfehlung nach 38a Abs. 6 SGB IX Unterstützte Beschäftigung (Stand

Mehr

Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren

Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Heranziehung beim Vollzug von Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe

Mehr

Das Integrationsamt informiert: Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer

Das Integrationsamt informiert: Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer www.thueringen.de Das Integrationsamt informiert: Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer 3 Leistungen Überblick Das Integrationsamt versteht sich als Partner von behinderten Arbeitnehmern

Mehr

Jahresbericht

Jahresbericht Jahresbericht 2007 2008 Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Jahresbericht 2007 2008 Hilfen für schwerbehinderte Menschen

Mehr

Praxisbeispiele zur inklusiven Gestaltung der Arbeitswelt

Praxisbeispiele zur inklusiven Gestaltung der Arbeitswelt Praxisbeispiele zur inklusiven Gestaltung der Arbeitswelt 3. Campus Arbeitsrecht Forum 2 Goethe-Universität Frankfurt am Main 08.03.2018 49 Abs. 1 SGB IX Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen

Mehr

Aufgaben und Leistungen des Integrationsamtes: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen

Aufgaben und Leistungen des Integrationsamtes: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen Aufgaben und Leistungen des es: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen Franz Christ März 2011 Das im Überblick A U S G L E I C H S A B G A B E B E R A T U N G Arbeitnehmer B E

Mehr

1. In diesem Umfang müssen Sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen

1. In diesem Umfang müssen Sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen Private und öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Tun sie das nicht oder in zu geringem Umfang, wird eine Ausgleichsabgabe (auch

Mehr

Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen

Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf

Mehr

STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013

STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013 Fast jede zehnte Person in Karlsruhe ist betroffen 2 STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTENSTATISTIK 2013 IMPRESSUM

Mehr

Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2015

Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2015 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2015 2 STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTENSTATISIK 2015 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung

Mehr

Das Integrationsamt Das ZBFS-Inklusionsamt

Das Integrationsamt Das ZBFS-Inklusionsamt ZBFS Inklusionsamt Menschen mit Behinderung Das Integrationsamt Das ZBFS-Inklusionsamt Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Schwerbehinderung und Beruf Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Mehr

Ausführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II

Ausführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II Ausführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb Stand 01.06.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine

Mehr

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg.

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg. Integrationsfachdienst im Land Brandenburg Integrationsfachdienst Wir arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Land Brandenburg, auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX Unsere Aufgabe ist die Unterstützung

Mehr

Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit

Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: 040 / 432 53 124 Fax: 040 / 432 53 125 E-Mail: info@bag-ub.de Internet: www.bag-ub.de Referentin: Berit Blesinger,

Mehr

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste Integrationsfachdienste Partner für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben Vorstellungen des Leistungsspektrums beim 8. bipolaris-informationstag Tätig sein mit Bipolaren Störungen 24.11.2012 Was sind

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 035/2011 Erfurt, 31. Januar 2011 Arbeitnehmerentgelt 2009: Steigerung der Lohnkosten kompensiert Beschäftigungsabbau Das in Thüringen geleistete Arbeitnehmerentgelt

Mehr

LWL Budget für Arbeit

LWL Budget für Arbeit LWL Budget für Arbeit Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Die Integration behinderter Menschen aus einer

Mehr

Förderung von Ausbildung im Überblick

Förderung von Ausbildung im Überblick Förderung von Ausbildung im Überblick 1. Beratungsangebote 1 2. Begleitung 6 3. Laufende Zuschüsse 11 4. Prämien 16 5. Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 20 6. Ausgleichsabgabe 23 Seite 1 Beratung

Mehr

Abbildung 1: Anteil arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen an allen Arbeitsuchenden in Sachsen. Mai 2013 Juli Nov Nov 2013.

Abbildung 1: Anteil arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen an allen Arbeitsuchenden in Sachsen. Mai 2013 Juli Nov Nov 2013. Arbeitsmarkt In Deutschland waren im Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt etwa 2,9 Millionen Menschen arbeitsuchend gemeldet. Darunter waren 181.000 schwerbehinderte Menschen und stellten damit einen Anteil

Mehr

Arbeitsmarkt Bayern August 2017

Arbeitsmarkt Bayern August 2017 Arbeitsmarkt Bayern Arbeitslosenquote in % 10,0 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Arbeitslosigkeit im 7,4 5,7 5,3 3,2 Bayern Alte Länder Deutschland Neue Länder Inhaltsübersicht Seite Seite Entwicklung

Mehr

Hintergrundinformation

Hintergrundinformation Nürnberg, den 25. Mai 2011 Hintergrundinformation Auswirkungen des Wechsels auf die neue Bezugsgröße 2011 zur Berechnung der Arbeitslosenquote Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des

Mehr

Richtlinie zur Förderung des Programms Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb vom: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Richtlinie zur Förderung des Programms Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb vom: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Behörde Titel Fundstelle Bundesministerium für Arbeit und Soziales Richtlinie zur Förderung des Programms Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb vom: 11.04.2016 BAnz AT 21.04.2016 B1 Ziel des Programms

Mehr

Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Dr. Wolfgang Degner Geschäftsführender Vorstand Soziales Förderwerk

Mehr

Dezember 2007 (vorläufig) Siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle)

Dezember 2007 (vorläufig) Siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle) Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de

Mehr

KVJS. Geschäftsbericht 2014/15. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes

KVJS. Geschäftsbericht 2014/15. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes KVJS Geschäftsbericht 2014/15 Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 2014 auf einen Blick Für eilige Leser 4 Die Aufgaben des KVJS-Integrationsamtes 6 Einordnung

Mehr

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit Anlage 1 61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit 1. Unterstützung des Wechsels aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Beteiligung der Integrationsämter Die BIH begrüßt die durch das Budget

Mehr

Themenblock: Beschäftigung. 4. Gemeinsamer Landesbädertag. Langfristige Fachkräfte Strategien im Kurort

Themenblock: Beschäftigung. 4. Gemeinsamer Landesbädertag. Langfristige Fachkräfte Strategien im Kurort RD ; Fachbereich Arbeitsmarkt 4. Gemeinsamer Landesbädertag Langfristige Fachkräfte Strategien im Kurort Thema: Gewinnung von in lebenden Fachkräften Themenblock: Beschäftigung Seite 2 Veränderung des

Mehr

Richtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72

Richtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Richtlinien Integrationsamt: Abteilung 53.30 Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Stand: Januar 2018 Präambel Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 haben Menschen mit Behinderung

Mehr

Inklusion in der Arbeitswelt

Inklusion in der Arbeitswelt LVR-Integrationsamt Inklusion in der Arbeitswelt Gerhard Zorn LVR-Integrationsamt Klaus-Peter Rohde, LVR-Integrationsamt Folie 1 Impuls 1 BESCHÄFTIGUNGSSITUATION SCHWERBEHINDERTER MENSCHEN Folie 2 Quelle:

Mehr

Arbeitsmarktpolitik und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland

Arbeitsmarktpolitik und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 17/5583 17. Wahlperiode 18. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter

Mehr

Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II Eingliederungsbilanz 2015 nach 54 SGB II Inhalt I. Vorbemerkungen... 3 II. Entwicklung der Rahmenbedingungen in der Region... 4 III. Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen... 5 IV. Durchschnittliche

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) Bremer Institut. für. smarktforschung. und Jugend. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) Bremer Institut. für. smarktforschung. und Jugend. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 183 17. Wahlperiode 25.01.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung Minister für Arbeit,

Mehr

Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Jugendliche mit Behinderung 13.05.2016 Lesezeit 3 Min Gelungene Inklusion Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt derzeit mehr als 120.000

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v. Spendenkonto: 74 863 00, Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ 251 205 10) Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen

Mehr

Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen

Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise Zielgruppen I 1. (Schwer)behinderte Menschen, die einen besonderen Bedarf an unterstützender Arbeitsbegleitung / Vermittlung

Mehr

Arbeitsmarkt, Februar 2017

Arbeitsmarkt, Februar 2017 Gut beraten. Gut vertreten. Gut vernetzt. Arbeitsmarkt, Februar 2017 Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Zahlen für den Arbeitsmarkt für Februar 2017 veröffentlicht. Dem Vorstandsvorsitzenden der BA,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Eckdaten. Beschäftigung.

Inhaltsverzeichnis. Eckdaten. Beschäftigung. Inhaltsverzeichnis Eckdaten Ausgewählte Eckdaten für Agenturbezirke Jahresdurchschnitt 2011 5 Beschäftigung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Merkmalen 12 13 - Westdeutschland 14 - Ostdeutschland

Mehr

Menschen mit Behinderungen 2005

Menschen mit Behinderungen 2005 Menschen mit Behinderungen 2005 Von Günter Ickler Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. In Rheinland-Pfalz leben

Mehr

Herzlich Willkommen. Integrationsfachdienst Lübeck / Ostholstein integra ggmbh. Arbeitsschutztag IHK Lübeck

Herzlich Willkommen. Integrationsfachdienst Lübeck / Ostholstein integra ggmbh. Arbeitsschutztag IHK Lübeck Herzlich Willkommen Integrationsfachdienst Lübeck / Ostholstein Angela Ulrich Volkmar Kuhnt Was Sie schon immer über die Integrationsfachdienste (IFD) in Schleswig-Holstein wissen wollten Historie die

Mehr

Arbeitsmarkt aktuell

Arbeitsmarkt aktuell November 2016 Beschäftigte und Arbeitslose im Saarland 185000 160000 350.000 135000 110000 Beschäftigte (ab 2008: Revidierte Daten der Bundesagentur für Arbeit) 85000 60000 50.000 Arbeitslose Unterbeschäftigung

Mehr

Arbeitsmarkt aktuell

Arbeitsmarkt aktuell 185000 September 2016 Beschäftigte und Arbeitslose im Saarland 160000 350.000 135000 110000 Beschäftigte (ab 2008: Revidierte Daten der Bundesagentur für Arbeit) 85000 60000 50.000 Arbeitslose Unterbeschäftigung

Mehr

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Text Sozialgesetzbuch Neuntes Buch

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Text Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Inhaltsverzeichnis Herausgeber- und Autorenverzeichnis........ 5 Verzeichnis der Bearbeiter............... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis...... 22 Text Sozialgesetzbuch Neuntes Buch...

Mehr

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen BI AUSB 0_Arbeitsrechtl_Rahmenbedingungen_161205_ck_0001 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Ihr Ansprechpartner Koch, Cathrin E-Mail: c.koch@reutlingen.ihk.de

Mehr

Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamts in Bayern

Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamts in Bayern Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des s in Bayern für Menschen mit geistiger Behinderung Wolfgang Fella, ZBFS Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg Tel. 0931/4107-280 wolfgang.fella@zbfs.bayern.de

Mehr

Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle handicap

Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle handicap Beratungsangebote zur betrieblichen Schwerbehindertenpolitik für Interessenvertretungen Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle Beratungsstelle Träger: Hamburg e.v. 1948 Gründung als eingetragener

Mehr

Der Arbeitsmarkt im Mai 2017

Der Arbeitsmarkt im Mai 2017 Gut beraten. Gut vertreten. Gut vernetzt. Der Arbeitsmarkt im Mai 2017 Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Zahlen für den Arbeitsmarkt für Mai 2017 veröffentlicht. Dem Vorstand der BA, Detlef Scheele,

Mehr

Oktober 2007 (vorläufig) Siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle)

Oktober 2007 (vorläufig) Siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle) Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts

2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts 2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts Menschen gelten gemäß 2 SGB IX als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit

Mehr

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 159 SGB IX Mehrfachanrechnung

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 159 SGB IX Mehrfachanrechnung Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 159 SGB IX Mehrfachanrechnung Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen des zum 01.01.2018

Mehr

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -Integrationsamt-

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -Integrationsamt- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -- - Integrationsvereinbarung - - Prävention - Betriebliches Eingliederungsmanagement Die Aufgaben des es Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Mehr

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 160 SGB IX Ausgleichsabgabe

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 160 SGB IX Ausgleichsabgabe Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 160 SGB IX Ausgleichsabgabe Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen des zum 01.01.2018

Mehr

Die Rolle der Integrationsämter

Die Rolle der Integrationsämter I ä Die Rolle der Integrationsämter Aufgaben, Nachteilsausgleiche und Unterstützungsmöglichkeiten 11. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Berlin, den 2. März 2017 Überblick Aufgaben des Arbeitgebers

Mehr

LVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1

LVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1 Das neue SGB IX die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes Folie 1 SGB IX aktuell Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen ( 1 bis 67) das neues

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Tel. 0421/30 23 80 Von Paul M. Schröder (Verfasser) Fax 0421/30 23 82

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Tel. 0421/30 23 80 Von Paul M. Schröder (Verfasser) Fax 0421/30 23 82

Mehr

Das trägerübergreifende Persönliche Budget

Das trägerübergreifende Persönliche Budget Das trägerübergreifende Persönliche Budget für mehr selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - 1 - Wandel des Selbstverständnisses behinderter Menschen Paradigmenwechsel Vom Objekt der Versorgung

Mehr

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und Behindertenpolitik

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und Behindertenpolitik Deutscher Bundestag Drucksache 6171 17. Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion

Mehr

Der Arbeitsmarkt im August 2013

Der Arbeitsmarkt im August 2013 Nürnberg, 2013-08-29 29. August 2013 Der Arbeitsmarkt im August 2013 Stabile Entwicklung Mit einem kräftigen Zuwachs von 0,7 Prozent hat sich die deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal 2013 aus der bisherigen

Mehr

Der Arbeitsmarkt im Juni 2017

Der Arbeitsmarkt im Juni 2017 Gut beraten. Gut vertreten. Gut vernetzt. Der Arbeitsmarkt im Juni 2017 Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Zahlen für den Arbeitsmarkt für Juni 2017 veröffentlicht. Dem Vorstand der BA, Detlef Scheele,

Mehr

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung 1. Auflage Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3636 1 Recht > Arbeitsrecht >

Mehr

Arbeitsmarkt, März 2017

Arbeitsmarkt, März 2017 Gut beraten. Gut vertreten. Gut vernetzt. Arbeitsmarkt, März 2017 Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Zahlen für den Arbeitsmarkt für März 2017 veröffentlicht. Dem Vorstand der BA, Detlef Scheele, zufolge

Mehr

Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt. Fachtagung Berufswegeplanung Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Hannover

Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt. Fachtagung Berufswegeplanung Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Hannover Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt Fachtagung Berufswegeplanung Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Hannover 23.06.2017 Vorstellung Unternehmens-Netzwerk Inklusion 1. Was macht das Unternehmens-Netzwerk

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v. Spendenkonto: 74 863 00, Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ 251 205 10) Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Von

Mehr

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,

Mehr

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII. Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII. Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013 1 Leistungen der Eingliederungshilfe Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII 2013 Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013 2 Aufgabe und Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe

Mehr

Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice!

Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Inhaltsverzeichnis alles auf einen Blick 03 Das Wir fördern

Mehr

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke) Unterrichtsmaterialien Sozialkunde Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski (www.schafranski.de) Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Mehr

Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dr. Joachim Steinbrück

Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dr. Joachim Steinbrück Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dr. Joachim Steinbrück Agenda Rechtliche Aspekte Bewerbungsgespräch und Klärung offener Fragen Rechtliche Aspekte Beschäftigungspflicht

Mehr

Arbeitsmarkt in Sachsen. Pressegespräch 6. Januar 2012

Arbeitsmarkt in Sachsen. Pressegespräch 6. Januar 2012 Arbeitsmarkt in Pressegespräch 6. Januar 2012 Wanderungssaldo in (Personen) 2.500 1.500 500-500 -1.500 gleitender 12-Monats-Durchschnitt -2.500-3.500 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Mehr

Verbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten

Verbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten Verbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung 38a SGB IX Workshop mit allen Akteuren der Unterstützten Beschäftigung am 11./26.06.2014 in Münster/Köln Agenda 09:30 10:00

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen (1) Die Rehabilitationsträger

Mehr

Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Brücke zur Arbeitswelt

Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Brücke zur Arbeitswelt Herzlich Willkommen Ziel des Integrationsfachdienstes Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung Brücke zur Arbeitswelt Integrationsfachdienste arbeiten nach den gesetzlich geregelten

Mehr

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung 171 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung 23. Ausgleichsabgabe muss wirkungsvoller eingesetzt werden Die Ausgleichsabgabe soll dazu dienen, schwerbehinderten Menschen die Teilhabe

Mehr

Der Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2016

Der Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2016 Pressemitteilung Nr. 001 / 2017-03. Januar 2017 Der Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2016 - Arbeitslosigkeit steigt zum Jahresende moderat - mehr als 1.000 Arbeitslose weniger als im Dezember

Mehr

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen Fachliche Weisungen Reha/SB Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN)

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/836 (15/746) 18.03.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung Vorbemerkung

Mehr

Das Integrationsamt in Bayern

Das Integrationsamt in Bayern ZBFS Integrationsamt Menschen mit Behinderung Das Integrationsamt in Bayern Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Schwerbehinderung und Beruf Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung Gesellschaftliche

Mehr

BiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze

BiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze BiAP Betriebsintegrierte Arbeitsplätze Definition "betriebsintegrierter Arbeitsplatz" Betriebsintegrierte Beschäftigungsformen sind ausgelagerte befristete oder dauerhaft angelegte Arbeitsplätze, sowie

Mehr

Der Arbeitsmarkt in Deutschland

Der Arbeitsmarkt in Deutschland Der Arbeitsmarkt in Deutschland Arbeitsmarktberichterstattung Juni 2013 Menschen mit auf dem deutschen Arbeitsmarkt Impressum Herausgeber: Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung (CF 4) Regensburger Straße

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 151 SGB IX Geltungsbereich Änderungshistorie Aktualisierung zum 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden vor dem Hintergrund des Inkrafttretens

Mehr