Chronik der FFH-Richtlinie in Bayern

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1 Umsetzung der FFH-RL in Bayern 1 Chronik der FFH-Richtlinie in Bayern aktualisierter Auszug eines Vorlesungs-Skriptes, TU München, (aktualisiert 2005) Dr. Christine Margraf, Dipl.-Biol. Bund Naturschutz in Bayern Dr. Christine Margraf Bund Naturschutz in Bayern e.v. (BN) Artenschutzreferentin Südbayern Pettenkoferstraße 10a/I München Tel./Fax: 089/ / christine.margraf@bund-naturschutz.de Vorwort: Die Umsetzung der FFH-RL ist eine anspruchsvolle Aufgabe sowohl fachlich als auch in der gesellschaftlichen Umsetzung. Die folgende Chronik soll nach 10 Jahren FFH-Richtlinie aufzeigen, wie und aus welchen Gründen die Umsetzung der Richtlinie in Bayern nur sehr zögerlich und bis heute unzureichend erfolgte. Sie zeigt die politischen und gesellschaftlichen Schwierigkeiten des Umgangs mit anspruchsvollen naturschutzfachlichen Vorgaben und einer stärkeren Vorrangstellung des Naturschutzes. Sie zeigt die Folgen der zeitlichen Verzögerung durch Bund und Länder (Naturschutz liegt in Deutschland in der Zuständigkeit der Länder). Und sie zeigt die zunehmende Rolle der Europäischen Kommission und der Naturschutzverbände im (europäischen) Naturschutz, sowie die schrittweise Umsetzung durch das Wechselspiel zwischen Europäischer Kommission, Mitgliedstaat bzw. den Ländern und den Naturschutzverbänden. Die Vogelschutzrichtlinie wurde 1979 erlassen, die FFH-RL 1992 erlassen. Sie wurde von allen Mitgliedstaaten beschlossen und Deutschland war damals sogar ein Motor dieser Entscheidung. Sie entstand unter deutscher EU-Präsidentschaft nach fünfjähriger (!) Diskussion im Rat und im Europäischen Parlament mit einstimmigen Beschluß aller Minister aller Mitgliedstaaten! Anfang der 90er Jahre ist die RL zur Abstimmung im Wirtschafts- und Sozialausschuß der EU, damals gehörten ihm im Gegensatz zu heute noch keinerlei Vertreter von Umwelt- oder Naturschutzverbänden an, sehr wohl aber Vertreter der Landwirtschaft, damals u.a. der stv. Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes die RL ging ohne Kritik und einstimmig durch erfolgte die Zustimmung des deutschen Bundesrates zum Entwurf der RL einstimmig, d.h. mit der Stimme Bayerns! 1992 Zustimmung der Bundesregierung (noch unter der seit 1982 regierenden CDU/CSU-dominierten Bundesregierung). In den 90er Jahren hat sich auch mehgrfach der bayerische Landtag mit der Umsetzung von Natura 2000 beschäftigt. Durch den Beschluss über das neue bayerische Naturschutzgesetz 1992 mit allen Stimmen der CSU-Fraktion wird die Umsetzung von Natura 2000 mit einem eigenen Abschnitt in bayerisches Recht übernommen. Die Inhalte der Richtlinie sind zudem seit Jahren verankert im deutschen Baugesetzbuch, Wasserhaushalts- und Raumordnungsgesetz. Sowohl Bundesländer, die Bundesregierung und die Landwirtschaftslobby hatten somit frühzeitig Kenntnis und Einspruchsmöglichkeit. Viele der Aufgaben die der BN und andere Naturschutzorganisationen bei dem Prozess, Natura 2000 zu errichten, sind eigentlich staatliche Aufgaben, die von den Verbänden ehrenamtlich übernommen werden, weil weder in Politik noch bei den Interessensverbänden Bereitschaft bestand, das Naturerbe in Bayern auch europaweit zu schützen.

2 Umsetzung der FFH-RL in Bayern 2 Chronik: 21. Mai 1992: Verabschiedung der FFH-RL. Einstimmiger (!) Beschluss aller EU-Mitgliedstaaten. Juni 1994: Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht läuft ab. 18. Mai 1995: Beschluss des Bayerischen Landtages:... dass die Länder noch im Jahr 1995 Schutzgebiete dem Bund melden, die im Sinne der Anforderungen dieser Richtlinie Bestandteile des Netzes Natura 2000 werden können. (Drs. 13/1658) Juni 1995: Die Frist für die Vorlage der nationalen Vorschlagslisten an die EU läuft ab. Bis 1998 sollte nun eine Auswahlphase stattfinden. Frühjahr 1996: Vorschlagsliste des StMLU: 1,6 % der Landesfläche (79 Gebiete mit ca ha, davon allein ha Nationalparke, Rest nur NSGs) Frühjahr/Sommer 1996: Stellungnahme des BN u.a. NGOs zu dieser Vorschlagsliste: Ablehnung, da völlig unzureichend. Beginn der eigenen Datenrecherche des BN für die fachlich geeigneten Gebiete (Auswertung staatlicher Fachplanungen wie Arten- und Biotopschutz- Programm für alle bayerischen Landkreise, bayernweite Biotopkartierung und Artenschutzkartierung, Einbeziehung zahlreicher Experten, aller BN-Kreisgruppen). Auch in anderen Bundesländern sind/werden NGOs mit eigenen Gebietsvorschlägen aktiv. Am erste öffentliche Vorstellung der Stellungnahme mit einer ersten Auswahl fachlich geeigneter FFH-Gebiete in Bayern durch den BN. 13. September 1996: Stellungnahme des StMLU an den Bay. Landtag:... von den fachlich geeigneten NSGs wurden einige wegen Konflikts mit anderen öffentlichen Belangen... zurückgestellt damit wird erstmals der Verstoß gegen die Vorgabe der FFH-RL (Auswahl nach rein fachlichen Kriterien) zugegeben. Herbst 1996: Mit einer Neuaufnahme und zwei Streichungen wird die amtliche Vorschlags-Liste mit 1,6 % der Landesfläche an das Bundes-Umweltministerium weiter gegeben. 11. Dezember 1997 Der EuGH verurteilt Deutschland wegen nicht erfolgter Umsetzung der FFH-RL in deutsches Recht. 19. Dezember 1997: Die EU-Kommission sendet den avis motive (1. Mahnschreiben) wegen fehlender Meldung von FFH-Gebieten an Deutschland. Januar 1998: Erste offizielle Nachmeldung eines Nicht-NSGs (Unterer Inn) durch den Freistaat Bayern, um die EU-Förderung für ein LIFE-Projekt zu erhalten.

3 Umsetzung der FFH-RL in Bayern 3 April 1998: Mit der Novellierung sowohl des BNatSchG als auch des BayNatSchG erfolgte Umsetzung der FFH-RL in Bundes-Recht und bayerisches Recht mit 4 Jahren Verspätung Seit Mitte 1998: Fachliche Arbeiten der Höheren Naturschutzbehörden und des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) an offiziellen Nachmeldungen. Juni 1998: Frist für Abschluss der Auswahlphase und zur Annahme der Listen mit den Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (= Erklärung zu geschützten Gebieten) läuft ab. Mit Bekanntmachung sollten auch die Bestimmungen des Art. 6 (2) (4) gelten. Da dies zu diesem Zeitpunkt bei weitem noch nicht erfüllt war, d.h. ein erheblicher Zeitverzug abzusehen war, greifen in den Folgejahren sowohl der EuGH als auch das Bundesverwaltungsgericht den Schutz in Urteilen auf (Grundsatz der Vertragstreue, effet utile ), so dass seit 1998 der Begriff der potentiellen FFH-Gebiete eine große Bedeutung erlangt. Diese Gebiete dürfen nicht so verschlechtert werden, dass sie für eine Meldung nicht mehr in Betracht kommen. Politische oder wirtschaftliche Gesichtspunkte haben dabei außer Acht zu bleiben. (BverwG , , , EuGH u.a.) 24. Februar 1999: Die EU-Kommission leitet als Folge des avis motive (vom ) die Klage gegen Deutschland wegen mangelhafter FFH-Gebietsmeldungen ein. August 1999: Veröffentlichung der BN-Vorschlagsliste für FFH-Gebiete in Bayern (BN- Forschung Bd. 3: Netz des Lebens, 193 S.): 454 Gebiete = 10,7 % der Landesfläche. Bereits vorab (seit Beginn 1999) Übersendung der Ergebnisse an die Behörden. Im Januar 2000 wird die Veröffentlichung auch an Parteien, andere Verbände (z.b. BBV), Landkreise, im Februar 2000 auch an die EU-Kommission gesandt. Seit Mitte 1999: Mit allmählichem Bekanntwerden einer nötigen Gebiets-Nachmeldung entstehen teilweise erhebliche Proteste von Seiten der Landnutzer, Kommunen und verschiedener Interessensgruppen. Aufgrund Unkenntnis der Richtlinie wird von Enteignung, Eingriff in die kommunale Planungshoheit oder von Zukunftsfragen gesprochen. Das Verschlechterungsverbot wird als Veränderungssperre verstanden, Notwendigkeit des (europäischen) Naturschutz als Lebensgrundlage und die Sozialpflichtigkeit werden negiert. Die Chancen für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung (künftige EU-Fördergelder, hoher Flächenschutz) werden teilweise bewusst - nicht wahrgenommen. Doch es gab und gibt auch andere Grundbesitzer, die die Chancen und die Verpflichtung erkannt haben, und ihre Flächen gerne in FFH-Gebiete einbringen. Ende 1999: Abschluss des LfU- Fachkonzeptes (ca. 11 % der Landesfläche, vorgestellt bei PK StMLU am ). Grundlage waren die Erläuterungen für die Erarbeitung

4 Umsetzung der FFH-RL in Bayern 4 einer Prüfkulisse für FFH-Gebiete in Bayern (2. Tranche) des LfU (April 1999), die den Kriterien der FFH-RL entsprechen. Oktober 1999 Januar 2000 Nach einem Beschluss des Bayerischen Ministerrates über eine Ressort-Anhörung ( ) geht das Fachkonzept des LfU in eine interministerielle Ressort- Abstimmung. Kriterium der Überprüfung war die Vereinbarkeit mit wirtschaftlichen Kriterien = mit geplanten Projekten des (Wasser-) Straßenbaus, der Rohstoffgewinnung, der gemeindlichen Entwicklung etc. Die fachliche Gebietsliste wurde zwischen September 1999 und dem auch mit den Verbänden der Land- und Forstwirtschaft, der Grundbesitzer, der Wirtschaft sowie der Kommunen vorab ausführlich erörtert (StMLU-Veröff. 1/2000) = vorgezogenes exklusives Berücksichtigung der Wünsche von Interessensverbänden. Zusätzlich wurden vom Umweltministerium selbst 150 landesweit bedeutsame Gebiete aus den Meldevorschlägen herausgenommen, nämlich alle sog. ABSP- Projektgebiete = Gebiete, in denen naturschutzfachliche Ziele des Arten- und Biotopschutzprogrammes des Freistaates Bayern schwerpunktmäßig umgesetzt werden. Grund: Wahrung des Vertrauensschutzes für bisherige freiwillige Maßnahmen mit Landnutzern. Damit erfolgte eine Auswahl der Gebietsvorschläge nach der FFH-RL Anhang III eklatant widersprechenden Vorgaben. Ergebnis ist die Reduzierung des Fachkonzeptes auf ca. die Hälfte der Fläche bereits vor dem Dialogverfahren. Das ursprüngliche Fachkonzept das die Vorgaben der FFH-RL erfüllt hätte - wird bis heute wie ein Staatsgeheimnis behandelt. 25. Januar 2000: Ministerratssitzung: 1. Beschluss der Grundzüge für die Gebietsmeldung: Aufzählung von Flächen, welche von einer Gebietsmeldung ausgenommen werden sollen. 2. Auftrag an das Umweltministerium, die Öffentlichkeit in einem umfassenden Dialogverfahren einzubinden (Natur und Landschaft 5/2001, S. 211). [ Spezielle Auswahl- und Streichkriterien Bayerns] 02. Februar 2000 Beschluss des bayerischen Landtages, dass die Gebietsmeldungen in Bayern rein nach den fachlichen Kriterien der EU erfolgen sollen ein Hoffnungsschimmer im sich abzeichnenden Prozess, der jedoch keine weiteren Folgen hatte. 28. Februar Mai 2000: (eingeleitet am ) Bayerisches Dialogverfahren : Das Ergebnis der Ressortabstimmung, bei der 6,66 % der Landesfläche als Gebietsvorschläge übrig bleiben, wird nun der Öffentlichkeit vorgelegt und zur weiteren Reduktion freigegeben: es wird im Begleitschreiben auf den Ministerratsbeschluss vom hingewiesen (welche Flächen von der Meldung ausgenommen werden sollen). Mitgeliefert wird ein Formblatt für die Stellungnahme mit 15 Punkten für die Streichung/Herausnahme und 1 Punkt für die Nachmeldung/Erweiterung. Es fehlen Listen der Lebensraumtypen oder Arten, stattdessen wird auf drei Seiten im Begleitschreiben des StMLU erläutert, wie die Ablehnungsgründe im Formblatt auszufüllen sind. BBV / Waldbesitzer ergänzten dies durch eigene Formblätter für die Streichung. Die Entscheidung über das Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten und die Bedeutung eines Gebietes wird damit endgültig der Willkür Einzelner preisgegeben.

5 Umsetzung der FFH-RL in Bayern 5 Während des Dialogverfahrens: Bereits am : erhielt der bayerische Umweltminister ein Schreiben der Umweltkommissarin Margot Wallström: Außerdem bereitet mir Sorge, dass Bayern entgegen der klaren Vorgaben des Anhangs III öffentlich erklärt hat, fachlich geeignete Gebiete nicht melden zu wollen, falls dem politische und lokale Interessen entgegen stehen. Am erhält der Bundes-Umweltminister ein Schreiben der Umweltkommissarin Margot Wallström, dass die Kommission die Novellierung des BNatSchG vom überprüft haben, ob sie den Bestimmungen der [FFH-]Richtlinie entsprechen. Sie ist der Meinung, dass die im Hinblick auf folgende Bestimmungen der Richtlinie nicht der Fall ist. : keine VP bei bestimmten Projekten, Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben (durch unzulässige Ausgleichbarkeit), Qualität der Ausgleichsmaßnahmen, Ausnahmetatbestände im Artenschutz Am Schreibt das StMLU an alle Träger laufender ABSP-Projekte und bat um Unterstützung, ffh-fähige Flächen einzubringen, wenn der Konsens dafür hergestellt wird. D.h. den Trägern der Projekte (in etlichen Projekten Naturschutzverbände) wird die Arbeit zugeschoben, von allen Eigentümern die Zustimmung zu der FFH-Meldung einzuholen! Am hat das StMLU per Pressemitteilung verkündet, dass die Frist für die Nachmeldungen um 14 Tage reduziert wird auf den (!) für eine zweiwöchige Konsensschleife : Konsensschleife für Nachmeldungen: Auch die im Dialogverfahren neu vorgeschlagenen Gebiete werden nach einer Überprüfung mit den bayerischen Auswahl-Vorgaben durch die Behörden - in diesem 14-tägigen Extra- Dialogverfahren öffentlich zur Stellungnahme ausgelegt. zum Dialogverfahren; Formblatt 18. Juli 2000: Bilanz des Dialogverfahrens : Flächenbilanz: ca Positivmeldungen für 3000 neue Gebietsvorschläge (vielfach zusammengefasst, denn mehr als abgegebene Formblätter alleine von BN- Vorschlägen bekannt) 550 neu ins Dialogverfahren einbezogene Vorschläge, Neuaufnahme von 345 Gebietsvorschlägen (wirklich neu nur ca. 150) Einwände (einzeln gesammelt, meist von Land- und Forstwirten, inhaltlich vielfach unbegründet, z.t. pauschale Ablehnungen) zahlreiche Einwendungen werden berücksichtigt und führen zur Herausnahme von artenreichen Wiesen, Streuwiesen, Privatwäldern u.a. (Bayr. Staatszeitung ) Beschluss des Ministerrates über das Ergebnis des Dialogverfahrens (= ca. 7 % der Landesfläche) als abschließende Meldung. Auf Druck der EU nachträgliche Aufnahme 27 militärischer Flächen (Juli). Bewertung: Verstoß gegen die Vorgaben Anhang III der FFH-RL und Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Interessen bereits während der Auswahl statt nach der Auswahl. nach wie vor wertvollste Gebiete völlig fehlend, d.h. ohne europäischen Schutz. Vielfach keine Kohärenz und völlig unzureichende Repräsentanz: zum einen zu

6 Umsetzung der FFH-RL in Bayern 6 geringe Anteile des Gesamtbestandes in Bayern gemeldet (z.b. Fließgewässer, extensive Mähwiesen, bodensaure und Waldmeister-Buchenwälder, Fische, Gem. Keiljungfer, Hirschkäfer, Hochmoorlaufkäfer u.a.), zum anderen auch bei hohem Meldeanteil nicht immer die besten ausgewählt (z.b. Moore, Auwälder, Halbtrockenrasen, Frauenschuh, Bechsteinfledermaus u.a.). Zur Bestätigung dieser Defizite durch die EU siehe unten: November zahlreiche Gebiete sind völlig durchlöchert, durch Korridore durchschnitten (40/20 m um Bundes-/Staats-Straßen, Lücken für geplante Straßen), enden an Landkreis-, Bezirksgrenzen o.ä. naturschutzfachlich unsinnige Abgrenzungen. Trotz aller Defizite hat sich damit innerhalb kurzer Zeit die Schutzgebietsfläche deutlich erhöht (vgl. bisherigen Fortschritt in z.b. NSG-Ausweisungen in Dtl.: 1999: 2,4 % der Landesfläche, 1990: 1,9 %) Negatives Image für Natura 2000, da es keinen echten Dialog gab, keine positive Werbung und Vermittlung der Notwendigkeit, der bayerischen Verantwortung und der Chancen. In drei Monaten wurde durchgezogen, wofür die FFH-RL drei Jahre ( ) vorgesehen hatte. nach wie vor herrscht Planungsunsicherheit. Nach wie vor droht eine Verurteilung vor dem EuGH mit entsprechenden Strafzahlungen. 04. August 2000 Gemeinsame Bekanntmachung ( GemBek ) der bayerischen Staatsministerien zum Schutz des Europäischen Netzes Natura 2000 (Nr /21) zur Regelung der Zuständigkeiten für Gebietsmanagement, Schutzmöglichkeiten, Berichtspflichten, Durchführung der FFH-VP etc.. In einer umfangreichen Stellungnahme kritisieren BN u.a. NGOs v.a. die Bestimmungen zur FFH-Verträglicheitsprüfung als nicht richtlinien-konform, sowie das Fehlen einer zusätzlichen FFH-Prämie trotz möglicher EU-Kofinanzierung (Fördermöglichkeiten der EAGFL-Verordnung). Vollzugsbekanntmachung zitieren. 13. Dezember 2000: Plenarsitzung des Bayerischen Landtages. Anfrage zu den Ausgleichszahlungen in FFH-Gebieten Antwort von Staatsminister Dr. Werner Schnappauf: im bayerischen Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes wurde entsprechend der Möglichkeiten der EAGFL-Verordnung der EU eine Ausgleichszahlung für landwirtschaftlich genutzte Flächen in FFH-Gebieten aufgenommen. Höhe: 150 DM/ha und Jahr für zusätzliche Leistungen zur Erhaltung der ökologischen Strukturvielfalt und bei Bereitschaft zur ökologischen Verbesserung des Gebietes durch Maßnahmen nach VNP oder KULAP. Die Ausgleichszahlung wurde allerdings nur rein vorsorglich angemeldet und wird nicht praktiziert.... ergäbe sich das Problem [!], dass mit der Zahlung Landwirte innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten unterschiedlich behandelt würden... Bislang gibt es noch keine Ausführungsbestimmungen für diese zusätzliche Fördermöglichkeiten in Natura 2000-Gebieten. Programm 2000 des StMLF zur Umsetzung des EAGFL 15. Dezember 2000

7 Umsetzung der FFH-RL in Bayern 7 Meldung der bayerischen Gebietskulisse Natura 2000 durch Bayern an das Bundesumweltministerium (Natur und Landschaft 5/2001): FFH: ha = 6,69 % der Landesfläche SPA: ha = 4,88 % Gesamtmeldung: 552 Gebiete mit ha = 7,82 % 2000: Frist für den ersten Bericht an die EU-Kommission läuft ab. 20. März - Juni 2001 Beschluss bzw. Verfahren zur Nachmeldung der freifließenden Donau zwischen Straubing und Vilshofen durch das StMLU - auf Druck des Bundes (und der Naturschutzverbände) und angesichts neuer Urteile des EuGH ( , UK, Severn- Mündung: den Anforderungen der Wirtschaft etc. darf bei der Auswahl und Abgrenzung möglicher FFH-Gebiete nicht Rechnung getragen werden). Mai 2001: Beitrag Bayerns zur Umsetzung der FFH-RL, Bericht gemäß Art. 17. nur in Form eines kurzen (4-seitigen) allgemeinen Zwischenberichtes. 31. März 2001 / 16. Juli 2001: Aktualisierte Meldung der Gebietskulisse (31.03.) bzw. der Standarddatenbögen (16.07.) an das Bundesumweltministerium und die Europäische Kommission. FFH: 515 Gebiete mit ha = 6,7 % SPA: 58 Gebiete mit ha = 5,2 % FFH + SPA: (573) Gebiete mit ha = 7,9 % davon ha Wald = 64 % [Zahlen BMU Bayern ( ): FFH: 514 Gebiete mit ha = 6,7 %] Mitte Ende 2001: Formulierung der Erhaltungsziele durch die Naturschutzbehörden (bislang nicht veröffentlicht, nicht in den Standdarddatenbögen enthalten, nur auf Anfrage bei Höheren Naturschutzbehörden anzufordern) Entwicklungsziele dürfen nicht formuliert werden, obwohl die Richtlinie ausdrücklich unter Erhaltung auch erforderliche Maßnahmen für die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes mit einbezieht (Art. 1, Art. 3) und diese in vielen bayerischen Gebietsmeldungen nötig wären : Verurteilung Deutschlands vor dem EuGH wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Gebietsmeldungen. Es bleibt noch abzuwarten, ob die EU-Kommission eine weitere Klage mit Bußgeldverfahren erhebt (hängt auch von Erfüllung der bei den Bewertungstreffen 2002 festgestellten Defizite ab)

8 Umsetzung der FFH-RL in Bayern 8 2. EU-Bewertungstreffen zur Gebietsauswahl alpine Region : Feststellung einiger Defizite auch für Bayern (6 Lebensraumtypen, 4 Arten) Bilaterales Abstimmungsverfahren Bayern EU-Kommission. Ein im Januar 2002 folgendes Gespräch zwischen StMLU / Naturschutzverbänden zu Nachmeldungen für die alpine Region bleibt ergebnislos. BN/LBV sehen Nachmeldung von 18 Gebieten (z.b. Rotwandgebiet, Estergebirge) als vorrangig an. Koordination der NGOs alpenweit, alpenweite Liste (75) nachzumeldender Gebiete (WWF Österreich) : Abschluss der ersten Managementplanes der Forstverwaltung Hienheimer Forst April 2002: Abschluss des ersten Managementplanes der Naturschutzverwaltung Fledermausquartiere in Hohenburg (LfU) 2002 ff.: BN-Veröffentlichungen zur Bewertung der Praxis der Managementpläne in Bayern 2001/2002: Bewertung der offiziellen Gebiets-Meldungen durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN): F+E-Vorhaben: Wissenschaftliche Grundlagen für die nationale Bewertung der Gebietsvorschläge gemäß FFH-Richtlinie (bis 2002) Koordination der Naturschutzverbände (BUND, NABU u.a.) auf Bundesebene für eine gemeinsame Darstellung der potentiellen FFH-Gebiete in Deutschland, Auswertung nach den biogeographischen Regionen und Präsentation der Ergebnisse bei den biogeographischen Seminaren. Erstellung eines Kriterienkataloges für eine fachlich einheitliche Auswahl aus den Gesamt-Vorschlägen Juni 2002: 2. EU-Bewertungstreffen zur Gebietsauswahl atlantische Region in Den Haag: trotz einiger Nachmeldungen im Jahr 2001 wurden zahlreiche Defizite für Deutschland festgestellt, insbesondere bei Buchen-, Eichenwäldern, Gewässern, Hochmooren, Wiesen. Für Bayern zwar keine Auswirkung (kein Anteil an atlantischer Region), aber deutliches Signal für die anstehende Bewertung der kontinentalen Region. [Beim 1. Bewertungstreffen konnte Deutschland wegen unzureichender Vorschläge nicht behandelt werden.] Oktober 2002: Ergebnisse der bilateralen Diskussionen (EU-Kommission Mitgliedstaat) für die alpine Region werden von der EU-Kommission zusammengefasst: Neben einer Entwurfs-Liste für die besonderen Schutzgebiete Draft of the list of Sites of Community Importance for the Alpine Region gibt es auch eine Community List of SCI for the alpine Region Reservations, in der für Deutschland eine ungenügende Meldung für 4 Lebensraumtypen und 5 Arten genannt wird. Den

9 Umsetzung der FFH-RL in Bayern 9 Mitgliedsländern werden diese Listen zur Zustimmung bis Januar vorgelegt. Insbesondere in Bayern verursacht die Reservation-List erhebliche Unruhe, da deren rechtliche Konsequenzen unklar sind November 2002: 2. EU-Bewertungstreffen zur Gebietsauswahl kontinentale Region in Potsdam: Von Experten der EU, des Bundes, der NGOs und Vertretern der Mitgliedstaaten wird für jeden Lebensraumtyp und jede Art bewertet, welcher Anteil des Gesamtvorkommens in den Meldungen enthalten ist (ab ca. 60 % als ausreichend betrachtet) und ob die besten und repräsentativsten Vorkommen ausgewählt wurden. Nach den mittlerweile vorliegenden Protokollen wurde für BY festgestellt: Bei 27 von 52 Lebensraumtypen klare Defizite (1 Insufficient major, 19 Ins. moderate, 7 Ins. minor), sowie für 4 Scientific Research und für 1 Daten- Nachbesserung bei 45 von 67 Arten Defizite (38 Ins. Moderate, 4 Ins. Minor, 3 Scientific research) D.h. die fachliche Kritik der Naturschutzverbände (und anderer Experten) an der Gebietsauswahl als nicht EU-konform wurde bestätigt. Die Meldung ist entgegen der bayerischen Beschlüsse nicht als abgeschlossen zu bezeichnen, Nachmeldungen sind nötig Rechtliche Maßnahmen der EU-Kommission gegen 6 Mitgliedstaaten wegen der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie Die Kommission ist entschlossen, das EU-Umweltschutzrecht zu verteidigen. Dtl. erhält z.b. ein zweites Mahnschreiben wegen der Nicht-Nennung zweier Moorgebiete und die geplante Zerstörung durch die A7. 10.Januar 2003: Ministerratsbeschluss des Freistaates Bayern: Auftrag: Konstruktive, kritische Behandlung der Seminarergebnisse. D.h. damit sind die Arbeiten für eine Nachmeldung in die Wege geleitet und damit ist eine zentrale Forderung der NGOs erfüllt. 20. Februar 2003: Bericht des Umweltministers vor dem Umweltausschuss des Bayerischen Landtages. Vorstellung der Defizite und des weiteren Zeitplanes (Erstellung fachliche Prüfkulisse Ressortabstimmung Ministerrat Dialogverfahren und Befassung des Landtages Ministerrat mit abschließender Entscheidung). Klare Aussage, dass bei der Erarbeitung der fachlichen Prüfkulisse natürlich auch auch die NGOs und ihre Daten miteinbezogen werden. Ebenso klare Aussage, dass der Abschluss dieser Arbeiten erst bis März 2004 vorgesehen ist (Landtagswahlen im September 2002!), d.h. die zeitlichen Vorgaben der EU nicht eingehalten werden. Sommer 2003: Arbeiten der Behörden an der Nachmeldung für die 3. Tranche. Oktober 2003:

10 Umsetzung der FFH-RL in Bayern 10 erste Information über eine vorläufige Kulisse an die Naturschutzverbände und andere Verbände. Stellungnahme des BN innerhalb weniger Tage November/Dezember 2003: erste internet-darstellung der vorläufigen Kulisse Juni 2004: die Ausweisung der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete durch die Mitgliedstaaten soll abgeschlossen sein : Dialogverfahren Nachmeldung Natura 2000 Es können nur Einwendungen erhoben werden, Nachmeldung werden nur bei Zustimmung des Grundeigentümers akzeptiert. 241 Ergänzungsvorschläge, dabei zahlreiche Ergänzungsvorschläge auch von BN-Kreisgruppen, davon 173 berücksichtigt Einwände, davon wurden vom StMUGV berücksichtigt 71% der FFH- bzw. 88 % der SPAs wurden neu zugeschnitten Ergebnis Nachmeldung: FFH: ha (ca. 2,3 % Fläche) SPA: (ca. 2,5 % Fläche) Natura 2000 insgesamt: ha (ca. 4,1 % Fläche) : Versand der Meldeunterlagen über BMU an BfN und EU-Kommission Ergebnis Gesamtmeldung Natura 2000, Stand : Gesamt FFH: ha (9,1 % der Fläche) Gesamt SPA: ha (7,7 % der Fläche) Natura 2000: ha (11,3 % der Fläche) : offizielle Übermittlung der bayerischen Meldeunterlagen durch BMU an die EU-Kommission Ende 2005: BN-Veröffentlichung: Bewertung der Praxis der FFH- Verträglichkeitsprüfungen in Bayern 2006: Frist für zweiten Bericht an die Europäische Kommission, dann folgend alle 6 Jahre Ab 2006: Weiterarbeit an den Managementplänen? Beginn des Monitoring? FFH-Prämie (über ELER)?

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