Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück

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1 S t a d t k u r i e r Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück 20. Jahrgang 1. Ausgabe Uebigau-Wahrenbrück, 18. Januar 2012 Verbreitungsgebiet Stadtteile: Bahnsdorf Beiersdorf Beutersitz Bomsdorf Bönitz Domsdorf Drasdo Kauxdorf Langennaundorf Marxdorf München Neudeck Prestewitz Rothstein Saxdorf Uebigau Wahrenbrück Wiederau Wildgrube Winkel Zinsdorf

2 2 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Öffentliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am Öffentlicher Teil über die Absicht des Verkaufs und die Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks Dorfstraße 17 in Langennaundorf (ehemaliges Gemeindehaus, Gemarkung Langennaundorf, Flur 2, Flurstück 251/3, 1,2914 ha) Vorlage: 0092/11-SV über die Satzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes Kremitz- Neugraben und des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz Vorlage: 0102/11-SV Anwesend: 17 Dafür: 12 Dagegen: 2 Enthaltung: 3 Satzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes Kremitz-Neugraben und des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz Auf der Grundlage der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202, 207), des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I 2005 S. 50), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl. I 2010) und der 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I S. 160), hat die Stadtverordnetenversammlung Uebigau-Wahrenbrück in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2011 folgende Satzung über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes Kremitz-Neugraben und des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz (im Folgenden als Gewässerverbände bezeichnet) beschlossen: 1 Allgemeines Die Stadt Uebigau-Wahrenbrück ist aufgrund 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23. April 2008 (GVBl. I S. 62, 90) für die Flächen in ihrem Gemeindegebiet, die nicht dem Bund, dem Land und sonstigen Gebietskörperschaften gehören, gesetzliches Pflichtmitglied der Gewässerverbände. Den Verbänden obliegt innerhalb ihres Verbandsgebietes gem. 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i. V. m. 39 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung. Zum Gewässerunterhaltungsverband Kremitz-Neugraben gehören die Stadtteile Bahnsdorf, Beiersdorf, Beutersitz, Bomsdorf, Bönitz, Domsdorf, Drasdo, Kauxdorf, Langennaundorf, Marxdorf, München, Neudeck, Saxdorf, Uebigau, Wahrenbrück, Wiederau, Wildgrube und Zinsdorf. Zum Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz gehören die Stadtteile Prestewitz, Rothstein und Winkel. 2 Umlagetatbestand Die Stadt Uebigau-Wahrenbrück erhebt von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten aller im Verbandsgebiet liegenden Flächen außer den Eigentumsflächen von Bund, Land und Kreis kalenderjährlich eine Umlage der von ihr an die Gewässerverbände zu leistenden Beiträge (im Folgenden als Gewässerunterhaltungsumlage bezeichnet). 3 Umlageschuldner (1) Umlageschuldner ist der Grundstückseigentümer. (2) Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückseigentümers. (3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner. (4) Der Wechsel des Eigentums ist der Stadt Uebigau-Wahrenbrück anzuzeigen. (5) Die Schuldner haben alle für die Errechnung der Gewässerunterhaltungsumlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen und zu dulden, dass ein Beauftragter der Stadt Uebigau-Wahrenbrück die Grundstücke betreten kann, um die Bemessungsgrundlagen festzustellen oder zu überprüfen. 4 Umlagemaßstab Maßstab für die Umlage ist die vom jeweiligen Gewässerverband erfasste und veranlagte Fläche in Quadratmetern. 5 Umlagesatz Die Gewässerunterhaltungsumlage beträgt kalenderjährlich der nach 4 ermittelten Grundstücksfläche im Verbandsgebiet a) des Gewässerunterhaltungsverbandes Kremitz-Neugraben 8,84 Euro je Hektar (das entspricht 0, Euro je m 2 ) sowie b) des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz 7,50 Euro je Hektar (das entspricht 0, Euro je m 2 ). 6 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gewässerunterhaltungsumlage entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist, und wird nach Bekanntgabe des jeweiligen Beitragsbescheides der o. g. Gewässerverbände an die Stadt Uebigau-Wahrenbrück für das Kalenderjahr festgesetzt. Sie wird als Jahresgebühr erhoben. 12 b Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg bleibt hiervon unberührt. (2) Die Gewässerunterhaltungsumlage wird durch Umlagebescheid festgesetzt. Die Erhebung der Umlage kann im Zusammenhang mit der Festsetzung der Grundsteuer erfolgen. (3) Die Umlage wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Ist ein Fälligkeitszeitpunkt mit Bekanntgabe des Abgabenbescheides bereits überschritten, so wird der auf diesen Fälligkeitszeitpunkt entfallende Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (4) Abweichend von Absatz 3 wird die gesamte Umlage am 15. August fällig, wenn sie einen Jahresbetrag von 15 Euro nicht übersteigt. Die Umlage wird zu je einer Hälfte des Jahresbeitrages am 15. Februar und 15. August fällig, wenn sie einen Jahresbetrag von 30 Euro nicht übersteigt.

3 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Ist ein Fälligkeitszeitpunkt mit Bekanntgabe des Abgabenbescheides bereits überschritten, so wird der auf diesen Fälligkeitszeitpunkt entfallende Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (5) Auf Antrag des Schuldners kann die Gewässerunterhaltungsumlage abweichend von den Absätzen 3 und 4 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bekanntmachungsanordnung Ich ordne die Bekanntmachung der am beschlossenen Satzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes Kremitz-Neugraben und des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz im Stadtkurier Amtsblatt für die Stadt Uebigau- Wahrenbrück vom an. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus über die Aufstellung des Bebauungsplanes Erweiterung des Windeignungsgebietes Uebigau Süd Vorlage: 0103/11-SV Anwesend: 15 Dafür: 10 Dagegen: 3 Enthaltung: 2 über die Entbehrlichkeit des Grundstücks Weinbergweg 13 in Prestewitz (Jugendclub, Gemarkung Prestewitz, Flur 6, Flurstück 59, Größe m 2 ) Vorlage: 0107/11-SV Anwesend: 16 Dafür: 16 Dagegen: Enthaltung: Nichtöffentlicher Teil über die Beschaffung von Servertechnik für die Stadt Uebigau- Wahrenbrück Vorlage: 0108/11-SV über die Beschaffung von Servertechnik für die Stadt Uebigau- Wahrenbrück Vorlage: 0109/11-SV über die Festlegung eines Mindestpachtpreises für die Verpachtung kommunaler Grundstücke an Privatpersonen Vorlage: 0090/11-SV über die Sanierung von Krippenräumen in der Kindertagesstätte Sonnenschein in Wahrenbrück - 2. Bauabschnitt - Los 1 Maurer-, Beton- und Trockenbauarbeiten Vorlage: 0094/11-SV Anwesend: 17 Dafür: 16 Dagegen: Enthaltung: 22 BbgKVerf: 1 über die Sanierung von Krippenräumen in der Kindertagesstätte Sonnenschein in Wahrenbrück - 2. Bauabschnitt - Los 2 Fliesenarbeiten Vorlage: 0095/11-SV über die Sanierung von Krippenräumen in der Kindertagesstätte Sonnenschein in Wahrenbrück - 2. Bauabschnitt - Los 3 Bodenbelagsarbeiten Vorlage: 0096/11-SV über die Sanierung von Krippenräumen in der Kindertagesstätte Sonnenschein in Wahrenbrück - 2. Bauabschnitt - Los 4 Malerarbeiten Vorlage: 0097/11-SV über die Sanierung von Krippenräumen in der Kindertagesstätte Sonnenschein in Wahrenbrück - 2. Bauabschnitt - Los 5 Tischlerarbeiten Vorlage: 0098/11-SV Anwesend: 17 Dafür: 15 Dagegen: Enthaltung: 22 BbgKVerf: 2 über die Sanierung von Krippenräumen in der Kindertagesstätte Sonnenschein in Wahrenbrück - 2. Bauabschnitt - Los 6 Heizung-/Lüftung-/Sanitärinstallation Vorlage: 0099/11-SV über die Sanierung von Krippenräumen in der Kindertagesstätte Sonnenschein in Wahrenbrück - 2. Bauabschnitt - Los 7 Elektroinstallation Vorlage: 0100/11-SV über die Auswahl des zu beauftragenden Ingenieurbüros für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Prestewitz Vorlage: 0101/11-SV Anwesend: 17 Dafür: 16 Dagegen: 1 Enthaltung: den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Uebigau-Wahrenbrück und der UKA Meißen bezüglich des Bebauungsplanes Erweiterung des Windeignungsgebietes Uebigau Süd Vorlage: 0104/11-SV Anwesend: 17 Dafür: 12 Dagegen: 3 Enthaltung: 2 Haushaltssatzung der Stadt Uebigau- Wahrenbrück für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordneten der Stadt Uebigau-Wahrenbrück vom 07. September 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

4 4 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 Auszahlungen Finanzierungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf festgesetzt. 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt; 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 230 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordneten bedürfen, wird auf festgesetzt. Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die sich aus einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung ergeben, die aber durch Zahlungen anderer Körperschaften gedeckt werden und Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen aufgrund von zweckgebundenen Zuschüssen bedürfen, unabhängig von den Wertgrenzen, nicht der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf festgesetzt. Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahr 2014 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. Der Landrat des Landkreises Elbe-Elster als allgemeine untere Landesbehörde- Kommunalaufsicht- hat mit Bescheid vom 21. Dezember 2011 gemäß 63 Abs. 5 BbgKVerf das am 07. September 2011 beschlossene Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2011 genehmigt. Uebigau-Wahrenbrück, den 27. Dezember 2011 Bekanntmachungsanordnung Ich ordne die Bekanntmachung der am 07. September 2011 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück im Stadtkurier Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück an. Uebigau-Wahrenbrück, den 27. Dezember 2011 Hinweis zur Einsichtnahme Die Haushaltssatzung 2011 liegt mit ihren Anlagen zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude Wahrenbrück zur Einsichtnahme aus. Uebigau-Wahrenbrück, den 27. Dezember 2011 Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Gremium: Sitzungstermin: Ort, Raum: Tagesordnung Stadtverordnetenversammlung Dienstag, ,18:00 Uhr Stadtverwaltung, in Wahrenbrück, Uebigauer Str. 30, Öffentlicher Teil 1 Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 2 Einwohnerfragestunde 3 Beschlussfassung über die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Sitzung vom Änderungsanträge 5 Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der heutigen Sitzung 6 Bericht des s 7 Anfragen von Abgeordneten und Fraktionen 8 Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung des Eigenanteils für die Sanierung der Fassade, des Giebels, die Erneuerung der Fenster und der Eingangstür des zukünftigen Graun-Zentrums in Wahrenbrück (Ratskeller) Vorlage: 0003/12-SV 9 Beratung und Beschlussfassung über die Entbehrlichkeit von Teilflächen der kommunalen Grundstücke in der Torgauer Straße/Ecke Herzberger Straße in Uebigau (Gemarkung Uebigau, Flur 6, Flurstücke 90/1 und 91/2) Vorlage: 0009/12-SV 10 Informationen 11 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

5 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Nichtöffentlicher Teil 1 Beschlussfassung über die Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - der Sitzung vom Änderungsanträge 3 Bestätigung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der heutigen Sitzung 4 Bericht des s 5 Anfragen von Abgeordneten und Fraktionen 6 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Prestewitz Vorlage: 0010/12-SV Anmeldung der Schulanfänger 2012 für den Schulbezirk der Grundschule Erich Schindler Wahrenbrück Sehr geehrte Eltern, nach dem Brandenburgischen Schulgesetz vom (GVBl. I S. 78) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 2) 37 und 51 und der Grundschulverordnung vom (GVBl. II S. 190) zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. II S. 445) 4 sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zur Aufnahme in der Grundschule anzumelden. Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist schulpflichtig, wenn bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollendet wurde. Sollte Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober 2012 und dem 31. Dezember 2012 sechs Jahre alt werden, kann eine Einschulung auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Entscheidung trifft nach eingehender Prüfung der Schulleiter. Auch die Kinder, die im vorigen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden. Die Anmeldung zum Schulbesuch an der Grundschule Erich Schindler Wahrenbrück erfolgt für die Schulanfänger aus den Ortsteilen Beiersdorf, Beutersitz, Bönitz, Domsdorf, Kauxdorf, Marxdorf, Prestewitz, Rothstein, Saxdorf, Wahrenbrück, Wildgrube, Winkel und Zinsdorf am von 9.00 Uhr am bis Uhr und von Uhr bis Uhr von 9.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr im Sekretariat der Grundschule Erich Schindler Wahrenbrück, Raum 105. Sehr geehrte Eltern, zur Anmeldung ist Ihr Kind persönlich vorzustellen, außerdem ist - die Geburtsurkunde - die Bescheinigung über die Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung bzw. - ein Befreiungsnachweis von der Sprachstandsfeststellung im Fall des Besuches einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren ein Nachweis durch den Logopäden vorzulegen. Die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes findet am 19. und 26. März 2012 von 8.00 Uhr bis Uhr in der Grundschule Erich Schindler Wahrenbrück statt. Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Kind an einer anderen Schule einzuschulen, müssen Sie Ihr Kind trotzdem an der örtlich zuständigen Schule, der Grundschule Erich Schindler Wahrenbrück, anmelden. 7 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Gestattungsvertrages für elektrische Leitungen in der Gemarkung Beutersitz Vorlage: 0012/12-SV 8 Informationen 9 Schließung der Sitzung Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Rüdiger Passek Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Anmeldung der Schulanfänger 2012 für den Schulbezirk der Grundschule Uebigau Sehr geehrte Eltern, nach dem Brandenburgischen Schulgesetz vom (GVBl. I S. 78) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 2) 37 und 51 und der Grundschulverordnung vom (GVBl. II S. 190) zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. II S. 445) 4 sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zur Aufnahme in der Grundschule anzumelden. Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist schulpflichtig, wenn bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollendet wurde. Sollte Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober 2012 und dem 31. Dezember 2012 sechs Jahre alt werden, kann eine Einschulung auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Entscheidung trifft nach eingehender Prüfung der Schulleiter. Auch die Kinder, die im vorigen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden. Die Anmeldung zum Schulbesuch an der Grundschule Uebigau erfolgt für die Schulanfänger aus den Ortsteilen Bahnsdorf, Bomsdorf, Drasdo, Langennaundorf, München, Neudeck, Uebigau und Wiederau am Dienstag, den von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Donnerstag, den von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Sekretariat der Grundschule Uebigau, Raum 003a. Sehr geehrte Eltern, zur Anmeldung ist Ihr Kind persönlich vorzustellen, außerdem ist - die Geburtsurkunde - die Bescheinigung über die Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung bzw. - ein Befreiungsnachweis von der Sprachstandsfeststellung im Fall des Besuches einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren ein Nachweis durch den Logopäden vorzulegen. Die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes findet am Mittwoch, dem und am Donnerstag, dem jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Grundschule Uebigau statt. Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Kind an einer anderen Schule einzuschulen, müssen Sie Ihr Kind trotzdem an der örtlich zuständigen Schule, der Grundschule Uebigau, anmelden. Andreas Claus Stadt Uebigau-Wahrenbrück Reno Wolschke Schulleiter Grundschule Erich Schindler Wahrenbrück Andreas Claus Stadt Uebigau-Wahrenbrück Bärbel Voigt Schulleiterin Grundschule Uebigau

6 6 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Stadt Uebigau-Wahrenbrück Wahrenbrücker Str Uebigau-Wahrenbrück OT Uebigau Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zur Planfeststellung für das Bauvorhaben ABS Berlin- Dresden, Fortführung 1. Baustufe Kreuzungsbauwerk Elsterwerda - Biehla Das Eisenbahn-Bundesamt hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach 18a AEG 1 und 73 VwVfG 2 und 1 VwVfGBbg 3 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Elsterwerda in der Stadt Elsterwerda, in der Gemarkung Dreska im Amt Plessa, in der Gemarkung Uebigau in der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, in der Gemarkung Züllsdorf in der Stark Herzberg (Elster), in den Gemarkungen Kosilenzien und Möglenz in der Stadt Bad Liebenwerda und in der Gemarkung Nexdorf in der Stadt Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe- Elster beansprucht. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom 08. Februar 2012 bis 07. März 2012 während der Dienststunden Montag von 07:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag von 07:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr Mittwoch von 07:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag von 07:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag von 07:00 bis 11:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück, Bauverwaltung, Wahrenbrücker Str. 15, Uebigau-Wahrenbrück zur allgemeinen Einsichtsnahme aus. Die Planunterlagen sind auch im Internet veröffentlicht unter (Unterverzeichnis Aufgaben > Planfeststellung > Auswahl laufender Anhörungsverfahren...). Hinweise: 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 21. März 2012 beim Landesamt für Bauen und Verkehr (Dezernat 11, Anhörungsbehörde), Lindenallee 51, Hoppegarten (Telefon: , Fax: oder ) oder in der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 1 AEG). 2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 4 entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabensträger ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 19 Abs. 3 AEG). A. Claus 1 AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz vom (BGBl. I S (2396) (1994, 2439)), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542) 2 VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) 3 VwVfGBbg - Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg i. d. F. der Bekanntmachung vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 12], S. 262, 264) 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2723) IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück Stadtteile: Bahnsdorf, Beiersdorf, Beutersitz, Bomsdorf, Bönitz, Domsdorf, Drasdo, Kauxdorf, Langennaundorf, Marxdorf, München, Neudeck, Prestewitz, Rothstein, Saxdorf, Uebigau, Wahrenbrück, Wiederau, Wildgrube, Winkel, Zinsdorf Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag+ Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) Telefax-Redaktion: ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der, Herr Andreas Claus, Sitz Uebigau - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller - Anzeigenannahme/Beilagen: Herr Lange, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Abopreis von 26,38 Euro (inklusive MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden. 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7 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Informationen des s Familienfreundliches Uebigau-Wahrenbrück Reden Sie mit! Liebe Bürgerinnen und Bürger, Familien fühlen sich wohl in Elbe-Elster. Das hat eine wissenschaftliche Studie im April 2011 ergeben. Das ist ein schönes Ergebnis. Dennoch gibt es konkrete Themen, die unseren Familien unter den Nägeln brennen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kinderbetreuung, Bildung, Erziehung, das Miteinander von Jung und Alt, Wohnen und Sicherheit, Freizeitangebote vor Ort - das sind einige der Zukunftsthemen und -fragen. Familienfreundlichkeit ist vor allem ein Gefühl. Es wird auch durch das direkte Lebensumfeld in der Gemeinde bestimmt. Dafür sind Sie, die Menschen vor Ort, hervorragende Experten. Sie wissen, was Sie tagtäglich fordert, was Sie brauchen und Sie haben eigene Ideen. Deshalb möchte ich Sie einladen mitzureden - in einer Zukunftswerkstatt. Eine Zukunftswerkstatt ist eine Veranstaltung, in der Sie selbst zu Wort kommen. Sie können sagen, was sie ärgert und was sie toll finden. Gemeinsam werden Ideen entwickelt und Vorschläge gesammelt, wie wir vor Ort mit Ihnen gemeinsam unseren Teil zur Gestaltung eines familienfreundlichen Umfeldes beitragen können. Ein Moderator begleitet alle Teilnehmer kompetent durch den Tag und sorgt im Anschluss dafür, dass Ihre Kritik, Ideen und Vorschläge dokumentiert werden. Ich lade Sie ein: Väter und Mütter, Omas und Opas, Jung und Alt, VertreterInnen von Einrichtungen, Geschäften, Betrieben, Vereinen, Kirchen in unsere 1. Zukunftswerkstatt am 10. März 2012 von Uhr bis Uhr in die Schülerakademie nach Domsdorf. Dort wollen wir gemeinsam mit Ihnen über die Zukunft in einem familienfreundlichen Uebigau-Wahrenbrück diskutieren. Für ein Mittagsangebot und Kinderbetreuung vor Ort wird bei entsprechendem Bedarf gesorgt sein. Um rechtzeitig planen zu können, erwarten wir Ihre Anmeldung bitte bis zum 13. Februar 2012 entweder telefonisch oder per Mail. Für alle Fragen und auch erste Anmeldungen stehen Ihnen: Frau Block (Tel / oder per Mail ute.block@uewa.de) oder Frau Jahnke (Tel / oder per Mail silvia.jahnke@ falkenberg-elster.de) zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihr Kommen und Ihre Ideen. Andreas Claus Stadt Uebigau-Wahrenbrück Ausschreibungen Die Stadt Uebigau-Wahrenbrück schreibt folgende Liegenschaft zum Verkauf aus OT Prestewitz Am Weinberg 13 Bebautes Grundstück - ehemalige Schule und Nebengebäude, leer stehend, zuletzt genutzt als Jugendclub (Nutzungsänderung erforderlich). Grundstücksfläche: qm Besonderheiten: Derzeit befindet sich ein Spielplatz auf dem Gelände, es ist vorgesehen diesen Spielplatz umzusetzen. Verkehrswert lt. Gutachten: ,00 EUR Die Angebote sind bis zum schriftlich abzugeben bei der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, Bauamt, Markt 11, Uebigau. Die Stadt ist nicht verpflichtet dem höchsten Angebot oder irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Besichtigungen sind zu vereinbaren. Detalierte Objektbeschreibung und weitere Informationen erhalten Sie über die Stadt Uebigau - Wahrenbrück, Frau Dunkel, Telefon / Informationen der Ämter Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Uebigau-Wahrenbrück Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Der neue Freiwilligendienst ist eine Einladung an Menschen jeden Alters, sich für die Allgemeinheit zu engagieren. Davon profitieren nicht nur wir alle, sondern auch die Freiwilligen selbst - Kristina Schröder - Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze. Damit schafft der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligenform auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen. Auch bei den Arbeitszeiten wurde auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen Rücksicht genommen. Da Jugendliche oft noch keine Familiären Verpflichtungen haben, müssen diese den BFD grundsätzlich mit 40 Stunden pro Woche als Vollzeitbeschäftigung ablegen, während Freiwillige über 27 Jahre sich nur mindestens 20 Stunden pro Woche (Teilzeit) einsetzten müssen. Normalerweise dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate. Wenn Sie an einem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen möchten, müssen Sie sich für mindestens 6 Monate oder höchstens 18 Monate für die Teilnahme an einem BFD Projekt verpflichten. In Ausnahmefällen ist es sogar möglich, bis zu 24 Monaten am BFD teilzunehmen. In der Stadt Uebigau-Wahrenbrück haben wir zurzeit zwei unbesetzte Stellen. Diese möchten wir kurzfristig besetzen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Personalamt. Frau Bosdorf erreichen Sie unter folgender Nummer: / Der Bundesfreiwilligendienst bietet die Möglichkeit der Unterstützung ehrenamtlicher Vereinstätigkeit. Erste Vereine unserer Stadt bemühen sich um die Zulassung als Einsatzstelle. Dazu gehören der SV Lok Uebigau und der Freundeskreis Technisches Denkmal Louise e.v. Nach Zulassung der Vereine als Einsatzstelle wird eine kurzfristige Besetzung der neuen Stellen möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an die Vereine oder an unsere Stadtverwaltung. Für Personen ohne Einkünfte und Rentner ist dieses Angebot besonders interessant. Was erwartet die Teilnehmer? Taschengeld Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 330,00 Euro. Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle. Zeugnis Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis Roland Schrey Hauptamtsleiter Nächster Erscheinungstermin: Mittwoch, der 15. Februar 2012 Nächster Redaktionsschluss: Freitag, der 3. Februar 2012

8 8 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Erreichbarkeit der Verwaltung und weiterer Einrichtungen Stadt Uebigau-Wahrenbrück Postanschrift: Stadt Uebigau-Wahrenbrück, Markt 11, Uebigau Internet: Tourismusportal: Uebigau Fax: / Wahrenbrück Fax: / Öffnungszeiten in der Verwaltung in Uebigau und Wahrenbrück: Montag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr Hinweis Ab sofort bleibt das Bauamt am Mittwoch und Freitag für Besucher geschlossen. Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück: Verwaltungsgebäude Uebigau, ehemalige Gesamtschule Vorwahlbereich /891 + Durchwahlnummer Sekretariat des s, Frau Lentzsch 101, Herr Claus 11 Einwohnermeldeamt, Standesamt, Gewerbeamt, Bürgerservice, Frau Schenke, Frau Frohberg 18 Leiterin Bauamt, Frau Reiniger 28 Wirtschaftsförderung, Planung/Bau, Frau Dunkel 29 Liegenschaften, Frau Meyer 30 EDV-Verantwortlicher, Herr Runge 32 Sicherheit/Ordnung/Bauhof Herr Lehmann 33 Sicherheit/Ordnung/Brandschutz Frau Winzer-Kircheis 34 Jugendkoordinatorin, Frau Jahnke Fax: 40 und: / Ortsvorsteher Uebigau, Herr Jachmann 101 Sprechtage Herr Jachmann nach Vereinbarung Verwaltungsgebäude Wahrenbrück Vorwahlbereich /616 + Durchwahlnummer Sekretariat Wahrenbrück 102 Leiter Hauptamt, Herr Schrey 13 Personalbüro, Frau Bosdorf 35 Bezügerechnerin, Frau Heinrich 36 Archiv, Tourismus, Ausbildung, Frau Schumann 14 Sitzungsdienst, Beschaffung, Frau Große 15 Schule, Kita, Jugend, Frau Block 19 Leiterin Kämmerei, Frau Gmerek 23 Haushalt, Gebäudeservice, Frau Hiob, Frau Lehmann 24 Kasse,Frau Schwürz, Frau Knoll 25 Steuern, Friedhofsverwaltung, Frau Rappsilber 26 Vollstreckung, Frau Friedrich 27 Sprechstunden des Revierpolizisten Herrn Ralf Paul Dienstag, ehemalige Gesamtschule Uebigau Uhr Handy: u / Sprechstunden des Revierpolizisten Herrn Dieter Heide im Rathaus, Markt 10 in Wahrenbrück Donnerstag, Telefon: / Handy: 01 71/ Feuerwehrnotruf kostenlos 112 Polizei kostenlos 110 Leitstelle Lausitz mit Sitz in Cottbus 03 55/63 20 übernimmt alle Aufgaben des Rettungsdienstes und des Brandschutzes Die Stadt Uebigau-Wahrenbrück unterhält eine Schiedsstelle für Streitigkeiten Sprechtag: jeden 1. Mittwoch im Monat im Verwaltungsgebäude Wahrenbrück, Uebigauer Str. 30, in der Zeit von bis Uhr Terminvereinbarungen über / Bibliothek Uebigau Leiterin: Frau Petri, Tel.: / Fax: / Öffnungszeiten: Montag, Freitag bis Uhr Dienstag Donnerstag bibo.uebigau@gmx.de 9.00 bis Uhr 9.00 bis Uhr und bis Uhr Städtische Schlossherberge Uebigau, Schloßstr. 9 Leiterin der Herberge: Frau Fischer Telefon: /82 93 Fax: / info@schlossherberge.de Internet: Technisches Denkmal Brikettfabrik Louise Domsdorf Öffnungszeiten: April bis Oktober täglich Uhr - letzte Führung Uhr November und März (Mo. bis Fr., So.) Uhr - letzte Führung Uhr Dezember, Januar und Februar nach Absprache Bei Gruppen ab 10 Personen sind die Führungen bitte anzumelden. Telefon: / Fax-Nr.: / info@brikettfabrik-louise.de Internet: Hochpolgenerator Neumühl Herr Wegeleben/Tel.: / Heimatstube Uebigau Erreichbarkeit: von ca bis Uhr, Tel.: / , 01 74/ Krügers Zweirad-Oldtimer-Museum, Uebigau Doberluger Str. 13, täglich geöffnet ab Uhr Telefon: /85 40 Heimatmuseum Wahrenbrück Erreichbarkeit: von ca. 08:00-14:30 Uhr Tel.: 01 60/ Kahnfahrt Kleiner Spreewald Wahrenbrück Herr Junischka / Historische Mühle Wahrenbrück Frau Mirbach Telefon/AB u. Fax: / Gewässertourismus Elsterstübchen Neumühl: 01 57/ Münchner AbSteige: 01 71/ Sprechzeiten des s jeweils von bis Uhr Dienstag, den 07. Februar 2012, in Wahrenbrück Dienstag, den 14. Februar 2012, in Uebigau Dienstag, den 21. Februar 2012, in Wahrenbrück Dienstag, den 28. Februar 2012, in Uebigau Termine sind zu vereinbaren!

9 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Altersjubilare Letzte Ausbildung der Jugendfeuerwehr im Jahr 2011 Altersjubilare ab Vollendung des 60. Lebensjahres, welche in der Presse nicht veröffentlicht werden möchten, werden gebeten, dies schriftlich, persönlich oder durch einen Vertreter beim Einwohnermeldeamt umgehend anzuzeigen. Bei bereits erfolgter Meldung ist dies nicht mehr erforderlich. Ehejubiläen Da uns die Daten für Ehejubiläen nicht 100 %ig bekannt sind, werden Eheleute, die im Jahr 2012 das Fest der Goldenen, Diamantenen oder Eisernen Hochzeit begehen, gebeten, sich beim Einwohnermeldeamt zu melden. Eine Veröffentlichung im Stadtkurier erfolgt nur auf Wunsch der Jubilare oder Angehörigen. Am fand ganz kurzfristig organisiert die letzte gemeinsame Ausbildung der Jugendfeuerwehr der Stadt Uebigau-Wahrenbrück in Herzberg bei der Biogas Herzberg GmbH & Co.KG auf dem DEU- KA-Gelände statt. Die Kinder und Jugendlichen aus den Orten Uebigau, Langennaundorf, Beiersdorf und Prestewitz überprüften gemeinsam mit ihren Betreuern bei nasskaltem Wetter die Wasserentnahmestellen auf dem Betriebsgelände. Dabei konnten sie ihre theoretischen Kenntnisse zur Wasserentnahme aus Überflurhydranten praktisch anwenden. Im Anschluss konnten sich alle Kameradinnen und Kameraden die Anlage anschauen und erklären lassen. Bei einem leckeren Mittagessen konnten sich dann alle wieder aufwärmen. Als Dankeschön für ihren Einsatz erhalten die Jugendfeuerwehrmitglieder neue durch diese Firma gesponserte einheitliche T-Shirts. Mit dieser gemeinsamen sehr interessanten Ausbildung konnten die Kinder und Jugendlichen ihr Ausbildungsjahr 2011 abschließen. Ein herzliches Dankeschön allen Kameradinnen und Kameraden für ihre Einsatzbereitschaft an diesem Tag. Veranstaltungen Uebigau-Wahrenbrück Januar und Februar 21. Januar Wahrenbrück Zampern, Treffpunkt Ratskeller 9.30 Uhr Winkel Sponsorenkarneval Uhr 22. Januar Winkel Kinderkarneval Uhr 28. Januar Winkel Seniorenkarneval Uhr 29. Januar Winkel Seniorenkarneval Uhr 25. Januar Wahrenbrück Neujahrsempfang des s Uhr 04. Februar Prestewitz Bauernmarkt 9-13 Uhr Beiersdorf Zampern Uhr Winkel Karneval Uhr 05. Februar Winkel Karneval am Nachmittag Uhr 11. Februar Winkel Karneval Uhr 12. Februar Winkel Karneval am Nachmittag Uhr 18. Februar Wildgrube Zampern 25. Februar Domsdorf Zechenlicht Konzertnachmittag In der Brikettfabrik Louise mit Kaffee, Kuchen und anschließendem Lagerfeuer Konzerteintritt 7,50 EUR, Schüler/Studenten 4 EUR Uhr Außerdem dienstags Wildgrube Chorprobe MC/FC/GC des SV Concordia Domsdorf-Tröbitz in der Gaststätte Prinz Uebigau Probe des Frauenchores Uebigau in der Gaststätte Waldschlösschen Uhr Uhr Wochenende Wahrenbrück Kirche verlässlich offen. Täglich Freitag bis Dienstag (10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr) Sollte ein Besuch außerhalb dieser Zeiten gewünscht werden: Der Schlüssel ist im Evang. Pfarramt, Mühlgasse 1, Wahrenbrück erhältlich (Tel / ).

10 10 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Veranstaltungen im Jahr 2012 in der Stadt Falkenberg/Elster und den Ortsteilen Beyern, Großrössen, Kölsa, Schmerkendorf und Rehfeld Januar Januar 2012 Neujahrsempfang des s der Stadt Falkenberg/Elster im Haus des Gastes 21. Januar 2012 Sportlerball des ESV Lok Falkenberg/Elster 21. Januar 2012 Zampern im OT Kölsa Februar Februar 2012 Punktspiel Landesliga und Punktspiel Regionalliga Abt. Schach Falkenberg L.-Jahn-Straße Februar :00 Uhr Landeseinzelmeisterschaften freie Partie Kl. 7 Abt. Billard L.-Jahn-Straße 1 Falkenberg 11. Februar :00 Uhr Feuerwehrball im Haus des Gastes 16. Februar :00 Uhr Volkstümliche Musikantenparade im Haus des Gastes 18. Februar :00 Uhr Feuer & Eis mit Falkenberger Jugendblasorchester und den Original Falkenberger Blasmusikanten auf dem Marktplatz in Falkenberg/Elster 18. Februar :00 Uhr Konzert mit SIX im Haus des Gastes 25. Februar :11 Uhr Seniorenkarneval im Haus des Gastes 25. Februar :11 Uhr Abendveranstaltung Karneval im Haus des Gastes 26. Februar :11 Uhr Kinderkarneval im Haus des Gastes Am 7. Februar 2012 findet im Rahmen der Bürgersprechstunde der Fraktion Die Linke im Versammlungsraum der Bibliothek der Stadt Uebigau ein Vortrag zu Erbrecht statt. Beginn: Uhr. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen. Fraktion Die Linke der Stadt Uebigau-Wahrenbrück Wie in jedem Jahr organisiert die Stadtbibliothek Uebigau das schon zur Tradition gewordene Frühlingsfest. Es findet am 21. März 2012 im Kuhstall der Schützengilde zu Uebigau e. V. um Uhr statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen sind in der Bibliothek Uebigau unter / und bei Frau Kretschmer, Isolde / zu erfragen. Pilgerreise nach Indien Wer die tiefen Weisheiten des Seins ergründen möchte, verbunden mit Entspannung und Selbstverwirklichung, sollte einige Zeit seines Lebens in Indien verbringen. Die Yogahauptstadt in Rishikesh bietet viele Möglichkeiten, Erfahrungen zu sammeln für eine Neuorientierung. Die spirituelle Wahrnehmungsebene, die dort in der Luft liegt, vermittelt im Getümmel der Menschenmenge Heiligkeit, die ein Gefühl von Glückseeligkeit vermittelt. Neben den Ritualen, die täglich zelebriert werden, kreuzten uns auch glückliche Kühe wie auch bedürftige Menschen beim Bummeln durch die Stadt. Die Einfachheit des Seins, aber auch die spürbare Gelassenheit der Inder vermittelten eine Wohlfühlstimmung. Am 24. Januar 2012 um Uhr wird Frau Beate Wolfsteller uns die Möglichkeit geben, in ihre Welt des Erlebens einzutauchen (Schlossherberge in Uebigau). Weisheiten, Sehenswürdigkeiten und ein kleines Stuhlyogaprogramm bereichern den Abend. Um eine kleine Spende für notleidende Kinder wird gebeten. Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch OT Bahnsdorf am Herrn Harry Richter zum 75. Geburtstag OT Beiersdorf am Frau Dagmar Hegewald zum 83. Geburtstag am Frau Regina Oehler zum 71. Geburtstag OT Beutersitz am Frau Margarete Gröger zum 96. Geburtstag OT Bomsdorf am Frau Elsa Schulz zum 85. Geburtstag OT Bönitz am Frau Hanni Girke zum 74. Geburtstag OT Domsdorf am Frau Margot Engelmann zum 71. Geburtstag am Frau Marga Bönick zum 75. Geburtstag am Herrn Horst Krüger zum 88. Geburtstag am Frau Edith Stößer zum 77. Geburtstag am Herrn Horst Stößer zum 76. Geburtstag am Herrn Günter Werner zum 70. Geburtstag am Frau Erika Stößer zum 81. Geburtstag am Frau Ursula Grögerchen zum 85. Geburtstag am Frau Helga Harzmann zum 71. Geburtstag am Frau Annette Töpfer zum 76. Geburtstag am Herrn Manfred Töpfer zum 80. Geburtstag OT Kauxdorf am Herrn Horst Jäschke zum 76. Geburtstag am Herrn Günter Putzke zum 87. Geburtstag am Frau Gertrud Eppert zum 82. Geburtstag

11 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom OT Langennaundorf am Herrn Peter Neudeck zum 70. Geburtstag am Frau Waltraud Kuhnt zum 71. Geburtstag am Frau Elly Heyde zum 90. Geburtstag OT Marxdorf am Frau Johanna Jachmann zum 72. Geburtstag am Frau Hannelore Platz zum 72. Geburtstag am Herrn Günter Fischer zum 84. Geburtstag OT Neudeck am Frau Irene Quick zum 73. Geburtstag OT Prestewitz am Frau Lotte Herrmann zum 88. Geburtstag am Frau Hildegard Schuster zum 83. Geburtstag am Frau Mathilde Schneider zum 88. Geburtstag am Frau Erika Böttcher zum 88. Geburtstag OT Rothstein am Frau Edith Hantke zum 74. Geburtstag am Herrn Otto Ecknig zum 71. Geburtstag am Frau Edith Fietz zum 81. Geburtstag am Frau Margot Richter zum 73. Geburtstag OT Saxdorf am Herrn Otto Lübeck zum 77. Geburtstag OT Uebigau am Frau Elly Bräunig zum 90. Geburtstag am Frau Erna Jeschke zum 85. Geburtstag am Herrn Ioannis Ioannou zum 70. Geburtstag am Herrn Friedrich Mohles zum 80. Geburtstag am Frau Hildegard Möhle zum 81. Geburtstag am Frau Hildegard Rogoll zum 80. Geburtstag am Frau Ottilie Müller zum 85. Geburtstag am Frau Johanna Garske zum 85. Geburtstag am Herrn Willfried Helemann zum 76. Geburtstag am Herrn Dr. Fritz Müller zum 84. Geburtstag am Frau Elfriede Zeller zum 79. Geburtstag am Herrn Ernst Münster zum 71. Geburtstag am Frau Elisabeth Nagl zum 75. Geburtstag am Frau Ursula Werner zum 80. Geburtstag am Herrn Horst Hegewald zum 76. Geburtstag am Frau Margarete Lehmann zum 80. Geburtstag OT Wahrenbrück am Frau Elfriede Lesch zum 81. Geburtstag am Herrn Kurt Klose zum 84. Geburtstag am Frau Marianne Lehmann zum 77. Geburtstag am Frau Marianne Schumann zum 80. Geburtstag am Herrn Rudolf Dörnbrack zum 76. Geburtstag am Herrn Günter Herzog zum 85. Geburtstag OT Wiederau am Frau Ursula Nähring zum 82. Geburtstag am Frau Christa Plotzky zum 73. Geburtstag am Frau Erika Waschfeld zum 77. Geburtstag am Frau Edelgard Ecknig zum 71. Geburtstag am Herrn Werner Kluge zum 76. Geburtstag am Herrn Siegfried Waschfeld zum 80. Geburtstag am Frau Irmtraud Fischer zum 81. Geburtstag OT Wildgrube am Herrn Dieter Heinze zum 81. Geburtstag am Herrn Werner Reibetanz zum 75. Geburtstag am Frau Erika Unger zum 83. Geburtstag OT Winkel am Herrn Harry Wendt zum 72. Geburtstag am Frau Gisela Kühne zum 80. Geburtstag OT Zinsdorf am Herrn Siegfried Böhme zum 77. Geburtstag am Herrn Siegfried Kümmel zum 72. Geburtstag am Frau Brigitte Schlinke zum 71. Geburtstag am Frau Gerda Stamm zum 74. Geburtstag am Herrn Werner Zinnert zum 74. Geburtstag Informationen aus den Ortsteilen Für die nachfolgenden Berichte sind die jeweiligen Verfasser selbst verantwortlich. Die Berichte müssen nicht die Meinung der Verwaltung widerspiegeln. Wieder Krabbelgruppe in der DRK-Kita Eichhörnchen in Uebigau! Liebe Eltern, es grüßt das Team der DRK-Kita Eichhörnchen in Uebigau. Wir hoffen, Ihr Nachwuchs befindet sich in bester Gesundheit, ist kräftig gewachsen und bereitet seinen Eltern viel Freude! Wir wünschen allen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012! Haben Sie, liebe Eltern, Lust sich mit anderen Eltern und ihren Kleinen zu treffen um sich in netter Runde auszutauschen? Hierzu erwartet Sie ein Angebot der DRK-Kita Eichhörnchen - unsere Krabbelgruppe Wir treffen uns jeden zweiten Mittwoch ab Uhr und bieten Raum und Zeit für: - Gespräche und Kontakte mit anderen Eltern und Kindern - Spielanregungen für alle Sinne, Lieder, Fingerspiele und Bewegung - Erfahrungsaustausch zu wichtigen Themen der Entwicklung - und anderes, was sie bewegt! Sie sind herzlich eingeladen und wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Kita. Unsere nächsten Treffen finden an folgenden Nachmittagen statt: ; 15.02; Kontakt: DRK Kita Eichhörnchen Parkweg Uebigau Tel.: /82 90 Mit freundlichen Grüßen das Kitateam Prestewitzer Bauernmarkt am 4. Februar 2012 von 9:00 bis 13:00 Uhr Wo?... auf dem Gelände des Betriebssitzes des Prestewitzer Agrarmarktes e. V., Hauptstraße, Prestewitz Frische Produkte aus erster Hand Kita- und Schulnachrichten Exkursion zum Wasserwerk Wir, d. h. 9 Schüler der 5. und 6. Klasse der Grundschule Uebigau, arbeiten immer mittwochs im 14-täglichen Wechsel in der Neigungsgruppe Naturwissenschaften. Zurzeit beschäftigen wir uns mit dem Thema Wasser, insbesondere mit dem Wasserverbrauch und den dabei entstehenden Kosten. Wir wissen bereits, dass Wasser zu den kostbaren Lebensmitteln gehört. Aber wie kommt das Wasser zu seinem Verbraucher, d. h. zu uns in die Wohnung? Um diese Frage genauer beantworten zu können, fuhren wir gemeinsam mit Frau Voigt am zum Wasserwerk nach Falkenberg in die Lindenstraße.

12 12 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Hier erfuhren wir, dass das Wasserwerk 1985 in Betrieb genommen wurde und derzeit etwa 8000 Einwohner von Falkenberg und Umgebung mit Wasser versorgt. Aus 60 m Tiefe wird das Grundwasser (Rohwasser) durch Pumpen nach oben befördert und anschließend in einer Filteranlage von Eisen und Mangan befreit. Dabei fließen 60 cbm Wasser in einer Stunde durch die Filteranlage. Das nun entstandene Reinwasser wird anschließend mit einer Natronlauge chemisch aufbereitet. Damit wird die Wasserqualität noch weiter verbessert. Das nun entstandene Trinkwasser wird in einem großen Auffangbecken gespeichert bis es durch eine weitere Pumpenanlage zu uns als Verbraucher transportiert wird. Es ist also ein langer und aufwendiger Weg, bis wir das Trinkwasser aus der Leitung zapfen können. Das Wasserwerk muss so täglich ca cbm Wasser für die Verbraucher aufbereiten. Nun werden wir im Unterricht noch einmal genauer untersuchen, wofür wir das kostbare Trinkwasser benutzen. Wie gut wir es doch haben, denn wir wissen auch, dass in vielen Ländern das Wasser knapp ist und Millionen Menschen nicht über sauberes Trinkwasser verfügen. An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bei Herrn Mirling, einem Mitarbeiter des HWAZ Herzberg, für seine Führung durch das Wasserwerk bedanken. Neigungsgruppe NAWI der Grundschule Uebigau Aus dem Zweckertrag des PS-Lotteriesparens unterstützt die Sparkasse Elbe-Elster seit Jahren Vereine in Elbe-Elster. Auch im Jahr 2011 wurde wiederum eine Vereinsaktion gestartet, im Rahmen derer Trikotsätze und Trainingsanzüge im Wert von Euro an Mannschaften der Region ausgegeben wurden. Der SV Lokomotive Uebigau war im Rahmen Vereine und Verbände Weihnachtsgeschenk von der Sparkasse einer feierlichen Übergabe am im Pavillon der Sparkasse Elbe-Elster in Finsterwalde unter den glücklichen 23 Auserwählten, die sich über neue Ausstattungen freuen konnten. So gab es sowohl 2 Trikotsätze und Trainingsanzüge für die beiden Männermannschaften als auch einen Trikotsatz und Trainingsanzüge für die Kegler. Der SV Lok Uebigau bedankt sich an dieser Stelle nochmals für dieses Weihnachtsgeschenk. v. l.: Carsten Arndt (stellv. Vorsitzender SV Lok) René Stolpe (Sparkasse EE), Jens Runge (Vorstandsvorsitzender SV Lok), Thomas Altmann (Abteilungsleiter Kegeln SV Lok) AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihr Anzeigenfachberater Dieter Lange berät Sie gern. Funk: 01 71/ dieter.lange@wittich-herzberg.de Jahreshauptversammlung 2012 Sehr geehrte Vereinsmitglieder, der SV Lokomotive Uebigau e. V. lädt alle Vereinsmitglieder zu der am 25. Februar 2012, um Uhr, stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung ins Sportlerheim Müller am Sportplatz, Uebigau, ein. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Beschlussfassung über die Tagesordnung 4. Bericht des Vorstandes 5. Kassenbericht 6. Berichte aus den Abteilungen 7. Aussprache zu den Berichten 8. Entlastung des Vorstandes 9. Ehrungen 10. Anträge 11. Verschiedenes 12. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge an die Mitgliederversammlung sind schriftlich und fristgemäß beim Vorstandsvorsitzenden einzureichen, d. h. bis spätestens Verspätet eingehende Anträge können in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit bejaht wird. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderungen sind ausgeschlossen. Der Vorstand SV Lok Uebigau e. V.

13 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Vorbereitungsspiele Fußballer SV Lok Uebigau Nachfolgende Vorbereitungsspiele in der Winterpause sind für die Fußballer des SV Lokomotive Uebigau geplant: Samstag, Uhr: SV Lok Uebigau I - SV Lok Uebigau II Samstag, Uhr: FSV Bad Schmiedeberg - SV Lok Uebigau I Samstag, Uhr: SV Lok Uebigau I - VfB Herzberg I Uhr: SV Lok Uebigau II - VfB Herzberg II Samstag, Uhr: SV Lok Uebigau I - DJK Finsterwalde I Uhr: SV Lok Uebigau II - DJK Finsterwalde II Rückrundenstart ist am Wochenende des 25./ Änderungen vorbehalten! Spiel um den 3. Platz setzen sich Paul Kümmel und Elias Gattermann durch. Bei der Vergabe der Sieger-(Wander)- Pokale, Geschenke und Urkunden wohnten Schulleitung und Lehrer ebenso der Siegerehrung bei, wie die Mitinitiatoren aus dem Tröbitzer Badminton Nachwuchs Zentrum. Mit den Ergebnissen hat Schulsportlehrer, Thilo Schneidereit, nun eine Grundlage zur Nominierung der Schulteams für den Elbe-Elster Grundschul-CUP Die Schulmeisterschaften zeigten wie gut die Badmintonhalle bespielbar ist und welche Freude gepaart mit schweißtreibender Anstrengung der Federballsport mit sich bringt. Die Halle mit neuer Badmintonanlage bietet daher Gelegenheit für Interessierte auch an den Nachmittag- und Abendstunden dem gefiederten Ball nachzujagen. Hilfe und Informationen können unproblematisch direkt beim Badminton-Verein Tröbitz ( bezogen werden. Spielansetzungen Kegler SV Lok Uebigau 10. Spieltag: Sonntag, Uhr: SV Lok Uebigau - Bad Liebenwerda II 11. Spieltag: Sonntag, Uhr: SV Lok Uebigau - Medizin Herzberg III Pokalhalbfinale: Samstag, , Uhr Teilnehmer: Lok Uebigau (2. Kreisklasse) SV Zeischa (Kreisliga) SV Frieden Beyern (Landesliga) 11. Spieltag: Sonntag, Uhr: SV Lok Uebigau - Schlieben II Wahrenbrücker Schüler freuen sich über 4 Badmintonanlagen Jetzt fliegt der gefiederte Ball auch durch die Sporthalle an der Erich Schindler Grundschule in Wahrenbrück. War es in der Vergangenheit nur mit Improvisationstalent und größerem Aufwand möglich Schmetterbälle und platzierte Schläge zu praktizieren, ist es nun durch die Unterstützung der Badminton Nachwuchs Zentrum in Tröbitz gelungen den Federballenthusiasten eine Spielwiese einzurichten. In der teilsanierten Sporthalle besteht ab sofort die Möglichkeit für klein und groß sich mit Gegner und gefiedertem Ball auseinander zu setzen. Als erstes Groß-Event fand die Badminton-Schulmeisterschaften der Erich Schindler Grundschule in der frisch gekürten Badmintonhalle statt. Zuvor wurde bereits fleißig im Schulsport geübt. Ausreichend Badmintonschläger lieferte hierfür der Badminton-Verein Tröbitz e. V. - quasi als Starthilfe. Im Wettkampf selbst zeigte sich dann der wahre Geist der Sportart. Das auf und ab der Gefühle bei Spielern und Zuschauern ließ den Atem stocken und auch einige Münder offen stehen. Insgesamt nahmen über 50 Schüler daran teil. Nach der Gruppenphase schafften 16 Spieler den Sprung in das Achtelfinale. Wie eng die Leistungsdichte ist, zeigt die Tatsache, dass alle Halbfinalisten nur jeweils mit einem Punkt Vorsprung ihr Viertelfinalspiel gewannen. Während die Halbfinalspiele noch parallel ausgetragen wurden, kam es im Finale zum großen Showdown auf dem sogenannten Center-Court. Das Spielfeld war gesäumt von Mitschülern Lehrern und sogar Zweitklässler, die extra dafür vorzeitig schulfrei bekamen. Beglitten von absoluter Stille in der Aufschlagphase bis zu ohrenbetäubenden Anfeuerungsrufen bei Punktgewinnen präsentierten die Akteure alles, was ein Finale zu bieten hat. Am Ende siegten Eric Heyde im Turnier der Dritt- und Viertklässler sowie Enrico Scholsching in der Klassenstufe 5/6. Silber holten Laura Rieck (Kl. 3/4) und Johannes Hennig (Kl. 5/6). Im Das erfolgreiche Badmintonjahr 2011 neigt sich dem Ende - ein Schnelldurchlauf skizziert die Highlights des BV Tröbitz Januar Mit drei Siegen in der Zwischenrunde sicherte die U15 Mannschaft des BV Tröbitz den Einzug in das Finale. Natalie Wendt holt Bronze bei der Nord-EM in Peine. Darüber hinaus qualifiziert sie sich zum höchstdotierten Turnier, der Deutschen Meisterschaft. Februar Auftaktniederlagen im Damendoppel und Dameneinzel bescherten Natalie Wendt keine erfreuliche Deutsche Meisterschaft in Duisburg. Das Tröbitzer U15-Team erfüllt die hohen Erwartungen - sie holen den Titel im dritten Anlauf (2008 Silber, 2010 Vierter) in das Badmintondorf. März Der BV Tröbitz e. V. wird in drei Kategorien zur Sportlerwahl im Landkreis Elbe- Elster nominiert. April Nach erfolgreichen Wettbewerben auf Verbandebene spielt das BVT-U15 Team in Neumünster um den Einzug zur Deutschen

14 14 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 1/2012 vom Mannschaftsmeisterschaft. Am Ende reicht es noch nicht für das junge Team. Tom Stromowski holt mit seinen sensationellen Siegen die wichtigen Punkte für den Gesamtsieg der nördlichen 8 Bundesländer beim Deutschen Gruppenpokal. Internationales Nachwuchsturnier in der Berliner Max Schmeling Halle mit TOP-Spielern aus Dänemark - Tröbitzer mit Finalteilnahme. Mai Gold & Bronze (Natalie Wendt) sowie Silber (Hannah Sprenger) bei Internationalem Turnier in Waghäusel mit über 200 Teilnehmer aus 13 Nationen Juni Tröbitzer Kinder - und Jugendturnier mit Siegern aus den eigenen Reihen. Je 2 x GOLD für Tom Stromowski sowie Natalie Wendt und 1 GOLD für Max Fornoville gingen bei der 15. Auflage des hochklassigen Traditionsturnier an die Tröbitzer Athleten. Bei den Verbandranglisten der AK U13 - U17 ist der BVT-Nachwuchs sechs mal in den TOP 5. Juli BVT Nachwuchs feiert den sensationellen Saisonverlauf mit Sommerparty im Tröbitzer Sportkomplex und Erlebnisbad 5 Landeskaderathleten aus dem Badminton Nachwuchszentrum Tröbitz (BNZ) bereiten sich im Sportzentrum Lindow auf die kommende Saison vor. August Wieder im TOP 5 - Bereich der Verbandsranglisten etabliert - diesmal mit 4 Athleten. Gemeinde Tröbitz genehmigt Sonderlösung für den Leistungsbereich zur Saisonvorbereitung während der Sanierungsarbeiten in der Sporthalle September Tröbitzer Nachwuchs zahlreich auf NORD-Ebene vertreten. Anton Kopsch schafft dabei Achtungssieg. Gemeinsam mit Natalie Wendt qualifiziert er sich zu den Wettkämpfen auf Bundesebene. Athleten des Landesstützpunkt Brandenburg nehmen erfolgreich an der Aktion LebensLäufe in der ortsansässigen Evangelischen Grundschule teil. In Kooperation mit dem EPIKUR absolvieren der Leistungsbereich des BNZ Sportmedizinische Untersuchungen und Leistungstests. Oktober Tröbitz ist 4 Tage lang Trainingsstätte für den Herbstlehrgang der Landesauswahl. Anton Kopsch sammelt erst Erfahrungen auf Bundeseben beim Ranglistenturnier im Stuttgarter Vorort Esslingen. Hannah Sprenger und Patricia Pierdel holen Gold und Silber bei den Verbandsmeisterschaften der AK U13 in Berlin November Das Badminton Nachwuchszentrum Tröbitz empfängt junge Talente aus ganz Brandenburg Grundschulen aus dem Landkeis Elbe-Elster ermitteln in Kooperation mit dem BNZ ihre Badminton-Schulmeister. Dafür wurden die Sporthallen in Rückersdorf und Wahrenbrück eigens mit Badmintonanlagen bestückt. Dezember Rückersdorfer Grundschule ist Austräger des EE-BAD- MINTON-CUP der Grundschulen und sorgt mit Ambiente und sensationellen Spielen für erfolgreiches Highlight Anton Kopsch & Natalie Wendt erhöhen die Medaillensammlung des BVT um 2 x Bronze, 1 x Silber und 1 x Gold. Jüngste Tröbitzer Federballer wollen in die Fußstapfen ihrer Vereinsvorbilder und sammeln aller erste Turniererfahrungen in der berühmten Berliner Max-Schmeling Halle Nochmals Medaillenregen: 2 x Gold, 1 x Silber und 2 x Bronze für den BVT-Nachwuchs - damit erhöht sich die Medaillensammlung für 2011 auf bisher unerreichte 12 Medaillen. Mehr unter: Kirchennachrichten Evangelisches Pfarramt Wahrenbrück Evangelisches Pfarramt, Mühlgasse 1, Wahrenbrück Gottesdienste So., 22. Jan Uhr Wahrenbrück, Pflegepark So., 29. Jan Uhr Wahrenbrück, Pfarrhaus So., 29. Jan Uhr Kosilenzien So., 12. Febr Uhr Kosilenzien So., 12. Febr Uhr Wahrenbrück, Pfarrhaus So., 19. Febr Uhr Wahrenbrück, Pflegepark So., 26. Febr Uhr Kosilenzien So., 26. Febr Uhr Wahrenbrück, Pfarrhaus Veranstaltungen Mi., 18. Jan Uhr Gemeindeabend in Wahrenbrück, Pfarrhaus Mo., 13. Febr. bis Do., 16. Febr. jeweils Uhr Bibelwoche zu den Psalmen, Wahrenbrück, Pfarrhaus Do., 1. März Uhr Weltgebetstag der Frauen, Wahrenbrück, Pfarrhaus Pfr. Michael Seifert Evangelische Kirchen Uebigau und Wiederau, Langennaundorf, Drasdo Monatsspruch für Januar 2012 Weise mir Herr deinen Weg; ich will ihn gehen in Treue zu dir. (Psalm 86,11) Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten In Uebigau findet gleichzeitig Kindergottesdienst statt! 22. Januar, 3. Sonntag nach Epiphanias 9.00 Uhr Uebigau Uhr Langennaundorf mit Drasdo 29. Januar, letzter Sonntag nach Epiphanias 9.00 Uhr Uebigau Uhr Wiederau 5. Februar, Septuagesimae 9.00 Uhr Uebigau Uhr Langennaundorf mit Drasdo 12. Februar, Sexagesimae 9.00 Uhr Uebigau mit Abendmahl Uhr Wiederau Veranstaltungen Kirchenkino Wir laden ein zu unserer nächsten Vorstellung: Am 27. Januar um Uhr im Gemeinderaum Uebigau Wir zeigen eine Tragikomödie über das Leben aus Italien 1997 von Roberto Benigni Der Eintritt ist frei!

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