Vorlesung Umweltverträglichkeitsprüfung WS 2008/09 (Mittwoch, gerade Woche, 4. DS, BEY 81/H) Übersicht über die Themen und Referenten:

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1 Vorlesung Umweltverträglichkeitsprüfung WS 2008/09 (Mittwoch, gerade Woche, 4. DS, BEY 81/H) Übersicht über die Themen und Referenten: Datum Referent Prof. Werner Jürgen Dittrich Dr. Hilse Jörg Wagner (Fma. INTECUS Dresden) Dr. Hilse Dr. Henigin Thema Einführungsveranstaltung Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren für die Gewässerbenutzung in Sachsen nach dem Wasserhaushaltsgesetz UVP allgemein mit dem Schwerpunkt: Bewertungen der Umweltauswirkungen über den Luftpfad Eingriffsregelungen im Rahmen der UVP aus der Sicht des Fachgebietes Naturschutz und Landschaftspflege UVP und Ökobilanzen im Rahmen der Altlastensanierung UVP am Beispiel eines wasserbaulichen Großprojektes

2 Empfohlene Literatur: J. Köppel, W. Peters, W. Wende: Eingriffsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung (Uni-Taschenbücher, Ulmer), utb Universitätstaschenbücher 2004, ISBN ; 34,90 EUR H.-J. Peters, S. Balla; Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Handkommentar, Verlag: Nomos 2006, ISBN ; 69,00 EUR Peter-Christoph Storm: Umweltrecht - Einführung -, Erich Schmidt Verlag Berlin 2006, ISBN ; 19,95 EUR

3 Umweltverträglichkeitsprüfung - Die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Vorhaben Die Formel moderner Umweltpolitik: Weg vom Reparieren hin zur Umweltvorsorge. Abschätzung der Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt - und das schon frühzeitig vor Erteilung der Zulassung. Ziele der UVP sind: Umweltschäden im Voraus zu vermeiden, Umweltauswirkungen frühzeitig und ganzheitlich zu erfassen, eine bessere Entscheidungsvorbereitung zu erreichen, Umweltbelange mit gleichem Stellenwert wie andere Belange (wirtschaftlicher, sozialer Art) in Entscheidungen einzubringen und Genehmigungsverfahren transparenter zu machen.

4 Die UVP ist ein systematisches Prüfverfahren. Damit werden die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet. Untersucht werden die Auswirkungen auf die Umweltgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Sach- und Kulturgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. In Deutschland wurde die UVP 1990 mit Einführung des Bundesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für bestimmte Vorhaben verpflichtend vorgeschrieben. Zum Einsatz kommt die UVP in behördlichen Zulassungsverfahren für konkrete Vorhaben (Projekte).

5 Umweltprüfungen laut EU-Richtlinien: UVP-Richtline vom 27. Juni 1985 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP-RL) vom 27. Juni 2001 Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinien für die Bundesrepublik Deutschland: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 25. März 2002 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP-Gesetz) vom 25. Juni 2005 Weitere rechtliche Umsetzung in den einzelnen Bundesländern: - Landesnaturschutzgesetze - Landes-UVP-Gesetze - Landesraumordnungsgesetze

6 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797) 1 Zweck des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen 1. die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung) frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden, 2. die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, b) bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen so früh wie möglich berücksichtigt werden.

7 2 Begriffsbestimmungen (1) Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Sie wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Wird über die Zulässigkeit eines Vorhabens im Rahmen mehrerer Verfahren entschieden, werden die in diesen Verfahren durchgeführten Teilprüfungen zu einer Gesamtbewertung aller Umweltauswirkungen zusammengefasst.

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9 (2) Ein Vorhaben ist 1. nach Maßgabe der Anlage 1 des UVPG a) die Errichtung und der Betrieb einer technischen Anlage, b) der Bau einer sonstigen Anlage, c) die Durchführung einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme, 2. die Änderung, einschließlich der Erweiterung, a) der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer technischen Anlage, b) der Lage oder der Beschaffenheit einer sonstigen Anlage, c) der Durchführung einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme.

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14 Ablauf der UVP, Teil 1

15 Ablauf der UVP, Teil 2

16 Verantwortlichkeiten im Rahmen einer UVP, Teil 1

17 Verantwortlichkeiten im Rahmen einer UVP, Teil 2

18 Inhaltlicher Aufbau einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)

19 Beispielhafte Gliederungsübersicht für eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

20 Fazit:

21 Beispiel Dresdner Waldschlösschenbrücke

22 örtliche Lage innerhalb Dresdens

23 geplante Waldschlösschenbrücke in Dresden Konfliktfeld: Brückenbau möglicher Verlust des UNESCO- Welterbetitels geplante Länge ca. 635 m

24 oder Tunnelvariante Angesichts des sich verringernden Kfz- Verkehrs und der Stagnation der Bevölkerungsentwicklung ist absehbar, dass der Tunnel lediglich 2-spurig ausgeführt werden muss

25 Bezug zur Umweltverträglichkeitsprüfung: Laut Dresdner Stadtverwaltung: Die auf Schutzgüter (z.b. Mensch, Klima, Boden, Tiere und Pflanzen) zu erwartenden Auswirkungen wurden in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung beschrieben sowie durch zahlreiche detaillierte Untersuchungen quantifiziert. Im landschaftspflegerischen Begleitplan wurde ein entsprechendes Maßnahmekonzept schutzgutbezogen entwickelt. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind geeignete Flächen im Raum Zschieren, Zschachwitz, Neustadt in der Höhe der Prießnitzmündung sowie im Bereich Stübelallee aufgezeigt. Nach Umsetzung aller Schutz-, Minderungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass der in der Naturschutzgesetzgebung geforderte Ausgleich für unvermeidbare Eingriffe gegeben ist. Gutachterlich wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben den Schutz- und Erhaltungszielen des potenziellen FFH-Gebietes Elbe und Elbauen entspricht. Im Zuge der Planfeststellung wurden neben dem bereits vorgesehenen Lärmschutz im Baubereich weitere Maßnahmen außerhalb des Baugebietes aufgenommen, in denen sich die Verkehrsbelegungen erhöhen.

26 - Aber - Kritikpunkte der Brückengegner: Die Zerstörung des Landschaftsraumes Die geplante Waldschlösschenbrücke greift in ein Landschaftsschutzgebiet, in ein Flora- Fauna-Habitat mit europäischen Schutzstatus, in einen sehr sensiblen Landschaftsraum und in das UNESCO-Welterbe "Dresdner Elbtal" ein. Der Brückenstandort bedeutet eine unwiederbringliche Zerstörung der Dresdner Kulturlandschaft. Die Beeinträchtigungen für Natur, Tourismus und Naherholung sind nicht ausgleichbar. Für den geplanten Verkehrszug besteht keine Notwendigkeit. Seit Jahren hat sich die Verkehrssituation in Dresden durch ständige Verkehrsinvestionen kontinuierlich verbessert. Die mit dem Verkehrszug zunächst angestrebten Ziele, Verbesserung des Verkehrsablaufs und Entlastung der anderen Brücken, sind bereits erreicht. Zusätzlicher Verkehr in Dresden. Infolge des Baus der Waldschlösschenbrücke wird zusätzlicher Verkehr in die Stadt geführt, weitere Wohngebiete werden mit Verkehr belastet und in ihrer Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Unmittelbar betroffen sind nicht nur das Waldschlösschen-Areal und das Preußische Viertel, sondern auch Blasewitz, Johannstadt, Striesen und Gruna. Keine Entlastung der Innenstadt. Im Gegenteil; der Verkehr auf der St.-Petersburger- Straße wird sogar noch zunehmen! Lärmpegel und Abgaswerte übersteigen die zulässigen Grenzwerte. Auch am Herzzentrum Dresden und am Seniorenheim Fetscherstrasse werden die Werte ganz offiziell überschritten. In diesem Abschnitt der Fetscherstrasse wird der Verkehr von heute ca Kfz/ Tag auf Kfz/ Tag zunehmen.

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