Olaf Hans-Joachim [Göhring] STAATSANWALTSCHAFT Augsburg Postanschrift: Augsburg STRAFANTRAG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Olaf Hans-Joachim [Göhring] STAATSANWALTSCHAFT Augsburg Postanschrift: Augsburg STRAFANTRAG"

Transkript

1 Olaf Hans-Joachim [Göhring] STAATSANWALTSCHAFT Augsburg Postanschrift: Augsburg STRAFANTRAG Sehr geehrte Frau Staatsanwältin, Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, hiermit stelle ich Strafantrag gegen die Angestellte der Ausländerbehörde Blaue Kappe 18 der Stadt Augsburg, Frau Edin. 169 Personenstandsfälschung 336 StGB Unterlassene Diensthandlung 348 StGB Falschbeurkundung im Amt 241a Diskriminierung wegen der Abstammung (politische Verfolgung) Frau Edin stellte den von mir beantragten Staatsangehörigkeitsausweis mit Vorsatz falsch aus. Mit Vorsatz deshalb, weil Frau Edin dies bei allen Menschen so handhabt, die wir bisher kennenlernten und das gleiche Problem mit falsch ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweisen trotz vollständiger Unterlagen haben. Der für mich am ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweis weißt die falsche Schreibweise meines Familiennamen aus. Frau Edin ist der Meinung das eigenmächtig entscheiden zu können. Dies darf sie aber nicht, denn sie hat festzustellen, aber nicht zu entscheiden. Damit überschreitet sie ihre Kompetenzen. Die Urkunde Staatsangehörigkeitsausweis, den die BRiD nur im Auftrag und nicht als eigene Staatsangehörigkeit vergibt. Es wird nichts vergeben, (je nach Laune...) sondern festgestellt bzw. bestätigt anhand von Unterlagen. Ich wies meine Abstammung lückenlos bis in das Jahr 1909 nach und habe somit die die Staatsangehörigkeit nach RuStAG 4 Abs. 1 nach 1913 bestätigt zu bekommen. Vollständige Unterlagen liegen der Ausländerbehörde vor. Frau Edin stellt aber mit der Namenschreibung die Staatsangehörigkeitsausweise nach Ableitung von 1937 aus. Somit beging sie folgenden Straftatbestand:: Strafgesetzbuch (StGB) 169 Personenstandsfälschung (1) Wer...oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar Sie hatte folgende beglaubigte Unterlagen zu beachten und stellte den Staatsangehörigkeitsausweis

2 wissentlich falsch aus: In Deutschland gilt für den Erwerb der Staatsangehörigkeit immer noch das Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Meine Natürliche Person hat ihre Staatsangehörigkeit von seinem Vater, dieser von seinem Vater (meinem Großvater). Letzterer wurde im Jahr 1909 im Königreich Preußen geboren und seine Natürliche Person hatte die Staatsangehörigkeit in Preußen. Das BVerfG hat in mehreren Entscheidungen (z.b. 2 BvF 1/73) festgestellt, dass das Deutsche Reich nie untergegangen ist. Die Urteile des BVerfG haben für die BRD Gesetzescharakter. Sowohl das Bonner Grundgesetz Art.101, als auch das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Art. 4, Abs. (c) als auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 217 A Art. 15 garantieren, dass niemandem willkürlich die Staatsangehörigkeit entzogen werden darf. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle festgehalten, dass meine Natürliche Person zu keiner Zeit die "deutsche Staatsangehörigkeit" erworben oder besessen hat. Ich bin nachgewiesener Angehöriger des Kgr. Preußen. Jeder Versuch, meiner Natürlichen Person diese Scheinstaatsangehörigkeit, die zum ersten Mal durch Adolf Hitler 1934 und zum zweiten Mal durch die Regierung Schröder 1999 völkerrechtswidrig eingeführt werden sollte, zu unterstellen, wird zurückgewiesen und strafrechtlich verfolgt. Was ich hiermit tue. Für Fragen oder Einwendungen an den Erklärungen zu Personenstand und Rechtsstellung meiner Natürlichen Person hatte Frau Edin etliche Möglichkeiten, diese unter Vorlage belegender Dokumente bis zum letzten Schreiben meinerseits vom ausschließlich unter Bezugnahme auf gültiges und substanzielles deutschen Recht zu berichtigen. Deshalb greift auch der nächste Straftatbestand: 336 StGB Unterlassene Diensthandlung Ich verlangte einen ordnungsgemäß ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis. In unzähligen Schreiben bat ich Frau Edin, diese falsche Schreibweise meines Familiennamens zu berichtigen. Mit den Schreiben von 02. November 2015 (Fachaufsichtsbeschwerde wg. falsch ausgestellten Ausweise), 09. November 2015, 12. Dezember 2015, 06. März 2016, 17. März 2016, 31. März 2016 und 04. April 2016 habe ich die Ernsthaftigkeit meines Anliegens hinreichend belegt. Sie antwortete einmal, dass es keine Regeln für die Schreibweise gäbe.. Da fällt mir nichts mehr ein, bei solch einer unglaublichen Aussage. Somit beging Frau Edin eine Falschbeurkundung im Amt. 348 StGB Ich habe durch meine lückenlos nachgewiesene Abstammung zurück bis ins Jahr 1909 den Status eines freien Menschen. Capitus deminutio minima und so hat der Vor- und Familienname auch geschrieben zu sein. (Max Mustermann) Abgeleitet nach RuStAG Im EStA Registerauszug wurden die Daten zwar nicht vollständig, jedoch richtig weitergeleitet.

3 Beim Staatsangehörigkeitsausweis leitete Frau Edin dann aber unverständlicherweise nach 1937 (NS ZUGEHÖRIGKEIT!!!!) ab und beging somit eine Falschbeurkundung capitus demiutio media StAG 1937! (Max MUSTERMANN) Dies ist eine mutwillige falsche Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis der NS Zeit und das lehne ich entschieden ab! Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden: Straßburg, 06/11/ Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung und zum Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben Das Übereinkommen, das das Übereinkommen von 1963 (ETS Nr. 43) nicht ändert und mit diesem nicht unvereinbar ist, legt eine Reihe von Grundsätzen und Bestimmungen zu allen Aspekten der Staatsangehörigkeit fest. Es sieht vor, den Erwerb der Staatsangehörigkeit und den Wiedererwerb der ursprünglichen Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Gleichzeitig zielt es darauf ab, die Möglichkeiten des Verlusts der Staatsangehörigkeit zu begrenzen und den willkürlichen Entzug der Staatsangehörigkeit zu verhindern. Grundgesetz Art. 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. Artikel 116 (1) Deutscher Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) v i.d.f.v m.w.v im Sinne dieses Grundgesetzes ist Artikel 116 GG gilt für alle Organe der Verwaltungsorganisation Bundesrepublik Deutschland in deren Zuständigkeitsbereich (Bundesgebiet). vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, Diese anderweitige gesetzliche Regelung ist das gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG). wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt Dies gilt 1. für Deutsche mit gelbem Staatsangehörigkeitsausweis, die ihre Abstammung (gemäß Ru-StAG) nicht bis hin zu demjenigen ihrer Vorfahren nachweisen können, der vor dem 01. Januar 1914 im Deutschen Kaiserreich (Gebietsstand vom ) geboren ist, sondern lediglich bis hin zu demjenigen Vorfahren, der vor dem 01. Januar 1938 im Deutschen Reich (Gebietsstand vom ) geboren ist und 2. für Ausländer, die von der Verwaltungsorganisation Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit in Form einer grünen Einbürgerungsurkunde erhalten haben. Die deutsche Staatsangehörigkeit basiert auf der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934 (StAG), erlassen von der Deutschen Reichsregierung unter dem Reichskanzler Adolf Hitler (NSDAP) und fortgeführt durch das

4 Staatsangehörigkeitsgesetz vom 15. Juli 1999 (StAG), erlassen von der Deutschen Bundesregierung unter dem Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und dem Bundesvizekanzler Joseph Joschka Fischer (BÜNDNIS 90/Die Grünen). Die Feststellung der deutsche Staatsangehörigkeit entspricht somit der Anwendung oder Auslegung deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen. Oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Dies betrifft 1. deutsche Staatsangehörige gemäß RuStAG (1913) und 2. Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit gemäß StAG (1934), die Flüchtlinge oder Vertriebene (z.b. aus Russland, aus den ehemaligen Gebieten der bis 1918 bestehenden Monarchie Österreich-Ungarn oder vom Balkan) in Folge des Zweiten Weltkrieges sind oder mit solchen verheiratet sind oder von solchen abstammen. Sie gelten bis zur Aufnahme in das Bundesgebiet als Statusdeutsche. (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, Meinem Großvater väterlicherseits, geboren am 11. Juni 1909 in dem deutschen Bundesstaat Königreich Preußen, der deutscher Staatsangehöriger gemäß 1, 4 Abs. 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG) in dem deutschen Bundesstaat Königreich Preußen war d.h. in einem Bundesstaat des Deutschen Kaiserreiches (gegründet 1871) wurde aufgrund 1 der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934 (StAG), erlassen von der Deutschen Reichsregierung unter dem Reichskanzler Adolf Hitler (NSDAP), seine Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen entzogen, da Adolf Hitler mittels vorgenannter Verordnung die deutschen Bundesstaaten mit dem Deutschen Reich durch Streichung der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat gemäß 1 RuStAG 1. Halbsatz, gleichschalten wollte und zu diesem Zweck die deutsche Staatsangehörigkeit (unmittelbare Reichsangehörigkeit) gemäß 1 Abs. 2 StAG eingeführt hatte. Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist jedoch in Bezug auf Deutschland eine Auslands- und Kolonialstaatsangehörigkeit. Sie gilt in den überseeischen Kolonien des Deutschen Kaiserreiches (gegründet 1871). Seit dem de facto-wegfall der deutschen Kolonialgebiete (1919) ist sie de facto bedeutungslos geworden. und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Als ehelicher Abkömmling meines Vaters, letzterer geboren am 12. Mai 1936 im Deutschen Reich (sog. Drittes Reich ), der seinerseits ehelicher Abkömmling meines Großvaters väterlicherseits war, hatte ich im September 2015 bei der für meine Person zuständigen Gemeindeverwaltung (Ausländer-/Einbürgerungsbehörde Stadt Augsburg) meine Einbürgerung gemäß 4 Abs. 1 RuStAG von 1913 beantragt. Seit dem 15. Oktober 2015 besitze ich einen von der Bearbeiterin der Ausländerbehörde Augsburg Frau Edin - mutwillig verfälscht ausgestellten unbefristeten gelben Staatsangehörigkeitsausweis mit der StAG von 1937! sowie einen Auszug aus dem Register EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des Bundesverwaltungsamtes in Köln, mit dem mir antragsgemäß aber unvollständig ausgefüllt folgendes bescheinigt wird: 1. Geburtsstaat Deutschland (nicht Bundesrepublik Deutschland ),

5 2. Staatsangehörigkeit im Staat Deutschland (nicht Bundesrepublik Deutschland ), Nicht weitergeleitet von Frau Edin an das BVA : Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt (Abstammung), 4 Abs.1 (Ru)StAGvon 1913, Wie kann es sein, dass im EStA Register nach RuStAG 1913 abgeleitet wurde siehe Schreibweise des Familiennamen Göhring und der Staatsangehörigkeitsausweis nach 1937 GÖHRING? Für ein und den selben Menschen 2 verschiedene StAG Zugehörigkeiten? Wie oben schon geschildert, habe ich mit den Schreiben von 02. November 2015 (Fachaufsichtsbeschwerde wg. falsch ausgestelltem Ausweis, natürlich ohne Erfolg), 09. November 2015, 12. Dezember 2015, 06. März 2016, 17. März 2016, 31. März 2016 und 04. April 2016 die Bemühungen und Ernsthaftigkeit meines Anliegens hinreichend belegt. Neben den gestellten Strafanträgen, ist folgendes relevant: a. Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes b. Die Diskriminierung wegen der Abstammung (politische Verfolgung strafbewehrt nach 241a StGB) c.diskriminierung nach Art. 11 EUStAÜbk (Europäisches Übereinkommen über die StA, welchem die BRD 2005 beigetreten ist.) d. Entzug / Verweigerung der StAG siehe auch hier: : Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975, zuletzt geändert am 24. September 1991 Ich berufe mich auf 31 BVerfGG (1) 31 (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Es geht um die Tatsache, dass jemand erinfach so entscheidet, mir eine Urkunde auszuhändigen, die mit dem Eintrag im Register EStA nicht konform geht und die ich nie SO beantragt habe. Ich habe nach RuStAG 4 Abs. 1 nach 1913 beantragt und nachgewiesen. Hochachtungsvoll Anlagen: Vorlage / Vergleich EStA Auszug 1913 / 1937 Mein EStA Auszug abgeleitet nach RuStAG 4 Abs. 1 nach 1913 Mein verfälschter Staatsangehörigkeitsausweis abgeleitet nach StAG 1937 Olaf Hans-Joachim G ö h r i n g Öffentliche Personenstandserklärung

6

Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich

Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich Rechts- und Konsularabteilung Hausanschrift: 28 rue Marbeau 75116 Paris Postanschrift: BP 30 221 75364 Paris CEDEX 08 TEL +33 (0)1 53 83 45 00 FAX +33 (0)1 53 83 46 50 INTERNET: www.paris.diplo.de MAIL:

Mehr

STAATSANWALTSCHAFT AUGSBURG Augsburg, den 29. 05. 2016 z.hd. Herr Dr. Klein - persönlich Gögginger Str. 101 86199 Augsburg

STAATSANWALTSCHAFT AUGSBURG Augsburg, den 29. 05. 2016 z.hd. Herr Dr. Klein - persönlich Gögginger Str. 101 86199 Augsburg Souveräne Olaf Hans-Joachim und Karin aus der Familie G ö h r i n g xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Öffentliche Personenstandserklärung www.frei-für-immer.de Wir sind. STAATSANWALTSCHAFT AUGSBURG

Mehr

Beweis: SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e)

Beweis: SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e) Beweisantrag Die BRD ist nicht Deutschland! Beweis: SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e) Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember1937 bestanden

Mehr

Bild 6: Staatsangehörigkeitsurkunde / -ausweis ( Gelber Schein )

Bild 6: Staatsangehörigkeitsurkunde / -ausweis ( Gelber Schein ) Bild 6: Staatsangehörigkeitsurkunde / -ausweis ( Gelber Schein ) 4.2.1. Ausfüllen des Antrages zum Staatsangehörigkeitsausweis Im Folgenden wir das Ausfüllen des Antrages zur Staatsangehörigkeitsurkunde

Mehr

Die wichtigsten Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

Die wichtigsten Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen: Die wichtigsten Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen: 1. Erwerb kraft Gesetzes infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

Mehr

Die wichtigsten Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

Die wichtigsten Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen: Anlage 8 Die wichtigsten Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen: 1. Erwerb kraft Gesetzes infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

Mehr

Landratsamt Freudenstadt

Landratsamt Freudenstadt Landratsamt Freudenstadt Amt Ordnung und Verkehr 11.14-102.161 Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Antragsteller/in Ich beantrage die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Mehr

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Landratsamt Landratsamt Coburg Coburg Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Ich,, beantrage die Ausstellung (Vorname und Familienname eines Staatsangehörigkeitsausweises. Bei mehreren

Mehr

DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS

DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS VON DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE, ÜBER DAS GRUNDGESETZ UND DIE GENFER KONVENTION BIS HIN ZU KOMMUNALEN AUSWIRKUNGEN DIE SÄULEN DES DEUTSCHEN AUSLÄNDERRECHTS

Mehr

Wichtige Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit

Wichtige Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit Stand: März 2016 Wichtige Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit Wer ist Deutscher? Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren hat. Die Bestimmungen

Mehr

Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder

Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Stand: März 2016 Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller

Mehr

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1 Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 in der Fassung vom 25.8.2009 Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Begriff des Reichsdeutschen Reichsdeutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit

Mehr

Antrag auf Einbürgerung

Antrag auf Einbürgerung Bitte - füllen Sie diesen Antrag handschriftlich (gut leserlich) aus. - beantworten Sie die Fragen, indem Sie das Zutreffende ankreuzen und/oder ausfüllen. Steht neben einem vorgedruckten Text ein, können

Mehr

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises An das Landratsamt Main-Tauber-Kreis - Rechts- und Ordnungsamt - Gartenstr. 1 97941 Tauberbischofsheim über das Bürgermeisteramt Ich beantrage

Mehr

Familienname Vornamen Geburtsdatum Geburtsort

Familienname Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Antrag auf Ausstellung ees Staatsangehörigkeitsausweises Ausweises über die An Antragsteller In den Ausweis sollen außer mir aufgenommen werden: me Ehegatte; dieser stellt een gesonderten Antrag Name,

Mehr

Die Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch

Die Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Die Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Mit in Kraft treten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 wurden

Mehr

auf Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis Erstausfertigung

auf Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis Erstausfertigung Antrag auf Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis Erstausfertigung Anlage 4 (zu 23 Abs. 2) Bitte füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift aus, trennen Sie

Mehr

Antrag Namensänderung

Antrag Namensänderung Silvio Hickmann An der Naturbühne 2 01809 Müglitztal S-Hickmann2@S-Hickmann.de An Sachbearbeiterin Gudrun Hoffmann Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Ausländeramt, Referat Ausländer-und Asylrecht

Mehr

Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern

Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 43 Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern Straßburg/Strasbourg, 6.V.1963 Amtliche Übersetzung Deutschlands

Mehr

- 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1. vom 5. Oktober 1961

- 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1. vom 5. Oktober 1961 - 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1 vom 5. Oktober 1961 Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, in dem Wunsche, ausländische öffentliche

Mehr

Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung Ich beantrage die Ausstellung einer Bescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit. 1. Über meine persönlichen Verhältnisse mache

Mehr

Thema: Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeitsausweis

Thema: Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeitsausweis Thema: Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeitsausweis Diese Ausarbeitung ist nach besten Wissen und Gewissen recherchiert. Eigene Aufklärung ist jedoch erste Staatsbürger Pflicht. Wer seine Rechte nicht

Mehr

UNHCR-Stellungnahme zu Staatsangehörigkeits- und Statusfragen im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea

UNHCR-Stellungnahme zu Staatsangehörigkeits- und Statusfragen im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea VEREINTE NATIONEN DER HOHE FLÜCHTLINGSKOMMISSAR Vertretung in Deutschland Wallstrasse 9-13 10179 Berlin UNITED NATIONS HIGH COMMISSIONER FOR REFUGEES Branch Office in Germany Telefon: +49 (0) 30 / 20 22

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit 1 Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Straßburg/Strasbourg, 6.XI.1997 Präambel Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Staaten, die dieses Übereinkommen unterzeichnen, in

Mehr

Urteil des 5. Senats vom 29. November 2006 BVerwG 5 C 9.05 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Urteil des 5. Senats vom 29. November 2006 BVerwG 5 C 9.05 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 Rechtsquellen: GG Art. 3 Abs. 2, Art. 117 Abs. 1, Art. 123 Abs. 1 RuStAG F. 1964 4 Abs. 1, 17 Nr. 5 Stichworte: Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation; Verlust der Staatsangehörigkeit

Mehr

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit DIE VERTRAGSSTAATEN - GESTÜTZT auf die am 4. Dezember 1954 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Entschließung 896 (IX), IN

Mehr

HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT. Entscheiden Sie sich für Ihre. Einbürgerung

HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT. Entscheiden Sie sich für Ihre. Einbürgerung HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Entscheiden Sie sich für Ihre Einbürgerung! 1 1. Einbürgerung: Was ist das? Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin

Mehr

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet HAuslG Ausfertigungsdatum: 25.04.1951 Vollzitat: "Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet in der im Bundesgesetzblatt

Mehr

Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich

Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich Stand: April 2012 Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht Das vorliegende Merkblatt möchte Grundzüge des neuen deutschen Staatsangehörigkeitsrechts

Mehr

Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz)

Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz) Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz) Dr. Matthias Korte Köln, 6. Februar 2015 Internationale Bestechung Gliederung! Internationales Bestechungsgesetz!

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung :

Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung : Januar 2011 Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung : Sehr geehrte Einbürgerungsbewerberin, sehr geehrter Einbürgerungsbewerber, nachfolgend genannte Informationen sollen Ihnen helfen Ihre persönlichen

Mehr

Anfrage. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende. Anfrage

Anfrage. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende. Anfrage 2150/J XX.GP Anfrage der Abgeordneten Kier, Gredler und Partner/innen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Nichtgewährung der Notstandshilfe an Ausländer Der Europäische

Mehr

Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf

Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf Telefon: 06246-905004 (Fax: - 905005) Oberdorfstr. 76 67580 Hamm am Rhein Per Telefax: 030/229-93-97 Botschaft der Russischen Föderation

Mehr

Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin

Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierungen der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des

Mehr

PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN Die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Fürstentum Liechtenstein,

Mehr

Einbürgerungsantrag. nachgewiesen durch (Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis)

Einbürgerungsantrag. nachgewiesen durch (Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis) Einbürgerungsantrag Minderjährige über 16 Jahre müssen einen eigenen Antrag stellen. Bitte beantworten Sie die Fragen, indem Sie das Zutreffende ankreuzen und/oder ausfüllen. Nichtzutreffendes mit entfällt

Mehr

Gibt es Frieden durch einen schriftlichen Vertrag oder Reden auf der Straße? Was muss getan werden, um einen Friedensvertrag zu bekommen?

Gibt es Frieden durch einen schriftlichen Vertrag oder Reden auf der Straße? Was muss getan werden, um einen Friedensvertrag zu bekommen? Die Situation bei Demonstrationen wie sie ist, aber nicht sein darf. Die Situation bei Demonstrationen wie sie ist, aber nicht sein darf, denn diese falsche Ausdrucksweise ist genau die, die diejenigen,

Mehr

Antrag auf Einbürgerung (Stand April 2014)

Antrag auf Einbürgerung (Stand April 2014) Antrag auf Einbürgerung (Stand April 2014) Eingangsdatum Bitte ankreuzen oder ausfüllen. Nichtzutreffendes mit entfällt oder nicht zutreffend kennzeichnen. Sollte der Platz bei einem Angabefeld nicht ausreichen,

Mehr

Strafantrag wegen Übler Nachrede nach 186 StGB

Strafantrag wegen Übler Nachrede nach 186 StGB per Übergabe-Einschreiben An die Staatsanwaltschaft Bochum Westring 8 44787 Bochum Strafantrag wegen Übler Nachrede nach 186 StGB Nachfolgend stellt der Geschädigte Rainer Hoffmann, geb. 12.02.1964 Strafanzeige

Mehr

Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis)

Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) - für Personen ab 16 Jahre - F 1 Angaben zu meiner Person (Antragsteller/in) (Ergänzen oder erläutern Sie gegebenenfalls

Mehr

Urteil des 5. Senats vom 29. November 2006 BVerwG 5 C 5.05 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Urteil des 5. Senats vom 29. November 2006 BVerwG 5 C 5.05 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 Rechtsquellen: GG Art. 3 Abs. 2, Art. 117 Abs. 1, Art. 123 Abs. 1 RuStAG F. 1955 4 Abs. 1, 17 Nr. 5 Stichworte: Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation; Verlust der Staatsangehörigkeit

Mehr

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. ["Deutschlandvertrag"]

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. [Deutschlandvertrag] Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten ["Deutschlandvertrag"] vom 26. Mai 1952 (in der Fassung vom 23. Oktober 1954) Die Bundesrepublik Deutschland, Die

Mehr

Die Österreichische Staatsbürgerschaft

Die Österreichische Staatsbürgerschaft Merkblatt der Sparte Industrie Niederösterreich Die Österreichische Staatsbürgerschaft Autor: Mag. Stefan Gratzl Stand: Februar 2003 Die österreichische Staatsbürgerschaft Einleitung Anhand dieses Merkblattes

Mehr

Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)

Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie) Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle

Mehr

Staatsangehörigkeitsgesetz

Staatsangehörigkeitsgesetz Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Staatsangehörigkeitsgesetz Datum: 22. Juli 1913 Fundstelle: RGBl 1913, 583 Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1980 (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art.

Mehr

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Kreis Stormarn - Der Landrat -Fachdienst Öffentliche Sicherheit - 41/507 23843 Bad Oldesloe Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Ich beabsichtige, die Staatsangehörigkeit

Mehr

Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente

Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens IN IHRER EIGENSCHAFT als Vertragsstaaten des Übereinkommens

Mehr

Stück Ausgegeben am 12. Dezember 1969 Nr. 433

Stück Ausgegeben am 12. Dezember 1969 Nr. 433 3150 106. Stück Ausgegeben am 12. Dezember 1969 Nr. 433 433. Nachdem das am 10. Dezember 1962 in New York zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter

Mehr

Einbürgerungstest Nr. 1

Einbürgerungstest Nr. 1 Einbürgerungstest Nr. 1 Einbürgerungstest: Frage 1/33 In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil... hier Religionsfreiheit gilt. die Menschen Steuern zahlen. die Menschen

Mehr

Postleitzahl, Ort. Telefax. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.

Postleitzahl, Ort. Telefax. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Name, Vorname Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Ort Telefon Telefax Weimarplatz 4 99423 Weimar Approbationserteilung als Antrag Erklärung über anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren Ich erkläre, dass

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht II Wiederholungs- und Vertiefungsfall Die Partei Deutscher Faschisten (PDF) hat sich im Jahr 1998 mit dem Ziel gegründet, in Großdeutschland eine

Mehr

Antrag auf Einbürgerung

Antrag auf Einbürgerung gem. 8 StAG 9 StAG 10 StAG Freie und Hansestadt Hburg Behörde für Inneres und Sport Einwohner-Zentralt Antrag auf Einbürgerung Bitte alle Fragen beantworten. Zutreffendes ankreuzen X oder ausfüllen. Nichtzutreffendes

Mehr

Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)

Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) TSG Ausfertigungsdatum: 10.09.1980 Vollzitat: "Transsexuellengesetz

Mehr

Nachbeurkundung Geburt Lösungen

Nachbeurkundung Geburt Lösungen Nachbeurkundung Geburt Lösungen 1. Antragsberechtigung bis 31.12.2008 ja deutsch am Tag der Geburt oder des Antrages ab 01.01.2009 nur Tochter, da deutsch am Tag der Antragstellung nein kein Erwerb der

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1968L0360 DE 01.05.2004 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 15. Oktober

Mehr

Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter

Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm (Westfalen)

Mehr

- Bundesstaat Baden - administrative Regierung Auswärtiges Amt

- Bundesstaat Baden - administrative Regierung Auswärtiges Amt - Bundesstaat Baden - administrative Regierung Auswärtiges Amt Da die hoheitlichen Befugnisse, die Staatsgewalt und damit die Rechte der Menschen und Frieden in der Welt allmählich, schleichend aber gründlich

Mehr

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach 24 Sozialgesetzbuch Teil XII SGB XII

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach 24 Sozialgesetzbuch Teil XII SGB XII Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach 24 Sozialgesetzbuch Teil XII SGB XII 1. Ich beantrage die Gewährung von Sozialhilfe aus folgendem Grund: Anlage 5 zum Leitfaden - Seite

Mehr

Antrag auf Einbürgerung nach 10 StAG 9 StAG 8 StAG

Antrag auf Einbürgerung nach 10 StAG 9 StAG 8 StAG Antrag auf Einbürgerung nach 10 StAG 9 StAG 8 StAG Bitte den Antrag mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen. Beantworten Sie bitte alle Fragen. Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen. Nichtzutreffendes

Mehr

Deutscher Bundestag -Wahlprüfungsausschuss- -in Kopie bitte an den Präsidenten des Bundestages- Platz der Republik 1

Deutscher Bundestag -Wahlprüfungsausschuss- -in Kopie bitte an den Präsidenten des Bundestages- Platz der Republik 1 xxxxxxxxxx, den 20.11.2013 Deutscher Bundestag -Wahlprüfungsausschuss- -in Kopie bitte an den Präsidenten des Bundestages- Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefax 030/22736097 Jan Stock Xxxxxxxxxxxx

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

8. AUGUST Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass. Inoffizielle koordinierte Fassung

8. AUGUST Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass. Inoffizielle koordinierte Fassung 8. AUGUST 1994 - Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 10. Oktober 1997) Inoffizielle koordinierte Fassung Die vorliegende

Mehr

Geburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden

Geburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden Sie sind hier: Herten Service Ämter und Institutionen Standesamt Geburtsurkunden Geburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden Durch die Geburtsurkunde werden der Familienname und der Vorname des Kindes,

Mehr

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Antrag auf Ausstellung eines sausweises Main-Taunus-Kreis Der Kreisausschuss srecht (Amt 33) Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim Ich beantrage zur Vorlage bei die Ausstellung eines sausweises. Personalien der

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Doppelte Staatsbürgerschaft Aktuelle Rechtslage Deutscher Bundestag WD /13

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Doppelte Staatsbürgerschaft Aktuelle Rechtslage Deutscher Bundestag WD /13 Doppelte Staatsbürgerschaft Aktuelle Rechtslage 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Doppelte Staatsbürgerschaft Aktuelle Rechtslage Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 17. September 2013 Fachbereich:

Mehr

Wichtige Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit

Wichtige Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit Wichtige Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit Stand: Januar 2015 Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt

Mehr

Merkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen)

Merkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen) Stand: Juli 2012 Merkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen) Das deutsche Zivilrecht erlaubt in der Regel eine Namensänderung nur im Falle einer Veränderung des Personenstandes,

Mehr

Faschismusgesetze aus der Gleichschaltungszeit und ihre Gültigkeit

Faschismusgesetze aus der Gleichschaltungszeit und ihre Gültigkeit Faschismusgesetze aus der Gleichschaltungszeit und ihre Gültigkeit RGBl. / BGBl. Teil Teil I Inland II Ausland 1959 BGBl. Teil III Bereinigung Nichtamtlicher Teil BRD Das RuStAG 1913 war von 01.01.1914

Mehr

Muster für die Unterschriftsprobe für die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland. Unterschriftsprobe

Muster für die Unterschriftsprobe für die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland. Unterschriftsprobe Muster für die Unterschriftsprobe für die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland Anlage 1 (zu Ziffer II Nr. 4 Buchst. b) (Format DIN A4) Unterschriftsprobe Name der Behörde/öffentlichen

Mehr

Überstellung von Strafgefangenen nach Deutschland

Überstellung von Strafgefangenen nach Deutschland Überstellung von Strafgefangenen nach Deutschland Die Türkei ist Vertragspartei des Überstellungsübereinkommens, das außerhalb ihres Heimatstaates rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten ermöglichen

Mehr

Bundesstaatsrecht Übung III

Bundesstaatsrecht Übung III Dr. Benedikt van Spyk Bundesstaatsrecht Übung III 23. März 2012 Repetition 1 Was verstehen Sie unter Methodenpluralismus? Repetition 1 Methodenpluralismus: «Gefordert ist die sachlich richtige Entscheidung

Mehr

Antrag auf Einbürgerung

Antrag auf Einbürgerung Abgabedatum: (wird Amt für Migration und Integration Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht Basler Straße 2 D-79098 Freiburg Servicezeiten: Mo.,Di.,Do.,Fr. 08:00-12:00 Uhr Mi. 13:30-17:00

Mehr

Deutschland. Warum bleiben im angeblichen Staat BRD die Reichsgesetze in Kraft, wenn es doch das Bundesrecht der BRD gibt?

Deutschland. Warum bleiben im angeblichen Staat BRD die Reichsgesetze in Kraft, wenn es doch das Bundesrecht der BRD gibt? Deutschland Warum bleiben im angeblichen Staat BRD die Reichsgesetze in Kraft, wenn es doch das Bundesrecht der BRD gibt? Das aktuelle Grundgesetz besagt in Artikel 116: 1. Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes

Mehr

Auswärtiges Amt Freistaat Preußen

Auswärtiges Amt Freistaat Preußen offizielle Verkündung Freistaat Preußen gegeben zu Potsdam am 09. August des Jahres 2013 Der Freistaat Preußen, letzter Rechtstand der eigenen Souveränität 18. Juli 1932, mit seiner Verfassung vom 30.

Mehr

Abschlusstest. Pluspunkt Deutsch. Der Orientierungskurs. Modul 1: Vielfalt in Deutschland Ergänzen Sie. 1. Stuttgart ist die Hauptstadt von.

Abschlusstest. Pluspunkt Deutsch. Der Orientierungskurs. Modul 1: Vielfalt in Deutschland Ergänzen Sie. 1. Stuttgart ist die Hauptstadt von. Materialien zu unseren Lehrwerken Deutsch als Fremdsprache Abschlusstest Name: Datum: Modul 1: Vielfalt in Deutschland Ergänzen Sie. 1. Stuttgart ist die Hauptstadt von. 2. Die größte deutsche Stadt ist.

Mehr

Zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen

Zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen Zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen - Kurzinformation - 2007 Deutscher Bundestag WD 2-3000-147/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zur Feindstaatenklausel

Mehr

Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idf BGBl. I Nr. 87/2012 (FNG) Antragsteller

Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idf BGBl. I Nr. 87/2012 (FNG) Antragsteller Raum für behördliche Vermerke - Bitte nicht ausfüllen! BGBl. II - Ausgegeben am 20. Dezember 2013 - Nr. 492 1 von 13 Anlage A Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005,

Mehr

STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN

STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN Fragen der Erlangung und des Erlöschens der Staatsbürgerschaft von Serbien und Montenegro sind durch das Gesetz über die jugoslawische Staatsbürgerschaft geregelt ("Amtsblatt

Mehr

Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idf BGBl. 1 Nr. 135/2009

Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idf BGBl. 1 Nr. 135/2009 Anlage A - Raum für behördliche Vermerke - Bitte nicht ausfüllen Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idf BGBl. 1 Nr. 135/2009 ২০০৫ ৩৫ (৩), ০০/২০০৫,

Mehr

Zur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt

Zur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt Zur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt Ledige Mütter Verheiratete Mutter Geschiedene Mutter Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Mehr

1 Gesetz Nr v , RG Nr v

1 Gesetz Nr v , RG Nr v Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 v 29.5.2009 1 1. Abschnitt: Zielsetzung, Geltungsbereich, Begriffe und Verfahren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Zielsetzung Art. 1 Die Zielsetzung dieses Gesetzes

Mehr

Eheauflösung im Inland oder im Ausland

Eheauflösung im Inland oder im Ausland Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Fachprozess EAZW Auflösung der Ehe durch Gerichtsurteil

Mehr

TABELLEN ERWERB DER STAATSBÜRGERSCHAFT IM INTERNATIONALEN VERGLEICH

TABELLEN ERWERB DER STAATSBÜRGERSCHAFT IM INTERNATIONALEN VERGLEICH Online auf www.demokratiezentrum.org TABELLEN ERWERB DER STAATSBÜRGERSCHAFT IM INTERNATIONALEN VERGLEICH ÜBERSICHT TABELLE 1: Geburtserwerb TABELLE 2: Einbürgerung TABELLE 3: Heirat TABELLE 4: Einwanderer

Mehr

Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland

Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland Stand: Mai 2016 Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft

Mehr

DOWNLOAD VORSCHAU. Kleines Politiklexikon. zur Vollversion. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD VORSCHAU. Kleines Politiklexikon. zur Vollversion. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Sebastian Barsch Kleines Politiklexikon Politik ganz einfach und klar Bergedorfer Unterrichtsideen Sebastian Barsch Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen

Mehr

Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Kunstflugberechtigung gemäß FCL.800 VO(EU) Nr. 1178/2011

Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Kunstflugberechtigung gemäß FCL.800 VO(EU) Nr. 1178/2011 Name Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Telefon (freiwillige Angabe) Geburtsdatum Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - 80534 München Fax (freiwillige Angabe) Lizenz Nr. E-Mail (freiwillige Angabe)

Mehr

Menschenrechte Dokumente und Deklarationen

Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Bundeszentrale für politische Bildung 5 Inhalt Inhalt Karl Josef Partsch Der internationale Menschenrechtsschutz. Eine Einführung 11 I. Internationale Abkommen,

Mehr

Merkblatt (Stand: Juli 2013) Staatsangehörigkeitsrecht

Merkblatt (Stand: Juli 2013) Staatsangehörigkeitsrecht Merkblatt (Stand: Juli 2013) Staatsangehörigkeitsrecht Nachfolgend sollen die wichtigsten Grundzüge des überarbeiteten und zum 1. Januar 2000 in Kraft getretenen neuen deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes

Mehr

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - I. Die Grundrechte

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - I. Die Grundrechte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzblatt Seite 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (Bundesgesetzblatt I Seite 2438)

Mehr

Die Zwangsangehörigkeit R=StAG deutsche Staatsangehörigkeit

Die Zwangsangehörigkeit R=StAG deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten 1941 Auszug Gleichschaltungsgesetz RGBl. Teil I S. 118 v. 04.03.1941 Verordnung über. deutsche Staatsangehörigkeit Abschnitt III Einführung des Staatsangehörigkeitsrechts

Mehr

Ich bin darüber belehrt worden,

Ich bin darüber belehrt worden, Sicherheitsrechtliche Befragung zur Klärung von Bedenken gegen den weiteren Aufenthalt und zur Feststellung des Versagungsgrundes Versagungsgrund der sicherheitsgefährdenden Betätigung nach 8 Abs. 1 Nr.

Mehr

1. Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens

1. Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens Namenserklärungen Es gibt flgende Möglichkeiten, den Familiennamen zu ändern: 1. Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens 2. Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen 3. Widerruf der Hinzufügung

Mehr

Cybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen

Cybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen Cybermobbing und Sexting Rechtliche Grundlagen Kriminalprävention / Opferschutz der KPB Euskirchen KHK Toni Dickopp 02251/799-542 toni.dickopp@polizei.nrw.de 17.03.2016 1 Missbrauch von persönlichen Daten

Mehr

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache 100064/EU XXIV. GP Eingelangt am 03/12/12 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. November 2012 (03.12) (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2011/0059 (CNS) 2011/0060 (CNS) 16878/12 JUSTCIV 344 VERMERK

Mehr

Deutschlands Verfassung

Deutschlands Verfassung Rudolf Weber-Fas Deutschlands Verfassung Vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart 1997 BOUVIER VERLAG BONN Inhalt Erster Teil: Vom Deutschen Bund zur Bundesrepublik Deutschland 1. Kapitel: Das Ende des alten

Mehr

Bitte Merkblatt beachten und Unterlagen unbedingt beifügen! Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes

Bitte Merkblatt beachten und Unterlagen unbedingt beifügen! Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes Bitte Merkblatt beachten und Unterlagen unbedingt beifügen! Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes Eingangsstempel Kostenlos Б ЕСПЛАТНО Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aus

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1978 Ausgegeben am 20. Jänner 1978 13. Stück 43. Übereinkommen über die Anerkennung von Entscheidungen

Mehr